Home2020Januar (Page 3)

PRESSEMITTEILUNG.
Barrierefreie Mobilität für alle verbindet Mehrheit und Opposition. Mit 31 von 31 Stimmen hat der Landtag einstimmig den Grünen Beschlussantrag „Einfache mobil. Öffentlicher Verkehr ohne Behinderung für alle“ angenommen. Der beschließende Teil wurde abgeändert und infolge von SVP-Fraktionschef Gerhard Lanz mitunterzeichnet (hier clicken). Die Landesregierung wollte sich nicht durch die konkreten Vorschläge des ursprünglichen Antrages (hier clicken) binden, sagte aber zu, diese zu berücksichtigen. Beginnen möchte sie mit einer Bestandsaufnahme der problematischen Situationen, die eine unabhängige Mobilität für alle und jeden verhindern.
Um die vielen Barrieren zu erkennen, die unser Leben umgeben und die unsere Bewegungsfreiheit behindern, ist es nicht notwendig, seit jeher oder für immer eine Beeinträchtigung zu haben. Es genügt ein Unfall, selbst ein banaler, der beispielsweise ein Bein für zwei Wochen außer Gefecht setzt, eine Operation an einem Auge, die unsere Sehkraft auch nur vorübergehend einschränkt. Wer mit einem Baby unterwegs ist und sich mit einem Kinderwagen in öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen muss weiß auch, wovon die Rede ist. Selbst Menschen, die von alldem nicht betroffen sind, werden früher oder später hoffentlich alt werden und sich mit schier unüberwindbaren Stufen von Bussen und Zügen, mit schlecht hörbaren Durchsagen, steilen Treppen, die zu Gleisen usw. führen, herumschlagen müssen.
Diese Frage betrifft alle und jeden. Sich frei und einfach bewegen zu können ist ein Grundrecht, dem wir gerecht werden müssen.
Unser Maßnahmenkatalog, der freie und unabhängige Mobilität für alle und jeden wirklich möglich machen soll, steht der Landesregierung zur Verfügung. Wir bleiben dran.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE
La competenza sul cantiere del nuovo ospedale di Bolzano è passata a fine 2019 dall’assessore Bessone (Edilizia) all’assessore Widmann (Sanità). Uno dei motivi del passaggio è stato quello della scarsità di personale che caratterizzava l’unità “Incarico speciale Ospedale di Bolzano”: lo stesso assessore Bessone aveva assicurato che così “il dipartimento Sanità potrà mettere a disposizione più personale” per portare a termine questo incarico. Ora si scopre che questo aumento di personale non avverrà con risorse interne alla ripartizione sanità, ma col ricorso a professionisti esterni. In sostanza, la gestione del mega cantiere per le nuove parti dell’Ospedale di Bolzano viene esternalizzata e privatizzata. La ricerca di mercato per l’affidamento a terzi del servizio è stata lanciata il 19 dicembre 2019 e dovrebbe essere conclusa nel momento in cui questa interrogazione riceverà una risposta.
Il bando di gara è il nr. 468/2019 ed ha come oggetto: “Indagine di mercato mediante avviso pubblico per l’individuazione degli operatori economici da invitare alla procedura negoziata per l’affidamento del servizio di supporto amministrativo e organizzativo al responsabile unico del procedimento per l’espletamento delle procedure amministrative di affidamento e di gestione dei contratti dell’Incarico speciale Ospedale Bolzano”. L’incarico ha come base d’asta 210 mila euro all’anno più Iva.
Si cerca un soggetto professionale che fornisca tre professionisti nelle discipline ingegneria, giurisprudenza e scienze dell’amministrazione (i tre professionisti dovranno coprire almeno due di queste discipline) e questi potranno essere presenti in ogni momento presso gli uffici dell’Incarico speciale Ospedale di Bolzano: quindi avremo consulenti privati che opereranno all’interno di uffici pubblici provinciali.
Questo pool privato avrà ampi poteri di gestione, fino a poter affidare incarichi diretti per l’esecuzione dei lavori (tranne quelli che per le loro dimensioni devono essere messi a gara), il controllo della loro esecuzione e la liquidazione dei compensi.
Infatti, la descrizione dell’incarico è la seguente:
“Servizio di supporto amministrativo e organizzativo al responsabile unico del procedimento per l’espletamento delle procedure di affidamento non ad evidenza pubblica e nelle procedure di gestione amministrativa dei rapporti contrattuali con appaltatori e fornitori dell’Incarico speciale Ospedale di Bolzano.
Il servizio si articola nelle seguenti prestazioni:
1. affidamento degli incarichi agli operatori economici per lavori, forniture e servizi (escluse le procedure ad evidenza pubblica),
2. affidamento degli incarichi a tecnici liberi professionisti ed esperti (escluse le procedure ad evidenza pubblica),
3. concorsi di idee e progettazione,
4. assistenza e affiancamento operativo del Rup (responsabile unico del procedimento), nella stipulazione dei contratti per lavori, forniture e servizi per l’incarico speciale,
5. attività di segreteria e verbalizzazione con riguardo alle procedure di affidamento e ai concorsi di cui ai numeri 1, 2 e 3,
6. assistenza e affiancamento operativo del Rup nella vidimazione e liquidazione delle note onorario dei tecnici liberi professionisti ed esperti,
7. assistenza e affiancamento operativo del Rup nella verifica e liquidazione delle fatture per lavori, forniture e servizi nonché provvedimenti per l’inventariazione dei beni mobili degli edifici,
8. assistenza e affiancamento operativo del Rup nella soluzione di questioni amministrative e provvedimenti connessi dalla stipulazione del contratto fino al collaudo finale, autorizzazione al subappalto, atti aggiuntivi, cessione di credito, trattamento delle riserve, accordo bonario, risoluzione del contratto, svincolo delle fideiussioni ecc…
Le prestazioni elencate si intendono esemplificative e non esaustive”.

Come si vede, importantissimi e delicate funzioni amministrative, come affidamenti di incarichi, verifiche e liquidazione di parcelle, che coinvolgeranno numerosissimi operatori economici, professionisti, imprese, esperti ecc.…, cioè funzioni in cui è da garantire la massima indipendenza e imparzialità, vengono affidate a un gruppo di privati professionisti.
Per reclutare queste persone, vengono indicati criteri che restringono molto la possibile platea: infatti il soggetto che fornisce questi tre professionisti, laureati nelle materie indicate, deve aver eseguito, negli ultimi tre anni, servizi analoghi a quello del bando di gara per un importo non inferiore a € 120.000 a favore di enti tenuti ad osservare la normativa in materia di contratti pubblici, di cui almeno la metà (pari a € 60.000) deve essere stato svolto a favore di enti pubblici aventi sede nella Provincia autonoma di Bolzano dove è obbligatorio l’uso congiunto della lingua italiana e tedesca, nonché aver avuto, sempre negli ultimi tre anni, un organico medio annuo non inferiore a sei persone, pari al doppio del personale richiesto per l’incarico.
Viene da chiedersi quante sono le società che hanno questi requisiti, se sono in numero sufficiente da garantire concorrenzialità nella gara e possibilità di ampia scelta da parte dell’ente pubblico, oppure che i soggetti dotati di idonei requisiti siano molto pochi, o magari uno solo, al che la gara si trasformerebbe in una pura formalità. Del resto, nello stesso bando questa possibilità non viene esclusa, poiché vi si legge che “La procedura verrà avviata anche in presenza di una sola manifestazione di interesse”!
Per la scelta, inoltre, la Provincia si riserva la possibilità di decidere in base a un criterio molto generico: “”Prima della stipula del contratto il RUP accerterà in ogni caso la capacità effettiva dell’operatore economico alla prestazione ineccepibile del servizio in oggetto in entrambe le lingue ufficiali della Provincia”. In basi a quali criteri si possa considerare “ineccepibile” la prestazione, non è detto e dunque si aprono sensibili margini di discrezionalità.
Nel settore della sanità l’assessore Widmann sembra dunque aver impresso una forte spinta verso la privatizzazione. Infatti, oltre a risolvere il problema dei tempi di attesa con le convenzioni con le cliniche private, si procede a esternalizzare funzioni propriamente pubbliche come il cantiere dell’Ospedale di Bolzano, in perfetta continuità con il precedente ricorso alla consulenza esterna decisa dalla Asl per la riorganizzazione delle sette sale operatorie negli ospedali di Bolzano, Bressanone, Brunico e Merano. E meraviglia che una amministrazione provinciale con migliaia di dipendenti si senta costretta ad affidarsi a consulenti esterni per alcune attività amministrative. Non è superfluo ricordare infatti che la normativa in materia prevede che la pubblica amministrazione possa ricorrere e incarichi esterni solo nel caso che non abbia al suo interno le competenze necessarie per farvi fronte: la Provincia non dispone forse di sufficienti professionisti nelle materie come ingegneria, giurisprudenza (!) o scienza dell’amministrazione (!!)?

Tutto ciò premesso,
Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. La Provincia sa quanti “operatori economici” siano in grado di rispondere ai criteri richiesti dal bando nr. 468/2019 e in particolare: “Disporre di tre professionisti nelle materie indicate, aver eseguito, negli ultimi tre anni, servizi analoghi a quello del bando di gara per un importo non inferiore a € 120.000 a favore di enti tenuti ad osservare la normativa in materia di contratti pubblici, di cui almeno la metà (pari a € 60.000) deve essere stato svolto a favore di enti pubblici aventi sede nella Provincia autonoma di Bolzano dove è obbligatorio l’uso congiunto della lingua italiana e tedesca, nonché aver avuto, sempre negli ultimi tre anni, un organico medio annuo non inferiore a sei persone, pari al doppio del personale richiesto per l’incarico?
  2. Se la Provincia non riesce a rispondere all’intera domanda n. 1, sa almeno indicare quanti “operatori economici” abbiano negli ultimi tre anni eseguito servizi analoghi a quelli richiesti dal bando a favore di enti pubblici aventi sede nella Provincia autonoma di Bolzano per un importo di almeno € 60.000?
  3.  Quanti “operatori economici” hanno risposto al bando n. 468/2019?
  4. Come è avvenuta la scelta dell’operatore che ha vinto la gara? In base a quali criteri è stata fatta questa scelta?
  5. Come può dimostrare la Provincia – ove per esempio fosse chiamata a rispondere davanti alla Corte dei conti – di essere stata costretta a ricorrere a un incarico esterno perché non disponeva di risorse analoghe di personale al suo interno? La Provincia non dispone forse di sufficienti professionisti nelle materie come ingegneria e soprattutto giurisprudenza e scienza dell’amministrazione?

Bolzano, 13.01.2020

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

PRESSEKONFERENZ.

Ein Dach über dem Kopf. Mobil sein können. Das sind wirklich elementare Grundrechte. Möchte man meinen. Unser Wohlstandsland Südtirol hat ein ausgebautes Netz an Schutz und Hilfeleistungen für schwierige Situationen. Bestimmte schwierige Lagen aber werden weiterhin nicht genügend aufgefangen. Zwei dieser Problemlagen werfen wir in der Landtagssitzungswoche vom Jänner 2020 auf und bringen Lösungsvorschläge in Form von Beschlussanträgen in den Landtag.

Beschlussantrag Nr. 200/19: Einfach mobil. Öffentlicher Verkehr ohne Behinderung für alle!

Seit 2015 hat Südtirol ein Landesgesetz für Menschen mit Beeinträchtigung (Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7), das in vielen Punkten den Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention wahrnimmt. Ein sehr wichtiger Aspekt des Alltags von Menschen mit Beeinträchtigung ist die Mobilität. Im Landesgesetz ist entsprechend auch festgelegt, dass wirksame Maßnahmen für eigenständige Mobilität getroffen werden, vom Transport zu Bildungs- und Arbeitseinrichtungen über den barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln und die Begleitdienste bis zu den Förderungen. Bei der Tagung des Südtiroler Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderung im Oktober 2019 wurde deutlich, dass viele dieser sehr fortschrittlich und ambitioniert formulierten Ziele noch nicht umgesetzt sind. Viele Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Bedürfnissen sind in ihrem Alltag mit vielerlei weiterhin bestehenden Barrieren konfrontiert – und werden dadurch in ihrem Recht auf freie und autonome Bewegung eingeschränkt, ja behindert. Dabei ist es besonders wichtig, dass Menschen sich OHNE HILFE bewegen können, das muss das Ziel sein. Ansonsten sind Menschen mit Beeinträchtigungen immer auf die Verfügbarkeit von Begleitpersonen angewiesen, die für die nicht vorhandenen Dienste einspringen. Es muss klar sein, dass das „Defizit“ nicht bei den Betroffenen liegt, sondern bei den Diensten.

In diesem Sinne machen die Betroffenen unter anderem darauf aufmerksam

  • dass die Durchsagen in den Bussen oft nicht verstanden werden;
  • dass es an akustischen und visuellen Signalen fehlt und dass es deren Wiederholung bräuchte;
  • dass weiterhin vielerorts Rampen für den Einstieg mit Rollstuhl fehlen;
  • dass die Schalter an den Bahnhöfen für Rollstuhlfahrende zu hoch sind;
  • dass sie bestimmte Bahnhöfe oder Züge (Trenitalia) nur nach 12-stündiger Voranmeldung nutzen können;
  • dass öffentliche Toiletten – sofern überhaupt vorhanden – vielfach noch nicht barrierefrei sind;
  • dass sie immer wieder in Kontakt mit ÖPNV-Personal kommen, die offensichtlich nicht geschult sind auf den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung;
  • dass sie für die Freizeitgestaltung auf teuren Privattransport zurückgreifen müssen;
  • dass Fahrpläne und Information im öffentlichen Raum nur schwer verständlich und/oder lesbar sind, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten;
  • dass einige Bahnhöfe in Südtirol immer noch nicht barrierefrei erreichbar sind (Beispiel Bahnhof Sterzing);
  • dass es für Menschen mit Lernschwierigkeiten Angebote für Mobilitätstraining braucht.

All diese Problematiken, die nur einen Teil der Schwierigkeiten wiedergeben, mit denen Menschen mit Beeinträchtigung – aber nicht nur: denken wir an SeniorInnen, Eltern mit Kinderwagen, etc. – tagtäglich konfrontiert sind, zeigen auf, dass ein verstärkter Handlungsbedarf gegeben ist.

Der Antrag der Grünen Fraktion setzt deshalb auf folgende Punkte:

  1. Auf das „2-Sinne-Prinzip“ umrüsten. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Dadurch wird eine große Anzahl von Personen auch sicher von den Informationen über Haltestellen, Verspätungen etc. erreicht.
  2. Sämtliche Busse mit Rampen ausstatten und alle Bahnhöfe barrierefrei gestalten;
  3. den Zugang zu den Trenitaliazügen und Bahnhöfen auch ohne Voranmeldung möglich machen;
  4. die Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV verstärkt auf den Umgang mit Menschen mit diversen Beeinträchtigungen sensibilisieren;
  5. einen leistbaren Privattransport ermöglichen;
  6. die Fahrpläne und jegliche Information über den ÖPNV in Leichter Sprache zur Verfügung stellen;
  7. eine App zur Mobilitätsinfo in Leichter Sprache und für Sehbehinderte und ein System für Kommunikation in Gebärdensprache mit der Mobilitätszentrale entwickeln;
  8. den „Euroschlüssel“ für die Toiletten in den Bahnhöfen und bei Haltestellen für Südtirol übernehmen.

Hier der vollständige Beschlussantrag und die Version in  Leichter Sprache, übersetzt vom Büro „okay“ der Lebenshilfe.

 

Beschlussantrag Nr. 217/19: Obdachlose: es braucht einen Plan zur Unterstützung der Gemeinden und des Ehrenamtes.

Auch diesen Winter zeigt sich erneut die tragische Situation der vielen Menschen, die auf der Straße leben, besonders in der Landeshauptstadt.

Im November 2019 haben 450 Menschen in Einrichtungen für Obdachlose Schutz gefunden. Unter ihnen zu finden: Obdachlose einheimischer Herkunft, AsylwerberInnen, aber auch Menschen, die arbeiten oder denen das Recht auf humanitären Schutz zuerkannt wurde, die aber keine Wohnung finden. Sogar Familien mit kleinen Kindern.

Im Dezember hat die Gemeinde Bozen 54 Plätze hinzugefügt und der Unternehmer Heiner Oberrauch hat ein Gebäude mit 45 Betten zur Verfügung gestellt. Letzteres wird von Ehrenamtlichen betreut, welche selbständig und ohne Unterstützung von öffentlicher Seite die Verantwortung dafür tragen müssen.

Zudem garantieren die Kältenotfallzentren (emergenza freddo) nur ein Mindestmaß an Hilfeleistung: Sie sind erst spät am Abend zugänglich und die Menschen müssen sie früh am Morgen wieder verlassen. Wo sie den ganzen Tag in der Kälte verbringen, interessiert hingegen niemanden.

Obdachlos zu leben bedeutet, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt zu sein und nicht in der Lage zu sein, sich eine normale Existenz aufbauen zu können. In mehreren Ländern Nordeuropas gibt es „Housing first“-Projekte, die in erster Linie darauf abzielen, gefährdeten Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben und sie so dazu ermächtigen, sich in das soziale Gefüge einzugliedern.

Obdachlose fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, diese dürfen aber nicht allein gelassen werden. Die Grüne Fraktion im Landtag fordert daher, dass auch das Land seinen Beitrag leistet und mit diesen konkreten Maßnahmen das Problem über die Notlage hinaus angeht:

  1. gemeinsam mit den Gemeinden einen Landesplan für Obdachlose erstellen und angemessen finanzieren;
  2. Freiwillige zu unterstützen und schützen;
  3. Wohnlösungen finden für Menschen mit Schutzstatus, die aber die Aufnahmezentren verlassen müssen, sowie für Menschen, die einer Arbeit nachgehen, jedoch über keine Unterkunft verfügen;
  4. den Staat auffordern, AsylwerberInnen, die sich momentan außerhalb der Quote befinden (fuori quota) den Zugang zu den CAS-Einrichtungen zu ermöglichen.

Hier der vollständige Beschlussantrag.

Bozen, 10.01.2020

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

In einer Pressemitteilung des Landespresseamtes hieß es gestern, das Land Südtirol sei dem gesamtstaatlichen Netzwerk der öffentlichen Verwaltungen gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität RE.A.DY beigetreten.
Dies Südtiroler Grünen freuten sich über diese Meldung und dass auch die Landesregierung ein wichtiges Zeichen für eine selbstbestimmte sexuelle und geschlechtliche Identität setzt. Einige Südtiroler Gemeinden sind, nicht zuletzt auf Grund der Bestrebungen der Grünen, seit einiger Zeit Mitglied des Netzwerkes, dass das Land folgt wäre nun ein wichtiger und richtiger Schritt.
Nun lesen wir aber in der italienischen Variante der Pressemitteilung dass es sich hier nur um einen symbolischen Beitritt handelt. Dieses Netzwerk lebt aber von konkreten Aktionen und nicht von fadenscheinigen Lippenbekenntnissen.
Dieser kleine aber feine Unterschied in den Pressemitteilungen zeigt uns wieder einmal die Diskrepanz zwischen den Regierungspartnern. Darin ist klar die homophobe Handschrift der Lega zu erkennen, welche sich gegen einen formalen Beitritt zum Netzwerk stellt. Man wolle sich nicht in Genderprojekten oder Ähnlichem engagieren, lies Landesrat Giuliano Vettorato verlautbaren.
Die Südtiroler Grünen fordern nun Aufklärung, wie der angebliche „Beitritt“ des Landes Südtirol zum Antidiskriminierungsnetzwerk RE.A.DY zu verstehen ist, ob es hier nur um eine politische Alibiaktion handelt oder ob sich das Land klar gegen Homophobie und Diskriminierung bekennt und den schönen Worten auch konkrete Taten folgen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einer Pressemitteilung des Landespresseamtes hieß es am 09.01.2020, das Land Südtirol sei dem gesamtstaatlichen Netzwerk der öffentlichen Verwaltungen gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität RE.A.DY beigetreten.
Einige Südtiroler Gemeinden sind, nicht zuletzt auf Grund der Bestrebungen der Grünen, seit einiger Zeit Mitglied des Netzwerkes, dass das Land folgt wäre nun ein wichtiger und richtiger Schritt.
Nun lesen wir aber in der italienischen Variante der Pressemitteilung dass es sich hier nur um einen symbolischen Beitritt handelt. Dieses Netzwerk lebt aber von konkreten Aktionen und nicht von fadenscheinigen Lippenbekenntnissen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung: 

  1. Wie ist der „Beitritt“ des Landes Südtirol zum Antidiskriminierungsnetzwerk RE.A.DY zu verstehen?
  2. Welche konkreten Taten werden dem Beitritt, sofern erfolgt, folgen?

BZ, 10.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Sommer 2019 haben die LandesrätInnen Kuenzer und Schuler angekündigt, bis Jahresende 2019 ein Landesentwicklungskonzept (LEK) für den Tourismus vorzulegen; unter politischer Federführung des LR für Tourismus.
An diesem LEK sollten sich fortan die TEK der einzelnen Gemeinden orientieren. Es handelt sich also um ein übergeordnetes Planungsinstrument, einen Fachplan, der strategische Leitlinien setzt, um dem Koordinierungsbedarf abzuhelfen.
Bisher ist uns zu diesem Konzept noch nichts zu Ohren gekommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Ist das Konzept inzwischen fertig gestellt? Wurde es vorgestellt? Kann es ausgehändigt werden?
  2. Falls nicht: Wann ist mit der Vorstellung des Konzepts zu rechnen?
  3. In diesem Zusammenhang wiederholen wir eine Frage, die wir schon im Sommer 2019 gestellt hatten: Wie wird mit der bis Juli 2020 in Kraft bleibenden Bettenobergrenze umgegangen, falls in der Erhebung vom Jänner 2020 eine Überschreitung derselben festgestellt wird?

BZ, 09.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bereits 2016 hat Landeshauptmann Kompatscher in der Franzensfeste den Plan eines Museums für Zeitgeschichte/Autonomie in der Festung vorgestellt, das an diesem günstig gelegenen Standort bestens platziert wäre. Der mit der Ausarbeitung eines Konzepts beauftragte Dr. Hannes Obermair, der bereits zur Gedenkstätte im Siegesdenkmal Bozen grundlegend beigetragen, auch jüngst auf Schloss Tirol mit der Ausstellung „Mythen der Diktatoren“ seine Kompetenz bewiesen hat, hat, legte hierzu im Juni 2019 bei einer öffentlichen Veranstaltung/Tagung in Franzensfeste/Bozen ein Konzept vor, das in vieler Hinsicht beeindruckt hat und als wertvolle Diskussionsgrundlage dienen kann. Nun aber hat Dr. Obermair seit einiger Zeit an der EURAC Forschungsaufgaben und eine Position übernommen, die ihn von der Konzeptarbeit in Franzensfeste, mit der er beauftragt war, sichtlich entfernt hat. So besteht das Risiko, dass das aussichtsreiche und wichtige Vorhaben eines Zeitgeschichte-Museums neuerdings ins Stocken, wenn nicht in Verstoß geraten könnte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

1. Wird das Vorhaben eines Museums für Zeitgeschichte/Autonomie in der Franzensfeste weitergeführt?
2. Ist Dr. Hannes Obermair weiterhin federführend an der Konzeption beteiligt?
3. Wenn nein, wer setzt die Arbeiten fort?
4. Welchen Zeitplan gibt es für dieses Vorhaben?

BZ, 07.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier können die Antwort der Landesregierung und unsere Replik heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE
Im Sommer 2019 haben die LandesrätInnen Kuenzer und Schuler angekündigt, bis Jahresende 2019 ein Landesentwicklungskonzept (LEK) für den Tourismus vorzulegen; unter politischer Federführung des LR für Tourismus.
An diesem LEK sollten sich fortan die TEK der einzelnen Gemeinden orientieren. Es handelt sich also um ein übergeordnetes Planungsinstrument, einen Fachplan, der strategische Leitlinien setzt, um dem Koordinierungsbedarf abzuhelfen.
Bisher ist uns zu diesem Konzept noch nichts zu Ohren gekommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Ist das Konzept inzwischen fertig gestellt? Wurde es vorgestellt? Kann es ausgehändigt werden?
  2. Falls nicht: Wann ist mit der Vorstellung des Konzepts zu rechnen?
  3. In diesem Zusammenhang wiederholen wir eine Frage, die wir schon im Sommer 2019 gestellt hatten: Wie wird mit der bis Juli 2020 in Kraft bleibenden Bettenobergrenze umgegangen, falls in der Erhebung vom Jänner 2020 eine Überschreitung derselben festgestellt wird?

BZ, 09.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Medienberichten zufolge beginnen die neuen Besitzer von ABD umgehend mit den Vorbereitungen zum Ausbau des Bozner Flughafens.
Wie befürchtet und vermutet tritt damit jener Fall ein, den die Bevölkerung im Unterland und im Bozner Talkessel am allerwenigsten gewollt hatte. Wir werden nicht müde es zu wiederholen: Das NEIN bei der Volksbefragung von 2016 war ein Nein zum gesamten Entwicklungskonzept des Landeshauptmanns gewesen, samt ansteigenden Fluggastzahlen – und somit ein klares NEIN zum Ausbau. Wir haben den Landeshauptmann auch bei der Haushaltsdebatte daran erinnert.
Zum Jahreswechsel hat die Spitze der Landesregierung selbstgefällig behauptet, man brauche keine Grünen an der Regierung, um Umweltpolitik zu machen. „Jetzt zeigt sich schon, wie dünn das grüne Mäntelchen der Landesregierung ist“, kommentiert Fraktionssprecherin Brigitte Foppa.
Man bewegt sich auf dünnem Eis. Der Rechnungshof hat ein Prüfungsverfahren zum Verkauf der Flughafengesellschaft eröffnet. Und der vielfach belastete Süden Südtirols wird gerade in der Vorlaufzeit der Gemeindewahlen sehr aufmerksam nach St. Jakob schauen und die Nachhaltigkeitsschwüre des Landeshauptmanns konkret auf deren Haltbarkeit prüfen.

Bozen, 08.01.2020

Landtagsabgeordnete – Cons.prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Sie laufen vom Rausschmiss aus dem Parlament nun direkt in  die Regierungsbeteiligung. Ein toller Weg der österreichischen Grünen, die für Kompetenz, Pragmatismus und Leidenschaft der Themen der Zeit stehen. Nun hat auch der Bundeskongress der Grünen das verhandelte Koalitionsprogramm abgesegnet. Klima- und Umweltschutz, Verkehr, Soziales sind nunmehr in grüner Hand. Doch die Grünen können mehr. „Eine Regierungsbeteiligung eröffnet neue Wege und weit größere Möglichkeiten der Mitsprache an politischen Entscheidungen“, so Marlene Pernstich, Co-sprecherin der Grünen Verdi Verc. bittere Pillen sollen geschluckt werden, wie bitter diese werden, wird sich noch zeigen.  Es wird eine neue Dialektik in der Politik geben, die weniger auf Ausgrenzung und Feindbilder setzt, sondern vielmehr auf Zusammenleben, ein gemeinsames Auskommen in allen Bereichen. Die Politik des Greenwashing wird zur echten Politik für Umwelt und Klima werden.
Ganz neu ist die Verbindung Grün-Schwarz nicht. Sie wurde bereits erprobt und wird nun auf eine neue Ebene gehoben. Uns Verdi Grüne Vërc freut dies natürlich sehr. Es zeigt uns was möglich ist, dass Konservativ-Grün nicht mehr nur Zukunftsmusik ist.

Marlene Pernstich

Felix von Wohlgemuth