BESCHLUSSANTRAG

Am 1. März 2019 fand in Bozen an der Universität eine viel besuchte und beachtete Tagung („Mens(a) sana in corpore sano“) zur nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung statt. Von den Fachleuten wurde unterstrichen, wie wichtig der Ausbau von nachhaltig produzierten Lebensmitteln gerade in der Gemeinschaftsverpflegung ist. Auch der Nationale Aktionsplan zum Green Public Procurement (GPP) sieht vor, dass Mindestumweltkriterien (MUK) eingehalten werden. Italien ist bisher der einzige Staat der Union, der das GGP verpflichtend vorsieht.

Eine weitere Norm, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, ist die EU-Richtlinie Nr. 1337/2013, die vorsieht, dass beim Verkauf von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das Herkunfts- und Schlachtland auf der Etikette angegeben werden muss.

Konsumentinnen und Konsumenten fordern auch zunehmend diese Klarheit über die Herkunft der Lebensmittel ein, in besonderem Maße, was das Fleisch betrifft. Immer mehr Menschen wissen um die Wichtigkeit der Lebensmittel für die eigene Gesundheit und jene ihrer Kinder.

In dieser Hinsicht hat die Gemeinschaftsverpflegung eine besonders wichtige Rolle. Denn es werden dort erstens Menschen mit Essen versorgt, die mehrmals wöchentlich am selben Ort verköstigt werden. Zweitens handelt sich oftmals um Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes besondere Bedürfnisse oder/und Sensibilitäten aufweisen (Kinder, SeniorInnen, Kranke, Pflegebedürftige…).

Wie bei der Tagung am 1.3.19 unterstrichen wurde, möchten die KonsumentInnen darüber Bescheid wissen, was sie in der Mensa essen. In Umfragen etwa wurde von der großen Mehrheit der befragten Eltern eines Kindergartens ausgesagt, dass man wissen möchte, um welche Art der Lebensmittel es sich handelt. Das Interesse richtet sich in besonderem Maße auf die Herkunft der Lebensmittel, insbesondere was den Anbau (bio oder nicht-bio) und auf das Fleisch. Meist weiß die Person, die in der Mensa isst, davon praktisch gar nichts.

Die Gemeinde Bozen hat hier eine gute Praxis vorzuweisen: Auf den Menüplänen der Schulausspeisungen steht neben jedem Gericht, welche Zutaten darin aus biologischem Anbau stammen und welche aus fairem Handel.

Diese Praxis sollte ausgeweitet werden. Auf der Grundlage der Kennzeichnungspflicht sollen die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, im Menüplan anzuführen, woher das verwendete Fleisch stammt und welche Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen.

Dieser Ansatz würde nicht nur zu mehr Transparenz für die VerbraucherInnen führen, sondern zugleich auch die heimische Wirtschaft stärken, da lokal angebaute Produkte kenntlich gemacht würden und somit ein neues Verständnis entstehen könnte.

Nicht zuletzt würde eine veränderte Nachfrage auch ein diversifizierteres Angebot bedingen – mit Vorteilen für die heimische Landwirtschaft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, die verwendeten Zutaten aus biologischem Anbau auf den Menüplänen anzugeben.
  2. Alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, die verwendeten Zutaten aus fairem Handel auf den Menüplänen anzugeben.
  3. Alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, den Herkunftsort des verwendeten Fleisches auf den Menüplänen anzugeben.

Bozen, 06.03.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Neulich wurde wieder bekannt, dass Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi und sein Vize Christoph Baur einen Ausschankverbot ab Mitternacht für den Obstplatz ins Gespräch bringen.
„Das ist völlig absurd! Statt sich darum zu bemühen, Nachtschwärmern ein attraktives Nachtleben in Zentrumsnähe – wie in vielen anderen mitteleuropäischen Städten – zu bieten, vertreibt man sie mit einer Verbotspolitik aus dem Zentrum.“ finden die young greens.
Zudem werden die Lokale am Obstmarkt in den Abendstunden nicht nur von jungen Menschen gerne frequentiert. Das Groß der nächtlichen BesucherInnen liegt nämlich bei Menschen zwischen 30 und 50 Jahren. Es ist also ungerecht den jungen Menschen hier den schwarzen Peter zuzuschieben.
„Einseitige Verbotspolitik führt nur dazu, dass sich die jungen Boznerinnen und Bozner an einem anderen Ort sammeln werden. Sollen dort dann auch verfrühte Sperrstunden eingeführt werden?“ ärgern sich die young greens.
Als Alternative fordern sie die flächendeckende Einführung von einer Gleitzeit anstelle einer Sperrstunde und erinnern daran, dass im Vorfeld der Landtagswahlen fast alle Parteien für längere Öffnungszeiten der Nachtlokale waren.

Michael Keitsch für die young greens southtyrol

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Im Jahre 2017 wurde das Büro Pföstl Alois & Co. OHG mit der Ausarbeitung eines Genehmigungsprojektes für den Abbau von Steinen der „Grube Pföstl Naif“ in Meran beauftragt. Es stellt sich uns die Frage, welche Gutachten zu diesem Projekt abgegeben wurden und wie der weitere Werdegang des Projektes aussieht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Welche Behörden und Verbände haben zum Projekt ein Gutachten abgegeben?
  2. Was beinhalteten die Gutachten der Forst und des Landschaftsschutzes?
  3. Zu welchem Beschluss ist die Dienststellenkonferenz gekommen?
  4. Hat der Antragsteller gegen den Bescheid der zuständigen Landesabteilung Aufsichtsbeschwerde eingelegt?
  5. Wenn ja, wann entscheidet die Landesregierung dazu?

Bozen, 01.03.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Wir zählen fleißig mit, wie viele Schritte nach hinten, in eine längst vergessen gehoffte Vergangenheit, von dieser Landesregierung gemacht werden. Mit Bestürzung hören wir, dass auch das Projekt DolomitesVives von der neuen Landesregierung in Frage gestellt wird. Wir werden die LandesrätInnen für Mobilität und für Umwelt in der aktuellen Fragestunde der nächsten Landtagssitzung dazu direkt befragen.
Inzwischen aber zeichnet sich ab, dass in diesem Sommer „der Verkehr auf den Dolomitenpässen ungehindert fließen“ können wird. (Zitat der LandesrätInnen auf Rai Südtirol).
Gute Nacht, schöne Gegend, möchte man volksmundmäßig kommentieren!
Mit dem Projekt DolomitesVives hatt man sehr schüchtern und zaghaft einen ersten Ansatz gewagt, um über den Verkehrsfluss über die Dolomitenpässe zumindest einmal nachzudenken, um erste Schritte zur Befreiung vom Verkehr zu machen. Es konnten erste Bilanzen gezogen werden, und man konnte sich auch schon einmal vorstellen, wie es sein könnte, ohne Verkehr, in der Bergwelt der Dolomiten.
Nun soll der Verkehr wieder ungehindert fließen. Im Trentino hat die dortige Landesregierung ebenfalls angekündigt, mit der Totalöffnung der Pässe „endlich“ wieder Gas zu geben – im wörtlichsten Sinne.
Wir fordern die Landeseregierung auf, schnellstens Maßnahmen zu einer weitergehenderen Verkehrsbefreiung auf den Dolomitenpässen zu setzen – anstatt sich womöglich in die entgegengesetzte Richtung zu entwickeln.

27.02.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu.

Nach mehreren Jahren intensiver Vorarbeit war im Sommer vor den Wahlen 2018 endlich das neue Gesetz für direkte Demokratie, Beteiligung und politische Bildung (Amhof/Foppa/Noggler) vom Landtag verabschiedet worden. Es stand im Geiste der Wahlversprechen von 2013 und war ein, wenn auch in vielen Teilen im letzten Moment von der SVP beschnittener, Vorstoß in Sachen Bürgerbeteiligung in Südtirol.
Bereits während der Debatte im Landtag kam heraus, dass der LH mit seinen eigenen Versprechungen nicht mehr einverstanden zu sein schien. Besonders der Artikel 12 (Bestätigendes Referendum über Landesgesetze) schien ihm ein Dorn im Auge.
Angesichts der bevorstehenden Wahlen konnte man sich allerdings nicht die Blöße geben und so ging das Gesetz damals durch.
Jetzt, nach getaner Wahl, zögert man keinen Augenblick, die Bürgerbeteiligung endgültig von der Agenda zu streichen.
Der LGE Nr. 12/19, Erstunterzeichner Lanz, sieht unter anderem vor, dass der „anrüchige“ Artikel 12 gestrichen wird.
Es muss schon ein ganz wichtiges Anliegen sein, wenn die SVP gleich am Beginn der neuen Legislaturperiode (es ist gerade mal der 2. Gesetzenzwurf, den die Mehrheit eingebracht hat!) ihre Kräfte in dieses Thema legt.
Hat die SVP Angst vor der Demokratie? Glaubt sie wirklich, dass die Bürgerinnen und Bürger nichts anderes zu tun haben, als die Arbeit von Landtag und Landesregierung zu lähmen? Hat sie sogar Angst vor dem Volk, das mit ihren Entscheidungen nicht einverstanden sein könnte?
So oder so, es ist ein trauriges Signal an die BürgerInnen – und ein weiterer Schritt nach hinten, den diese Landesregierung macht.
Wir kündigen an, das Gesetz von Lanz, sollte es vom Landtag angenommen werden, einer Volksabstimmung gemäß Art. 47 des Autonomiestatuts zu unterziehen. Die dafür notwendigen Unterschriften von mindestens sieben Landtagsabgeordneten sind schon allein durch die Grüne Fraktion, das Team Köllensperger und die 5*Bewegung gesichert.
Zumindest über die eigene Beteiligung sollen die BürgerInnen das Sagen haben.

Bozen, 26.02.2019 – L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Artikel 36 des Autonomiestatuts sieht  vor, dass die zwei Vizepräsidenten der Regionalregierung der deutschen und italienischen Sprachgruppe angehören müssen. Das Autonomiestatut gibt aber keinerlei Hinweise über die Sprachgruppenzugehörigkeit des Präsidenten der Regionalregierung, diese kann entweder deutsch, italienisch oder ladinisch sein.

Daher könnte der Präsidenten der Regionalregierung aus den Reihen der Ladiner gewählt werden. Damit wären mehrere Hürden auf einmal genommen: die Regionalregierung bliebe bei fünf Mitgliedern und müsste nicht aufgestockt werden, die Bedeutung der Region bliebe unverändert, die Landeshauptleute könnten sich mit voller Kraft auf die Provinzen konzentrieren und die Ladiner bekämen eine neue Rolle zugesprochen.

Es wäre auch ein deutliches Signal an die Ladiner aus dem Trentino, die bei Weitem nicht den Schutz und die Unterstützung ihrer Schwestern und Brüder aus Südtirol genießen. Ein ladinischer Präsident der Regionalregierung wäre ein politisches Signal über die Grenzen der Region hinaus und würde gleichzeitig die institutionelle Krise lösen.

Die heutige Praxis, dass sich die beiden Landeshauptleute den Posten des Präsidenten der Regionalregierung teilen, hat nichts mit dem Autonomiestatut zu tun, sondern geht auf ein Gentleman Agreement des Jahres 2004 der Ära Durnwalder zurück.

Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

In der Sondersitzung des Grünen Rates, am Montag den 18.02.2019 wurde beschlossen, das von den Europäischen Grünen forcierte Projekt bei den Europawahlen zu unterstützen. Die Europäischen Grünen bemühen sich, dass unter ihrer Schirmherrschaft die sozialökologischen Parteien Italiens vereint zu den Wahlen antreten, um für die Klima- und Ökowende zu kämpfen. Neben der Federazione dei Verdi werden auch Italia in Comune um den Bürgermeister von Parma, Federico Pizzarotti und die Südtiroler Grünen dieses Projekt unterstützen.

Die Südtiroler Grünen sind seit fast zwei Jahren Mitglied der Europäischen Grünen und pflegen intensive Kontakte mit den Grünen aus mittel- und nordeuropäischen Ländern. „Dies ist die einzig logische Entscheidung“ meint Tobias Planer, Co-Sprecher der Südtiroler Grünen, denn „als Teil der Europäischen Grünen haben wir einerseits „familiäre“ Verpflichtungen und andererseits sind wir an der Entwicklung einer starken, italienischen grünen Kraft interessiert“.

Das Projekt der Grünen gemeinsam mit Italia in Comune ist auf dem Weg und wir laden alle europafreundlichen Kräfte in Südtirol ein, sich diesem Projekt anzuschließen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Medienberichte lenken unsere Aufmerksamkeit auf das Deutsche Schulamt, im Spezifischen auf die Koordination der InspektorInnen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche sind die Zugangsvoraussetzungen, um die Koordination der InspektorInnen übernehmen zu dürfen? Gibt es Wettbewerbe? Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage findet normalerweise die Ernennung des Koordinators, der Koordinatorin statt?
  2. Welche sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Führungskraft andere Führungskräfte bewerten darf?
  3. Gab es in den letzten 10 Jahren Fälle, in denen die Voraussetzungen laut 1) und 2) nicht erfüllt waren? Wenn ja, welche?

BZ, 18.02.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Die unsäglichen Aussagen von Gemeinderat Kevin Masocco im Hinblick auf die „geile DJ zu vergewaltigen“ haben zu Recht einen Sturm der Entrüstung ausgelöst und sind auf das Schärfste zu verurteilen.
Offen ist allerdings noch die Einordnung dieser Aussage. Denn es handelt sich bei Kevin Masocco nicht um einen Einzelfall oder um eine Ausnahme. Im Gegenteil, Masocco ist die logische Folge, das Naturprodukt einer bestimmten Art, den öffentlichen Diskurs zu führen. Die Aufbauarbeit von Berlusconi und Salvini steht in einer direkten Linie zu Masoccos Audionachricht. Die Verrohung und Brutalisierung hat viele Zwischenschritte gemacht, auch in Südtirol und leider meist mit stiller Zurkenntnisnahme der Öffentlichkeit.
Siehe Lega-Exponent Sergio Armanini, der 2014 auf eine Recherche der Journlistin Silvia Fabbi mit dem Wunsch nach 100 Vergewaltigungen in Nigeria reagierte.
Siehe die Angriffe der Lega-Gemeinderäte in Bozen auf die Stadträtin Lorenzini, deren Konterfei sogar auf 500-Euro-Scheine gedruckt wurde, um auf „ihre“ Verschwendungssucht hinzuweisen (obwohl sie für öffentliche Arbeiten gar nicht zuständig ist!)
Siehe im selben Kontext den Post des „Onorevole“ Maturi, der dieselbe Stadträtin der öffentlichen Häme preisgibt, weil sie auf einer Demo war, anstatt „Schnee zu schöpfen“ (wofür im Übrigen ebenfalls der Stadtrat für öffentliche Arbeiten zuständig wäre).
Es ist wichtig, sich dies vor Augen zu halten, denn es zeigt auf, wie sehr man sich auf die Feindbildkonstruktion verlassen kann. Da funktioniert einfach eine grüne Stadträtin besser als ein SVP-Assessor.
Sexismus geht immer.
Rassismus ebenso.
Hierzu könnte man natürlich Romane schreiben. Ich möchte indessen nur eine kleine Anekdote bringen, letzthin passiert im Landtag. Vizelandtagspräsidentin Rita Mattei antwortet auf die Frage eines Eurac-Winterschool-Teilnehmers nach dem Migrationsproblem in Südtirol: „Die Asylanten, die Tag und Nacht herumlungern ohne etwas zu tun, während die normalen Menschen nicht wissen, wie sie ans Monatsende kommen“. Was fast schon harmlos klingt, birgt eine ebenso krasse wie willkürliche Unterscheidung zwischen „Normal“ und „Nicht-Normal“. Unterscheidungen, die in der Menschheitsgeschichte immer noch Unheil gebracht haben – aber auch viel Zuspruch und Konsens.
Will sagen: Kevin Masocco ist kein „Fehler im System“, sondern ein intrinsischer Aspekt des Systems Lega. Unsägliches sagbar machen, willkürlich unterscheiden, auf Schwächere eindreschen, Frauen lächerlich machen, das alles ist nicht Produkt eines einzelnen, vielleicht etwas minderbemittelten jungen Spunds, sondern das Gewinnerkonzept einer Partei, die gerade deshalb derzeit große Erfolge feiert.
Wir sollten uns wegen Kevin Masocco aufregen, natürlich, und protestieren gegen seine dämlichen Aussagen.
Dabei dürfen wir nicht vergessen, aus welchem Haus er kommt – und leider ist er nicht allein zu Haus.

 

Ein persönlicher Kommentar von Brigitte Foppa

 

LANDESGESETZENTWURF Nr. 11/19

Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 2016, Nr. 8

In Südtirol und europaweit gerät der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der intensiven Landwirtschaft zunehmend in Kritik, weil die Pestizidgaben nicht nur die landwirtschaftlichen Zielgrundstücke betreffen, sondern die Abdrift der Pestizide auf landwirtschaftlichen Bioflächen, auf sensible Zonen wie Spielplätze oder Parkanlagen, auf Kleingewässer, auf naturnahe Lebensräume wie Trockenrasen, Feuchtwiesen oder Waldränder niedergeht.

Die Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden verursacht einen drastischen Rückgang der Insektenfauna (z.B. Bienensterben), was sich wiederum negativ auf die Populationen der Vögel, Amphibien oder Fische auswirkt. Insgesamt gesehen ist davon auszugehen, dass der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden europaweit, italienweit und auch in Südtirol direkt oder indirekt für den Verlust an Biodiversität mitverantwortlich ist.

In letzter Zeit tauchten neben der Frage zum Verlust an Biodiversität auch Fragen zur Unversehrtheit der Gesundheit der Bevölkerung im Einzugsgebiet von intensiven Landwirtschaftsformen auf, weil Abdrift und Thermik die winzigen Pestizidpartikel (Areosole) weit über die Zielgrundstücke hinaus- und in Siedlungsgebiete eintragen.

Hier der komplette Gesetzentwurf und Begleitbericht.

Bozen, 15.02.2019

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

Der Gesetzentwurf wurde am 23.04.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.