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PRESSEMITTEILUG.

Was sich zurzeit am Flughafen in Bozen abspielt, ist unfassbar. Bei der jüngst begonnenen Verlängerung der Landebahn, wurden wasserführende Gräben – die Heimat der größten einheimischen Wechselkrötenpopulation – bei Baggerarbeiten zerstört. Getötet wurden dabei nicht nur adulte Tiere, sondern der so wichtige Lebensraum ist dahin.

Diese grüngetupfte Krötenart genießt allerhöchsten Schutz und findet sich im Anhang IV der FFH-Richtlinie wieder. Diese Tiere und deren Lebensräume sind europaweit geschützt. Europaweit… Naja! Hier in Südtirol ticken die Uhren anders.

Es ist ein echter Bozen-Krimi! Wie haben ein Opfer: die Wechselkröte. Es ermitteln die Naturschützer:innen. Aber wer hats verbrochen?

Am 3. Mai bekam Hanspeter Staffler die Info, dass bei den Bauarbeiten am Flughafen Amphibienlebensräume zerstört würden. Gleich danach wurde der Verein Herpeton um eine Einschätzung gebeten. Ergebnis: Zerstörung des Lebensraumes für Gelbbauchunken und Wechselkröten. Herpeton hat Anfang Juni eine Klage eingereicht.

Die Grüne Fraktion hat bis heute vier Landtagsanfragen gestellt und versucht damit Licht in die Geschichte zu bringen. Zuerst wusste die zuständigen Landesrätin nichts über eine Zerstörung der Lebensräume, dann rechtfertigte sie die Zerstörung mit der „öffentlichen Sicherheit“ und schließlich musste sie zugeben, dass die Landesverwaltung seit 2013 über die Population am Flughafen Bescheid wusste.

Unfassbar daran ist die Tatsache, dass dieses Thema in der UVP für den Flughafenausbau nicht behandelt wurde, obwohl die FFH-geschützte Art (!!) der Landesverwaltung bekannt war. Warum wohl? „Das Motiv ist noch nicht bekannt aber wir versuchen es mit einer weiteren Landtagsanfrage rauszufinden“ erklärt Hanspeter Staffler.

Ob es jemals gelingen wird, den Täter dingfest zu machen, steht in den Sternen. Es ist und bleibt eine Schande für das reichste Land weit und breit, wo die Landesregierung zwar mit Winkeladvokaterei den Flughafen flott kriegt, sich aber weder um internationales Naturschutzrecht noch um seltene Tierarten wie die Wechselkröte kümmert.

Wir bleiben dran!

 

BZ, 23.07.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

 

INTERROGAZIONE.

Raccogliendo informazioni sulla vendita del pacchetto azionario detenuto dalla Provincia nella società ABD, ci siamo imbattuti in alcuni fatti che richiedono qualche chiarimento da parte della Provincia. In particolare, il fatto che la stessa persona che ha effettuato la valutazione del valore della citata partecipazione (quantificata poi a 3,8 milioni di euro) svolgeva pressoché nello stesso periodo due stime per conto di società facenti riferimento diretto o indiretto alla “Fri-el Green Power Spa”, che poi acquisterà (tramite “Abd Holding srl” di cui è socia di maggioranza assoluta) la partecipazione in ABD.

Di seguito riassumiamo i fatti come ci risultano.

GIUGNO 2017: PwC viene incaricata di valutare il valore di ABD

Con Decreto n. 9698 del 1° giugno 2017, l’ufficio 38.1 della Provincia, ferrovie e trasporto aereo, aggiudica la gara per la Valutazione della partecipazione della Provincia in ABD Airport SpA alla società PwC Advisory SpA (in raggruppamento temporaneo con TLS).

Rispondendo alla interrogazione n. 377/luglio/2919, il vicepresidente della Giunta provinciale Arnold Schuler alla domanda: „Welche Personen von PwC haben das Gutachten in seiner endgültigen, für die Bewertung der Quoten der ABD Airport SpA herangezogenen Bewertung, unterzeichnet?“, ha così risposto: „Der Report wurde von Herrn Dr. Riccardo Maria Togni übermittelt, welcher Partner und Mitglied der Arbeitsgruppe ist, welche die Bewertung der Beteiligung des Landes an der Gesellschaft ABD durchgeführt hat.“

SETTEMBRE 2017: si svolge la “manifestazione di interesse”

Prima della vendita di ABD, e ancora prima della gara vera e propria, la Provincia esperisce una procedura per verificare se vi siano soggetti interessati a rilevare la società di gestione dell’aeroporto di Bolzano. Il 29 settembre 2017, termine per la cosiddetta “manifestazione di interesse” per l’acquisto di ABD, una delle cordate che si presenta è quella guidata dall’imprenditore Josef Gostner, della società “Fri-el Green Power Spa”.

MARZO 2018: l’esperto incaricato di valutare ABD riceve due incarichi da società facenti riferimento diretto o indiretto a “Fri-el Green Power Spa”

In internet sono pubblicati due incarichi:

  • “Fri-el Green Power Spa, valutazione ai sensi dell’art. 2343-ter, secondo comma, lett. B) del Codice Civile, della quota del capitale sociale di Fri-el Albareto Srl, Eolica PM Srl e di Green Energy Sardegna Srl detenute da Fri-el Green Power. Roma, 13 marzo 2018, Firma: PricewaterhouseCoopers Advisory Spa, Riccardo Maria Togni (Partner)”. In valore complessivo delle società viene stimato con la somma di 23,325 milioni di euro (15,8 milioni per la società Eolica PM – quota 100% -, 3,1 milioni per la società Fri-el Albareto – quota 100% -, 4,425 milioni per la società Green Energy Sardegna – quota 75%). Il documento (comunque consultabile in forma cartacea presso il Gruppo Verde in Consiglio provinciale) è scaricabile qui.
  • “Pro-Invest Srl, valutazione ai sensi dell’art. 2343-ter, secondo comma, lett. B) del Codice Civile, della quota del capitale sociale di Green Energy Sardegna Srl detenute da Pro-Invest Srl. Roma, 13 marzo 2018, PricewaterhouseCoopers Advisory Spa, Riccardo Maria Togni (Partner)”. Il valore della società viene stimato con la somma di 1,475 milioni di euro. Il documento (comunque consultabile in forma cartacea presso il Gruppo Verde in Consiglio provinciale) è scaricabile qui.

Il valore complessivo calcolato nelle due stime: circa 35 milioni di euro.

OTTOBRE 2018: il valore di ABD viene fissato a 3,8 milioni

Tale prezzo fissato a base d’asta sulla base della stima fatta dall’Advisor, trasmessa – come ha comunicato l’assessore Schuler – dal Dott. Togni, che era anche membro del gruppo di lavoro che ha eseguito la stessa stima. Il “Report di valutazione” con codice CIG: ZAF25078BD, “Provincia autonoma di Bolzano – Affidamento del servizio per la valutazione della partecipazione della Provincia autonoma di Bolzano nella società in-house ABD Airport Spa e relativa attività di consulenza” è datato 10 ottobre 2018.

SETTEMBRE 2019: La vendita di ABD

Come noto, la gara di acquisto è poi stata aggiudicata il 16 settembre del 2019 all’unico soggetto offerente, cioè la società “ABD Holding Srl”, che ha come socio di maggioranza (con partecipazione del 52%) la società “Fri-el Green Power Spa”.

Riassumendo:

il 1 giugno 2017 la società PwC riceve l’incarico dalla Provincia di valutare la partecipazione in ABD. La stima viene eseguita dal Dr. Riccardo Maria Togni.

Il 29 settembre 2017, alla manifestazione di interesse per l’acquisto di ABD si presenta tra le altre una cordata guidata dall’imprenditore Josef Gostner, della società “Fri-el Green Power Spa”.

il 13 marzo 2018 lo stesso Dr. Riccardo Maria Togni firma due stime per società che fanno diretto o indiretto riferimento alla “Fri-el Green Power Spa”. Valore complessivo di stima: circa 35 milioni di euro.

il 10 ottobre 2018 il Dr. Riccardo Maria Togni trasmette alla Provincia la stima di ABD. Valore complessivo di stima: 3,8 milioni di euro;

Il 16 settembre 2019 la Provincia cede ABD alla società “ABD Holding Srl”, la cui maggioranza (52%) è detenuta dalla “Fri-el Green Power Spa”.

 

Tutto ciò considerato, si chiede alla Giunta provinciale:

  1. La società PwC, e/o il Dr. Riccardo Maria Togni personalmente, hanno mai informato la Provincia degli incarichi che lo stesso Togni stava svolgendo per conto di società che fanno diretto o indiretto riferimento alla “Fri-el Green Power Spa” proprio nello stesso periodo della stima di ABD?
  2. La Provincia fece mai formale richiesta alla società PwC e/o personalmente al dr. Togni, che era membro del gruppo di lavoro per la valutazione di ABD, di essere informata su possibili conflitti di interessi o doppi ruoli di chi stava eseguendo la valutazione di ABD? Se la Provincia non l’ha fatto, in base a quale normativa? E se la Provincia questa richiesta l’ha fatta, che cosa le è stato risposto?
  3. Considerato il fatto che l’imprenditore Gostner aveva già manifestato fin dal settembre 2017 il suo interesse ad acquisire ABD, considerato il fatto che il dr. Togni lavorò alla stima di ABD tra il giugno 2017 e l’ottobre 2018, considerato il fatto che contemporaneamente il dr Togni lavorava alle due stime per conto di società che fanno diretto o indiretto riferimento a “Fri-el Green Power Spa”, come giudica la Provincia questa contemporaneità di ruoli del professionista che doveva valutare ABD? Si configura un conflitto di interessi o comunque un doppio ruolo che potrebbe mettere in discussione l’imparzialità di chi stava valutando ABD? Se sì, quali conseguenze può trarre la Provincia – anche in autotutela – dalla vicenda descritta?
  4. Se invece in questa contemporaneità di ruoli e incarichi la Provincia non vede problemi, in base a quale normativa afferma ciò?
  5. Che cosa prevede la normativa vigente in casi come questi? Con quali norme la legislazione europea, italiana e altoatesina garantiscono l’imparzialità di chi esegue una valutazione come quella su ABD? E in questo caso concreto, in particolare per quanto riguarda il ruolo del dr. Togni, queste norme sono state rispettate?

 

Bolzano, 20 luglio 2021

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Der ehemalige Steinbruch „Cava Fusine / Köhlerwald“ in Branzoll ist in einer Hinsicht besonders. Er bietet einer ganz besonderen Schlangenart eine Heimat: Die Rede ist von der Hornotter. Diese findet in Südtirol ihr Verbreitungsgebiet hauptsächlich in den Steinbrüchen auf der orographisch linken Seite der Etsch. Zu den bevorzugten Lebensräumen dieser Otterart gehören Geröllhalden. Deshalb fühlt sie sich in besagtem Steinbruch besonders wohl. Dies bestätigen auch die Ergebnisse zweier eigens durchgeführter Studien aus den Jahren 2011-2012 und 2016.
Seit dem Jahr 2015 wird nun diskutiert, ob man in diesem Gebiet ein Biotop ausweisen sollte, um die Hornotter besonders schützen zu können. Der Ball liegt derzeit bei der Landesregierung, die das Thema aber noch nicht behandelt hat.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. An welchem Punkt befindet sich das Prozedere in Bezug Ausweisung eines Biotops beim ehemaligen Steinbruch „Cava Fusine / Köhlerwald“ in Branzoll? Was sind die ausständigen Schritte?
2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung bis heute noch keinen Beschluss dazu gefasst?
3. Wann wird die Landesregierung voraussichtlich eine Entscheidung treffen?

Bozen, 20.07.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Bergwanderer:innen haben uns informiert, dass in der Umgebung der in Bau befindlichen Stettinerhütte in Hinterpasseier, Styropor in die Berglandschaft gelangt sei. Auf Fotos lässt sich erkennen, dass sich das Styropor bereits in seine Einzelteile zerlegt hat und stellenweise einen weißen und grauen graupelartigen Niederschlag gebildet hat. Allerdings konnten wir anhand der Fotos nicht herausfinden, wie groß die kontaminierte Fläche ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Was ist während der Bauarbeiten an der Stettinerhütte vorgefallen, dass eine gewisse Menge Styropor in die hochalpine Umwelt gelangen konnte?
2. Wie groß ist die kontaminierte Fläche?
3. Wann wird mit den Sanierungsarbeiten begonnen und wie werden diese technisch durchgeführt?

Bozen, 20.07.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Im Mai 2021 wurde bekannt, dass die Landesregierung einen kleinen aber feinen Eschen-Auwald in Kiens zur Rodung freigegeben hatte. Naturschützer:innen schlugen Alarm, da es sich um einen seltenen und gesetzlich geschützten Waldtyp handelt.

Die drohende Zerstörung war Anlass für eine Landtagsanfrage der Grünen Fraktion, die kürzlich von Frau Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer beantwortet wurde (siehe Link). Darin lesen wir, dass die Situation vor Ort vom Konservator für Botanik des Naturmuseums überprüft wurde. Dabei hat sich herausgestellt, dass auf rund der Hälfte der genehmigten Rodungsfläche in der Tat ein geschützter Auwald wächst.

Die Landesrätin erklärt sich im Antwortschreiben bereit, den bereits genehmigten Beschluss der Landesregierung richtigzustellen und die Rodungsbewilligung für den Eschen-Auwald zurückzunehmen. „Ein guter Tag für die Artenvielfalt, ein guter Tag für den Naturschutz!“ kommentiert Hanspeter Staffler.

 

Bozen, 20.7.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Seit vielen Jahren geht die grüne Landtagsfraktion dem Thema der unfreiwilligen Ruhestellung in Einrichtungen der psychiatrischen Gesundheit und/oder der Seniorenbetreuung nach. In einer Reihe von Anfragen haben wir Daten zur Ruhestellung angefragt und erhalten. Aus der Antwort auf eine Anfrage aus dem Jahr 2016 geht hervor, dass zum damaligen Zeitpunkt alle psychiatrischen Dienste im Lande, ausgenommen Meran, Fixierungen vornahmen, die mit mechanischen Mitteln wie Gurten, Hand- und Fußfesseln etc. erfolgten.

Mehrmals schon hat sich der Comitato Nazionale per la Bioetica für die Abschaffung der mechanischen Fixierung ausgesprochen. Neben den ethischen Fragen besteht auch die Tatsache, dass es seit Langem keine Rechtsnorm gibt, die die Fixierung erlaubt. Das Königliche Dekret von 1909 (!) ist mit der Legge Basaglia seit 1978 de facto außer Kraft, weil es sich auf die Irrenanstalten bezog, die es bekanntlich nicht mehr gibt.

In jüngster Zeit gibt es Entwicklungen: Bei der „Seconda Conferenza Nazionale Salute Mentale“ hat Gesundheitsminister Roberto Speranza angekündigt, neue Ressourcen für diesen Bereich zur Verfügung zu stellen und: Die mechanische Fixierung in der Psychiatrie muss der Vergangenheit angehören. Der Minister erklärte in diesem Zusammenhang, dass der Ministerrat der Staat-Regionen-Konferenz, den Regionen und Autonomen Provinzen den Entwurf für ein Abkommen zur Überwindung der mechanischen Fixierung in den Stätten für die mentale Gesundheit zugestellt zu haben.

Damit ist der Wille, dieses Kapitel hinter sich zu lassen auf politischer und Verwaltungsebene klar markiert.

Wir richten daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Praxis der mechanischen Fixierung bzw. des no-restraint in Südtirol in den Jahren seit 2015 entwickelt? Wir bitten um die Auflistung der Fälle von Fixierung in den einzelnen Bezirken nach Jahren, Betroffenen, Anzahl der Fixierungen, durchschnittliche Dauer und Indikationstyp.
  2. Welche Datenlage besteht zur Praxis der mechanischen Fixierung in Seniorenwohnheimen? Gibt es dort Fälle von mechanischer Fixierung im genannten Zeitraum 2015-2020? Wir bitten um die Auflistung der Fälle wie in Punkt 1).
  3. Haben in den Jahren 2015-2020 Fortbildungen, Tagungen, Treffen, Schulungen etc. zu diesem Thema in Südtirol stattgefunden? Wir bitten um Auflistung?
  4. Wie stehen der Gesundheitslandesrat und die Soziallandesrätin zur Praxis der mechanischen Fixierung?
    5. Hat die Landesregierung Kunde vom Entwurf zum Abkommen, das der Gesundheitsminister in der Conferenza Nazionale angekündigt hat?
    6. Hat man bereits reagiert, bzw. wie gedenkt man zu reagieren?
    7. Welchen Plan hat die Landesregierung zum Thema mechanische Fixierung bzw. no-restraint?
    8. Welche Aufgaben bzw. Einschränkungen hat die Autonome Provinz Bozen – Südtirol durch die nationale Gesetzgebung?
    9. Gibt es Personal, das die Ausführung der mechanischen Fixierung verweigert?
    10. Was würde passieren, wenn Angestellte im sozio-sanitären Bereich die Ausführung verweigern? Haben sie das Recht dazu? Gibt es Sanktionen? Wer führt ggf. diese durch?

Bozen, 14.07.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

KOMMENTAR VON BRIGITTE FOPPA.

Heute habe ich ein Whatsapp zugeschickt bekommen, das den Impfpass zum Zugang zu Museen etc. mit dem NS-Ahnenpass vergleicht.

Und hier muss ich ein Zeichen setzen und sagen: Das geht zu weit.

Ich verstehe Kritik an den sanitätspolitischen Maßnahmen.

Ich habe mich selber gerne impfen lassen. Zugleich bin ich skeptisch, ob ein wie auch immer gearteter Impfzwang die Impfbereitschaft erhöhen wird, ich würde auf Impfen&Testen setzen. Aber egal.

Was mich hier beschäftigt und wogegen ich mich erhebe, ist der Vergleich mit der NS-Zeit.

Denn Menschen zu verfolgen, zu quälen und zu töten, aufgrund ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ihrer religiösen oder politischen Zugehörigkeit, das IST NICHT DASSELBE, auch nicht im Ansatz oder in der Wurzel, wie ein Test- oder Impfnachweis, um in ein Museum zu kommen.

Ich stelle fest, dass es nur so wimmelt von Vergleichen mit der NS-Zeit, für immer weniger wird die NS-Zeit bemüht.

Es gab eine Zeit, da war man sehr vorsichtig, die NS-Zeit ins Felde zu führen, lange Zeit auch zu vorsichtig. Aber wie leichtfertig jetzt damit umgegangen wird, das kann ich nicht ertragen.

Wenn auf Anti-Corona-Demos der gelbe Stern getragen wird, dann tut man all jenen Unrecht, die den Stern wirklich haben tragen müssen. Ich war in Auschwitz, und die Verzweiflung, die mich als Nachfahrin dieser Zeit dort erfasst hat, wirkt in mir noch Jahre später nach.

Auschwitz banalisieren, wie es jetzt geschieht, das ist für mich nicht akzeptabel.

Ich habe bisher versucht, in der unerträglichen Polarisierung der gegenwärtigen Zeit weiterhin meinem Gegenüber zuzuhören und ihm oder ihr nicht meine Meinung aufzuzwingen.

Das werde ich auch weiterhin tun.

Wenn es klare Distanznahme braucht, dann muss sie erfolgen. Hier wird eine Grenze überschritten, und da sage ich: Halt.

Bleiben wir kritisch, bleiben wir aufmerksam, schützen wir unsere Gesundheit und unsere Demokratie (beides ist wichtig, und in dieser Zeit zerbrechlich).

Bleiben wir wachsam und respektvoll.

Und erkennen wir bitte weiterhin die Grenzen, vor denen wir Halt machen müssen.

 

BZ, 16.07.2021

Brigitte Foppa

 

PRESSEMITTEILUNG.

Beim Treffen mit dem frischgewählten Präsidenten des Unternehmerverbandes, Heiner Oberrauch, und der Grünen Fraktion im Landtag wurde über gemeinsame Ziele und Ideen geredet. Anwesend waren die beiden Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler, Heiner Oberrauch und der Direktor des Unternehmerverbandes Josef Negri.

Echte Nachhaltigkeit in der Wirtschaft, die mehr als hohles Schlagwort bleibt, war beiden Gesprächsseiten ein Anliegen. Heiner Oberrauch erinnerte daran, dass er seine Amtszeit mit dem Auftrag der Enkeltauglichkeit angetreten hatte – der produzierende Sektor hat hierin eine große Verantwortung und ein großes Potenzial. Grüne und Unternehmerverband überschneiden sich damit in ihren Zielrichtungen.

Für eine zukunftsfähige Nachhaltigkeitsstrategie braucht es eine Vision, in der Mobilität, der Ökologisierung der Landwirtschaft und einer effizienten Verwaltung.
In der Mobilität und besonders im Transportwesen muss ein Umdenken stattfinden, gemeinsam muss es uns gelingen neue intelligente Lösungen zu erarbeiten, um die Bedürfnisse der Mobilität und der Umwelt in Einklang zu bringen. Transporte müssen umweltschonender und gleichzeitig für Mensch und Ware weltweit teurer werden. Stockender Verkehr sei allerdings nicht umweltschonend, gab Oberrauch zu bedenken.

Ehrlichkeit und Verbrauchertransparenz sind ein wichtiges Anliegen für den Unternehmerverband. So kam der jüngst vom Landtag genehmigte Begehrensantrag der Grünen Fraktion an das römische Parlament zur Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes zur Sprache. Hierfür zeigt der neue Präsident Interesse, wies aber auch darauf hin, dass dieser Vorstoß kein Bürokratiemonster werden dürfe. Viele Unternehmen durchleuchten ihre Lieferketten bereits jetzt, da die Kund:innen wissen wollen, was im Produkt steckt und woher dieses stammt.

Herausforderungen wurden im Gespräch gemeinsam eruiert genauso wie mögliche Wege, diese positiv zu nutzen. Privat und Öffentlich dürfen sich nicht als Gegner, sondern den jeweils anderen als wichtige Säule der Wirtschaft begreifen. Gemeinsames Ziel muss eine Verbesserung sein, gerade was Digitalisierung und Prozessoptimierung betrifft.

Unternehmerverband und Grüne Fraktion wollen zu diesen Zielen weiterhin im Dialog bleiben.

Im Bild, von links nach rechts: Josef Negri, Brigitte Foppa, Heiner Oberrauch, Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Vor sieben Jahren, im Juli 2014, wurde nach jahrelangen Restaurierungs- und Konzeptionsarbeit der museale Zugang zum Siegesdenkmal eröffnet. Die Teil-Umwidmung wurde als gelungene Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde Bozen, vor allem aber als erinnerungspolitischer Meilenstein gegen heftige Widerstände in Südtirol vielfach begrüßt und fand international große Anerkennung. Die Besucherzahlen im ersten Jahr 2014/15 lagen mit einem Monatsmittel von über 2.000 auf beachtlichem Niveau und zogen auch zahlreiche Schulgruppen an. Seit vergangenem Jahr ist die Gedenkstätte aus Pandemiegründen geschlossen, zudem haben unerwartet eingetretene Schäden eine Öffnung bis heute verhindert. Eine Öffnung scheint – trotz eines Appells von Historiker:innen im letzten Herbst – nicht in Aussicht. Damit wächst aber auch das Risiko, dass die Historisierung des Siegesdenkmals annulliert wird, mit dem Risiko, dass es just zum 100. Jahrestag der faschistischen Machtergreifung 2022 wieder zum Erinnerungsort an das Regime mutiert. Da das Land Südtirol an der Restaurierung und Konzeptionsarbeit wesentlich beteiligt war, müsste es alles Interesse daran haben, die mühsam erzielte Umwidmung wieder zur Geltung zu bringen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Aus welchen Gründen ist das Siegesdenkmal auch nach Abebben der Pandemie und der Öffnung der Museen im Lande weiterhin geschlossen?
  2. Wird sich das Land als Mitbeteiligter Träger der Sanierung für eine baldige Öffnung einsetzen und auf verbindliche Fristen drängen?

Bozen, 09.07.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Der europaweite Ärztemangel hat zur Neugründung von mehreren medizinischen Fakultäten geführt so auch in der Nachbarprovinz Trient.
Die Medien berichteten, dass das Land Südtirol Studienplätze in Hamburg und an der PMU Paracelsus Medizinische Universität Salzburg angekauft hat.
Ebenso ist allgemein bekannt, dass die Fachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana keine Diplome vergeben kann und deshalb Konventionen mit italienischen Universitäten abschließt, die die Diplome vergeben, aber auch das Curriculum vorgeben.

In dieser Sache richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

    1. Mit welchen italienischen Universitäten hat die Claudiana laufende Konventionen und wieviel muss dafür an die einzelnen Universitäten bezahlt werden?
    2. Wieviele Studienplätze für Südtiroler Medizinstudent:innen hat das Land Südtirol in Salzburg und Hamburg zu welchen Kosten und Bedingungen für die Student:innen angekauft? Um welche Universität handelt es sich in Hamburg?
    3. Warum hat sich Südtirol nicht an der Medizin Fakultät in Trient beteiligt?
    4. Gibt es Bestrebungen eine eigene Medizin Fakultät in Südtirol zu etablieren?
    5. Wenn ja, würde diese auch die Diplomvergabe für die Fachhochschule Claudiana übernehmen?
    6. Welche sind die kalkulierten Kosten?

Bozen, 09.07.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler