HomeDeutschAusweitung der Aufgaben der Volksanwältin bzw. des Volksanwaltes auf den Umweltbereich

Ausweitung der Aufgaben der Volksanwältin bzw. des Volksanwaltes auf den Umweltbereich

Landesgesetzentwurf Nr. 34/ 19.

Zu den verschiedenen Anwaltschaften zählt in allen österreichischen Bundesländern die Umweltanwaltschaft. Unser Nachbarland Tirol ist für uns das nächstgelegene Vorbild dafür, wie diese
wichtige Institution effizient arbeiten kann. Doch die Rechtslage in Italien gestaltet sich anders als in Österreich. In der benachbarten Provinz Trient wurde eine Lösung gefunden, indem der Volksanwaltschaft auch die Zuständigkeit für den Umweltbereich übertragen wurde. Mit dem Landesgesetz zur Volksanwaltschaft hat die Provinz Trient nämlich der Volksanwältin bzw. dem Volksanwalt auch die Zuständigkeit für Umweltangelegenheiten übertragen. Unserer Meinung nach ist es sinnvoll, die Volksanwaltschaft mit diesem Aufgabenbereich zu betrauen, da Umweltanliegen leider allzu oft unbeachtet bleiben. Den Umweltschutz in den Mittelpunkt einer Institution zu stellen, die sich per Definition mit den Ängsten und Sorgen derjenigen befasst, die sonst kaum eine Chance hätten, sich Gehör zu verschaffen, ist ein konsequenter und wesentlicher Schritt, der schon längst fällig ist.

Aber auch in anderer Hinsicht ist es angebracht, Umweltfragen unter den Schutz der Volksanwaltschaft zu stellen: In einer gesunden und sauberen Umwelt zu leben, ist für die heutigen, aber vor
allem für die zukünftigen Generationen, ein Bürgerrecht. Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen bedeutet, die Menschen und ihre Rechte zu schützen. Mit diesem Gesetzentwurf soll diese
Lücke geschlossen werden.

Laut Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs hat die Volksanwältin/der Volksanwalt die Möglichkeit, auf Antrag der direkt Betroffenen – der Umweltschutz setzt nämlich das Engagement der Bürgerinnen
und Bürger voraus – bei den örtlichen Institutionen zu intervenieren, wenn deren Handeln bzw. Nichthandeln zu Umweltschäden führen kann oder auf jeden Fall gegen Umweltschutzvorschriften verstößt. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft die Möglichkeit, von den verschiedenen an einem möglichen Umweltschaden beteiligten oder davon betroffenen Parteien Informationen einzuholen.

Der Mensch kann nicht leben, wenn die Umwelt nicht überlebt: Deshalb stimmen die Interessen der Umwelt mit jenen der Menschen überein. Umweltkompetenzen müssen mit dem Fachwissen rund um die Verteidigung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern Hand in Hand gehen. Wir sollten aufhören, den Menschen auf der einen Seite und die Natur als Gegner auf der anderen
Seite zu betrachten. Wir sollten begreifen, dass ein lebenswertes Leben nur dann möglich ist, wenn wir uns um unsere Umwelt kümmern und die zu deren Schutz erforderlichen Institutionen
schaffen.

Ein erster Schritt besteht darin, die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft auch auf Umweltfragen auszudehnen, damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und die Umweltrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Bolzano, 15/10/2019

 

Landtagsabgeordneter

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann der komplette Gesetzentwurf, die Dokumentation und das Gutachten des Rats der Gemeinden heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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