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LGE Aktives Altern – Stellungnahme der Grünen Fraktion

PRESSEMITTEILUNG.

Am Montag, 4. Juli befasst sich der 4. Gesetzgebungsausschuss mit dem LGE 110 zum „Aktiven Altern“, eingereicht von der Landesregierung (LRin Deeg). Die grüne Fraktion heißt die Ansätze grundsätzlich gut, hat aber 19 Änderungsanträge eingebracht, um noch Verbesserungen zu erwirken.

Zweifelsfrei ist der Ansatz, die späteren Lebensphasen aufzuwerten und die Vorbereitung darauf sowie die Rahmenbedingungen für ein erfülltes Leben im Alter zu fördern, unterstützenswert.

„Einige Kritikpunkte gibt es auch“, so die Vertreterin der grünen Fraktion im Gesetzgebungsausschuss Brigitte Foppa. „Der Entwurf besteht aus viel Grundsatzerklärung, viel Zielsetzung, aber kaum konkrete Maßnahmen. Wie inzwischen schon Gewohnheit geworden, wird das wohl alles in die Hände der Landesregierung und der Gemeinden gelegt.“ Ein wichtiges Detail: Der ganze LGE dreht sich um „Seniorinnen und Senioren“ – definiert sind diese aber nie. Es wäre sinnvoll, wenn man wüsste, ab wann man in Südtirol im Sinne des Gesetzes als „Seniorin oder Senior“ gilt. Auch wundert man sich über die Budgetbemessung: Für einen so wichtigen Bereich und viele gute Absichten werden in den nächsten Jahren – man höre und staune – tatsächlich 5.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Das sind nicht einmal Brosamen.

„Was uns besonders verwundert ist, dass in den letzten Jahren unsere Gesetzentwürfe zur Einführung der präventiven Menschenrechtskontrolle im Seniorenbereich abgewiesen wurden. Diese Aufgabe hätte der Volksanwältin übertragen werden sollen. Die Landesregierung hatte das immer abgelehnt. Idem für die Umweltanwaltschaft, mit der Begründung, man wollte die Anwaltschaften nicht weiter belasten.  Und nun führt die Landesregierung mit diesem LGE einen Seniorenanwalt ein. Mit Änderungsanträgen versuchen wir, die Menschenrechtskontrolle auf diesem Weg doch noch einzuführen“, so die grüne Vertreterin.

Auch hat die grüne Fraktion den Vorschlag der Rentner im ASGB aufgenommen, die Seniorenbeiräte in allen Gemeinden einzusetzen, und nicht nur in den Gemeinden über 15.000 Einwohner:innen. Weitere Änderungsanträge betreffen die politische Teilhabe der Senior:innen, die Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten, die Aufwertung der kulturellen Rolle der Senior:innen und als einzuführenden Schwerpunkt die sexuelle Bildung im Alter. Dieser Tabubereich muss eine gesetzliche Verankerung bekommen.

„Und noch eine Kleinigkeit ist zu erwähnen. Dass der Landesseniorenbeirat als Vorsitzende die Soziallandesrätin vorsieht, wobei der Beirat die Aufgabe hat, die Landesregierung zu beraten und über Maßnahmen der Landesregierung zu befinden, ist einigermaßen schräg.“ Ob das abgeändert wird, wird die Debatte im Gesetzgebungsausschuss zeigen.

Bozen, 03/07/2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Parlamentswahlen: Ne
Abfertigung der Land
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