PRESSEMITTEILUNG.

Der Zusammenschluss zwischen Langtaufers und dem Kaunertal mit einer Gletscherbahn wird stark vorangetrieben. Das Projekt wurde vom Umweltbeirat im Jahr 2017 abgelehnt, die Entscheidung der Landesregierung erfolgt laut Landesrat Philipp Achammer in den kommenden Wochen.
Auf Anfrage der Grünen Fraktion teilt die Landesregierung mit, dass sie über die Mehrheitsverhältnisse der Oberländer Gletscherbahn AG in Kenntnis sei: 67,3% des Gesellschaftskapitals liegt in der Hand der Nordtiroler Kaunertaler Glescherbahnen Ges.m.b.H.. Damit haben die Kaunertaler das alleinige Sagen.
Auf Nachfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Hanspeter Staffler, wie hoch die Landesförderungen für das Projekt im Falle einer Genehmigung seien, gab Landesrat Daniel Alfreider einen möglichen Fördersatz zwischen 45 und 75 Prozent der Projektkosten an. Landesrat Achammer sicherte zu, dass bei der Entscheidung vor allem die ökologischen und sozioökonomische Kriterien ausschlaggebend sein werden.
„Wir wollen diese sensible Hochgebirgsnatur schützen und fordern die Landesregierung auf, den sanften Tourismus in Langtaufers zu unterstützen.“ sagt Hanspeter Staffler. Dieses Megaprojekt würde die Entwicklung in die falsche Richtung lenken.

BZ, 03.03.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat sich heute um 14:00 Uhr getroffen, um über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf für die „Wiedereinführung des Rekursrechtes für Sozialhilfeleistungen“ abzustimmen. Dieses Rekursrecht galt bis 2014, als das Landesgesetz 1991/Nr. 13 abgeändert wurde. Seitdem dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gegen die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen Rekurs einreichen. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen betroffene Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten.
Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat dies heute anerkannt. Mit fünf Ja-Stimmen (Foppa, Renzler, Repetto, Ploner F. und Nicolini) und drei Enthaltungen (Ladurner, Locher und Vallazza) wurde der Gesetzentwurf der Grünen Fraktion angenommen. „Das ist ein wichtiges Ergebnis“ – kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zufrieden – „es ist selten, dass ein Gesetzentwurf der Minderheit im Ausschuss angenommen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Verteidigung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“.

BZ, 03.03.2020

PRESSEKONFERENZ ZUM TAG DER FRAU 2020.

Zum Tag der Frau legen wir alljährlich Fakten und Vorschläge zur Gleichstellungsthematik vor. Im heurigen Jahr möchten wir den Blick ein wenig weiter nach vorne lenken und den Fokus anders setzen: Weg von der klassischen Vereinbarkeitsdebatte (= es den Frauen leichter machen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen) und hin zu einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung. (=beide Eltern sind für Familie und Beruf gleichermaßen zuständig)
Genau dazu haben wir als Grüne Fraktion zwei Beschlussanträge für die laufende Landtagswoche vorbereitet.

1) Geteilte Verantwortung ist halbe Armut (Beschlussantrag Nr. 254/20)

Frauen unterbrechen oft ihre Berufslaufbahn, um Familie und Arbeit vereinbaren zu können und steigen dabei auch vielfach für einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsmarkt aus. Die direkte Folge ist, dass Frauen in ihrem Berufsleben weniger verdienen und somit im Alter ein Drittel weniger Rente wie Männer beziehen.

[ASTAT: „Renten 2017“, in: Astat Info 10/2019, S. 9]

Viele junge Familien sind sich trotz laufender Kampagnen dieser Tatsachen nicht oder nur teilweise bewusst. Vor allem führt die Einengung des Themas auf die Entscheidung “der Frau” dazu, dass es von der Gesellschaft als “Frauenthema” marginalisiert wird. Das muss sich ändern.

Die Grünen Vorschläge an die Landesregierung:

  1. Aufmerksamkeit darauf, Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gemeinsamen Auftrag darzustellen und zu verstehen.
  2. Sensibilisierung: Gemeinsame Verantwortung bei Familiengründung/Kinderbetreuung/ Pflege um Armutsgefährdung einer Person im Alter vorzubeugen.
  3. Unterstützung jener Familien, die bei Familiengründung/ Kinderbetreuung/ Pflege keineN der beiden PartnerInnen finanziell benachteiligen.
  4. Sensibilisierungskampagnen in der Wirtschaft: Familienfreundlichkeit soll als Standortfaktor und zentraler Unternehmenswert angesehen werden.
  5. Besonderes Augenmerk auf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden.

2) Der kleine Unterschied im Haushalt (Beschlussantrag Nr. 255/20)

Es hat sich in Südtirol viel getan in Sachen Geschlechtergerechtigkeit. Ein Bereich, wo aber immer noch die Frauen als “zuständig” empfunden werden, ist die Hausarbeit. Laut ASTAT-Bericht vom 8. März 2016 ist die Rollenverteilung im Haushalt immer noch “von traditionellen Mustern geprägt”.
Die Analyse ergab, dass 66,2% der Männer weniger als 10 Stunden in der Woche im Haushalt mitarbeiten. Im Gegensatz dazu arbeitet mehr als ein Drittel der Frauen (35,1%) mehr als 30 Stunden in der Woche in den eigenen vier Wänden. Jeder fünfte (!) Mann in Südtirol arbeitet weiterhin 0 Stunden pro Woche im Haushalt – bei den Frauen ist es jede 20ste.

[ASTAT: „8. März 2016 – Tag der Frau“, in: Astat Info 3/2016, S. 1]

Die grünen Vorschläge an die Landesregierung:

  1. Mit Sensibilisierungskampagnen jeglicher Art erneut auf das Thema aufmerksam machen.
  2. Männer dazu ermutigen, gleich wie die Frauen die Verantwortung für den Haushalt zu übernehmen.
  3. Die Frauen zu ermutigen, im öffentlichen Leben vermehrt ihre Stimme zu erheben.
  4. Eine Tagung oder ähnliches zu organisieren, um Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen zu präsentieren und Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen.

Bozen, 2. März 2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 06.02.2020 gab es eine Mitteilung vom Direktor der Abteilung Personal zum Kindergartenpersonal, in dem vorgesehen ist, dass „das unbefristete Personal, welches die Zugangsvoraussetzungen als „Integrationskindergärtnerin/Integrationskindergärtner“ besitzt und die entsprechende Stelle verliert, […] auch in der allgemeinen Rangordnung „Kindergärtnerin/Kindergärtner“ die Position als Stellenverlierer/innen ein[nimmt], sofern im eigenen Kindergarten keine entsprechende Stelle frei ist.“
StellenverliererInnen werden im Kindergarten in der Rangliste ganz oben gereiht.
Entsprechend wurde von KindergärtnerInnen in der Folge Unmut geäußert, denn durch diese Vorgehensweise landen KindergärtnerInnen mit mehr Dienstjahren und mehreren Punkten hinter den IntegrationskindergärtnerInnen gereiht werden. Andere Spezialisierungen haben nicht den gleichen Status wie jene der Integration. Schließlich könnte in Zukunft mit den Integrationsstellen bewusst spekuliert werden – was diese wiederum flüchtig macht und abwertet.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Entspricht die Situation wie oben beschrieben der Realität?
  2. Warum hat man diese Entscheidung getroffen?
  3. Hat die Landesregierung Kunde von der Reaktion der KindergärtnerInnen?
  4. Stimmt das beschriebene Ungleichgewicht?
  5. Will man die Situation ändern bzw. mildern und wenn ja, wie und in welchem Zeitrahmen?

BZ, 28.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Regionalgesetzentwurf .

Die Verfassung der Republik Italien besagt im Art. 51: „Alle Staatsbürger beiderlei Geschlechts haben unter gleichen Bedingungen gemäß den vom Gesetz bestimmten Erfordernissen das Recht auf Zutritt zu den öffentlichen Ämtern und zu den durch Wahl zu besetzenden Stellen. Daher fördert die Republik die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch spezifische Maßnahmen“ Der letzte Satz des Absatzes wurde in den Art. 51 mit Verfassungsgesetz Nr. 1 vom 30. Mai 2003 eingefügt. Das beweist, dass man sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts bewusst wurde, dass die Gleichstellung der Frauen im Bereich der politischen Ämter keineswegs umgesetzt war und konkrete Maßnahmen notwendig waren.

Wenn man die Daten zur gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern in Wahlämtern betrachtet, so sieht man, dass wir weiterhin von einer echten Ausgewogenheit entfernt sind. Dies betrifft in besonderem Maße die Gemeindeebene. In Südtirols Gemeinderäten sind derzeit noch nicht einmal 1/5 aller Mandatare Frauen. Ihnen stehen 80,5 % Männern gegenüber. Die 10 Bürgermeisterinnen haben 106 männliche Kollegen (in Prozenten 8,6 : 91,4). Im Trentino ist die Situation nur leicht besser: 27,8% Gemeinderätinnen gegenüber 72,2% männlichen Kollegen, die Bürgermeisterinnen sind im Trentino 20 von 176 (11,4%).

GemeinderätInnen Südtirol GemeinderätInnen Trentino
weiblich männlich weiblich männlich
459 1.893 681 1.767
19,5% 80,5% 27,8% 72,2%
BürgermeisterInnen Südtirol BürgermeisterInnen Trentino
weiblich männlich weiblich männlich
10 106 20 156
8,6% 91,4% 11,4% 88,8%

Quelle: Die Frau in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino (2019)

 

Wir stellen also eine gravierende Unausgewogenheit der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinderäten unserer Region fest. Bereits seit Längerem versucht man mit verpflichtenden „Geschlechterquoten/Frauenquoten“ diesem Ungleichgewicht entgegenzutreten. Der Ansatz ist, durch eine verpflichtende Präsenz von Frauen erstens alle Parteien oder wahlwerbenden Listen dazu zu bringen, weibliche Kandidatinnen zu finden und zu unterstützen. Zweitens soll durch die Präsenz von mehreren Frauen ein diversifiziertes Angebot von Kandidatinnen geschaffen werden, damit nicht eine einzige (oder gar keine) Frau zur Wahl steht. Drittens geht es aber in erster Linie um das Ziel, das Gemeinwesen von Männern und Frauen gemeinsam verwalten zu lassen.

Das Gemeindewahlgesetz der Region Trentino-Südtirol, zusammengefasst im Einheitstext des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen sieht für die Gemeindewahlen in Trentino-Südtirol eine verpflichtende Frauenquote vor. Allerdings handelt es sich hier in Wirklichkeit nur um die Minimalverpflichtung, eine Frau bzw. eine Person des „anderen“ Geschlechts auf der Liste vertreten zu haben. Das verpflichtende „Drittel“ bezieht sich nämlich nicht auf die effektive Kandidatenanzahl der Liste, sondern nur auf die zur Verfügung stehenden Listenplätze. Wird das „Frauendrittel“ nicht besetzt, so bleiben die Listenplätze eben leer und eine einzige Frau kann Dutzenden Männern gegenüberstehen (in Bozen etwa ist eine Liste mit 46 Männern und 1 Frau – oder umgekehrt theoretisch möglich).

Im Landtagswahlgesetz des Landes Südtirol wurde hier 2017 nachgebessert. Die Kandidatenliste für den Südtiroler Landtag bleibt zu einem Drittel der effektiven Kandidatinnen und Kandidaten dem anderen Geschlecht vorbehalten.

Dieser Ansatz wird mit dem vorlegenden Regionalgesetzentwurf auf die Gemeindewahlen übertragen.

Die Anzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von zwei Dritteln wird nicht mehr auf die mögliche Höchstzahl der Kandidatinnen und Kandidaten angesetzt, sondern auf die effektive Anzahl der Menschen, die auf einer Liste kandidieren.

Weiters wird einem weiteren möglichen Missstand entgegengetreten, nämlich, dass die Listenspitzen vom überrepräsentierten Geschlecht eingenommen werden. Es wird in Diskussionen immer wieder darauf hingewiesen, dass sich Frauen nur als „Listenfüllerinnen“ fühlen, wenn sie kandidieren. Der RGE sieht deshalb vor, dass im ersten Drittel der Liste Kandidatinnen und Kandidaten alternieren. So wird zum einen die Mindestanzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von einem Bruchteil besser auf das wahre Geschlechterverhältnis der die Liste vertretenen Menschen angepasst und zum anderen am Listenbeginn, der wahlstrategisch bedeutend ist, ein auch schon rein visuelles Gleichgewicht der Geschlechter hergestellt.

Die vorgesehenen Folgen von Nichteinhaltungen sind an die derzeitigen Bestimmungen des Gemeindewahlgesetzes angepasst worden.

Die Einbringerin erhofft sich durch diese Neuregelung eine Erneuerung und Diversifizierung des demokratischen Lebens in den Gemeinden unserer Region.

Bozen, 02.03.2020

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

 

 

Regionalgesetzentwurf  Nr. xx/XVI “ Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu Wahlämtern ”

Art. 1

(Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu Wahlämtern) 

  1. Artikel 240 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen ist wie folgt ersetzt:

„(Artikel 240 – Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu den Wahlämtern)

  1. Für die Zwecke der Gleichberechtigung beim Zugang zu den Wahlämtern müssen die Kandidatenlisten Vertreterinnen und Vertreter beider Geschlechter umfassen.
  2. In jeder Kandidatenliste darf keines der beiden Geschlechter mit mehr als zwei Drittel der Kandidaten vertreten sein, wobei eventuelle Bruchteile auf die nächste Einheit auf- bzw. abgerundet werden.
  3. In Listen, die mindestens sechs Kandidaten enthalten, müssen im ersten Drittel die weiblichen Kandidatinnen und männlichen Kandidaten abwechselnd gereiht werden, wobei für die Drittelberechnung eventuelle Bruchteile auf die nächste Einheit auf- bzw. abgerundet werden.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen laut Artikel 237 Absatz 3, Artikel 238 Absatz 3 und Artikel 239 Absatz 5 kann für die Kandidatinnen entweder nur der Geburtsname angegeben oder der Zuname des Ehegatten hinzugefügt werden.
  5. Bei der Überprüfung und Zulassung der Kandidatenlisten überprüft die zuständige Bezirkswahlkommission bzw. Bezirkswahlunterkommission den Anteil der Vertreter eines jeden Geschlechts in den Kandidatenlisten. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen laut Abs. 1 weist sie die entsprechende Liste zurück.
    Falls in einer Liste einer der Anteile höher als zwei Drittel ist, werden die Kandidaten des überrepräsentierten Geschlechts von der Liste gestrichen, beginnend beim letzten Kandidaten ebendieses Geschlechts auf der Liste. Von dieser Streichung wird abgesehen, falls ein Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts von der Bezirkswahlkommission bzw. der Bezirkswahlunterkommission aus anderen Gründen nicht zu den Wahlen zugelassen wird. Falls die Streichung bewirkt, dass die Zahl der Kandidaten einer Liste niedriger ist als die für die Zulassung erforderliche Mindestzahl, so wird die Liste zurückgewiesen.
    Falls in einer Liste laut Abs. 3 die Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Drittel nicht alternierend gereiht sind, so nimmt die Bezirkswahlkommission bzw. die Bezirkswahlunterkommission die Reihung im ersten Drittel der Liste von Amts wegen vor, indem sie die ersten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts alternierend zwischen die des überrepräsentierten reiht, beginnend beim zweiten Listenplatz und bis das erste Drittel der Liste erreicht ist.

Art. 2

(Aufgaben der Bezirkswahlkommission bzw. Bezirkswahlunterkommission im Zusammenhang mit Art. 1)

  1. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird der Abs. 1 Buchstabe a) folgendermaßen ersetzt:
  2. Sie führt die im Artikel 240 Absatz 6 vorgesehenen Amtshandlungen durch und weist die Listen zurück, die dem Art. 240 Abs. 1 zuwiderlaufend nicht Kandidaten beider Geschlechter umfassen.
  3. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird in Abs. 1 der Buchstabe a)-bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

a)-bis) Sie prüft ob die Kandidatenlisten entsprechend Art. 240, Abs.2 einen angemessenen Anteil an Kandidaten beider Geschlechter aufweisen. Falls in einer Liste einer der Anteile höher als zwei Drittel ist, werden die Kandidaten des überrepräsentierten Geschlechts von der Liste gestrichen, beginnend beim letzten Kandidaten ebendieses Geschlechts auf der Liste. Von dieser Streichung wird abgesehen, falls ein Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts von der Bezirkswahlkommission bzw. der Bezirkswahlunterkommission aus anderen Gründen nicht zu den Wahlen zugelassen wird. Falls die Streichung bewirkt, dass die Zahl der Kandidaten einer Liste niedriger ist als die für die Zulassung erforderliche Mindestzahl, so wird die Liste zurückgewiesen.

  1. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird in Abs. 1 der Buchstabe a)-ter mit folgendem Wortlaut eingefügt:

a)-ter) Sie prüft, ob in den Listen mit über 6 Kandidaten die Bestimmung laut Art. 240 Abs. 3 eingehalten wird und im ersten Drittel der Liste die weiblichen Kandidatinnen und männlichen Kandidaten abwechselnd gereiht werden. Falls in einer Liste dies nicht erfolgt ist, so nimmt die Bezirkswahlkommission bzw. die Bezirkswahlunterkommission die alternierende Reihung im ersten Drittel der Liste von Amts wegen vor, indem sie die ersten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts alternierend zwischen die des überrepräsentierten reiht, beginnend beim zweiten Listenplatz und bis das erste Drittel der Liste erreicht ist.

 

Art. 3

(Inkrafttreten)

  1. Dieses Gesetzt tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

 

Bozen, 28.02.2020

 

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Am heutigen Donnerstag, 27. Februar 2020, fand im Palais-Widmann die Veranstaltung „5G: Wir wollen’s wissen – zwischen Erwartungen und Risiken“ statt, die von den Landtagsfraktionen der Grünen, Team K, Freiheitliche, Süd-Tiroler-Freiheit, Movimento 5 Stelle und PD organisiert wurde.
Trotz der widrigen Umstände wie der Panik vor dem Corona-Virus war die Konferenz ein Erfolg: Einer der Redner wurde im letzten Moment von seinem Unternehmen aus diesem Grund an der Teilnahme gehinderte und wurde per Video-Konferenz zugeschaltet. Ein interessiertes und aktives Publikum trug zum Erfolg der Debatte bei, die von der Moderatorin Sabina Frei meisterhaft geleitet wurde.

Patrizia Gentilini und Fiorella Belpoggi brachten die problematischen Aspekte und Bedenken bezüglich der Auswirkungen von 5G auf die Umwelt und die Gesundheit vor. Luca Verdi präsentierte die Situation der elektromagnetischen Belastung in Südtirol. Elmar Grasser und Martin Röösli, die nicht anwesend sein konnten, aber per Videokonferenz mit dem Publikum in Bozen verbunden waren, konzentrierten sich mehr auf die mit diesem technischen Fortschritt verbundenen Möglichkeiten.
„Wir können nicht sagen, dass 5G gut ist, genauso wenig wie wir sagen können, dass es schlecht ist. Wir haben einfach nicht genug Daten, um es zu wissen“, so Frau Belpoggi am Ende ihres Vortrags, „Wir brauchen Geld und Investitionen in die Forschung, um der Öffentlichkeit die richtigen Informationen zu geben, mit denen sie handeln können“. Frau Gentilini machte einen Aufruf: „Es ist wichtig, den Grenzwert von 6 Volt/Meter auf staatlicher Ebene beizubehalten. Den Kindern und Schwächsten in unserer Gesellschaft sind wir dieses Vorsorgeprinzip schuldig“. Auch Luca Verdi, der die Situation der elektromagnetischen Belastung in Südtirol vorstellte, pflichtete Patrizia Gentilini bei. Auch sagte er an die privaten Unternehmen gerichtet: „Produziert sicherere Mobiltelefone und praktischere Kopfhörer!“.

Elmar Grasser, fokussierte sich in seinem Beitrag auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und hielt nicht mit seiner Meinung zurück, 5G so schnell wie möglich für alle zugänglich zu machen. Martin Röösli stellte fest, dass er mehrere Antennen wenigeren bevorzugt. Diese sei ungefährlicher als viele einzelne Mobiltelefone, die eine weiter entfernte Antenne suchen.

Die Tagung hat auch die OrganisatorInnen bereichert:

„Die Zukunft Europas ist digital, aber das Vorsorgeprinzip muss immer gelten, wenn wir die Gesundheit der Menschen und die Umwelt angemessen schützen wollen. Deshalb ist es wichtig, weiterhin wachsam zu sein und uns immer wieder die Frage zu stellen: Brauchen wir das wirklich?“, so die Initiatorin der überparteilichen Veranstaltung, die Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa.

Landtagsabgeordneter Diego Nicolini vom M5S: „Ich bin begeistert von den neuen technologischen Entwicklungen und optimistisch über die Möglichkeiten, die 5G verspricht. Insbesondere in Bezug auf ein neues Konzept der öffentlichen Verwaltung, der demokratischen Beteiligung und der nachhaltigen Mobilität. Ich bin nicht sehr beunruhigt, weil ich Vertrauen in die Institutionen habe. Aber wenn es um unsere Gesundheit geht ist es angebracht, Zweifel ernst zu nehmen und sie zu beseitigen. Aus diesem Grund halte ich jede Initiative, deren Ziel die Schaffung von mehr Klarheit und das Aufzeigen von Gefahren dieser neuen Technologie ist, für grundlegend wichtig“.

„Die Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in Europa hat die Kontroverse über die gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunkstrahlung wieder belebt. Diese Anhörung im Landtag zu dieser teilweise emotional geführten Debatte, bei der nationale und internationale Experten aus den medizinischen und technologischen Fachbereichen sachlich ihre Erfahrungen vorgetragen haben, möge Hilfestellung geben für die zu treffenden politischen Entscheidungen“, so Franz Ploner.

„Der PD nimmt an dieser Veranstaltung teil, um möglichst klare Informationen zu sammeln: Über die technologische Effizienz, aber auch über die negativen Auswirkungen von 5G auf die Umwelt. Am meisten in Erinnerung geblieben ist mir das Statement von Fiorella Belpoggi: „No data, no market“; damit wollte sie betonen, dass die Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Informationen über die Sicherheit ihrer Geräte bereitzustellen“, so Sandro Repetto.

Für Andreas Leiter Reber ist „ein schnelles und leistungsstarkes Internet ist für den Wirtschaftsstandort Südtirol von zentraler Bedeutung. Ich hoffe sehr, dass die 5G-Pilotprojekte in anderen Regionen die Chancen dieser Technologie unterstreichen und gesundheitliche Bedenken entkräften können. Die Belastung durch Strahlen und Magnetfelder kann bereits massiv reduziert werden, wenn wir Smartphones und WLAN-Verbindungen im Alltag richtig und gewissenhafter nutzen“.

„Selbst Experten sind sich nicht ganz über die Auswirkungen von 5G einig. Ergebnisse von Studien würden uns erst in mindestens zehn Jahren vorliegen. Somit bedeutet es, dass wir aktuell die Versuchskaninchen sind. Grundsätzlich spricht nichts gegen Fortschritt und Innovation, doch ist auch weiterhin Skepsis, Wachsamkeit und Vorsicht geboten“, hielt Myriam Atz Tammerle fest.

Vieles Fragen zu 5G bedürfen auch nach dieser Informationsveranstaltung weiterer Klärung: Brauchen wir wirklich mehr Geschwindigkeit? Werden wir den Preis dieser technologischen Entwicklung in Bezug auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden bezahlen? Auch die politischen Positionen sind nach wie vor unterschiedlich. Es ist jedoch beruhigend zu wissen, dass Aufmerksamkeit und Bewusstsein sehr groß sind.

Bozen, 27/02/2020

Im Bild:
Franz Ploner, Sabina Frei (Moderatorin), Riccardo Dello Sbarba, Myriam Atz Tammerle, Brigitte Foppa, Fiorella Belpoggi, Luca Verdi, Patrizia Gentilini, Andreas Leiter Reber, Hanspeter Staffler, Maria Teresa Fortini, Alex Ploner.

PRESSEMITTEILUNG.

Einer der Referenten kann aufgrund des Coronavirus nicht zur Tagung kommen. Stattfinden wird sie trotzdem, mit Elmar Grasser und Martin Röösli in Konferenzschaltung.

Wir haben in diesen Tagen den Atem angehalten und befürchtet, dass die von den Fraktionen Verdi Grüne Vërc, Team K, Freiheitliche, Süd-Tiroler Freiheit, 5 Stelle und PD organisierte 5G-Tagung aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen zum Coronavirus abgesagt werden könnte. Jedoch findet sie morgen, am 27. Februar 2020, um 10.00 Uhr im Palais Widmann in Bozen wie geplant statt.
Ganz unangetastet von Corona, oder besser gesagt, von den Präventionsmechanismen rund um das Virus, bleibt die Tagung trotzdem nicht: Der Referent Elmar Grasser, CTO des Schweizer Telekommunikationsunternehmens Sunrise, muss auf Unternehmensanweisung Reisen nach Norditalien vermeiden.
Glücklicherweise gibt uns die Technik die Möglichkeit, seinem Vortrag per Videokonferenz beizuwohnen. Gewiss wird die Debatte und die Interaktion zwischen Publikum und Rednern nicht dieselbe sein wie bei den anwesenden ReferentInnen. Jedenfalls hoffen wir, dass sich Interessierte nicht von der Angst abschrecken lassen und zahlreich erscheinen, um sich über 5G zu informieren.

Bozen, 26.02.2020

PRESSEMITTEILUNG.

Es wird wieder von Transporten von Kälbern und anderen Nutztieren gesprochen, die in Länder führen, in denen die Tiere auf gröbste und unmenschliche Weise behandelt und schließlich geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Bereits 2018 und 2019 waren wir in mehreren Landtagsanfragen den Transporten von Nutztieren, insbesondere Kälbern durch Südtirol bzw. von Südtirol in andere Länder nachgegangen. Wir haben dadurch erfahren, dass im Jahr 2018 insgesamt 170.432 Rinderbewegungen aus Südtirol stattgefunden haben und dass im selben Jahr insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und auch Südtirol in oberitalienische Betriebe oder Länder wie Spanien oder Polen transportiert wurden.
Da laut Auskunft der Landesregierung nicht vorgesehen ist, dass Tiere, die Südtirol ohne Zwischenstopp durchqueren, gemeldet werden, wissen wir offenbar nichts über die Anzahl von Nutztieren, die unser Land durchqueren.
Dieses Unwissen ist immer problematischer, zumal die Enddestination immer öfter Länder sind, in denen Tiere absolut nicht artgerecht behandelt und geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Am 18. Februar 2020 berichtete ORF Vorarlberg (alle folgenden Infos stammen aus dem Bericht, abrufbar unter https://vorarlberg.orf.at/stories/3035229/) von internationalen Tierschutzorganisationen, denen es gelungen ist, den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau zu rekonstruieren und die Schlachtung im Libanon zu dokumentieren.

In den Videoaufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, die dasselbe Schicksal erleiden. So wie Zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden.

In den Transportpapieren von Österreich nach Spanien werden genau 18,9 Stunden Fahrtdauer angegeben. Das hängt damit zusammen, dass Transporte dieser Art laut Gesetz maximal 19 Stunden dauern dürfen.

Ein von der Rinderzucht Austria zu Werbezwecken organisierter Transport hat deutlich über 20 Stunden bis zum Zielort gebraucht. Ob derartige Transporte legal sind, prüfen derzeit die Gerichte. Illegal sind die Ferntransporte von Spanien in den Nahen Osten oder in die Türkei oder nach Nordafrika. Da werden seit Jahren Höchstgerichtsurteile ignoriert.

Die männlichen Kälber sind in Österreich wirtschaftlich gesehen praktisch wertlos. In einem weiteren dokumentierten Fall wird ein Tier, das in Oberösterreich geboren wurde, nach etwa drei Wochen zu einer Sammelstelle nach Salzburg gebracht und von dort nach Spanien, wo es sechs bis acht Monate lang gemästet wurde, um dann gewinnbringend in den Libanon verkauft zu werden.
Der Umgang mit Rindern im Nahen Osten ist hinlänglich bekannt und dokumentiert. Damit die Tiere vor der Schlachtung nicht davonlaufen, werden ihnen mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen. Die Aufnahmen von der Behandlung der Tiere sind mitunter schwer zu ertragen.

TierschützerInnen machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam und beklagen das Wegschauen von Behörden und Politik. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten in alle Himmelsrichtungen kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 354/19 schreibt Landesrat Schuler: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachthöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht. Zu Mastbetrieben in der EU wurden 2018 insgesamt 2.528 Kälber verbracht.“

Diese Aussage hat der Landesrat in der aktuellen Fragestunde im Landtag am 10.09.2019 bestätigt, allerdings ohne auf die Frage zu antworten, worauf sich diese Behauptung stütze.

Daher stellen wir in einer neuen Anfrage folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann (weiterhin?) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Nutztiere aus Südtirol in Drittländer transportiert werden, die nicht artgerechte Haltung und Schlachtung praktizieren?
  2. Wir fragen ein weiteres Mal, worauf sich diese Annahme gründet.
  3. Von einer Tierschutzorganisation, die Recherchen über Transporte etwa in den Libanon und nach Gaza anstellt, wurde uns gesagt, dass es auch zwei Betriebe aus Südtirol gebe, die sich auf Transporte in den Nahen Osten spezialisiert haben sollen. Hat die Landesregierung bzw. der landestierärztliche Dienst Kunde von dieser Entwicklung?
  4. In der Liste des Gesundheitsministeriums scheinen 14 Südtiroler Betriebe auf, die für die langen Transorte autorisiert sind:
    • Rassler Manfred & Co Seestrasse – Renon (BZ)
    • Vieider & Co KG Bahnhofstrasse – Caldaro (BZ)
    • Viehtransporte Neulichedl Schlernstrasse, 28 – Fiè allo Sciliar (BZ)
    • Italmex s.r.l. Schwarz.Bach – Nova Ponente (BZ)
    • Steiner Gen. B.H. Rungg, 8 – Sarentino (BZ)
    • Tammerle Sabine Geyrerweg, 26 – Renon (BZ)
    • Gasser Julius Sauders, 44 – Villandro (BZ)
    • Agreiter Karl Gschliererweg, 4 – Luson (BZ)
    • Ennemoser Michael Rabenstein, 31 – Moso I.P. (BZ)
    • Unterholzner Ignaz KG G. Marconistr. 4 – Lana (BZ)
    • Riedl Oswald Mittelgasse, 1, Prato allo Stelvio (BZ)
    • Waldner Norbert St. Nikolausweg, 12 – Cermes (BZ)
    • Hörmann Andreas Laatsch, 26 – Malles (BZ)
    • Weger OHG St. Johann, 8 – Val Aurina (BZ)
    Die Liste ist auf den 18. Mai 2012 aktualisiert. Inzwischen sind beinahe 8 Jahre vergangen. Wurde die Liste der Südtiroler Transportunternehmen mit Autorisierung inzwischen überarbeitet?
  5. Welche Verantwortung hat Südtirol als Durchgangsland für Tiertransporte? Juridische, politische, ethische Verantwortung? Wir bitten um eine eindeutige Stellungnahme der Landesregierung zu diesen drei Aspekten.

„Wir haben sehr wohl Verantwortung dafür, wie Tiere behandelt werden, die unser Land verlassen oder auch „nur“ durchqueren,“ so die Einbringerin der Anfrage Brigitte Foppa. „Und wir müssen entscheiden, ob wir Teil dieser Praxis sind oder nicht“.

Bozen, 20.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf Nr. 47/20. Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16.

Als im Herbst 2017 das Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2018 (Landesgesetz vom 20. Dezember 2017, Nr. 22) zur Behandlung in den Südtiroler Landtag kam, war die Diskussion zum Hofburggarten in Brixen seit Jahren im Gange.

Eine kurze Chronik:
Die Gemeinde Brixen übernahm 2008 den Hofburggarten in Pacht. Zwei Jahre später wurden den Bürgerinnen und Bürgern Projektideen mit Eventcharakter vorgestellt, die aus dem Hofburggarten eine Touristenattraktion machen sollten. In Ablehnung dieser Zielrichtung bildete sich in der Folge die Initiative „ProPomarium“, die eine sanfte Gestaltung und Nutzung des Hofburggartens forderte.
Ein Planungswettbewerb zur Neugestaltung des Hofburggartens wurde ausgelobt. Das Siegerprojekt im Jahr 2015 von „freilich landschaftsarchitektur“ und dem Architekturbüro Höller & Klotzner sah eine Anlage nach historischem Raster vor, mit Streuobst- und Blumenwiesen, zudem Flächen für Veranstaltungen. Das Siegerprojekt wurde in einer Fachtagung über Historische Obstbaumgärten in Brixen als „Leuchtturmprojekt von mitteleuropäischer Bedeutung“ bezeichnet und erhielt allgemeine Anerkennung, dank der historisch sensiblen und nutzungsoffenen Gestaltung ebenso wie der maßvollen Kosten von 2,4 Mio. €. Es handelte sich damals um einen so genannten Realisierungswettbewerb, der einem realisierbaren Projekt galt. Im Ausschreibungstext war auch angeführt, dass das Siegerteam mit der weiteren Planung beauftragt würde, sobald der Garten neugestaltet wird.
Nach den Gemeindewahlen 2015 erfolgte ein Gesinnungswandel und man setzte von nun an verstärkt auf eine Event-Ausrichtung des Hofburggartens, etwa mit dem „Soliman“-Elefanten im Maislabyrinth. Kontakte mit dem Multimedia-, Variete- und Zirkuskünstler, Autor und Gartengestalter André Heller wurden geknüpft, mit dem Ziel, ihm die Entwicklung des Hofburggartenprojekts zu übertragen.
Im Dezember 2017 wurde das Konzept von Hellers „Wundergarten“ vom Brixner Gemeinderat gutgeheißen, die Gewinner des Wettbewerbs von 2015 wurden im Mai 2019 für den Verzicht finanziell entschädigt.
Die Tatsache, dass der neue Planer nicht mit einem öffentlichen Wettbewerb ermittelt worden war, warf allerdings Probleme auf. Denn das Vergabegesetz von 2015 (Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe) besagt zwar im Artikel 25, Absatz 1, dass „die Vergabestellen öffentliche Aufträge mittels Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung“ vergeben können. Und laut Absatz 1b, Ziffer 1 gilt dies auch für „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“. Jedoch traf dies in seiner ursprünglichen Form nur dann zu, „wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ gab und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter“ war. (LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2).
Dies war der Stand der Dinge im Jahr 2017, als der Entwurf des Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz (LG 22) im Landtag behandelt wurde.
Der aus Brixen stammende Abgeordnete der Grünen Fraktion, Hans Heiss, wies in der Landtagssitzung vom 7. Dezember 2017 mit Nachdruck darauf hin, dass es im LGE einen Passus gebe, der für das Hofburggartenprojekt in Brixen Folgen haben könnte:

„Die Änderung könnte aber auch dazu dienen, einem Künstler wie André Heller den umfassenden Auftrag zur Planung, Gestaltung und Umsetzung des Brixner Hofburggartens zu erteilen und eine weitere Ausschreibung des südtirolweit ausstrahlungsstarken Projekts zu umgehen. Bei diesem Vorhaben handelt es sich nicht um wenige 100.000 €, sondern um eine Größenordnung von mindestens 10-15 Mio. € – um es vorsichtig anzutragen. Dass die kleine Ziffernverschiebung im Vergabegesetz auf diese Weise einen ebenso eleganten wie weit reichenden Coup zugunsten des
Multimediakünstlers zur Folge haben könnte, ist nicht nur denkbar, sondern wahrscheinlich – dann aber wäre die Änderung eine „Leggina Heller“ und legistisch ein „Kunstwerk“ in bester Durnwalder’scher Trickkisten-Tradition.“, so der Abg. Heiss in der Sitzung vom 7. Dezember 2017.

Der genannte Passus, Absatz 4 des Artikels 5 des Landesgesetzes vom 20. Dezember 2017, Nr. 22, beinhaltet tatsächlich eine kleine Ziffernverschiebung, die recht harmlos klingt: „In Artikel 25 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, werden die Wörter „Ziffern 1) und 2)“ durch die Wörter „Ziffern 2) und 3)“ ersetzt.“

In den Ziffern 1), 2) und 3) des Art. 25, Abs. 2 des LG 16/2015 werden die Gründe benannt, für welche Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleister nur von einem einzigen Anbieter erbracht werden können. Ziffer 1) bezieht sich auf der „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“.
Die Ziffern 2) und 3) betreffen andere Gründe.

Ursprünglich musste für die Ziffern 1) und 2) allerdings eine „vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ (so der Absatz 2) bestehen, damit das Verhandlungsverfahren auch tatsächlich ohne vorherige Veröffentlichung abgewickelt werden konnte. Im Dezember 2017 wurde, mit einer simplen Ziffernverschiebung, die Ziffer 1) von der Notwendigkeit der Alternative oder Ersatzlösung entbunden.

Nun trafen die oben beschriebenen Bedingungen auf die Schaffung und den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks nicht mehr zu. Der Weg für die Vergabe von künstlerischen Leistungen und Kunstwerken ohne Ausschreibung und vor allem ohne Begründungen oder Bedingungen wurde geebnet. Dadurch können bestimmte Künstlerinnen und Künstler problemlos begünstigt und ein fairer Wettbewerb umgangen werden.

Für den Brixner Hofburggarten schien der Passus wie maßgeschneidert. Das neue Projekt des Multimediakünstlers André Heller steht bereits in den Startlöchern, nachdem sowohl der Museumsbeirat (wenn auch nur bedingt) als auch der Gemeinderat Brixen sich dafür ausgesprochen haben. Jetzt (Stand: 17. Februar 2020) fehlt nur noch die Genehmigung der Landesregierung. Die Änderung, die das LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2 im Dezember 2017 erfahren hat, könnte einen erheblichen Einfluss auf diese Entscheidung haben.

Grund für die Änderung des Südtiroler Vergabegesetzes war laut Begleitbericht zum Gesetzentwurf eine angestrebte Angleichung an die EU-Norm. De facto ist in der EU-Richtlinie (Nr. 24 aus dem Jahr 2014 im Artikel 32, „Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung“) von derselben Materie die Rede. Die bedeutenden Stellen sind wortgleich mit jenen im Südtiroler Vergabegesetz: Aufträge laut Ziffern 2) und 3) können demnach nur in Abwesenheit „vernünftiger Alternativen oder Ersatzlösungen“ ohne vorherige Veröffentlichung vergeben werden.
Für Ziffer 1) – „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“ ist auch im EU-Recht trotz Vorhandensein einer „vernünftigen Alternative oder Ersatzlösung“ eine Vergabe ohne Wettbewerb möglich.

Es handelte sich bei diesem Vorgehen also durchaus um eine Anpassung an geltendes EU-Recht.
Besagte EU-Richtlinie ist jedoch äußerst umfangreich und begründet ihre Erwägungen ziemlich detailliert. Beim Durchlesen der Gründe genannter Richtlinie wird klar, dass es sich bei der „Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung“ um absolute Ausnahmen handeln sollte, denen nicht der kleinste Verdacht von Willkür oder Vetternwirtschaft anhaften darf.

So ist in der Begründung Nummer 50 zu lesen, dass ein Auftrag ohne vorherigen Wettbewerb nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen angewendet werden dürfe. Dies sei in der Tat der Fall bei Kunstwerken, bei denen der einzigartige Charakter und Wert des Kunstgegenstands selbst untrennbar an die Identität des Künstlers gebunden ist.

Diese Einzigartigkeit, oder Ausschließlichkeit, wie es in besagter EU-Verordnung heißt, muss eine objektive Ausschließlichkeit sein. Nur bei vollkommener Objektivität kann es in Einzelfällen erlaubt sein, keinen öffentlichen Wettbewerb stattfinden zu lassen. Als wichtigster Aspekt wird in der EU-Norm angeführt, dass eine Ausschließlichkeitssituation nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden darf.

Genau dieser Punkt ist beim Hofburggarten jedoch nicht gegeben. Eine Ausschließlichkeitssituation wurde mit Blick auf den Wunschkünstler kreiert. Ein Wettbewerb blieb aus. Der Brixner Hofburggarten ist nicht untrennbar an die Identität André Hellers gebunden. Die Gestaltung des Gartens an ihn zu vergeben ohne Abhalten eines Wettbewerbs, steht in Widerspruch mit geltendem EU-Recht.

Aus diesem Grund möchte Einbringerin das Südtiroler Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 dahingehend erweitern, als dass für Ziffern 2), 3) UND 1) keine „vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ (LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2) bestehen muss, damit ein Verhandlungsverfahren auch ohne Veröffentlichung durchgeführt werden kann.

Das heißt, dass die Bedingungen der „vernünftigen Alternative oder Ersatzlösung“ sowohl für die Schaffung und den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks als auch für die beiden in Ziffern 2) und 3) beschriebenen Situationen gelten muss. Somit wird das Südtiroler Vergabegesetz einerseits mit geltendem EU-Recht konform gehen. Andererseits wird Südtirol einen Schritt weitergehen in Bezug auf Fairness und Transparenz.
Der vorliegende Gesetzesentwurf möchte also dem Artikel 25 des Landesgesetzes „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“ eine neue, erweiternde Fassung geben:

Der hier vorliegende LGE besteht aus einem Artikel, der dem Artikel 25 Absatz, Absatz 2 des LG 2015, Nr. 16 folgende neue Fassung verleiht: „2) Die in Absatz 1 Buchstabe b) Ziffern 1) 2) und 3) festgelegten Ausnahmen gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist“

Dadurch werden die Bestimmungen des LG 2015, Nr.16 erweitert. Dies hat zur Folge, dass die Umgehung des Wettbewerbs bei Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung nur möglich ist, wenn keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung vorhanden ist.

Die Einbringerin möchte damit potenzielle ad Personam-Regelungen ausschließen und so den kreativen Wettbewerb a priori fair und für alle zugänglich gestalten.

Bozen, 19.02.2020

Die Einbringerin
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Bereits 2018 und 2019 waren wir in mehreren Landtagsanfragen den Transporten von Nutztieren, insbesondere Kälbern durch Südtirol bzw. von Südtirol in andere Länder nachgegangen. Wir haben daraus eruiert, dass im Jahr 2018 insgesamt 170.432 Rinderbewegungen aus Südtirol stattgefunden haben und dass im selben Jahr insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und auch Südtirol in oberitalienische Betriebe oder nach Spanien und Polen transportiert wurden.
Da laut Auskunft der Landesregierung nicht vorgesehen ist, dass Tiere, die Südtirol ohne Zwischenstopp durchqueren, gemeldet werden, wissen wir offenbar nichts über die Anzahl von Nutztieren, die unser Land durchqueren.
Dieses Unwissen ist immer problematischer, zumal die Enddestination immer öfter Länder sind, in denen Tiere absolut nicht artgerecht behandelt und geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Am 18. Februar 2020 berichtete ORF Vorarlberg (alle folgenden Infos stammen aus dem Bericht, hier abrufbar) von internationalen Tierschutzorganisationen, denen es gelungen ist, den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau zu rekonstruieren und die Schlachtung im Libanon zu dokumentieren.

In den Videoaufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, die dasselbe Schicksal erleiden. So wie Zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden.

In den Transportpapieren von Österreich nach Spanien werden genau 18,9 Stunden Fahrtdauer angegeben. Das hängt damit zusammen, dass Transporte dieser Art laut Gesetz maximal 19 Stunden dauern dürfen.

Ein von der Rinderzucht Austria zu Werbezwecken organisierter Transport hat deutlich über 20 Stunden bis zum Zielort gebraucht. Ob derartige Transporte legal sind, prüfen derzeit die Gerichte. Illegal sind die Ferntransporte von Spanien in den Nahen Osten oder in die Türkei oder nach Nordafrika. Da werden seit Jahren Höchstgerichtsurteile ignoriert.

Die männlichen Kälber sind in Österreich wirtschaftlich gesehen praktisch wertlos. In einem weiteren dokumentierten Fall wird ein Tier, das in Oberösterreich geboren wurde, nach etwa drei Wochen zu einer Sammelstelle nach Salzburg gebracht und von dort nach Spanien, wo es sechs bis acht Monate lang gemästet wurde, um dann gewinnbringend in den Libanon verkauft zu werden.
Der Umgang mit Rindern im Nahen Osten ist hinlänglich bekannt und dokumentiert. Damit die Tiere vor der Schlachtung nicht davonlaufen, werden ihnen mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen. Die Aufnahmen von der Behandlung der Tiere sind mitunter schwer zu ertragen.

TierschützerInnen machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam und beklagen das Wegschauen von Behörden und Politik. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten in alle Himmelsrichtungen kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 354/19 schreibt Landesrat Schuler: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachthöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht. Zu Mastbetrieben in der EU wurden 2018 insgesamt 2.528 Kälber verbracht.“

Diese Aussage hat der Landesrat in der aktuellen Fragestunde im Landtag am 10.09.2019 bestätigt, allerdings ohne auf die Frage zu antworten, worauf sich diese Behauptung stütze.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann (weiterhin?) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Nutztiere aus Südtirol in Drittländer transportiert werden, die nicht artgerechte Haltung und Schlachtung praktizieren?
  2. Wir fragen ein weiteres Mal, worauf sich diese Annahme gründet.
  3. Von einer Tierschutzorganisation, die Recherchen über Transporte etwa in den Libanon und nach Gaza anstellt, wurde uns gesagt, dass es auch zwei Betriebe aus Südtirol gebe, die sich auf Transporte in den Nahen Osten spezialisiert haben sollen. Hat die Landesregierung bzw. der landestierärztliche Dienst Kunde von dieser Entwicklung?
  4. In der Liste des Gesundheitsministeriums scheinen 14 Südtiroler Betriebe auf, die für die langen Transorte autorisiert sind:
    • Rassler Manfred & Co Seestrasse – Renon (BZ)
    • Vieider & Co KG Bahnhofstrasse – Caldaro (BZ)
    • Viehtransporte Neulichedl Schlernstrasse, 28 – Fiè allo Sciliar (BZ)
    • Italmex s.r.l. Schwarz.Bach – Nova Ponente (BZ)
    • Steiner Gen. B.H. Rungg, 8 – Sarentino (BZ)
    • Tammerle Sabine Geyrerweg, 26 – Renon (BZ)
    • Gasser Julius Sauders, 44 – Villandro (BZ)
    • Agreiter Karl Gschliererweg, 4 – Luson (BZ)
    • Ennemoser Michael Rabenstein, 31 – Moso I.P. (BZ)
    • Unterholzner Ignaz KG G. Marconistr. 4 – Lana (BZ)
    • Riedl Oswald Mittelgasse, 1, Prato allo Stelvio (BZ)
    • Waldner Norbert St. Nikolausweg, 12 – Cermes (BZ)
    • Hörmann Andreas Laatsch, 26 – Malles (BZ)
    • Weger OHG St. Johann, 8 – Val Aurina (BZ)
    Die Liste ist auf den 18. Mai 2012 aktualisiert. Inzwischen sind beinahe 8 Jahre vergangen. Wurde die Liste der Südtiroler Transportunternehmen mit Autorisierung inzwischen überarbeitet?
  5. Welche Verantwortung hat Südtirol als Durchgangsland für Tiertransporte? Juridische, politische, ethische Verantwortung? Wir bitten um eine eindeutige Stellungnahme der Landesregierung zu diesen drei Aspekten.

Bozen, 20.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.