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BESCHLUSSANTRAG.

Beschlussantrag zur Änderung des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich der Genehmigung von geringfügigen Eingriffen im Sinne des Landschaftsschutzgesetztes (Bagatelleingriff).

Der Begriff „Bagatelleingriff“ hat sich in Südtirols Gemeindestuben breit gemacht und gehört gewissermaßen zum Verwaltungsinventar. Bagatelleingriffe werden vom Bürgermeister oder von der Bürgermeisterin mittels eines vereinfachten Verfahrens genehmigt, wobei die Gemeindeverwaltung in diesem Fall der verlängerte Arm der zuständigen Landesbehörden (Landschaftsschutzbehörde und Forstbehörde) ist. Genehmigungen von Bagatelleingriffen werden dem Begriff entsprechend als harmlos wahrgenommen, es handelt sich dabei um kleinere Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und um geringfügige Eingriffe in die Landschaft. Leider ist der Begriff Bagatelleingriff, was die geringfügigen Eingriffe in die Landschaft betrifft, äußerst irreführend.
Ein Blick zurück in die Evolution der Rechtslage lohnt sich, weil sie ein Südtiroler Spezifikum darstellt. Das Landschaftsschutzgesetz vom 25. Juli 1970, Nr. 16 regelt die Erhaltung von Landschaften und Gebieten, die besondere Werte aufweisen oder ein typisches Naturbild darstellen. Im Jahr 1998 kam es dann zu einer Abänderung des Landschaftsschutzgesetzes, indem Art. 8 Absatz 1/bis eingefügt wurde, welcher jene „Kategorien von Arbeiten festlegt, die wegen ihrer Natur und ihres Umfanges geringfügige Eingriffe in die Landschaft darstellen“ und die Materie an eine Durchführungsverordnung bindet.
Das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes Nr. 33/1998 listet dann von Buchstabe a) bis i) all jene Arbeiten auf, die mit dem vereinfachten Verfahren „hinsichtlich der Genehmigung von geringfügigen Eingriffen im Sinne des Landschaftsschutzgesetzes“ (Bagatelleingriffe) vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin genehmigt werden können.
Betrachtet man nun die geringfügigen Eingriffe in die Landschaft im Detail, dann finden sich etliche darunter, die zwar harmlos klingen aber im Kern substantielle Eingriffe in die Landschaft sind, weil sie zum Rückgang und zur Zerstörung der Artenvielfalt führen. Das lässt sich an den Beispielen b), d), e) und f) erklären:
„b) Erdbewegungen für die unterirdische Verlegung von Leitungen, sofern die während der Bauzeit besetzte Fläche schmäler ist als 5 m. Im Falle von Wasserleitungen muss die Wasserkonzession vorliegen. In den Naturparken ist ein Gutachten des Landesamtes für Naturparke einzuholen,”
Bemerkung zu Buchstabe b): mit dieser Bestimmung werden auch Drainageleitungen verlegt, die zur Entwässerung von Wiesen dienen. Nass- oder Feuchtflächen sind aber durch Art. 16 des Naturschutzgesetztes (LG 6/2010) vollkommen geschützt und gehören mittlerweile in Südtirol zu den am stärksten gefährdeten Lebensräumen.
“d) Ablagerung von Aushubmaterial von maximal 1.000 m³ auf einer Fläche von 1.000 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist,”
Bemerkung zu Buchstabe d): mit dieser Bestimmung ist es möglich, kleine Landschaftselemente wie Tümpel, Lesesteinhaufen, Trockenmauern, Kleinstgewässer und Böschungen zuzuschütten, weil eine Fläche von 1000 m² um einen Meter angehoben werden kann.
“e) Materialentnahme von maximal 200 m³ auf maximal 500 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist,”
“f) Planierungen von Flächen mit intensiver Landwirtschaftsnutzung unter 1600 m Meereshöhe, sofern die Flächen insgesamt nicht mehr als 5.000 m² betragen oder die Hangneigung im Durchschnitt nicht mehr als 40 Prozent beträgt oder eine Nivellierung von nicht mehr als +/- 1 m vorgesehen ist.”
Bemerkung zu Buchstabe e) und f): mit diesen Bestimmungen ist es möglich, kleine bis mittelgroße Hügel in den Wiesen, welche häufig Trockenstandorte sind, einzuebnen. Diese Trockenstandorte sind ebenfalls durch das Naturschutzgesetz (LG 6/2010) geschützt, „wobei eine bestandserhaltende Nutzung erlaubt ist“.
Zwischen den Jahren 1998 und 2010 war es also möglich, eine große Anzahl wertvoller Klein- und Kleinstlebensräume durch das Verfahren der Bagatelleingriffe zu zerstören. Schätzungsweise wurden auf diese Art in ganz Südtirol mehrere tausend schützenwerte Lebensräume vernichtet.
Im Jahr 2010 wurde dann endlich das höchst überfällige Naturschutzgesetz (LG 6/2010) vom Landtag beschlossen: in diesem Gesetz wurde definiert, welche Lebensräume, welche Tierarten und welche Pflanzenarten vollkommen oder teilweise geschützt sind. Die im Naturschutzgesetz aufgelisteten Lebensräume wie Nass- und Feuchtflächen sowie Trockenstandorte befinden sich häufig im landwirtschaftlichen Grün (Grasland und bestocktes Grasland), dürfen weiterhin genutzt aber nicht verändert oder gar zerstört werden.
An einem Beispiel in der Gemeinde Olang hat sich gezeigt, dass das Verfahren der Bagatelleingriffe trotz des Schutzstatus seltener Lebensräume, seltener Tier- und Pflanzenarten weiter angewendet wurde. Im speziellen Fall wurden zwei Moore, das Kranebitten und das Schwarze Moor mittels einer Genehmigung des Bürgermeisters im Jahre 2019 endgültig zerstört. Endgültig deshalb, weil es bereits in der Vergangenheit mehrere Eingriffe gab, die Stück für Stück die Moore entwässerten und planierten. Fast wie durch ein Wunder hat sich ein kleiner Teil dieses Moores von mehreren 100 m² mit seltenen Pflanzen- und Tierarten bis ins Jahr 2019 retten können. Im Juni 2019 wurde auch dieser Rest durch einen Bagatelleingriff, genehmigt durch den Bürgermeister, endgültig vernichtet.
Der Lebensraum wurde zufällig vor seiner Zerstörung ausführlich fotografisch dokumentiert und als Moor, bzw. Hangmoor definiert. Aufgrund von Vegetationsaufnahmen, welche im Mai 2019 an Ort und Stelle gemacht wurden, ist es sogar möglich, das ehemals vorhandene Moor als FFH (Flora Fauna Habitat)-Lebensraumtyp Nr. 7230 „Kalkreiches Niedermoor“ einzustufen. Dieses kleine Rest-Moor genoss also nicht nur den Schutz des Naturschutzgesetzes (LG 6/2010) sondern auch den europäischen Schutzstatuts gemäß FFH-Richtlinie. Beides hat den dort lebenden Pflanzen und Tieren nichts genutzt: das Verfahren des Bagatelleingriffs gemäß Dekret des Landeshauptmannes Nr. 33/1998 hat sowohl Landesgesetz als auch die europäische FFH-Richtlinie missachtet.
Es ergibt sich aus den Erläuterungen, dass die seit Jahren übliche Handhabung des Verfahrens der Bagatelleingriffe Klein- und Kleinstlebensräume im Grasland, aber auch im intensiv genutzten Grünland gefährdet, obwohl es für die Lebensräume einen gesetzlichen Schutzstatus gibt.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Das Dekret des Landeshauptmannes vom 6. November 1998, Nr. 33 abzuändern und die Eingriffe in die Natur und Landschaft neu zu definieren.
  2. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe b) aus dem Dekret zu streichen (Erdbewegungen für die unterirdische Verlegung von Leitungen, sofern die während der Bauzeit besetzte Fläche schmäler ist als 5 m. Im Falle von Wasserleitungen muss die Wasserkonzession vorliegen. In den Naturparks ist ein Gutachten des Landesamtes für Naturparke einzuholen).
  3. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe d) aus dem Dekret zu streichen (Ablagerung von Aushubmaterial von maximal 1.000 m³ auf einer Fläche von 1.000 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist).
  4. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe e) aus dem Dekret zu streichen (Materialentnahme von maximal 200 m³ auf maximal 500 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist).
  5. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe f) aus dem Dekret zu streichen (Planierungen von Flächen mit intensiver Landwirtschaftsnutzung unter 1600 m Meereshöhe, sofern die Flächen insgesamt nicht mehr als 5.000 m² betragen oder die Hangneigung im Durchschnitt nicht mehr als 40 Prozent beträgt oder eine Nivellierung von nicht mehr als +/- 1 m vorgesehen ist).

Bozen, 15.10.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Landesgesetzentwurf Nr. 34/ 19.

Zu den verschiedenen Anwaltschaften zählt in allen österreichischen Bundesländern die Umweltanwaltschaft. Unser Nachbarland Tirol ist für uns das nächstgelegene Vorbild dafür, wie diese
wichtige Institution effizient arbeiten kann. Doch die Rechtslage in Italien gestaltet sich anders als in Österreich. In der benachbarten Provinz Trient wurde eine Lösung gefunden, indem der Volksanwaltschaft auch die Zuständigkeit für den Umweltbereich übertragen wurde. Mit dem Landesgesetz zur Volksanwaltschaft hat die Provinz Trient nämlich der Volksanwältin bzw. dem Volksanwalt auch die Zuständigkeit für Umweltangelegenheiten übertragen. Unserer Meinung nach ist es sinnvoll, die Volksanwaltschaft mit diesem Aufgabenbereich zu betrauen, da Umweltanliegen leider allzu oft unbeachtet bleiben. Den Umweltschutz in den Mittelpunkt einer Institution zu stellen, die sich per Definition mit den Ängsten und Sorgen derjenigen befasst, die sonst kaum eine Chance hätten, sich Gehör zu verschaffen, ist ein konsequenter und wesentlicher Schritt, der schon längst fällig ist.

Aber auch in anderer Hinsicht ist es angebracht, Umweltfragen unter den Schutz der Volksanwaltschaft zu stellen: In einer gesunden und sauberen Umwelt zu leben, ist für die heutigen, aber vor
allem für die zukünftigen Generationen, ein Bürgerrecht. Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen bedeutet, die Menschen und ihre Rechte zu schützen. Mit diesem Gesetzentwurf soll diese
Lücke geschlossen werden.

Laut Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs hat die Volksanwältin/der Volksanwalt die Möglichkeit, auf Antrag der direkt Betroffenen – der Umweltschutz setzt nämlich das Engagement der Bürgerinnen
und Bürger voraus – bei den örtlichen Institutionen zu intervenieren, wenn deren Handeln bzw. Nichthandeln zu Umweltschäden führen kann oder auf jeden Fall gegen Umweltschutzvorschriften verstößt. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft die Möglichkeit, von den verschiedenen an einem möglichen Umweltschaden beteiligten oder davon betroffenen Parteien Informationen einzuholen.

Der Mensch kann nicht leben, wenn die Umwelt nicht überlebt: Deshalb stimmen die Interessen der Umwelt mit jenen der Menschen überein. Umweltkompetenzen müssen mit dem Fachwissen rund um die Verteidigung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern Hand in Hand gehen. Wir sollten aufhören, den Menschen auf der einen Seite und die Natur als Gegner auf der anderen
Seite zu betrachten. Wir sollten begreifen, dass ein lebenswertes Leben nur dann möglich ist, wenn wir uns um unsere Umwelt kümmern und die zu deren Schutz erforderlichen Institutionen
schaffen.

Ein erster Schritt besteht darin, die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft auch auf Umweltfragen auszudehnen, damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und die Umweltrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Bolzano, 15/10/2019

 

Landtagsabgeordneter

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann der komplette Gesetzentwurf, die Dokumentation und das Gutachten des Rats der Gemeinden heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Alternativen zur gegenwärtigen, rein auf privaten Profit ausgerichteten Marktwirtschaft sind nicht erst in Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 entstanden. Aufgrund dieser tiefen Rezession hat die Öffentlichkeit jedoch erstmals großes Interesse für diese neuen Denkansätze bekundet. Schwindende Ressourcen, Klima-, Umwelt- und Gesellschaftskrisen führen uns die Schwachstellen des derzeitigen Wirtschaftssystems deutlich vor Augen. Als Teil der Weltwirtschaft kommen wir nicht darum umhin, uns kritisch zu fragen, welche Mitschuld wir an Ungerechtigkeiten, Hunger und Armut in der südlichen Hemisphäre tragen. Die Überlegungen, um zu einer alternativen Art des Wirtschaftens zu gelangen, sind also dringender denn je.

Diese neue „Art“ des Wirtschaftens wird bereits erfolgreich umgesetzt: Unternehmen aus den
unterschiedlichsten Wirtschaftsbranchen handeln sozial verantwortungsvoll und umweltschonend
und erwirtschaften zugleich Gewinne. Dabei handelt es sich also nicht um Wohlfahrts- oder ehrenamtliche Organisationen. Dahinter verbirgt sich ein Konzept, welches sich die Solidarität mit Mensch und Natur zum Ziel gesetzt hat, die „Solidarische Ökonomie“. Unternehmen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Natur, die sich der „Solidarischen Ökonomie“ verschrieben haben, zeichnen sich in ihrem Geschäftszyklus – von der Produktion über den Verkauf bis hin zum Konsum – dadurch aus, dass sie:

  • eine Erwerbstätigkeit ausführen, ohne dabei Profitmaximierung zu verfolgen
  • sparsam mit Ressourcen umgehen
  • die Lebensbedingungen der Gemeinschaft verbessern möchten
  • auf Kooperation setzen
  • selbstverwaltet und demokratisch aufgebaut sind
  • faire Handelsbeziehungen mit dem Rest der Welt aufbauen

Im Trentino wurde das ethische und politische Konzept der Solidarischen Ökonomie gesetzlich verankert. Das Landesgesetz Nr. 13/2010 “Promozione e sviluppo dell’economia solidale e della responsabilità sociale delle imprese” wurde im Jahr 2010 vom Trentiner Landtag verabschiedet und ist seit 2013 in Kraft. Dieses Gesetz, das erste seiner Art in Italien, definiert Solidarische Ökonomie wie folgt: Als ‚Solidarische Ökonomie‘ bezeichnet man die Ausübung wirtschaftlicher und kultureller Tätigkeiten, welche sich stärker für Ziele von allgemeinem Interesse einsetzen, als dies von geltenden Gesetzesbestimmungen gefordert wird; diese Art des Wirtschaftens beruht auf der Aufwertung zwischenmenschlicher Beziehungen, auf einer fairen Verteilung von Ressourcen, auf der Achtung und dem Schutz der Umwelt
sowie auf dem Einsatz für soziale Ziele (Artikel 2, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 13/2010 der Autonomen Provinz Trient). Das Trentiner Gesetz umfasst insgesamt 13 Wirtschaftsbranchen, die von der Produktion von Bio-Nahrungsmitteln, über Fairen Handel und Freie Software bis hin zu nachhaltigem Bauwesen und Tourismus reichen (Artikel 3, Absatz 2 LG Trient Nr. 13/2010). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Solidarische Ökonomie, ihre Branchen und Unternehmen bekannt zu machen und zu unterstützen.

Weitere Beispiele für Gesetze zur Förderung der Solidarischen Ökonomie gibt es auf regionaler Ebene etwa in der Emilia-Romagna (Regionalgesetz Nr. 19/2014 „Norme per la promozione e il sostegno dell’economia solidale“) und auf nationaler Ebene in Frankreich (Gesetz Nr. 856/2014 „L’économie sociale et solidaire“).

Auch Südtirol wäre gut beraten, die Solidarische Ökonomie auf politischer Ebene zu unterstützen. Wenn wir uns ansehen, welchen entscheidenden solidarisch wirtschaftende UnternehmenGanzes leisten, indem sie Verantwortung gegenüber Natur und Mensch übernehmen, wird uns bewusst, dass diese nicht ausreichend wahrgenommen und entsprechend wertgeschätzt werden. Zudem mangelt es an einem regelmäßig
stattfindenden, fachlichen Austausch zwischen Unternehmen und Wirtschaftsbranchen der Solidarischen Ökonomie. Eine zweckmäßige Unterstützung, ein fruchtbarer Informationsaustausch und angemessene Netzwerk-Angebote könnten die Außenwahrnehmung und das Selbstverständnis dieser Unternehmen verstärken.

Ein erster wichtiger Schritt, um die Solidarische Ökonomie zu fördern, ihr zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und ein eigenes Netzwerk aufzubauen, könnte darin bestehen, eine „Messe der Solidarischen Ökonomie“ zu organisieren. Die Landesregierung könnte die Idee für eine solche Messe an die Gesellschaft „Messe Bozen AG“ herantragen, von der das Land mit 88,84 % Mehrheitseigner ist. Eine solche „Messe der Solidarischen Ökonomie“ könnte mit bereits stattfindenden Messeveranstaltungen, z. B. mit der Biolife-Messe, verknüpft werden. Die Teilnahme an der Messe sollte für Unternehmen der Solidarischen Ökonomie kostenlos sein.

Aus diesem Grund,beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung folgende Punkte umzusetzen:

  1. Um Austausch, Vernetzung, und Sichtbarkeitzu gewährleisten und somit die Unternehmen der Solidarischen Ökonomie zu unterstützen,wird ein Arbeitstisch eingerichtet, an dem Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Wirtschaftsbranchen und des  unständigen Landesamtes zusammenkommen können. Der Arbeitstisch betreibt Öffentlichkeitsarbeit und ist für die Bekanntmachung der Solidarischen Ökonomie zuständig.
  2. Für die Teilnahme am Arbeitstisch wird ein eigenes Auflagenverzeichnis erarbeitet. Dieses ermittelt Unternehmen, Personen und Projekte, welche die Kriterien der Solidarischen Ökonomie erfüllen. Um ein derartiges Auflagenverzeichnis zu erarbeiten, können die in anderen Regionen und im Trentino gesammelten Erfahrungen, als Inspirationsquelle herangezogen werden.
  3. Die Messe Bozen AG wird beauftragt, eine „Messe der Solidarischen Ökonomie“ zu organisieren, um die Solidarische Ökonomie, deren
    Wirtschaftsbranchen und Unternehmen zu bewerben.
  4. Die Teilnahme an der Messe ist für Unternehmen, die das Auflagenverzeichnis erfüllen, kostenlos.
  5. Um die „Messe der Solidarischen Ökonomie“ organisieren zu können (siehe Punkt 3), wird auch die „Messe Bozen AG“ am runden Tisch vertreten sein (siehe Punkt 1).

Bozen, 15.10.2019

gez. Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 10. Oktober 2019 gab es während der Landtagssitzung, zwischen 14:30 und 15:30 Uhr ein Treffen der Fraktionssprecher in Anwesenheit des Landeshauptmannes zum Landesgesetzentwurf 29/19 “Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021”.
Im Speziellen ging es um den Änderungsantrag, welcher sich auf Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 4/bis des Landesgesetzes vom 29. April 2019, Nr. 2 bezieht. Der Landeshauptmann hat Inhalt und Problematik ausführlich erläutert und darauf hingewiesen, dass es mittlerweile fünf Urteile des Verfassungsgerichtshofes geben würde, die die primären Befugnisse des Landes Südtirol in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals” in Frage stellen würden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um die Aushändigung der vom Landeshauptmann zitierten fünf Urteile des Verfassungsgerichtshofes zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.
  2. Wir ersuchen um die Aushändigung vorhandener Gutachten der Anwaltschaft des Landes zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.
  3. Wir ersuchen um die Aushändigung vorhandener Gutachten von Experten außerhalb der Landesverwaltung zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.

Bozen, 14.10.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Landesgesetzentwurf Nr. 33/19-XVI.

Das Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ hat ein entscheidendes Manko in Bezug auf die Rechte des kleinen Mannes und der kleinen Frau. Ein sehr wichtiges Element, welches im „alten“ Landesraumordnungsgesetz (Art. 105 Bürgerklage) noch vorhanden war, fehlt nun komplett: jenes der Möglichkeit der Bürgerklage.

Im „alten“ Landesraumordnungsgesetz (Nr. 13, 1997) ist nämlich vorgesehen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin bei der Landesregierung Einspruch erheben darf, wenn Entwürfe, Durchführungen usw. von Arbeiten im Widerspruch zu Bestimmungen des Gesetzes stehen. Dieser Passus war von ausgesprochener Wichtigkeit. Denn jenen Menschen, die beispielsweise durch die Bautätigkeiten ihrer Nachbarn eine Beschneidung ihrer Rechte erfuhren, hatten so die Möglichkeit, dass auf relativ unkompliziertem Wege Abhilfe geschaffen werden konnte. Ein äußerst wichtiges und vor allem richtiges Instrument.

In Zukunft sieht es in der Praxis nämlich so aus, dass den Bürgern und Bürgerinnen keine andere Möglichkeit bleibt, einen Rekurs gegen eine Baukonzession einzureichen, außer vor Gericht zu ziehen. Das neue „Raum und Landschaft“-Gesetz sieht lediglich vor, dass Betroffene, die von den rechtswidrigen Bautätigkeiten Dritter in Mitleidenschaft gezogen wurden, zum Bürgermeister oder zu der Bürgermeisterin gehen können. Dieser oder diese kann den Verwaltungsakt im Selbstschutzweg annullieren.

Wie im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft des Jahres 2018 jedoch zu lesen ist, wurde in den letzten Jahren immer wieder deutlich, dass Bürgermeister und Bürgermeisterinnen den Sachverhalt meistens nicht mehr überprüfen, sobald die Baukonzession ausgestellt wurde. Stattdessen würde den Menschen oft der gerichtliche Weg aufgezeigt.

Aus diesem Grund ist es ein Schritt nach hinten, dass dieses Element im neue Landesraumordnungsgesetz buchstäblich keinen Raum mehr gefunden hat. Dies soll sich hierdurch ändern: Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt den Artikel 105 des (noch) aktuellen Landesraumordnungsgesetzes in das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ auf und macht es so ein Stück bürgernäher.

Der LGE besteht aus einem Artikel, der die Einfügung eines neuen Art. 102-bis mit einem Absatz ins Landesraumordnungsgesetz Nr. 9/2018 vorsieht.
Im Artikel 102-bis wird erklärt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit besitzt, ab Beginn der Bauarbeiten gegen jedwede Tätigkeiten, die unvereinbar mit dem Landesraumordnungsgesetz sind, bei der Landesregierung Einspruch einzulegen.

Der Einbringer ist sich sicher, dass die Erweiterung des Gesetzes „Raum und Landschaft“ um diesen Artikel das Gesetz ein Stück weit gerechter machen wird.

Bozen, den 09.10.2019

Der Einbringer
Landtagsabgeordneter
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann der komplette Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden heruntergeladen werden.

Der Gesetzentwurf wurde im zuständigen Gesetzgebungsausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals behandelt.

PRESSEMITTEILUNG.

Ausgehend von den beiden Grünen Beschlussanträgen „Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung“ und „Gesundheit, wo Kinder spielen“ wurde im Landtag gestern und heute über Transparenz in den Mensen und Monitoring bei Pestiziden auf Spielplätzen diskutiert.
Alle sind sich einig: Gesundheit ist wichtig, Nachhaltigkeit ist wünschenswert, unser Essen soll gesund sein, die Orte, wo wir spielen und leben sollen nicht kontaminiert sein. Eigentlich logisch, könnte man meinen. Um dies alles zu garantieren, wäre es einerseits wichtig zu wissen, was wir essen und andererseits, ob die Orte, an denen wir uns aufhalten, frei von Schadstoffen sind oder nicht.

Doch scheint dies nicht logisch für alle. Nach Meinung der Landesregierung und der Mehrheit im Landtag gibt es hier keine Probleme: Sporadisches Monitoring über die Belastung von Pestiziden ist ausreichend und Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln in den Mensen für Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht notwendig.
Für uns ist das alles wenig nachvollziehbar. Viel wird geredet über Transparenz und unsere Beschlussanträge waren eine Gelegenheit, um zu zeigen, wie ernst es uns mit diesem Begriff wirklich ist. Eine verschwendete Gelegenheit, die vor allem nötig gewesen wäre, um eine Vertrauensbasis zwischen Bürgern und Bürgerinnen und der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Stattdessen war die Mehrheit gegen unseren Beschlussantrag und somit auch gegen mehr Transparenz.
Wir bleiben aber dran, denn die öffentliche Gesundheit und die Gesundheit unserer Umwelt sind zu wichtig, um nicht ernst genommen zu werden!

Bozen, 09.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Forderung war wirklich minimal: Kennzeichnungspflicht der Lebensmittel in den öffentlichen Ausspeisungen:

– Aus biologischem Anbau
– Aus fairem Handel
– Mit Angabe des Herkunftslandes für das Fleisch

Man gab uns Recht, man verwies auf die Notwendigkeit der Nachhaltigkeit. Aber dann bei der Abstimmung reichte es nicht: mit 17:13 Stimmen wurde der Beschlussantrag 76/19 „Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung“ abgelehnt.

Konsumentinnen und Konsumenten sollen weiterhin im Ungewissen bleiben darüber, was sie essen.
Wir bleiben trotzdem dran.

Bozen, 08.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG: GRÜNE AGENDA

Klima und… Gesundheit!

„This is all wrong“, sagte Greta Thunberg auf der UN-Konferenz in New York – und meinte damit das gängige Weltbild, das endgültig in Frage zu stellen ist. Klimaschutz muss das oberste Ziel und Anliegen jeder Politik werden, das fordern die Millionen von jungen Menschen, die weltweit freitags demonstrieren.
Wir nehmen diese Aufforderung ernst. Auch im kleinen Wirkungsradius des Landes Südtirol ist es möglich, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Klimafreundliche Maßnahmen müssen immer lebens- und menschenfreundlich sein und haben somit positive Auswirkungen auf die Gesundheit.
Zwei Themen, die Klimaschutz und Gesundheit verbinden, werden in der laufenden Landtagswoche im Plenum behandelt. Sie gehen von spezifischen Aktionsfeldern aus, in denen Maßnahmen gesetzt werden können und die wir als zentrale Schaltstellen für Klimaschutz und Gesundheit wahrnehmen.

1 – Aktionsfeld Gemeinschaftsverpflegung

Gemeinschaftsverpflegung, das sind Mensen, Kantinen, Ausspeisungen, u.ä. Diese Stätten spielen eine wichtige Rolle, weil dort für sehr viele Menschen gekocht wird, also auch große Mengen an Nahrungsmitteln zum Einsatz kommen. Die Art der Lebensmittel, die Herkunft, Zubereitung und Zusammensetzung macht den Unterschied, was den CO2- und den ökologischen Fußabdruck betrifft. Fachleute unterstreichen, wie wichtig der Ausbau von nachhaltig produzierten Lebensmitteln gerade in der Gemeinschaftsverpflegung ist. Konsumenten und Konsumentinnen möchten darüber Bescheid wissen, was sie in der Mensa essen. In der Praxis erfährt man dazu meist wenig bis gar nichts. Das soll der Antrag „Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung“ ändern.
Auf der Grundlage der Kennzeichnungspflicht laut EU sollen die BetreiberInnen von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, im Menüplan anzuführen, woher das verwendete Fleisch stammt und welche Zutaten aus biologischer Landwirtschaft sowie aus fairem Handel stammen.
Ein Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten, die wissen was sie essen, zugleich aber auch eine Stärkung der heimischen Wirtschaft, da lokal angebaute Produkte kenntlich gemacht würden und somit ein neues Verständnis entstehen könnte.
Nicht zuletzt würde eine veränderte Nachfrage auch ein diversifizierteres Angebot bedingen – mit Vorteilen für die heimische Landwirtschaft.

2 – Aktionsfeld Schulhof und Kinderspielplatz

Seit mehreren Jahren wird in Südtirol zur Pestizidbelastung an Orten, wo Kinder spielen, mobil gemacht. Mit gutem Grund. 2012 fanden sich Rückstände von 9 verschiedenen Pflanzen“schutz“mitteln im Gras aus dem unmittelbaren Umfeld der Grundschule Tartsch, und zwar in relevanten Konzentrationen. Einige dieser Stoffe wirken insbesondere in Kombination mit anderen schädlich, vor allem auf die Organismen von Kindern, die sich noch im Wachstum befinden und somit durch ihr geringes Körpergewicht stärker belastet werden als Erwachsene.
Als Grüne Fraktion haben wir schon 2013 darauf reagiert und einen Beschlussantrag vorgelegt, der ein periodisches Pestizidmonitoring von Schulhöfen vorsah. Er wurde damals abgelehnt.
Nun gibt es neue Ergebnisse zum Thema in einer Studie, die im Mai 2019 in den „Environmental Sciences Europe“ veröffentlicht wurde. Sie erhob, inwiefern öffentliche Flächen, die an landwirtschaftliche Produktionsflächen angrenzen, durch Pestizidverwehungen betroffen sind. Für die Studie wurden 71 öffentliche Spielplätze im Vinschgau und im Unterland zufällig ausgewählt und Grasproben davon auf 315 Pestizide untersucht.
Wichtigste Ergebnisse: Die Spielplätze im Vinschgau waren am häufigsten mit Pestiziden belastet, während jene im Unterland die höchsten Pestizidkonzentrationen aufwiesen. Und: Die nachgewiesenen Pestizidkonzentrationen waren umso höher, je näher die Obstanbauflächen an die Spielplätze heranreichten.
Auf der Grundlage dieser Studien und der EU-Gesetzgebung gibt es in Südtirol dringenden Handlungsbedarf. Viele Schulgebäude und Kinderspielplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Obstbaugebieten mit intensiven Anbauweisen, in denen Pestizide versprüht werden. Den Ängsten und Sorgen vieler Eltern muss Rechnung getragen werden.
Daher sieht der Antrag „Gesundheit wo Kinder spielen“ vor, dass in den Südtiroler Schulhöfen und Kinderspielplätzen periodische Monitorings der Pestizidbelastung durchgeführt werden, insbesondere wenn diese Plätze an Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung angrenzen.
Weniger Pestizide im Obst- und Weinbau und mehr Ökolandbau wären gezielte Beträge für den Klimaschutz, weil die biologische Landwirtschaft humusreichere Böden erzeugt und diese CO2 speichern.

 

Anhänge:

Beschlussantrag: Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung

Beschlussantrag: Gesundheit, wo Kinder spielen

Rechtsquellen

Appell PAN (Pesticide Action Network) Europe 

Tabelle: Kosten in der Gemeinschaftsverpflegung – einige Beispiele

Bozen, 08.10.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Sport nimmt in unserer Gesellschaft einen wichtigen Stellenwert ein, der bei jeder Gelegenheit betont wird. Studien zeigen, dass Bewegung und Sport nachweislich die Gesundheit fördern und die kognitive Leistungsfähigkeit verbessern können (s.u.a. „Schulsportstudie“ der Autonomen Provinz Bozen von 2009). Außerdem hat Sport ein hohes Potential im Rahmen der Integration. Lebenslange sportliche Betätigung wirkt bei den so genannten Bewegungsmangelkrankheiten (des Herzkreislaufsystems, des Skeletts u.a.m.) präventiv und kann damit helfen, Geld in der Sanität zu sparen. Die vorhandenen Infrastrukturen reichen vielerorts nicht aus, um allen Bürgerinnen und Bürgern ein lebenslange sportliche Betätigung zu ermöglichen (im Verein oder auch außerhalb).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie viele Schulen (Grund- und Mittelschule) haben im Rahmen des Maßnahmenpakets „Sport macht Schule“ die Anzahl der Stunden in Bewegung und Sport effektiv erhöht bzw. in der Grundschule den Unterricht durch ausgebildete Diplom-Sportlehrer und -lehrerinnen eingeführt? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung!
2. Werden in nächster Zukunft vermehrt oder gar ausschließlich ausgebildete Diplom-Sportlehrer und -lehrerinnen das Fach „Sport“ an Grundschulen unterrichten? Falls ja, bis wann, falls nein, warum nicht?
3. Das Projekt „Go Snow“ in Zusammenarbeit mit mehreren Partnern fördert den Wintersport. Ist ein ähnliches Projekt auch für den Bereich „Schwimmen für alle“ in Aussicht, damit alle Kinder wirklich schwimmen lernen können?
4. An wie vielen Schulen gibt es einen im Lehrplan enthaltenen Schwimmunterricht und an wie vielen Schulen wird dieser effektiv umgesetzt?
5. Welche Maßnahmen strebt das Land im Sinne der Schwimmförderung an?
6. Ist der Bau neuer oder die Erweiterung bestehender sportlicher Infrastrukturen wie Fußballplätze, Turnhallen, Schwimmhallen u.ä. besonders im städtischen Raum geplant? Falls ja, für welche Strukturen?
7. Wie viele und welche Sportvereine bieten Angebote wie „Sport ohne Leistungsdruck“ für Freizeitsportler an?

Bozen, 08.10.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Wer in Europa politisches Asyl erhält, weil er in seinem Herkunftsland Opfer politischer Verfolgung ist, hat die Rechte eines freien Bürgers, einer freien Bürgerin. Das gilt in allen demokratischen Staaten und auch die Ordnungskräfte wissen dies. Doch in Italien und speziell hier in Südtirol scheint dieser Fakt vergessen worden zu sein. So wurde der Kurde Adnan Ö., der seit 1997 in Deutschland lebt und dort als Psychotherapeut arbeitet, vor zwei Wochen in Südtirol verhaftet. Dies geschah aufgrund eines türkischen Haftbefehls. Herr Ö., der sich in seiner Studentenzeit in der Türkei für die Rechte der Kurden einsetzte, wird in seinem Geburtsland wegen eines so genannten Ermittlungsverfahrens gesucht, was angesichts der politischen Lage in der Türkei als mehr als nur fragwürdig angesehen werden kann. Nun ist er nach zehn Tagen in Einzelhaft im Gefängnis von Bozen und darauffolgendem Hausarrest endlich wieder frei. Zur Entlassung aus der Haft kam es jedoch erst durch das Eingreifen der deutschen Behörden, die, anders als ihre Kolleginnen und Kollegen in Italien, derart türkische Anordnungen zur Verhaftung von Personen nicht durchführen. So kritisierte Deutschland auch den illegitim aktivierten Interpol-Haftbefehl vonseiten der Türkei.

Wir Verdi Grüne Vërc verurteilen diesen Machtmissbrauch aufs Schärfste. Die Menschenrechte müssen stets respektiert werden. Geht es um internationale Konventionen und die Verletzung der demokratischen Grundrechte und -freiheiten, muss die Aufmerksamkeit noch größer sein. Ein demokratischer Staat wie Italien kann sich solche Aktionen nicht leisten.

Bolzano, 07.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler