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Im September erhöht der Regionalrat durch eine automatische ISTAT-Anpassung die Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten

PRESSEMITTEILUNG

Im September erhöht der Regionalrat durch eine automatische ISTAT-Anpassung die Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten: Die Grünen werden diese Erhöhungen zurückzahlen und schlagen zugleich ein neues System vor, das auf Bürgerbeteiligung basieren soll.

Die fünf Abgeordneten der Grünen Fraktion im Regionalrat werden die gesamte Summe (sowohl Gehaltserhöhung als auch die angesammelten Zahlungsrückstände) zurückzahlen und haben bereits einen regionalen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entscheidung über künftige Anpassungen einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner unterwirft.

 

Heute Morgen ist den Abgeordneten der Provinzen Trient und Bozen ihr Gehalt für den Monat September 2021 ausgezahlt worden. Dieser erhält zusätzlich zu der Erhöhung der „normalen“ Aufwandsentschädigung eine automatische Inflationsanpassung vom Jahr 2014 bis heute. Darüber hinaus wurden die angesammelten Zahlungsrückstände ausbezahlt: Ein Betrag, der je nach Zeitpunkt des Amtsantritts des oder der Abgeordneten variiert.
Dies geschah infolge der von der regionalen Mehrheit im Juli letzten Jahres beschlossenen Reform zu den Abgeordnetengehältern.

Die Abgeordneten der Grünen Fraktion im Regionalrat (Coppola, Dello Sbarba, Foppa, Staffler und Zanella) hatten damals gegen diese Reform gestimmt, weil sie die Gehälter nach einem Mechanismus berechnen sollte, der auf automatischen Erhöhungen beruht. Keine andere Arbeitnehmerkategorie kann solche automatischen Erhöhungen heute für sich beanspruchen.

Entsprechend unserem Votum gegen die Reform werden wir nun den gesamten Nettobetrag zurückzahlen, den wir zusätzlich zur letzten normalen Gehaltsabrechnung erhalten haben: Wir werden also sowohl den einmaligen Nachzahlungsbetrag als auch die monatlichen Erhöhungen der Zulagen und der Aufwandsentschädigung zurückzahlen. Die von uns gezahlten Beträge werden – aus dem in unseren Überweisungen ausdrücklich angegebenen Grund – dem durch das Regionalgesetz Nr. 4 von 2014 eingerichteten regionalen Fonds für Familien- und Beschäftigungsförderung zugeführt.

Neben dieser Geste der Kohärenz machen wir auch einen konstruktiven Vorschlag: Letzten Mittwoch haben wir einen neuen regionalen Gesetzesentwurf eingereicht, um die Frage möglicher Anpassungen der Abgeordnetenvergütung im Laufe der Zeit zu reformieren. Unser Gesetzentwurf soll auf den Ergebnissen der Anhörungen von Sozialpartnern und Expert:innen (insbesondere Professor Falcon) vor dem ersten Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats aufbauen.

Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Jegliche automatische ISTAT-Anpassung der Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten wird abgeschafft.
  • Zu Beginn jeder Legislaturperiode wird im Rahmen eines partizipativen Prozesses entschieden, ob die Abgeordnetengehälter angepasst werden oder nicht. Zu diesem Zweck kommt ein aus 20 Bürger:innen (10 pro Provinz) bestehender Rat zum Einsatz. Dieser Rat, in dem die Geschlechter gleichmäßig vertreten sind, wird per Los ausgewählt. Seine Aufgabe besteht darin, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben und dabei zwei Parameter zu berücksichtigen: die Entwicklung der Kollektivvertragsverhandlungen in der Region in den letzten fünf Jahren sowie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum.
  • Zum selben Thema holt das Präsidium auch eine Stellungnahme der anerkannten Gewerkschaftsverbände in den beiden Provinzen ein.
  • Sobald diese Stellungnahmen vorliegen, entscheidet das Präsidium nach Anhörung des Kollegiums der Fraktionsvorsitzenden über die Aufwertung. Diese darf in keinem Fall höher sein als der durchschnittliche Inflationsausgleich der in der vorangegangenen Legislaturperiode abgeschlossenen Verträge für die öffentlichen Bediensteten der Provinzen Trient und Bozen.

Mit diesem Vorschlag, der offen für Ergänzungen und Verbesserungen ist, wollen wir ein System für die Festlegung von Abgeordnetenvergütungen schaffen, das von der Zivilgesellschaft mitgetragen wird und somit das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Institutionen wiederherstellt.

Im Anhang: Der regionale Gesetzentwurf der Grünen Fraktion samt dazugehörigem Bericht.

Bozen, 24.09.2021

 

Regionalratsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Lucia Coppola
Paolo Zanella

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