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PRESSENMITTEILUNG.

Der 8. März erinnert uns jedes Jahr daran, dass Frauenrechte erkämpft werden mussten – von der Anerkennung der Gleichberechtigung bis hin zum Wahlrecht und dem Entscheiden über den eigenen Körper und die eigene Lebensweise. Und erinnert uns daran, dass wir bei Rückschritten und Diskriminierungen nicht locker lassen dürfen. Und weils gemeinsam umfassender und tiefer geht, würdigen die Grünen Frauen in diesem Jahr die Schwesterlichkeit – die Solidarität der Frauen, #sisterhood.

Den Begriff Brüderlichkeit kennen wir, er wird besungen in Hymnen und Seilschaften. Und die Schwesterlichkeit? Dass dieser Begriff und dieses Konzept sich Weg macht, das sehen wir unter anderem am Beispiel der Amerikanerinnen wie Kamala Harris und Michelle Obama: aber nicht nur sie öffnen Türen und unterstützen andere Frauen und bereiten besonders den jungen Generationen den Boden.

Wir Grüne Frauen glauben, dass wir dieses Prinzip besonders in Krisen- und Pandemiezeiten brauchen. Viele dieser Themen betreffen Frauen in erster Linie. Und wenn sie andere Meinungen, andere Situationen und Haltungen haben, scheint die Frauensache an Glaubwürdigkeit zu verlieren: Frauen diskutieren, verlangen viel von sich und von anderen, brechen manchmal miteinander, weil Kompromisse zu teuer sind oder scheinen.

Aber das muss nicht so sein. Wie Brüder so raufen auch Schwestern, gehen andere Wege, haben unterschiedliche Charakter und Neigungen, ja, sogar unterschiedliche Meinungen. Deswegen müssen sie das Band der Solidarität und Schwesterlichkeit, das uns eint, nicht notwendigerweise zerschneiden. Wenn wir um unsere unterschiedlichen Bedürfnisse und Seinsweisen wissen und selbst in harter Diskussion respektvoll miteinander umgehen, kann das, was wir schaffen und sind, nur stärker werden.

Und deshalb unsere Minikampagne in den sozialen Medien, mit der wir auf das Recht pochen, unterschiedlich zu sein und trotzdem schwesterlich. Wir sind groß und klein, blond und braun, lesbisch, bi, hetero, sympathisch und unsympathisch, kämpferisch und nachgiebig, haben unterschiedliche Herangehensweisen und feiern unsere Schwesterlichkeit!

8.3.2021

Die Grünen Frauen

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Gemeinde Meran hat in Absprache mit den zuständigen Ämtern des Landes eine Studie ausgearbeitet zum potentiellen Fahrgastaufkommen einer Zughaltestelle in Sinich. Die Studie wurde 2020 von der Gemeinde Meran an das Land geschickt. Das Land hatte angekündigt für ganz Südtirol zu untersuchen, welche neuen Zughaltestellen am meisten Potential hätten.

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 3. September 2019, Nr. 747, den strategischen Entwicklungsplan der Gemeinde Meran (Masterplan) genehmigt. Im Beschluss heißt es: „Die Gemeinde Meran hat mit eigenem Beschluss Nr. 33 vom 27. Januar 2015 den strategischen Entwicklungsplan der Stadtgemeinde (Vorentwurf zum Gemeindebauleitplan – Masterplan) verabschiedet. Der Plan hat strategischen Charakter, seine Vorgaben sind verbindlich für die Umsetzung der Planung auf der Bauleiplanebene. Die Landesverwaltung hat bei der Überprüfung des Planes einige kritische Punkte erhoben, die zu einer Reihe von Abänderungen geführt haben, welche mit einem neuen Beschluss Nr. 157 vom 8. Mai 2018 beschlossen wurden. Der Standort des neuen Bahnhofes von Sinich wird näher an das Siedlungsgebiet herangeführt“.

Die Studie beruht auf Daten und Simulationen wie Anzahl der Bewohner in Sinich und Arbeitsplätze in der Handwerkerzone von Sinich und Lana, Pendlerströme und Besucher der touristischen Attraktionen wie des botanischen Gartens. Es wurden Schätzungen erstellt, wie viele Personen in Sinich den Zug nehmen würden. Die Studie kommt dabei auf 150.000 Personen, die jedes Jahr in Sinich einsteigen würden – unter der Voraussetzung, dass es gelingt, die umliegenden Gebiete an den Bahnhof über einladende Fuß- und Radwege, Busse und Park and Ride anzubinden. Dann stünde die Zughaltestelle Sinich im Vergleich zu den bereits bestehenden Bahnhöfen gut da: In Terlan sind im Jahr 2019 effektiv 105.000 Personen in den Zug eingestiegen, in Vilpian waren es 34.500 und in Gargazon 37.000. Am Bahnhof Untermais haben im Jahr 2019 134.000 Personen ihren Fahrschein entwertet, am Bahnhof Meran 937.000 Personen.

In die Erarbeitung der Studie eingebunden wurden unter anderem Vertreter der Gemeinde Lana, Marling, Schenna und Hafling, der Seilbahnen Meran2000, des botanischen Gartens und der Tourismusbranche sowie Mitarbeiter des Landes.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann ist mit den Ergebnissen der Analyse des Landes für potentielle neue Zughaltestellen zu rechnen?
  2. Angenommen, die Landesregierung findet eine Zughaltestelle Sinich von Interesse. Wann ist mit einer Inbetriebnahme zu rechnen?
  3. Wer muss den Grund für die Zughaltestelle samt Parkplätzen für Fahrrädern und Autos zur Verfügung stellen?
  4. Im Masterplan der Gemeinde Meran werden zwei mögliche Standorte angegeben. Welche Überlegungen gibt es hierzu von Seiten des Landes?
  5. Wer übernimmt die Planung für die Zughaltestelle? Beinhaltet diese Planung auch den Anschluss des Bahnhofs an die Handwerkerzone Lana mittels Fuß- und Radbrücke über die Etsch?
  6. Zieht das Land die Möglichkeit in Betracht, die Zughaltestelle Sinich über den Recovery Fund zu realisieren?
  7. Das Landesmuseum für Tourismus und die botanischen Gärten von Schloss Trauttmansdorff sind einige der wichtigsten touristischen Attraktionen im Meraner Land. Inwieweit sieht das Projekt zur Weiterentwicklung, das beim Recovery Fund eingereicht wurde, eine Anbindung an die potentielle Zughaltestelle in Sinich vor?

Bozen, 03.03.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Die Corona-Pandemie hat uns alle im Griff und es ist notwendig, alle Kräfte zur Überwindung dieser Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialkrise zu bündeln. Andere Krisen wie die Klima- oder Biodiversitätskrisen sind in der öffentlichen Wahrnehmung in die zweite Reihe getreten. In Wirklichkeit werden uns diese Krisen auch nach Corona noch sehr lange beschäftigen und deshalb dürfen wir sie nicht aus den Augen verlieren. Daran erinnert uns der Tag des Artenschutzes, der am Mittwoch, 3. März begangen wird.

Seit vielen Jahren weisen Fachleute darauf hin, dass der Artenschutz in Südtirol völlig unzureichend funktioniert. Es gibt zwar ein Gesetz zum Schutz der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, das aber im Ernstfall von der Landesregierung ignoriert wird. Ein trauriges Beispiel gab es vor zwei Jahren in Olang, wo mit einer Baugenehmigung des Bürgermeisters ein seltenes Hangmoor entwässert und damit vernichtet wurde. Obwohl die zuständigen Landesbehörden rechtzeitig informiert wurden, haben sie die Zerstörung von seltenen Pflanzen- und Tierarten nicht verhindert. So kann und darf Artenschutz nicht funktionieren!

Tourismus, Bauboom und intensive Landwirtschaft setzen den wild lebenden Pflanzen und Tieren in Südtirol arg zu. Durch chemisch-synthetische Pestizide gehen die Bestände an Insekten und Wildbienen stark zurück. Auch die Honigbiene ist in Südtirol in Gefahr, viele Völker sind durch Pestizide dermaßen geschwächt, dass sie durch zusätzliche Stressfaktoren wie Kälte, Nässe oder den Parasiten Varroa zugrunde gehen.

„Artenschutz ist kein Luxus“ sagt der Landtagsabgeordnete von den Grünen Hanspeter Staffler, „sondern die Einsicht, Tieren und Pflanzen ein Recht auf Leben und auf eine gesunde Umwelt einzuräumen“. Auf der politischen Agenda der Grünen steht Artenschutz ganz oben.
Eine bessere Umsetzung des Naturschutzgesetzes, umfassende Aufklärung der Bevölkerung und die Ökologisierung der Landwirtschaft sind die wichtigsten Hebel für mehr Artenschutz.

Bozen, 02.03.2021

 

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

I media riferiscono che 150 persone hanno inviato alla Provincia una lettera sul reclutamento degli insegnanti di musica, lamentando anche disparità di trattamento con chi a Innsbruck frequenta l’IGP.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. In Alto Adige si ottiene l’abilitazione all’insegnamento di musica dopo 5 anni di Conservatorio e una formazione didattica di altri 2 anni, attualmente sospesa. Quando e come verrà riattivata questa formazione? Intanto esiste un percorso alternativo per chi vuole insegnare?
  2. Sarebbe possibile modificare il corso di diploma di strumento presso il Conservatorio, includendo nel quinquennio anche la parte obbligatoria di formazione didattico-pedagogica?
  3. Potrebbe questo nuovo percorso formativo diventare direttamente abilitante, riducendo i tempi d’accesso a incarichi a tempo indeterminato da 7 (5+2) a 5 anni, costituendo così un’alternativa ai due anni di „formazione abilitante“ o ai consueti concorsi a cattedra?
  4. Un diplomato del corso IGP di Innsbruck (di 4 anni) riceve l’abilitazione all’insegnamento in Alto Adige o questa persona deve frequentare i 2 anni di formazione aggiuntiva in didattica?
  5. In Austria i diplomati IGP possono insegnare solo nelle scuole di musica private. In Alto Adige anche nella scuola dell’obbligo. Per quale motivo la Provincia „conferisce“ loro questa abilitazione e quale fondamento legale ha questa cosa?

Bolzano, 2 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Die Landesregierung trägt sich mit der Absicht, einzelne Sektoren der Südtiroler Wirtschaft mit ausgiebigen Beihilfen zu unterstützen. Die Rede ist von einer Größenordnung von 500 Mio. €, um nach dem Vorbild von Staaten wie Deutschland und Österreich bzw. einzelnen Bundesländern die Krisenfolgen abzufedern. Die Beihilfen sollen Umsatzeinbußen und die dürftigen staatlichen Beihilfen zumindest teilweise ausgleichen und Lohnausfälle abfedern.

Die Beitragssummen sollen nach den Vorstellungen der Wirtschaftsverbände etwa 375 Mio. € für den Tourismus, ca. 271 Mio. € für den Handel und 220 Mio. € für das Handwerk erreichen und an betroffene Betriebe zugewiesen werden, sofern die Umsatzeinbußen eine bestimmte Größenordnung überschreiten. Von Seite des Landes wird die geforderte Größenordnung von 866 Mio. € zwar nicht erreicht werden, aber mit den angepeilten 500 Mio. € doch beachtliches Ausmaß erzielen.

Eine ausgiebige Hilfe für Unternehmen im Allgemeinen und für Tourismusbetriebe im Speziellen ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern auch die Situation der in Lohnausgleich bzw. in Arbeitslosigkeit befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen und gerecht berücksichtigt wird. Die aus Steuermitteln gewährte Beihilfe sollte an Bedingungen geknüpft werden, um die Situation der Mitarbeiter*innen langfristig zu verbessern.

Neben den pandemiebedingten Schwierigkeiten im Tourismus gilt sozialen Aspekten des Sektors besonderes Augenmerk, vor allem den Saisonangestellten im Tourismussektor. Saisonarbeiter*innen, die aufgrund der Krise keine Anstellung finden und bisher Arbeitslosengeld bezogen haben, stehen jetzt ohne finanzielle Absicherung da.

Obwohl sich unter Umständen eine Lösung in Rom anzubahnen scheint, sind auch Ausgleichszahlungen des Landes geboten. Mittelfristig sind stabile Maßnahmen der Unterstützung notwendig, damit Saison-Angestellte auch Planungssicherheit haben.

Anzustreben sind auf jeden Fall Ganzjahresverträge. Derzeit ist es üblich, dass nach einer Saison angereifte Restbestände an Ferien und Freistunden ausbezahlt werden und die Angestellten die Zeit bis zum nächsten Saisonbeginn mit Arbeitslosengeld überbrücken.

Diese Leerzeiten werden also von allen Beitragszahler*innen abgedeckt, in einer riesigen Umschichtung an Beiträgen zugunsten des Tourismussektors. Kurz- bis mittelfristig ist eine Umstrukturierung des Tourismussektors anzustreben: Anzudenken ist etwa eine eigene Tourismus-Kasse, ähnlich jener der Bauarbeiterkasse, die vom Tourismussektor getragen werden muss, damit die finanzielle Abdeckung der Leerzeiten nicht auf andere Sektoren übertragen und von diesen finanziert wird. Das würde die anderen Sektoren entlasten und Druck aus dem derzeitigen Sozialsystem nehmen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Entwicklung eines Hilfspakets an klare Bedingungen zugunsten der Mitarbeiter*innen des Tourismussektors zu binden;
  2. Die Umschichtung von Saisons- zu Ganzjahresverträgen voranzutreiben;
  3. Die Einführung einer eigenen Tourismus-Kasse für den Tourismussektor nach dem Vorbild der Bauarbeiterkasse vorzubereiten.

Bozen, 02.03.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Nel Comune di Brennero, in Val di Fleres, frazione Anichen, la Wipptaler Bau vorrebbe aprire una cava chiamata „Lochen“. Il progetto è già stato discusso a fine 2013, ma non è stato realizzato. Nel settembre 2020 è stato presentato il progetto esecutivo al Comune (progetto n. 13132PT), con dimensioni veramente notevoli di 7,5 ha e 280.000 m3. Gli abitanti di Anichen/Fleres a differenza del 2013 non sono stati informati e hanno preso atto della situazione a fatto compiuto, dopo la delibera di approvazione della Commissione edilizia. Adesso il progetto giace nell’ufficio Via. Nella frazione ci si preoccupa della dimensione della cava, il prevedibile aumento di camion e le polveri che minacciano l’agricoltura e in particolare colture biologiche avviate con successo nell’ultimo decennio.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Il progetto citato viene trattato secondo la vecchia legge urbanistica, oppure secondo la nuova legge Territorio e Paesaggio n. 9/2018?
  2. E’ conforme alla legge portare avanti un progetto di cava di queste dimensioni e di questo impatto senza prima aver elaborato e approvato un “programma di sviluppo comunale per il territorio e il paesaggio”?

Bolzano, 2 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

PRESSEMITTEILUNG.

Landesrat Arnold Schuler hat am letzten Wochenende neue Leitlinien zur Entwicklung des Tourismus in Südtirol vorgestellt, die die Landesregierung in der kommenden Woche in Form eines „Landestourismusentwicklungskonzepts“ beschließen wird.

Grundsätzlich begrüßen die Grünen im Landtag die Wende, die als wichtigstes Leitprinzip Obergrenzen für Nächtigungen und Betten auf der Ebene von Land, Gemeinden und Betrieben vorsieht. Von unserer Seite, von Umweltverbänden und vielen Bürger*innen seit Jahren gefordert, von der Landesregierung und den Verbänden aber in schöner Regelmäßigkeit abgelehnt, werden Obergrenzen plötzlich als neue Normalität akzeptiert. Auch der lange verpönte Begriff des „Overtourism“ scheint plötzlich kein Unwort mehr zu sein.

Besser spät als nie, möchte man sagen.

Dank dieser Kehrtwende sollen künftig die Nächtigungszahlen auf dem Stand des Jahres 2019 eingefroren werden und damit gut 33 Mio. landesweit nicht mehr überschreiten. Diese Begrenzung bedeutet allerdings keinen harten Stopp, denn es ist absehbar, dass nach dem Einbruch der Jahre 2020 und 2021 die 33-Millionen-Grenze auf absehbare Zeit nicht mehr in Reichweite rücken dürfte. Das Risiko, dass Südtirols Tourismusbetriebe unter Verweis auf die Obergrenze künftig Gäste abweisen müssen, ist daher nicht allzu hoch.

Der angekündigte Bettenstopp ist von sehr eingeschränkter Bedeutung: Nachdem letzthin noch Baurechte für mehrere Tausend Betten genehmigt wurden, die von dem Stopp ausdrücklich ausgenommen sind, läuft die Expansion auch noch in den folgenden Jahren weiter. Die Obergrenze von 229.088 Betten landesweit wurde ja – daran sei erinnert – im neuen Gesetz „Raum und Landschaft“ gekippt. Beim Bettenstopp handelt es sich daher um ein Manöver, das von einem Etikettenschwindel nicht allzu fern ist.

Auch die angekündigte Bettenbörse, mit der in den Gemeinden aufgelassenen Betten anderen Betrieben zugewiesen werden, sichert Hotels gute Chancen auf weitere Ausweitung. Wenn man weiß, dass in den letzten Jahren mehrere 1000 Betten von kleinen 1- und 2-Sterne-Betrieben vom Markt gegangen sind, so lässt sich leicht ausmalen, dass hier ein sicheres Expansionspotenzial auf Abruf wartet.

Freiräume für tourismusschwache Gebiete: Auch in „tourismusschwachen“ Gebieten Südtirols, als die laut DFVO knapp die Hälfte der Südtiroler Gemeinden eingestuft sind, soll es in „Ausnahmefällen“ möglich sein, neue Betten in limitierter Zahl zu errichten. Da Südtirols Raumordnung häufig aus Ausnahmen besteht, darf man ruhig damit rechnen, dass hier ein Ventil weiterer Erschließung platziert worden ist.

Ohnedies bietet das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Art. 34 noch genügend Spielräume der Erweiterung, zudem rangiert das Gesetz rechtlich höher als das nun von der Landesregierung vorbereitete Konzept.

Der Landesregierung und Verbänden wie dem HGV ist die Obergrenze auch deshalb ein Anliegen, weil die bestehenden Betriebe unter den Folgen der Pandemie enorme, oft sogar Existenz bedrohende Verluste hinnehmen müssen. In dieser bedrückenden Krisenlage dient die Obergrenze weniger dem Schutz vor Überlastung Südtirols als vielmehr dem Selbstschutz der Südtiroler Tourismuswirtschaft.

Wir Grüne sind aber überzeugt davon, dass angesichts der Krise ein Dialog möglich und nötig ist, der die Interessen von Natur und Landschaft, der Einheimischen und eines wichtigen Sektors der heimischen Wirtschaft, des Tourismus, neu auslotet.

 

BZ, 27.02.2021