HomeDeutschRecht auf Rekurs gegen die Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen: Ja vom 4. Gesetzgebungsausschuss!

Recht auf Rekurs gegen die Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen: Ja vom 4. Gesetzgebungsausschuss!

PRESSEMITTEILUNG.

Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat sich heute um 14:00 Uhr getroffen, um über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf für die „Wiedereinführung des Rekursrechtes für Sozialhilfeleistungen“ abzustimmen. Dieses Rekursrecht galt bis 2014, als das Landesgesetz 1991/Nr. 13 abgeändert wurde. Seitdem dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gegen die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen Rekurs einreichen. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen betroffene Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten.
Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat dies heute anerkannt. Mit fünf Ja-Stimmen (Foppa, Renzler, Repetto, Ploner F. und Nicolini) und drei Enthaltungen (Ladurner, Locher und Vallazza) wurde der Gesetzentwurf der Grünen Fraktion angenommen. „Das ist ein wichtiges Ergebnis“ – kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zufrieden – „es ist selten, dass ein Gesetzentwurf der Minderheit im Ausschuss angenommen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Verteidigung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“.

BZ, 03.03.2020

Author: Heidi

Von der Vereinbarkei
Und wiedermal… Lan
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN