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BESCHLUSSANTRAG

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist als gesellschaftspolitisches Ziel in aller Munde. Zu Recht: Denn zwingende Voraussetzung dafür, dass Eltern berufstätig sein können, ist die Sicherheit, die Kinder gut untergebracht zu wissen.
Diese Sicherheit ist in Südtirol bisher nur bedingt gegeben. Besondere Kritikpunkte sind dabei die Kleinkindbetreuung, die Betreuung am Nachmittag und am Tagesrand, die Sommerbetreuung. Gerade in diesen Situationen behilft man sich meist mit Übergangs- und Notlösungen.
Für Eltern und Kinder ist das mit einem andauernden Stress verbunden. Normalerweise klappt der Alltag, wenn alles wie geplant abläuft. Aber schon kleinste Variierungen des Alltags durch Krankheit, Schulschließungen, Ausfall von Familienmitgliedern, die bei der Versorgung der Kinder mithelfen, kippen das mühsame Gleichgewicht von Familien. Besonders schwierig ist der Alltag von Eltern, die in Schichten, in der Sommersaison oder am Wochenende arbeiten.
Für die Kinder ist der moderne Alltag ebenfalls belastend. Sie wechseln oftmals von einer Betreuungssituation in die nächste, müssen sich auf neue Bezugspersonen und ständig wechselnde Peergruppen einstellen und einlassen.
Besonders anstrengend sind in diesem Zusammenhang die Sommermonate für Kinder von arbeitenden Eltern. In Südtirol gibt es außer dem Sommerkindergarten kaum kontinuierliche Betreuungsangebote, sondern viele mehr oder weniger lang andauernde Projekte. Es war ein erklärtes politisches Ziel der Landesregierung gewesen, auf Subsidiarität und Eigenverantwortung zu setzen, indem man Angebote („Sommeraktivitäten“) von Bildungseinrichtungen, Sozialgenossenschaften, Vereinen etc. gezielt förderte. Der Sektor wächst.
Im Jahr 2018 wurden beinahe 300 Projekte in 111 Gemeinden Südtirols mit über 8,5 Millionen Euro gefördert. Eltern müssen bereits bis Ende Februar, teilweise innerhalb März, ihre Kinder zu den entsprechenden Aktivitäten anmelden. “Mit den Sommerferien beginnt für viele Eltern eine Zeit, in der sie ihren Familienalltag neu organisieren müssen. Das umfangreiche, bunte Angebot der Ferienbetreuungsmöglichkeiten ist daher eine wichtige Unterstützung, die für Eltern und Kinder von Bedeutung ist: Die Eltern werden entlastet und die Kinder sammeln neue Erfahrungen, knüpfen Freundschaften und verleben eine tolle Zeit”, so bewertet Familienlandesrätin Waltraud Deeg laut LPA das Sommerangebot. Die Kehrseite der Sommeraktivitäten ist aber auch ein oft unerholsamer Sommeralltag durch ständigen Umgebungswechsel, dauernde Umstellung der Abläufe, oft auch Ablehnung und Widerstand seitens der Kinder.
Die Familienstudie des ASTAT bestätigt diese empirische Wahrnehmung ganz deutlich: 33% der Eltern geben an, häufig Schwierigkeiten mit der Organisation der Kinderbetreuung in den Sommerferien zu haben, 32,2% haben dasselbe Problem an schulfreien Tagen. 31% beim Transport zu Freizeitaktivitäten, 26 bzw. 30% beim Hinbringen bzw. Abholen der Kinder von der Schule, 23% über die Mittagszeit, 19% am Abend und in der Nacht, 17% an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Der Preis für die Betreuung ist hoch, meist bezahlen ihn in erster Linie die Mütter. Im Jahr 2016 gingen 50% der unselbstständig arbeitenden Frauen und 6% der Männer einer Teilzeitbeschäftigung nach. Während, so ASTAT, die Arbeitsbiografien der Männer von der Elternschaft weitgehend unberührt bleiben, sind Frauen eher dazu bereit, der Familie zuliebe bei der Arbeit kürzerzutreten. Diese „Großzügigkeit“ schlägt sich bekanntermaßen leider zunehmend in weiblicher Altersarmut nieder – wenn dann die fehlenden Beiträge zu einer geringeren Rente führen.
Die Tatsache, dass in Bozen vier von fünf Teilzeitbeschäftigten (im restlichen Landesgebiet 53%) einen reduzierten Stundenplan aus den Gründen der Kinderbetreuung gewählt haben, zeigt ebenso dramatisch auf, welches Gewicht diese Problematik in den Familien hat.
Es ist also notwendig, dass man diese gesamte Problematik von der Ebene der einzelnen Familie und der einzelnen Einrichtung auf die politische Ebene verlegt und ein gesamtheitliches und umfassendes Konzept zur Betreuung der Kinder in unserem Land entwickelt wird.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. in einer Erhebung zu eruieren, welche Bedürfnisse die Familien für die Kinderbetreuung haben und welche Stärken und Kritikpunkte die derzeitigen Angebote aufweisen, insbesondere im ländlichen Raum und im Hinblick auf die räumliche und zeitliche Kontinuität;
  2. in der Folge ein zwischen Land, Gemeinden, Kindergärten, Schulen, privaten Trägern und Betrieben gut abgestimmtes Gesamtkonzept für eine altersgerecht abgestufte, umfassende und kontinuierliche Betreuung für die Kinder bis 14 Jahren zu entwickeln;
  3. spezifische Gegebenheiten wie städtischen bzw. ländlichen Raum zu berücksichtigen und auf die Leistbarkeit der Angebote für Familien zu achten;
  4. ein Förderkonzept für Betriebstagesmütter und -väter, speziell für Unternehmen, die besondere zeitliche Notwendigkeiten haben, zu erarbeiten;
  5. Sonderförderung für jene Betriebe zu erwägen, die in der Jahresarbeitszeit Eltern mit Kindern unter 14 Jahren entgegenkommen (z.B. indem in den Ferienzeiten die Arbeitszeit reduziert werden kann).

Bozen, 22.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE
Nel PRU del Waltherpark a Bolzano è prevista la permuta tra l’ex camera di commercio (di proprietà della Provincia) e un nuovo palazzo per uffici provinciali in via Garibaldi (ci risulta al n. 20). Lì dovrebbero andare il Servizio esami di bilinguismo, l’Organismo pagatore e la Agenzia degli appalti, ora ospitati in edifici che passeranno al gruppo Signa in cambio della nuova sede. Tra abbattimento del vecchio e costruzione del nuovo è prevista una fase di passaggio con il trasferimento provvisorio degli uffici provinciali nella torre che sempre il gruppo Signa realizzerà al posto del “buco” di via Alto Adige. Viene però il dubbio che una volta che la “torre” sarà attrezzata ad uffici (come infrastrutture e destinazione d’uso) ben difficilmente la cubatura verrà riconvertita ad altri usi. Quindi c’è la possibilità che la Signa offra gli spazi a uso ufficio, e a chi se non alla Provincia?
Circola a questo proposito l’ipotesi che in via Alto Adige (una volta realizzato il nuovo palazzo in via Garibaldi e trasferiti lì definitivamente gli uffici prima ospitati nell’ex camera di commercio) vengano trasferiti ulteriori uffici provinciali attinenti alle materie dell’economia, in modo da realizzare nella torre di via Alto Adige un nuovo “Palazzo provinciale dell’Economia”. La collocazione a fianco della attuale nuova Camera di Commercio rende credibile l’ipotesi con l’intenzione di costruire nella zona una sorta di “polo economico”.
Quindi nell’area delle proprietà Signa nel quadrilatero via Stazione Via Perathoner via Alto Adige e via Garibaldi sorgerebbero non uno ma due nuovi palazzi della Provincia. E se per il primo c’ègià la permuta definita con l’ex Camera di commercio, per il secondo sarebbe tutto da definire: affitto? Permuta con qualche altro bene Provinciale? Acquisto da parte della Provincia?

Tutto ciò considerato,
Si chiede:

  1. Conferma la Giunta il trasferimento – almeno in un primo momento – degli uffici Servizio esami di bilinguismo, Organismo pagatore e Agenzia degli appalti nella torre Signa di via Alto Adige?
  2. Tale trasferimento sarà provvisorio in attesa del trasferimento definitivo nei nuovi spazi in via Garibaldi, o sarà definitivo?
  3. Se sarà provvisorio, la permanenza degli uffici provinciali in via Alto Adige comporterà una spesa per la Provincia e se sì, quanto è previsto e a che titolo? In particolare, la Provincia pagherà un affitto o un compenso alla Signa per il periodo in cui gli uffici resteranno in via Alto Adige?
  4. Quando è previsto il definitivo trasferimento degli uffici provinciali in via Garibaldi?
  5. Quale dimensione avranno gli spazi occupati da uffici provinciali in via Garibaldi?
  6. Per quanto riguarda la torre di via Alto Adige, esiste una offerta da parte di Signa alla Provincia per sistemare lì altri uffici provinciali? Se sì, quali sono i termini dell’offerta? (metri cubi/quadri offerti, costo, esatta collocazione ecc…)
  7.  Sempre per quanto riguarda la torre di via Alto Adige, esiste da parte della Provincia l’intenzione di trasferire lì suoi uffici? In particolare, esiste l’intenzione di realizzare in quella torre una sorta di “Palazzo provinciale dell’economia”? Se sì, quali sono i contorni essenziali di questo progetto?
  8.  Se la Provincia dovesse utilizzare in tutto o in parte la torre di via Alto Adige, è venuta da Signa la proposta, oppure è stata avanzata dalla Provincia, o comunque sia è valutata l’ipotesi di una possibile permuta con altre proprietà provinciali situate altrove? Se sì, quali sono le proprietà che potrebbero essere prese in considerazione?

Bolzano, 21 gennaio 2020

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

 

Qui potete scaricare la risposta della giuta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Der Bahnhof von Waidbruck wird sehr stark von Pendlern und Pendlerinnen, aber auch von gelegentlich Reisenden benützt. Das Einzugsgebiet ist groß: Lajen, Gröden, Kastelruth, Barbian.
Seit Jahren wird auf die Lösung des akuten Parkplatzproblems gedrängt. Nur wer sehr frühe Züge nimmt, kann noch parken, alle anderen riskieren, keinen Platz mehr zu finden und müssen im schlimmsten aller Fälle mit dem Auto nach Bozen pendeln.

Die zuständigen Landesbehörden argumentieren auch damit, dass die Interessenten die öffentlichen Zubringerdienste zum Bahnhof nutzen sollen, also Busse. Es gibt aber Streusiedlungen und abgelegene Höfe, die über unzureichende bzw. gar keine Busverbindung verfügen.

Von amtlicher Seite wurde auch immer wieder unterstrichen, dass der bestehende Parkplatz am Bahnhof nur deswegen nicht reicht, weil Bewohner von Waidbruck dort dauerparken.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass es in Waidbruck an Parkplätzen für Pendlerinnen und Pendlern fehlt, da Dauerparker die Plätze besetzen?
  2. Ist es richtig, dass es ein Projekt für die Erweiterung des Parkplatzes auf dem Areal der Eisenbahn gab, dieses aber wegen des Baus der Zulaufstrecke zum BBT nicht mehr verfolgt wird?
  3. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Parkplätze in Waidbruck in erster Linie für Zugpendler und Pendlerinnen zu reservieren?

Bozen, 21.01.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort des Landesrats im Plenum nachgelesen werden. Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE.

Seit dem 1. Januar 2016 sind vier Gesellschaften zu einer einzigen fusioniert: Aus TIS innovation Park, BLS (Business Location Südtirol), SMG (Südtirol Marketing), sowie EOS (Export Organisation Südtirol) wurde die gemeinsame Gesellschaft IDM Südtirol – Alto Adige.
Anfang 2018 wurden dann die bis dahin bestehenden Tourismusverbände durch Destinations-managementeinheiten (DME) ersetzt (mit erheblichen negativen Auswirkungen, auf die bis dahin dort beschäftigen ArbeitnehmerInnen), Anfang 2019 wurden einige IDM-Aufgaben an wieder die NOI AG ausgelagert und jetzt werden DME-Tätigkeiten teilweise zusammengelegt.
Schließlich wurde Ende 2019 von der Landesregierung beschlossen, IDM Südtirol sämtliche Zuständigkeiten im Bereich der Filmförderung zu übertragen.

Mit diesem Zusammenschluss der drei zuvor privatrechtlichen Gesellschaften zu einem Sonderbetrieb des Landes Südtirol veränderte sich die arbeitsrechtliche Situation der Bediensteten teils erheblich. Als öffentliche Angestellte haben sie beispielsweise im Falle einer Entlassung kein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung.

In den letzten Monaten scheint es in Folge einer betrieblichen Reorganisation zu einer erhöhten Anzahl an Entlassungen aus sogenannten „objektiven Gründen“ gekommen zu sein, welche teilweise – nach Anfechtung durch die betroffenen Arbeitnehmerinnen – im Zuge von Schlichtungsverfahren in „einvernehmliche Auflösungen“ umgewandelt wurden.

Es ist unklar, ob hinter der erhöhten Personalfluktuation ein Reorganisationskonzept steht, ob die Gewerkschaften bei Erstellung und Umsetzung dieses Konzeptes beteiligt wurden und welche weiteren Schritte das Management der IDM für die nächsten Monate plant. All dies sorgt für erhebliche Unsicherheiten bei den Bediensteten der IDM Südtirol – Alto Adige und wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1.  Stimmt es, dass seit 2018 eine Umstrukturierung / Reorganisation bei der IDM in Gange ist?
  2. Wie soll diese Umstrukturierung / Reorganisation konkret ausschauen? Gibt es dazu ein betriebswirtschaftliches Konzept, in welchem auch Entlassungen aus objektiven Gründen bzw. einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen vorgesehen sind? Falls ja, möge dieses Konzept der Antwort beigeschlossen werden.
  3.  Stimmt es und wenn ja: Wie viele MitarbeiterInnen wurden seit 2018 bei der IDM aus objektiven Gründen entlassen (mit Angabe des Datums der Entlassung) bzw. wie vielen der betroffenen MitarbeiterInnen wurde eine Entlassungsabsicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt? Wie viele MitarbeiterInnen haben diese etwaige Entlassung angefochten (aufgeschlüsselt nach gerichtlicher und außergerichtlicher Anfechtung)? In wie vielen Fällen wurde im Zuge der Entlassung ein Schadenersatz / eine Austrittsentschädigung usw. (mit Angabe der Gesamthöhe sowie der diesbezüglichen Monatsgehälter) bezahlt?
  4. Stimmt es, dass MitarbeiterInnen der IDM bei Entlassungen – auch aus objektiven Gründen – kein Anrecht auf Zahlungen des Arbeitslosengeldes haben?
  5. Stimmt es und wenn ja: Mit wie vielen MitarbeiterInnen wurde seit 2018 eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbart? (mit Angabe des Datums der einvernehmlichen Auflösung) Wurde im Zuge der einvernehmlichen Auflösung ein Schadenersatz / Austrittsentschädigung usw. bezahlt (mit Angabe der jeweiligen Höhe)?
  6.  Wurden die Gewerkschaften und/oder das Arbeitsinspektorat der Provinz Bozen von den durchgeführten bzw. beabsichtigten Entlassungen in Kenntnis gesetzt (wenn ja, wer und wann)? Sind auf die IDM die gesetzlichen Bestimmungen zu Kollektiventlassungen (Licenziamento collettivo) anwendbar und, falls ja, wurden diese eingehalten?
    Wurden und wenn ja, wie viele MitarbeiterInnen seit 2018 herabgestuft und / oder Gehaltskürzungen mussten hinnehmen?
  7. Wie viele MitarbeiterInnen haben seit 2018 freiwillig gekündigt und wie viele wurden neu eingestellt (aufgeschlüsselt nach kollektivvertraglicher Einstufung des Personals)?
  8. Beabsichtigt die IDM, weitere Entlassungen bzw. einvernehmliche Auflösungen vorzunehmen und wenn ja, wie viele?
  9. Haben die MitarbeiterInnen der IDM die Möglichkeit, über interne Mobilität in andere Sonderbetriebe/In-House-Gesellschaften oder die Landesverwaltung zu wechseln und wenn ja, wurden den von der Reorganisation betroffenen MitarbeiterInnen solche Angebote unterbreitet?

Bozen, 20.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

INTERROGAZIONE
Da rigetto ad approvazione, nonostante il parere negativo di tutti gli uffici provinciali; da sentiero escursionistico con bosco alluvionale tutelato a pista per quad, contro il parere dell’assessora all’urbanistica: la delibera della Giunta provinciale n. 947 del 12 novembre 2019 è una delle più singolari che ci sia capitato di leggere.

Partiamo dal titolo. La delibera entra in Giunta con la denominazione: “Comune di San Leonardo in Passiria: Rigetto di una modifica al piano urbanistico comunale – delibera consiliare n. 45 del 02.10.2019 (DGC 476/2018)”. Così la presenta l’assessora all’urbanistica Maria Hochgruber Kuenzer.
Alla fine della Giunta, però, la delibera ha cambiato titolo, che è diventato il seguente: “Comune di San Leonardo in Passiria: Approvazione di una modifica al piano urbanistico comunale – delibera consiliare n. 45 del 02.10.2019 (DGC 476/2018)”. In sostanza, la Giunta ha deciso l’opposto di quanto proposto dall’assessora presentatrice. E la delibera così ribaltata viene approvata con un voto contrario: che sia proprio quello dell’assessora all’urbanistica Maria Hochgruber Kuenzer?
Una cosa così non capita spesso, ma solo in occasioni speciali. Quindi vediamo il merito, l’iter e le motivazioni.

Vediamo il merito della delibera. Si tratta della richiesta, fatta dal Comune di San Leonardo, di inserire nel piano urbanistico comunale la previsione che la strada forestale esistente lungo gli argini del fiume Passirio diventi “zona per impianti per il tempo libero – pista per E-bike (biciclette a pedalata assistita) e quad (quadricicli motorizzati per tempo libero)”. La modifica della destinazione è complicata da alcuni fatti:
1. Si tratta di un sentiero escursionistico lungo il fiume Passirio, per cui la convivenza di persone a piedi con zaino in spalla e quad si presenta problematica.
2. Numerosi tratti sono di proprietà pubblica.
3. La strada attraversa un bosco alluvionale che gode di una tutela giuridica speciale e finora conservato in uno stato naturale non compromesso.
4. Parti del tragitto indispensabili per renderlo percorribile si trovano nel comune di San Martino in Passiria, per cui serve anche un parere positivo dell’Ufficio Tutela delle acque.

La commissione provinciale dà parere negativo. La richiesta del Comune viene sottoposta alla Commissione provinciale per la natura, il paesaggio e lo sviluppo del territorio, che la esamina il 17 febbraio 2019 e boccia la richiesta di modifica della destinazione della strada forestale. In particolare, durante la seduta:
1. L’ufficio sistemazione bacini montani dà parere negativo.
2. L’Ufficio ecologia del Paesaggio si oppone.
3. La maggioranza della Commissione si oppone.
Dopo la bocciatura, la palla torna al Comune il quale, invece di desistere, insiste.
Il 2 di ottobre del 2019 il Consiglio comunale di San Leonardo in Passiria conferma la richiesta di destinare la strada forestale a pista per E-Bik e quad, aggiungendo la condizione che non potranno essere modificati i sentieri e le strutture esistenti e che per quanto riguarda i tratti di proprietà di terzi “spetta all’interessato ottenere concessioni e diritti d’uso”.
La richiesta così rielaborata torna alla Provincia.

Arriviamo alla seduta della Giunta provinciale del 12 novembre 2019. E‘ qui che la delibera entra con proposta di “rigetto” ed esce con la decisione di “approvazione” (con un voto contrario e tutti gli altri favorevoli).
Che cosa ha indotto la Giunta a ribaltare la delibera dell’assessora Hochgruber Kuenzer?
La Giunta evidentemente ha registrato le prescrizioni aggiunte dal comune (divieto di modifica dei sentieri) e ne ha aggiunta un’altra di suo: che i quad in transito sulla strada forestale e nell’area protetta siano convertiti a propulsione elettrica, da subito per i quad da 50 cm3 e entro tre anni per i quad di potenza superiore.
Ma che queste prescrizioni non siano poi così convincenti lo dimostra la considerazione conclusiva, e decisiva, che la Giunta aggiunge nel finale delle motivazioni per l’approvazione. Si tratta della motivazione assai curiosa. Eccola:
“La Giunta provinciale giunge alla conclusione che in fin dei conti si tratta di una scelta discrezionale del Comune quella di accettare che i pedoni, utilizzando tale sentiero (escursionistico) possano essere infastiditi”

Riportiamo anche la versione in lingua tedesca:
„Die Landesregierung kommt zur Überzeugung, dass es letztendlich eine Ermessensentscheidung der Gemeinde sei, zu akzeptieren, dass die Passanten bei der Nutzung des fraglichen (Wander)weges gestört werden könnten”.

Una singolare interpretazione del principio di sussidiarietà: se al Comune va bene che gli escursionisti vengano disturbati dai quad, affari suoi!
Con l’approvazione della delibera, la Giunta provinciale modifica non solo la destinazione della strada nel piano urbanistico, ma anche le norme di attuazione dello stesso piano urbanistico inserendovi la seguente dizione:
“L’area graficamente evidenziata per gli impianti per il tempo libero nella zona della strada forestale Hüttersäge sulle particelle pf 3659/27, 3659/42 e pf 2878 è destinata all’esercizio delle seguenti attività per il tempo libero: Pista per E-bike e quad. Nella sistemazione dell’area dovranno essere rispettate le seguenti prescrizioni:
1. le caratteristiche del terreno devono essere mantenute;
2. su tale area sono vietati qualsiasi movimenti di terreno aggiuntivi;
3. su tale area è vietata qualsiasi edificazione”.
La delibera viene così approvata con un voto contrario.

Chi è l’“interessato”? A questo punto sarebbe interessante sapere a favore di chi è stato fatto questo cambio nel piano urbanistico che trasforma una strada forestale e un bosco alluvionale protetto in un impianto per il tempo libero con pista da quad.
Nella delibera del Consiglio comunale, come detto più sopra, si dice che “spetta all’interessato ottenere concessioni e diritti d’uso”. Si presuppone quindi che l’ammissione di bici elettriche e soprattutto di quad nella strada forestale lungo il Passirio sia stata richiesta da almeno un operatore turistico della valle, il quale poi si dovrà dar da fare per ottenere i permessi di uso che sono necessari a dare vita all’attività in oggetto.
Ci risulta anche he in passato un operatore turistico abbia ottenuto dalla forestale permessi di passaggio con quad e bici elettriche attraverso questo itinerario, ma i permessi erano limitati a determinati giorni e fasce orarie. Se così è, è ipotizzabile che sia lo stesso operatore turisticìo che adesso ha richiesto un cambio urbanistico definitivo per poter randere la strada percorribile in ogni momento.

Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. Poiché la Giunta provinciale si era impegnata a non assumere decisioni in contrasto con i pareri di commissioni e uffici tecnici, quali sono le motivazioni che hanno portato questa volta la Giunta a ribaltare il parere negativo della Commissione provinciale per la natura, il paesaggio e lo sviluppo del territorio? Esistono ulteriori pareri tecnici, o elementi di valutazione – oltre a quello negativo della Commissione e oltre all’ulteriore richiesta del Comune – di cui la Giunta ha tenuto conto per arrivare al parere positivo?
  2. Chi è il/la componente della Giunta che ha espresso voto contrario?
  3. Se il voto contrario è stato espresso dall’assessora competente per l’urbanistica e il paesaggio, che ha portato in Giunta una iniziale delibera di rigetto, ritiene la Giunta politicamente accettabile una decisione che contraddice proprio la posizione dell’assessora competente, che evidentemente nemmeno alla fine ha cambiato il suo voto negativo al progetto?
  4. Se il voto contrario è quello dell’assessora competente, ritiene quest’ultima politicamente accettabile che la Giunta ribalti la sua proposta di delibera? Perché l’assessora non ha ritirato la delibera, per ricercare una soluzione che lei stessa potesse condividere?
  5. Chi è l’imprenditore turistico, e/o la struttura turistica, che già in passato hanno utilizzato la zona per escursioni in quad e E-bike grazie ad accordi di transito con la Forestale? Che cosa prevedevano questi accordi?
  6. Chi è l’imprenditore turistico, e/o la struttura turistica, che ha fatto richiesta al comune di cambiare il piano urbanistico destinando la zona a “impianti per il tempo libero – pista per E-bike (biciclette a pedalata assistita) e quad (quadricicli motorizzati per tempo libero)”? Comunque sia, a favore di quale imprenditore turistico e/o struttura turistica il Comune ha chiesto la modifica del piano urbanistico?
  7.  Questo imprenditore e/o questa struttura hanno già presentato le istanze necessarie per ottenere l’uso della strada da parte di terzi proprietari? E chi sono questi terzi?
  8.  E‘ già iniziato il transito di E-bike e quad sulla strada interessata? Se sì, da quando? Se no, da quando inizierà?
  9. Su quali basi giuridiche o di politica turistica la Giunta provinciale ritiene di poter affermare che “in fin dei conti si tratta di una scelta discrezionale del Comune quella di accettare che i pedoni, utilizzando tale sentiero (escursionistico) possano essere infastiditi”? Non ritiene la Giunta che spetti anche alla Provincia il compito di evitare che escursionisti che percorrono i sentieri della nostra provincia possano essere “infastiditi”, o peggio?

Bolzano, 20 gennaio 2020

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

SI ALLEGA:
1. Delibera della Giunta provinciale n. 947 del 12 novembre 2019
2. Proposta di delibera di rigetto dell’Assessora Hochguber Kuenzer
3. Frontespizio della delibera come presentata in Giunta dalla assessora Hochgruber Kuenzer con proposta di rigetto

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

PRESSEMITTEILUNG

Mit Betroffenheit haben wir vom Tod von Otto Saurer erfahren. Wie wenig andere hat er die Politik Südtirols jahrzehntelang mitgestaltet. Mit großer Weitsicht hat er vor allem Soziales und Sanität verwaltet und war immer auch uns Grünen gegenüber sehr wohlwollend gesinnt, auch wenn er ehrlich zugab, dass sein Hauptaugenmerk nicht der Ökologie gelte. Sein Herz schlug ganz und gar für das Soziale, für die Gerechtigkeit, für den Respekt aller Mitglieder der Gesellschaft, auch und besonders der Schwächsten.
Die Offenheit, Zähigkeit, Menschlichkeit und Bedächtigkeit, mit denen er Probleme aufgriff und Lösungen suchte, kann allen PolitikerInnen ein Vorbild sein. Viele in unseren Reihen haben persönliche Erinnerungen an Otto Saurer, als Arbeitnehmer, als Landtagskollege, als Bildungslandesrat und als Gesundheitslandesrat, als Vordenker und Wegbereiter für Neuerungen, als einen der seltenen Politiker, die lieber zuhören als reden. Und vielen von uns hat er in unseren jeweiligen Rollen zugehorcht. Gerne erinnern wir uns auch an seinen herrlichen Humor und sein mitreißendes Lachen aus tiefer Seele.
Wir nehmen Anteil am Schmerz der Familie und der vielen Freundinnen und Freunde durch diesen plötzlichen Tod.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler, Sepp Kusstatscher, Hans Heiss, Cristina Kury, Florian Kronbichler, Marlene Pernstich, Felix von Wohlgemuth, Karl Tragust, Verena Frei.

***

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wir lesen in den Medien, dass das Land Südtirol eine Konvention mit der Salzburger Privatklinik Paracelsus eingehen will, um Südtiroler Medizinstudierenden 25 Studienplätze zu sichern. Dem Vernehmen nach soll der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit der PMU (Paracelsus Medizinische Privatuniversität) bereits eine „Absichtserklärung“ (Letter of Intent) unterzeichnet haben. Ziel ist es, eine Konvention für die nächsten 10 Jahre abzuschließen. Landesrat Widmann soll höchst erfreut über den Deal sein und will damit dem Ärztemangel entgegenwirken. Es stellen sich aber einige Fragen. Die Studiengänge an der PMU sind keineswegs billig, wir hören von 15.500 Euro pro Jahr – das macht, samt Anmeldegebühren, 78.900 Euro für die Mindeststudiendauer aus. Das können sich gewiss nicht alle jungen Interessierten leisten und das Gerangel um die Studienplätze an den öffentlichen Unis ausstehen.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht die Absichtserklärung im Detail aus? Wir bitten um Aushändigung des Schriftstücks.
  2. Sind Unterstützungsmaßnahmen für die 25 Studierenden vorgesehen oder muss die hohe Gebühr selbst gezahlt werden?
  3. Wie werden die 25 Studierenden ausgewählt?
  4. Wie viel kostet die geplante Konvention mit der PMU dem Land Südtirol insgesamt?
  5. Wir bitten um die Aufschlüsselung der geplanten Kosten.

Bozen, 20.01.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Bienen und Insekten als Teil der Ökosysteme

Jedes Kind kennt die fleißige Honigbiene! Jedes Kind weiß, dass die Honigbiene nicht nur köstlichen Honig produziert, sondern durch ihre unermüdliche Bestäubungsarbeit für reichlich Früchte und gute Ernten sorgt.
Viele Menschen wissen aber nicht, dass es bei uns neben der Honigbiene noch hunderte von Wildbienenarten gibt. Diese Wildbienen leben allein, haben ihre Behausung in Trockenmauern, Hecken, im Totholz und im Boden. Dort sorgen sie für ihren Nachwuchs.
Diese Wildbienen leisten im Stillen unglaublich viel Arbeit, sie bestäuben ebenso unzählige Blüten wie ihre bekannte Schwester, die Honigbiene. Aber weil wir Menschen die Wildbienen nicht kennen, zerstören wir jeden Tag ihr Zuhause: Trockenmauern werden durch Betonmauern ersetzt, Hecken werden ausgerissen, Totholz wird weggeräumt, der Boden wird versiegelt und Pestizide gefährden ihr Fortbestehen.
Das Gleiche gilt für alle Insekten: Insekten sind Ausdruck der biologischen Vielfalt und spielen in den Ökosystemen eine wichtige Rolle. In Europa und sicher auch in Südtirol gehen die Insektenpopulation quantitativ und qualitativ zurück. Das „Bienen- und Insektensterben“ ist mittlerweile eine wissenschaftlich abgesicherte Tatsache und die Ursachen für diesen Rückgang sind auch bekannt.

Bienen und Insekten verrichten im Stillen viel Arbeit

Bienen und Insekten bestäuben nicht nur Nutzpflanzen und sorgen damit für eine gute Ernte, sondern sie sind auch für die Bestäubung der meisten Wildpflanzen, d.h. der heimischen Flora, verantwortlich: ohne Insekten keine Bestäubung, ohne Bestäubung keine Frucht, ohne Frucht kein Nachwuchs. Auf diese Art und Weise können auch Wildpflanzen verschwinden.
Insekten sind aber auch Nahrungsgrundlage für andere Tiergruppen wie Fische, Amphibien, Vögel und Säugetiere. Fehlt diesen Tieren die Nahrung, gehen die Bestände zurück. Der drastische Rückgang vieler Vogelarten ist auch auf das fehlende Nahrungsangebot an Insekten zurückzuführen.
Insekten spielen beim Abbau von organischem Material eine Rolle, sie sind am Aufbau der Bodenfruchtbarkeit beteiligt und halten Schadorganismen in Schach. Ohne Insekten würden ökologische Kreisläufe zusammenbrechen und Ökosysteme in Krise geraten.

Ursachen des Bienen- und Insektenrückganges

Es gibt verschiedene Ursachen, die für das „Insektensterben“ verantwortlich gemacht werden:

  • Verlust typischer Insekten-Lebensräume wie z.B. Trockenmauern, Lesesteinhaufen, Totholz oder Brachflächen;
  • Verlust an extensiv bewirtschafteten, blütenreichen Wiesen (Magerwiesen) und an Feuchtwiesen und Mooren;
  • Verlust an Kleinlebensräumen wie Trockenstandorte, Bauerngärten, Hecken, kleine Fließgewässer;
  • Verinselung von Kleinstlebensräumen (z.B. isoliert inmitten von Intensivlandwirtschaft);
  • Anwendung von Pestiziden auf Zielflächen, wobei auch Nützlinge wie Honig- oder Wildbienen und Schwebfliegen zu Schaden kommen;
  • Abdrift von Pestiziden auf Nicht-Zielflächen, welche negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Insektenpopulationen wie zum Beispiele Schmetterlinge haben;
  • Lichtverschmutzung;
  • Klimaveränderung.

Politische Verantwortung – unsere Verantwortung
Daher liegt es in unserer Verantwortung, auf Bienen und alle Insekten Rücksicht zu nehmen, ihren Lebensraum zu schützen und die Insektenarten zu fördern. Jeder Mensch kann damit zu Hause am Fensterbrett, am Balkon, im Garten oder in der Landwirtschaft beginnen. Das Wohl der Bienen und der Insekten liegt in unserer Hand!

Ziele der Aktion Bienen- und Insektenschutz
Folgende drei Ziele sind für Südtirol wesentlich und sollten anhand von Indikatoren überwacht werden:

  1. Bestehende Lebensräume, die für Insekten Nahrung und Wohnung bieten, sind zu erhalten. Lebensraumzerstörende Maßnahmen wie Überdüngung mit Gülle oder „Bagatelleingriffe“ in die Agrarlandschaft sind sofort neu zu regeln.
  2. Verbesserung der Situation für die Insektenarten, insbesondere für jene Arten, welche in den Roten Listen als gefährdet eingestuft sind.
  3. Steigerung der Biomasse an Insekten, sodass die Insekten ihre Funktionen auch wahrnehmen können.

Prioritäre Handlungsfelder für Südtirol
Aufgrund der oben definierten Ziele lassen sich für Südtirol fünf prioritäre Handlungsfelder definieren. Jedes dieser Handlungsfelder kann mit einer oder mit mehreren Maßnahmen umgesetzt werden.

  1. Bestehende Insektenlebensräume in der Agrarlandschaft kompromisslos schützen;
  2. Lebensräume für Insekten am Balkon, im Garten, auf öffentlichen Flächen und in der Agrarlandschaft neu schaffen und dafür finanzielle Anreize entwickeln;
  3. Lichtverschmutzung weiterhin reduzieren;
  4. Insekten-Forschung in Südtirol stärken und vermehrt finanzieren;
  5. Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit forcieren und finanzieren.

Vorschlag an übergeordneten Maßnahmen für die Aktion Bienen- und Insektenschutz

  • Gesetzliche Maßnahmen für den aktiven Insekten- und Lebensraumschutz schaffen und die Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Raumordnungsgesetze inhaltlich aufeinander abstimmen;
  • Ein Finanzierungspaket von ca. einem Euro pro Jahr und Einwohner für Forschung, Sensibilisierung, Bildung und strukturelle Maßnahmen schnüren;
  • Die Anwendung von Pestiziden und die Abdrift von Pestiziden drastisch verringern, den ökologischen Landbau und die Ökologisierung der Landwirtschaft vorantreiben;
  • Die Wiederherstellung von Insektenlebensräumen in Ortschaften, Wohngebieten, Gärten, auf öffentlichen Flächen und Brachflächen einleiten;
  • Auch weiterhin an der Verringerung der Lichtverschmutzung arbeiten und die Gemeinden dabei unterstützen;
  • Das Engagement für Insekten in allen gesellschaftlichen Bereichen fördern.

 

DAHER BEAUFTRAGT DER SÜDTIROLER LANDTAG DIE SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG:

  1. Ein Aktionsprogramm zum Schutz der Bienen und Insekten innerhalb 2021 zu erstellen;
  2. Gesetzliche Maßnahmen für den aktiven Insekten- und Lebensraumschutz zu ergreifen;
  3. Zusätzliche Geldmittel für Forschung, Sensibilisierung, Bildung und für strukturelle Maßnahmen zu gewähren.

Bozen, 20.01.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Die Gemeinde Brixen hat inzwischen für die geplante Gestaltung des Hofburggartens Brixen einen Landesbeitrag von 1,2 Mio. € entgegengenommen und in den Haushalt eingebucht. Damit stellt sich neuerdings die Frage, an welchem Punkt das Gutachten der Abt. Denkmalpflege für das Projekt Heller hält. Ein Vorgutachten der Abteilung hat dem Vorhaben erste Auflagen erteilt, etwa zur Höhe der Gestaltung, der Anzahl der neu zu errichtenden Gebäude und weiterer Vorgaben. Dieses Vorgutachten bedarf jedoch weiterer Konkretisierung, um in eine denkmalpflegerisch wirksame Maßnahme zu münden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Sind mit dem Büro Heller inzwischen weitere Gespräche erfolgt, mit welchem Ergebnis?
  2. Liegt nach dem Vorgutachten inzwischen eine Vorlage zur Aufhebung des bisherigen Denkmalschutzdekrets vor?

Bozen, 20.01.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG

Der Landtag befasste sich heute mit dem Gesetzentwurf Nr. 3/18 der Grünen Fraktion, der darauf abzielt, eine Bettenobergrenze in das neue Landesgesetz aufzunehmen. Die Debatte im Plenum bestätigte, dass das Problem existiert und angegangen werden muss. Aber die Mehrheit verpasst die Gelegenheit, die in unserem Gesetzentwurf enthaltenen konkreten Maßnahmen zu verabschieden.

Diese Zahlen geben eine Vorstellung von der Dimension, die der Tourismus in Südtirol erreicht hat:

  • 7,5 Millionen Touristen pro Jahr: Das 13-fache der Wohnbevölkerung.
  • 000 Betten: Das ist als hätte jede/r ein Bett für Touristinnen und Touristen in seiner eigenen Wohnung stehen.
  • 20,4 Betten pro km2: Die höchste Tourismusdichte im gesamten Alpenraum.
  • 33 Millionen Übernachtungen: Entspricht 65 Übernachtungen pro Einwohner und Jahr.

Es handelt sich um ein komplexes Phänomen, da es große Auswirkungen auf die Landschaft, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und vor allem auf die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden hat. In Gebieten mit einer hohen Tourismusintensität oder in Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen wird der Tourismus immer mehr Bürgerinnen und Bürgern zur Last. In vielen Fällen wird gegen Überfüllung, Hauspreise, Verkehr und Umweltverschmutzung protestiert.

Unser Vorschlag zielte darauf ab, die im alten Gesetz festgelegte Bettenobergrenze auch im neuen Raumordnungsgesetz wieder einzuführen. Unser Gesetzentwurf sah eine Gültigkeitsdauer der Tourismusentwicklungskonzepte vor: Nach deren Ablauf sollte der Anspruch auf neue Betten verfallen.  Weiters forderten wir die Streichung der vielen Ausnahmen und Abweichungen bei der Errichtung von Tourismuszonen im neuen Raumordnungsgesetz. Denn genau diese Ausnahmeregelungen untergraben sowohl Vorschriften als auch Gleichbehandlung.

Die Mehrheit lehnte den Gesetzentwurf der Grünen ab, doch die Debatte hat gerade erst begonnen. Sowohl Landeshauptmann als auch Landesregierung erklären, dass sie sich der Situation bewusst- und bereit sind, Kriterien für die Steuerung der touristischen Entwicklung zu erarbeiten. Doch die Zeichen stehen bisher nicht gut: In nur einem Jahr wurden 50 Vorschläge für die Errichtung neuer Tourismuszonen oder für die Erweiterung bestehender eingereicht. Dies entspricht der Versiegelung von mehr als 35 Hektar Grünfläche, also 50 Fußballfeldern! Die Landesregierung selbst diskutiert einen Stopp, aber gleichzeitig wurden in diesem Jahr die Verkehrsbeschränkungen der letzten Jahre auf den Dolomitenpässen aufgehoben. In vielen touristischen Gebieten sind die Mieten und Hauspreise für Familien und junge Erwachsene nicht mehr tragbar, die Straßen sind durch den Verkehr blockiert und die öffentlichen Verkehrsmittel sind überfüllt. „Vielerorts haben die Kosten den Nutzen längst um ein Vielfaches überragt, vor allem zu bestimmten Jahreszeiten. Die Politik muss hier glaubwürdige und zukunftsweisende Antworten bieten“, kommentiert der Erstunterzeichner des Gesetzes, Riccardo Dello Sbarba.

Wir bleiben dran und werden die Landesregierung und den Landeshauptmann an die Nachhaltigkeit erinnern, an der ihnen – zumindest theoretisch – so viel zu liegen scheint.

Bozen, 16.01.2020

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler