Was tut man als Opposition ohne Parlament? Was ist in dieser Zeit unsere Aufgabe als Fraktion der politischen Minderheit? In diesen Tagen des Lockdown, der Quarantäne, des Rückzugs sehen wir verschiedene Reaktionsmuster in der politischen Welt – welches ist das, was uns entspricht?

In unserer Videokonferenz haben wir heute über dieses Grundthema diskutiert.

In diesen Tagen ist der Landtag geschlossen. Der Ort, an dem wir als Abgeordnete zusammen kommen, ist verbarrikadiert. Wir merken, wie wichtig es ist, sich zu treffen, Kenntnis und Wissen auszutauschen, mehr noch als Meinungen. Als grüne Abgeordnete versuchen wir das aus der Entfernung zu machen, was nicht dasselbe ist, aber zumindest uns nicht in der politischen Isolation verharren lässt. Wir versuchen, mit anderen politischen Vertretungen in Kontakt zu bleiben, aus demselben Grund. Erstens also: Wissen erhalten und teilen.

Zweiter Auftrag, den wir uns geben: Kontrolle bewahren. Als Opposition haben wir die Aufgabe der parlamentarischen Kontrollfunktion. In einer Notsituation wie der derzeitigen ist die Führung der Res Publica praktisch ausschließlich in den Händen der Exekutive. Wir akzeptieren das. Auch weil (und solange) die Regierung auf staatlicher und Landesebene die Anweisungen aus Medizin und Wissenschaft folgen. Es gibt Momente, in denen das „Kommando“ beschleunigt werden muss, um das Schlimmste abzuwenden. Italien gibt hier einen Weg vor, der anderen Ländern Europas ein Beispiel sein wird. Für uns bedeutet das aber auch, dass wir doppelt wachsam sein müssen. Die Fehleranfälligkeit ist in solchen Zeiten noch größer. Und bei allem Vertrauen besteht auch immer die Gefahr, dass die Situation von Einzelinteressen oder von den Regierenden falsch eingeschätzt oder missbraucht wird. Deshalb: Wir passen weiterhin auf!

Drittens schließlich wollen wir BeobachterInnen sein. Die aktuelle Situation setzt gesellschaftliche Prozesse in Gang, die wir bisher noch nicht erlebt haben. Wir wollen sie beschreiben und analysieren und möglicherweise neue, zukunftsfähige Konzepte daraus ableiten.

Es ist eine Zeit des Wartens, des Zurückfahrens unserer üblichen Modi. Sie verlangt auch neue Formen der politischen Kommunikation, noch mehr der Reflexion. Das wird in diesen Tagen unser Beitrag sein.

 

Die grüne Landtagsfraktion, Bozen, Montan, Mals, Trento, Brixen – am 13.03.2020

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wir wurden von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern informiert, dass es an der Bar des Krankenhauses Meran unmöglich sei, Wasser in Glasflaschen zu erhalten. Trinkwasser wird laut Auskunft ausschließlich in Plastikflaschen ausgegeben.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum wird an der Bar des KK Merans Wasser nur in Plastikflaschen ausgegeben?
  2. Wie schaut es diesbezüglich in den restlichen Krankenhäusern des Landes aus?
  3. Was will die Landesregierung diesbezüglich unternehmen?

Bozen, 06.03.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

In der Woche vor dem 8. März befasste sich der Landtag mit unserem Antrag „Der kleine Unterschied im Haushalt„. Die Debatte war hitzig und nicht ohne einen Hauch von Abschätzigkeit gegenüber einem Thema, das einige Abgeordnete offensichtlich als banal betrachteten.

Obwohl sich unsere Gesellschaft verändert hat, ist das Bild der Frau, die mit Putzen, Kochen und Bügeln beschäftigt ist, während der Mann sich das Fußballspiel im Fernsehen ansieht oder Zeitung liest, nur schwer zu beseitigen: Ein Fünftel der Männer verwendet sich nicht mal eine (1) Stunde in der Woche in Südtirol auf die Hausarbeit.

„Der Haushalt ist keine Frauensache. Aber der Weg zur Gleichstellung ist lang, und leider müssen wir immer wieder dieselben Diskussionen führen“, so die Erstunterzeichnerin des Beschlussantrags, Brigitte Foppa, am Ende der Debatte, „für den 8. März haben wir mit der Zustimmung zu den Punkten 2 und 3 das Mindeste vom Mindesten erreicht“.

Folgende Punkte wurden genehmigt:

Der Landtag beauftragt die Landesregierung

  1. Die Männer weiterhin zu ermutigen, im Haushalt nicht nur „zu helfen“, sondern gleich wie die Frauen die Verantwortung dafür zu übernehmen
  2. Die Frauen zu ermutigen, im öffentlichen Leben vermehrt ihre Stimme zu erheben.

BZ,05.03.2020

PRESSEMITTEILUNG.

Der Zusammenschluss zwischen Langtaufers und dem Kaunertal mit einer Gletscherbahn wird stark vorangetrieben. Das Projekt wurde vom Umweltbeirat im Jahr 2017 abgelehnt, die Entscheidung der Landesregierung erfolgt laut Landesrat Philipp Achammer in den kommenden Wochen.
Auf Anfrage der Grünen Fraktion teilt die Landesregierung mit, dass sie über die Mehrheitsverhältnisse der Oberländer Gletscherbahn AG in Kenntnis sei: 67,3% des Gesellschaftskapitals liegt in der Hand der Nordtiroler Kaunertaler Glescherbahnen Ges.m.b.H.. Damit haben die Kaunertaler das alleinige Sagen.
Auf Nachfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Hanspeter Staffler, wie hoch die Landesförderungen für das Projekt im Falle einer Genehmigung seien, gab Landesrat Daniel Alfreider einen möglichen Fördersatz zwischen 45 und 75 Prozent der Projektkosten an. Landesrat Achammer sicherte zu, dass bei der Entscheidung vor allem die ökologischen und sozioökonomische Kriterien ausschlaggebend sein werden.
„Wir wollen diese sensible Hochgebirgsnatur schützen und fordern die Landesregierung auf, den sanften Tourismus in Langtaufers zu unterstützen.“ sagt Hanspeter Staffler. Dieses Megaprojekt würde die Entwicklung in die falsche Richtung lenken.

BZ, 03.03.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat sich heute um 14:00 Uhr getroffen, um über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf für die „Wiedereinführung des Rekursrechtes für Sozialhilfeleistungen“ abzustimmen. Dieses Rekursrecht galt bis 2014, als das Landesgesetz 1991/Nr. 13 abgeändert wurde. Seitdem dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gegen die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen Rekurs einreichen. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen betroffene Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten.
Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat dies heute anerkannt. Mit fünf Ja-Stimmen (Foppa, Renzler, Repetto, Ploner F. und Nicolini) und drei Enthaltungen (Ladurner, Locher und Vallazza) wurde der Gesetzentwurf der Grünen Fraktion angenommen. „Das ist ein wichtiges Ergebnis“ – kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zufrieden – „es ist selten, dass ein Gesetzentwurf der Minderheit im Ausschuss angenommen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Verteidigung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“.

BZ, 03.03.2020

PRESSEKONFERENZ ZUM TAG DER FRAU 2020.

Zum Tag der Frau legen wir alljährlich Fakten und Vorschläge zur Gleichstellungsthematik vor. Im heurigen Jahr möchten wir den Blick ein wenig weiter nach vorne lenken und den Fokus anders setzen: Weg von der klassischen Vereinbarkeitsdebatte (= es den Frauen leichter machen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen) und hin zu einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung. (=beide Eltern sind für Familie und Beruf gleichermaßen zuständig)
Genau dazu haben wir als Grüne Fraktion zwei Beschlussanträge für die laufende Landtagswoche vorbereitet.

1) Geteilte Verantwortung ist halbe Armut (Beschlussantrag Nr. 254/20)

Frauen unterbrechen oft ihre Berufslaufbahn, um Familie und Arbeit vereinbaren zu können und steigen dabei auch vielfach für einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsmarkt aus. Die direkte Folge ist, dass Frauen in ihrem Berufsleben weniger verdienen und somit im Alter ein Drittel weniger Rente wie Männer beziehen.

[ASTAT: „Renten 2017“, in: Astat Info 10/2019, S. 9]

Viele junge Familien sind sich trotz laufender Kampagnen dieser Tatsachen nicht oder nur teilweise bewusst. Vor allem führt die Einengung des Themas auf die Entscheidung “der Frau” dazu, dass es von der Gesellschaft als “Frauenthema” marginalisiert wird. Das muss sich ändern.

Die Grünen Vorschläge an die Landesregierung:

  1. Aufmerksamkeit darauf, Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gemeinsamen Auftrag darzustellen und zu verstehen.
  2. Sensibilisierung: Gemeinsame Verantwortung bei Familiengründung/Kinderbetreuung/ Pflege um Armutsgefährdung einer Person im Alter vorzubeugen.
  3. Unterstützung jener Familien, die bei Familiengründung/ Kinderbetreuung/ Pflege keineN der beiden PartnerInnen finanziell benachteiligen.
  4. Sensibilisierungskampagnen in der Wirtschaft: Familienfreundlichkeit soll als Standortfaktor und zentraler Unternehmenswert angesehen werden.
  5. Besonderes Augenmerk auf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden.

2) Der kleine Unterschied im Haushalt (Beschlussantrag Nr. 255/20)

Es hat sich in Südtirol viel getan in Sachen Geschlechtergerechtigkeit. Ein Bereich, wo aber immer noch die Frauen als “zuständig” empfunden werden, ist die Hausarbeit. Laut ASTAT-Bericht vom 8. März 2016 ist die Rollenverteilung im Haushalt immer noch “von traditionellen Mustern geprägt”.
Die Analyse ergab, dass 66,2% der Männer weniger als 10 Stunden in der Woche im Haushalt mitarbeiten. Im Gegensatz dazu arbeitet mehr als ein Drittel der Frauen (35,1%) mehr als 30 Stunden in der Woche in den eigenen vier Wänden. Jeder fünfte (!) Mann in Südtirol arbeitet weiterhin 0 Stunden pro Woche im Haushalt – bei den Frauen ist es jede 20ste.

[ASTAT: „8. März 2016 – Tag der Frau“, in: Astat Info 3/2016, S. 1]

Die grünen Vorschläge an die Landesregierung:

  1. Mit Sensibilisierungskampagnen jeglicher Art erneut auf das Thema aufmerksam machen.
  2. Männer dazu ermutigen, gleich wie die Frauen die Verantwortung für den Haushalt zu übernehmen.
  3. Die Frauen zu ermutigen, im öffentlichen Leben vermehrt ihre Stimme zu erheben.
  4. Eine Tagung oder ähnliches zu organisieren, um Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen zu präsentieren und Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen.

Bozen, 2. März 2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 06.02.2020 gab es eine Mitteilung vom Direktor der Abteilung Personal zum Kindergartenpersonal, in dem vorgesehen ist, dass „das unbefristete Personal, welches die Zugangsvoraussetzungen als „Integrationskindergärtnerin/Integrationskindergärtner“ besitzt und die entsprechende Stelle verliert, […] auch in der allgemeinen Rangordnung „Kindergärtnerin/Kindergärtner“ die Position als Stellenverlierer/innen ein[nimmt], sofern im eigenen Kindergarten keine entsprechende Stelle frei ist.“
StellenverliererInnen werden im Kindergarten in der Rangliste ganz oben gereiht.
Entsprechend wurde von KindergärtnerInnen in der Folge Unmut geäußert, denn durch diese Vorgehensweise landen KindergärtnerInnen mit mehr Dienstjahren und mehreren Punkten hinter den IntegrationskindergärtnerInnen gereiht werden. Andere Spezialisierungen haben nicht den gleichen Status wie jene der Integration. Schließlich könnte in Zukunft mit den Integrationsstellen bewusst spekuliert werden – was diese wiederum flüchtig macht und abwertet.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Entspricht die Situation wie oben beschrieben der Realität?
  2. Warum hat man diese Entscheidung getroffen?
  3. Hat die Landesregierung Kunde von der Reaktion der KindergärtnerInnen?
  4. Stimmt das beschriebene Ungleichgewicht?
  5. Will man die Situation ändern bzw. mildern und wenn ja, wie und in welchem Zeitrahmen?

BZ, 28.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Regionalgesetzentwurf .

Die Verfassung der Republik Italien besagt im Art. 51: „Alle Staatsbürger beiderlei Geschlechts haben unter gleichen Bedingungen gemäß den vom Gesetz bestimmten Erfordernissen das Recht auf Zutritt zu den öffentlichen Ämtern und zu den durch Wahl zu besetzenden Stellen. Daher fördert die Republik die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch spezifische Maßnahmen“ Der letzte Satz des Absatzes wurde in den Art. 51 mit Verfassungsgesetz Nr. 1 vom 30. Mai 2003 eingefügt. Das beweist, dass man sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts bewusst wurde, dass die Gleichstellung der Frauen im Bereich der politischen Ämter keineswegs umgesetzt war und konkrete Maßnahmen notwendig waren.

Wenn man die Daten zur gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern in Wahlämtern betrachtet, so sieht man, dass wir weiterhin von einer echten Ausgewogenheit entfernt sind. Dies betrifft in besonderem Maße die Gemeindeebene. In Südtirols Gemeinderäten sind derzeit noch nicht einmal 1/5 aller Mandatare Frauen. Ihnen stehen 80,5 % Männern gegenüber. Die 10 Bürgermeisterinnen haben 106 männliche Kollegen (in Prozenten 8,6 : 91,4). Im Trentino ist die Situation nur leicht besser: 27,8% Gemeinderätinnen gegenüber 72,2% männlichen Kollegen, die Bürgermeisterinnen sind im Trentino 20 von 176 (11,4%).

GemeinderätInnen Südtirol GemeinderätInnen Trentino
weiblich männlich weiblich männlich
459 1.893 681 1.767
19,5% 80,5% 27,8% 72,2%
BürgermeisterInnen Südtirol BürgermeisterInnen Trentino
weiblich männlich weiblich männlich
10 106 20 156
8,6% 91,4% 11,4% 88,8%

Quelle: Die Frau in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino (2019)

 

Wir stellen also eine gravierende Unausgewogenheit der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinderäten unserer Region fest. Bereits seit Längerem versucht man mit verpflichtenden „Geschlechterquoten/Frauenquoten“ diesem Ungleichgewicht entgegenzutreten. Der Ansatz ist, durch eine verpflichtende Präsenz von Frauen erstens alle Parteien oder wahlwerbenden Listen dazu zu bringen, weibliche Kandidatinnen zu finden und zu unterstützen. Zweitens soll durch die Präsenz von mehreren Frauen ein diversifiziertes Angebot von Kandidatinnen geschaffen werden, damit nicht eine einzige (oder gar keine) Frau zur Wahl steht. Drittens geht es aber in erster Linie um das Ziel, das Gemeinwesen von Männern und Frauen gemeinsam verwalten zu lassen.

Das Gemeindewahlgesetz der Region Trentino-Südtirol, zusammengefasst im Einheitstext des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen sieht für die Gemeindewahlen in Trentino-Südtirol eine verpflichtende Frauenquote vor. Allerdings handelt es sich hier in Wirklichkeit nur um die Minimalverpflichtung, eine Frau bzw. eine Person des „anderen“ Geschlechts auf der Liste vertreten zu haben. Das verpflichtende „Drittel“ bezieht sich nämlich nicht auf die effektive Kandidatenanzahl der Liste, sondern nur auf die zur Verfügung stehenden Listenplätze. Wird das „Frauendrittel“ nicht besetzt, so bleiben die Listenplätze eben leer und eine einzige Frau kann Dutzenden Männern gegenüberstehen (in Bozen etwa ist eine Liste mit 46 Männern und 1 Frau – oder umgekehrt theoretisch möglich).

Im Landtagswahlgesetz des Landes Südtirol wurde hier 2017 nachgebessert. Die Kandidatenliste für den Südtiroler Landtag bleibt zu einem Drittel der effektiven Kandidatinnen und Kandidaten dem anderen Geschlecht vorbehalten.

Dieser Ansatz wird mit dem vorlegenden Regionalgesetzentwurf auf die Gemeindewahlen übertragen.

Die Anzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von zwei Dritteln wird nicht mehr auf die mögliche Höchstzahl der Kandidatinnen und Kandidaten angesetzt, sondern auf die effektive Anzahl der Menschen, die auf einer Liste kandidieren.

Weiters wird einem weiteren möglichen Missstand entgegengetreten, nämlich, dass die Listenspitzen vom überrepräsentierten Geschlecht eingenommen werden. Es wird in Diskussionen immer wieder darauf hingewiesen, dass sich Frauen nur als „Listenfüllerinnen“ fühlen, wenn sie kandidieren. Der RGE sieht deshalb vor, dass im ersten Drittel der Liste Kandidatinnen und Kandidaten alternieren. So wird zum einen die Mindestanzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von einem Bruchteil besser auf das wahre Geschlechterverhältnis der die Liste vertretenen Menschen angepasst und zum anderen am Listenbeginn, der wahlstrategisch bedeutend ist, ein auch schon rein visuelles Gleichgewicht der Geschlechter hergestellt.

Die vorgesehenen Folgen von Nichteinhaltungen sind an die derzeitigen Bestimmungen des Gemeindewahlgesetzes angepasst worden.

Die Einbringerin erhofft sich durch diese Neuregelung eine Erneuerung und Diversifizierung des demokratischen Lebens in den Gemeinden unserer Region.

Bozen, 02.03.2020

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

 

 

Regionalgesetzentwurf  Nr. xx/XVI “ Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu Wahlämtern ”

Art. 1

(Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu Wahlämtern) 

  1. Artikel 240 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen ist wie folgt ersetzt:

„(Artikel 240 – Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu den Wahlämtern)

  1. Für die Zwecke der Gleichberechtigung beim Zugang zu den Wahlämtern müssen die Kandidatenlisten Vertreterinnen und Vertreter beider Geschlechter umfassen.
  2. In jeder Kandidatenliste darf keines der beiden Geschlechter mit mehr als zwei Drittel der Kandidaten vertreten sein, wobei eventuelle Bruchteile auf die nächste Einheit auf- bzw. abgerundet werden.
  3. In Listen, die mindestens sechs Kandidaten enthalten, müssen im ersten Drittel die weiblichen Kandidatinnen und männlichen Kandidaten abwechselnd gereiht werden, wobei für die Drittelberechnung eventuelle Bruchteile auf die nächste Einheit auf- bzw. abgerundet werden.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen laut Artikel 237 Absatz 3, Artikel 238 Absatz 3 und Artikel 239 Absatz 5 kann für die Kandidatinnen entweder nur der Geburtsname angegeben oder der Zuname des Ehegatten hinzugefügt werden.
  5. Bei der Überprüfung und Zulassung der Kandidatenlisten überprüft die zuständige Bezirkswahlkommission bzw. Bezirkswahlunterkommission den Anteil der Vertreter eines jeden Geschlechts in den Kandidatenlisten. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen laut Abs. 1 weist sie die entsprechende Liste zurück.
    Falls in einer Liste einer der Anteile höher als zwei Drittel ist, werden die Kandidaten des überrepräsentierten Geschlechts von der Liste gestrichen, beginnend beim letzten Kandidaten ebendieses Geschlechts auf der Liste. Von dieser Streichung wird abgesehen, falls ein Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts von der Bezirkswahlkommission bzw. der Bezirkswahlunterkommission aus anderen Gründen nicht zu den Wahlen zugelassen wird. Falls die Streichung bewirkt, dass die Zahl der Kandidaten einer Liste niedriger ist als die für die Zulassung erforderliche Mindestzahl, so wird die Liste zurückgewiesen.
    Falls in einer Liste laut Abs. 3 die Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Drittel nicht alternierend gereiht sind, so nimmt die Bezirkswahlkommission bzw. die Bezirkswahlunterkommission die Reihung im ersten Drittel der Liste von Amts wegen vor, indem sie die ersten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts alternierend zwischen die des überrepräsentierten reiht, beginnend beim zweiten Listenplatz und bis das erste Drittel der Liste erreicht ist.

Art. 2

(Aufgaben der Bezirkswahlkommission bzw. Bezirkswahlunterkommission im Zusammenhang mit Art. 1)

  1. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird der Abs. 1 Buchstabe a) folgendermaßen ersetzt:
  2. Sie führt die im Artikel 240 Absatz 6 vorgesehenen Amtshandlungen durch und weist die Listen zurück, die dem Art. 240 Abs. 1 zuwiderlaufend nicht Kandidaten beider Geschlechter umfassen.
  3. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird in Abs. 1 der Buchstabe a)-bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

a)-bis) Sie prüft ob die Kandidatenlisten entsprechend Art. 240, Abs.2 einen angemessenen Anteil an Kandidaten beider Geschlechter aufweisen. Falls in einer Liste einer der Anteile höher als zwei Drittel ist, werden die Kandidaten des überrepräsentierten Geschlechts von der Liste gestrichen, beginnend beim letzten Kandidaten ebendieses Geschlechts auf der Liste. Von dieser Streichung wird abgesehen, falls ein Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts von der Bezirkswahlkommission bzw. der Bezirkswahlunterkommission aus anderen Gründen nicht zu den Wahlen zugelassen wird. Falls die Streichung bewirkt, dass die Zahl der Kandidaten einer Liste niedriger ist als die für die Zulassung erforderliche Mindestzahl, so wird die Liste zurückgewiesen.

  1. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird in Abs. 1 der Buchstabe a)-ter mit folgendem Wortlaut eingefügt:

a)-ter) Sie prüft, ob in den Listen mit über 6 Kandidaten die Bestimmung laut Art. 240 Abs. 3 eingehalten wird und im ersten Drittel der Liste die weiblichen Kandidatinnen und männlichen Kandidaten abwechselnd gereiht werden. Falls in einer Liste dies nicht erfolgt ist, so nimmt die Bezirkswahlkommission bzw. die Bezirkswahlunterkommission die alternierende Reihung im ersten Drittel der Liste von Amts wegen vor, indem sie die ersten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts alternierend zwischen die des überrepräsentierten reiht, beginnend beim zweiten Listenplatz und bis das erste Drittel der Liste erreicht ist.

 

Art. 3

(Inkrafttreten)

  1. Dieses Gesetzt tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

 

Bozen, 28.02.2020

 

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Am heutigen Donnerstag, 27. Februar 2020, fand im Palais-Widmann die Veranstaltung „5G: Wir wollen’s wissen – zwischen Erwartungen und Risiken“ statt, die von den Landtagsfraktionen der Grünen, Team K, Freiheitliche, Süd-Tiroler-Freiheit, Movimento 5 Stelle und PD organisiert wurde.
Trotz der widrigen Umstände wie der Panik vor dem Corona-Virus war die Konferenz ein Erfolg: Einer der Redner wurde im letzten Moment von seinem Unternehmen aus diesem Grund an der Teilnahme gehinderte und wurde per Video-Konferenz zugeschaltet. Ein interessiertes und aktives Publikum trug zum Erfolg der Debatte bei, die von der Moderatorin Sabina Frei meisterhaft geleitet wurde.

Patrizia Gentilini und Fiorella Belpoggi brachten die problematischen Aspekte und Bedenken bezüglich der Auswirkungen von 5G auf die Umwelt und die Gesundheit vor. Luca Verdi präsentierte die Situation der elektromagnetischen Belastung in Südtirol. Elmar Grasser und Martin Röösli, die nicht anwesend sein konnten, aber per Videokonferenz mit dem Publikum in Bozen verbunden waren, konzentrierten sich mehr auf die mit diesem technischen Fortschritt verbundenen Möglichkeiten.
„Wir können nicht sagen, dass 5G gut ist, genauso wenig wie wir sagen können, dass es schlecht ist. Wir haben einfach nicht genug Daten, um es zu wissen“, so Frau Belpoggi am Ende ihres Vortrags, „Wir brauchen Geld und Investitionen in die Forschung, um der Öffentlichkeit die richtigen Informationen zu geben, mit denen sie handeln können“. Frau Gentilini machte einen Aufruf: „Es ist wichtig, den Grenzwert von 6 Volt/Meter auf staatlicher Ebene beizubehalten. Den Kindern und Schwächsten in unserer Gesellschaft sind wir dieses Vorsorgeprinzip schuldig“. Auch Luca Verdi, der die Situation der elektromagnetischen Belastung in Südtirol vorstellte, pflichtete Patrizia Gentilini bei. Auch sagte er an die privaten Unternehmen gerichtet: „Produziert sicherere Mobiltelefone und praktischere Kopfhörer!“.

Elmar Grasser, fokussierte sich in seinem Beitrag auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und hielt nicht mit seiner Meinung zurück, 5G so schnell wie möglich für alle zugänglich zu machen. Martin Röösli stellte fest, dass er mehrere Antennen wenigeren bevorzugt. Diese sei ungefährlicher als viele einzelne Mobiltelefone, die eine weiter entfernte Antenne suchen.

Die Tagung hat auch die OrganisatorInnen bereichert:

„Die Zukunft Europas ist digital, aber das Vorsorgeprinzip muss immer gelten, wenn wir die Gesundheit der Menschen und die Umwelt angemessen schützen wollen. Deshalb ist es wichtig, weiterhin wachsam zu sein und uns immer wieder die Frage zu stellen: Brauchen wir das wirklich?“, so die Initiatorin der überparteilichen Veranstaltung, die Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa.

Landtagsabgeordneter Diego Nicolini vom M5S: „Ich bin begeistert von den neuen technologischen Entwicklungen und optimistisch über die Möglichkeiten, die 5G verspricht. Insbesondere in Bezug auf ein neues Konzept der öffentlichen Verwaltung, der demokratischen Beteiligung und der nachhaltigen Mobilität. Ich bin nicht sehr beunruhigt, weil ich Vertrauen in die Institutionen habe. Aber wenn es um unsere Gesundheit geht ist es angebracht, Zweifel ernst zu nehmen und sie zu beseitigen. Aus diesem Grund halte ich jede Initiative, deren Ziel die Schaffung von mehr Klarheit und das Aufzeigen von Gefahren dieser neuen Technologie ist, für grundlegend wichtig“.

„Die Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in Europa hat die Kontroverse über die gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunkstrahlung wieder belebt. Diese Anhörung im Landtag zu dieser teilweise emotional geführten Debatte, bei der nationale und internationale Experten aus den medizinischen und technologischen Fachbereichen sachlich ihre Erfahrungen vorgetragen haben, möge Hilfestellung geben für die zu treffenden politischen Entscheidungen“, so Franz Ploner.

„Der PD nimmt an dieser Veranstaltung teil, um möglichst klare Informationen zu sammeln: Über die technologische Effizienz, aber auch über die negativen Auswirkungen von 5G auf die Umwelt. Am meisten in Erinnerung geblieben ist mir das Statement von Fiorella Belpoggi: „No data, no market“; damit wollte sie betonen, dass die Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Informationen über die Sicherheit ihrer Geräte bereitzustellen“, so Sandro Repetto.

Für Andreas Leiter Reber ist „ein schnelles und leistungsstarkes Internet ist für den Wirtschaftsstandort Südtirol von zentraler Bedeutung. Ich hoffe sehr, dass die 5G-Pilotprojekte in anderen Regionen die Chancen dieser Technologie unterstreichen und gesundheitliche Bedenken entkräften können. Die Belastung durch Strahlen und Magnetfelder kann bereits massiv reduziert werden, wenn wir Smartphones und WLAN-Verbindungen im Alltag richtig und gewissenhafter nutzen“.

„Selbst Experten sind sich nicht ganz über die Auswirkungen von 5G einig. Ergebnisse von Studien würden uns erst in mindestens zehn Jahren vorliegen. Somit bedeutet es, dass wir aktuell die Versuchskaninchen sind. Grundsätzlich spricht nichts gegen Fortschritt und Innovation, doch ist auch weiterhin Skepsis, Wachsamkeit und Vorsicht geboten“, hielt Myriam Atz Tammerle fest.

Vieles Fragen zu 5G bedürfen auch nach dieser Informationsveranstaltung weiterer Klärung: Brauchen wir wirklich mehr Geschwindigkeit? Werden wir den Preis dieser technologischen Entwicklung in Bezug auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden bezahlen? Auch die politischen Positionen sind nach wie vor unterschiedlich. Es ist jedoch beruhigend zu wissen, dass Aufmerksamkeit und Bewusstsein sehr groß sind.

Bozen, 27/02/2020

Im Bild:
Franz Ploner, Sabina Frei (Moderatorin), Riccardo Dello Sbarba, Myriam Atz Tammerle, Brigitte Foppa, Fiorella Belpoggi, Luca Verdi, Patrizia Gentilini, Andreas Leiter Reber, Hanspeter Staffler, Maria Teresa Fortini, Alex Ploner.

PRESSEMITTEILUNG.

Einer der Referenten kann aufgrund des Coronavirus nicht zur Tagung kommen. Stattfinden wird sie trotzdem, mit Elmar Grasser und Martin Röösli in Konferenzschaltung.

Wir haben in diesen Tagen den Atem angehalten und befürchtet, dass die von den Fraktionen Verdi Grüne Vërc, Team K, Freiheitliche, Süd-Tiroler Freiheit, 5 Stelle und PD organisierte 5G-Tagung aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen zum Coronavirus abgesagt werden könnte. Jedoch findet sie morgen, am 27. Februar 2020, um 10.00 Uhr im Palais Widmann in Bozen wie geplant statt.
Ganz unangetastet von Corona, oder besser gesagt, von den Präventionsmechanismen rund um das Virus, bleibt die Tagung trotzdem nicht: Der Referent Elmar Grasser, CTO des Schweizer Telekommunikationsunternehmens Sunrise, muss auf Unternehmensanweisung Reisen nach Norditalien vermeiden.
Glücklicherweise gibt uns die Technik die Möglichkeit, seinem Vortrag per Videokonferenz beizuwohnen. Gewiss wird die Debatte und die Interaktion zwischen Publikum und Rednern nicht dieselbe sein wie bei den anwesenden ReferentInnen. Jedenfalls hoffen wir, dass sich Interessierte nicht von der Angst abschrecken lassen und zahlreich erscheinen, um sich über 5G zu informieren.

Bozen, 26.02.2020