
In Südtirol liegen die Lebenshaltungskosten 20% über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quellen: AFI und INPS). Diese besondere Situation erfordert auch besondere Maßnahmen zugunsten aller Beschäftigten: für den Privatsektor ist es endlich an der Zeit, Landeszusatzverträge zu verhandeln und für den öffentlichen Sektor muss nach vielen Jahren Stillstand, der wirtschaftliche Teil des Kollektivvertrages (BÜKV) dringend nachgebessert werden.
Wir schlagen vor:
Für den öffentlichen Sektor: Das Land Südtirol muss umgehend die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufnehmen und innerhalb des Jahres 2019 den wirtschaftlichen Teil verhandeln. Das Ziel muss die Erhöhung der Grundentlohnung von mindestens 10 Prozent für alle Funktionsebenen sein. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
Für den privaten Sektor: Das Land Südtirol muss die Sozialpartner an einem Tisch versammeln, um eine Rahmenvereinbarung zu beschließen, die folgende Punkte beinhalten soll:
Behandelt am 13.3.2019
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