HomePosts Tagged "Naturschutz"


Der Landesgesetzentwurf Nr. 135/17 “Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte” eröffnet die Chance, endlich klar zwischen Fachexpertise und Politik zu trennen. Bisher nämlich hielt sich letztere immer noch die Möglichkeit offen, gegen die Gutachten von ExpertInnen in der sensiblen Frage von Natur und Umweltschutz zu entscheiden. Die Verwischung der Rollen führte zu einer unklaren Rechtssituation und in Folge zu ständigen Rekursen. Dies hat schlussendlich oft auch den ProjektbetreiberInnen selbst geschadet.
An eklatanten Beispielen mangelt es nicht. Der Bau der Windkraftanlage am Brenner etwa wurde zuerst aufgrund einer negativen UVP verwehrt, dann durch die Landesregierung dennoch genehmigt und schließlich, mittels Gerichtsbeschluss erneut abgelehnt.
Der Umweltbeirat besteht aus acht vom Land ernannten ExpertInnen, und in der Dienststellenkonferenz sind alle betroffenen Landesämter vertreten. Wenn diese Beiräte zum Schluss kommen, dass eine Unternehmung nicht umweltverträglich sei, so gilt es diese Entscheidung zu respektieren.
Die strategische Umweltprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie die integrierte Umweltermächtigung sehen im Vorfeld einen Austausch mit den AntragstellerInnen vor, die die Möglichkeit erhalten, die problematischsten Aspekte ihres Projektes zu korrigieren. Überdies kann der Umweltbeirat das Projekt, unter bestimmten Auflagen, gutheißen. Es ist somit garantiert, dass AntragstellerInnen angehört werden und ein positives Gutachten erhalten können, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.
In Anbetracht dieser Tatsachen ergibt es schlichtweg keinen Sinn, dass die Politik am Ende dieses Prozesses das Urteil der FachexpertInnen in Frage stellen, ignorieren oder gar aufheben kann. Ein Projekt, das mit Umweltschutz unvereinbar ist, bleibt unvereinbar, auch wenn die Landesregierung gegenteilig entscheidet. Wenn die Landesregierung dennoch eine Umsetzung der UVP-negativ bewerteten Projekte anstrebt (etwa aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen), dann muss diese Entscheidung gerechtfertigt und klar argumentiert werden. Es geht nicht an, dass nicht-umweltverträgliche Projekte nachträglich zu verträglichen Projekten werden.
Die Grüne Fraktion schlägt u.a. folgende Änderungen für den Gesetzentwurf Nr. 135 vor:

  • Der Umweltbeirat soll alle drei Jahre und nicht zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode ernannt werden. (Art. 2, Absatz 6). Auf diese Weise bleibt die Unabhängigkeit des Ausschusses gesichert, da nicht jede neue Regierung „ihren eigenen“ Ausschuss zusammenstellen kann. (In allen anderen Regionen Italiens, ist diese dreijährige Dienstdauer bereits durch den „Testo Unico Ambiente“ festgelegt.)
  • Die Bewertung des Umweltbeirates soll für die Landesregierung bindend sein (Art. 20, 23 und 24). Die Landesregierung ist kein technisches Organ und soll keine eigenständige Umweltbewertung vornehmen dürfen.
  • Alternativ dazu soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, die Entscheidung zu rechtfertigen, falls sie den ökonomischen oder gesellschaftlichen Aspekten Vorrang vor Umweltargumenten einräumen will (Art. 20, 23 e 24). Dies würde willkürliche Entscheidungen eingrenzen und Argumente für eine eventuelle Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht liefern.
  • Die öffentliche Debatte, die von der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, soll auch auf die integrierte Umweltermächtigung  (die die Boden-, Wasser-, Luftemissionen bewertet) ausgedehnt werden. Somit könnten alle Interessierten, inklusive der Projektbetreiber, ihre Überlegungen vorbringen. (Art. 28).
  • Die bestehende Möglichkeit, bei der Landesregierung gegen die Entscheidung des technischen Beirates Beschwerde zu erheben, soll abgeschafft werden (Art 43). Gegen eine Entscheidung der Dienststellenkonferenz kann auf jeden Fall beim Verwaltungsgericht rekurriert werden.

 
Bozen, 3.10.2017
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Gut gemeint, aber allzu spät und von zweifelhafter Wirkung!

D-7546-antersasc-alm-wiesen-puezDie Landesräte Schuler und Theiner kündigen eine Lösungsstrategie zur Frage der Almerschließungen an: Eine Arbeitsgruppe soll allfällige Erschließungsanträge im Einzelfall vorab prüfen, um mithilfe des Gutachtens den Gesuchstellern eine Vorentscheidung zu ermöglichen.
Dieser Lösungsvorschlag kommt reichlich spät, nachdem bereits über 85% der rund 1732 Almen Südtirols durch fahrbare Wege erschlossen sind, nur mehr 188 Almen als unerschlossen gelten und etwa im Streit um die Zufahrten zur Antersasc-Alm oder zur Spronser-Alm bereits viel Porzellan zerschlagen wurde. Fakt ist zudem, dass nur mehr ca. 50 Almen von mehr als 15 laktierenden Kühen bestoßen werden.
Wichtiger als die Prüfung noch fehlender Almenwege, wobei Südtirol alpenweit gewiss keinen Vergleich zu scheuen braucht, wäre eine Bilanz der Nutzung und Übernutzung von Almen, denn:

  • Gewiss ist die Almwirtschaft eine notwendige Ergänzung der Viehwirtschaft, da rund 50% des Viehbestands gealpt wird, zudem sichert die Möglichkeit zum Ausschank einen bäuerlichen Nebenerwerb.
  • Mit Nachdruck ist auch darauf hinzuweisen, dass Almwege auch als Zufahrten für private Hüttenbesitzer und als Treiber für den fortgesetzten Ausbau von Hütten, aber auch für Planierungen und Entwässerungen dienen.
  • Schließlich sind Almwege auch Kanäle für den Transport von Gülle in große Höhen; frei nach dem Motto: „Auf der Alm da gibt’s koa Sünd, auch wenn man dort die Gülle findt!“.

Schließlich ist fragwürdig, aus welchem Grund eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll: Die Zuständigkeit des Landes ist klar, die fachliche Expertise der zuständigen Ämter voll ausreichend. Umfassende Statistiken und Bewertungen über die Sinnhaftigkeit von Erschließungen liegen vor, sodass alle Entscheidungsgrundlagen bereits gegeben sind. Ob sich Almenbesitzer mit dem Vorgutachten zufrieden geben und im Zweifelsfalle ihr Projekt nicht doch durchzudrücken suchen, bleibt offen.
Aus dieser Sicht wirkt die Arbeitsgruppe mehr als eine Beruhigungspille, als Ventil für weitere Erschließungen statt als kontrollierende Instanz. Das Vorgehen der Landesräte Theiner und Schuler dient mehr der Beschwichtigung der Landwirtschaft und ihrer Interessenvertreter als dem notwendigen Schutz der sehr überschaubaren Zahl unberührter Almen.
16.1.2017
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

spronser_seen

source: http://www.provinz.bz.it/forst/forstdienst/2061.asp


Unerwartete Wendung in der Frage des geplanten Traktorwegs auf die Bockerhütte: Nachdem eine Entscheidung im gestrigen Gemeinderat in Dorf Tirol wegen Befangenheit zahlreicher Gemeinderäte geplatzt ist, gibt es eine neuerliche Atempause in diesem, seit vielen Jahren aufgeworfenen Dauerbrenner.
Die geplante, strikt abzulehnende Erschließung des Spronser Tals durch einen 3,4 km langen Traktorweg wirft die Frage nach der künftigen Erschließung der letzten Almen in Südtirol auf: Dabei handelt es sich um ein „Rückzugsgefecht“, nachdem von den 1739 Almen in Südtirol nur mehr rund 180, also rund 10%, nicht erschlossen sind. Es gibt längst keinen Erschließungs-Notstand mehr, sondern vielmehr eine breite und in vielen Jahren großzügig betriebene und geförderte Erschließung mit Almwegen.
Zur Erinnerung: Das rund 20.000 km lange Straßennetz Südtirols besteht rund zur Hälfte aus Forst- und Almwegen, die damit ein Viertel des Erdumfangs erreichen. Keine andere alpine Region verfügt über ein so dichtes geknüpftes Wegenetz in alpinen Höhenlagen.
Der Vorschlag von Landesrat Schuler, hier über einen Arbeitstisch Richtlinien ausarbeiten zu lassen, kommt daher spät und unnötig: Bereits im Mai 2010 wurde auf einer ArGE-Alp-Tagung in Brixen die sog. „Brixner Charta“ des ländlichen Wegebaues als Empfehlungen für nachhaltiges und landschaftsgerechtes Handeln verabschiedet. Es geht inzwischen vor allem darum, die letzten unerschlossenen Landschafts- und Bewirtschaftungsräume zu schützen und dafür auch allenfalls Ausgleichszahlungen zu gewähren. Erinnert sei auch daran, dass nur 49 Almen von mehr als 15 laktierenden Kühen besucht werden. Neben der Alpung von Vieh geht es längst auch um andere Ziele: Um touristische Nutzung und die Möglichkeit, Gülle nach oben zu fahren.
Aus diesen Gründen sind keine weiteren Arbeitstische notwendig, sondern eine klare Haltung von Landesregierung und Gemeinden, die in diesen noch verbliebenen Nischen dem Landschafts- und Naturschutz entschieden Vorrang einräumen sollten.
Bozen, 1. September 2016
Hans Heiss Brigitte Foppa Riccardo Dello Sbarba

Glyphosat
Das weltweit gebräuchlichste Pestizid Glyphosat, beschönigend Pflanzenschutzmittel genannt, muss wahrscheinlich vom Markt.
Die EU-Kommission wollte diesen Montag den Beschluss fassen, den Einsatz von Glyphosat für weitere 15 Jahre zu erlauben. Daraus wird nichts. Nach Frankreich, Schweden und den Niederlanden hat heute auch Italien angekündigt in der EU-Kommission dagegen zu stimmen. Deutschland und das landwirtschaftlich wichtige Land Dänemark haben sich immerhin zu einer Stimmenthaltung durchgerungen. So wird die Verlängerung vermutlich nicht mehr zustande kommen.
Italien Landwirtschaftsminister Martina und Gesundheitsministerin Lorenzin haben die Bedenken von Wissenschaftlern und Umweltverbänden ernst genommen,  ihre Gegenstimme angekündigt und einen gesamtstaatlichen Plan „Null Glyphosat“ ausgerufen.
Ich selber darf im Abwehrkampf gegen das Symbolmittel pestizidverseuchter Landwirtschaft in aller Bescheidenheit ein persönliches Verdienst beanspruchen.
Mit Argumenten versorgt vom Vinschger Umweltexperten Koen Hertoge bin ich letzte Woche und das ganze Wochenende über mit dem Präsidenten des Umweltausschusses der Abgeordnetenkammer Ermete Realacci und mit der italienischen Umweltsprecherin im EU-Parlament Simona Bonafè in Kontakt gestanden, um ein Nein Italiens zu erwirken. Italien hatte nämlich schon seine Jastimme angekündigt.
Heute kam die Nachricht Italien stimmt dagegen. Mals macht Schule.
Florian Kronbichler
Abgeordneter
Rom, 7. März 2016

Stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Grünen in den Alpenländern beschlossen.

„grüne Alpenachse“: v. l.n.r. Eike Hallitzky (Co-Landesvorsitzender Bündnis90/DIE GRÜNEN Bayern), Brigitte Foppa (Co- Landesvorsitzende der Grünen Südtirols), Georg Willi (Landessprecher der Grünen Tirol)

„grüne Alpenachse“: v. l.n.r. Eike Hallitzky (Co-Landesvorsitzender Bündnis90/DIE GRÜNEN Bayern), Brigitte Foppa (Co- Landesvorsitzende der Grünen Südtirols), Georg Willi (Landessprecher der Grünen Tirol)

Die Alpen sind, weit über die Hochgebirgsregionen hinaus, ein identitätsstiftender Lebens- und Naturraum im Herzen Europas. Doch Globalisierung, Klima-, demografischer Wandel und Massentourismus bedrohen agrarische und touristische Kleinstrukturen jenseits staatlicher Grenzen. Kreative und energische politische Weichenstellungen sind gefordert.
Deshalb haben Südtiroler, Bayerische, Tiroler, Vorarlberger, Salzburger, Liechtensteiner und Graubündner Grüne unter der organisatorischen Leitung der Grünen Bildungswerkstatt Österreich und der bayerischen Petra Kelly Stiftung drei Tage lang im Tiroler Schmirntal gemeinsam zu den Themen Mobilität, Tourismus, Kultur und (Land-)Wirtschaft diskutiert.
Grüne sind in allen Alpenländern (teilweise sogar sehr stark) politisch vertreten und durch ihren gemeinsamen Willen geeint, die Bergregionen nachhaltig als Lebens-, Natur- und Kulturraum zu erhalten. Die Anwesenden waren sich einig, dass alpenweite Probleme nur über Grenzen hinweg angegangen werden können und in der europäischen Politik nur mit einer geeinten Stimme hörbar werden.
Die Grünen setzen sich daher auf allen politischen Ebenen für die Umsetzung der Alpenkonvention als zentralem Abkommen zur Sicherung der Lebensgrundlagen des Alpenbogens ein.
Als eine konkrete Maßnahme haben sich die Grünen aus Bayern, Tirol und Südtirol darauf geeinigt, gemeinsame Vorschläge für eine nachhaltigere Mobilitätspolitik zu erarbeiten in den jeweiligen Landesparlamenten einzubringen.

source: http://www.resegoneonline.it/

Straße am Stilfser Joch, source: http://www.resegoneonline.it/


Aus der Lombardei erreichen uns besorgniserregende Nachrichten über den Nationalpark Stilfser Joch. Die Aufteilung der Verwaltung des Nationalparks scheint erste faule Früchte zu tragen und die unter Schutz stehende Gegend massiv zu gefährden.
Die lombardische Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2015 den Beschluss Nr. 3609 “Einvernehmensprotokoll mit der Provinz Bozen zur Aufwertung des Stilfser Jochs“ verabschiedet. Der Regierungsbeschluss stimmt diesem Einvernehmensprotokoll, das dem Beschluss angehängt ist und die Unterschriften von Präsident Maroni und Landeshauptmann Kompatscher trägt, zu.
Fundamentaler Bestandteil des Einvernehmensprotokolls ist ein Tunneldurchbruch unterhalb des Stilfser Jochs zum Bau einer Straße zwischen dem Veltin und dem Vinschgau mit einer Verbindung Richtung Münstertal und Graubünden.
Die Dokumente lassen vornehmlich auf ökonomische Gründe für den Straßenbau schließen. Umwelt- und Naturschutz – und somit die Hauptaufgabe des Parks – bleiben in der Erklärung praktisch außen vor.
Wir wissen nicht, ob Landeshauptmann Kompatscher an die betreffende Stelle im Protokoll dann wirklich seine Unterschrift gesetzt hat, jedoch fordern wir Klarheit darüber. Denn der Beschluss der lombardischen Regierung zeigt ganz klar die Absichten der Regierung Maroni auf, und Landeshauptmann Kompatscher und/oder der zuständige Landesrat und/oder die Landesregierung müssen in jedem Fall auf dem Laufenden gehalten werden.
Über diese Projekt muss absolute Klarheit herrschen, da ein entsprechendes Bauwerk enorme Auswirkungen hätte – ob positive oder negative wird in Hinsicht auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt des Stilfser Joch-Gebiets sowie vor dem Hintergrund der Aufgabe des Naturparks eingehend zu prüfen sein.
In unserer Anfrage möchten wir wissen, ob Landeshauptmann Kompatscher das Einvernehmensprotokoll unterschrieben hat und wie die Landesregierung zum aufgezeigten Projekt steht.
Bozen, 15. Juli 2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Originalfassung der Anfrage in italienischer Sprache
Beschluss Nr. 3609 der lombardischen Regionalregierung vom 21.05.2015 einschließlich des angehängten Einvernehmensprotokolls mit Südtirol und der technischen Erläuterung des Projekts
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/21052015-protocollo-stelvio.pdf“]

OLYMPUS DIGITAL CAMERADer nunmehr angelaufene Bau eines Rückhaltebeckens am Walder- und am Kirchbergbach bergseits von Winnebach durch die Abt. Wasserschutzbauten erweist sich mit 140 m Breite und 13 m Höhe als unerwartet massiver Landschaftseingriff, der Anwohner, Naturschützer und vormals aktive Experten alarmiert hat. Die im Endausbau offenbar mit stattlichen 1,6 Mio. € veranschlagte Maßnahme wird zwar z. T. aus EU-Geldern finanziert, fragt sich aber, ob die mit ca. 40.000 m3 angesetzte Dimensionierung des Beckens in dieser Form wirklich notwendig ist. Auch kleinere Maßnahmen könnten nach Ansicht von Fachleuten dazu geeignet sein, die Gefahr eines 100-jährigen Hochwassers einzudämmen und die Gefahrenzonen zu reduzieren.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie hoch ist die verbaute Summe, wie hoch der Anteil an EU-Mitteln?
  • Ist für einen Bau dieser Größenordnung keine Umweltstudie erforderlich, wenn ja, was hat sie ergeben?
  • Welche Bauzeit ist vorgesehen, gibt es Ausgleichsmaßnahmen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 23. Mai 2013