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PRESSEMITTEILUNG.

Der LKW-Transit über die Brennerroute bricht nach dem Rückgang 2020 wieder alle Rekorde: Im Juni 2021 fuhren 217.443 Transit-LKW über den Brenner, während im Vergleichsmonat 2019 nur 210.799 die Mautstelle Schönberg passierten. Die LKW-Flut mit täglich ausgedehnten Staus ist nicht nur die Folge der neu auflebenden Konjunktur, sondern der bekannt billigen Mautsituation und des Dieselprivilegs an der Brennerstrecke.

Nun droht der im EU-Parlament vorliegende Entwurf einer neuen Euro-Vignette (Wegekostenrichtlinie) alle Dämme brechen zu lassen. Bereits am 12. Juli 2021 soll der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments die neue Regelung behandeln: Inhaltlich soll Staaten wie Italien und Deutschland ein Vetorecht gegen Erhöhung von Transitmauten eingeräumt werden. Zudem sollen emissionsarme LKW künftig durch eine Mautreduktion von 75% begünstigt werden.

Wenn also, wie absehbar, große Teile der LKW-Flotten bis 2030 auf Batterie oder Wasserstoff umrüsten, dürften sich die Transporteure über eine Mautsenkung auf ein Viertel bisheriger Tarife freuen. Auf der Brennerroute würden dann vielleicht abgasärmere LKW verkehren, aber zugleich eine ungezügelte Transit-Lawine das Inn-, Eisack- und Etschtal belasten und verlärmen, während andere Routen in West und Ost entlastet würden. Zudem würde der Billigtarif die Benutzung des 2030, 2032 oder 203… fertig gestellten BBT in Frage stellen: Denn wer nutzt die Schiene und einen teuren Tunnel, wenn es sich auf offener Strecke weit günstiger fährt?

Der Tiroler Landtag in Innsbruck hat in seiner gestrigen Sitzung einen entschiedenen wie parteienübergreifenden Protest gegen die neue Regelung erhoben. Die Südtiroler Landesregierung ist gut beraten, sich der Tiroler Linie anzuschließen und den EU-Parlamentarier aus Südtirol dazu anzuhalten, gegen einen Handstreich im EU-Verkehrsausschuss kommende Woche massiv zu intervenieren.

Auf dem Spiel steht die Lebensqualität an der Brennerroute, deren stetigen Abbau wir Grüne nicht hinnehmen werden – im Interesse zehntausender Anwohner:innen, von Natur und Umwelt.

Hier unsere Anfrage und die Antwort der Landesregierung dazu.

BZ, 08.07.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Con l’ultima sentenza del Consiglio di Stato è stato accolto il ricorso del titolare della malga di Antersasc avverso la sospensione della costruzione della strada di accesso alla malga e con essa la revoca delle autorizzazioni della Giunta provinciale e del Comune di St. Martino in Badia (del 18 aprile 2014). Gli interessi della proprietà dell’alpeggio, che, con il sostegno della comunità, delle autorità forestali e dell’ex giunta provinciale si è difesa contro varie obiezioni degli ambientalisti, per il momento hanno prevalso. Secondo la proprietà, il percorso dovrebbe ora essere completato lungo il tracciato esistente per una lunghezza di quasi 1 km e una larghezza di circa 2,5 m, in conformità con la delibera della giunta provinciale n.2022 del 27 dicembre 2013, con corrispondente contributo.

Si pone tuttavia la questione se attualmente vi sia un progetto valido, poiché la validità dell’autorizzazione rilasciata a fine 2013 ai sensi dell’art.12 della LG 25 luglio 1970, n.16, che era valida fino al 1° luglio 2020, scade dopo cinque anni dalla data di emissione.

„Trascorso tale periodo, l’esecuzione dell’opera prevista è soggetta a una nuova autorizzazione“. – così sancisce infine la delibera 2022/2013, una delle ultime dell’era Durnwalder.

Si chiede pertanto:

  1. L’autorizzazione rilasciata dalla giunta provinciale alla fine del 2013 è scaduta alla fine del 2018 o il termine è stato interrotto o prorogato, e se si, in base a quale normativa o comunque per quale ragione?
  2. Se l’autorizzazione del 2013 non è più valida, l’attuale giunta provinciale, che si è impegnata su obiettivi di „sostenibilità“ in ripetute dichiarazioni del Presidente, concederà una nuova autorizzazione se ciò si rendesse necessario per la realizzazione del progetto?

Bolzano, 08.07.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 30.06.2021 hat eine Dienststellenkonferenz zum umstrittenen PPP-Projekt der Latemar-Carezza G.m.b.H über den Abbruch und Neubau der Kölner Hütte stattgefunden. Dabei sollen einige offene Fragen zum Projekt zutage getreten sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Zu welchem Ergebnis ist besagte Dienstellenkonferenz gekommen?
a. Wir bitten um die Aushändigung des Protokolls der Sitzung.
2. Welche Überlegungen, Fakten und Erkenntnisse waren für die Entscheidung der Konferenz wichtig und ausschlaggebend?

Bozen, 05.07.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion hat heute im Landtag einen Antrag eingebracht, in dem sie einen größeren Handlungsspielraum für die Gemeinden bei der Entwicklung der Gemeindebauordnungen fordert.

Derzeit bereitet die Erarbeitung der Gemeindebauordnung vielen Gemeinden regelrechtes Kopfzerbrechen. Viele entscheiden sich für eine Art „zivilen Ungehorsam“ und führen in ihren Bauordnungen Regelungen ein, die in der vom Land vorgegebenen Musterbauordnung nicht vorgesehen sind. So wird das Land früher oder später gezwungen sein, diese Regelungen rechtlich abzusichern, wenn man nicht will, dass sich die Rechtsstreitigkeiten häufen.
Mit diesem Antrag hat die Grüne Fraktion das Thema aufgeworfen und Landesrätin Hochgruber Kuenzer hat zugegeben, dass das Problem besteht. Es empfiehlt sich also zu schauen, wie sich die Situation entwickelt und im Herbst zu prüfen, wie sich bis dahin die Dinge auf Gemeindeebene entwickelt haben. Der Antrag wurde also vor der Abstimmung ausgesetzt.

„Wir werden den Antrag im Herbst wieder ins Plenum des Landtags bringen und sind sicher, dass der Druck der Gemeinden und der Bürger:innen auf das Land in den kommenden Monaten wachsen wird. Man wird sicher mehr Autonomie für die Gemeinden verlangen. Vielerorts sind die Gemeinden der Musterbauordnung des Landes sogar voraus“, so der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba.

Bozen, 2.7.2021
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Zwei Monate sind es her, seit die Diskussion um diesen Beschlussantrag im Plenum begann: Nun haben wir es geschafft! Der Landtag hat den in Zusammenarbeit mit der SVP überarbeiteten Antrag der Grünen Fraktion angenommen, der die Verteilung von kostenlosen Menstruationsprodukten im Rahmen von Pilotprojekten zur Sexualerziehung in Mittelschulen vorsieht. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

„Eine Frau gibt im Durchschnitt mehr als 2.000 Euro für diese Produkte aus. Für viele, vor allem jüngere Frauen ist das ein erheblicher Aufwand, den sie sich manchmal gar nicht leisten können“, so Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Binden und Tampons in allen Schulen und auch in öffentlichen Gebäuden kostenlos zur Verfügung gestellt werden“.

Bozen, 1.7.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Mit dem Beschluss Nr. 301 vom 30. März 2021 hat die Landesregierung die im Artikel 21 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 9 von 2018, „Raum und Landschaft“, vorgesehene „Musterbauordnung“ verabschiedet. Aus dieser Musterbauordnung leitet sich auch die Gemeindebauordnung ab, die von den einzelnen Gemeinden verabschiedet werden muss.

Bei der Gemeindebauordnung handelt es sich um ein Dokument, das für die zukünftige Entwicklung der Gemeinden von grundlegender Bedeutung ist und den Handlungsspielraum von Unternehmen sowie von Bürgerinnen und Bürgern festlegt.

Das Bestreben des Landesgesetzes Nr. 9/2018, in ganz Südtirol homogene Regeln einzuführen, um eine Gleichbehandlung aller zu gewährleisten, hat sicherlich seine Berechtigung. Doch in einem System, das die Subsidiarität als einen seiner Grundpfeiler betrachtet, muss dieser Grundsatz auch hinsichtlich des richtigen Maßes an Autonomie für die Gemeinden abgewogen werden. Es ist in der Tat unvorstellbar, dass alle 116 Gemeinden die „Musterbauordnung“ des Landes einfach eins zu eins übernehmen.

In einigen wenigen Bereichen gewährt die „Musterbauordnung“ den Gemeinden bei ihren Entscheidungen Freiräume, etwa bei öffentlichen und privaten Grünflächen oder beim Thema der Lichtverschmutzung.

Festzuhalten ist jedoch, dass zahlreiche Gemeinden in der Vergangenheit bereits Bauordnungen verabschiedet hatten, die bahnbrechende, innovative und oft bessere Bestimmungen vorsahen, als es die „Musterbauordnung“ tut. Diese konzentriert sich verständlicherweise auf den gemeinsamen Nenner an Normen, die alle Gemeinden anwenden können. Die Beispiele für Bestimmungen aus den Bauordnungen einzelner Gemeinden reichen von den Gemeinschaftsflächen in Mehrparteienhäusern, über die Förderung der Radmobilität oder die Beseitigung architektonischer Barrieren, über die Ausstattung der Gebäude mit Behältern für die Mülltrennung (die übrigens von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird), über die Normen zur Förderung des Co-Housing bis hin zur Errichtung von Kinderspielplätzen auf Privatgrundstücken bis hin zur Normierung von Antennen. Es wäre unlogisch, all diese Bestimmungen wieder abzuschaffen, nur weil sie nicht in der „Musterbauordnung des Landes“ enthalten sind. Dies führt unter anderem auch zu einer Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern, die sich viele Jahre lang an die vorher geltenden Bestimmungen haben halten müssen, und denjenigen, für die nun neue Bauordnungen gelten, die diese Bestimmungen nicht enthalten.

Es ist sicherlich im Interesse des Landes, den Gemeinden, sofern gewünscht, die Möglichkeit zu geben, es „besser zu machen“ als von der „Musterbauordnung“ vorgeschrieben.

Unter „es besser machen“ verstehen wir, dass Verbesserungen an Bauleit- und Landschaftsstandards vorgenommen werden. Gemeint sind also Änderungen, welche die in Artikel 2 des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ festgeschriebenen Ziele mit mehr Genauigkeit, mehr Mut und mehr Kohärenz umsetzen. Dazu gehört etwa eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität für die Bevölkerung zu gewährleisten, sich für eine nachhaltige Entwicklung Südtirols und einen besseren Landschaftsschutz einzusetzen, öffentliche Orte der Kohäsion und der sozialen Solidarität zu schaffen, bessere Nachbarschaftsdienste, eine bessere Bauqualität und eine schadstoffarme Mobilität anzubieten, den Flächenverbrauch einzudämmen, sich für Energieeinsparungen und die Erzeugung erneuerbarer Energie stark zu machen (unter anderem durch die Umsetzung des neuen europäischen und staatlichen Rechtsrahmens zu Eigenversorgung und Energie-Gemeinschaften).

Die oben genannten sind nur einige der Grundsätze aus Artikel 2 des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“. Damit die Gemeinden diese umsetzen können (und nur zu diesem Zweck) müsste ihnen die Möglichkeit gegeben werden, nachahmenswertere Regeln umzusetzen als von den landesweit geltenden Standards vorgesehen. In den neuen Gemeindebauordnungen könnten etwa jene mustergültigen Bestimmungen beibehalten werden, die bereits vorher Teil der Regelungen auf Gemeindeebene waren.

Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn jene Gemeinden, die sich bisher selbst fortschrittliche Bestimmungen gegeben haben, durch eine zu strenge Anwendung der „Musterbauordnung“ des Landes nun zu Rückschritten gezwungen werden würden.

Im Übrigen haben verschiedene Gemeinden darum angesucht, in der neuen Bauordnung sinnvolle und fortschrittliche Bestimmungen aus der jeweils vorherigen Bauordnung beibehalten zu können. Es scheint uns wichtig, dass diesem Ansuchen stattgegeben wird.

Aus diesen Gründen, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

die Rechtsinstrumente vorzusehen (falls nötig auch durch Abänderung des Beschlusses Nr. 301 vom 30.3.2021, „Musterbauordnung“), damit die Gemeinden, die dies wünschen, in der neuen „Gemeindebauordnung“, die gemäß dem neuen Landesgesetz Nr. 9 aus dem Jahr 2018 genehmigt wird, die Bestimmungen aus der vorhergehenden Gemeindebauordnung beibehalten oder neue Bestimmungen in diese einfügen können. Die Voraussetzungen hierfür sind,

  1. dass die zusätzlichen Bestimmungen nicht dem widersprechen, was von der „Musterbauordnung“ des Landes vorgegeben ist;
  2. dass die zusätzlichen Bestimmungen das erklärte Ziel verfolgen, eine bessere und effizientere Umsetzung der Zielsetzungen gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018, „Raum
    und Landschaft“, zu erreichen.

BZ, 02.07.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

Nell’area fra la stazione ferroviaria, piazza Verdi e piazza Walther a Bolzano è attivo da diversi mesi il gigantesco cantiere per la realizzazione del progetto WaltherPark. Tra scavi e demolizioni, durante le quali è stata trovata e smaltita anche una notevole quantità di amianto, le polveri e il rumore non lasciano tranquille le persone che abitano nell’area. Adiacenti al cantiere ci sono diversi esercizi commerciali, uffici e condomini abitati, tra cui uno in via Alto Adige a cui il cantiere praticamente “si appoggia” che ospita ben 52 famiglie.
Basta una piccola visita in questo condominio per accorgersi che su finestre e balconi si deposita quotidianamente una quantità notevole di polveri che vanno quotidianamente rimosse e che questa polvere continua, unita al rumore dei numerosi grandi macchinari, costringe per gran parte della giornata le persone a starsene chiuse in casa senza poter aprire le finestre o sostare sui balconi. In previsione dell’estate questa non è una situazione facile.
Su richiesta di queste famiglie la direzione del cantiere ha da tempo avviato un canale informativo che comunica periodicamente alle cittadine e ai cittadini l’evolversi dei lavori. Ma le operazioni sono talmente tante e di tali dimensioni che è facile sorgano problemi quotidiani che preoccupano chi abita nella zona. Molte persone non sanno come comportarsi e a chi rivolgersi, e non conoscono esattamente quali siano le prescrizioni che dovrebbero essere state fissate nel provvedimento di autorizzazione ottenuto dal cantiere in sede di VIA (Valutazione di impatto ambientale). Per questo va fatta chiarezza su diversi aspetti.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Quali sono le prescrizioni imposte in sede di valutazione di impatto ambientale al cantiere del WaltherPark? Si chiede una sintesi chiara di tali prescrizioni a tutela della salute e della qualità della vita delle persone che vivono e lavorano nel quartiere interessato.
  2. Oltre alle prescrizioni della VIA, ci sono per un cantiere di queste dimensioni ulteriori prescrizioni che sono imposte da altre norme, provinciali, nazionali o europee, volte alla tutela di chi abita e lavora nelle zone interessate?
  3. Oltre alle prescrizioni citate nelle risposte alle domande 1 e 2, ci sono altre prescrizioni o limitazioni che un’autorità come il Sindaco o il Presidente della Provincia può imporre a un cantiere come questo, per risolvere problematiche, anche momentanee, emerse durante i lavori? Se sì, può chi abita e lavora nei dintorni richiedere l’adozione di tali prescrizioni aggiuntive (anche momentanee)? Qual è la prassi da seguire? Ci sono già esempi di simili decisioni, o per ora non ce n’è stato bisogno?
  4. Chi è titolare del controllo sul rispetto delle prescrizioni citate nelle risposte alle due domande precedenti? Il Comune? La Provincia? O entrambi gli enti congiuntamente?
  5. A quali uffici in particolare è demandato il controllo di cui sono titolari gli enti citati nella domanda precedente? Se ci sono diversi uffici titolari del controllo per aspetti differenti, si prega di indicare la tematica e l’ufficio corrispondente.
  6. Come avviene il controllo? Esistono controlli periodici svolti d’ufficio, oppure i controlli avvengono “su chiamata”, oppure sono possibili entrambe le fattispecie? E per i controlli “su chiamata”, chi ha il diritto di richiedere il controllo?
  7. Quanti controlli d’ufficio sono stati svolti nel cantiere WaltherPark, quando sono stati effettuati e quali esiti hanno dato?
  8. Quanti controlli “a chiamata” sono stati svolti nel cantiere WaltherPark, quando sono stati effettuati, chi ha chiamato (non si chiede nomi ma categorie tipo: condomini, commercianti, esercenti bar…), qual era il problema e quali esiti hanno dato?
  9. Quale iter deve seguire un cittadino o cittadina che abbia un problema derivante dai lavori del cantiere per chiedere l’intervento delle autorità competenti, indicate nelle risposte alle domande precedenti?
    Si richiede cortesemente di allegare alla risposta a questa interrogazione il testo del (o il link al) “il provvedimento autorizzatorio unico provinciale comprensivo del provvedimento di VIA del cantiere WaltherPark”.

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Immer wieder regt sich Protest seitens der Anrainer:innen, wenn Umlaufbahnen in der Nähe von Wohngegenden gebaut werden bzw. bereits errichtet sind. Derzeit betrifft es Meransen, vor einiger Zeit war es Welschnofen, wo eine Umlaufbahn mitten in eine Wohnzone gestellt wurde.
Die 10er-Kabinenbahn Welschnofen Laurin 1-Frommer Alm fährt von der Talstation in Welschnofen zur Frommer Alm hinauf. Die Bahn von Doppelmayr befördert mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 Metern pro Sekunde in ca. 11 Minuten eine Höchstzahl von 1.800 Personen pro Stunde. In unmittelbarer Umgebung der Talstation liegt eine Wohnsiedlung, die hauptsächlich von Einheimischen bewohnt wird.
Die Lärmbelastung für die Anrainer:innen ist beachtlich. An der Talstation gibt es verschiedene Arten von Geräuschen: ein tiefes Brummen, ein kontinuierliches Rauschen, das Klappern der Rollen, wenn die Kabinen darüber gleiten. Einige dieser Geräusche werden von den Instrumenten der Geräuschmessung gar nicht erhoben, sie stellen nichtsdestoweniger eine den ganzen Tag andauernde Belastung für die Anrainer:innen dar.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel hat die Bahn bei ihrer Errichtung gekostet? Wie hoch war der Beitrag des Landes? Wie wurde der Beitrag begründet?
  2. Wie sieht es mit der Auslastung der Bahn aus? Wie entwickelt sich die durchschnittliche Förderleistung pro Stunde im Jahresdurchschnitt der Jahre seit der Einrichtung der Bahn?
  3. Warum wurde eine Bahn mit dieser Förderleistung in Welschnofen gebaut? Welche Überlegungen standen dahinter?
  4. Gab es Auflagen für den Lärmschutz, da die Bahn in unmittelbarer Umgebung einer Wohnsiedlung gebaut wurde? Wenn nein, warum nicht?
  5. Hat die Landesregierung Kunde von Anrainer:innen, die von der Bahn in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden?
  6. Gab es Messungen vor Ort, um die Belastung zu erheben? Welche Daten hat man hierzu? Wie wird der entstandene Lärm erklärt?
  7. Gibt es Bestrebung der Besitzergesellschaft, das Lärmaufkommen zu mildern? Wird es hierfür ebenfalls Landesförderung geben?
  8. Was kann getan werden, um die anwohnende Bevölkerung zu schützen?
  9. Hat man, auch jenseits der Bahn in Welschnofen, in der Landesverwaltung Erfahrungen im Bereich Psychoakustik? Werden diese Aspekte bei der Bewertung von Lärmbelastung in Südtirol mitberücksichtigt?

Bozen, 01.07.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 15.06. beschloss die Landesregierung, ein Landeskoordinierungskomitee für den Organisationsablauf der Olympischen Spiele einzurichten. Aufgaben des Komitees sind unter anderem die „Überwachung des Mobilitäts- und Verkehrsplans“; weiters soll es darüber wachen, dass keine Sanktionen zu Lasten des Landes entstehen.
Das Interessanteste im Beschluss ist jedoch nicht der beschließende Teil selbst, sondern was so nebenbei in der Einleitung Erwähnung findet. Unter anderem ist von „Anpassungen der Infrastruktur der Arena in Antholz“ die Rede. Nun kann man sich unter „Anpassungen“ so ziemlich alles vorstellen: Von kleinen Reparaturarbeiten bis zur gewaltigen Potenzierung sind der Vorstellung hier keine Grenzen gesetzt.
Im Beschluss erwähnt wird auch der „Host-City-Contract“, in dem unter anderem festgelegt ist, dass alle an der Organisation der Spiele Beteiligten gesamtschuldnerisch für die Mitorganisatoren mithaften. Auch darunter kann man sich alles oder nichts vorstellen. Klarheit, welche Risiken Südtirol hier konkret eingeht, bringt der Beschluss allerdings nicht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was besagt der Mobilitäts- und Verkehrsplan für Olympia 2026?
    a. Von wem wurde der Plan verfasst und welche Stakeholder daran beteiligt?
    b. Wir bitten um Aushändigung des Planes.
  2. Was sehen die „Anpassungen der Arena in Antholz“ vor?
    a. Sind diese „Anpassungen“ definitiv oder können in einem zweiten Moment noch weitere Dinge „angepasst“ und erweitert werden?
    b. Betreffen diese „Anpassungen“ auch eine Vergrößerung der Arena?
    c. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
    d. Wenn nein, ist diese Entscheidung endgültig?
  3. Welche sind die konkreten finanziellen Risiken, die Südtirol mit der Unterzeichnung des „Host-City-Contracts“ eingeht?
  4. Was wird unternommen, um diese Risiken zu minimieren?
  5. In welchem Austausch steht Südtirol mit den anderen olympischen Partnern in Mailand/Cortina, um nicht Gefahr zu laufen, die Schulden Dritter „ausbügeln“ zu müssen?

Bozen, 01.07.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler