Home2021Juni (Page 3)

PRESSEMITTEILUNG.

Wie können wir den Lebensraum an die Bedürfnisse der Menschen anpassen, die in ihm leben? Zu diesem Thema gab Gabu Heindl, Architektin, Stadtforscherin, Aktivistin, Autorin der Publikation „Stadtkonflikte, Radikale Demokratie in Architektur und Stadtplanung, Wien 2020“ auf Einladung der Grünen Frauen in einer Veranstaltung am 8. Juni viele Impulse.

Gender Planning bedeutet Aspekte wie Geschlecht, Alter, Mobilität, sozioökonomische Hintergründe und soziale Rollen dürfen bei der Raumplanung, sozialem Wohnbau, beim Bau von Straßen, öffentlichen Plätzen und Parks keine marginale Rolle einnehmen.

Teilhabe und Teilnahme am gemeinsamen Planen ist Voraussetzung für dafür, so viele Aspekte wie möglich und nötig, mitzudenken. Aber Teilhabe, auch an Beteiligungsprozessen, muss auch erst ermöglicht werden, damit gerade die mitdenken und mitsprechen, die in unserer Gesellschaft leicht untergehen, weil sie nicht mächtig sind und ohne Lobby. Veränderte Uhrzeiten, Kinderbetreuung, Quoten für die Teilnehmenden sind nur einige der Möglichkeiten, um Beteiligung zu fördern.

Druck herausnehmen aus Planungsprozessen ist wichtig, Druck ist ein Machtmittel, aber für Teilhabe und Aushandlungsprozesse brauchen wir Zeit.

Das Kleine tun (in Wien gibt es z.B. Parkplätze, die zu Grätzl-Oasen werden, eigengestaltete Baumscheibenbegrünung), und dabei das Große nicht aus den Augen verlieren: Gemeinwohl ist der ureigene Sinn der Demokratie. Das ist die Aufgabe der Demokratie und Politik, das ist nicht das Hauptziel der Investoren. Deshalb brauchen wir in Städten und Gemeinden mehr Selbstbewusstsein, was uns unser Raum wert ist und dass er uns allen gehört und selbst Eigentum nicht abseits von Gemeinschaft existiert.

Die zahlreiche Teilnahme und Beteiligung am Gespräch zeigte, wie aktuell das Thema ist, besonders für Gemeinderät*innen, die in den kommenden Monaten an den Gemeindeentwicklungsprogrammen  arbeiten werden.

Wir bleiben am Thema dran!

Grüne Frauen – Donne verdi 

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wurde im Landtag der Landesgesetzentwurf der Grünen Fraktion zur Einschränkung des Flugverkehrs mit 18 : 14 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. In der Debatte wurde von vielen Seiten bestätigt, dass auch und gerade nach dem Übergang an die Privaten eine gesetzliche Regelung des Flugbetriebs am Flughafen notwendig sei. Auch der Rat der Gemeinden hatte in seinem Gutachten zum Landesgesetzentwurf diesen Aspekt bestätigt. Die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland hatte in einem Beschluss vom Mai 2019 sogar energisch darauf gepocht. Im Landtag gab es dafür kein Gehör. Mobilitätslandesrat Alfreider, sonst immer umtriebig im Namen der Nachhaltigkeit unterwegs, war ebenso wie seine SVP nicht daran interessiert, den Gesetzentwurf zu korrigieren oder abzuändern. Die namentliche Abstimmung  zeigt eine erstaunliche und bedauerliche Entwicklung des Abstimmungsverhaltens der Landwirtschaftsvertreter:innen (sie waren historisch immer gegen den Flughafenausbau gewesen) und der Vertretung des Unterlands innerhalb der SVP. Sie alle stimmten gegen den Gesetzentwurf.

Viele Abgeordnete erinnerten an das Ergebnis der Volksbefragung von 2016, das mit einer Mehrheit von über 70% das Entwicklungskonzept des Landeshauptmanns samt Ausbau des Flugverkehrs abgelehnt hatte. Nun kehrt der Ausbau über die privaten Betreiber wieder zurück – und bleibt weiterhin ohne eine gesetzliche Regelung. Kein gutes Zeichen für Nachhaltigkeit, Demokratie und Rechtssicherheit im Lande.

BZ, 09.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Kapitel 5.5. Fauna des Umweltscreenings für den Flughafen Bozen vom Oktober 2015 wurde weder die Anwesenheit der Wechselkröte noch der Gelbbauchunke im Bereich der Landebahnverlängerung dokumentiert, obwohl die zuständige Landesbehörde Kenntnisse über die schützenswerten FHH-Arten gehabt haben muss.
Die 2. Landschaftsschutzkommission hat bereits am 19.03.2013 die Vorschrift erlassen, dass das Ausführungsprojekt in Bezug auf die Fauna durch eine Umweltstudie zu begleiten sei und dass sowohl Kompensations- als auch Mitigationsmaßnahmen zu treffen seien.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um die Übermittlung der Vorschriften der 2. Landschaftsschutzkommission vom 19.03.2013 in Bezug auf Umweltverträglichkeit, insbesondere aber in Bezug auf die Fauna.
  2. Wir ersuchen um die Übermittlung der vorgeschriebenen Umweltstudie in Bezug auf die Fauna.
  3. Wir ersuchen um die Übermittlung der Kompensations- und Mitigationsmaßnahmen, welche von der 2. Landschaftsschutzkommission vorgeschrieben wurden.

Bozen, 09.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der Flugbetrieb am Flughafen Bozen beginnt wieder. Die inzwischen privatisierte Firma ABD kündigt täglich neue Ziele an. Trotz der Versprechungen eines kleinen Flughafens ist bereits die erste Boeing gelandet, noch bevor die Startbahn verlängert wurde. Es ist an der Zeit, dass das Land die Situation in den Griff bekommt und die Flughafenaktivitäten mit einem eigenen Gesetz regelt. Die Grüne Fraktion im Landtag nimmt die Landesregierung in die Pflicht und stellt einen eigenen Gesetzentwurf zur Diskussion.

Unter allgemeinem Erstaunen landete vor wenigen Tagen die erste Boeing aus Prag auf dem Bozner Flughafen. Und das ist erst der Anfang. Das neue private Management des Flughafens Bozen beginnt mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs – und die Bürger:innen des Unterlands müssen mit mehr Luft- und Lärmbelästigung rechnen. Es liegt nur in der Natur der Dinge, dass die Unternehmer, die den Flughafen jetzt betreiben, das klare und offensichtliche Ziel hegen, den Flughafen zum Laufen zu bringen und Gewinn zu machen. Für das Gemeinwohl, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und unseres Planeten ist hingegen die öffentliche Hand zuständig. Diese muss klare Regeln definieren, was mit dem Flughafen gemacht werden darf und was nicht. Bisher hat das Land seine Hände in Unschuld gewaschen: Nachdem die Landesregierung die Volksabstimmung verloren hatte, wollte sie das heiße Eisen Flughafen nur noch loswerden – erst durch den Verkauf der ABD- Betreibergesellschaft und schließlich durch die Nichtausübung der Befugnisse, die ihr die Autonomie zugestehen würde.

Die Grüne Fraktion ist mit dieser Haltung nicht einverstanden und macht einen konkreten Vorschlag, um diese Gesetzeslücke zu schließen: Sie legt einen Gesetzentwurf vor, der diese Woche im Landtag diskutiert wird: „Das Land hat stets auf die Vorrechte der Autonomie gepocht, indem es alles Mögliche gesetzlichen Regeln unterworfen hat“, erklärt Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba. „Eine Infrastruktur von solch enormer Wichtigkeit wie der Flughafen soll jedoch im regellosen Raum sich selbst überlassen werden?“. Und das Land hätte hier sehr wohl Spielraum: Dasselbe „Gesetz Kompatscher“, das durch das Referendum abgelehnt worden war, beinhaltete Artikel, in denen Klassifizierung des Flughafens, Zeitpläne, Anzahl der Flüge, etc. festgelegt worden waren. Es ist also möglich und notwendig, Gesetze zu erlassen!

Der seit 2019 vorliegende Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion, der nun zur Diskussion ins Plenum kommen wird, zielt darauf ab, den Verkehr und die Luftaktivität in der Provinz Bozen so weit wie möglich zu reduzieren, um den von der Bevölkerung in der Volksabstimmung vom 12. Juni 2016 geäußerten Willen zu berücksichtigen.

Darin vorgesehen ist auch die Errichtung eines „Einvernehmenskomitees“ zur Regulierung und Kontrolle der Flughafenaktivitäten, das aus jeweils einem bzw. einer Vertreter:in der folgenden Institutionen bestehen soll: des Landes, der Betreibergesellschaften und der jeweiligen vom Flughafen betroffenen Gemeinden. Das vorgeschlagene Gesetz setzt auch die staatliche Verordnung um, die den Bozner Flughafen als „Flughafen von Landesinteresse“ einstuft und die Übertragung der Infrastrukturen an das Land vorsieht, die derzeit zum Staatseigentum gehören. Das Land kann somit seine Kompetenzen in dieser Angelegenheit besser wahrnehmen.

Im vergangenen Jahr wurde der Verkauf (unter Wert) von ABD durch das Land an private Betreiber abgeschlossen. Umso wichtiger ist es, dass das Land seine Regulierungsbefugnisse per Gesetz festigt, damit es zum Wohle der Bevölkerung die volle Kontrolle über die Zukunft des Bozner Flughafens ausüben kann.
„Die Landesregierung ist mit unserem Vorschlag nicht einverstanden? Dann soll sie einen besseren vorbringen“, schlussfolgern Dello Sbarba, Foppa und Staffler. „Aber während die kommerziellen Flüge wieder abheben, kann es sich das Land nicht leisten, einfach nur zuzusehen und Privatbetreiber machen zu lassen, was sie wollen“.

Hier die Live-Übertragung der Pressekonferenz am 8. Juni 2021 auf Facebook.

BZ, 08.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG im Namen der 25 Unterzeichnenden.

Nach langem und trotzigem Ausharren hat Alessandro Savoi nun endlich bekannt gegeben, dass er sich von seinem Amt als Präsidiumsmitglied des Regionalrates zurückzieht. Damit endet eine in jeder Hinsicht unschöne Episode, die mit den unsäglichen Aussagen Savois seinen Kolleginnen gegenüber in Gang gekommen war. Unschön war auch das lange Festhalten der Regierungskoalition SVP-Lega Salvini an Savoi.

Es war die Opposition, die aufzeigen musste, dass die Grenzen des Akzeptablen und des Anstands überschritten waren. 25 Abgeordnete hatten, in selten gesehener Geschlossenheit, die Wahl des Präsidenten verhindert. Selbst da versuchten Teile der Mehrheit noch, sich nicht der Situation zu stellen und die Angelegenheit zu bagatellisieren.

Es ist keine Bagatelle. Wenn Savoi im Präsidium verblieben wäre, so hätte das geheißen: in unserer Region dürfen Politiker Frauen öffentlich beschimpfen und haben keinerlei Konsequenzen zu ziehen. Ein Zeichen, das es nicht zu setzen galt. Nun hat man es verstanden. Ein wichtiges Zeichen, hart erstritten, aber notwendig.

Bozen/Trient, 04.06.2021

Regionalratsabgeordnete (in alphabetischer Reihenfolge):

Myriam Atz Tammerle
Lucia Coppola
Filippo Degasperi
Piero De Godenz
Riccardo Dello Sbarba
Peter Faistnauer
Sara Ferrari
Brigitte Foppa
Sven Knoll
Paul Köllensperger
Andreas Leiter Reber
Alessio Manica
Alex Marini
Diego Nicolini
Alessandro Olivi
Alex Ploner
Franz Ploner
Sandro Repetto
Maria Elisabeth Rieder
Ugo Rossi
Hanspeter Staffler
Giorgio Tonini
Josef Unterholzner
Paolo Zanella
Luca Zeni

WEBINAR.

Dienstag 08.06.2021, 19:30 Uhr auf Zoom & Facebook Live

Facebook-Event.

Wodurch unterscheidet sich der Lebensalltag von Frauen, Kindern, Senior:innen, und Männern, Menschen mit und ohne Einschränkungen – und welche Anforderungen entstehen daraus für die gebaute Umwelt?

Was bedeutet Gender Planning? Welche gemeinschaftsfördernden Konzepte, Ideen und Projekte im Wohn- und Siedlungswesen haben sich bewährt und wie müssen planerische Entscheidungen strukturiert sein, um Architektur gendergerecht, also menschengerecht, zu gestalten?

Wir denken und diskutieren mit Gabu Heindl, die seit Jahren eine eine der politisch aktivsten Architektinnen in Wien ist.

Gabu Heindl ist Architektin, Stadtplanerin und Aktivistin in Wien. Studium in Wien, Tokio und Princeton, Doktorat in Philosophie. Sie führt das Büro GABU Heindl Architektur in Wien und lehrt an der Akademie der bildenden Künste Wien, an der Architectural Association London und ist Visiting Professor an der University of Sheffield. Autorin des Buchs „Stadtkonflikte – Radikale Demokratie in Architektur und Stadtplanung“.

LINK ZOOM
Meeting-ID: 927 5942 0965
Kenncode: Green

PRESSEMITTEILUNG.

Jeder kann sich zum Thema Beutegreifer seine Meinung bilden und diese auch artikulieren. Bereits seit Jahren wird hierzulande heftig diskutiert, meistens sehr emotional und leider immer wieder auch gehässig. Daher ist es ein Segen, wenn unabhängige wissenschaftliche Institutionen wie die EURAC sich des Themas Großraubwild annehmen und versuchen Licht in den Emotionsdschungel zu bringen.

Von der rechtlichen Seite wurde schon alles gesagt, Wolf und Bär sind durch europäische Gesetze streng geschützt und werden diesen Schutzstatuts auch weiterhin beibehalten. Alle offiziellen Signale aus Brüssel weisen in diese Richtung.

In Südtirol bemüht sich die Forstbehörde um einen sachlichen Zugang zur Thematik, selbst die Landesregierung hat in den letzten Monaten einen pragmatischen Weg eingeschlagen. Hirtinnen und Hirten, kreative Bäuerinnen und Bauern suchen zur Zeit aktiv nach guten Lösungen für unsere Weidewirtschaft, zumeist geschieht das im Stillen, um nicht den öffentlichen Zorn des Bauernbundes auf sich zu ziehen.

Den Wissenschaflter:innen der EURAC ist nun gerade dieser Zorn des Bauernbundes widerfahren. Weil sie das Thema Großraubwild im Rahmen eines EU-finanzierten Projekts auf internationaler Bühne diskutierten, fühlten sich Vertreter des Bauernbundes zur unsachgemäßen Kritik befugt.

Es ist völlig inakzeptabel, dass Vertreter des Bauernbundes eine unabhängige wissenschaftliche Institution angreifen, nur weil die EURAC ihrem Forschungsauftrag nach bestem Wissen und Gewissen nachkommt. Es gibt Grenzen des Anstandes und der gegenseitige Respekt muss immer gewährt werden.

Das Fass zum Überlaufen bringt aber die Aussage von SBB-Bergbauernsprecher Alberich Hofer, der 15.000 Euro für eine Tagung als vergeudete Steuergelder bezeichnet haben soll. Die Südtiroler Landwirtschaft erhält jährlich über 200 Millionen Euro an Beiträgen und profitiert somit wie kein anderer Sektor von unseren Steuergeldern. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

BZ, 01.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG

Die Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) bezeichnet in ihrem Beschluss vom April 2021 den Verkaufspreis des Flughafens als unangemessen. Die Grüne Fraktion hat heute dem Rechnungshof weitere Dokumente übergeben – ergänzend zur eigenen Eingabe aus dem Jahr 2019. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Heute Morgen reichte Landtagsabgeordneter Riccardo Dello Sbarba bei der regionalen Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs von Bozen eine Ergänzung zur bereits von der Grünen Fraktion getätigten Eingabe ein. Diese Ergänzung, unterzeichnet von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Staffler, stellt den Preis von 3,8 Millionen in Frage, zu dem das Land die Firma ABD an Privatunternehmen verkauft hat. Ein Preis, den die Grüne Fraktion immer als unangemessen betrachtet hat. Die Ergänzung basiert auf dem jüngsten Beschluss Nr. 391/2021 der staatlichen Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) vom 27. April 2021, der den Verkaufs von ABD durch das Land an Privatunternehmen zum Spottpreis von 3,8 Millionen zum Gegenstand hat.

Die ANAC stellt in ihrem Beschluss fest, dass „der Versteigerungspreis als unangemessen betrachtet werden sollte“, weil er die Aussicht auf eine 20-jährige Konzession des Flughafens nicht berücksichtigt. Nach Ansicht der ANAC hat das Land den privaten Unternehmern nicht nur eine Beteiligung an ABD verkauft, sondern auch die Erbringung einer Dienstleistung für 20 Jahre, mit der entsprechenden Aussicht auf Einnahmen. Im Zusammenhang mit der 20-jährigen Konzession hätte das Land auch einen angemessenen Preis für die Flughafenanlagen ansetzen müssen. Diese wurden von der ANAC auf 34 Millionen Euro geschätzt und das (jetzt private) Unternehmen ABD wird in den nächsten 20 Jahren über sie verfügen. Im Preis von 3,8 Mio. wurde diesen Vermögenswerten stattdessen der „Wert:Null“ zugeteilt. Dies verstärkt die These eines Verkaufs unter Wert von öffentlichem Eigentum und rechtfertigt die noch laufende Untersuchung des Rechnungshofs (basierend auf der Eingabe der Grünen Fraktion) über einen möglichen entstandenen Schaden für die öffentlichen Finanzen.

Hier die heute Morgen eingereichte Ergänzung und der ANAC-Beschluss Nr. 391/2021 vom 27. April 2021.

BZ, 01.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler