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Punktevergabe in der Wohnbauförderung

TAGESORDNUNG LGE 85/21-XVI.

Das Bedürfnis nach leistbarem Wohnraum in Südtirol ist so groß wie nie. Um sich eine eigene Wohnung leisten zu können, müssen sich in den meisten Fällen zumindest zwei Menschen zusammentun. Dies gilt selbstverständlich auch für den geförderten Wohnbau. Zu kontrollieren, in welchem Verhältnis diese Menschen zueinanderstehen und welche Arrangements sie für sich getroffen haben, ist nicht Aufgabe eines Staates, einer Autonomie oder einer öffentlichen Verwaltung. Aus diesem Grund scheinen „Belohnungen“ für gewisse Lebensformen in Form von zusätzlichen Punkten beim Ansuchen zum geförderten Wohnbau aus der Zeit gefallen. Und doch werden mit der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz aus dem Jahr 1998 frisch verheiratete Paare mit Bonuspunkten bedacht. Es ist an der Zeit, diese Regelungen an das Jahr 2021 anzupassen und diese Bonuspunkte all jenen zuzugestehen, die gemeinsam um Wohnbauförderung ansuchen und am selben Wohnsitz gemeldet sind.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die explizite Bevorteilung von verheirateten Paaren bei der Punktevergabe zum geförderten Wohnbau zu beenden.
  2. Zwei Personen, die denselben Wohnsitz haben, bei Einreichung des Gesuches zur Erhaltung der Wohnbauförderung fünf Punkte zuzusprechen.

Bozen, 15.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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