HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeGeteilte Verantwortung ist halbe Armut

Geteilte Verantwortung ist halbe Armut

BESCHLUSSANTRAG.

Man weiß und so wird es erzählt: Frauen unterbrechen oft ihre Berufslaufbahn, um Familie und Arbeit vereinbaren zu können und steigen dabei auch vielfach für einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsmarkt aus. Die direkte Folge ist, dass Frauen in ihrem Berufsleben weniger verdienen und somit im Alter nur halb so viel Rente wie Männer beziehen. Das Phänomen nennt sich „Gender Pay Gap“ und bedeutet im Klartext: weniger Lohn für Frauen.
Statistisch gesehen wird er als Differenz zwischen dem Bruttostundenlohn von Männern und Frauen als Prozentsatz am männlichen Lohn berechnet. In Südtirol beträgt das durchschnittliche Lohndifferential (nur auf Vollzeitbeschäftigte bezogen) -17,2% auf den Tageslohn bzw. -27% auf den Jahreslohn bezogen, so das AFI im Jahr zum Equal Pay Day 2016.
Seit Jahren fällt der Equal Pay Day in Südtirol auf den April: Eine Frau muss nämlich bis April des laufenden Jahres arbeiten, um denselben Lohn zu erwirtschaften, den ein Mann bereits zum 31. Dezember des Vorjahres eingefahren hat. Der Gender Pay Gap ergibt sich meistens aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren: Gender-Stereotype, die dazu führen, dass Männern eher Führungsaufgaben zugetraut und Leistungsprämien zugewiesen werden; die Studien- und Berufswahlentscheidungen von jungen Frauen, die sie eher in Berufe führen, die von vornherein schlechter bezahlt sind; Männer machen im Schnitt auch mehr Überstunden als Frauen, treten häufiger Außendienste an und erhalten mehr Zusatzaufgaben und -zulagen (oft auch, weil Frauen sie im Familienalltag entlasten).
Ein zentraler Aspekt ist in dieser Thematik jedoch die Entscheidung, die viele Familien in dem Moment treffen, in dem sie Kinder bekommen – nämlich die Entscheidung, dass Mutter für einen kürzeren oder längeren Zeitraum entweder “zu Hause bleibt” oder in Teilzeit arbeitet. Wir betonen, dass das eine Entscheidung BEIDER Partner einer Lebensgemeinschaft ist. Meistens wird sie aber als alleinige Entscheidung der Frau dargestellt bzw. von der Öffentlichkeit als solche wahrgenommen, ja sogar von der Arbeitsforschung als solche beschrieben.
Diese Entscheidung mag auf den ersten Blick zu einer vordergründige Entlastung der Familienzeiten beitragen, führt aber leider oft dazu, dass Teilzeitarbeit geringere Karrierechancen bietet und somit, auch bei einer Rückkehr in eine Vollzeitstelle, sofern die „Familienpraxis“ eine solche Rückkehr zulässt, die Minderbezahlung der weiblichen Arbeit fortbesteht.
Auch bei einem Pflegefall in der Familie sind häufig analoge Entscheidungsmechanismen feststellbar. Auch da sind es meist Frauen, die sich um ihre Familienmitglieder kümmern und dafür beruflich zurückstecken. Die Folgen für das Berufsleben und hier insbesondere die Entlohnung sind dieselben wie bei der Geburt eines Kindes.
Besonders gravierend aber wirkt sich die in der “jungen Eltern”-Zeit getroffene Entscheidung aus, wenn das Pensionsalter erreicht wird: Der Gap führt langfristig dazu, dass Frauen nur halb so hohe Renten wie Männer beziehen. Damit häufen sich die Nachteile für die Frauen und vor allem sie sind im Alter armutsgefährdet.
Viele junge Familien sind sich trotz laufender Kampagnen dieser Tatsachen nicht oder nur teilweise bewusst. Vor allem führt die Einengung des Themas auf die Entscheidung “der Frau” dazu, dass es von der Gesellschaft als “Frauenthema” marginalisiert wird. Das muss sich ändern.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Alles dafür zu tun, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gemeinsamer Auftrag an alle Familienmitglieder dargestellt und verstanden wird.
  2. Die Bemühungen um die Sensibilisierung für gemeinsame Verantwortung gerade in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege mit den daraus erwachsenen Einkommensunterschieden, vor allem auch im Alter, zu intensivieren. Jene Familien und Partnerschaften finanziell und/oder mit anderen Maßnahmen zu unterstützen, die nachweisen können, dass sie in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege keineN der beiden PartnerInnen bevorzugen.
  3. jene Familien und Partnerschaften, die nachweisen können, dass sie in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege keineN der beiden PartnerInnen finanziell benachteiligen, gezielt zu fördern und/oder mit anderen Maßnahmen zu unterstützen;
  4. Sensibilisierungskampagnen in der Wirtschaft anzustoßen und durchzuführen, damit Familienfreundlichkeit vermehrt als Standortfaktor und zentraler Unternehmenswert angesehen wird. Dem Beispiel Schwedens folgend soll das Ziel erreicht werden, dass Firmen ihre Angestellten – ob Frau oder Mann – ermutigen, in Elternzeit zu gehen und es gesellschaftlich nicht nur akzeptiert, sondern gewünscht wird, dass auch Väter bei ihren Kindern sind;
  5. Ein besonderes Augenmerk auf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden zu legen.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Der kleine Unterschi
„Age Management“
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