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INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ, Come appreso dalla risposta a una precedente interrogazione, l’allungamento verso sud della pista dell’aeroporto di Bolzano rende obbligatoria la modifica del piano di rischio aeroportuale e la relativa cartografia. Spostando l’impronta a terra delle aree di rischio verso sud di circa 100-150 m, risulterebbe in pratica che tutto l’areale previsto per il carcere ricadrebbe nella zona A quindi in teoria non si potrebbe più poterlo realizzare. Già col vecchio piano di rischio l’area del carcere era interessata dalla zona A per la quale la norma del piano vigente prevede che possano essere posizionate esclusivamente strutture del carcere senza presenza antropica permanente quindi parcheggi o altro; il progetto di massima originario rispettava questo vincolo. Che succederà adesso col nuovo piano? Ciò considerato, si chiede alla giunta provinciale:

  1. Come influirà il nuovo piano di rischio aeroportuale sul progetto del nuovo carcere e la sua possibilità di essere realizzato nell’area prevista?
  2. Si intende fare una verifica preventiva su questo punto prima di fare ulteriori passi nel progetto? Qual è la tempistica, tenendo conto della necessità di aggiornare il piano di rischio?
  3. La giunta ha pensato a un “piano B” per il nuovo carcere? Le dichiarazioni su un progetto “più ridotto” fare in occasione della visita della ministra Cartabia vanno in questa direzione?

 

Bolzano, 22.06.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Qui la risposta dell‘ assessore.

PRESSEMITTEILUNG.

Wohnen in Südtirol ist zu teuer, das ist bekannt. Dass der Anteil der Wohnkosten im Land in den letzten zehn Jahren noch einmal um 10% auf 41% der Familienausgaben pro Monat gestiegen ist, stellt der Wohnbaupolitik des Landes kein gutes Zeugnis aus.

Wir diskutieren deshalb seit Jahren über die Wohnbaugesetzgebung, unter anderem auch seit der Debatte über das Wobi-Gesetz (LGE 104), das im vergangenen Winter in den Landtag kam (und Ende Juni im Plenum behandelt werden wird).

Im Zusammenhang mit diesem LGE hatte Landesrätin Deeg immer wieder auch vom Folgekapitel „Geförderter Wohnbau“ gesprochen, allerdings gab es in keinem einzigen Anlass einen Hinweis darauf, dass dieses Folgekapitel überfallartig im Hochsommer in den Landtag kommen würde. Niemals war von einer besonderen Dringlichkeit die Rede. Und es hieß auch immer, man wolle nutzerfreundlich, leserlich und einfach sein. Deshalb werde ja auch das ursprüngliche Wohnbaugesetz gesplittet.

Nun ist dieses Folgekapitel zum geförderten Wohnbau via Omnibus gekommen. Wir haben protestiert. 1 einziger Artikel mit 53 Absätzen, für eine komplette Reform – das ist alles andere als leserlich, geschweige denn nutzerfreundlich. Die Debatte im Landtag wäre eine von vornherein geknebelte Debatte gewesen, da für Kommentar des Artikels und Erläuterung der Änderungsanträge nur je 15 Minuten vorgesehen sind. Das hieße, zu allen 53 Absätzen in wenigen Minuten Stellung nehmen – unmöglich. Die gesamte Opposition hat das beanstandet, und die Zusammenarbeit klar verweigert.

Landesrätin Deeg gibt nicht auf. Sie will die 53 Absätze nun in 6 Artikel gießen und bei der Methode Brechstange bleiben.

Wir sind der Meinung, dass ein so komplexes Thema es verdient, vertieft diskutiert zu werden. Wir hatten schon beim Wobi-Gesetz die Notwendigkeit angemerkt, mit den Interessierten, Betroffenen, Sozialpartnern etc. In Diskussion zu treten. Umso mehr gilt das für den Geförderten Wohnbau. Und auch die Landesrätin wird wissen, dass der Sommer Urlaubszeit ist, in der man nur schwer Termine findet – weil die Gesprächspartner:innen zu Recht auch einmal weg sind.

Inakzeptabel bleibt die Tatsache, dass man mit Gesetzesvorhaben immer dann in den Beschleunigungsmodus tritt, sobald diese an der Pforte des Landtags ankommen.

Der Landtag ist unser Landesparlament, keine lästige Hürde, sondern der Ort, an dem fundiert und ohne unbegründeten Zeitdruck über die Regeln der Gesellschaft diskutiert und verhandelt wird. Eine edle Aufgabe, kein Wettrennen.

Bozen, 22.6.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Da Milch und Milchprodukte leicht verderbliche Lebensmittel sind, wird davon im Laufe der Produktion leider ein höherer Prozentsatz weggeworfen, als dies bei anderen Lebensmitteln der Fall ist. Ein Problem ist sicher auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, das meist weit unter der reellen Haltbarkeit der Produkte liegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Werden in Südtirols Milchhöfen grundsätzlich Milch bzw. Milchprodukte aus dem Vertrieb genommen? Aus welchen Gründen erfolgt dies? Was geschieht mit diesen Produkten?
  2. Wird das Phänomen monitoriert? Wir bitten um die Datenlage zu den Jahren 2016-2021.
  3. Könnte das Problem des Abfalls – insofern es besteht – an einer Überproduktion liegen? Falls ja, wie möchte man dem entgegenwirken?
  4. Welche Maßnahmen im Einklang mit dem LG 2018/Nr. 2 wurden von der Landesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt?

Bozen, 22.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landesamt für Industrie und Gruben wurde jüngst in den Medien damit zitiert, dass das Land „derzeit an einer Karte für Tabu-Zonen für neue Grubeneröffnungen arbeite“. So eine Karte wäre dringend nötig denn seit im Jahr 2015 der Grubenplan verfallen ist, gibt es hier ein rechtliches Vakuum.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wird die „Karte mit Tabu-Zonen für Grubeneröffnungen“ fertiggestellt sein?
  2. Wer genau ist an der Ausarbeitung dieser Karte beteiligt?
  3. Wie bindend werden diese „Tabu-Zonen“ sein?
  4. Nach welchen Kriterien werden Schottergruben und co. derzeit genehmigt?

Bozen, 21.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Sommerferien haben begonnen und mit ihnen auch das immer wiederkehrende Problem der Sommerbetreuung. Zu Beginn der großen Ferien wird uns jedes Jahr auf Neue bewusst, wie sehr Schule und Kindergarten als Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche betrachtet werden und wie sehr wirkliche Betreuungsangebote fehlen. Auch heuer wieder haben zu Recht Eltern- und Familienvertretungen auf den Notstand aufmerksam gemacht.

Die Landesregierung, namentlich Landesrätin Deeg, wiegelt ab und verweist auf die „fast 500 Sommerbetreuungsangebote in Südtirol“. Wem dies viel erscheint, der muss bedenken, dass dies auch bedeutet, dass Kinder von Erlebniswoche zu Erlebniswoche tingeln müssen. Die Kosten dieser „Lösung“ haben die Elternvertreter:innen schon vorgerechnet. Dazu kommt, dass sich echte Erholung oft weder für die Kleinen, noch für deren Eltern einstellen kann – am eigentlichen Zweck der Sommer-Ferien zielt das völlig vorbei. Sommerbetreuung ist und bleibt ein organisatorisch und finanziell enormer Aufwand für die Familien.

Lösungsansätze müssen erweitert und vervielfältigt werden. An innovativen oder altbewährten Modellen aus Nah und Fern mangelt es nicht. Wir müssen weg vom Fleckerlteppich und hin zu organischen Lösungen kommen, die die Familien dauerhaft entlasten.

Der Rechtsanspruch auf kostenlose Sommerbetreuung muss verankert werden – und spätestens dann, wenn der (Leidens-)Druck immer größer wird, wird ein dezidiertes Einschreiten der öffentlichen Hand notwendig werden.

Es sei daran erinnert, dass garantierte Sommerbetreuung auch für die Südtiroler Wirtschaft enorm wichtig ist. Wir können es uns nicht leisten, qualifizierte Freuen (und Männer) in Teilzeit zu drängen, weil sie sonst Kinder nicht betreuen können…oder hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen nicht nach Südtirol (zurück) kommen, weil die Betreuungsangebote bei unseren europäischen Nachbarn einfach besser sind.

Es ist eine große gesellschaftliche Debatte, die es zu führen gilt. Ansonsten wird sie, ungesagt, auf den Schultern der Eltern, und vor allem der Mütter ausgetragen.

BESCHLUSSANTRAG.

Die Luftverschmutzung ist ein chronisches Problem in Südtirols Städten und entlang der Haupttransitrouten. Besonders ernst ist die Situation für die Menschen, die an der Brennerachse leben: Die A22 ist der Hauptverursacher in puncto Umweltverschmutzung. Aber auch an den Verkehrsachsen entlang der Etsch bis Bozen und im
Pustertal gibt es Grund zur Sorge. In den Städten, die an diesen Routen liegen, ist das gesundheitliche Risiko besonders hoch, wobei zu diesem Aspekt noch weitere Faktoren hinzukommen und die Gefahr daher um Einiges steigt.

Die Corona-Pandemie hat uns auch gelehrt, wie wichtig die Gesundheit der Menschen ist und wie sehr diese von der Umgebung abhängt.

Eine Studie (siehe: „Long-term exposure to air pollution and COVID-19 incidence: a prospective study of residents in the city of Varese, Northern Italy. Giovanni Veronesi, Sara De Matteis, Giuseppe Calori, Nicola Pepe, Marco M Ferrario – Occupational and Environmental Medicine, 2022) der Universität Insubrien (Varese) hat aufgezeigt,
dass es einen engen Zusammenhang zwischen der chronischen Exposition gegenüber einer hohen Luftverschmutzung, der daraus resultierenden schwachen Gesundheit der Bevölkerung und einer Zunahme der COVID-19-Symptome gibt. Für jeden weiteren Anstieg der Exposition gegenüber PM2,5-Feinstaubpartikeln um 1 µg/m3 (im Vergleich zu den Werten, die derzeit aus gesundheitlicher Sicht als Vorsichtsmaßnahme gelten), wurde ein Zuwachs an COVID-19-Fällen um 5,1 % festgestellt, was einem jährlichen Anstieg von 294 Fällen pro 100.000 Personen entspricht.

Es wird davon ausgegangen, dass die anhaltend hohe Zahl an Asthma- und Lungenkrebserkrankungen weitgehend auf den Verkehr zurückzuführen ist. Seit Jahren berichten Allgemeinmediziner, die z.B. im Eisacktal tätig sind, über häufig auftretende Beeinträchtigungen der Lebensqualität wie Schlafstörungen, Kopf- und Gelenkschmerzen, Konzentrations- und Leistungsminderung sowie Allergien. Grund dafür ist die ständige verkehrsbedingte Umweltbelastung. Auch in Tirol haben
von Umweltmedizinern im Auftrag des Landes durchgeführte Untersuchungen einen Zusammenhang zwischen verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Gesundheitsschäden aufgezeigt; die aus diesen systematischen Untersuchungen hervorgegangenen Erkenntnisse haben die Behörden dazu bewogen, nach wirksamen Lösungen zu suchen.

Sogar im Jahr 2021, das laut den vom Land veröffentlichten Daten im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie bessere Werte verzeichnete, wurden an den Messstationen von Brixen (AB3) und Neumarkt (ML5), die laut Gesetz eh recht hoch liegenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2)  überschritten; und dabei sind Stickstoffdioxide für die menschliche Gesundheit besonders schädlich.

Der Bericht von Legambiente, „Mal’Aria di città, quanto manca alle città italiane per diventare delle clean cities“, vom Februar 2022 analysiert die Ergebnisse von 238 Luftmessstationen in 102 Provinzhauptstädten Italiens. Demzufolge reiht sich Bozen – eine Stadt, in der alle Verkehrsachsen zusammenlaufen – unter den 13 am stärksten durch Stickstoffdioxide (NO2) belasteten italienischen Städten auf Platz 10 ein.

Die PM10- und PM2,5-Werte sind zwar etwas besser, entsprechen aber keineswegs den neuen, strengeren Vorschriften, die die Europäische Union in Kürze einführen wird. Die EU wird somit in Zukunft nicht mehr die derzeitigen, stark abgeschwächten gesetzlichen Grenzwerte anwenden, sondern diejenigen Grenzwerte, die von der WHO zum Schutz der Gesundheit festgelegt wurden.

Derzeit wird nämlich die europäische Richtlinie zur Luftqualität überarbeitet. Im Einklang mit dem „Green Deal“, dem Aktionsplan „Zero Pollution“ und dem „Fit for 55“-Paket zielt diese Überarbeitung auf eine Senkung der Grenzwerte für Luftqualität ab, die sich in den kommenden Jahren den von der WHO empfohlenen Werten annähern
werden. Das heißt, dass die derzeit „zu strengen“ und „unerreichbar scheinenden“ Grenzwerte, bald auch in den Mitgliedstaaten als verpflichtend und somit als rechtlich verbindlich gelten werden.

Die neuen Grenzwerte werden drastische Veränderungen mit sich bringen: Die Grenzwerte für PM10 werden von derzeit 40 mg/m3 auf 15 mg/m3 gesenkt, jene für PM2,5 werden von derzeit 25 mg/m3 auf 5 mg/m3 herabgesetzt und die für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 mg/m3 auf 10 mg/m3. Um diese neuen Grenzwerte einzuhalten,
müsste Bozen die PM10-Konzentrationen um 17 %, die PM2,5-Konzentrationen um 57 % und die NO2-Konzentrationen um 69 % reduzieren.

Es besteht also Handlungsbedarf. Um handeln zu können, müssen wir allerdings auch in Südtirol besser verstehen, welche Zusammenhänge es zwischen Umweltverschmutzung und Gesundheit gibt. Ein System zum fortlaufenden Monitoring der gesundheitlichen Folgen von Verkehrsemissionen ist nicht nur eine notwendige Voraussetzung für dringende verkehrspolitische Maßnahmen, sondern auch ein grundlegendes Instrument, um nachvollziehen zu können, ob solche Maßnahmen wirksam sind und wie sie im Laufe der Zeit angepasst werden können.

Daher ist es wichtig, ein Monitoring der gesundheitlichen Daten der entlang der Transitstrecken lebenden Bevölkerung einzuleiten. Dadurch hätten wir konkrete Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen der Umweltverschmutzung, über die Häufigkeit von Krankheiten und Todesursachen, sowie über Belastungen für die Menschen und ihre Lebensqualität in den Gebieten, die von der verkehrsbedingten Umweltverschmutzung am stärksten betroffenen sind.

Aus diesen Gründen, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. unverzüglich, auch durch die Einsetzung einer eigenen Arbeitsgruppe aus Umwelt- und Allgemeinmedizinern, einen Plan für das systematische Monitoring der gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung für die Südtiroler Bevölkerung zu erstellen, die entlang der Hauptverkehrsachsen lebt, wobei im Rahmen eines Pilotprojekts als Erstes mit der am stärksten betroffenen Brennerachse begonnen werden sollte;
  2. den oben genannten Plan für eine Gesundheitserhebung nach dessen Erstellung durch ein langfristiges Monitoring der umweltmedizinischen Daten entlang der am stärksten der Luftverschmutzung ausgesetzten Transitstrecken umzusetzen, und hierfür mit der Brennerachse zu beginnen;
  3.  im Rahmen dieses Projekts zur Erhebung der gesundheitlichen Folgen verkehrsbedingter Luftverschmutzung eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der Provinz Trient und dem Land Tirol anzustreben, die – genauso wie wir – von der Brennerautobahn, der am stärksten verschmutzten Verkehrsachse der Euregio, durchquert werden.

Bozen, 23.02.2022

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

Der Beschlussantrag wurde am 29.06.2022 in folgender Fassung angenommen:

Der beschließende Teil wird so ersetzt: „im Rahmen der Gesundheitsbeobachtung des Landes und auf Basis bereits bestehender und der bereits in Auftrag befindlichen Erhebungsinstrumente die gesundheitlichen Folgen verkehrsbedingter Luftverschmutzung insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen zu erheben und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wer-den den Abgeordneten im Landtag präsentiert.“

BESCHLUSSANTRAG.

Bodenversiegelung ist ein riesengroßes Problem, und das weltweit. Der Mensch verbaut mehr als ihm langfristig guttut. Und wenn wir uns den aktuellen IPCC-Bericht oder andere Dokumente zum Klimawandel ansehen, dann ist uns dieses „langfristig“ schon dicht auf den Fersen.

Wie allgemein bekannt, ist die besiedelbare Fläche in Südtirol begrenzter als anderswo. Sie entspricht laut „Eurac-Klimareport“ grade einmal ca. 5 % der Fläche unseres Landes. Umso klüger muss mit der zur Verfügung stehenden bebaubaren Fläche umgegangen werden, um katastrophale Folgen für Mensch und Natur zu vermeiden. Laut Landesstatistikinstitut ASTAT wie auch der Umweltbehörde EEA hat auch in Südtirol die Versiegelung in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen, und dabei wird die Versiegelung durch Straßen gar nicht miteinkalkuliert, sondern nur die besiedelte Fläche.

Auch ISPRA (Istituto superiore per la protezione e la ricerca ambientale) zufolge ist der Bodenverbrauch seit 2006 kontinuierlich am Steigen: Im Jahr 2006 waren ca. 19.000 Land Hektar verbaut, im Jahr 2020 bereits etwa 20.000. In Prozent ausgedrückt bedeutet dies, dass 2020 2,7% der Provinz Südtirol versiegelt sind. Führen wir uns vor Augen, dass wie oben erwähnt nur ca. 5% der hiesigen Fläche überhaupt bebaubar sind, ist diese Zahl durchaus beeindruckend.

Konkret ausgedrückt: Die Natur wird immer weniger; denn auf versiegelten Flächen wächst nichts, Wasser kann nicht abrinnen und die Hitze staut sich. Kurzum: Die Lebensqualität wird mit jedem Quadratzentimeter weiterer Versiegelung mehr eingeschränkt.

Viele Länder haben dieses Problem auch als solches erfasst und versuchen, mal mit besseren und mal mit schlechteren Resultaten, die Versiegelung einzuschränken. Andere Staaten gehen noch weiter. Wie der österreichische „Standard“ im Januar dieses Jahres berichtete (Titel: „Entsiegelung: Wie aus Straßen und Parkplätzen wieder Natur wird“), soll mittels Zauberwortes „Entsiegelung“ dem Flächenfraß im Land entgegengewirkt werden. Dabei werden Asphalt oder Beton von einer Fläche entfernt und durch wasseraufnahmefähige Beläge ersetzt. In Kärnten wurde so beispielsweise eine Landesstraße um insgesamt drei Meter verschmälert.

Das Land Bayern hat bereits 2018 damit begonnen (Quelle: Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 30. Mai 2018), die Gemeinden einerseits beim „Fläche sparen“ zu unterstützen, wenn sie leerstehende Gebäude revitalisieren. Zusätzlich wurde eine so genannte „Entsiegelungsprämie“ eingeführt, mit der beispielsweise zu große Verkehrsflächen wie oben beschrieben entsiegelt werden sollen. Für solcherlei Maßnahmen werden bayerische Gemeinden stark vom Bundesland gefördert.

Die beste Gegensteuerung ist immer noch jene, den Boden gar nicht erst zu versiegeln. Würden wir uns öfters die Frage stellen: „Brauchen wir das wirklich?“ könnte viel Schaden a priori verhindert werden. Gerade bei Parkplätzen täte oft die Frage Not, ob es wirklich – wie immer kolportiert – zu wenig davon, oder vielleicht doch zu viele Autos gibt. Dieser Zuschnitt eröffnete gleich neue Lösungen, die mehr in Richtung Ausbau des ÖPNV gehen würden.

Doch Fakt ist leider, dass Parkplätze gebaut werden, und das en masse. In Sigmundkron wurde beispielsweise vor kurzem der „Park and Ride-Parkplatz“ als Negativbeispiel mit Totalversiegelung ausgeführt Und auch in Eppan hat man jüngst den Tetterparkplatz erweitert. Solche Beispiele ließen sich landauf landab beliebig viele finden. Doch dieser unnötigsten aller Versiegelungen (weil vermeidbar) können wir mit Alternativen entgegenwirken. Hier kommt eine versickerungsfähige Bebodung von Parkplätzen ins Spiel.

Im Jahr 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission die „Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung“. Darin schreibt sie, dass Parkplätze ein großes Potenzial für eine Bebodung mit wasserdurchlässiger Oberfläche darstellen würden. Besonders für Parkplätze, die nicht das ganze Jahr hinweg in gleicher Auslastung benutzt werden (beispielsweise in Skigebieten) böten sich solche Bodensysteme an. Aber auch regelmäßig genutzte Parkplätze könnten prinzipiell auf diese Art und Weise errichtet werden. Von Schotterrasen über Kunststoffrasengitter über spezielle Bepflasterung, bei der zwischen den einzelnen Steinen extra viel Platz für Gras gelassen wird, gibt es mehrere solcher schonender Methoden der Bebodung. Um zusätzlich dazu Parkplätze nicht zu Hitzeinseln werden zu lassen, müssen sie a priori mit ausreichend Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden.

Und wenn schon Hitze, kann man diese auch produktiv nutzen. An anderer Stelle hat man es bereits vorgemacht. So gibt es in den deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bestimmte neu errichtete Parkplätze mit Photovoltaik-Dächern zu versehen. Der Ausbau von erneuerbarer Energie kann auf diese Weise Hand in Hand mit einem schonenden Umgang von Fläche geschehen.

Versiegelung und deren Notwendigkeit will von vornherein immer gut überlegt sein und nur wo wirklich notwendig passieren. Schaffen wir bei gewissen Flächen wie Parkplätzen künftig Alternativen für Boden, Bepflanzung und Überdachung, ist dies ein kleiner Schritt zu einem besseren Umgang mit unseren Ressourcen. Zusätzlich dazu erfahren auch Mensch und Tier durch die Vermeidung von Hitzeinseln Linderung in diesen immer heißer werdenden Sommern.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Im Rahmen einer Raumordnungsverordnung laut Art. 21 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 (Raum und Landschaft) vorzusehen, dass beim Neubau eines Parkplatzes stets ein versickerungsfähiger Boden verwendet wird.
  2. Im Rahmen einer Raumordnungsverordnung vorzusehen, dass beim Neubau eines Parkplatzes stets eine Bepflanzung mit schattenspendenden Bäumen und Sträuchern oder alternativ dazu, die Überdachung des Parkplatzes mit einer Photovoltaikanlage einzuplanen ist.
  3. Eine Prüfung in Auftrag zu geben, wie viel versiegelte Fläche in Südtirol wieder entsiegelt werden könnte.

Bozen, 18.05.2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Mit Beginn des Sommers kommt auch der Almbetrieb wieder in Fahrt und mit ihm der angemessene Schutz der Weidetiere vor Beutegreifern. Schutz der Tiere und Förderungen dafür von Land und EU spielen dabei eine nicht unerhebliche Rolle.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel an Förderungen bekommt die Südtiroler Berglandwirtschaft für die Alm- und Weidetätigkeit vom Land pro Jahr? Wir bitten um die Zahlen von 2018-2022!
  2. Wie viel an Förderungen bekommt die Südtiroler Berglandwirtschaft für die Alm- und Weidetätigkeit von der EU pro Jahr? Wir bitten um die Zahlen von 2018-2022!
  3. Sind diese Förderungen an Herdenschutzmaßnahmen gebunden?
    1. Wenn ja, an welche?
  4. Werden diese Auflagen erfüllt und wie wird das garantiert?
  5. Wie erfolgen die Kontrollen?

Bozen, 20.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Kürzlich wurde in den Medien berichtet, dass sich die Fronten in Natz verhärtet hätten: Einerseits möchte das BVK Natz einen Teil des NATO-Areals für ein landwirtschaftliches Speicherbecken nutzen, andererseits beharre das Bürgerkomitee auf eine Volksbefragung. Tatsächlich gibt es derzeit aber einen gültigen Konzessionsvertrag mit der Autonomen Provinz Bozen, worin das Land der Gemeinde Natz-Schabs das Areal ausschließlich als Naherholungszone überlässt. Damit ist die Errichtung eines Speicherbeckens prinzipiell ausgeschlossen. Im besagten Medienbericht wird aber angedeutet, dass der BM in Absprache mit dem Gemeinderat auf eine Änderung der Konzession hinarbeite und das Land dies befürworte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Stimmt es, dass das Land bereit sei, einen Teil des NATO-Areals für ein Beregnungsbecken zur Verfügung zu stellen?
2. Stimmt es, dass Gemeinde und Land die bestehende Konzession zu Gunsten des BVK Natz abändern wollen, noch bevor das Ergebnis der Volksbefragung vorliege?
3. Es solle außerhalb des NATO-Areals ausreichend Flächen geben, wo das landwirtschaftliche Beregnungsbecken errichtet werden kann. Warum pocht das Land nicht auf die bestehende Konzession und wie lässt sich die Zerstörung von einer naturnahen Erholungszone mit den Nachhaltigkeitszielen der Landesregierung vereinbaren?

Bozen, 17.06.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Medienberichten zufolge durchqueren täglich mehrere mit Müll beladene Züge Südtirol in Richtung Brenner. Ziel der Fracht ist Deutschland. Anfang Juni sorgte ein solcher Zug für Aufsehen, der – beladen mit übel riechendem Müll – mehrere Tage in Waidbruck „parkte“ und die Luft verpestete. Es kommen Zweifel auf, wie gut solche Transporte generell kontrolliert sind und wie sichergestellt wird, dass keine gefährlichen Substanzen auslaufen und Mensch, Tier und Natur nicht zu Schaden kommen. In der Vergangenheit hat die Grüne Fraktion mehrere Anfragen zu diesem Thema eingereicht. Jüngste Ereignisse geben Anlass, wiedermal nachzuhaken

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele solcher Müllzüge und Gefahrenguttransporte durchqueren Südtirol pro Woche?
  2. Woher kommen sie und was ist ihr Bestimmungsort?
  3. Warum steckte der mülltransportierende Zug Anfang Juni in Waidbruck mehrere Tage fest?
  4. Wird es Konsequenzen für diesen Transport geben und wie sehen die aus?
  5. Wie wird sichergestellt, dass solche Gefahrenguttransporte sicher über die Bühne gehen es nicht dazu kommt, dass gefährliche Substanzen in der Natur landen?

Bozen, 16.06.2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.