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PRESSEMITTEILUNG.

Wir lesen in den Medien, dass am Kalterer See nun das passiert, was wir befürchteten. Der öffentliche Zugang zum See wurde gesperrt, um „Massenansammlungen zu vermeiden“. Die gebührenpflichtigen Zugänge wurden hingegen geöffnet.
Wie ist die Situation am See?
Der öffentliche Zugang ist eine armselige Leiter, die am Hafen in den See führt. Der Einstieg wurde immer schon klein gehalten, um ihn so unattraktiv wie möglich zu machen. So fiel es den Gästen leichter, die gebührenpflichtigen Einrichtungen zu bevorzugen. Nun füllte sich das winzige Areal rund um den öffentlichen Einstieg an den ersten Tagen nach Ende des Lockdown im Nu mit Badegästen – und wurde prompt geschlossen. Dass jetzt die Zugänge nach Bezahlung geöffnet werden, ist eine bittere Ironie.
Denn seit ewigen Zeiten haben wir Grüne und die VertreterInnen der Dorfliste Kaltern gefordert, dass der öffentliche Zugang zum See ausgedehnt wird und dass weitere Zugänge erschlossen werden. Damit konnten wir uns leider, auch trotz Zusage im Landtag, nie durchsetzen. Wir stützen uns in dieser Forderung seit jeher auf das Landesnaturschutzgesetz, das im Art. 2 („Recht auf Naturgenuss und Erholung“) besagt: „Jede Person hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur.“
Das sollte auch an unserem größten See gelten, und auch in Covid-Zeiten. Es darf auf keinen Fall passieren, dass das Recht, die Natur zu genießen, durch Corona nur mehr jenen zusteht, die es sich leisten können.

 

Montan, Kaltern, 08.06.2020

Brigitte Foppa, Unterlandler Landtagsabgeordnete
Marlene Pernstich, Co-Landesvorsitzende und Kalterer Gemeinderätin

BESCHLUSSANTRAG.

Der öffentliche Personenverkehr wurde durch die Notfallmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie stark beeinträchtigt: Die entsprechenden Dienste wurden während der Phase der allgemeinen Quarantäne entweder ganz ausgesetzt oder auf ein Mindestmaß reduziert und ab den ersten Lockerungen in eingeschränkter Form und mit entsprechenden Regeln der sozialen Distanzierung wieder aufgenommen, dadurch allerdings mit verringerter Transportkapazität. Dabei kam auch ein psychologischer Faktor zum Tragen, da die Menschen begonnen haben, öffentliche Verkehrsmittel mit einer besonders hohen  Ansteckungsgefahr in Verbindung zu bringen. Bei der Wiederaufnahme der Dienste konnte tatsächlich eine Zunahme der Fahrten mit Privatfahrzeugen
festgestellt werden (die teilweise von den Medien begrüßt wurde), während weniger Bereitschaft zur Nutzung von Bus und Bahn bestand. Auf diese Weise droht das Coronavirus jahrelange politische Bemühungen zur Förderung des öffentlichen Personenverkehrs zunichte zu machen und das Bild dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsmöglichkeit zu verunglimpfen. Daraus könnten sich schwerwiegende und langfristige Schäden für die Umwelt ergeben.

Natürlich sollten die Möglichkeiten, sich zu Fuß oder mit dem Rad fortzubewegen, ausgebaut werden; was jedoch Besorgnis erregt, ist jener Bereich der Mobilität, der bisher vom öffentlichen Verkehr abgedeckt wurde. Hier sollten nun außerordentliche Maßnahmen gesetzt werden, die als Teil der Bemühungen zur Eindämmung der Folgeschäden der Pandemie gelten sollen – gemeint sind in diesem Fall die entstandenen Umweltschäden, die genauso schwerwiegend wie jene im
wirtschaftlichen Bereich sein können und daher erhebliche Investitionen an öffentlichen Mitteln erforderlich machen.

Der erste Schritt zur Steigerung der Nutzung von Bus und Bahn muss zweifellos der Ausbau der Transportkapazität sein, wobei die Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus strengstens eingehalten werden müssen, sodass die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel auf eine doppelte Sicherheit zählen können: zum einen auf einen verlässlichen Schutz ihrer Gesundheit und zum anderen darauf, dass ausnahmslos alle Fahrgäste in den Verkehrsmitteln Platz finden
werden (wobei letzterer Aspekt in den Werbekampagnen für den Neustart des öffentlichen Verkehrswesens klar kommuniziert werden muss).

Zusätzlich dazu ist ein starker finanzieller Anreiz erforderlich, von dem jene profitieren, die öffentliche Verkehrsmittel dem Privatauto vorziehen.
Dieser Anreiz muss einfach und klar gestaltet sein, für die Fahrgäste einen unmittelbar nutzbaren Vorteil darstellen und eine attraktive Tarifreduzierung für all jene beinhalten, die häufig öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder sich gerade dank dem neuen Anreiz öfter für diese Art der Mobilität entscheiden. Als Modell soll hierfür der „Südtirol Pass abo+“ und der „Südtirol Pass 65+“ dienen: Anzustreben ist ein interessantes Jahresabonnement mit Pauschaltarif, das für alle Verkehrsmittel und alle Strecken gültig ist, die vom „Südtirol Pass“ abgedeckt werden. In Nordtirol gibt es beispielsweise das „Jahres-Ticket“, wie in vielen anderen europäischen Regionen und Städten auch.

Dabei sollte es jedem/jeder freistehen, dieses neue Modell oder hingegen das bisher bestehende Tarifsystem auf Kilometerbasis des klassischen Südtirol Pass zu wählen. Am interessantesten könnte das Angebot für die Pendlerinnen und Pendler sein, die viel unterwegs sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen.

Damit ein solches Abonnement mit Pauschaltarif attraktiv ist, dürfte es angesichts der bisher geltenden Tarife nicht mehr als 300 Euro im Jahr
kosten (also maximal den doppelten Preis des Abo+), wobei eine Zahlung in monatlichen Raten von 25 Euro möglich sein soll.

Schließlich könnte für viele Menschen gerade nach der Erfahrung des Covid-19-Notstandes das Carsharing an Attraktivität gewinnen, das bislang lediglich ein Nischendasein führte. Diesbezüglich sollte das Land einen Sonderplan für einen neuen Aufschwung und den Ausbau des Carsharings ausarbeiten. Dabei sollte die Nutzung von elektrischen oder zumindest hybriden Fahrzeugen gefördert werden und Anreize und Erleichterungen jenen zugutekommen, die – mit den erforderlichen Gewährleistungen – das Angebot in dieser Sparte der Mobilität ausbauen.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Landestarifsystem ein zusätzliches und fakultatives Angebot eines Jahresabonnements mit Pauschaltarif einzuführen, das für alle Verkehrsmittel und alle Strecken gültig ist, die vom „Südtirol Pass“ abgedeckt sind, wobei der Preis nicht über 300 Euro im Jahr liegen darf und auch in monatlichen Raten von 25 Euro bezahlbar sein soll; davon unbeschadet bleibt die Möglichkeit, sich für das aktuelle Tarifsystem auf Kilometerbasis zu entscheiden;
  2. einen Sonderplan für einen neuen Aufschwung und den Ausbau des Carsharings auszuarbeiten, wobei Anreize und Erleichterungen jenen zugutekommen sollen, die – mit den erforderlichen Gewährleistungen und unter Einsetzung von elektrisch oder zumindest hybrid betriebenen Fahrzeugen – das Angebot in dieser Sparte der Mobilität ausbauen;
  3. die Transportkapazität der öffentlichen Verkehrsmittel auszubauen, wobei die Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus strikt einzuhalten sind, sodass den Fahrgästen die Sicherheit gewährleistet wird, dass sie in den Verkehrsmitteln Platz finden und ihre Gesundheit bestmöglich geschützt wird.

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Online-Magazin BzNews 24 berichtete am 31. März 2020, dass vom Sanitätsbetrieb 52 Betten in Südtiroler Privatkliniken für Covid-Patienten reserviert wurden. Im Speziellen wurden 27 Covid-Betten in der Bonvicini- und 25 Betten in der Marienklinik eingerichtet. Zwischen Ende März und Ende Mai wurden laut verschiedener Medienmeldungen weitere Covid-Betten in Privatkliniken eingekauft.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel Covid-Betten wurden auf Antrag des Sanitätsbetriebes in Südtiroler Privatkliniken zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020 eingerichtet?
  2. Wie waren die Covid-Betten zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020 anteilsmäßig auf die verschiedenen Privatkliniken verteilt?
  3. Wieviel bezahlt der Sanitätsbetrieb oder die öffentlichen Hand pro Covid-Bett und Tag an die Privatkliniken?
  4. Wieviel Covid-Betten waren zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020 in den jeweiligen Privatkliniken belegt?
  5. Wie hoch war insgesamt die durchschnittliche Bettenbelegung zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020?
  6. Wieviel Covid-Betten wurden auf Antrag des Sanitätsbetriebes außer Landes eingerichtet?
  7. Wie hoch sind die Gesamtkosten der an Privatkliniken ausgelagerten Covid-Betten mit Stichtag 31. Mai 2020?

Bozen, 05.06.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba