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„Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals“

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 10. Oktober 2019 gab es während der Landtagssitzung, zwischen 14:30 und 15:30 Uhr ein Treffen der Fraktionssprecher in Anwesenheit des Landeshauptmannes zum Landesgesetzentwurf 29/19 “Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021”.
Im Speziellen ging es um den Änderungsantrag, welcher sich auf Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 4/bis des Landesgesetzes vom 29. April 2019, Nr. 2 bezieht. Der Landeshauptmann hat Inhalt und Problematik ausführlich erläutert und darauf hingewiesen, dass es mittlerweile fünf Urteile des Verfassungsgerichtshofes geben würde, die die primären Befugnisse des Landes Südtirol in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals” in Frage stellen würden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um die Aushändigung der vom Landeshauptmann zitierten fünf Urteile des Verfassungsgerichtshofes zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.
  2. Wir ersuchen um die Aushändigung vorhandener Gutachten der Anwaltschaft des Landes zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.
  3. Wir ersuchen um die Aushändigung vorhandener Gutachten von Experten außerhalb der Landesverwaltung zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.

Bozen, 14.10.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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