HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeKlimacheck: Wie klimaverträglich sind Subventionen an die private Wirtschaft?

Klimacheck: Wie klimaverträglich sind Subventionen an die private Wirtschaft?

BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz zählt mittlerweile zu den Schwerpunkten der Europäischen Union und der Internationalen Gemeinschaft. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris, am 12. Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsparteien der UNFCCC – seinerzeit 195 Staaten und die Europäische Union – das Übereinkommen von Paris.
Im Übereinkommen von Paris wurde festgelegt, die menschengemachte globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Dezember 2020 haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Für das Jahr 2050 soll laut dem Europäischen Grün Deal (EGD) die EU-weite Treibhausgas-Neutralität erreicht werden.
Die Unterzeichnerstaaten des Pariser Abkommens haben sich bereit erklärt, die verpflichtenden Teile des Abkommens mithilfe von nationalen Klimaschutzplänen umzusetzen. Klimaschutz kann aber nicht nur eine staatliche Aufgabe sein, sondern Körperschaften wie Länder, Regionen und Gemeinden sind im Rahmen ihrer vielfältigen Kompetenzen mitverantwortlich für die Umsetzung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele.
Im Pariser Übereinkommen wird explizit anerkannt, dass „nicht zu den Vertragspartnern gehörende Interessensträger“ bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen neben den bereits zitierten Behörden auf regionaler und kommunaler Ebene auch die Zivilgesellschaft und die private Wirtschaft.
All diese sind aufgerufen, ihre Anstrengungen zu verstärken und Maßnahmen zur Emissionsminderung zu unterstützen, ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und die regionale und internationale Zusammenarbeit zu fördern.

Welche klimapolitischen Möglichkeiten hat das Land?

Obwohl Umwelt- und Klimaschutz nicht zu den primären Befugnissen der Autonomen Provinz Südtirol zählen, verfügt Südtirol dank seiner Sonderautonomie dennoch über zahlreiche Möglichkeiten, den Klimaschutz zu fördern. Zwar werden übergeordnete Weichen wie die Einführung einer CO2-Steuer auf staatlicher Ebene gestellt, doch gerade in der Energie-, Wirtschafts-, Agrar- und Mobilitätspolitik sowie bei den öffentlichen Infrastrukturen kann das Land entscheidende Akzente setzen und eine forcierte Klimapolitik fahren.
Die Südtiroler Landespolitik zahlt jährlich beträchtliche Geldsummen aus dem öffentlichen Haushalt in Form von Subventionen an die gewerbliche Wirtschaft. Die Sektoren Handel, Handwerk, Tourismus, Landwirtschaft erfahren damit eine wirtschaftspolitische Steuerung, wobei oftmals die gesellschaftspolitisch angestrebten Ziele nicht eindeutig definiert sind. In Zukunft – und das besagt das Pariser Abkommen – müssten Maßnahmen zur Emissionsminderung auch von den lokalen Körperschaften mit Nachdruck unterstützt werden. Hier kommt nun Südtirols Sonderautonomie mit den vielen Befugnissen ins Spiel und es wird deutlich, dass die Sonderautonomie auch eine besondere Verantwortung hinsichtlich Klimapolitik mit sich bringt.
Jährlich werden über eine Milliarde Euro aus dem Landeshaushalt in Form von Investitionsausgaben ausbezahlt. Diese Geldmittel werden für Kapitalzuweisungen an die private Wirtschaft, für öffentliche Verkehrsinfrastrukturen und Bauten jeglicher Art verwendet. Ob diese jährliche Investitions-Milliarde klimapolitisch von Vorteil oder von Nachteil ist, kann heutzutage niemand sagen. Daher ist es angesichts der dringlichen Situation notwendig, sämtliche Investitionsausgaben im Allgemeinen und die Finanzflüsse der öffentlichen Hand an die private Wirtschaft im Speziellen einem Klimacheck zu unterwerfen.

Klimacheck der Investitionsausgaben und der Subventionen an die gewerbliche Wirtschaft
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und im Rahmen der internationalen und nationalen Klimaschutzstrategien ist das Land Südtirol angehalten, seinen aktiven Beitrag zum Klimaschutz im Rahmen seiner vielen politischen Befugnisse zu leisten. Derzeit wird das Strategiedokument „Südtirol Energie 2050“ überarbeitet und an die Rahmenbedingungen des Pariser Abkommens und des Europäischen Grünen Deals angepasst. Dies ist die Gelegenheit, die bisher erfolgte Energie- und Klimapolitik des Landes zu evaluieren und die zukünftigen steuerungspolitischen Möglichkeiten auszuloten.
Es ist für alle politischen Akteure der Landesregierung und des Landtages notwendig zu verstehen, welche Subventionen und Investitionen der öffentlichen Hand Treibhausemissionen fördern oder vermeiden. Subventions- und Investitionspolitik sind angewandte Klimapolitik. Daher müsste jede Subventions- oder Investitionslinie auf ihre Klimatauglichkeit hin gecheckt werden, was einer profunden wissenschaftlichen Analyse bedarf. In weiterer Folge dürfen klimaschädliche Wirtschaftstätigkeiten nicht mehr von der öffentlichen Hand gefördert werden, was einen doppelt positiven Effekt hätte: einerseits würden klimaschädlichen Fehlinvestitionen vermieden und andererseits könnten diese frei gewordenen Finanzmittel für wirksame Klimaschutzpolitik eingesetzt werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Eine Studie zum Klimacheck der Finanzflüsse von der öffentlichen Hand an die gewerbliche Wirtschaft in Auftrag zu geben, welche die Klimatauglichkeit der wirtschafts- und finanzpolitischen Instrumente des Landes analysiert (Klimacheck);
  2. die Ergebnisse dieser Studie dem Landtag vorzustellen;
  3. und anschließend aufgrund der Ergebnisse dieser Studie verbindliche Kriterien für eine zukünftige Subventionspolitik im Sinne des Klimaschutzes zu erstellen.

Bozen, 09.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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