PRESSEKONFERENZ.

Ein Dach über dem Kopf. Mobil sein können. Das sind wirklich elementare Grundrechte. Möchte man meinen. Unser Wohlstandsland Südtirol hat ein ausgebautes Netz an Schutz und Hilfeleistungen für schwierige Situationen. Bestimmte schwierige Lagen aber werden weiterhin nicht genügend aufgefangen. Zwei dieser Problemlagen werfen wir in der Landtagssitzungswoche vom Jänner 2020 auf und bringen Lösungsvorschläge in Form von Beschlussanträgen in den Landtag.

Beschlussantrag Nr. 200/19: Einfach mobil. Öffentlicher Verkehr ohne Behinderung für alle!

Seit 2015 hat Südtirol ein Landesgesetz für Menschen mit Beeinträchtigung (Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7), das in vielen Punkten den Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention wahrnimmt. Ein sehr wichtiger Aspekt des Alltags von Menschen mit Beeinträchtigung ist die Mobilität. Im Landesgesetz ist entsprechend auch festgelegt, dass wirksame Maßnahmen für eigenständige Mobilität getroffen werden, vom Transport zu Bildungs- und Arbeitseinrichtungen über den barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln und die Begleitdienste bis zu den Förderungen. Bei der Tagung des Südtiroler Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderung im Oktober 2019 wurde deutlich, dass viele dieser sehr fortschrittlich und ambitioniert formulierten Ziele noch nicht umgesetzt sind. Viele Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Bedürfnissen sind in ihrem Alltag mit vielerlei weiterhin bestehenden Barrieren konfrontiert – und werden dadurch in ihrem Recht auf freie und autonome Bewegung eingeschränkt, ja behindert. Dabei ist es besonders wichtig, dass Menschen sich OHNE HILFE bewegen können, das muss das Ziel sein. Ansonsten sind Menschen mit Beeinträchtigungen immer auf die Verfügbarkeit von Begleitpersonen angewiesen, die für die nicht vorhandenen Dienste einspringen. Es muss klar sein, dass das „Defizit“ nicht bei den Betroffenen liegt, sondern bei den Diensten.

In diesem Sinne machen die Betroffenen unter anderem darauf aufmerksam

  • dass die Durchsagen in den Bussen oft nicht verstanden werden;
  • dass es an akustischen und visuellen Signalen fehlt und dass es deren Wiederholung bräuchte;
  • dass weiterhin vielerorts Rampen für den Einstieg mit Rollstuhl fehlen;
  • dass die Schalter an den Bahnhöfen für Rollstuhlfahrende zu hoch sind;
  • dass sie bestimmte Bahnhöfe oder Züge (Trenitalia) nur nach 12-stündiger Voranmeldung nutzen können;
  • dass öffentliche Toiletten – sofern überhaupt vorhanden – vielfach noch nicht barrierefrei sind;
  • dass sie immer wieder in Kontakt mit ÖPNV-Personal kommen, die offensichtlich nicht geschult sind auf den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung;
  • dass sie für die Freizeitgestaltung auf teuren Privattransport zurückgreifen müssen;
  • dass Fahrpläne und Information im öffentlichen Raum nur schwer verständlich und/oder lesbar sind, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten;
  • dass einige Bahnhöfe in Südtirol immer noch nicht barrierefrei erreichbar sind (Beispiel Bahnhof Sterzing);
  • dass es für Menschen mit Lernschwierigkeiten Angebote für Mobilitätstraining braucht.

All diese Problematiken, die nur einen Teil der Schwierigkeiten wiedergeben, mit denen Menschen mit Beeinträchtigung – aber nicht nur: denken wir an SeniorInnen, Eltern mit Kinderwagen, etc. – tagtäglich konfrontiert sind, zeigen auf, dass ein verstärkter Handlungsbedarf gegeben ist.

Der Antrag der Grünen Fraktion setzt deshalb auf folgende Punkte:

  1. Auf das „2-Sinne-Prinzip“ umrüsten. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Dadurch wird eine große Anzahl von Personen auch sicher von den Informationen über Haltestellen, Verspätungen etc. erreicht.
  2. Sämtliche Busse mit Rampen ausstatten und alle Bahnhöfe barrierefrei gestalten;
  3. den Zugang zu den Trenitaliazügen und Bahnhöfen auch ohne Voranmeldung möglich machen;
  4. die Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV verstärkt auf den Umgang mit Menschen mit diversen Beeinträchtigungen sensibilisieren;
  5. einen leistbaren Privattransport ermöglichen;
  6. die Fahrpläne und jegliche Information über den ÖPNV in Leichter Sprache zur Verfügung stellen;
  7. eine App zur Mobilitätsinfo in Leichter Sprache und für Sehbehinderte und ein System für Kommunikation in Gebärdensprache mit der Mobilitätszentrale entwickeln;
  8. den „Euroschlüssel“ für die Toiletten in den Bahnhöfen und bei Haltestellen für Südtirol übernehmen.

Hier der vollständige Beschlussantrag und die Version in  Leichter Sprache, übersetzt vom Büro „okay“ der Lebenshilfe.

 

Beschlussantrag Nr. 217/19: Obdachlose: es braucht einen Plan zur Unterstützung der Gemeinden und des Ehrenamtes.

Auch diesen Winter zeigt sich erneut die tragische Situation der vielen Menschen, die auf der Straße leben, besonders in der Landeshauptstadt.

Im November 2019 haben 450 Menschen in Einrichtungen für Obdachlose Schutz gefunden. Unter ihnen zu finden: Obdachlose einheimischer Herkunft, AsylwerberInnen, aber auch Menschen, die arbeiten oder denen das Recht auf humanitären Schutz zuerkannt wurde, die aber keine Wohnung finden. Sogar Familien mit kleinen Kindern.

Im Dezember hat die Gemeinde Bozen 54 Plätze hinzugefügt und der Unternehmer Heiner Oberrauch hat ein Gebäude mit 45 Betten zur Verfügung gestellt. Letzteres wird von Ehrenamtlichen betreut, welche selbständig und ohne Unterstützung von öffentlicher Seite die Verantwortung dafür tragen müssen.

Zudem garantieren die Kältenotfallzentren (emergenza freddo) nur ein Mindestmaß an Hilfeleistung: Sie sind erst spät am Abend zugänglich und die Menschen müssen sie früh am Morgen wieder verlassen. Wo sie den ganzen Tag in der Kälte verbringen, interessiert hingegen niemanden.

Obdachlos zu leben bedeutet, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt zu sein und nicht in der Lage zu sein, sich eine normale Existenz aufbauen zu können. In mehreren Ländern Nordeuropas gibt es „Housing first“-Projekte, die in erster Linie darauf abzielen, gefährdeten Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben und sie so dazu ermächtigen, sich in das soziale Gefüge einzugliedern.

Obdachlose fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, diese dürfen aber nicht allein gelassen werden. Die Grüne Fraktion im Landtag fordert daher, dass auch das Land seinen Beitrag leistet und mit diesen konkreten Maßnahmen das Problem über die Notlage hinaus angeht:

  1. gemeinsam mit den Gemeinden einen Landesplan für Obdachlose erstellen und angemessen finanzieren;
  2. Freiwillige zu unterstützen und schützen;
  3. Wohnlösungen finden für Menschen mit Schutzstatus, die aber die Aufnahmezentren verlassen müssen, sowie für Menschen, die einer Arbeit nachgehen, jedoch über keine Unterkunft verfügen;
  4. den Staat auffordern, AsylwerberInnen, die sich momentan außerhalb der Quote befinden (fuori quota) den Zugang zu den CAS-Einrichtungen zu ermöglichen.

Hier der vollständige Beschlussantrag.

Bozen, 10.01.2020

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

In einer Pressemitteilung des Landespresseamtes hieß es gestern, das Land Südtirol sei dem gesamtstaatlichen Netzwerk der öffentlichen Verwaltungen gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität RE.A.DY beigetreten.
Dies Südtiroler Grünen freuten sich über diese Meldung und dass auch die Landesregierung ein wichtiges Zeichen für eine selbstbestimmte sexuelle und geschlechtliche Identität setzt. Einige Südtiroler Gemeinden sind, nicht zuletzt auf Grund der Bestrebungen der Grünen, seit einiger Zeit Mitglied des Netzwerkes, dass das Land folgt wäre nun ein wichtiger und richtiger Schritt.
Nun lesen wir aber in der italienischen Variante der Pressemitteilung dass es sich hier nur um einen symbolischen Beitritt handelt. Dieses Netzwerk lebt aber von konkreten Aktionen und nicht von fadenscheinigen Lippenbekenntnissen.
Dieser kleine aber feine Unterschied in den Pressemitteilungen zeigt uns wieder einmal die Diskrepanz zwischen den Regierungspartnern. Darin ist klar die homophobe Handschrift der Lega zu erkennen, welche sich gegen einen formalen Beitritt zum Netzwerk stellt. Man wolle sich nicht in Genderprojekten oder Ähnlichem engagieren, lies Landesrat Giuliano Vettorato verlautbaren.
Die Südtiroler Grünen fordern nun Aufklärung, wie der angebliche „Beitritt“ des Landes Südtirol zum Antidiskriminierungsnetzwerk RE.A.DY zu verstehen ist, ob es hier nur um eine politische Alibiaktion handelt oder ob sich das Land klar gegen Homophobie und Diskriminierung bekennt und den schönen Worten auch konkrete Taten folgen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einer Pressemitteilung des Landespresseamtes hieß es am 09.01.2020, das Land Südtirol sei dem gesamtstaatlichen Netzwerk der öffentlichen Verwaltungen gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität RE.A.DY beigetreten.
Einige Südtiroler Gemeinden sind, nicht zuletzt auf Grund der Bestrebungen der Grünen, seit einiger Zeit Mitglied des Netzwerkes, dass das Land folgt wäre nun ein wichtiger und richtiger Schritt.
Nun lesen wir aber in der italienischen Variante der Pressemitteilung dass es sich hier nur um einen symbolischen Beitritt handelt. Dieses Netzwerk lebt aber von konkreten Aktionen und nicht von fadenscheinigen Lippenbekenntnissen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung: 

  1. Wie ist der „Beitritt“ des Landes Südtirol zum Antidiskriminierungsnetzwerk RE.A.DY zu verstehen?
  2. Welche konkreten Taten werden dem Beitritt, sofern erfolgt, folgen?

BZ, 10.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Sommer 2019 haben die LandesrätInnen Kuenzer und Schuler angekündigt, bis Jahresende 2019 ein Landesentwicklungskonzept (LEK) für den Tourismus vorzulegen; unter politischer Federführung des LR für Tourismus.
An diesem LEK sollten sich fortan die TEK der einzelnen Gemeinden orientieren. Es handelt sich also um ein übergeordnetes Planungsinstrument, einen Fachplan, der strategische Leitlinien setzt, um dem Koordinierungsbedarf abzuhelfen.
Bisher ist uns zu diesem Konzept noch nichts zu Ohren gekommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Ist das Konzept inzwischen fertig gestellt? Wurde es vorgestellt? Kann es ausgehändigt werden?
  2. Falls nicht: Wann ist mit der Vorstellung des Konzepts zu rechnen?
  3. In diesem Zusammenhang wiederholen wir eine Frage, die wir schon im Sommer 2019 gestellt hatten: Wie wird mit der bis Juli 2020 in Kraft bleibenden Bettenobergrenze umgegangen, falls in der Erhebung vom Jänner 2020 eine Überschreitung derselben festgestellt wird?

BZ, 09.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bereits 2016 hat Landeshauptmann Kompatscher in der Franzensfeste den Plan eines Museums für Zeitgeschichte/Autonomie in der Festung vorgestellt, das an diesem günstig gelegenen Standort bestens platziert wäre. Der mit der Ausarbeitung eines Konzepts beauftragte Dr. Hannes Obermair, der bereits zur Gedenkstätte im Siegesdenkmal Bozen grundlegend beigetragen, auch jüngst auf Schloss Tirol mit der Ausstellung „Mythen der Diktatoren“ seine Kompetenz bewiesen hat, hat, legte hierzu im Juni 2019 bei einer öffentlichen Veranstaltung/Tagung in Franzensfeste/Bozen ein Konzept vor, das in vieler Hinsicht beeindruckt hat und als wertvolle Diskussionsgrundlage dienen kann. Nun aber hat Dr. Obermair seit einiger Zeit an der EURAC Forschungsaufgaben und eine Position übernommen, die ihn von der Konzeptarbeit in Franzensfeste, mit der er beauftragt war, sichtlich entfernt hat. So besteht das Risiko, dass das aussichtsreiche und wichtige Vorhaben eines Zeitgeschichte-Museums neuerdings ins Stocken, wenn nicht in Verstoß geraten könnte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

1. Wird das Vorhaben eines Museums für Zeitgeschichte/Autonomie in der Franzensfeste weitergeführt?
2. Ist Dr. Hannes Obermair weiterhin federführend an der Konzeption beteiligt?
3. Wenn nein, wer setzt die Arbeiten fort?
4. Welchen Zeitplan gibt es für dieses Vorhaben?

BZ, 07.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier können die Antwort der Landesregierung und unsere Replik heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE
Im Sommer 2019 haben die LandesrätInnen Kuenzer und Schuler angekündigt, bis Jahresende 2019 ein Landesentwicklungskonzept (LEK) für den Tourismus vorzulegen; unter politischer Federführung des LR für Tourismus.
An diesem LEK sollten sich fortan die TEK der einzelnen Gemeinden orientieren. Es handelt sich also um ein übergeordnetes Planungsinstrument, einen Fachplan, der strategische Leitlinien setzt, um dem Koordinierungsbedarf abzuhelfen.
Bisher ist uns zu diesem Konzept noch nichts zu Ohren gekommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Ist das Konzept inzwischen fertig gestellt? Wurde es vorgestellt? Kann es ausgehändigt werden?
  2. Falls nicht: Wann ist mit der Vorstellung des Konzepts zu rechnen?
  3. In diesem Zusammenhang wiederholen wir eine Frage, die wir schon im Sommer 2019 gestellt hatten: Wie wird mit der bis Juli 2020 in Kraft bleibenden Bettenobergrenze umgegangen, falls in der Erhebung vom Jänner 2020 eine Überschreitung derselben festgestellt wird?

BZ, 09.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Medienberichten zufolge beginnen die neuen Besitzer von ABD umgehend mit den Vorbereitungen zum Ausbau des Bozner Flughafens.
Wie befürchtet und vermutet tritt damit jener Fall ein, den die Bevölkerung im Unterland und im Bozner Talkessel am allerwenigsten gewollt hatte. Wir werden nicht müde es zu wiederholen: Das NEIN bei der Volksbefragung von 2016 war ein Nein zum gesamten Entwicklungskonzept des Landeshauptmanns gewesen, samt ansteigenden Fluggastzahlen – und somit ein klares NEIN zum Ausbau. Wir haben den Landeshauptmann auch bei der Haushaltsdebatte daran erinnert.
Zum Jahreswechsel hat die Spitze der Landesregierung selbstgefällig behauptet, man brauche keine Grünen an der Regierung, um Umweltpolitik zu machen. „Jetzt zeigt sich schon, wie dünn das grüne Mäntelchen der Landesregierung ist“, kommentiert Fraktionssprecherin Brigitte Foppa.
Man bewegt sich auf dünnem Eis. Der Rechnungshof hat ein Prüfungsverfahren zum Verkauf der Flughafengesellschaft eröffnet. Und der vielfach belastete Süden Südtirols wird gerade in der Vorlaufzeit der Gemeindewahlen sehr aufmerksam nach St. Jakob schauen und die Nachhaltigkeitsschwüre des Landeshauptmanns konkret auf deren Haltbarkeit prüfen.

Bozen, 08.01.2020

Landtagsabgeordnete – Cons.prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Sie laufen vom Rausschmiss aus dem Parlament nun direkt in  die Regierungsbeteiligung. Ein toller Weg der österreichischen Grünen, die für Kompetenz, Pragmatismus und Leidenschaft der Themen der Zeit stehen. Nun hat auch der Bundeskongress der Grünen das verhandelte Koalitionsprogramm abgesegnet. Klima- und Umweltschutz, Verkehr, Soziales sind nunmehr in grüner Hand. Doch die Grünen können mehr. „Eine Regierungsbeteiligung eröffnet neue Wege und weit größere Möglichkeiten der Mitsprache an politischen Entscheidungen“, so Marlene Pernstich, Co-sprecherin der Grünen Verdi Verc. bittere Pillen sollen geschluckt werden, wie bitter diese werden, wird sich noch zeigen.  Es wird eine neue Dialektik in der Politik geben, die weniger auf Ausgrenzung und Feindbilder setzt, sondern vielmehr auf Zusammenleben, ein gemeinsames Auskommen in allen Bereichen. Die Politik des Greenwashing wird zur echten Politik für Umwelt und Klima werden.
Ganz neu ist die Verbindung Grün-Schwarz nicht. Sie wurde bereits erprobt und wird nun auf eine neue Ebene gehoben. Uns Verdi Grüne Vërc freut dies natürlich sehr. Es zeigt uns was möglich ist, dass Konservativ-Grün nicht mehr nur Zukunftsmusik ist.

Marlene Pernstich

Felix von Wohlgemuth

Sofern nichts Unerwartetes passiert, dürfte das italienische Haushaltsgesetz 2020 in trockenen Tüchern sein. Damit dürfen ab 2020 19% der Ausgaben für Tierarztspesen bis zu einem Betrag von 500€ (anstatt 387,40€) von der Bruttosteuer abgezogen werden.
Die Entscheidung ein (Haus)Tier ärztlich zu betreuen, sollte niemals auf der Grundlage finanzieller Überlegungen gefällt werden müssen, weshalb wir young greens southtyrol diese finanzielle Entlastung und diesen zumindest kleinen Schritt in die richtige Richtung begrüßen.
Nichtsdestotrotz soll diese Maßnahme in keinster Weise darüber hinwegtäuschen, dass Italien in Sachen Tierschutz eine langsame Schnecke ist.
So kommt etwa Tieren im italienischen Rechtssystem nach wie vor ein – um es gelinde zu sagen – antiquierter Rechtsstatus zu: So definiert das Zivilgesetzbuch (codice civile), dessen binäres System der beweglichen und unbeweglichen Sachen (beni mobili ed immobili) noch aus der Römerzeit stammt, Tiere als bloße bewegliche Sachen.
Ein bisschen besser sieht es immerhin im italienischen Strafgesetzbuch (codice penale) aus, welches die Tötung von Tieren, Tierquälerei, Misshandlung im Rahmen von Veranstaltungen sowie Tierkämpfe sanktioniert. Diese Straftaten sind allerdings unter dem aussagekräftigen Titel „Straftaten gegen die Gefühle für Tiere“ (delitti contro il sentimento per gli animali) zusammengefasst. Die Strafen fallen wie folgt aus: drei bis achtzehn Monate Haft- oder 5.000€ bis 30.000€ Geldstrafe für Tierquälerei sowie vier Monate bis zwei Jahre Haftstrafe für die Tötung eines Tieres.
Die Rückständigkeit der italienischen Gesetze in puncto Tierschutz offenbart sich insbesondere im Vergleich mit den europäischen, wo Tiere gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einem der Eckpfeiler und der wichtigsten Rechtstexte der EU, als „fühlende Wesen“ definiert werden.
Diese Auffassung teilend stellen sich uns young greens southtyrol einige Fragen:
Sind Massentierhaltung bzw. die industrielle Massenschlachtung von Tieren zur Befriedigung des steigenden globalen Fleischhungers noch vertretbar?
Ist der Transport von zusammengepferchten Tieren über lange Strecken hinweg ohne Nahrung und Wasser noch vertretbar?
Sind das Lebendhäuten bzw. der Lebendrupf für die Herstellung von Kleidung noch vertretbar?
Ist das Vorführen von Tieren im Zirkus noch vertretbar?
Gerade jetzt in der Weihnachtszeit kommen noch ein paar Fragen dazu:
Sind die Zwangsernährung von Gänsen bzw. der Import und der Verkauf von Gänsestopfleber noch vertretbar?
Ist das Verschenken von Tieren in Anbetracht der zahllosen Ablieferungen an die Tierheime und Aussetzungen auf der Straße noch vertretbar?
Sind Pferdekutschen aus touristischen Gründen, auf lärmbelasteten, überfüllten, teilweise gepflasterten Stadtstraßen noch vertretbar? Und ist es noch vertretbar, dass sich das von der Menschenmenge und von anderen Tieren verängstigte Fluchttier Pferd beim Ziehen von teilweise überfüllten Kutschen verausgabt?
Ist die Zurschaustellung von Ponys und exotischen Tieren wie etwa Lamas oder Alpakas auf überfüllten und lärmbelasteten Stadtplätzen als simple Attraktion noch vertretbar?
Wir young greens southtyrol halten Südtirol für ein Land der Möglichkeiten, das jeden Aspekt des Lebens auch im Zeichen des Tierwohls und -schutzes zu gestalten erlaubt. Zu Weihnachten wünschen wir uns deshalb ein Südtirol, das auch beim Tierschutz eine Vorreiterrolle einnimmt.
Frohe und gesegnete Weihnachten wünschen für die young greens southtyrol

Sadbhavana Pfaffstaller (Grüne Neumarkt Egna) und Alex Guglielmo (Pro Eppan Appiano)

BESCHLUSSANTRAG
Mehrweg ist ein (im Grunde simples) System für Verpackungen von Getränken und Lebensmitteln. Getränke werden in eine Flasche oder in einen Behälter abgefüllt, transportiert, gekauft und konsumiert. Dabei wird ein Pfand auf die Flasche eingehoben. Bringt die Kundin oder der Kunde dann den Behälter wieder zurück ins Geschäft, wird dieser Pfand zurückgegeben. Die Flasche wird gereinigt und neu befüllt.
Während Mehrwegverpackungen vor wenigen Jahrzehnten noch gang und gäbe waren, sind heute Einwegverpackungen Standard, meist sind diese aus Kunststoff, Aluminium oder Glas. Mehrwegflaschen verschwanden schleichend und schrittweise aus den Laden- und Supermarktregalen: Bis auf wenige Ausnahmen finden Konsumentinnen und Konsumenten in Südtirol heute kaum noch Produkte in Mehrwegverpackungen.
In Zeiten der Plastikkrise ist das Einwegsystem fatal: Laut Eurostat-Zahlen hatte Deutschland im Jahr 2016 einen Pro-Kopf-Verbrauch von 220,5 Kilo Verpackungsmüll, Italien von 209,5 Kilo. Damit sind die beiden Länder absolute Müll-Spitzenreiter im europäischen Vergleich. Weltweit wurden 2018 rund 359 Millionen Tonnen Kunststoff hergestellt. Davon wird etwas mehr als ein Drittel für Verpackungen eingesetzt, welche meist nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden. Der Blick in die Zukunft bleibt düster, laut Prognose der Heinrich-Böll-Stiftung wird sich die Plastikproduktion bis Anfang der 2050er-Jahre sogar vervierfachen . Der Plastikmüll verpestet nicht nur die Weltmeere, auch in Seen und Flüssen sowie im Schnee der Alpen wurde bereits Mikroplastik gefunden.
So landen jedes Jahr etwa zehn Millionen Tonnen Plastik im Meer, wo es sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte in immer kleinere Teile zersetzt und sich als Mikroplastik überall hin verteilt. Mikroplastik sind Mikropartikel von weniger als fünf Millimeter aus Kunststoff. Diese entstehen entweder durch Zersetzung und Fragmentierung größerer Kunststoffteile (sie werden als Fasern aus Kleidung ausgewaschen oder im Straßenverkehr von Autoreifen abgerieben) oder direkt in mikroskopischer Größe hergestellt und in der industriellen Produktion zahlreicher Konsumgüter eingesetzt (Partikel, die in kosmetischen Mitteln, Wasch und Reinigungsmitteln verwendet werden).
Doch die großen Abfallmengen sind nicht die einzigen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt. Die Herstellung der Verpackungen fordert einen enormen Energie-, Wasser und Rohstoffverbrauch und auch Transport, Abfallsammlung, -verwertung und -entsorgung fordern ihren Energietribut. Der gesamte Produktionslebenszyklus und die damit verbundenen CO2 Emissionen dieser Verpackungen führen zu einer gewaltigen Klimabelastung. Wir beschränken uns in diesem Beschlussantrag auf Getränke.
Im Vergleich dazu fällt der Wasser und Reinigungsmittelverbrauch bei Mehrwegsystemen relativ gering aus. Dank des Pfandsystems wird außerdem die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch achtlos weggeworfene Flaschen vermindert.
Gerade Mehrwegflaschen aus PET sind sehr umweltfreundlich und weisen zusätzlich weitere Vorteile auf, wie z.B. geringes Gewicht, Bruchsicherheit und gute Stapelfähigkeit.
Im „Ökoranking“ werden die unterschiedlichen Verpackungsarten auf ihre negativen Umweltauswirkungen geprüft und verglichen. Dabei sind sich die Südtiroler Verbraucherzentrale, die Österreichische Umweltberatung sowie die Deutsche Umwelthilfe einig: Mehrwegverpackungen sind ökologisch vorteilhaft und schonen das Klima. So verursacht z.B. eine Bierdose dreimal so viel Treibhausgasemissionen als eine Mehrwegflasche, eine Einwegflasche aus Glas sogar fünfmal so viel.

In allen Studien schneiden regional vertriebene Mehrwegverpackungen am besten ab. Sie sind die umweltfreundlichste Verpackungsalternative, da unnötige Abfälle vermieden werden, weniger Ressourcen (lediglich Etikett und Verschluss müssen erneuert werden) verschwendet werden und auch regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden. Unsere begrenzten Naturressourcen werden geschont, wenn Flaschen vielfach gespült und wiederverwendet werden und die Transportwege möglichst kurz sind. Ein kritischer Punkt sind lange Transportwege, weil beispielsweise die Wege vom Abfüllort zur Verkaufsstelle zu weit sind. Eine Studie für die Deutsche Umwelthilfe geht davon aus, dass Mehrwegsysteme bei bis zu 600 km (einfacher) Transportdistanz vorteilhaft sind.
Mehrwegflaschen aus PET werden im Durchschnitt 20 Mal wiederbefüllt, sind bruchsicher und verbrauchen aufgrund ihres geringen Gewichts bei Transport und Logistik wenig Energie. Der Wasser- und Reinigungsmittelverbrauch ist dabei nicht ausschlaggebend, da auch bei der Herstellung von Einweg-Plastikflaschen große Mengen an Wasser verbraucht werden. PET (Polyethylenterephthalat) gehört zu der Familie der Polyester und ist beständig gegen Öle, Fette, Alkohole und verdünnte Säuren. Es wird vor allem als Material von Ein- und Mehrwegflaschen für kohlensäurehaltige Getränke verwendet, aber auch häufig für Mikrowellenschalen und Becher eingesetzt.
Mehrweg-Glas hingegen garantiert die beste Produktqualität und erhält die typischen Eigenschaften und Geschmack eines Produkts. Aufgrund des höheren Gewichts schneidet Glas-Mehrweg im Ranking etwas schlechter als PET-Mehrweg ab, kann jedoch durchschnittlich doppelt so oft wiederbefüllt werden.
Nach den Mehrwegsystemen haben PET-Einweg und der Verbundkarton (Tetra Pak) die zweitbeste Ökobilanz, zweitere jedoch nur falls er getrennt gesammelt und wiederverwertet wird. Glas-Einweg und Getränkedosen schaden dem Klima und der Umwelt am meisten. Alle Einwegverpackungen werden nach einmaligem Gebrauch zu Müll und verursachen daher enorme Abfallaufkommen und Rohstoffverbrauch. Gerade Glas verbraucht trotz Recycling unverhältnismäßig viel Energie und Rohstoffe und bei der Produktion von Aluminium werden viele umweltgefährdende Chemikalien verwendet. Auch die Produktion von Aluminium gilt es zu hinterfragen: Für den Abbau des Rohstoffes Bauxit werden tropische Regenwälder zerstört und Menschen im globalen Süden ausgebeutet.
Die Landesagentur für Umwelt hat den Vorteil des Mehrwegprinzips bereits vor zehn Jahren erkannt und ihm von 2008 bis 2010 eine eigene Sensibilisierungskampagne gewidmet. Ob dies jedoch genützt hat ist fraglich, so hat Südtirols größter Milchhof Mila hat genau zu diesem Zeitpunkt seine Pfandflasche vom Markt genommen.
Dass die Nachfrage vonseiten der Konsumentinnen und Konsumenten da ist, beweisen zwei jüngst durchgeführte Umfragen. Bei einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen Umfrage im Februar 2019 sprachen sich 78% der Befragten in Österreich für eine Rückkehr der Mehrwegflasche aus. Im Herbst 2019 führte dieselbe NGO eine repräsentative Befragung in der Schweiz durch. Das Ergebnis: 95% der Befragten wären bereit, Produkte in Mehrweg-Verpackungen zu kaufen.
Doch auch am hiesigen Markt schein Mehrweg aktuell „in“ zu sein: so widmet der Getränkehersteller Zipperle seine jüngste Kampagne „Dreht richtig auf“ seiner Mehrweg-Saftflasche. (Siehe mehrweg.zipperle.it).

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Landesagentur für Umwelt mit einer neuen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Konsumentinnen und Konsumenten zu beauftragen.
  2. Die Landesagentur für Umwelt mit einer neuen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Produzentinnen und Produzenten zu beauftragen.
  3. Eine Sonderförderung für Regionale Mehrwegverpackungen einzuführen, um so einen Anreiz zu schaffen, damit Südtiroler Produzentinnen und Produzenten Mehrwegverpackungen in ihr Sortiment aufzunehmen.
  4. Zusammen mit den bedeutendsten Wein- und Getränkeproduzenten und Handelsvertretungen zu prüfen, ob ein einheitliches Mehrwegsystem mit Mehrweg-Einheitsflaschen sinnvoll wäre.
  5. Südtirol als „Land des Mehrwegs“ zu etablieren und in die Marketingstrategie einzubauen, um so umweltbewusste Gäste anzulocken.
  6. Eine Kampagne zu starten, in der bei bestimmten Gelegenheiten nachfüllbare Trinkflaschen an Gäste und Einheimische verteilt werden.

Bozen, 30.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler