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Vermietung von Wohnungen mit Preisbindung an junge Menschen fördern

BESCHLUSSANTRAG

Bei den derzeitigen Immobilienpreisen ist es für junge Menschen extrem schwierig, wenn nicht unmöglich, vom Elternhaus auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu leisten. Leistbare Preise
auf dem Mietmarkt, für Kauf, Bau und Sanierung sind rar oder schlichtweg nicht vorhanden.

Den wichtigsten Bereich stellen die Mietwohnungen dar, aber auch diese bewegen sich am Rande der Finanzierbarkeit. In der letzten „Jugendstudie“ (ASTAT-Schriftenreihe 220, 2017) geben gut ein Drittel (38,5 %) der 23- bis 25-Jährigen an, einen Teil ihrer Ausgaben in den Bereich „Wohnen“ zu investieren. Bei den 20- bis 22-Jährigen sind es noch rund 28 Prozent.

Für die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der jungen Menschen ist es unerlässlich, außerhalb des Elternhauses zu wohnen. Darüber hinaus ist es für Berufseinsteiger/-innen, Auszubildende und Studierende aus organisatorischer, ökonomischer und ökologischer Sicht notwendig, in der Nähe der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze wohnen zu können. Wohnheime schaffen für die Vielzahl an jungen Wohnungssuchenden nur bedingt Abhilfe.

Weiterer Bodenverbrauch und -versiegelung durch Neubauten müssen im Sinne des Umweltschutzes und angesichts der begrenzten landschaftlichen Ressourcen Südtirols vermieden werden.

Aus diesen Gründen erscheint es sinnvoll und vertretbar, steuerliche Anreize zur Vermietung von Wohnungen an junge Menschen zu schaffen. Als Gegenleistung dazu soll der/die Vermieter/-in aber verpflichtet werden, einen sozialverträglichen, für Jugendliche und junge Erwachsene angemessenen Mietzins nicht zu überschreiten. Um entsprechende Anreize zu schaffen, könnte die öffentliche Hand den Vermieter/-innen bei der Gemeindeimmobiliensteuer eine Vergünstigung im selben Ausmaß gewähren wie für Fälle, in denen andere soziale Zwecke verfolgt werden (etwa zugunsten gemeinnütziger Organisationen, ONLUS) oder wie bei anderen Zweckbindungen, z. B. wenn eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

die Gemeindeimmobiliensteuer für Wohnungen, deren Mieter bei Vertragsabschluss zwischen 18 und 26 Jahre alt sind, auf 0,2 % herabzusetzen; der ermäßigte Steuersatz wird bis zum ersten Vertragsablauf und für maximal fünf Jahre beibehalten; Voraussetzung für die Anwendung dieses Steuersatzes ist ein Mietpreis, der nicht über 75 % des Landesmietzinses beträgt.

Bozen, 5.2.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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