Home2020November (Page 2)

PRESSEMITTEILUNG.

Vor 10 Jahren geschah das Zugunglück im Vinschgau. Damals kostete ein Erdrutsch, der durch den Defekt eines Bewässerungssystems verursacht worden war, 9 Menschen das Leben. Heute demontierte die Mehrheit im Landtag ihr eigenes Gesetz, das unmittelbar nach diesem Unfall erlassen worden war und regelmäßige Wartungs- und Kontrollpläne für Bewässerungssysteme vorsah. Mit der heute genehmigten Änderung sind die zur Erstellung eines Sicherheitsplans und zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen verpflichteten Anlagen von derzeit 3.000 auf weniger als 70 (siebzig!) geschrumpft. Und diese wenigen haben 15 Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

Als Motivation nannten die drei „Bauernabgeordneten“ der SVP, welche die Gesetzesänderung unterzeichneten (Vallazza, Locher und Noggler), eine Entbürokratisierung der Kleinbauern. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Umweltassessorat samt hauseigenen Technikerinnen und Technikern sich negativ zu diesen Änderungen äußerte. Zudem hat sich der zuständige Landesrat Giuliano Vettorato im Plenum gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Somit hat die SVP die Empfehlungen des zuständige Assessorats in den Wind geschlagen. „Es ist nicht das erste Mal, dass die SVP das zuständige Assessorat im Regen stehen lässt und gegen den Rat der technischen Landesämter entscheidet“, kommentiert Riccardo Dello Sbarba, Verfasser des Minderheitenberichts.

„Es ist eine ernste Sache, dass die Mehrheit im Namen der Entbürokratisierung kurzerhand die Sicherheitsbestimmungen außer Kraft setzt, ohne eine Alternative zur Gewährung der Sicherheit der Bevölkerung zu präsentieren“, schließt Dello Sbarba.

Das Ergebnis der finalen Abstimmung lautete: 12 Nein- und 16 Ja-Stimmen, dazu 6 Enthaltungen. Hätten jene 6 Abgeordnete, die sich enthalten haben, dagegen gestimmt, wäre das Gesetz nicht verabschiedet worden! Für ein so sensibles und wichtiges Thema wie die Sicherheit ist es politisch dennoch wichtig und aussagekräftig, dass das Gesetz keine mehrheitlichen Ja-Stimmen erhalten hat!

Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung (die erste zum Übergang zur Artikeldebatte, die zweite zur finalen Abstimmung über das Gesetz).

BZ, 12.11.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Landesrat Schuler möchte laut seiner Stellungnahme im Landtag einen Gesellschaftsvertrag in die Wege leiten und hat deshalb den Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion zum Thema Ökowende ablehnen lassen.

„Diese Antwort ist für uns völlig unbefriedigend, damit wurde die Debatte im Landtag abgebrochen und wird nun sozusagen auf die Straße verlagert,“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. Der Landtag ist dafür da, solch wichtige Themen, wo es um die Gesundheit der Menschen und der Umwelt geht, gründlich zu diskutieren.

Die Grünen haben bereits vor zwei Jahren den Gesetzesentwurf zur Ökowende eingereicht, der erst heute zur Abstimmung kam. Der Entwurf sieht im Wesentlichen vor, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre die Ökologisierung der Landwirtschaft stark forciert und der Einsatz der chemisch-synthetischen Pestizide reduziert werden soll. Zudem sollte sich eine unserer Landwirtschaftsschulen dem Ökolandbau widmen.

Dreizehn Abgeordnete stimmten für das Gesetz zur Ökowende, mit den Stimmen von SVP, Lega sowie den Freiheitlichen wurde das Gesetz abgelehnt. „Damit hat Südtirol die einmalige Chance vertan, bis 2030 zum Vorreiter einer ökologischen Landwirtschaft zu werden und neue Maßstäbe für die Gesundheit unserer Bevölkerung zu setzen,“ zeigt sich Hanspeter Staffler enttäuscht.

BZ, 12.11.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Landesgesetzentwurf Nr. 71/21.

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.

Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.

In Österreich ist die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, besonderen Garantenfiguren anvertraut. Sie sind vom Gesetz vorgesehen und arbeiten streng vernetzt.

Seit dem 1. Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft grundsätzlich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig: “Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug der Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. (…) Der verfassungsrechtliche Auftrag zum Schutz der Menschenrechte als “Nationaler Präventionsmechanismus” gründet sich auf zwei bedeutende Rechtsakte der Vereinten Nationen. Einerseits das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits die UN-Behindertenrechtskonvention.” (Quelle: Volksanwaltschaft.gv.at).

Die OPCAT-Konvention, deren Art. 3 die Einrichtung von einem oder mehreren solchen innerstaatlichen Präventionsmechanismen vorsieht, ist 2012 von Italien ratifiziert worden:

 

Art. 3

Jeder Vertragsstaat bildet, bestimmt oder unterhält auf innerstaatlicher Ebene ein oder mehrere Gremien, die zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besuche durchführen (im Folgenden als «nationaler Präventionsmechanismus» bezeichnet).

Das präventive Menschenrechtsmandat wird in Österreich dadurch ausgeübt, dass die Volksanwaltschaft eine Kommission einsetzt, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt.

Wie der Volksanwalt Österreichs, Dr. Günther Kräuter, bei der von unserer Volksanwältin organisierten Tagung im August 2016 im Südtiroler Landtag berichtete, wurden bei diesen Besuchen immer wieder Verletzungen der Menschenrechte festgestellt. Zugleich bewirkte die Tatsache, dass Besuche durchgeführt und entsprechende Berichte vorgelegt werden, eine deutliche Bewusstwerdung der Problematik und eine allgemeine Verbesserung der Situation. Dies auch dadurch, dass die Kommissionen Empfehlungen aussprechen können und sich so Dialoge zwischen Einrichtungen und Volksanwaltschaft entwickeln.

Vorarlberg ist in Österreich noch einmal einen eigenen Weg gegangen und hat die Aufgaben dem Vorarlberger Landesvolksanwalt delegiert, der eine eigene Menschenrechtskommission ernannt hat. Siehe dazu: http://www.landesvolksanwalt.at/menschenrechte-2/menschenrechte/

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. anders. Was die Haftanstalten betrifft, so ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden. Ein entsprechendes Landesgesetz sollte dazu verabschiedet werden.

Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und weiterer internationaler Abkommen, was die Minderjährigen betrifft, siehe in Art.3 des Landesgesetzes vom 26. Juni 2009 , Nr. 3:

(1) Die Kinder- und Jugendanwältin bzw. der Kinder- und Jugendanwalt, in der Folge KJ-Anwältin bzw. KJ-Anwalt genannt, schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes und im Besonderen im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, abgeschlossen in New York am 20. November 1989, und in den diesbezüglichen Zusatzprotokollen, abgeschlossen in New York am 6. September 2000, sowie im Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten, abgeschlossen in Strassburg am 25. Jänner 1996, festgeschrieben sind, die von Italien mit den Gesetzen vom 27. Mai 1991, Nr. 176, vom 11. März 2002, Nr. 46, und vom 20. März 2003, Nr. 77, ratifiziert und in Kraft gesetzt wurden.

 (2) Im Einzelnen hat die KJ-Anwältin bzw. der KJ-Anwalt folgende Aufgaben:

  1. sie bzw. er wacht über die Anwendung in Südtirol der Übereinkommen laut Absatz 1 und der anderen völkerrechtlichen und europäischen Übereinkommen sowie über die Anwendung und Durchführung der Rechtsvorschriften des Staates, der Region und des Landes zum Schutz der Rechte der jungen Menschen,
  2. sie bzw. er fördert die Kenntnis und die Bekräftigung der individuellen, sozialen und politischen Rechte der jungen Menschen und ergreift geeignete Initiativen, die die konkrete Verwirklichung dieser Rechte anstreben,
  3. sie bzw. er fördert, auch in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Körperschaften, Initiativen zur Sensibilisierung der jungen Menschen, der Familien, der Fachkräfte im Jugendbereich und der Gesellschaft im Allgemeinen im Hinblick auf die Probleme und die Rechte der Kinder und Jugendlichen,

(…)

  1. sie bzw. er meldet den Sozialdiensten oder der Gerichtsbehörde Situationen, die ein unmittelbares Eingreifen in rechtlicher oder in fürsorglicher Hinsicht zum Schutze der Minderjährigen erfordern,
  2. sie bzw. er weist die zuständigen öffentlichen Verwaltungen auf Risiken oder Schäden hin, die sich für junge Menschen durch Lebensumstände ergeben, die in hygienischer und gesundheitlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die Wohnverhältnisse und das Umfeld mangelhaft oder unangemessen sind.

 

Für die Menschenrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wäre, analog zur Kinder- und Jugendanwältin/dem Kinder- und Jugendanwalt, dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet. Auch das neue Landesgesetz vom 9. Oktober 2020, mit dem die Ombudsstellen geregelt werden, enthält leider nicht dieses Mandat. Es listet unter den Aufgaben der Volksanwaltschaft keine auf, die mit einem präventiven Mandat zur Überwachung der Grundrechte in Einrichtungen zusammenhängen oder als solches ausgelegt werden können.

Diese gesetzliche Lücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden, indem der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft durch die Ausübung der präventiven Menschrechtskontrolle erweitert wird. Damit wird den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft vervollständigt.

Zugleich soll hiermit aber auch ein klarer Schritt zur Sensibilisierung für die Rechte aller Menschen und deren Einhaltung auch in unserem Land gesetzt werden.

 

Inhalt der Artikel 1 und 2:

Mit Artikel 1, Absatz 1 wird dem Aufgabenkatalog der Volksanwältin/des Volksanwalts der Auftrag der präventiven Menschenrechtskontrolle hinzugefügt. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wird mit der Aufgabe betraut, Einrichtungen wie Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. regelmäßig zu besuchen und zu überprüfen und den Einrichtungen auch beratend zur Seite zu stehen.

Mit Absatz 2 wird vorgesehen, dass die Volksanwältin/der Volksanwalt zur Ausübung der präventiven Menschenrechtskontrolle unabhängige Kommissionen ernennen kann, die diese Tätigkeit begleiten und unterstützen. Die Einrichtungen müssen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und die Volksanwaltschaft muss ihrerseits auf die Erfordernisse der Einrichtungen Rücksicht nehmen.

In Artikel 2 (Finanzbestimmung) sind die Kosten für die Tätigkeit der Kommissionen auf jährlich 20.000 Euro budgetiert, die im Haushalt des Landtages entsprechend bereitgestellt werden müssen.

 

 

Bozen, 12.11.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Hier könnt ihr den kompletten Gesetzentwurf  und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.

 

PRESSEMITTEILUNG.

Was ist der Unterschied zwischen dem ersten Lockdown im Frühling und dem „abgemilderten“ Lockdown, der uns jetzt bevor steht? „Ach ja! Diesmal muss man arbeiten gehen und gleichzeitig zu Hause die Kinder betreuen“ – so kann man lakonisch-resigniert die Aussicht zusammenfassen, die den Eltern von Schul- und Vorschulkindern durch die geplanten neuen Corona-Maßnahmen blüht.

Bereits bei der ersten Ankündigung der Maßnahmen im Landtag am 10. November hat die Abgeordnete Brigitte Foppa den Landeshauptmann sofort auf die Problematik hingewiesen. Wenn das Angebot der wie-auch-immer-Notbetreuung sich auf die Kinder von Eltern beschränkt, die in so genannten systemrelevanten Berufen arbeiten, dann wird das für die anderen Eltern ein enormes Problem.

Elternverbände haben sofort aufgehorcht und angemerkt, in welche Schwierigkeiten sie durch eine solche Maßnahme geraten.

Der Landeshauptmann hat den Fraktionen im Landtag angeboten, Vorschläge zur Verbesserung des Maßnahmenpakets aufzunehmen.

Die grüne Fraktion wird das Angebot annehmen und die Landesregierung auffordern, den Notbetreuungsdienst für alle Schul- und Vorschulkinder, deren Eltern arbeiten, zur Verfügung zu stellen. Ein Sonderurlaub muss für jene gewährt werden, die aufgrund der Schließungen zu Hause bleiben müssen (Schließungen, kein Anrecht auf Notbetreuung oder Lohnausgleich) und den gesamten Urlaub aufgebraucht haben.

Weitere Vorschläge der grünen Fraktion betreffen u.a. die Reduzierung der Einwegmaterialien beim Einkauf, die Ausdehnung des Begriffs „Partner“ als Person, mit der man sich treffen darf, die flexible Handhabung der „Provinzgrenze“, vor allem für grenznahe Gebiete und die Unterstützung in psychologischer und logistischer Hinsicht, für ältere und alleinstehende Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigung.

In dieser Woche wird auch der grüne Beschlussantrag im Landtag behandelt, der die Einrichtung eines Leihservice für elektronische Geräte für Schüler*innen in Fernunterricht vorsieht.
Diese schwierige Zeit kann nur mit klarer Kommunikation und einem 360°-Blick auf alle Bevölkerungsanteile überstanden werden.

11.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Nachdem der bis 2015 gültige Grubenplan des Landes ausgelaufen war, wurde dieser nicht wieder neu aufgelegt. Die Abwesenheit eines Grubenplanes tut der Anwesenheit von Gruben jedoch keinen Abbruch, ganz im Gegenteil. Besonders im Pustertal sprießen sie in beachtlichem Umfang aus dem Boden. Kritische Punkte: Zerstörung von erhaltenswerten Kleinoden, Wildtiere werden um ihren Lebensraum beraubt, Schwerfahrzeuge beeinträchtigen den Boden, teilweise undurchsichtige, private Interessen und, und, und;

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht das genaue Prozedere bei der Planung und Errichtung einer Schottergrube in Abwesenheit eines Grubenplanes aus? Wir bitten um die Schilderung der einzelnen Schritte!
  2. Wie viele Schottergruben wurden in den letzten 5 Jahren im Pustertal geplant und durchgeführt bzw. wie viele sind in Ausarbeitung? Wir bitten um eine Auflistung!
  3. Wie wird den Bedürfnissen der Umwelt bei der Planung von Schottergruben Rechnung getragen? Wer führt die Umweltprüfung durch und ist diese bindend?
  4. Gibt es einheitliche Richtlinien, nach denen sich Gemeinden bei der Planung und Errichtung der Schottergruben zu halten haben oder können diese willkürlich verfahren?
  5. Wird der Grund für die Entstehung von eventuellen Schäden im Grubenberiech immer ermittelt?
  6. Kommt für die Behebung von Schäden der Grubenbetreiber oder die Steuerzahlerin auf?

Bozen, 10.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ 09/11/2020.

Diese Woche behandelt der Landtag unseren Gesetzentwurf zur Einleitung der „Ökowende 2030 in unsere Landwirtschaft“. Eine Wende, die Klima, Biodiversität und Konsumentinnen und Konsumenten seit langem fordern. „Es ist an der Zeit, auf umwelt- und gesundheitsschonendere Anbaumethoden umzusteigen und den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden drastisch zu reduzieren“, bekräftigt der Erstunterzeichner Hanspeter Staffler.

Leider ist die kürzlich verabschiedete EU-Agrarreform (GAP) sehr enttäuschend und meilenweit von den Anforderungen eines echten European Green Deal entfernt, den man erhofft hatte. Das heißt jedoch nicht, dass wir auf regionaler Ebene nicht anders handeln könnten. Südtirol kann (und muss) eine Vorreiterrolle für eine echte Ökowende in der Landwirtschaft einnehmen.
Beginnen wir mit der Ausbildung der Junglandwirtinnen und Junglandwirten: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass unsere Fachschulen für Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung so bald wie möglich einen Lehrgang „Ökologischer Landbau“ anbieten sollen.

Und dann definieren wir konkrete Pläne für die graduelle Ökologisierung der Landwirtschaft und eine schrittweise Reduzierung des Pestizideinsatzes in den nächsten 10 Jahren. Noch ist es nicht zu spät, aber wir haben keine Zeit zu verlieren!

Mit diesem Gesetz wollen wir einen Beitrag zu einem Südtirol mit einer gesunden Umwelt und hoher Lebensqualität leisten! Eine ökologische Landwirtschaft muss das erste Ziel einer zielführenden Klimaschutzstrategie sein, sie ist aber auch ein guter Anker in Zeiten von Gesundheitskrisen, wie wir sie gerade erleben.

Bozen, 09/11/2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEKONFERENZ 07/11/2020.

Es ist wieder soweit. Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit breitet sich Covid-19 wieder vermehrt aus, die Zahl der Positiven und der Krankenhauseinweisungen steigt dramatisch an. Die Maßnahmen der Landesregierung sehen vor, die Grund- und Mittelschulen vorerst offen zu lassen, aber inzwischen sind bereits viele Klassen in Quarantäne und damit zum Fernunterricht gezwungen. Die Erfahrung des Lockdowns im Frühjahr hat gezeigt, dass diese Art von Unterricht möglich hochwertige technologische Hilfsmittel erfordert. Familien verfügen nicht immer über Computer, Drucker, Scanner. Und selbst wenn die Ausrüstung vorhanden ist, müssen sich Eltern im Smart-Working und Kinder im Fernunterricht die Geräte teilen. In der nächsten Landtagssitzung bringen die Grünen einen Beschlussantrag ein, um Familien, die diesbezüglich in Schwierigkeiten sind, zu unterstützen.

Die sich bereits abzeichnende Wirtschaftskrise macht es für Familien noch schwieriger, sich die notwendige Ausrüstung zu beschaffen, um es ihren Kindern zu ermöglichen, dem Unterricht bestmöglich zu folgen. Aus diesem Grund glauben wir, dass ein kostenloser Leihservice eine Lösung ist, um einer großen Zahl von Kindern und Jugendlichen die Geräte, die sie im Falle einer Quarantäne benötigen, so günstig wie möglich zur Verfügung zu stellen.

„Die Idee kam von Marlene Pernstich, Gemeinderätin der Grünen in Kaltern,“ – erklärt die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa – und aus ihrer Idee haben wir eine Reihe von Vorschlägen entwickelt, die die Grünen teils auf Landes- und teils auf Gemeindeebene einbringen wollen. Unter anderem könnte ein technischer „Service Desk“ ein willkommener Dienst sein, der von Familien, Schülerinnen und Schülern geschätzt wird.

Auch andere Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, unter ihnen Markus Frei in Brixen und Judith Kienzl am Ritten, haben an Beschlussanträgen auf Gemeindeebene mitgearbeitet und wollen sie in ihren jeweiligen Gemeinden einbringen. Diese sehen vor, eine Anlaufstelle innerhalb der Gemeinde einzurichten, an die sich Familien mit Kindern in Quarantäne oder in Fernunterricht wenden können und von der sie Unterstützung technischer Natur erhalten. Diese Ansprechperson soll zudem als Schnittstelle zwischen Schule/Lehrpersonen und Zuhause fungieren – und bei der Kommunikation zwischen beiden Parteien unterstützend zur Seite stehen. Gemeinsam ist besser als einsam! Auch in Zeiten der physischen Distanzierung können und müssen Land und Gemeinden Netzwerke bilden.

07.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler
Gemeinderatsmitglieder
Marlene Pernstich (Caldaro), Judith Kienzl (Renon), Markus Frei (Bressanone)

PRESSEMITTEILUNG.

Heute tritt der Landtag zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, die von der politischen Minderheit gefordert wurde. Am Montag hat der Landeshauptmann die Abgeordneten über die neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus informiert.

Die grüne Landtagsfraktion trägt die Maßnahmen inhaltlich großteils mit. Angesichts der sich auch in Südtirol ausbreitenden Pandemie muss gehandelt werden. „Jedoch geht es um das Was, das Warum und das Wie“, fasst Fraktionssprecherin Brigitte Foppa die Aussagen der Grünen bei der Sondersitzung zusammen. Es muss also kommuniziert werden – und zwar klar und eindeutig! – was für Maßnahmen gelten, und auch warum sie getroffen werden. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger verstehen, was Sache ist, nur so können die Maßnahmen nachvollzogen werden und nur so kann der notwendige Konsens entstehen.

Zur Art der Maßnahmen fordert Hanspeter Staffler, dass alle oder wenigsten einige Krankenhäuser möglichst für eine ambulante Versorgung offen bleiben sollen. „Das ist besonders wichtig für chronisch Kranke“, so Staffler. Die Grünen erinnern außerdem an die Notwendigkeit, auch innerhalb strikter Maßnahmen stets die Möglichkeit der körperlichen Betätigung beizubehalten – gerade wenn der Lockdown länger andauern sollte, ist das für die allgemeine Gesundheit von größter Wichtigkeit.

Zum „Warum“ der Maßnahmen weist Riccardo Dello Sbarba darauf hin, dass es immer eine Begründung auf Grundlage der per Landesgesetz eingesetzten Expertenkommission braucht. „Wir wissen derzeit nichts von den Arbeiten der Kommission. Hier ist Transparenz gefordert!“, befindet Dello Sbarba.

Brigitte Foppa weist schließlich darauf hin, dass die Kommunikation der Landesregierung in den letzten Wochen mehr als chaotisch war. Die Überlagerung der Gesetzeslage des Staates mit den Verfügungen des Landes hat dazu geführt, dass sich niemand mehr auskennt. „Mit dem Sonderweg hat man am Ende mehr Konfusion geschaffen. Ich glaube, damit hat sich der Landeshauptmann in Wirklichkeit ein Ei gelegt!“, so Foppa.

Die grünen Abgeordneten erinnern in der heutigen Sondersitzung, die Fehler der ersten Coronawelle nicht zu wiederholen. Insbesondere dürfen die Familien, die Kinder und Jugendlichen und die älteren Menschen nicht noch einmal vergessen werden. „Sie brauchen das gleiche Augenmerk wie die Betriebe!“, so die drei Abgeordneten der Grünen Fraktion. Auch dazu, damit alle Anteile der Bevölkerung ihre Stimme erhalten, braucht es die kontinuierliche Einbindung des Landtags. Denn auch während der zweiten Coronawelle gilt: Die Demokratie darf nicht in Quarantäne gehen.

 

Bozen, 05.11.2020

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Landesregierung hat als Begleitung der Maßnahmen zur Eindämmung der zweiten Coronawelle eine Medienkampagne gestartet. Sie mahnt mit düsteren Bildern zum Einhalten der AHM-Regeln. Die Kampagne ist nicht nur negativ und bedrückend, sondern agiert auch mit einer klar ersichtlichen Drohung und einem autoritären Ansatz („wenn ihr nicht folgsam seid, werdet ihr wieder bestraft werden“). Zu Recht regt sich Protest gegen die Kampagne, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Botschaft will man mit der Kampagne vermitteln?
  2. Wann wurde die Ausschreibung der Kampagne gemacht? Welche Agenturen haben daran teilgenommen?
  3. Wer hat den Auftrag erhalten?
  4. Wie viele Schaltungen erfolgen an welche Medien und zu jeweils welchem Betrag?
  5. Wie groß sind die Gesamtkosten?
  6. Wie reagiert die Landesregierung auf die Kritiken, dass die Kampagne autoritär sei bzw. zu Hoffnungslosigkeit und Resignation verleite? Wurden diese Aspekte bedacht?

BZ, 05.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Am 25. November gedenkt die Welt einem traurigen Phänomen, über das wir unglaublicherweise im Jahr 2020 noch sprechen müssen. Es passiert tagtäglich. Die Rede ist von Gewalt an Frauen. Ungefähr 30% der Frauen in Italien zwischen 16 und 70 Jahren haben in ihrem Leben mindestens einmal eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erlebt, meistens vom Partner oder Ex-Partner. Hinzu kommen Formen der psychischen oder wirtschaftlichen Gewalt, der ca. 23% der italienischen Frauen – meistens vom Partner oder Ex-Partner – ausgesetzt sind oder mindestens einmal ausgesetzt waren. 20% der Frauen hierzulande sind in ihrem Leben auch bereits Opfer von Stalking geworden. Bedrückend sind solcherlei Prozentzahlen bereits alleine für sich genommen. Doch die Beklemmung steigt weiter, sobald wir uns die Zahl der Femizide in Italien vor Augen führen. Ein Femizid bezeichnet laut Wörterbuch „Duden“ die „tödliche Gewalt gegen Frauen oder eine Frau aufgrund des Geschlechts“ – meint also jene Frauen, die Opfer eines Mordverbrechens wurden, weil sie eine Frau sind: 133 an der Zahl im Jahr 2018 in ganz Italien, vier (!) davon in Südtirol. Und auch 2020 wurden bereits zwei Frauen in Südtirol mutmaßlich von ihrem Ehemann bzw. von einem Stalker ermordet.

Beim Thema Gewalt haben wir es vor allem mit kulturell geprägten Stereotypen zu tun. Dies wird klar, wenn man sich eine repräsentative Umfrage des staatlichen Statistikinstitutes ISTAT aus dem Jahr 2019 ansieht. So sagten beinahe 40% der Befragten, dass eine Frau, die keinen Geschlechtsverkehr haben wolle, dies in jedem Fall auch zu vermeiden imstande sei. 24% gaben an, dass Frauen mit ihrem Kleidungsstil sexuelle Gewalt provozieren könnten (also zum Teil selbst daran schuld seien). 7% gaben an, dass es immer oder unter manchen Umständen in Ordnung sei, wenn ein Mann seine Freundin ohrfeigen würde, wenn diese mit einem anderen Mann geflirtet habe. 6% finden, dass es in einer Paarbeziehung normal sei, wenn „ab und zu die Hand ausrutscht“.
Gewalttätiges Verhalten ist nicht angeboren, sondern erlernt. Erlernt vor allem über Erlebtes.Hier kommt ein zweiter Internationaler Tag ins Spiel, der am 20. November begangen wird: Der internationale Tag der Kinderrechte; in der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert. Kinder sind nicht unbedingt direkt von Gewalt in der Familie betroffen, sondern häufig indirekt mitbetroffen, wenn sich diese Gewalt von einem Elternteil gegen das andere – meist die Mutter – richtet. Die Auswirkungen dieser Gewalt, welche die Kinder im wahrsten Sinne des Wortes mitbekommen reichen von Schlafstörungen über Depressionen und Wut hin zu möglichen emotionalen und kognitiven Langzeitstörungen. Vor allem befinden sich Kinder, die in einer gewalttätigen Familie aufwachsen, in einem so genannten intergenerationellen Gewaltkreislauf. Will heißen, dass diese Kinder mit einer dreimal so hoher Wahrscheinlichkeit selbst in späteren Partnerschaften Gewalt erleben bzw. erdulden werden.

Diesen Kreislauf zu durchbrechen ist möglich, vor allem ist dies die Aufgabe der Gesellschaft und der Bildungseinrichtungen. Hier gibt es europaweit bereits Best-Practice-Beispiele wie jene der „Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen“ (BIG). Sie wenden sich an Grundschulkinder und Jugendliche im Teenager-Alter und das Ziel dieser Workshops ist es, Kindern bereits im frühen Alter die Wichtigkeit von gewaltfreien Wegen der Konfliktlösung zu vermitteln. Gleichzeitig geht es darum, sie zu empowern, also zu bestärken und ihnen zudem Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie sie sich selbst in Gewaltsituationen innerhalb der Familie verhalten und sich Unterstützung holen können. Für etwas ältere Jugendliche bietet BIG spezielle Workshops an, in denen sie für das Thema Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen sensibilisiert, und in der Gestaltung wertschätzender Beziehungen gefördert werden. Auch in anderen Ländern gibt es Beispiele solcher Initiativen.
Zentral ist in diesem Zusammenhang, dass sich diese Angebote gleichermaßen an Mädchen und Jungen richten, welche diese Kurse auch zusammen besuchen. Dies ist einerseits wichtig, da für Kinder und Jugendliche, welche Gewalt erleben, die Peer-Group einen besonderen Rückhalt bietet. Gemeinsam Konzepte der Gewaltfreiheit und Lösungsstrategien zu erarbeiten sind aus diesem Grund von großer Bedeutung. Zudem ist Gewaltfreiheit in zwischenmenschlichen Beziehungen ein Ziel, dass beide Geschlechter betrifft und miteinbeziehen sollte, um zu verhindern, dass sie später selbst in aktive gewalttätige Situationen in ihren partnerschaftlichen Beziehungen geraten.

Wir heben hier die Wichtigkeit von bereits bestehenden Projekten, wie dem Workshop „Ich sage Nein!“ hervor, der in Südtirol von den Frauenhäusern, unterstützt vom Landesbeirat für Chancengleichheit, für Mädchen ab der 3. Mittelschule angeboten wird. Dieser Workshop richtet sich speziell und ausschließlich an Mädchen, um mit ihnen in einem geschützten Rahmen zum Thema Gewalt an Frauen arbeiten zu können. Solcherlei Initiativen sind wichtig und richtig. Auf keinen Fall soll unser Vorschlag als Ersatz dieses Projektes aufgefasst werden. Vielmehr verstehen wir ihn als Ergänzung. Eine Ergänzung die in jeder Schulstufe fixer Bestandteil des Lehrplans werden soll, verbindlich vom Schulamt finanziert.

Mädchen und Jungen müssen zu Gewalt gleichermaßen sensibilisiert werden, um sie davor zu schützen, gar nicht erst in diese berüchtigte Gewaltspirale zu geraten. Mit dieser Präventionsarbeit kann nicht früh genug angefangen werden. Von der ersten Klasse bis zum Austritt aus der Schule sind derlei Initiativen von enorm großem Wert.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In allen Schulstufen altersgerechte Angebote wie Workshops zum Thema „gewaltfreie Beziehungen“ zu etablieren, die sich gleichermaßen an Jungen und Mädchen richten sollen.
  2. Eine feste Finanzierung für solcherlei Projekte vorzusehen, wobei Gelder für bestehende Projekte der Gewaltprävention keinesfalls gekürzt werden dürfen.
  3. In den Weiterbildungsprogrammen für Lehrpersonen und Kindergärtner*innen die Thematik der Gewalt an Mädchen und Frauen vertieft und permanent zu behandeln und dies auch als Angebot der schulinternen Fortbildung zu forcieren.

Bozen, 04.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler