BESCHLUSSANTRAG.

Man weiß und so wird es erzählt: Frauen unterbrechen oft ihre Berufslaufbahn, um Familie und Arbeit vereinbaren zu können und steigen dabei auch vielfach für einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsmarkt aus. Die direkte Folge ist, dass Frauen in ihrem Berufsleben weniger verdienen und somit im Alter nur halb so viel Rente wie Männer beziehen. Das Phänomen nennt sich „Gender Pay Gap“ und bedeutet im Klartext: weniger Lohn für Frauen.
Statistisch gesehen wird er als Differenz zwischen dem Bruttostundenlohn von Männern und Frauen als Prozentsatz am männlichen Lohn berechnet. In Südtirol beträgt das durchschnittliche Lohndifferential (nur auf Vollzeitbeschäftigte bezogen) -17,2% auf den Tageslohn bzw. -27% auf den Jahreslohn bezogen, so das AFI im Jahr zum Equal Pay Day 2016.
Seit Jahren fällt der Equal Pay Day in Südtirol auf den April: Eine Frau muss nämlich bis April des laufenden Jahres arbeiten, um denselben Lohn zu erwirtschaften, den ein Mann bereits zum 31. Dezember des Vorjahres eingefahren hat. Der Gender Pay Gap ergibt sich meistens aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren: Gender-Stereotype, die dazu führen, dass Männern eher Führungsaufgaben zugetraut und Leistungsprämien zugewiesen werden; die Studien- und Berufswahlentscheidungen von jungen Frauen, die sie eher in Berufe führen, die von vornherein schlechter bezahlt sind; Männer machen im Schnitt auch mehr Überstunden als Frauen, treten häufiger Außendienste an und erhalten mehr Zusatzaufgaben und -zulagen (oft auch, weil Frauen sie im Familienalltag entlasten).
Ein zentraler Aspekt ist in dieser Thematik jedoch die Entscheidung, die viele Familien in dem Moment treffen, in dem sie Kinder bekommen – nämlich die Entscheidung, dass Mutter für einen kürzeren oder längeren Zeitraum entweder “zu Hause bleibt” oder in Teilzeit arbeitet. Wir betonen, dass das eine Entscheidung BEIDER Partner einer Lebensgemeinschaft ist. Meistens wird sie aber als alleinige Entscheidung der Frau dargestellt bzw. von der Öffentlichkeit als solche wahrgenommen, ja sogar von der Arbeitsforschung als solche beschrieben.
Diese Entscheidung mag auf den ersten Blick zu einer vordergründige Entlastung der Familienzeiten beitragen, führt aber leider oft dazu, dass Teilzeitarbeit geringere Karrierechancen bietet und somit, auch bei einer Rückkehr in eine Vollzeitstelle, sofern die „Familienpraxis“ eine solche Rückkehr zulässt, die Minderbezahlung der weiblichen Arbeit fortbesteht.
Auch bei einem Pflegefall in der Familie sind häufig analoge Entscheidungsmechanismen feststellbar. Auch da sind es meist Frauen, die sich um ihre Familienmitglieder kümmern und dafür beruflich zurückstecken. Die Folgen für das Berufsleben und hier insbesondere die Entlohnung sind dieselben wie bei der Geburt eines Kindes.
Besonders gravierend aber wirkt sich die in der “jungen Eltern”-Zeit getroffene Entscheidung aus, wenn das Pensionsalter erreicht wird: Der Gap führt langfristig dazu, dass Frauen nur halb so hohe Renten wie Männer beziehen. Damit häufen sich die Nachteile für die Frauen und vor allem sie sind im Alter armutsgefährdet.
Viele junge Familien sind sich trotz laufender Kampagnen dieser Tatsachen nicht oder nur teilweise bewusst. Vor allem führt die Einengung des Themas auf die Entscheidung “der Frau” dazu, dass es von der Gesellschaft als “Frauenthema” marginalisiert wird. Das muss sich ändern.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Alles dafür zu tun, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gemeinsamer Auftrag an alle Familienmitglieder dargestellt und verstanden wird.
  2. Die Bemühungen um die Sensibilisierung für gemeinsame Verantwortung gerade in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege mit den daraus erwachsenen Einkommensunterschieden, vor allem auch im Alter, zu intensivieren. Jene Familien und Partnerschaften finanziell und/oder mit anderen Maßnahmen zu unterstützen, die nachweisen können, dass sie in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege keineN der beiden PartnerInnen bevorzugen.
  3. jene Familien und Partnerschaften, die nachweisen können, dass sie in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege keineN der beiden PartnerInnen finanziell benachteiligen, gezielt zu fördern und/oder mit anderen Maßnahmen zu unterstützen;
  4. Sensibilisierungskampagnen in der Wirtschaft anzustoßen und durchzuführen, damit Familienfreundlichkeit vermehrt als Standortfaktor und zentraler Unternehmenswert angesehen wird. Dem Beispiel Schwedens folgend soll das Ziel erreicht werden, dass Firmen ihre Angestellten – ob Frau oder Mann – ermutigen, in Elternzeit zu gehen und es gesellschaftlich nicht nur akzeptiert, sondern gewünscht wird, dass auch Väter bei ihren Kindern sind;
  5. Ein besonderes Augenmerk auf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden zu legen.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Es hat sich in Südtirol viel getan in Sachen Geschlechtergerechtigkeit. Ein Bereich, wo aber immer noch die Frauen als “zuständig” empfunden werden, ist die Hausarbeit. Laut ASTAT-Bericht vom 8. März 2016 ist die Rollenverteilung im Haushalt immer noch “von traditionellen Mustern geprägt”.
Die Analyse der Daten der Mehrzweckerhebung der Haushalte 2015 ergab, dass 66,2% der Männer weniger als 10 Stunden in der Woche im Haushalt mitarbeiten. Im Gegensatz dazu arbeitet mehr als ein Drittel der Frauen (35,1%) mehr als 30 Stunden in der Woche in den eigenen vier Wänden. Jeder fünfte (!) Mann in Südtirol arbeitet weiterhin 0 Stunden pro Woche im Haushalt – bei den Frauen ist es jede 20.te.
Es gab zwar eine positive Entwicklung zwischen 2010 und 2015, da die Beteiligung der Männer an der Hausarbeit in diesen Jahren leicht zugenommen hat, von 7,5 auf fast 9 Stunden. Die Belastung für die Frauen, deren Anteil an der Hausarbeit ebenfalls gestiegen ist, hat sich dadurch aber nicht verringert. Beschränkt man die Analyse nur auf die Erwerbstätigen, so zeigt sich, dass die erwerbstätigen Frauen 22,2 Wochenstunden für die Hausarbeit aufwenden. Das heißt, dass eine Frau zusätzlich zu ihrer Arbeit wöchentlich weitere 22 Stunden arbeitet, der Mann dagegen 8,8.
Frauen arbeiten damit in der bezahlten Arbeit 13,4 Stunden weniger als die Männer, bei der nicht bezahlten Arbeit aber 17,0 Stunden mehr als die Männer.
Das hat Folgen. Frauen ziehen sich gerade durch diese Doppelbelastung in ihren zentralen Lebensjahren oft aus dem öffentlichen Leben, aus Beruf/Karriere, Politik u.ä. zurück. Auf ihren Schultern lastet eine Verantwortung, die durch mehr Bewusstsein und ausgewogenere Verteilung verringert werden kann und muss.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Mit einer neuen Sensibilisierungskampagne, einem Wettbewerb oder anderen geeigneten Maßnahmen erneut auf das Thema aufmerksam zu machen.
  2. Die Männer zu ermutigen, im Haushalt nicht nur „zu helfen“, sondern gleich wie die Frauen die Verantwortung dafür zu übernehmen.
  3. Die Frauen zu ermutigen, im öffentlichen Leben vermehrt ihre Stimme zu erheben.
  4. Eine Tagung oder öffentliche Veranstaltung zu organisieren, in der Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen präsentiert werden und eine weitere Öffentlichkeit für das Thema geschaffen werden kann.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Uns erreichen Beschwerden aus der Bevölkerung, wonach die Linienbusse in Südtirol bis zu 20 Minuten vor Abfahrt den Motor „warmlaufen“ lassen.

Neben der Lärmbelästigung belastet der unnötige Kraftstoffverbrauch durch den Standbetrieb auch die Umwelt. Zum Beispiel verbraucht ein Reisebus im Standbetrieb durchschnittlich 3–4 Liter Kraftstoff pro Stunde. Sofern zusätzlich die Klimaanlage betrieben wird sind es 8-10 Liter, beim Zuschalten einer Heizung sind es sogar 12 Liter Kraftstoff pro Stunde.

Weiters regelt der Artikel 157 der Straßenverkehrsordnung (Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285 Stand: Januar 2020) das Anhalten, Halten und Parken von Fahrzeugen:

 

 

 

 

 

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es eine offizielle Weisung bezüglich des Standbetriebs der Betreiber der Linienbusdienste an ihre Fahrerinnen und Fahrer?
  2. Wie viele offizielle Beschwerden in Gemeinden und in der Landesverwaltung gab es dazu seit 2015? Bitte um Auflistung pro Jahr.
  3. Gab es seit 2015 Sanktionen für die Busunternehmen laut Artikel 157-7bis der Straßenverkehrsordnung? Bitte um Auflistung pro Jahr.
  4. Wie vielen Strafen laut Artikel 157-7bis der Straßenverkehrsordnung gab es insgesamt seit 2015 sowohl bei öffentlichen als auch bei Privatfahrzeugen? Wir bitten um eine Auflistung nach Jahr und Ort?

Bozen, 14.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Chancengleichheit in Gemeindekommissionen: Nachdem sich die Diskussion über den ganzen Tag zog, und sich eine klare parteiübergreifende Mehrheit für den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion (Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa) abzeichnete, kam es am Abend der Regionalratssitzung zu einer überraschenden Wendung.
Teile der regionalen Mehrheit, die nicht mit dem Vorschlag einverstanden waren, wollten verhindern, dass das Gesetz auch für das Trentino gültig sei. Diese politische Tatsache gipfelte dann auch in einem besorgniserregenden Finale.
So wurde die Sitzung einfach einige Minuten vor der Abstimmung vorzeitig beendet, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern.
Zu diesem Handstreich beigetragen hat das Fehlverhalten von Präsident Paccher im Plenum, der sogar der Erstunterzeichnerin des Gesetzes, Brigitte Foppa, das Wort verweigerte.
Traurige Premiere: Dass per Mehrheitsbeschluss die Abstimmung über einen Gesetzentwurf verhindert wurde, ohne den oder die AntragstellerIn desselben Gesetzes einzubeziehen oder gar zu Wort kommen zu lassen, gab es – soweit wir wissen – noch nie zuvor.

BZ, 12.02.2020

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landesgesetz 1991/Nr. 13 wurde im Jahr 2014 einer Änderung unterworfen, aufgrund derer den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit entzogen wurde, gegen die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen bei der Landesverwaltung Rekurs einzureichen.
Die grüne Fraktion hat diese Beschneidung eines Grundrechts bereits bei der Gesetzgebung 2014 scharf kritisiert und in der Folge einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet, der die Wiedereinführung des Rekursrechts vorsieht (LGE Nr. 31/19).
Am 11.2.2020 wurde dieser LGE im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt. Wie schon 2014 wurde von der Seite der politischen Mehrheit unter anderem damit argumentiert, dass die Rekurse Bürokratieaufwand mit sich brächten und von daher abzulehnen seien.
Der Entwurf wurde vor der Endabstimmung ausgesetzt, weil der Gesetzgebungsausschuss zuerst noch das Gutachten der Finanzabteilung des Landes einholen wollte.
Auf die Frage, wie viele Stellen der Landesabteilung Soziales in der Folge der Abschaffung des Rekursrechts eingespart worden seien, konnte im Ausschuss keine Auskunft gegeben werden. Wir haben dafür Verständnis, holen die Information aber nun auf diesem Wege ein – auch weil es signifikant ist, was das Schlagwort „Bürokratieabbau“ reell bedeutet.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Rekurse im Sinne des oben stehenden Textes gab es jährlich in den 5 Jahren vor der Verabschiedung des Landesgesetzes 9/2014?
  2. Wie viele wurden jeweils angenommen, wie viele abgelehnt?
  3. Wie viele Stellen (VZÄ) wurden in der Landesverwaltung abgebaut, nachdem keine Rekurse mehr zu bearbeiten waren?
  4. Wie groß ist die daraus resultierende Ersparnis seit 2014?

Bozen, 11.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Morgen, am 12.02.2020, wird sich der Regionalrat in Trient mit dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion befassen, der eine angemessene Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen vorsieht.

Einen Monat vor dem Internationalen Frauentag machen die Grünen den Regionalrat auf die Notwendigkeit aufmerksam, für eine angemessene Vertretung von Männern und Frauen auch in den Gemeinderatskommissionen zu sorgen.

In der Tat wurde die Zusammensetzung dieser Kommissionen noch nicht mit der Regelung zur Chancengleichheit in Einklang gebracht.

„Dies ist ein schwerwiegender Mangel, der endlich behoben werden muss“ – kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa – „wir brauchen die Sicht von Männern und von Frauen. Denn unsere Gemeinden bedürfen umsichtiger Gestaltung“.

Im Juni hatte der Gesetzgebungsausschuss im Regionalrat unseren Vorschlag abgelehnt, welcher im Vorfeld auf das Minimum beschränkt worden war. Mal sehen, wie sich die Debatte im Plenum entwickeln wird.

BZ, 11.02.2020

 

PRESSEMITTEILUNG.

Heute, am Vormittag des 11.Februar hat die Grüne Landtagsfraktion den Gesetzentwurf für die „Wiedereinführung des Rekursrechtes für Sozialhilfeleistungen“ zur Behandlung in den 4. Gesetzgebungsausschuss gebracht. Dieses Rekursrecht galt bis 2014, als das Landesgesetz 1991/Nr. 13 abgeändert wurde. Seitdem dürfen Bürger und Bürgerinnen nicht mehr gegen die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen Rekurs einreichen. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen betroffene Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten.
Gar einige Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses unterstützten den Gesetzentwurf mit der Begründung, dass es sich beim Rekurs immer um ein Grundrecht handelt, das vor allem für jene wichtig ist, die sich den Rekurs über das Verwaltungsgericht nicht leisten können. Wichtig in diesem Zusammenhang war vor allem die Stimme des Arbeitnehmervertreters Renzler, der erklärte, für den Entwurf stimmen zu wollen. „Und auch die Minderheit stand geschlossen hinter dem LGE“, berichtet Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa von der Grünen Fraktion. Angesichts der brisanten Abstimmungslage hat die Mehrheit dann die Abstimmung mit einem rechtlichen Vorwand auf die nächste Sitzung verschoben. Man brauche die finanzielle Deckung. „Allerdings wird das längst nicht immer verlangt, wie wir bei anderen Gesetzentwürfen öfters gesehen haben. Oder aber man hat das Gutachten der Finanzabteilung ad hoc eingeholt. Ich bin der Meinung, dass durch das Rekursrecht keine Mehrausgaben zustande kommen werden. Auf jeden Fall muss die Geschäftsordnung künftig klare Vorgaben liefern, um politische Winkelzüge zu vermeiden. Ich hoffe jedenfalls, dass die ArbeitnehmerInnen in dieser Sache bei ihrer Meinung und auf der Seite der Schwachen bleiben,“ so Foppa.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der letzten Zeit haben uns einige Beschwerden aus verschiedenen Gemeinden bezüglich des Salzstreuverhaltens auf den Straßen erreicht. Es wird nicht reines Salz, sondern ein Salz-Schottergemisch verwendet. Beklagt wurde, dass mehr Salz gestreut werde als eigentlich nötig sei. Teilweise, so die Berichte der BürgerInnen, war auf den Straßen und auf den angrenzenden Gehsteigen „mehr Salz als Schnee“ zu finden. Stimmt das, so ist das eine Verschwendung, die auch die umliegenden Gebäude schädigt und zudem  eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf die Umwelt mit sich bringt. Das Salz schädigt die Wurzelzone von Pflanzen und der Boden wird sauer. Insbesondere schmerzhaft wirkt sich das Salz auf Tiere aus. Zum einem setzt sich das Salz in den Pfoten der Tiere fest und verursacht dort Entzündungen. Zum anderem kann es passieren, dass Tiere in den bestreuten Schnee beißen oder aus versalzten Pfützen trinken und dadurch eine Vergiftung erleiden. Durch Abschwemmungen und Entwässerung von Straßen kann das Salz auch ins Grundwasser, in Flüsse oder Seen gelangen. Somit wird einerseits die Trinkwasserqualität beeinträchtigt und andererseits empfindliche Ökosysteme gefährdet. Aus diesem Grund haben sich bereits andere Länder ausgiebig mit dieser Thematik befasst und sind zum Schluss gekommen, dass auf ein anderes Gemisch zurückgegriffen werden muss. So nutzen Skandinavien und die USA schon seit geraumen Zeitraum CMA, Calcium-Magnesium-Acetat als Alternative. CMA wird aus Dolomitgestein hergestellt und hat dieselbe Wirkungsweise wie Salz. Für Flora und Fauna ist es aber unbedenklich, wie die Ökolabels „Blauer Engel“ und „Nordic Swan“ beweisen. Auch für Gebäude und Fahrzeuge ist CMA vorteilhaft.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel Salz-Gemisch wird im Land Südtirol pro Jahr gestreut?
  2. Gibt es dazu rechtliche Vorgaben bezüglich Häufigkeit und Menge des Ausstreuens? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  3. Wie sieht das Mischverhältnis Salz-Schotter aus? Bleibt es immer gleich oder wird es verändert? Gibt es auch hier Reglementierungen? Wer ist dafür zuständig?
  4. Gabe es schon Beschwerden über Salzschäden? Wenn ja, welcher Art und wo?
  5. Hat es Erhebungen zur Schädlichkeit des Salzes für die Umwelt gegeben? Wenn ja, zu welchem Schluss sind diese gekommen? Und wenn nein, plant das Land solche Erhebungen durchzuführen?
  6. Gibt es die Möglichkeit CMA auch bei uns einzuführen? Wenn ja, unter welchen rechtlichen Bedingungen? Wenn nein, wieso nicht?

Bozen, 11.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG

Der Landtag stimmt auch dem Beschlussantrag der Grünen zum Stilfser Joch-Tunnelprojekt einstimmig zu und spricht sich klar gegen jede Form von Tunnel mit Shuttlezügen aus, die der Beförderung von Autos und Lastwagen dienen sollen.
Die Region Lombardei drängt seit Jahren auf den Bau eines Tunnels unter dem Stilfser Joch zwischen dem Vinschgau und dem Veltlin. Die Wirtschaftslobbys der Lombardei und die lombardische Lega-Regionalregierung selbst haben einen Straßentunnel angestrebt, gegen den sich Südtirol stets gewehrt hat. Kürzlich hat jedoch ein lombardisches Unternehmen im Dienste der Region Lombardei eine Meinungsumfrage im Obervinschgau durchgeführt. Dabei ging es um einen Eisenbahntunnel, der jedoch im Dienste des Straßenverkehrs stehen sollte.

Als Musterbeispiel für das Stilfser Joch erwähnt die Umfrage die beiden bereits in der Schweiz verkehrenden Shuttlezüge Simplon und Vereina. Diese Autoverladesysteme haben die Möglichkeit, verschiedene Arten von Fahrzeugen, darunter auch schwere Fuhrwerke, mit einer beträchtlichen Kapazität zu befördern: Am Simplon beispielsweise wurden 2015 1,2 Millionen Fahrzeuge mit einem Shuttle-Zug transportiert.

Die Grüne Fraktion forderte daher den Landtag auf, sich klar gegen jegliche Variante auszusprechen, bei der Züge als Feigenblatt zur Förderung des Straßenverkehrs benutzt werden. „Der Schienenverkehr muss einer nachhaltigen Mobilität dienen und darf nicht zum Magneten für zusätzlichen Leicht- oder Schwerverkehr werden“, kommentiert der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba, „das Ziel gewisser Kreise in der Lombardei ist es, das alte Projekt einer neuen alpenquerenden Straßentransitstrecke zwischen Ulm und Mailand zu realisieren, die den Obervinschgau in einem Meer von Lastwagen ertränken würde“.

Der Landtag genehmigte einstimmig jenen beschließenden Teil des Grünen Antrags, der das Land dazu verpflichtet, jegliche geplante Eisenbahnverbindung zwischen dem oberen Vinschgau und dem Veltlin, die den Transport von Pkws, Lkws, Bussen und anderen Straßenfahrzeugen auf Zügen vorsieht, abzulehnen.

Bozen, 05.02.2020

PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion hat diese Woche einen Beschlussantrag zum Verkehr auf den Dolomitenpässen und zur Wiederbelegung des Projekts #DolomitesVives in den Landtag eingebracht. Die Forderung ist, ab dem Sommer 2020 die meist befahrenen Dolomitenpässe progressiv für den Verkehr zu sperren (getrennt nach Fahrzeugtyp und nach Stunden) und parallel dazu das Angebot des öffentlichen Verkehrs auszubauen.

Die Debatte im Landtag zeigte auf, dass über die Notwendigkeit des Handelns inzwischen allgemeiner Konsens besteht. Aus diesem Grund hat die SVP beschlossen, den Beschlussantrag der Grünen mitzutragen, und so wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag ausgearbeitet.

#Dolomitesvives wird demnach 2020 tatsächlich wieder aufgenommen – und erste Maßnahmen in Bereich Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs gesetzt.

„Natürlich sah unser ursprünglicher Beschlussantrag weitergreifende Maßnahmen vor. Doch wir wissen, dass Realpolitik vom Konsens darüber ausgehen muss, was machbar ist. Es geht um die richtige Richtung und die Schritte dorthin“, so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. Der geänderte Antrag sieht unter anderem vor, gemeinsam mit der Provinz Trient und der Region Veneto bei den Ministerien in Rom zu intervenieren, um Maßnahmen zur Reglementierung des Verkehrs auf den Pässen rund um den Sellastock rechtlich möglich zu machen. Dies ist ein sehr guter Anfang und ein Fundament, auf dem wir aufbauen können. Der Beschlussantrag wurde einstimmig mit 26 Ja-Stimmen angenommen. Die Arbeit der Grünen Landtagsfraktion trägt weiterhin Früchte. Wir bleiben dran.