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Sofern nichts Unerwartetes passiert, dürfte das italienische Haushaltsgesetz 2020 in trockenen Tüchern sein. Damit dürfen ab 2020 19% der Ausgaben für Tierarztspesen bis zu einem Betrag von 500€ (anstatt 387,40€) von der Bruttosteuer abgezogen werden.
Die Entscheidung ein (Haus)Tier ärztlich zu betreuen, sollte niemals auf der Grundlage finanzieller Überlegungen gefällt werden müssen, weshalb wir young greens southtyrol diese finanzielle Entlastung und diesen zumindest kleinen Schritt in die richtige Richtung begrüßen.
Nichtsdestotrotz soll diese Maßnahme in keinster Weise darüber hinwegtäuschen, dass Italien in Sachen Tierschutz eine langsame Schnecke ist.
So kommt etwa Tieren im italienischen Rechtssystem nach wie vor ein – um es gelinde zu sagen – antiquierter Rechtsstatus zu: So definiert das Zivilgesetzbuch (codice civile), dessen binäres System der beweglichen und unbeweglichen Sachen (beni mobili ed immobili) noch aus der Römerzeit stammt, Tiere als bloße bewegliche Sachen.
Ein bisschen besser sieht es immerhin im italienischen Strafgesetzbuch (codice penale) aus, welches die Tötung von Tieren, Tierquälerei, Misshandlung im Rahmen von Veranstaltungen sowie Tierkämpfe sanktioniert. Diese Straftaten sind allerdings unter dem aussagekräftigen Titel „Straftaten gegen die Gefühle für Tiere“ (delitti contro il sentimento per gli animali) zusammengefasst. Die Strafen fallen wie folgt aus: drei bis achtzehn Monate Haft- oder 5.000€ bis 30.000€ Geldstrafe für Tierquälerei sowie vier Monate bis zwei Jahre Haftstrafe für die Tötung eines Tieres.
Die Rückständigkeit der italienischen Gesetze in puncto Tierschutz offenbart sich insbesondere im Vergleich mit den europäischen, wo Tiere gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einem der Eckpfeiler und der wichtigsten Rechtstexte der EU, als „fühlende Wesen“ definiert werden.
Diese Auffassung teilend stellen sich uns young greens southtyrol einige Fragen:
Sind Massentierhaltung bzw. die industrielle Massenschlachtung von Tieren zur Befriedigung des steigenden globalen Fleischhungers noch vertretbar?
Ist der Transport von zusammengepferchten Tieren über lange Strecken hinweg ohne Nahrung und Wasser noch vertretbar?
Sind das Lebendhäuten bzw. der Lebendrupf für die Herstellung von Kleidung noch vertretbar?
Ist das Vorführen von Tieren im Zirkus noch vertretbar?
Gerade jetzt in der Weihnachtszeit kommen noch ein paar Fragen dazu:
Sind die Zwangsernährung von Gänsen bzw. der Import und der Verkauf von Gänsestopfleber noch vertretbar?
Ist das Verschenken von Tieren in Anbetracht der zahllosen Ablieferungen an die Tierheime und Aussetzungen auf der Straße noch vertretbar?
Sind Pferdekutschen aus touristischen Gründen, auf lärmbelasteten, überfüllten, teilweise gepflasterten Stadtstraßen noch vertretbar? Und ist es noch vertretbar, dass sich das von der Menschenmenge und von anderen Tieren verängstigte Fluchttier Pferd beim Ziehen von teilweise überfüllten Kutschen verausgabt?
Ist die Zurschaustellung von Ponys und exotischen Tieren wie etwa Lamas oder Alpakas auf überfüllten und lärmbelasteten Stadtplätzen als simple Attraktion noch vertretbar?
Wir young greens southtyrol halten Südtirol für ein Land der Möglichkeiten, das jeden Aspekt des Lebens auch im Zeichen des Tierwohls und -schutzes zu gestalten erlaubt. Zu Weihnachten wünschen wir uns deshalb ein Südtirol, das auch beim Tierschutz eine Vorreiterrolle einnimmt.
Frohe und gesegnete Weihnachten wünschen für die young greens southtyrol

Sadbhavana Pfaffstaller (Grüne Neumarkt Egna) und Alex Guglielmo (Pro Eppan Appiano)