PRESSEMITTEILUNG.

Die A22 ist eine der am stärksten verschmutzten Verkehrsachsen, und die Gesundheitsschäden für Anwohner:innen sind unbestreitbar. Hinzu kommt eine weitere Gesundheitsschädigung für Boden und Klima, die Straßen gleichermaßen wie Parkplätze betrifft: Die Rede ist von der Versiegelung. Was kann getan werden? Mit zwei Beschlussanträgen schlägt die Grüne Fraktion sofortiges Handeln vor.

ERSTE MAẞNAHME: eine Studie zu den gesundheitlichen Folgen verkehrsbedingter Luftverschmutzung

Seit Jahren prangern die in Südtirol und insbesondere im Eisacktal und entlang der gesamten Brennerachse tätigen Allgemeinmediziner:innen die häufigen Gesundheitsprobleme an, die durch die ständige Belastung mit verkehrsbedingten Umweltgiften verursacht werden: Schlafstörungen, Kopf- und Gelenkschmerzen, Konzentrations- und Leistungsminderung, Allergien. Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang zwischen Verkehrsverschmutzung und dem vermehrten Auftreten schwerer Krankheiten, von Asthma bis Lungenkrebs. Wie eine aktuelle Studie der Universität Varese gezeigt hat, tragen diese Schäden auch zu häufigeren und vor allem schwereren Fällen von COVID19 in der am stärksten der Luftverschmutzung ausgesetzten Bevölkerung bei.

Seit Jahren wird der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid NO2 entlang der Brennerautobahnachse überschritten. Das Gleiche gilt für einige Straßen in Bozen und Meran, Brixen und Leifers.

Bald wird uns die EU auf Drängen der WHO und deren strengeren Emissionsgrenzwerte auffordern, drastische Maßnahmen zu ergreifen, um eine Situation zu verbessern, die sowohl bei den Stickoxiden als auch bei den Feinstaubpartikeln nicht mehr tragbar ist.

Es besteht also Handlungsbedarf. Aber um zu handeln, brauchen wir genauere Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Umweltverschmutzung und Gesundheit, auch in Südtirol. Ein System zur ständigen Überwachung der Auswirkungen von Verkehrsemissionen auf die menschliche Gesundheit ist nicht nur die notwendige Voraussetzung für dringende verkehrspolitische Maßnahmen, sondern auch das grundlegende Instrument, um zu verstehen, ob solche Maßnahmen wirksam sind und wie sie im Laufe der Zeit angepasst werden können.

Wir schlagen daher vor, dass in enger Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn, der Provinz Trentino und dem Land Tirol eine detaillierte Studie über die gesundheitlichen Folgen verkehrsbedingter Luftverschmutzung entlang der Haupttransitachsen, beginnend mit der A22, durchgeführt wird.

ZWEITE MAẞNAHME: Reduzierung der Versiegelung, angefangen bei den Parkplätzen!

Laut ISPRA waren im Jahr 2020 2,7 Prozent des Bodens in Südtirol versiegelt. In Anbetracht der Tatsache, dass nur etwa 5 % der hiesigen Fläche bebaubar ist, ist diese Zahl beeindruckend. Konkret ausgedrückt: Die Natur wird immer weniger; denn auf versiegelten Flächen wächst nichts, Wasser kann nicht abrinnen und die Hitze staut sich. Kurzum: Die Lebensqualität wird mit jedem Quadratzentimeter weiterer Versiegelung mehr eingeschränkt.

Andernorts – z. B. in Bayern oder Kärnten – hat man bereits damit begonnen, diese Asphaltflächen stark einzuschränken und zu entsiegeln.

Die beste Gegensteuerung ist immer noch jene, den Boden gar nicht erst zu versiegeln. Daher müssen wir uns immer eine Frage stellen: Brauchen wir das wirklich? So werden zum Beispiel weiterhin Parkplätze gebaut und erweitert, ohne ihren tatsächlichen Nutzen und die zu verwendenden Materialien in Frage zu stellen. Gerade für Parkplätze gibt es tatsächlich Alternativen zum Asphalt. Die Bepflanzung mit Bäumen oder Sträuchern hilft ebenfalls, heiße Temperaturen zu mildern, und wo die Sonne stark scheint, kann diese durch eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen genutzt werden (die noch dazu auch Schatten spenden).

All dies wäre gut für Klima und Umwelt. Themen, die Südtirol am Herzen liegen sollten.

Bozen, 28.6.2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa

 

 LGE 104/21 – „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“

Der öffentliche und soziale Wohnbau ist in Südtirol derzeit vom LG Nr. 13/1998 geregelt. Daneben enthält das LG 9/2018 „Raum und Landschaft“ wichtige Verfügungen zum Wohnbau, etwa zur Aufteilung des Baugrundes.

Seit mindestens acht Jahren spricht die Landesregierung von einer nötigen Wohnbaureform in Südtirol. Zuerst versprach LR Tommasini jährlich für das jeweils künftige Jahr die anstehende Reform, seit 2019 ist LRin Deeg für den Wohnbau zuständig und hat bisher entsprechend die Reformversprechen fortgeführt.

Dass eine Reform notwendig ist, besagt die allgemeine Wahrnehmung. Eine Mietwohnung in Südtirol zu finden ist ein Ding der Unmöglichkeit, eine Wohnung zu kaufen eine Sache für Wohlhabende.

Der Anteil der Kosten für das Wohnen im Verhältnis zu den Familienausgaben beträgt in Südtirol erschreckende 41*%. In den letzten 20 Jahren ist dieser Wert um 11 % angestiegen.

Obwohl es schwer ist, sauber vergleichbare Zahlen zu finden, ist es doch eindeutig, dass das Wohnen in Südtirol teurer ist als in umliegenden Regionen: In Deutschland gibt eine Familie für das Wohnen durchschnittlich 26% des Haushaltseinkommens aus (Quelle: Bundesstatistikamt), in Österreich sind es 25% (Quelle: statistik.at). Etwas in der Wohnbaupolitik des Landes hat also nicht funktioniert – das hat auch die Studienreise des 4. Gesetzgebungsausschusses nach Wien deutlich gemacht.

In Südtirol gibt es derzeit 239.000 Wohnungen, davon sind ca. 29.000 leer stehend (12%).

Über die Erhöhung der GIS-Besteuerung hat die Landesregierung (LGE 103/22) versucht, den Leerstand zu mindern. Die Zeit wird zeigen, ob das im Mai 2022 verabschiedete Gesetz Wirkung zeigt. Absehbar ist, dass nur ein sehr geringer Anteil der leer stehenden Zweitwohnungen durch die Erhöhung der Immobiliensteuer auf den Mietmarkt gelangt.

Mieten in Südtirol ist auch deshalb schwierig, weil der Mietmarkt durch den hohen Eigentumsanteil sehr komprimiert ist.

Der Eigentumsanteil der Wohnungen in Südtirol ist hoch: 70% der Südtiroler:innen wohnt im Eigenheim. (Zwei Vergleichszahlen: In Italien sind es 68%, in Wien 25%) Die hohe Zahl in Südtirol entspricht der Förderungspolitik des Landes seit Beginn der öffentlichen Wohnbaupolitik. Sie hat Licht- aber auch Schattenseiten, wie noch zu zeigen sein wird.

Die vermieteten Wohnungen sind in folgende Typologien aufgeteilt (Daten der Abteilung Wohnbau):

  • 400 im Eigentum des WOBI
  • 000 in anderem öffentlichen Eigentum (Gemeinden etc.)
  • 200 werden mit Landesmietzins vermietet (konventionierte Wohnungen)
  • 350 werden privat vermietet.

Der vorliegende Landesgesetzentwurf Nr. 104, mit dem die Reform der Wohnbaupolitik in Südtirol eröffnet wird, befasst sich einzig mit den 13.426 WOBI-Wohnungen. Sie machen ca ¼ des Mietmarktes aus.

Im Gesamtgefüge der Wohnungen in Südtirol sind gerade einmal 6% vom LGE 104 betroffen (siehe Grafik links).

Alle anderen – und auch die Gesamtproblematik des (zu) teuren Wohnens in Südtirol – werden nicht behandelt.

Das ist wichtig, um die Tragweite der „Reform“ einschätzen zu können. Sie betrifft ein wichtiges Segment, jenes der am meisten Bedürftigen, aber eben nur ein sehr kleines Segment.

In einer „chirurgischen“ Operation werden dazu aus dem „alten“ Wohnbaugesetz:

  • 23 Artikel ganz, plus 4 weitere in Teilen, gestrichen und teilweise durch sehr viel allgemeinere Artikel im neuen LG ersetzt;
  • 35 weitere Artikel gestrichen und durch Durchführungsverordnungen ersetzt.

 

Aus Gesetz wird Regierungsbeschluss

Hierin liegt der erste, große Kritikpunkt: Während derzeit der soziale Wohnbau und das soziale Mieten in großen Teilen nach klaren gesetzlichen Regelungen abläuft, wird es in Zukunft rein in den Händen der Landesregierung liegen, ob, wann und wie die Regelungen abgeändert werden. Das ist, gerade zu einem existentiellen und langfristig wirkenden Thema wie dem Wohnen, hoch problematisch, auch schon nur wenn wir an Familiengründung und -planung denken.

Der Kern des LGE ist entsprechend der Artikel 13, Abs. 1, der besagt: „Mit Durchführungsverordnung werden die Voraussetzungen und die Vorzugskriterien für die Zuweisung von Mietwohnungen zum sozialen und zu bezahlbaren Mietzins sowie für die Aufnahme in Wohnheimen festgelegt (…)“ Man könnte sagen, dass in diesem Absatz der Geist des Gesetzes festgeschrieben steht. Dieser lautet: Künftig entscheidet alles die Landesregierung.

Während der Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss, aber auch im Vor- und Umfeld, sowie in der von der politischen Minderheit und den Gewerkschaftsvertretungen immer wieder aufgeworfenen Debatte, wurde dieser Kritikpunkt wieder und wieder geäußert. Die fehlende Einbindung der Sozialpartner und das Übergehen der Legislative konnte im Gesetzgebungsausschuss in zwei Punkten abgemildert werden. Es wurde der Änderungsantrag unserer Fraktion angenommen, der als Voraussetzung für den Beschluss der Kriterien für die Zuweisung der Mietwohnungen im sozialen und bezahlbaren Wohnen die Anhörung der Sozialpartner und ein verpflichtendes Gutachten des zuständigen Gesetzgebungsausschusses vorsieht.

Die Gesamtausrichtung des Gesetzes bleibt durch dieses Zugeständnis natürlich unverändert und verschiebt alle wesentlichen Entscheidungen zur Exekutive. Für die Rechtssicherheit im Lande kein gutes Zeichen.

Neue Architektur der WOBI-Zuweisung

Während bisher die WOBI-Wohnungen grundsätzlich an sozial Bedürftige vergeben wurden, wird es in Zukunft 2 Schienen der Zuweisung geben:

  • Wohnungen zum sozialen Mietzins
  • Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins (= Landesmietzins, der überarbeitet wird, siehe weiter unten)

Bisher wurden die Wohnungen an Bedürftige vergeben; falls ihr Einkommen anstieg, so konnten sie im Normalfall in der Wohnung bleiben, allerdings wurde der Mietzins angehoben.

Künftig soll es bereits möglich sein, dass auch weniger Geringverdienende in die WOBI-Wohnungen aufgenommen werden können, da eine Quote für den „bezahlbaren Mietzins“ reserviert wird.

Welche Quote das ist und wie diese berechnet wird, ist völlig unklar. Auch diese wichtige Stellschraube, ça va sans dire, ist im LGE nur angerissen und wird mit Durchführungsverordnung geregelt werden.

Grundsätzlich kann dieser Mechanismus vorteilhaft sein, etwa um eine bessere soziale Durchmischung zu erzielen, und auch um dem gerade aktuell sehr belasteten „Mittelstand“ Zugang zu leistbarem Wohnen zu verschaffen. Der Mechanismus kann auch prinzipiell funktionieren – allerdings nicht, wenn die gleiche Anzahl von Wohnungen auf eine neue Zielgruppe (jene, die den bezahlbaren Mietzins zahlen) ausgeweitet wird.

Das Risiko ist, dass sich „Bedürftige“ und „Etwas-weniger-Bedürftige“ den Platz streitig machen werden. Beim Betrachten des Wiener Wohnbaumodells haben wir gesehen, wie gut die soziale Durchmischung funktioniert. In den Mietwohnungen der Gemeinde und in jenen des geförderten Wohnbaus wohnen Menschen aller gesellschaftlichen und Einkommens-Schichten in nächster Nähe zueinander und profitieren gerade von dieser positiven sozialen Konfrontation.

Allerdings sind wir in Südtirol in der Verfügbarkeit öffentlicher Wohnungen weit vom Angebot in Wien entfernt. Heruntergerechnet müsste das Land Südtirol über 55.000 öffentliche Wohnungen verfügen, um dem Wiener Angebot nahe zu kommen. Unsere 13.000 Wohnungen sind weniger als ¼ davon.

Fehlende Anbindung an das Gesetz „Raum und Landschaft“

Damit das „WOBI-Gesetz“ funktioniert, bräuchte es also eine Wiederbelebung der öffentlichen Wohnbauprogramme. Stattdessen hat das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ diese Flächen bei der Zuteilung neuer Bauzonen eingeschränkt und mehr Platz für private Bauten eingeräumt. Die Bereitstellung der Gründe für den öffentlichen Wohnbau ist auf 24% geschrumpft.

Derzeit ist eine (die wievielte?) Raumordnungsnovelle in Ausarbeitung. Der Landtag hat sich damit noch nicht befasst. Es ist unvorstellbar, dass ein so wichtiger Zusammenhang wie jener zwischen Wohnbau und Raumordnung nicht ursächlich und legistisch hergestellt wird. Die beiden Gesetzesnovellen müssten gemeinsam auf den Weg gebracht, gemeinsam diskutiert und gemeinsam verabschiedet werden. Ohne Verankerung im Raumordnungsgesetz hängt das Gesetz zum öffentlichen Wohnbau regelrecht in der Luft. Aus den vielen Irrwegen, Fehltritten und Sackgassen rund um das Gesetz „Raum und Landschaft“ scheint man noch nicht genug gelernt zu haben.

Die Unbekannte des Landesmietzins

Der Landesmietzins wird eine Größe von grundlegender Bedeutung darstellen. Man kann davon ausgehen, dass er der Richtpreis für konventionierte Wohnungen sein wird. Daneben erhält er aber in der neuen WOBI-Architektur eine sehr wichtige Rolle, da die Quote der Wohnungen zum „bezahlbaren Mietzins“ zum Landesmietzins vermietet werden.

Dieser soll, laut unseren Informationen, künftig in den Ortschaften Südtirols unterschiedlich hoch sein und die effektiven Kosten der Baugründe miteinberechnen. Somit findet eine Anpassung an den freien Wohnungsmarkt statt. So ist auch gedacht, innerhalb der Ortschaften Unterschiede zu machen. In Bozen Zentrum könnte künftig ein höherer Landesmietzins gelten als in der Peripherie, in einem abgelegenen Ort ein niedrigerer als in einem Hauptort. Man sprach beispielsweise von einer Anhebung des Preises in Bozen von 7,02 Euro/qm auf 9,51 Euro/qm und von einer Absenkung in einem strukturschwachen Ort von 6,77 Euro/qm auf 5,55 Euro/qm.

Das alles aber ist informell und spekulativ. Die Frage des Landesmietzinses fand auch in der öffentlichen Debatte bisher wenig Platz. Doch es ist ein zu wichtiges und einflussreiches Instrument, als dass man es der Diskussion hinter verschlossenen Türen der Landesregierung überlassen könnte. Der Änderungsantrag unserer Fraktion, der als Voraussetzung für den Beschluss zum Landesmietzins die Anhörung der Sozialpartner und ein verpflichtendes Gutachten des zuständigen Gesetzgebungsausschusses vorsieht, wurde angenommen. Das ist aber noch nicht genug.

Die Festlegung des Mietzinses nach Gebieten bestimmt de facto, wo die Menschen hinziehen, wo und wie sie ihre Familie gründen oder wohin sie den Lebensmittelpunkt verlegen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die öffentliche und private Mobilität (z.B. wenn es neue Pendlerströme gibt), auf das Bildungswesen (z.B. wenn junge Familien gehäuft in einen Ort ziehen), auf die sozialen Bedürfnisse (etwa wenn sich bestimmte Orte leeren oder sehr rasch füllen, wenn rapide Verjüngung oder auch Alterung stattfindet, um nur einige Beispiele zu nennen). Hier braucht es öffentlich und breit diskutierte strategische Überlegungen und Entscheidungen.

Die Schraube wird enger gedreht

Der öffentliche und geförderte Wohnbau der letzten 50 Jahre in Südtirol hatte ein großes Ziel: möglichst vielen Südtiroler:innen ein Eigenheim zu ermöglichen. Unterschwellig gab es eine Parallelstrategie für jene, die sich dies trotz aller Förderungen niemals leisten können: ihnen wurde eine Art „Eigenheim auf Lebenszeit in Miete“ zur Verfügung gestellt, die WOBI-Wohnung. Dieses Konzept wird nun durch Soziallandesrätin Deeg beendet. Künftig werden die WOBI-Wohnungen, wie alle anderen Wohnungen befristet vermietet. Über Höchstdauer und Bedingungen für eventuelle Verlängerungen wird die Landesregierung entscheiden. Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, wird der Mietvertrag widerrufen.
Es ist nachvollziehbar, dass die Landesregierung die WOBI-Situation dynamisieren will. Allerdings liegt dem Ansatz der Befristung eine Annahme der Landesrätin zugrunde, die man hinterfragen müsste, nämlich, dass Bedürftigkeit ein „Zustand auf Zeit“ ist. Schön wäre es, wenn es so wäre. Anders gesagt: Damit das auch zutrifft, muss die gesamte Sozial- und Familienpolitik in dieser Perspektive überarbeitet werden. Dass Armut eine zeitliche Begrenzung hat, wird nicht von allein gehen. Wir vermissen hier den zugehörigen Aktionsplan gegen Verarmung.

Die Befristungsmaßnahme soll, so die Landesrätin im Ausschuss, auch eine „psychologische Wirkung“ haben. Damit meint sie wohl, dass Menschen, die wissen, dass ihre Wohnsituation von vornherein begrenzt ist, sich mehr anstrengen, aus der Situation der Bedürftigkeit zu kommen. Eine ziemlich neoliberale Sichtweise – die dem Wiener Modell, das in Südtirol auch von der Landesregierung viel beschworen wird, diametral zuwiderläuft. In Wien ist das öffentliche Wohnen grundsätzlich unbefristet. Man mietet dort eine Wohnung auf Lebenszeit. Die Folge ist eine permanente Deeskalation der Wohnsituation einer Familie. Man muss nicht Angst haben, die gewohnte Wohnung verlassen zu müssen. Längerfristige Planung ist möglich. Wer weiß, dass sie oder er das ganze Leben in einer Wohnung verbringen wird, wird darauf achten, sie in einem guten Zustand zu erhalten. In Wien ist es normal, dass die Mieter:innen in die Wohnung investieren, sie sanieren und instand halten. Man muss nicht einem Kauf hinterherrennen oder mühselig einen jahrzehntelangen Kredit abzahlen. Die öffentliche Mietwohnung bleibt einem das Leben lang erhalten.

In Südtirol werden die Uhren anders gestellt. Die Wohnung wird auf Zeit sein. Ein Modell, das im Übrigen schon beim Mittelstandsprogramm nicht funktioniert hatte. Die Landesrätin berichtete davon im Ausschuss. Rein die Tatsache, dass das Mittelstandsprogramm auf zehn Jahre begrenzt blieb, hielt die Menschen davon ab, sich dafür zu bewerben. Und auch als die Landesregierung beschloss, das Programm zu verlängern, gab es keinen nennenswerten Erfolg. Das ist nicht verwunderlich. Niemand will in Sachen Wohnsituation Provisorien. Und niemand will ausgeliefert sein. Von der Landesregierung abhängen, das ist nicht das, was sich die Menschen wünschen. Die Botschaft sollte klar sein.

Weitere Kritikpunkte

  • Liegenschaften im Ausland müssen künftig dokumentarisch belegt werden. Das ist nachvollziehbar, allerdings macht der Mieterschutz darauf aufmerksam, dass das für bestimmte Länder de facto gar nicht möglich ist, weil diese Dokumente schlicht nicht erhältlich sind. Ein Streichungsantrag hierzu wurde von der SVP-Mehrheit im Gesetzgebungsausschuss (auch mit der Stimme des Arbeitnehmervertreters, wie man leider festhalten muss) abgelehnt.
  • Im Entwurf war die Vertretung der Gewerkschaften im WOBI-Verwaltungsrat nicht mehr gesetzlich gesichert. Dies konnte durch einen Änderungsantrag der grünen Fraktion geändert werden. Nun ist, im Rotationsprinzip, die gewerkschaftliche Vertretung garantiert.
  • Der Kauf und Verkauf von Liegenschaften ist eine sehr delikate Angelegenheit und kann auch spekulative Abgründe eröffnen. Die Materie des Ankaufs war bisher gesetzlich genau geregelt, künftig gibt es dazu nur mehr einen Beschluss der Landesregierung. Zu den An- und Verkäufen muss zumindest absolute Transparenz gewährleistet sein. Ein entsprechender Änderungsantrag unserer Fraktion wurde abgelehnt, wobei die Diskussion über die Sinnhaftigkeit durchaus ernst geführt wurde.

Das Gute…

Der Gesetzentwurf beinhaltet positive Ansätze wie die Arbeiterwohnheime, das Co-Housing und andere innovative Wohnmodelle, ebenso wie die Durchmischung und die Quartiersarbeit. Auch hier handelt es sich allerdings um „Nennungen“, was genau damit jeweils gemeint ist, werden erst die Beschlüsse der Landesregierung zu erkennen geben. Prinzipien und Grundsätze der Nachhaltigkeit, des geringen Bodenverbrauchs, der „Politik der kurzen Wege“ konnten durch Änderungsanträge eingefügt werden.

… und das wirklich Schlechte

Verschlimmert wurde das Gesetz im Ausschuss durch einen Antrag – ausgerechnet – des Abg. Renzler, der auf die strikte Einhaltung des Proporzes bei der Vergabe der WOBI-Wohnungen pochte. Das sind große Schritte zurück in die Vergangenheit. Bedarf, und Bedürftigkeit, stehen vor der Sprachgruppe. Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, dass, gerade beim Wohnen, so insistent auf den Sprachgruppenproporz gepocht wird.

Vieles spricht gegen dieses Gesetz
Von einer wirklich ausgewogenen und nachhaltigen Reform sind wir noch weit entfernt. Die Gesamtkonstruktion von Wohnbau und Raumordnung ist unbekannt, vielleicht auch nicht vollends geplant und durchdacht. Das wird zu weiteren Unsicherheiten und möglicherweise Inkongruenzen führen.

Der Landesregierung wird ein viel zu großer Handlungsspielraum für die Entwicklung des wichtigen Wohnbausektors übergeben. Landtag und gesellschaftliche Vertretungen bleiben Randfiguren in der Gestaltung der Wohnbaupolitik in Südtirol.

Das soziale Wohnen in Südtirol wird zeitbegrenzt werden, die soziale Bedürftigkeit wohl nicht. Weitere Verarmung und Druck auf bereits belastete Gesellschaftsschichten sind vorprogrammiert. Der Konkurrenzkampf um Sozialwohnungen wird eher zu- als abnehmen.

Viel wird vom Landesmietzins abhängen, zu dem bisher keine Details offiziell bekannt sind. Mitsprache und öffentliche Diskussion auf allen Ebenen sind unumgänglich.

In Zukunft muss ein umwelt- und ressourcenschonendes, weitreichendes Bauprogramm aufgelegt werden, um neue Verarmung durch Verlust der Wohnungen auszuschließen.

Und dann wird es noch zu sehen sein, wie der restliche öffentliche und geförderte Wohnbau „umgebaut“ wird. Ob und wann Wohnen in Südtirol wirklich „leistbar“ sein wird, bleibt eine ungelöste Frage.

 

Bozen, 23.05.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus dem ganzen Land erreichen uns Beschwerden über den ausufernden Verkehr. Touristische Autokolonnen, lärmende Motorradkonvois, Wohnwagen und Camper strapazieren das Wohlbefinden der Südtiroler:innen. Das Fass zum Überlaufen bringen derzeit die Oldtimertreffen, die Straßen verstopfen und die Ortschaften vernebeln.

Aufgebrachte Bürger:innen aus dem Vinschgau zeigen keinerlei Verständnis für das Oldtimer-Traktortreffen, welches zwischen dem 24. und 26. Juni am Stilfserjoch stattfinden wird. Obwohl diese Gefährte zugegebenermaßen aus technischer und nostalgischer Sicht ihren Reiz haben, blockieren sie mit tuckernder Schleichfahrt die Durchzugsstraßen und verdrecken mit hustenden Uraltmotoren die Luft. Dies alles scheint vollkommen aus der Zeit gefallen zu sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wer ist verantwortlich für diese Oldtimertreffen?
  2. Hat die IDM dafür geworben? Falls ja, wie interpretiert die IDM touristische Nachhaltigkeit?
  3. Wie kann es sein, dass sich Oltimer-Traktoren mitten im Nationalpark ein Stelldichein geben? Hat die Nationalparkverwaltung diesem Treiben zugestimmt?
  4. Falls ja, wie lässt sich diese nostalgische Veranstaltung (inklusive Lärm- und Abgas) mit dem Nationalparkgedanken vereinen?
  5. Kann die Straßenverwaltung solche Oldtimer-Sternfahrten zum Schutze des einheimischen Beruf- und Pendlerverkehrs verhindern?
  6. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um solch einen ökologischen und verkehrstechnischen Unfug in Zukunft zu verhindern?

 

Bozen, 21.06.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Da Milch und Milchprodukte leicht verderbliche Lebensmittel sind, wird davon im Laufe der Produktion leider ein höherer Prozentsatz weggeworfen, als dies bei anderen Lebensmitteln der Fall ist. Ein Problem ist sicher auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, das meist weit unter der reellen Haltbarkeit der Produkte liegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Werden in Südtirols Milchhöfen grundsätzlich Milch bzw. Milchprodukte aus dem Vertrieb genommen? Aus welchen Gründen erfolgt dies? Was geschieht mit diesen Produkten?
  2. Wird das Phänomen monitoriert? Wir bitten um die Datenlage zu den Jahren 2016-2021.
  3. Könnte das Problem des Abfalls – insofern es besteht – an einer Überproduktion liegen? Falls ja, wie möchte man dem entgegenwirken?
  4. Welche Maßnahmen im Einklang mit dem LG 2018/Nr. 2 wurden von der Landesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt?

Bozen, 22.06.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Schulgutschein, vulgo Bücherscheck, wurde vor kurzem abgeschafft. Schüler:innen hatten damit Schulmaterial (von Büchern über Turnschuhe oder digitale Geräte) kaufen können, wodurch er eine Unterstützung für die Haushaltskassen der Familien darstellte. An seiner statt ist man zum Leihbüchersystem zurückgekehrt. Wir wurden aber darauf aufmerksam gemacht, dass Bücher stark an Bedeutung im Schulalltag verloren haben. Ein Großteil der Didaktik, zumal an der Oberstufe, hat sich auf das Digitale verlegt. Das Leihbüchersystem scheint in dieser Perspektive nicht mehr zureichend, der Verlust des Schulgutscheins wiegt schwer.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel wurde seit der Einführung des Leihbüchersystems dafür ausgegeben? Wieviel kostet es seitdem pro Jahr im Land insgesamt? Mit welchen Kosten pro Schüler:in wird gerechnet?
  2. Auf welche Höhe belief sich zuletzt der Schulgutschein pro Schüler:in? Wie hoch waren die Ausgaben für den Schulgutschein, im letzten Jahr seiner Existenz, im Land insgesamt?
  3. Wie wird die Landesregierung dem Bedarf nach weiteren Schulmaterialien finanziell entgegenkommen?
  4. Wird es eine Unterstützung für die Anschaffung digitaler Geräte wie Tablets für die Schüler:innen geben?

 

Bozen, 22.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier die Antwort des Landesrat.

 

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ, Come appreso dalla risposta a una precedente interrogazione, l’allungamento verso sud della pista dell’aeroporto di Bolzano rende obbligatoria la modifica del piano di rischio aeroportuale e la relativa cartografia. Spostando l’impronta a terra delle aree di rischio verso sud di circa 100-150 m, risulterebbe in pratica che tutto l’areale previsto per il carcere ricadrebbe nella zona A quindi in teoria non si potrebbe più poterlo realizzare. Già col vecchio piano di rischio l’area del carcere era interessata dalla zona A per la quale la norma del piano vigente prevede che possano essere posizionate esclusivamente strutture del carcere senza presenza antropica permanente quindi parcheggi o altro; il progetto di massima originario rispettava questo vincolo. Che succederà adesso col nuovo piano? Ciò considerato, si chiede alla giunta provinciale:

  1. Come influirà il nuovo piano di rischio aeroportuale sul progetto del nuovo carcere e la sua possibilità di essere realizzato nell’area prevista?
  2. Si intende fare una verifica preventiva su questo punto prima di fare ulteriori passi nel progetto? Qual è la tempistica, tenendo conto della necessità di aggiornare il piano di rischio?
  3. La giunta ha pensato a un “piano B” per il nuovo carcere? Le dichiarazioni su un progetto “più ridotto” fare in occasione della visita della ministra Cartabia vanno in questa direzione?

 

Bolzano, 22.06.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Qui la risposta dell‘ assessore.

PRESSEMITTEILUNG.

Wohnen in Südtirol ist zu teuer, das ist bekannt. Dass der Anteil der Wohnkosten im Land in den letzten zehn Jahren noch einmal um 10% auf 41% der Familienausgaben pro Monat gestiegen ist, stellt der Wohnbaupolitik des Landes kein gutes Zeugnis aus.

Wir diskutieren deshalb seit Jahren über die Wohnbaugesetzgebung, unter anderem auch seit der Debatte über das Wobi-Gesetz (LGE 104), das im vergangenen Winter in den Landtag kam (und Ende Juni im Plenum behandelt werden wird).

Im Zusammenhang mit diesem LGE hatte Landesrätin Deeg immer wieder auch vom Folgekapitel „Geförderter Wohnbau“ gesprochen, allerdings gab es in keinem einzigen Anlass einen Hinweis darauf, dass dieses Folgekapitel überfallartig im Hochsommer in den Landtag kommen würde. Niemals war von einer besonderen Dringlichkeit die Rede. Und es hieß auch immer, man wolle nutzerfreundlich, leserlich und einfach sein. Deshalb werde ja auch das ursprüngliche Wohnbaugesetz gesplittet.

Nun ist dieses Folgekapitel zum geförderten Wohnbau via Omnibus gekommen. Wir haben protestiert. 1 einziger Artikel mit 53 Absätzen, für eine komplette Reform – das ist alles andere als leserlich, geschweige denn nutzerfreundlich. Die Debatte im Landtag wäre eine von vornherein geknebelte Debatte gewesen, da für Kommentar des Artikels und Erläuterung der Änderungsanträge nur je 15 Minuten vorgesehen sind. Das hieße, zu allen 53 Absätzen in wenigen Minuten Stellung nehmen – unmöglich. Die gesamte Opposition hat das beanstandet, und die Zusammenarbeit klar verweigert.

Landesrätin Deeg gibt nicht auf. Sie will die 53 Absätze nun in 6 Artikel gießen und bei der Methode Brechstange bleiben.

Wir sind der Meinung, dass ein so komplexes Thema es verdient, vertieft diskutiert zu werden. Wir hatten schon beim Wobi-Gesetz die Notwendigkeit angemerkt, mit den Interessierten, Betroffenen, Sozialpartnern etc. In Diskussion zu treten. Umso mehr gilt das für den Geförderten Wohnbau. Und auch die Landesrätin wird wissen, dass der Sommer Urlaubszeit ist, in der man nur schwer Termine findet – weil die Gesprächspartner:innen zu Recht auch einmal weg sind.

Inakzeptabel bleibt die Tatsache, dass man mit Gesetzesvorhaben immer dann in den Beschleunigungsmodus tritt, sobald diese an der Pforte des Landtags ankommen.

Der Landtag ist unser Landesparlament, keine lästige Hürde, sondern der Ort, an dem fundiert und ohne unbegründeten Zeitdruck über die Regeln der Gesellschaft diskutiert und verhandelt wird. Eine edle Aufgabe, kein Wettrennen.

Bozen, 22.6.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Da Milch und Milchprodukte leicht verderbliche Lebensmittel sind, wird davon im Laufe der Produktion leider ein höherer Prozentsatz weggeworfen, als dies bei anderen Lebensmitteln der Fall ist. Ein Problem ist sicher auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, das meist weit unter der reellen Haltbarkeit der Produkte liegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Werden in Südtirols Milchhöfen grundsätzlich Milch bzw. Milchprodukte aus dem Vertrieb genommen? Aus welchen Gründen erfolgt dies? Was geschieht mit diesen Produkten?
  2. Wird das Phänomen monitoriert? Wir bitten um die Datenlage zu den Jahren 2016-2021.
  3. Könnte das Problem des Abfalls – insofern es besteht – an einer Überproduktion liegen? Falls ja, wie möchte man dem entgegenwirken?
  4. Welche Maßnahmen im Einklang mit dem LG 2018/Nr. 2 wurden von der Landesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt?

Bozen, 22.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landesamt für Industrie und Gruben wurde jüngst in den Medien damit zitiert, dass das Land „derzeit an einer Karte für Tabu-Zonen für neue Grubeneröffnungen arbeite“. So eine Karte wäre dringend nötig denn seit im Jahr 2015 der Grubenplan verfallen ist, gibt es hier ein rechtliches Vakuum.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wird die „Karte mit Tabu-Zonen für Grubeneröffnungen“ fertiggestellt sein?
  2. Wer genau ist an der Ausarbeitung dieser Karte beteiligt?
  3. Wie bindend werden diese „Tabu-Zonen“ sein?
  4. Nach welchen Kriterien werden Schottergruben und co. derzeit genehmigt?

Bozen, 21.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Sommerferien haben begonnen und mit ihnen auch das immer wiederkehrende Problem der Sommerbetreuung. Zu Beginn der großen Ferien wird uns jedes Jahr auf Neue bewusst, wie sehr Schule und Kindergarten als Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche betrachtet werden und wie sehr wirkliche Betreuungsangebote fehlen. Auch heuer wieder haben zu Recht Eltern- und Familienvertretungen auf den Notstand aufmerksam gemacht.

Die Landesregierung, namentlich Landesrätin Deeg, wiegelt ab und verweist auf die „fast 500 Sommerbetreuungsangebote in Südtirol“. Wem dies viel erscheint, der muss bedenken, dass dies auch bedeutet, dass Kinder von Erlebniswoche zu Erlebniswoche tingeln müssen. Die Kosten dieser „Lösung“ haben die Elternvertreter:innen schon vorgerechnet. Dazu kommt, dass sich echte Erholung oft weder für die Kleinen, noch für deren Eltern einstellen kann – am eigentlichen Zweck der Sommer-Ferien zielt das völlig vorbei. Sommerbetreuung ist und bleibt ein organisatorisch und finanziell enormer Aufwand für die Familien.

Lösungsansätze müssen erweitert und vervielfältigt werden. An innovativen oder altbewährten Modellen aus Nah und Fern mangelt es nicht. Wir müssen weg vom Fleckerlteppich und hin zu organischen Lösungen kommen, die die Familien dauerhaft entlasten.

Der Rechtsanspruch auf kostenlose Sommerbetreuung muss verankert werden – und spätestens dann, wenn der (Leidens-)Druck immer größer wird, wird ein dezidiertes Einschreiten der öffentlichen Hand notwendig werden.

Es sei daran erinnert, dass garantierte Sommerbetreuung auch für die Südtiroler Wirtschaft enorm wichtig ist. Wir können es uns nicht leisten, qualifizierte Freuen (und Männer) in Teilzeit zu drängen, weil sie sonst Kinder nicht betreuen können…oder hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen nicht nach Südtirol (zurück) kommen, weil die Betreuungsangebote bei unseren europäischen Nachbarn einfach besser sind.

Es ist eine große gesellschaftliche Debatte, die es zu führen gilt. Ansonsten wird sie, ungesagt, auf den Schultern der Eltern, und vor allem der Mütter ausgetragen.