HomeLandtagsarbeitAnfragenMuss das Nato-Naherholungsgebiet einem Beregnungsbecken weichen?

Muss das Nato-Naherholungsgebiet einem Beregnungsbecken weichen?

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Kürzlich wurde in den Medien berichtet, dass sich die Fronten in Natz verhärtet hätten: Einerseits möchte das BVK Natz einen Teil des NATO-Areals für ein landwirtschaftliches Speicherbecken nutzen, andererseits beharre das Bürgerkomitee auf eine Volksbefragung. Tatsächlich gibt es derzeit aber einen gültigen Konzessionsvertrag mit der Autonomen Provinz Bozen, worin das Land der Gemeinde Natz-Schabs das Areal ausschließlich als Naherholungszone überlässt. Damit ist die Errichtung eines Speicherbeckens prinzipiell ausgeschlossen. Im besagten Medienbericht wird aber angedeutet, dass der BM in Absprache mit dem Gemeinderat auf eine Änderung der Konzession hinarbeite und das Land dies befürworte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Stimmt es, dass das Land bereit sei, einen Teil des NATO-Areals für ein Beregnungsbecken zur Verfügung zu stellen?
2. Stimmt es, dass Gemeinde und Land die bestehende Konzession zu Gunsten des BVK Natz abändern wollen, noch bevor das Ergebnis der Volksbefragung vorliege?
3. Es solle außerhalb des NATO-Areals ausreichend Flächen geben, wo das landwirtschaftliche Beregnungsbecken errichtet werden kann. Warum pocht das Land nicht auf die bestehende Konzession und wie lässt sich die Zerstörung von einer naturnahen Erholungszone mit den Nachhaltigkeitszielen der Landesregierung vereinbaren?

Bozen, 17.06.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

Author: Heidi

Müll- und Gefahreng
Förderungen für Al
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN