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BESCHLUSSANTRAG.

Die großen, global agierenden Anbieter von Software- und Cloud-Diensten haben bis vor einigen Jahren einen beträchtlichen Teil der europäischen Verwaltungen mit ihren allseits bekannten Softwareprodukten beliefert. Seit einiger Zeit gibt es europaweit auf politischer und administrativer Ebene die Einsicht, dass eine vollständige Abhängigkeit von einigen wenigen globalen Anbietern von Software- und Cloud-Diensten ein gewisses Risikopotential für die öffentlichen Verwaltungen darstellt und es zukünftig deshalb ratsam sei, bei der Beschaffung und Entwicklung von Informatikprodukten einen möglichst breiten Wettbewerb zu gestalten.

Die Diskussionen werden zurzeit in der EU-Kommission, in EU-Mitgliedsstaaten oder in der Schweiz auf unterschiedliche Art und Weise geführt. Es gibt Verwaltungen, die sich erst seit kurzer Zeit mit der Fragestellung beschäftigen und es gibt aber auch Länder, in denen bereits einschlägige Rechtsakte erlassen wurden.

 

Entwicklungen in Europa

Die Europäische Kommission hat sich im Jahr 2014 eine erste Open-Source-Software Strategie gegeben mit dem Ziel, den Anteil an OSS-Produkten in der EU-Verwaltung zu erhöhen. Bei der Beschaffung von Informatikprodukten werden OSS-Anbieter und globale Anbieter proprietärer Software gleich behandelt. Sollten OSS-Produkte das Rennen machen, werden diese nach Möglichkeit anderen Verwaltungen zur Verfügung gestellt.

In der Schweiz wurde im Jahr 2018 die Open-Source-Studie Schweiz erstellt mit dem Ziel, den Anteil an OSS-Produkten zu erhöhen ganz nach dem Motto „Weg von den Lizenzen und hin zu Services“. Die bestehende Abhängigkeit von den globalen Anbietern proprietärer Software wird in der Studie als kritisch bezeichnet. Es wird festgehalten, dass Behörden bei jedem Informatikprojekt OSS-Lösungen als Alternativen prüfen sollen. Zudem gilt in der Schweiz der Grundsatz, erfolgreich laufende OSS-Produkte für andere Verwaltungen freizugeben. Es wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Behörden in Zusammenarbeit mit andern Behörden kostengünstige Fachanwendungen entwickelt können.

Im Österreichischen Regierungsprogramm 2020-2024 wurde zwischen den Regierungspartnern vereinbart, eine Strategie zur Nutzung von Open Source Software im Bund zu entwickeln. Dafür sollen ein Masterplan und eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.

Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat im September 2019 mit breiter Mehrheit eine Empfehlung an den Bundestag gerichtet, dass Bundesbehörden künftig bei IT-Ausschreibungen auf die Verwendung von quelloffenen Betriebssystemen bestehen sollen. Der Vorschlag wird damit begründet, dass nur quelloffene Anwendungen von deutschen Behörden auf Sicherheitsprobleme geprüft werden könnten, da die Behörden bei proprietärer Software keinen Einblick in den Quellcode hätten. Darüber hinaus seien OSS-Produkte auf Dauer kostengünstiger, weil die Lizenzgebühren wegfielen.

 

Entwicklungen in Italien

Italien gehört in Bezug auf die Digitale Verwaltung europaweit zu den Vorreitern. Ein wichtiger Schritt zur Verwendung von Open-Source-Software wurde im Mai 2019 gesetzt: Mit den „Richtlinien zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen“ (Linee Guida su acquisizione e riuso di software per le pubbliche amministrazioni, in Kraft seit dem 9. Mai 2019, Gazzetta Ufficiale Serie Generale n. 119 del 23 maggio 2019) hat Italien eine Wende eingeleitet. Die Richtlinien erhielten im Laufe ihres Entstehungsprozesses ein positives Gutachten der „Conferenza unificata“ und wurden auch von der Europäischen Kommission gebilligt.

In den Richtlinien wird festgeschrieben, dass die Öffentliche Verwaltung vornehmlich OSS-Anwendungen ankaufen müsse und dass Eigenentwicklungen mit OSS erfolgen müssten. Die Öffentlichen Verwaltungen sind demnach angehalten, folgende Punkte zu befolgen:

  • Bei der Beschaffung von Software eine vergleichende Bewertung zwischen proprietären oder OSS-Lösungen zu machen, wobei grundsätzlich die OSS-Produkte zu bevorzugen sind. Darunter fallen auch jene Produkte, die von anderen Verwaltungen stammen;
  • die Entwicklung und die Beschaffung von proprietärer Software müssen ausführlich begründet sein;
  • jede von der Öffentlichen Verwaltung entwickelte Software muss nach Möglichkeit mit einer OSS-Lizenz anderen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Auswirkungen einer OSS-Strategie für die Südtiroler Landesverwaltung

Durch eine aktive OSS-Strategie kommt es in Verwaltungen durch Beschaffung, Wiederverwendung und gemeinsamen Entwicklungen von Informatikanwendungen zu bedeutenden Kosteneinsparungen. Bei der Beschaffung kommt es zu einem breiteren Wettbewerb, weil neben den proprietären Softwareangeboten auch OSS-Produkte zur Auswahl stehen. Zudem erhält der Servicegedanke wieder einen wichtigen Stellenwert, weil interne IT-Techniker rasch IT-Lösungen für interne Anwender entwickeln.

Bei Eigenentwicklungen entfallen die Lizenzkosten und durch die Wiederverwendung profitieren jene Verwaltungen gegenseitig voneinander, die ähnliche Bedürfnisse haben. Zudem werden öffentliche Verwaltungen wieder attraktiver für IT-Entwickler und Entwicklerinnen, weil sie kreative Räume und herausfordernde Aufgaben vorfinden. Es zeigt sich in anderen Ländern, dass Open-Source-freundliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber begehrter sind, weil sie eine größere interne Kompetenz anbieten können.

Die lokale und regionale IT-Wirtschaft wird von einer aktiven OSS-Strategie profitieren, weil die Softwareanbieter zusätzliche Kompetenzen aufbauen könnten. Die öffentliche Verwaltung wird nicht ausschließlich Eigenentwicklungen machen, sondern sich auch am IT-Markt OSS-Produkte beschaffen. Somit entstehen lokale und regionale Wertschöpfungsketten, die sowohl wirtschaftlich als auch digital nachhaltig sind.

 

Entwicklung in der Südtiroler Landesverwaltung

Trotz der „Richtlinie zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen“ hat die Landesverwaltung im Herbst 2019 entschieden, das an den italienischen Schulen laufende OSS-Projekt FUSS (Free Upgrade for a digitally Sustainable School) einzustellen und künftig mit proprietärer Software zu ersetzen. Diese Entscheidung ist nicht nur aus didaktischen oder strategischen Gründen unverständlich, sondern widerspricht klar der zitierten Richtlinie zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine Open-Source-Software Strategie für die Landesverwaltung auszuarbeiten mit dem Ziel, den Anteil von OSS-Produkten in der Landesverwaltung stetig zu erhöhen;
  2. vorhandene OSS-Produkte und laufende OSS-Projekte weiterzuführen;
  3. jährlich einen Bericht zur OSS-Strategie zu verfassen;
  4. im Bericht für jede Neuanschaffung oder Lizenzverlängerung eines Informatikproduktes zumindest folgende Punkte zu behandeln:
    a) Vergleichende Bewertung zwischen OSS-Lösung und proprietärer Lösung;
    b) ausführliche Begründung, falls die Entscheidung für eine proprietäre Software-Lösung ausgefallen ist;
    c) Auflistung und Art der Wiederverwendung (riuso) der OSS-Produkte, die von der Landesverwaltung eingesetzt werden oder für die Landesverwaltung entwickelt wurden;
  5. den Bericht zur OSS-Strategie dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages vorzustellen.

Bozen, 17.03.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Was tut man als Opposition ohne Parlament? Was ist in dieser Zeit unsere Aufgabe als Fraktion der politischen Minderheit? In diesen Tagen des Lockdown, der Quarantäne, des Rückzugs sehen wir verschiedene Reaktionsmuster in der politischen Welt – welches ist das, was uns entspricht?

In unserer Videokonferenz haben wir heute über dieses Grundthema diskutiert.

In diesen Tagen ist der Landtag geschlossen. Der Ort, an dem wir als Abgeordnete zusammen kommen, ist verbarrikadiert. Wir merken, wie wichtig es ist, sich zu treffen, Kenntnis und Wissen auszutauschen, mehr noch als Meinungen. Als grüne Abgeordnete versuchen wir das aus der Entfernung zu machen, was nicht dasselbe ist, aber zumindest uns nicht in der politischen Isolation verharren lässt. Wir versuchen, mit anderen politischen Vertretungen in Kontakt zu bleiben, aus demselben Grund. Erstens also: Wissen erhalten und teilen.

Zweiter Auftrag, den wir uns geben: Kontrolle bewahren. Als Opposition haben wir die Aufgabe der parlamentarischen Kontrollfunktion. In einer Notsituation wie der derzeitigen ist die Führung der Res Publica praktisch ausschließlich in den Händen der Exekutive. Wir akzeptieren das. Auch weil (und solange) die Regierung auf staatlicher und Landesebene die Anweisungen aus Medizin und Wissenschaft folgen. Es gibt Momente, in denen das „Kommando“ beschleunigt werden muss, um das Schlimmste abzuwenden. Italien gibt hier einen Weg vor, der anderen Ländern Europas ein Beispiel sein wird. Für uns bedeutet das aber auch, dass wir doppelt wachsam sein müssen. Die Fehleranfälligkeit ist in solchen Zeiten noch größer. Und bei allem Vertrauen besteht auch immer die Gefahr, dass die Situation von Einzelinteressen oder von den Regierenden falsch eingeschätzt oder missbraucht wird. Deshalb: Wir passen weiterhin auf!

Drittens schließlich wollen wir BeobachterInnen sein. Die aktuelle Situation setzt gesellschaftliche Prozesse in Gang, die wir bisher noch nicht erlebt haben. Wir wollen sie beschreiben und analysieren und möglicherweise neue, zukunftsfähige Konzepte daraus ableiten.

Es ist eine Zeit des Wartens, des Zurückfahrens unserer üblichen Modi. Sie verlangt auch neue Formen der politischen Kommunikation, noch mehr der Reflexion. Das wird in diesen Tagen unser Beitrag sein.

 

Die grüne Landtagsfraktion, Bozen, Montan, Mals, Trento, Brixen – am 13.03.2020

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wir wurden von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern informiert, dass es an der Bar des Krankenhauses Meran unmöglich sei, Wasser in Glasflaschen zu erhalten. Trinkwasser wird laut Auskunft ausschließlich in Plastikflaschen ausgegeben.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum wird an der Bar des KK Merans Wasser nur in Plastikflaschen ausgegeben?
  2. Wie schaut es diesbezüglich in den restlichen Krankenhäusern des Landes aus?
  3. Was will die Landesregierung diesbezüglich unternehmen?

Bozen, 06.03.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

In der Woche vor dem 8. März befasste sich der Landtag mit unserem Antrag „Der kleine Unterschied im Haushalt„. Die Debatte war hitzig und nicht ohne einen Hauch von Abschätzigkeit gegenüber einem Thema, das einige Abgeordnete offensichtlich als banal betrachteten.

Obwohl sich unsere Gesellschaft verändert hat, ist das Bild der Frau, die mit Putzen, Kochen und Bügeln beschäftigt ist, während der Mann sich das Fußballspiel im Fernsehen ansieht oder Zeitung liest, nur schwer zu beseitigen: Ein Fünftel der Männer verwendet sich nicht mal eine (1) Stunde in der Woche in Südtirol auf die Hausarbeit.

„Der Haushalt ist keine Frauensache. Aber der Weg zur Gleichstellung ist lang, und leider müssen wir immer wieder dieselben Diskussionen führen“, so die Erstunterzeichnerin des Beschlussantrags, Brigitte Foppa, am Ende der Debatte, „für den 8. März haben wir mit der Zustimmung zu den Punkten 2 und 3 das Mindeste vom Mindesten erreicht“.

Folgende Punkte wurden genehmigt:

Der Landtag beauftragt die Landesregierung

  1. Die Männer weiterhin zu ermutigen, im Haushalt nicht nur „zu helfen“, sondern gleich wie die Frauen die Verantwortung dafür zu übernehmen
  2. Die Frauen zu ermutigen, im öffentlichen Leben vermehrt ihre Stimme zu erheben.

BZ,05.03.2020

PRESSEMITTEILUNG.

Der Zusammenschluss zwischen Langtaufers und dem Kaunertal mit einer Gletscherbahn wird stark vorangetrieben. Das Projekt wurde vom Umweltbeirat im Jahr 2017 abgelehnt, die Entscheidung der Landesregierung erfolgt laut Landesrat Philipp Achammer in den kommenden Wochen.
Auf Anfrage der Grünen Fraktion teilt die Landesregierung mit, dass sie über die Mehrheitsverhältnisse der Oberländer Gletscherbahn AG in Kenntnis sei: 67,3% des Gesellschaftskapitals liegt in der Hand der Nordtiroler Kaunertaler Glescherbahnen Ges.m.b.H.. Damit haben die Kaunertaler das alleinige Sagen.
Auf Nachfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Hanspeter Staffler, wie hoch die Landesförderungen für das Projekt im Falle einer Genehmigung seien, gab Landesrat Daniel Alfreider einen möglichen Fördersatz zwischen 45 und 75 Prozent der Projektkosten an. Landesrat Achammer sicherte zu, dass bei der Entscheidung vor allem die ökologischen und sozioökonomische Kriterien ausschlaggebend sein werden.
„Wir wollen diese sensible Hochgebirgsnatur schützen und fordern die Landesregierung auf, den sanften Tourismus in Langtaufers zu unterstützen.“ sagt Hanspeter Staffler. Dieses Megaprojekt würde die Entwicklung in die falsche Richtung lenken.

BZ, 03.03.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat sich heute um 14:00 Uhr getroffen, um über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf für die „Wiedereinführung des Rekursrechtes für Sozialhilfeleistungen“ abzustimmen. Dieses Rekursrecht galt bis 2014, als das Landesgesetz 1991/Nr. 13 abgeändert wurde. Seitdem dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gegen die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen Rekurs einreichen. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen betroffene Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten.
Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat dies heute anerkannt. Mit fünf Ja-Stimmen (Foppa, Renzler, Repetto, Ploner F. und Nicolini) und drei Enthaltungen (Ladurner, Locher und Vallazza) wurde der Gesetzentwurf der Grünen Fraktion angenommen. „Das ist ein wichtiges Ergebnis“ – kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zufrieden – „es ist selten, dass ein Gesetzentwurf der Minderheit im Ausschuss angenommen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Verteidigung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“.

BZ, 03.03.2020

PRESSEKONFERENZ ZUM TAG DER FRAU 2020.

Zum Tag der Frau legen wir alljährlich Fakten und Vorschläge zur Gleichstellungsthematik vor. Im heurigen Jahr möchten wir den Blick ein wenig weiter nach vorne lenken und den Fokus anders setzen: Weg von der klassischen Vereinbarkeitsdebatte (= es den Frauen leichter machen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen) und hin zu einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung. (=beide Eltern sind für Familie und Beruf gleichermaßen zuständig)
Genau dazu haben wir als Grüne Fraktion zwei Beschlussanträge für die laufende Landtagswoche vorbereitet.

1) Geteilte Verantwortung ist halbe Armut (Beschlussantrag Nr. 254/20)

Frauen unterbrechen oft ihre Berufslaufbahn, um Familie und Arbeit vereinbaren zu können und steigen dabei auch vielfach für einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsmarkt aus. Die direkte Folge ist, dass Frauen in ihrem Berufsleben weniger verdienen und somit im Alter ein Drittel weniger Rente wie Männer beziehen.

[ASTAT: „Renten 2017“, in: Astat Info 10/2019, S. 9]

Viele junge Familien sind sich trotz laufender Kampagnen dieser Tatsachen nicht oder nur teilweise bewusst. Vor allem führt die Einengung des Themas auf die Entscheidung “der Frau” dazu, dass es von der Gesellschaft als “Frauenthema” marginalisiert wird. Das muss sich ändern.

Die Grünen Vorschläge an die Landesregierung:

  1. Aufmerksamkeit darauf, Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gemeinsamen Auftrag darzustellen und zu verstehen.
  2. Sensibilisierung: Gemeinsame Verantwortung bei Familiengründung/Kinderbetreuung/ Pflege um Armutsgefährdung einer Person im Alter vorzubeugen.
  3. Unterstützung jener Familien, die bei Familiengründung/ Kinderbetreuung/ Pflege keineN der beiden PartnerInnen finanziell benachteiligen.
  4. Sensibilisierungskampagnen in der Wirtschaft: Familienfreundlichkeit soll als Standortfaktor und zentraler Unternehmenswert angesehen werden.
  5. Besonderes Augenmerk auf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden.

2) Der kleine Unterschied im Haushalt (Beschlussantrag Nr. 255/20)

Es hat sich in Südtirol viel getan in Sachen Geschlechtergerechtigkeit. Ein Bereich, wo aber immer noch die Frauen als “zuständig” empfunden werden, ist die Hausarbeit. Laut ASTAT-Bericht vom 8. März 2016 ist die Rollenverteilung im Haushalt immer noch “von traditionellen Mustern geprägt”.
Die Analyse ergab, dass 66,2% der Männer weniger als 10 Stunden in der Woche im Haushalt mitarbeiten. Im Gegensatz dazu arbeitet mehr als ein Drittel der Frauen (35,1%) mehr als 30 Stunden in der Woche in den eigenen vier Wänden. Jeder fünfte (!) Mann in Südtirol arbeitet weiterhin 0 Stunden pro Woche im Haushalt – bei den Frauen ist es jede 20ste.

[ASTAT: „8. März 2016 – Tag der Frau“, in: Astat Info 3/2016, S. 1]

Die grünen Vorschläge an die Landesregierung:

  1. Mit Sensibilisierungskampagnen jeglicher Art erneut auf das Thema aufmerksam machen.
  2. Männer dazu ermutigen, gleich wie die Frauen die Verantwortung für den Haushalt zu übernehmen.
  3. Die Frauen zu ermutigen, im öffentlichen Leben vermehrt ihre Stimme zu erheben.
  4. Eine Tagung oder ähnliches zu organisieren, um Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen zu präsentieren und Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen.

Bozen, 2. März 2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler