HomeCovid-19Touristische Wende der Landesregierung – späte Einsicht, auch dank Corona.

Touristische Wende der Landesregierung – späte Einsicht, auch dank Corona.

PRESSEMITTEILUNG.

Landesrat Arnold Schuler hat am letzten Wochenende neue Leitlinien zur Entwicklung des Tourismus in Südtirol vorgestellt, die die Landesregierung in der kommenden Woche in Form eines „Landestourismusentwicklungskonzepts“ beschließen wird.

Grundsätzlich begrüßen die Grünen im Landtag die Wende, die als wichtigstes Leitprinzip Obergrenzen für Nächtigungen und Betten auf der Ebene von Land, Gemeinden und Betrieben vorsieht. Von unserer Seite, von Umweltverbänden und vielen Bürger*innen seit Jahren gefordert, von der Landesregierung und den Verbänden aber in schöner Regelmäßigkeit abgelehnt, werden Obergrenzen plötzlich als neue Normalität akzeptiert. Auch der lange verpönte Begriff des „Overtourism“ scheint plötzlich kein Unwort mehr zu sein.

Besser spät als nie, möchte man sagen.

Dank dieser Kehrtwende sollen künftig die Nächtigungszahlen auf dem Stand des Jahres 2019 eingefroren werden und damit gut 33 Mio. landesweit nicht mehr überschreiten. Diese Begrenzung bedeutet allerdings keinen harten Stopp, denn es ist absehbar, dass nach dem Einbruch der Jahre 2020 und 2021 die 33-Millionen-Grenze auf absehbare Zeit nicht mehr in Reichweite rücken dürfte. Das Risiko, dass Südtirols Tourismusbetriebe unter Verweis auf die Obergrenze künftig Gäste abweisen müssen, ist daher nicht allzu hoch.

Der angekündigte Bettenstopp ist von sehr eingeschränkter Bedeutung: Nachdem letzthin noch Baurechte für mehrere Tausend Betten genehmigt wurden, die von dem Stopp ausdrücklich ausgenommen sind, läuft die Expansion auch noch in den folgenden Jahren weiter. Die Obergrenze von 229.088 Betten landesweit wurde ja – daran sei erinnert – im neuen Gesetz „Raum und Landschaft“ gekippt. Beim Bettenstopp handelt es sich daher um ein Manöver, das von einem Etikettenschwindel nicht allzu fern ist.

Auch die angekündigte Bettenbörse, mit der in den Gemeinden aufgelassenen Betten anderen Betrieben zugewiesen werden, sichert Hotels gute Chancen auf weitere Ausweitung. Wenn man weiß, dass in den letzten Jahren mehrere 1000 Betten von kleinen 1- und 2-Sterne-Betrieben vom Markt gegangen sind, so lässt sich leicht ausmalen, dass hier ein sicheres Expansionspotenzial auf Abruf wartet.

Freiräume für tourismusschwache Gebiete: Auch in „tourismusschwachen“ Gebieten Südtirols, als die laut DFVO knapp die Hälfte der Südtiroler Gemeinden eingestuft sind, soll es in „Ausnahmefällen“ möglich sein, neue Betten in limitierter Zahl zu errichten. Da Südtirols Raumordnung häufig aus Ausnahmen besteht, darf man ruhig damit rechnen, dass hier ein Ventil weiterer Erschließung platziert worden ist.

Ohnedies bietet das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Art. 34 noch genügend Spielräume der Erweiterung, zudem rangiert das Gesetz rechtlich höher als das nun von der Landesregierung vorbereitete Konzept.

Der Landesregierung und Verbänden wie dem HGV ist die Obergrenze auch deshalb ein Anliegen, weil die bestehenden Betriebe unter den Folgen der Pandemie enorme, oft sogar Existenz bedrohende Verluste hinnehmen müssen. In dieser bedrückenden Krisenlage dient die Obergrenze weniger dem Schutz vor Überlastung Südtirols als vielmehr dem Selbstschutz der Südtiroler Tourismuswirtschaft.

Wir Grüne sind aber überzeugt davon, dass angesichts der Krise ein Dialog möglich und nötig ist, der die Interessen von Natur und Landschaft, der Einheimischen und eines wichtigen Sektors der heimischen Wirtschaft, des Tourismus, neu auslotet.

 

BZ, 27.02.2021

Author: Heidi

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