HomeDeutschSchiverbindung Langtaufers-Kaunertal: Ergebnisse des Umweltbeirates sind zu respektieren!

Schiverbindung Langtaufers-Kaunertal: Ergebnisse des Umweltbeirates sind zu respektieren!

Tagesordnung zum LGE 135/17.
Seit geraumer Zeit behängt die Frage der Schiverbindung zwischen Langtaufers im Obervinschgau und dem Kaunertal in Tirol als länderübergreifendes Verbindungsprojekt. Es geht um Aufstiegsanlagen, die zwischen dem unerschlossenen Langtaufers und dem touristisch bereits stark genutzten Tiroler Kaunertal errichtet werden sollten.
Manche der LangtaufererInnen erhoffen sich von der Verbindung Arbeitsplätze vor Ort; im Kaunertal hingegen zielt man auf Ausweitung des potenten Schigebiets. Zur Abwägung stehen dabei die Vorzüge zusätzlicher Arbeitsplätze im Tourismus auf Südtiroler Seite und somit eine verstärkte Inwertsetzung des wirtschaftlich schwachen Tales, auf der anderen Seite die großflächige Erschließung des bisher weit gehend intakten, durch Naturschönheit beeindruckenden Melagtales aufwärts bis zum Karlesjoch.
Das reizvolle Seitental ist auch Standort unberührter Lebensräume. Sie gingen bei einer Verbauung als Biosphäre für immer verloren. Die Umweltschutzorganisationen haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Langtaufers ein unberührtes Tal ist, dessen Entwicklungspotenzial in einer ganz andere Richtung liegt, nämlich im Aufgreifen von Trends wie „Achtsamkeit, Entschleunigung, Qualität, Regionalität, Back to the roots-Bewusstsein, Natur, Gesundheit u. v. m.“ (Brief der Umweltschutzgruppe Vinschgau an die Mitglieder der Landesregierung vom Oktober 2016).
Der Ansatzpunkt für die BetreiberInnen, die Oberländer Gletscherbahnen AG, ist nicht der Schutz dieser Lebensräume, sondern ein Aufhänger besonderer Art: Sie stützen sich auf die Tatsache, dass gesetzlich zwar grundsätzlich keine neuen Schigebiete ausgewiesen werden können, aber die Erweiterung bestehender Schigebiete und deren Verbindung durchaus möglich ist.
Den Ansatzpunkt im skitechnisch aktuell unerschlossenen Langtaufers bildet ein alter, seit Jahrzehnten still gelegter Schlepplift, auf dessen Bestehen sich die Betreiber zu stützen versuchen. Die virtuelle Existenz der Anlage im Bauleitplan (real existieren nur mehr die Träger) ermöglicht die Ausweisung einer Trasse ab Langtaufers in Richtung Tirol und die Perspektive auf die erhoffte Verbindung. Die in einem ersten Projekt vorgelegte Trassenführung war allerdings so beschaffen, dass damit auf Südtiroler Seite erosionsgefährdete Hänge durchschnitten worden und zugleich natürliche Ressourcen, Habitate und Landschaftsräume schwer in Mitleidenschaft gezogen worden wären.
Dieses 2016 vorgelegte, groß dimensionierte Projekt lehnte denn auch der Umweltbeirat am 16. 2. 2017 in aller Entschiedenheit ab. Er verwies auf die grundsätzliche Problematik des Projektes als eines scheinbar „ergänzenden Eingriffs“, der aber von durchschlagender Wirkung war. Das negative Gutachten wurde unter anderem so begründet:
„Aus landschaftlicher Sicht verändern die geplanten Anlagen den natürlichen und unberührten Charakter des alpinen Landschaftsbildes sowie der sensiblen Ökosysteme unwiederbringlich und sind mit den Zielsetzungen des Schutzes sowie der nachhalteigen Entwicklung der Landschaft nicht vereinbar.“
Nach dieser ersten Abweisung machten sich die Betreiber jedoch unverdrossen an die Ausarbeitung einer weiteren, in ökologischer und landschaftlicher Sicht entschärften Projektvariante. Leider war der Grundmangel damit nicht beseitigt, nämlich, dass die Eingriffe aus landschaftlicher und ökologischer Sicht grundsätzlich nicht tragbar waren. Vorausschauend nahm das Gutachten des Umweltbeirates bereits zu dieser alternativen Trassenvariante Stellung, wobei die negative Grundhaltung beibehalten wurde: Im Gutachten heißt es:
„Die in der Machbarkeit untersuchte Trassenvariante, die vom Weissseejoch über den orographisch rechten Hang der Geländekammer ins Tal führt, ist zwar im Vergleich zur Trasse vom Karlsjoch durch den Talboden mit geringeren Erdbewegungen verbunden. Auch sind weniger Konflikte mit naturkundlich relevanten Lebensräumen zu erwarten. Nachdem jedoch die übrigen Infrastrukturen im wesentlichen gleich bleiben und zudem eine neue Zubringerbahn mit Piste zum Weissseejoch auf österreichischem Gebiet notwendig wird und damit im Bereich des Grates doch signifikante Eingriffe nötig sind, reduziert die Realisierung dieser Variante den Gesamteingriff nicht wesentlich“.
Die Ausrichtung und wohl begründete Bewertung des Umweltbeirates richten also klar gegen das Projekt. Nun liegt es an der Landesregierung, ihre Ankündigung der Vorwahlzeit 2013 wahr zu machen, die Gutachten und Berichte der Beiräte und Kommissionen ernst zu nehmen. Man wollte damals eine deutliche Abgrenzung signalisieren von der Willkürhaltung der Ära Durnwalder, die oft genug klare Sachvorgaben der Ämter durch das Diktat von oben überging.
Das Beispiel Langtaufers steht in dieser Hinsicht als Symbolentscheidung. An ihr kann man ablesen, welche Rolle die fachliche Ebene in den Beschlüssen der Landesregierung einnimmt. Jetzt und in Zukunft.
Daher beauftragt der Landtag die Landesregierung
im Zusammenhang mit dem LGE 135/17 das Ergebnis des Umweltbeirat-Gutachtens Nr.3/2017 betreffend die „Machbarkeitsstudie zum Fachplan für die Aufstiegsanlagen und Skipisten. Skitechnische Verbindung der Skizonen Langtaufers (I) und Kaunertal (A)“ als bindende Entscheidungsgrundlage anzuerkennen und entsprechend das Projekt abzulehnen.
Bozen, 2.10. 2017
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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