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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am Schneeberg zwischen dem Passeier- und dem Ridnauntal wurde in knapp einem Jahrtausend Silber, Blei und Zink abgebaut. Das Gebiet erstreckt sich von Maiern in Ridnaun, durch das Lazzachertal hoch zur Schneebergscharte und hinüber ins Passeier zum Abbaugebiet des Schneeberges mit der Knappensiedlung St. Martin am Schneeberg. Im Jahre 1985 wurde der Bergbau im Schneeberg endgültig eingestellt und auf Beschluss der Südtiroler Landesregierung wurden die Anlagen des gesamten Bergwerkes Schneeberg zum Museum ausgebaut und als Teil des Landesbergbaumuseums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Berichten zufolge wurden die Aufräumarbeiten am Schneeberg nicht fertiggestellt. So finden sich in den Wiesen beispielsweise Drähte, Seile, Eisenteile oder Ähnliches. Dies ist besonders für die Viehwirtschaft am Schneeberg ein großes Problem, da sich die Kühe an den Drähten verletzen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht die derzeitige Situation am Schneeberg im Bezug auf herumliegende Überreste des aufgelassenen Bergwerks aus? Wir bitten um Auskunft über den Stand der Dinge.
  2. Ist der Südtiroler Landesregierung bewusst, dass er hier ein Problem gibt, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
  3. Warum wurden nach Schließung des Bergwerkes die Aufräumarbeiten nicht fertiggestellt? Denkt man dies nachzuholen?
  4. Kommt es aufgrund der Überreste aus dem Bergwerk zu Verletzungen von Mensch und Tier? Wie viel Fälle sind der Landesregierung bekannt?

Bozen, 25.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Das Gesetz zur „Bettenobergrenze“ kommt nächste Woche in den Landtag. Für uns Grüne sind Transparenz und ein Gesetz ohne beliebige Ausnahmen und ohne Lobbyprivilegien essenziell. Denn es muss uns um eines gehen: Einen verträglichen und fairen Tourismus für Gäste und Ansässige – und auch für jene, die im Tourismus arbeiten und von ihm leben! Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

  1. Was das Schuler-Gesetz vorsieht und was im 2. Gesetzgebungsausschuss geschah

Das von Schuler im Omnibus vorgelegte Gesetz sah vor, eine „Obergrenze“ für die Südtiroler Beherbergungsbetriebe festzulegen:

Ein neues Genehmigungsverfahren zur Festlegung einer Obergrenze für Betten- und Gästekapazität.

Die Höchstzahl der Betten sollte zunächst für jeden einzelnen Tourismusbetrieb festgelegt werden: entweder auf der Grundlage der Lizenz oder, nach Wahl des Betriebs, auf der Grundlage der Zahl der anwesenden Gäste an einem Tag des Jahres 2019.

Das Land prüft die beantragte Bettenzahl anhand der in den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes festgelegten Kriterien und entscheidet auf dieser Grundlage über das jedem Tourismusunternehmen zugeteilte Kontingent.

Die Obergrenze jeder Gemeinde ergab sich somit aus der Summe der maximalen Bettenzahl der einzelnen Beherbergungsbetriebe und die landesweite Obergrenze aus der Summe der maximalen Bettenzahl pro Gemeinde.

Auf diese Weise wird ein HÖCHSTKONTINGENT für die Unterbringung von Tourist:innen und die nutzbaren Betten festgelegt. Bis Ende 2022 sollte auf Grundlage dieses Kontingent dann eine neue Lizenz ausgestellt werden.

Der 2. Gesetzgebungsausschuss lehnte diesen Vorschlag mit den Stimmen des Bauernflügels sowohl der SVP (Locher und Vallazza) als auch der Opposition (Leiter Reber und Faistnauer) ab. Das von der Kommission angenommen Gesetz sieht lediglich die Erstellung einer Statistik über die Bettenanzahl in Südtirol vor und verschiebt die Beurteilung, ob und wie eine Begrenzung notwendig ist, auf einen späteren Zeitpunkt.

 

  1. Die Position der Grünen und der mit LR Schuler vereinbarte Änderungsantrag

Kritikpunkt Nr.1 für uns Grüne ist die Durchführungsbestimmung, auf die sich das Gesetz bezieht: Von ihr hängt ab, ob die Begrenzung wirksam und gerecht ist oder ob es – durch Erpressungstaktiken der Lobbys und unzählige Ausnahmeregelungen – im Endeffekt sogar zu einer Vervielfachung der Betten kommt. Die Durchführungsbestimmungen können nicht allein an die Landesregierung delegiert werden, indem der Landtag aufgefordert wird, einen Blankoscheck zu unterzeichnen.

Deshalb forderten wir bereits im Ausschuss eine öffentliche und transparente Debatte. Im Gesetz muss verankert werden, dass die Durchführungsbestimmungen der verpflichtenden Stellungnahme des Landtags unterliegen. Landesrat Schuler und Landesrätin Hochgruber-Kuenzer akzeptierten diese vorgeschlagenen Änderungen, aber sie wurden durch das gemeinsame Nein der Bauernfraktion abgelehnt: Locher, Vallazza, L. Reber und Faistnauer.

DIE GRÜNE FRAKTION HAT DIESELBEN ÄNDERUNGSANTRÄGE ERNEUT FÜR DAS PLENUM EINGEREICHT. Wir werden sehen, wie der Vorschlag der Mehrheit aussehen wird, und auf dieser Grundlage unsere Stimme abgeben.

 

  1. Das Risiko: von einer Ausnahmeregelung zur nächsten vermehren die Betten sich

Nach dem, was die Medien, aber auch Schuler im Ausschuss vorausgesagt haben, besteht die Gefahr, dass sich das Gesetz, das eigentlich eine Bettenobergrenze festlegen sollte, von einem Kompromiss zum nächsten in sein Gegenteil verkehrt: in ein Gesetz zur Bettenvermehrung.

 

HIER EINIGE DER GENANNTEN AUSNAHMEN:

  1. Alle „erworbenen Rechte“ für die Realisierung neuer Betten werden anerkannt, sogar zugewiesene Betten, die schon Jahre alt sind (es gibt keine Frist!), aber nie realisiert wurden: 10.000 Betten mehr, sofort!
  1. Es soll ein „Vorschuss“ von 8.000 neuen Betten gewährt werden, von denen 7.000 von den Gemeinden und 1.000 vom Land zugewiesen werden sollen. Diese sollen in zehn Jahren zurückgegeben werden: Wer glaubt das schon?
  1. Gäste unter 14 Jahren sind von jeder Beschränkung ausgenommen, sie werden nicht einmal ins Kontingent eingerechnet. Hier ist Spielraum für eine weitere „Vermehrung“ der Betten.
  1. Es ist eine „Übergangsregelung“ vorgesehen, welche die Tür für neue Anträge öffnet. Bereits jetzt ist ein Run zur Meldung der Aufnahme neuer Tätigkeiten in den Gemeinden im Gange. In sechs Monaten sind mehr als 5.000 zusätzliche Betten aufgetaucht, darunter mehr als 4.000 auf Airbnb, Zimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof (siehe Astat).
  1. Ausnahmen für Urlaub auf dem Bauernhof: Mit allen vorgesehenen Ausnahmen (landwirtschaftliche Betriebe, die eine Fläche zwischen 1,5 und 6 ha Obst- und Weinbau bewirtschaften und ALLE Grünlandbetriebe!) wird nur ein sehr kleiner Teil der Urlaub auf den Bauernhof-Betriebe unter die Obergrenze fallen.
  1. Ausnahme für historische Ortskerne: grünes Licht für ALLE Betriebe die sich in diesen ehemaligen „A-Zonen“ befinden (insgesamt, 1024 Hektar). Der Ausschluss von Gemeinden mit Wohnungsnot ist Verschwunden!
  1. Unbenutzte Betten: Es sollte ein Grundsatz der solidarischen Umverteilung gelten, wobei das Land 50% der unbenutzten Betten an die weniger entwickelten Gebiete verteilen sollte. Jetzt scheint es, dass nur 5% ans Land gehen und 95 % in den Gemeinden verbleiben. Die Logik des Stärkeren gewinnt.

Würden wirklich alle Ausnahmen in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen, würde die Zahl der Betten – heute 234.420 – auf über 250.000 ansteigen und vielleicht sogar bis zu 270.000 erreichen! Deshalb bereiten uns Ausnahmeregelungen und Aufweichungen Sorgen: Mit ihnen scheitert das Konzept des „nachhaltigen Tourismus“ der Landesregierung.

 

  1. Schlussfolgerung: ein gutes Gesetz ist dringend notwendig

Die Diskussion über die Gefahren des „Overtourism“ in Südtirol wurde von uns Grünen angeregt. Auf die Notwendigkeit einer Begrenzung haben wir schon vor Jahren hingewiesen. Deshalb wollen wir ein Scheitern dieses ersten Versuches verhindern.

Wir haben uns im Gesetzgebungsausschuss für ein wirksames, faires und weitsichtiges Gesetz eingesetzt, und werden uns auch im Plenum dafür engagieren.

 

BZ, 22.07.2022

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Hier der vollständige Minderheitenbericht.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Sonnenenergie zu nutzen ist nicht nur klimafreundlich, sondern auch ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit von Öl- und Gaslieferungen. Deshalb testen derzeit Pilotprojekte in Italien und Deutschland die Idee, Photovoltaik-Module zwischen Eisenbahnschienen zu verbauen. Diese Herangehensweise schlägt somit mehrere Fliegen mit einer Klappe: Einerseits dienen die Eisenbahnschienen dadurch nicht mehr nur den Zügen selbst, sondern es kann zugleich Energie aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. Das Besondere daran ist aber, dass keine zusätzlichen Flächen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien versiegelt werden müssen. Das ist wichtig, weil die Bodenversiegelung ein großes Problem darstellt und jegliche unnötige Versiegelung vermieden werden soll. Das Verbauen der Photovoltaik-Module an den Eisenbahnschienen würde somit nicht nur einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität bedeuten, sondern durch den Ausbau erneuerbarer Energien auch einen wichtigen Beitrag zur Energieautonomie leisten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung zwecks verstärkter Nutzung von öffentlichen Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung in Südtirol bislang gesetzt?
  2. Zu welchen Erkenntnissen ist die Landesregierung im Rahmen des etwaigen Betriebs vorgenannter Anlagen (z.B. Hebung weiterer Potentiale, Skalierbarkeit bestehender Anlagen) gekommen?
  3. Welche Initiativen möchte Die Landesregierung zukünftig setzen?
  4. Wie viel Strom wird zurzeit in Südtirol durch öffentliche Photovoltaikanlagen gewonnen?
    1. Was macht das anteilig an der gesamten Stromproduktion im Land aus?
  5. Wurden bereits Studien o.Ä. zur Erhebung des Ausbau- und/oder Neuinstallationspotentials von öffentlichen PV-Anlagen in Südtirol durchgeführt?
    1. Falls ja, wie groß ist deren Ausbaupotential (umfassend den Verweis, auf welchen Flächen Potential besteht)?
  6. Wurde in der Vergangenheit bereits geprüft, inwieweit das Bahnnetz für die Stromgewinnung mittels Photovoltaikanlagen verwendet werden könnte, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?

Bozen, 21.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Wir müssen nachhaltiger werden, und das auch beim Essen. Das ist zumindest theoretisch mittlerweile jedem und jeder klar: Weg vom täglichen Fleischkonsum und gewissen tierischen Produkten, hin zu einer pflanzlichen Ernährung. Dies bedeutet nicht, dass alle Menschen Vegetarier:innen werden müssen. Doch an einem bewussteren Umgang mit Fleisch (vielleicht in Form der Rückkehr zum Sonntagsbraten?) und mit Lebensmitteln im allgemeinen führt kein Weg vorbei.

Südtirol hätte ein großes Potenzial, die Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen, die vor Ort nach den Prinzipien einer nachhaltigen Landwirtschaft produziert werden. Ziel wäre es, Landwirte zu fördern, welche die nähere Umgebung mit hochwertigen Produkten beliefern, damit lange Transportwege vermieden werden und der Konsument eine 100-prozentige Sicherheit darüber hat, woher die Lebensmittel stammen und wie sie produziert werden. Damit würde auch der Massentierhaltung und der weltweiten Abhängigkeit von Konzernen im Lebensmittelsektor Vorschub geleistet.

Dies setzt die Förderungen von lokalen Produzent:innen voraus. Je mehr hier die „Kleinen“ unterstützt werden, desto mehr beugt man dem (nicht sehr nachhaltigen) Phänomen vor, dass wenige Große den Markt dominieren.

In Südtirol werden kleine Anbieter und Produzentinnen, welche die lokale Versorgung mit qualitativ hochwertigen Produkten aus Südtirol übernehmen könnten, zu wenig unterstützt und die Gesamtkosten für die Produktion, den Vertrieb und das Marketing fallen bei kleinen Anbietern schwer ins Gewicht. In der Vermarktung ihrer Produkte tun sie sich generell schwer.

Das Südtiroler Gütesiegel könnte diesen Produzenten mehr Sichtbarkeit am Markt bieten. Allerdings sind die Qualitätskontrollen teuer und für kleine Produzentinnen nicht erschwinglich. Der Preis für die Kontrollen ist einheitlich geregelt und für alle, ungeachtet ihrer Größe, gleich. Selbiges gilt für das Biosiegel.

Gemüse und Nischenprodukte aus Südtirol wie Kräuter, Getreide, Mais, Microgreens usw. viel mehr als eigenständige Branche mit eigenen Bedürfnissen wahrzunehmen, würde vieles erleichtern.

Zudem braucht es für jene, die einen sanften Weg in der Lebensmittelproduktion einschlagen wollen, gezielte Unterstützung. Denn die Nachhaltigkeit des Essens für unsere Gesundheit ist zu wichtig, um sie nicht gezielt zu fördern. Zudem würde das Image von Südtirol als Qualitätsland (nicht nur für Wein ) generell steigen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Aus welchem Grund gibt es keine Unterscheidung zwischen kleinen und großen Produzent:innen bei den Preisen für die Kontrollen zu den Südtiroler Qualitätsprodukten mit dem Gütesiegel bzw. mit dem Biosiegel?
    1. Gedenkt man, bei diesen beiden Siegeln eine Preisanpassung für kleine Anbieter:innen vorzunehmen?
    2. Falls ja, wann wird das der Fall sein?
    3. Falls nein, warum nicht?
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass Gemüseanbauer:innen gleich viel für Wasser wie für das Abwasser zahlen, im Unterschied zur Viehwirtschaft?
    1. Falls ja, aus welchem Grund?
    2. Falls zutreffend, gedenkt man hier eine Anpassung vorzunehmen?
    3. Falls zutreffend, wann und wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Förderungen sieht die Südtiroler Landesverwaltung für kleine Produzent:innen vor für die Produktion, das Marketing, den Verkauf und Vertrieb von Südtiroler Produkten?
  4. Gibt es zusätzliche Förderungen für jene, die einen nachhaltigen Weg gehen (keinen Pflanzenschutz, sortenreines Saatgut, Förderung der Biodiversität, kurze Transportwege usw.)?
  5. Welche Formen der Beratung gibt es für Neustarter:innen?
  6. Welche Maßnahmen setzt das Land, um lokal-regionale Liefer- und Versorgungssysteme zu entwickeln und die bäuerliche Bio-Landwirtschaft zu fördern?
  7. Welche EU-Fördertöpfe und Töpfe aus der Provinz bzw. der Region Trentino-Südtirol gibt es, um die lokalen Kreisläufe zu stärken?

Bozen, 30.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt hier die Antwort der Landesregierung nachlesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Auch die russischen Gaslieferungen für Italien werden knapper. Nun haben wir gerade das meteorologische Glück des Sommers auf unserer Seite, doch auch dieser wird einmal zu Ende gehen. Die Erstellung eines Notfallplans ist von äußerer Wichtigkeit und Dringlichkeit.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist es um die Südtiroler Energiereserven bestellt? Wie knapp werden diese in den kommenden Monaten?
  2. Wie viel russisches Gas wurde nach Südtirol importiert und wie wird dieses künftig ersetzt werden?
  3. Hat die Südtiroler Landesregierung einen Notfallplan für eine eventuelle Energiekrise im kommenden Winter? Wie sieht dieser aus?
  4. Wird die Landesregierung eigene Verhandlungen für die Deckung der Energie im kommenden Winter anstrengen? Wenn ja, mit wem und in welchem Ausmaß?
  5. Wird Südtirol vom staatlichen Energienotfallplan komplett mitgedeckt sein?

Bozen, 15.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort und die Anlagen dazu nachlesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Tramin fand jüngst eine Bürgerversammlung statt, bei der die Anwesenden über die Pläne der A22 im Unterland unterrichtet werden sollten. Unterrichtet scheint das passende Wort, denn bei der Versammlung schien bereits alles entschieden: In Neumarkt soll ein Fernlasterparkplatz samt Unterkünften für 100 LKW gebaut werden. Dieser ist bereits im Projekt für das Erlangen einer Konzession eingetragen. Die Grüne Fraktion im Landtag hatte jüngst eine Anfrage dazu gemacht. Die Landesregierung „wusste“ interessanterweise „nichts“ über das Mega-Projekt, über das andererseits in einer Anfrage der Freiheitlichen ausführlich Auskunft erteilt wird.

Zusätzlich soll auch die so genannte „dynamische dritte Spur“ zwischen Verona und Bozen eingerichtet werden. Darüber hinaus soll zwischen Bozen und Brenner eine „intensive Digitalisierung“ stattfinden. Die dynamische dritte Spur ist nichts anderes als die (temporäre) Freigabe des Pannenstreifens für den Verkehr.

Gerechtfertigt wird das alles mit …der „Nachhaltigkeit“ samt UN-Nachhaltigkeitszielen. Nun muss die vielbeschworene Nachhaltigkeit in den letzten Jahren für doch einiges herhalten. Dass die Potenzierung des Autoverkehrs (!) samt Riesenbauprojekte für Fernlaster nun aber auch unter das Dach der Nachhaltigkeit einziehen, ist wirklich bemerkenswert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie nimmt die Landesregierung zum geplanten Parkplatz für 100 Fernlaster in Neumarkt/Tramin Stellung?
  2. Wie rechtfertigt man die Planung eines solchen Mega-Projektes ohne die Einbeziehung der Bevölkerung und deren unmittelbaren Vertreter:innen, der Gemeinderät:innen der Gemeinden Neumarkt, Tramin und Auer?
  3. An welchem Punkt ist die Planung des Projektes?
  4. Wie wird das Projekt finanziert?
  5. Gibt es bereits einen Finanzierungsplan?
  6. Wann und für welchen Zeitraum wird die „dynamische dritte Spur“ zwischen Verona und Bozen in Betrieb genommen?
  7. Wie genau passt die dynamische dritte Spur in die Strategie der Nachhaltigkeit? Wir bitten um eine detaillierte Begründung mit Bezugnahme auf die Nachhaltigkeitsziele und insbesondere des Ziels der Reduzierung des motorisierten Verkehrs.
  8. Was sieht die „intensive Digitalisierung“ der A22 zwischen Bozen und Brenner konkret vor?
  9. Wurden Umweltverbände zu den Plänen des Parkplatzes konsultiert? Wie stufen diese die Nachhaltigkeit des Projektes ein?
  10. Wieso gab die Landesregierung gegenüber der Grünen Fraktion an, vom Projekt nichts zu wissen (siehe Aktuelle Anfrage der Grünen Fraktion Nr. 10 / Mai 2022) während der Fraktion der Freiheitlichen bereitwillig Auskunft erteilt wurde (Anfrage 2082/2022)?

Bozen, 14.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Vor ein paar Tagen erhielten wir die Antwort auf unsere Landtagsanfrage zum Verkehr auf den Umfahrungsstraßen im Unterland. Nach dem Corona- und Lockdown-bedingten drastischen Rückgang im Jahr 2020, liegen die Zahlen nun wieder auf dem Niveau von 2019. Seit jeher sagen wir, dass Umfahrungsstraßen nicht zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens führen, sondern das Problem nur verlagern. Um den Verkehr wirklich zu verringern, sind andere Strategien und mutige Entscheidungen dringend erforderlich.

Umfahrungsstraßen sind keine Wunderheilmittel gegen den Verkehr und die Umweltverschmutzung. Sie bieten eine unmittelbare Entlastung für bebaute Gebiete, aber die Daten zeigen, dass eine Verkehrsverlagerung nicht dasselbe ist, wie eine Verkehrsreduzierung. Im Gegenteil, jede neue Umfahrungsstraße hat die Zahl der Autodurchfahrten erhöht. Dies geht aus den Daten hervor, die wir durch eine von uns gestellter Anfrage erhalten haben. In Auer und Leifers hat das Verkehrsaufkommen seit 2013, als die Umfahrungsstraßen eröffnet wurden, bis zum Lockdown 2020 stetig zugenommen. Nun entsprechen die Daten wieder dem Status von 2019.

Neue Straßen führen zu mehr Verkehr, mehr Verkehr bedeutet mehr Belastung und mehr Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Bei der Landtagssitzung Ende Juni wurde ein Grüner Beschlussantrag einstimmig angenommen: Es soll eine Studie über den Zusammenhang zwischen Gesundheit und Luftverschmutzung auf der Brennerachse ausgearbeitet und deren Ergebnisse dem Landtag vorgelegt werden. Dieser Schritt dient dazu, über konkrete Maßnahmen nachzudenken. Wir Grünen vertreten die Meinung, dass sich die Dinge schneller ändern müssen!

Wenn der Regierung eine nachhaltige Wende wichtig ist, muss die Reduzierung des Pkw- und Lkw-Verkehrs zur Priorität werden. „Seit Jahren und Jahrzehnten fordern wir den Worten Taten folgen zu lassen. Vorschläge sind da, es fehlen lediglich mutige Entscheidungen“, so Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin der Anfrage zum Verkehr im Unterland. Zusammen mit dem Trentino und Tirol wurden in der Vergangenheit auf überregionaler Ebene mehrere von der Grünen Fraktion vorgeschlagene Maßnahmen beschlossen, die jedoch bisher Theorie auf dem Papier geblieben sind. Einige Beispiele: Eine gemeinsame Strategie für die Brennerachse, die Einbeziehung der Alpentransitbörse, eine deutliche Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.

Wenn sich die Regierung wirklich auf Nachhaltigkeit konzentrieren will, dann ist es an der Zeit, die leeren Slogans hinter sich zu lassen und sich auf konkrete Taten zu fokussieren.

Bozen, 13.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier findet ihr zwei Grafiken zu dem Verkehrsaufkommen von 2002-2022 im Unterland – mit und ohne Brennerautobahn.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landesamt für Industrie und Gruben wurde jüngst in den Medien damit zitiert, dass das Land „derzeit an einer Karte für Tabu-Zonen für neue Grubeneröffnungen arbeite“. So eine Karte wäre dringend nötig denn seit im Jahr 2015 der Grubenplan verfallen ist, gibt es hier ein rechtliches Vakuum.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wird die „Karte mit Tabu-Zonen für Grubeneröffnungen“ fertiggestellt sein?
  2. Wer genau ist an der Ausarbeitung dieser Karte beteiligt?
  3. Wie bindend werden diese „Tabu-Zonen“ sein?
  4. Nach welchen Kriterien werden Schottergruben und co. derzeit genehmigt?

Bozen, 21.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

ANSUCHEN ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Sehen wir uns die Beschlüsse der Landesregierung an, so fällt auf, dass auffällig viele so genannte „Grün-Grün-Umwandlungen“ stattfinden. Dies stellt insofern ein Problem dar, weil artenreiche Flächen zu Monokulturen werden, was weder für Natur noch für den Mensch eine auf lange Sicht positive Entwicklung darstellt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um eine Aufstellung, wie viele Grün-Grün-Umwandlungen seit 2010 getätigt wurden.
  2. Wir ersuchen um eine detaillierte Aufstellung seit 2015 pro Jahr: Wieviel Wald wurde jährlich in Wiese / Dauerkultur / Baugebiet umgewandelt?
  3. Wir ersuchen um eine detaillierte Aufstellung seit 2015 pro Jahr: Wieviel Weide wurde jährlich in Wiese / Dauerkultur / Baugebiet umgewandelt?

Bozen, 11.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Landesregierung teilt in der Antwort auf die Anfrage Nr. 1306/20-XVI am 02.03.2021 mit: „Die Anbindung an das Dorf-Tirol ist ein Anliegen der LR und wird ein Themenpunkt im Zuge des Evaluierungsprozesses seitens der Expertenkommission sein“.

Die Landesregierung teilt in der Antwort auf die Anfrage Nr. 1389/21-XVI am 25.03.2021 weiters mit, dass die Standseilbahn eines der 47 Projekte für den Recovery Fund sei: „Standseilbahn Meran- Schenna mit zwei Zwischenstationen mit eventueller Anbindung an Tirol im Rahmen des PPP Projektes (Anteil für die öffentliche Verwaltung). PROJEKT: Verbindung der Stadt Meran mit dem Dorf Schenna als alternative (sic!) zu den bestehenden Busverbindungen. KOSTENAUTEILUNG: Die Investitionskosten betragen 91 Mio Euro, davon sind 40 Mio Euro öffentliche Beiträge“.

In den Dolomiten vom 20.6.2022 wird Landesrat Alfreider wie folgt zitiert: „Wir wollen das PPP-Projekt Standseilbahn Meran – Schenna sicher nicht kippen – im Gegenteil. Es gibt keine Alternative“.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Evaluierungsprozess abgeschlossen? Wenn nein, bis wann ist mit einem Abschuss zu rechnen?
  2. Hat das Land eine Präferenz für eines der beiden vorliegenden PPP-Projekte und wenn ja, für welches und warum?
  3. Wie lange läuft die Konzession des bestehenden Sessellifts Meran – Dorf Tirol?
  4. Ist es denkbar, dass der heutige Betreiber des Sessellifts den Lift – auch in anderer Form – weiterführt?
  5. Gibt es eine Antwort von Seiten der zuständigen Behörden, ob der Anteil der öffentlichen Gelder, die es für die Standseilbahn braucht, durch den Recovery Fund gedeckt werden?
  6. Ist es für die Landesregierung denkbar, das Projekt Standseilbahn zu 100 Prozent selbst zu planen und zu bauen angesichts der Tatsache, dass die bisher beim Land eingereichten PPP-Projekte mit wenigen Ausnahmen nicht umgesetzt werden können?
  7. Was ist der Zeitplan der Landesregierung? Bis wann gibt es eine Entscheidung, ob die Standseilbahn zwischen Meran und Schenna über ein PPP-Projekt errichtet werden soll?
  8. Wie werden die Bevölkerung vor Ort und die Interessenvertretungen in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden?

Bozen, 07.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier die Antwort des Landesrat.