ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das italienische Umweltinstitut ISPRA (L’Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale) führt im Jahresbericht 2017 (Annuario dei dati ambientali 2017) an, dass in der Region Trentino-Südtirol rund 40 kg chemisch-synthetische und „biologische“ Wirkstoffe pro Hektar ausgebracht wurden. Diese Pestizidmenge ist gesamtstaatlich betrachtet exorbitant hoch, werden doch italienweit im Durchschnitt „lediglich“ 7 kg pro Hektar ausgebracht. Auch global betrachtet befinden sich Trentino-Südtirol mit diesen Pestizidmengen pro Hektar im absoluten Spitzenfeld, gemeinsam mit Ländern wie Costa Rica (25 kg/ha), Kolumbien (17 kg/ha) oder Israel (15 kg/ha).

Im Jahresbericht des Umweltinstitutes ISPRA werden die in Südtirol verwendeten Wirkstoffe nach Kategorien getrennt aufgelistet, und zwar für das Jahr 2015 wie folgt:

Fungizide         557.987 kg

Insektizide       460.343 kg

Herbizide         31.050 kg

Verschiedene    15.19 kg

Biologische       2.073 kg

Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Südtirol 1.049.380 kg chemisch-synthetische Wirkstoffe, 15.619 kg „verschiedene“ Wirkstoffe und 2.073 biologische Wirkstoffe, also insgesamt 1.067.072 kg Wirkstoffe in den Umlauf gebracht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um Auskunft über die im Zeitraum 2008 – 2018 verkauften und ausgebrachten Mengen an Einzel-Wirkstoffen für den Pflanzenschutz;
  2. wir ersuchen um die Aufschlüsselung der verkauften und ausgebrachten Pestizidmengen nach Einzel-Wirkstoff und Jahr;
  3. wir ersuchen um die Aufschlüsselung der verkauften und ausgebrachten Pestizidmengen nach Bezirk und Jahr.

Bozen, 27.08.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 19 im April 2019 wurde uns bestätigt, dass das Inkrafttreten der neuen Regelung bis 1. Juli 2019 ausgesetzt wurde.
Dieser Zeitpunkt nähert sich und die Betroffenen sorgen sich entsprechend.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

  1. Wie wird die Regelung nach dem 1. Juli 2019 aussehen?

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu.

 

Das Gutachten wurde uns allerdings auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt. Dazu die Tageszeitung am 27.08.2019:

Der Sommer 2019 neigt sich dem Ende zu, Höchsttemperaturen und „außergewöhnliche“ Wetterereignisse inbegriffen: Der Regenwald am Amazonas, die grüne Lunge der Erde, brennt, Staats- und Regierungschef reden, ohne ihren Worten Taten folgen zu lassen und junge Menschen fordern ohne müde zu werden ihr Recht auf eine Zukunft ein. Worauf wollen wir denn noch warten, bevor wir den Klimanotstand ausrufen? 

Die Grüne Fraktion im Landtag versucht erneut, die Landesregierung wachzurütteln, nachdem ein erster Vorstoß im Juli in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt gescheitert war. In der kommenden Landtagswoche im September werden die Grünen den Beschlussantrag „Klimanotstand: Die Zeit drängt“ im Landtag behandeln. „Gestern in der Fraktionssprechersitzung haben wir unser Vorhaben angekündigt”, erklärt Brigitte Foppa, „es gilt keine Zeit zu verlieren. Die Jugendlichen dieser Welt fordern dies zurecht und die Politik muss ihre Arbeit machen und auf jeder möglichen Ebene aktiv werden“.

Südtirol kann und soll im Kleinen ein Zeichen setzen und dem Vorbild Vorarlbergs folgen, das als erstes Bundesland in Österreich den Klimanotstand ausgerufen hat. Die französische Regierung rief den Klimanotsand zu Beginn des Sommers aus, in Italien geschah dies bereits in mehreren Gemeinden (Varese, Turin, Siracusa, Lucca, Neapel, Mailand, Acri), in Südtirol übernahm Sterzing auf Gemeindeebene die Rolle des Vorreiters auf diesem Gebiet und der Gemeindeausschuss Bozen stimmte diesem Vorhaben Ende Juli auch bereits zu. „Wir müssen den Klimawandel bis 2030 bremsen, das sind wir unseren Kindern und den künftigen Generationen schuldig“, so Riccardo Dello Sbarba.

Denn zwar hat Südtirol bereits 2011 einen Klimaplan 2050 ausgearbeitet, dieser erweist sich jedoch als wenig ehrgeizig und noch weniger konkret. Ein nötiger Schritt wäre jener, im Klimaplan die Ziele des Pariser Klimavertrags zu integrieren und ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, um Energiekonsum und Müllproduktion zu senken und um die Mobilität deutlich nachhaltiger werden zu lassen. „Es ist an der Zeit, dass wir konkrete Taten für den Klimaschutz zu sehen bekommen“, fordert Hanspeter Staffler.

Die so oft heraufbeschworene Sensibilität im Bereich Umwelt und der Fokus auf den Stopp des Klimawandels der SVP können sich also bei der nächsten Landtagswoche vom 10. bis zum 13. September in der Praxis beweisen. Wir sind gespannt – und bleiben dran!

Bozen, 27.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

In den Tagen vom 17. bis 25. August waren Barbara Lemayr, Michael Keitsch und Zeno Oberkofler für die young greens southtyrol in Bad Leonfelden in Oberösterreich beim Sommercamp der Grünen und Grünalternativen Jugend Österreich. “Nie wieder autoriärer Staat” war das Thema des heurigen Sommercamps, dass die Teilnehmer*innen wie ein roter Faden durch die vielfältigen Workshops und Diskussionen mit renomierten Experten geführt hat.
“In einer Zeit, in der wir in Italien und Europa vermehrt mit politischen Kräften konfrontiert sind, welche die liberale Demokratie in Frage stellen, ist es wichtig sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen. Man schaue nur zur aktuellen politischen Situation in Italien, wo es Minister gibt, welche die “volle Macht” anstreben. Wesentlich ist es, die Zusammenhänge zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu verstehen, die zu autoritären Dynamiken führen,” so Zeno Oberkofler, Co-Sprecher der young greens southtyrol.
Barbara Lemayr, Aktivistin der young greens: “Wir haben vieles dazugelernt und kehren mit vielen neuen Erlebnissen und Freundschaften nach Südtirol zurück.”
Das Sommercamp war natürlich auch eine besonders gute Gelegenheit um Kontakte zu knüpfen und um sich auszutauschen.
“Besonders hat es uns gefreut Adrijana Novakovic, Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft für die GRAS kennenzulernen. Wir bedanken uns herzlichst für die Gastfreundschaft und wünschen besonders den jungen Kandidatinnen und Kandidaten der Grünen für die kommenden Nationalratswahlen viel Erfolg.” schließt Michael Keitsch ab.

Die young greens southtyrol

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Sinne der Sammlung von Daten und Fakten haben wir uns in einer Landtagsanfrage (Nr. 354/19) zu den Tiertransporten durch und aus Südtirol erkundigt. Es war uns bewusst, dass die Auskunft eine ausgiebige Recherchetätigkeit erforderte, die Antwort des Landesrates lässt jedoch noch einige Fragestellungen unbeantwortet. Wir bitten daher auf dem Weg der aktuellen Fragestunde um Nachreichung der Antworten.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wir waren der Meinung, dass Tierbewegungen grundsätzlich zu melden sind. Sie sagen, dass man die Auskunft darüber aber nicht hat. Bestätigen Sie uns also, dass Sie keine Kenntnis darüber haben, wie viele Schweine und Hühner (zu den Rindern haben Sie uns die Auskunft ja gegeben) aus Südtirol 2018 ins Ausland oder in andere Provinzen Italiens transportiert wurden?
2. Sie schreiben in Ihrer Antwort: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachtöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht.“ Worauf stützt sich diese Behauptung? Kann dies tatsächlich kategorisch ausgeschlossen werden?
3. Wir hatten uns nach den autorisierten Transportunternehmen aus Südtirol erkundigt, die Tiertransporte abwickeln dürfen. Sie haben uns einen Link zum Gesundheitsministerium angegeben, der leider nicht mehr funktioniert. Somit sind wir, trotz längeren Suchens, nicht imstande gewesen, diese Unternehmen ausfindig zu machen. Wir bitten um die Liste der Unternehmen.

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung und unsere Replik dazu heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Gülle auf Bergwiesen stinkt zum Himmel und zerstört die Artenvielfalt. Wir fordern die Landesregierung auf, diesem Unfug Einhalt zu gebieten!

Die Umweltschutzgruppe Vinschgau macht in einer Presseaussendung auf einen eklatanten Fall von fehlgeleiteter Landwirtschaftspolitik aufmerksam. In der Gemeinde Graun wurde kürzlich auf artenreichen Bergwiesen Gülle ausgebracht, was wissenschaftlich nachgewiesen zur Zerstörung der Blumen- und Kräuterpracht führt.

Bergwiesen sind hochsensible Lebensräume, entstanden durch jahrhundertelange sorgsame bäuerliche Bewirtschaftung. Gedüngt wurden die Bergwiesen in der Vergangenheit niemals, das Heu wurde aus schonend geernteten Kräutern und Gräsern gewonnen.

Die Südtiroler Landwirtschaftspolitik fördert seit Jahrzehnten die intensive Milchwirtschaft mit öffentlichen Geldern. Das Ergebnis sind viel zu viele Rinder für die vorhandenen Wiesen und Weiden, ungefähr die Hälfte der notwendigen Futtermittel (Heu und Kraftfutter) müssen daher aus dem Ausland und aus Übersee importiert werden. Überschüssige Gülle und Mist sind aber im Land zu entsorgen.

Die Düngung der Talwiesen ist verständlich, aber für das Grundwasser problematisch. Die Ausbringung der Gülle auf Bergwiesen ist eine Verzweiflungshandlung, weil die Bauern nicht mehr wissen, wohin damit. Der Mehrertrag an Heu kann vernachlässigt werden, die Zerstörung der Bergblumen ist fatal. Es verschwinden damit auch unzählige Schmetterlinge, Wildbienen und andere Insekten, die auf diese Bergkräuter angewiesen sind.

Die Südtiroler Landwirtschaftspolitik ist in einer Sackgasse gelandet, da sie maßgeblich für den massiven Rückgang der Artenvielfalt verantwortlich ist. Wir stehen für ein sofortiges und radikales Umdenken.

Südtirol braucht jetzt die Ökowende!

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Foto: © Umweltschutzgruppe Vinschgau

Premier Conte hat im Senat seinen Rücktritt angekündigt. In seiner Abtrittsrede hat er noch einmal streng mit seinem Innenminister und Zerrütter der Regierung abgerechnet. In der Auseinandersetzung, in die auch der wiedergekehrte Renzi grätschte, ging es weniger um die realpolitischen Divergenzen als vielmehr um die Art, Politik und Demokratie zu gestalten. Die Auseinandersetzung spielte sich ab zwischen Sache und Symbol, zwischen Argument und Slogan, zwischen Ratio und Testosteron.

Ein bedeutsames Zeichen, dass wir an einem Markstein sind. Das gebietet große Aufmerksamkeit.

Der populistische Hype ist unübersehbar und wurde heute von Salvini in der gesamten ätzenden Klaviatur gespielt. Besonders schlimm ist der Eindruck, dass die 5-Sterne-Bewegung, die selbst die Mittel des Populismus benutzt hat, in der Verheißung, damit das verhasste alte System zu brechen, nun von derselben Masche überrollt wird – fatal und schamlos amplifiziert von Salvini. Das Hickhack über Rosenkranz und Muttergottes, der Wettlauf um das beste Bibelzitat, die Beschwörung von „Familie“ und „Normalität“ – das alles spricht Bände.

Recht hat, wer auf die Möglichkeit eines totalitären Drifts hinweist. Wir alle sind aufgefordert, achtsam und mutig die demokratischen Werte zu verteidigen. Der Moment ist nicht zu unterschätzen. In den Händen des Staatspräsidenten liegt nun eine große Verantwortung.

Aber nicht nur in seinen.

 

Brigitte Foppa, 20.08.2019

BESCHLUSSANTRAG.

Zehn Prozent der europäischen Bevölkerung sind einer erheblichen Lärmbelastung durch den Schienenverkehr ausgesetzt, die vor allem auf den Güterverkehr zurückzuführen ist. Davon betroffen sind insbesondere Menschen, die in der Nähe von Bahnstrecken leben.

Auch in Südtirol zählt der durch den Bahnverkehr verursachte Lärm entlang der gesamten Brennerachse, vor allem aber in dicht besiedelten Wohngebieten, zu den Hauptursachen für Gesundheitsschäden. Die Lärmmessungen entlang der Strecke Salurn – Brenner zeigen beträchtliche Überschreitungen der Grenzwerte besonders in den Nachtstunden, da nachts mehr Güterzüge verkehren, die zudem geräuschintensiver als Personenzüge sind.

Bisher hat sich der italienische Schienennetzbetreiber RFI auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentriert. Über ein Vereinbarungsprotokoll zwischen Land und Schienennetzbetreiber RFI wurden Lärmschutzwände in einigen begrenzten Abschnitten der Bahnlinie finanziert und errichtet.

Mit der Anbringung dieser Wände wird das Geräusch aber nicht an der Hauptquelle, d. h. am Rad-Schiene-Kontakt und am Bremssystem, bekämpft. Mittlerweile weiß man, dass sich Lärm am kosteneffizientesten an der Quelle – sprich da, wo der Lärm entsteht – verringern lässt. So kann der Lärm durch den Austausch von Gusseisen-Bremssohlen durch Verbundstoffbremssohlen um bis zu 10 dB vermindert werden.

Demnach ist es von grundlegender Bedeutung, eine Nachrüstung der Wagen mit geräuscharmer Technik voranzutreiben.

Der gravierende Nachholbedarf Italiens bei der Schaffung einer geräuscharmen Güterwagenflotte wird bald nicht nur der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unserer Volkswirtschaft schaden. Am 20. Juli 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zum Schutz vor Bahnlärm (Schienenlärmschutzgesetz vom 20. Juli 2017 – BGBl. I S. 2804). Artikel 3 dieses am 29. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes sieht vor, dass ab dem 13. Dezember 2020 auf dem deutschen Schienennetz keine Güterwagen mehr verkehren dürfen, die über keinen Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 1304/2014 vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge – Lärm“ sowie zahlreicher weiterer EU-Bestimmungen verfügen (Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU – Amtsblatt der Europäischen Union L 356 vom 12. Dezember 2014, S. 421 – oder des Beschlusses der Kommission 2011/229/EU vom 4. April 2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems – Amtsblatt der Europäischen Union L 99 vom 13. April 2011, S. 1).

Die geografische Lage Deutschlands macht eine Umrüstung der über den Brenner verkehrenden Eisenbahngüterwagen unumgänglich, da fast alle Destinationen in Deutschland liegen oder nur über Deutschland zu erreichen sind. Ohne diese Zertifizierung könnte der Schienengüterverkehr über den Brenner Richtung Deutschland ab Dezember 2020 stark eingeschränkt werden, was auch das Ziel der Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Straße auf die Schiene weitgehend zunichte machen würde.

Südtirol kann in dieser Situation nicht länger tatenlos zuschauen. Zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft muss das Land
Maßnahmen ergreifen, um Italien zur Schaffung einer umweltverträglichen Eisenbahnwagenflotte zu bewegen, zumal die EU Lösungen und Geldmittel zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.

Im Juni 2015 trat nämlich die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 zur Festlegung der Modalitäten für die Anlastung der Kosten von Lärmauswirkungen in Kraft.

In dieser Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Anreize für Eisenbahnunternehmen zu schaffen, damit sie geräuscharmes Rollmaterial verwenden oder bereits verkehrende Wagen
nachrüsten und somit zur Lärmminderung beitragen. Für diejenigen Unternehmen, die hingegen weiterhin geräuschintensive Wagen oder Züge einsetzen, sollen Benachteiligungen vorgesehen werden. In der Verordnung werden sowohl die Kriterien als auch die Benachteiligungen und Anreize genau festgelegt. Im Wesentlichen handelt es sich um ein „Bonus-Malus-System“: Für Unternehmen, die geräuschintensive Züge einsetzen, ist ein erhöhter Tarif vorgesehen, wobei der entsprechende Erlös dazu verwendet wird, um Anreize zur Nachrüstung der Züge zu schaffen und Unternehmen für den Einsatz geräuscharmer Züge zu belohnen. Die Tariferhöhungen für geräuschintensive Züge richten sich nach der „Schutzwürdigkeit der Streckenabschnitte“ (zum Beispiel Eisenbahnabschnitte in Bergtälern) sowie nach der Bevölkerungsdichte in den betroffenen Gebieten. Dabei gelten der Grundsatz der Kostenwahrheit und das Verursacherprinzip.

Dieses System eignet sich besonders gut für die Brenner-Eisenbahnlinie sowohl in ihrer derzeitigen als auch und vor allem in ihrer zukünftigen Beschaffenheit, d. h. im Hinblick auf einen Anstieg
des Güterverkehrs durch die Umsetzung des Projekts zum Ausbau der Eisenbahnkapazität.

Im Zusammenhang mit dieser Verordnung steht unter anderem auch die EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, welche die Schaffung eines Fonds zur Nachrüstung von Eisenbahnwagen vorsieht. Mit Mitteln aus diesem Fonds hat Deutschland bereits die Hälfte seiner in Betrieb befindlichen Waggons saniert. Es ist daher naheliegend, dass Deutschland aufgrund dieses Umstandes ab 2020 keine Eisenbahnwaggons mehr durch sein Gebiet durchfahren lassen wird, die nicht den Anforderungen an eine geringe Lärmbelastung entsprechen.

Unseres Wissens hatte Trenitalia, die derzeit an die 15.000 Waggons im Einsatz hat, bis vor kurzem noch nicht einmal einen Finanzierungsantrag gestellt und sie hat sich bis heute nicht ausreichend in diese Richtung eingesetzt.

Aus all diesen Gründen,

verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, folgende Maßnahmen zu treffen:

  1. Als vorrangiges Ziel für das Land Südtirol wird die Verringerung des Eisenbahnlärms durch Nachrüstung und Modernisierung des Rollmaterials, das entlang der Brennerachse und anderer Abschnitte in unserem Landesgebiet zum Einsatz kommt, festgelegt.
  2. Insbesondere soll sich die Landesregierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und bei allen Stellen, in denen das Land vertreten ist, dafür einsetzen, dass

a) der italienische Staat und die italienische Regierung sich nach Kräften dafür verwenden, die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 zur Festlegung der Modalitäten für die Anlastung der Kosten von Lärmauswirkungen rasch umzusetzen und somit auch in Italien Anreize für Eisenbahnunternehmen zum Einsatz geräuscharmer Wagen und Züge – auch durch Nachrüstung des bestehenden Fuhrparks – zu schaffen sowie Benachteiligungen für diejenigen Unternehmen vorzusehen, die hingegen geräuschintensive Wagen verwenden;

b) RFI als Netzbetreiber die genannte Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 anwendet und somit auch in Italien das System der Anreize und Benachteiligungen im Zusammenhang mit Eisenbahnlärm umsetzt. Wenn nötig sollen dafür Abkommen und Vereinbarungen mit den autonomen Regionen und Provinzen abgeschlossen werden, insbesondere mit der Autonomen Provinz Bozen und der Region Trentino-Südtirol;

c) Trenitalia als größtes italienisches Bahnunternehmen mit öffentlicher Beteiligung (80 % der im Einsatz befindlichen Waggons) Lärmschutzmaßnahmen für das eigene Rollmaterial einführt und dafür auch die in der EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt;

d) die Staat-Regionen-Konferenz mit den autonomen Provinzen bei der Regierung sowie bei RFI und Trenitalia interveniert, damit alle Akteure im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 und die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ umsetzen;

e) die Eisenbahnunternehmen Rail Traction Company Spa (RTC) und Brennero Trasporto Rotaia Spa (STR), beide Tochtergesellschaften der Brennerautobahn AG, jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben und Programme nach Kräften dazu beitragen, dass sie selbst und ihre Partner und Kunden die Bestimmungen der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom
13. März 2015 und der EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ einhalten.

Bozen, 14.08.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Nach gefühlten eineinhalb Jahren Dauerwahlkampf ist das Regierungsexperiment LEGA-M5S am Ende. Kurz vor der Erstellung des Haushaltes und der anstehenden MwSt.-Erhöhung verlassen die Populisten das sinkende Schiff, welches sie mit unfinanzierbaren Versprechen selbst auf Grund gesetzt haben. Die Rechnung für diese kurze Regentschaft werden wir und unsere Kinder in Form höherer Staatsverschuldung, steigender Steuern, stagnierendem Wachstum und schmerzhaften sozialen Einschnitten noch lange zu spüren bekommen.

Die Verdi Grüne Vërc sehen mit Sorge das Erstarken der Lega und mit ihr jenes dumpfen Nationalismus und Populismus, welcher schon lange überwunden schien. Es obliegt nun den demokratischen Kräften in diesem Land, sich entschieden gegen eine solche Politik der Ausgrenzung, der Vorurteile, des Hasses und der zunehmenden Gewalt zu stellen.“

Nach den „Dolomiten“ mahnt auch Chef des Unternehmerverbandes vor Ausweisung neuer Tourismuszonen. Die Landesregierung muss ihre Verantwortung wahrnehmen.

Der Landesverband für Heimatpflege und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz haben letzte Woche darauf hingewiesen: Die touristische Erschließung Südtirols sprengt aktuell alle Maßstäbe und hat die Grenzen des Verträglichen längst hinter sich gelassen. Überraschend hat am Wochenende auch die „Dolomiten“, bislang warme Befürworterin touristischer Entwicklung, nachgelegt und über die hohe Zahl von 46 Ansuchen um neue Tourismuszonen oder Erweiterungen in 30 Gemeinden Bedenken geäußert. Nun stimmt auch der Chef des Unternehmerverbandes mit in den Chor der Warner ein und hält fest „Übertreiben wir es nicht“, sekundiert von HGV-Chef Manfred Pinzger, der an die Umsicht der Touristiker appelliert.
Dabei war die Entwicklung längst absehbar, worauf die Grüne Landtagsfraktion seit Jahren hingewiesen und bei der Erarbeitung des Gesetzes für Raum und Landschaft 2018 mit allem Nachdruck betont hat: Die seit 2016 angelaufene Bauwelle setzt nicht nur Landschaft und Umwelt unter massiven Druck, sondern auch die Branche selbst, die intern um Gäste und Arbeitskräfte konkurriert.
Es liegt nun an der Landesregierung, den Appetit zu dämpfen – durch einen entschiedenen Stopp und notwendige gesetzliche Änderungen. Die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer scheint die Warnsignale zu hören, aber die Übererschließung ist an vielen Punkten leider nicht mehr umkehrbar. Dennoch ist ein starkes Signal von Regierung und Verwaltung überfällig, geht es doch um die Zukunft der Landschafts- und Lebensqualität Südtirols, auch um ein neues Bewusstsein im Zeichen der Klimakrise.

Riccardo dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler