HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeItalien braucht ein Lieferkettengesetz: Für Textilien, aber nicht nur

Italien braucht ein Lieferkettengesetz: Für Textilien, aber nicht nur

BEGEHRENSANTRAG.

Die Herkunft einer Ware ist für viele Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf mittlerweile ein wichtiger Aspekt geworden. Vor allem bei Lebensmitteln legen viele Menschen Wert auf regionale Herkunft. Bei vielen anderen Produkten verhält sich das mit der Regionalität etwas komplizierter: Kommt eine Handtasche, ein Hemd, ein Staubsauger usw. tatsächlich aus dem Land, auf welches das „Made in …“-Label verweist? Will heißen wurde das Produkt von der Rohstoffgewinnung bis zur Anbringung des letzten Fadens oder Drahtes dort produziert? Unterbewusst weiß man, dass das nur schwer möglich ist. Baumwolle wächst nicht im Veneto und das Lithium für unsere batteriebetriebenen Geräte bekommen wir auch nicht aus Tirol. Das oben zitierte Label mit dem „Made in …“-Kennzeichen, das wir in unseren Kleidungsstücken – aber nicht nur – finden, verrät lediglich, in welchem Land eine Ware den letzten Schliff erhalten hat. Dieses Land wird dann als Produktionsort angegeben.
Es bleibt also die exemplarische Frage: Welche Reise hat etwa ein T-Shirt mit der Aufschrift „Made in Italy“ oder „Made in Germany“ hinter sich? Wie sieht die Lieferkette von der Baumwollgewinnung bis zum fertigen Endprodukt aus?
Laut Fair Fashion Guide, einer Initiative unterstützt vom Deutschen Bundesamt für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sieht der Werdegang eines Baumwoll-Shirts folgendermaßen aus:
Jedes Produkt beginnt seine Laufbahn mit einem Rohstoff. Bei einem T-Shirt ist dies sehr oft die Baumwolle. Diese wird vielfach in den subtropischen Zonen Afrikas oder um den Aralsee, zwischen Kasachstan und Usbekistan, gewonnen. Von dort geht es weiter zu einer Spinnerei, die sich in vielen Fällen in Indien befindet. Die Fäden werden dann in einem dritten Schritt meist in China zu Stoff weiterverarbeitet, wo sie auch gebleicht und gefärbt werden. In Bangladesch oder Osteuropa findet sodann das Zusammennähen der Kleidungsstücke statt. Jetzt wird unser T-Shirt auf seine letzte Reise an seinen Bestimmungsort, in unserem Fall Italien, geschickt, wo es letztendlich im Einzelhandel verkauft wird. Diese Zwischenschritte sind bis zu einem gewissen Punkt auch unvermeidbar. Viele Gebrauchsgegenstände können schlicht nicht von A-Z regional hergestellt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass sich Unternehmen, welche die Endprodukte in Auftrag geben und letztendlich auch vertreiben, ihrer Verantwortung entziehen sollen.
Leider wird ihnen das heute in Italien und vielen anderen europäischen Ländern nur allzu leicht gemacht. Die Verantwortung für Ausbeutung von Mensch und Umwelt wälzen diese Unternehmen gerne an ihre Zulieferer ab. Wissend oder nicht verschließt man die Augen. Und so kann es sein, dass der Aralsee wegen des enormen Wasserverbrauchs der Baumwolle inzwischen auf weniger als die Hälfte seiner ursprünglichen Größe geschrumpft ist. Oder dass wegen der Pestizidausschüttung über den Baumwollfeldern an besagtem See die Speiseröhrenkrebsrate in der Region einen weltweiten Spitzenrekord erreicht hat, wie das Magazin „Der Spiegel“ bereits im Jahr 2004 berichtete. Von den zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in Spinnereien und den diversen Sweatshops in China und Bangladesch gar nicht zu reden. Passiert dann ein aufsehenerregendes Unglück wie jenes des Zusammenbruchs des Rana Plaza-Gebäudes in Bangladesch, geloben westliche Unternehmen unisono Besserung und verpflichten sich zur Erhöhung der Standards. In dem Gebäude waren auch italienische Modeketten vertreten. Passiert ist leider nichts.
Immer mehr europäischen Ländern wird bewusst, dass sie sich ihrer Verantwortung stellen- und Unternehmen dazu verpflichten müssen, entlang ihrer gesamten Lieferkette dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltstandards einzuhalten. So geschehen beispielsweise 2017 in Frankreich mit dem Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten („Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre“). Mit diesem Gesetz sollen französische Unternehmen dazu verpflichtet werden, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren. Zudem sollen sie diesen Risiken vorbeugen und der Öffentlichkeit darüber Rechenschaft ablegen. Kommen sie diesen Verpflichtungen nicht nach, sind hohe Bußgelder fällig. Ein solches Gesetz ist bislang einzigartig.
Doch auch andere Länder ziehen nach: Belgien, die Niederlande oder Finnland haben Regulierungen solcher Art für einzelne Wirtschaftssparten wie den Kakao, oder spezifische Vergehen wie Kinderarbeit vorangebracht.
Gerade weil wir in einer globalisierten Welt leben, müssen wir verantwortungsvoll handeln. An diesem Punkt wird oft auf die Endverbrauchenden verwiesen, die mit ihrem Einkaufsverhalten den Markt in die eine oder andere Richtung lenken können und sollen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die VerbraucherInnen in der Lage sind, eine komplexe Lieferkette zu durchschauen bzw. sich auf Unbedenklichkeitsstandards verlassen zu können.
Aus diesem Grund ist es an der Zeit, dass der italienische Staat handelt und ein eigenes Lieferkettengesetz ausarbeitet, mit dem Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen an der Umwelt vorgebeugt werden sollen.

Daher fordert der Südtiroler Landtag das italienische Parlament und die italienische Regierung auf

  1. Ein Lieferkettengesetz für italienische Unternehmen auszuarbeiten, dass diese dazu verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette dafür Sorge zu tragen, dass vom Gewinn des Rohstoffs bis zum Entstehen des endgültigen Produktes die Rechte von Mensch und Natur gewahrt bleiben.
  2. Bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes explizit darauf zu achten, dass sowohl auf die Rechte der Menschen als auch auf die Rechte der Natur Rücksicht genommen wird.

Bozen, 09.03.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Am 30.06.2021 wurde der Beschlussantrag mit folgendem Änderungsantrag angenommen:

Der beschließende Teil erhält folgende Fassung:

„1) gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um in Zusammenarbeit mit Unternehmen- und Konsum-entenverbänden, Lohn-, Sozial- und Umweltdumping beim Import von Rohstoffen, Produkten, Handelswaren und Dienstleistungen zu unterbinden.“

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Gerhard Lanz

Author: Heidi

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