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Ob die katastrophale „Lex Benko“ weiterhin angewandt wird oder nicht (nicht nur, um Benko einen „zweiten Anlauf“ im Bozner Gemeinderat zu ermöglichen, sondern auch um anderen Projekten die Tür zu öffnen), hängt nicht nur von juristischen Argumentationen ab. Vor allem kommt es auf den Willen der Politik an. Die Grünen haben sowohl auf Landesebene wie auch in Bozen klar Stellung bezogen: das Gesetz funktioniert so nicht und muss grundlegend geändert werden.
Um Klarheit zu schaffen, haben die Grünen bereits letzte Woche einen Beschlussantrag im Landtag eingebracht, der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung gebracht wird.
Im beschließenden Teil fordert er die Landesregierung und den Landeshauptmann auf,
„kein Verfahren im Sinne des Artikel 55 quinquies des Landesraumordnungsgesetzes einzuleiten oder einen damit verbundenen Verwaltungsakt zu unterschreiben, bevor nicht der Artikel entsprechend der Vorgaben aus dem am 16. April 2015 vom Landtag angenommenen Tagesordnungspunkt geändert wurde.“
Vollständiger Originaltext des Beschlussantrags:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/08/2015-08-19-moratoria-55-quinquies.pdf“]

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Flughafen-Zickzack

aereoportoAm 11. Juni hat der Südtiroler Landtag einstimmig einen Beschlussantrag genehmigt, der vorsieht, dass innerhalb Oktober 2015 ein Konzept zur Entwicklung des Flughafens samt Termin für eine Volksbefragung vorgelegt wird. LH Kompatscher hat in der Debatte gesagt, dass er dem inhaltlich 100%ig zustimmt.
Auf unsere Landtagsanfrage Nr.13/Juli 2015 hin wird vom LH bestätigt, dass innerhalb 30. November 2015 Sanierungsarbeiten (Sanierung der Asphaltoberfläche, Bau der Strahlenumlenkbarriere, Sanierung des Rollweges, Anpassung der Pistenbefeuerungsanlage, etc.) im Gesamtwert von 4,5 Millionen durchgeführt werden.
Es stellt sich nun die grundsätzliche Frage, warum in den Flughafen noch investiert wird, wenn womöglich in Kürze (laut Radiomeldung im Frühling 2016) die Schließung des Flughafens entschieden werden könnte.
Eine weitere Frage ist jene nach einem Alternativkonzept. Die Bevölkerung sollte abwägen können, was die Alternative zum Flughafen sein könnte und wie die öffentlichen Gelder, die derzeit in den Flughafen gepumpt werden, für andere Mobilitätslösungen eingesetzt werden können.
Daher unsere Fragen an die Landesregierung:
1. Trifft die Medienmeldung zu, dass die Volksbefragung im Frühling 2016 durchgeführt wird?
2. Warum wird der Flughafen kurz vor der Entscheidung saniert?
3. Wird das Rentabilitätskonzept auch volkswirtschaftliche, gesundheitliche, umwelttechnische Aspekte und Bewertungen beinhalten (Nutzen und Kosten für die Allgemeinheit, Lärm- und Schadstoffbelastung, Auswirkungen auf die touristische Attraktivität des Einfluggebietes etc.?)
4. Wird der Bevölkerung auch ein Alternativkonzept vorgelegt werden, aus dem hervor geht, wie die öffentliche Hand die finanziellen Aufwendungen für den Flughafen im Falle einer Ablehnung für andere Mobilitätslösungen einsetzen würde?
Bozen, 29.07.2015
L-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

source: http://www.resegoneonline.it/

Straße am Stilfser Joch, source: http://www.resegoneonline.it/


Aus der Lombardei erreichen uns besorgniserregende Nachrichten über den Nationalpark Stilfser Joch. Die Aufteilung der Verwaltung des Nationalparks scheint erste faule Früchte zu tragen und die unter Schutz stehende Gegend massiv zu gefährden.
Die lombardische Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2015 den Beschluss Nr. 3609 “Einvernehmensprotokoll mit der Provinz Bozen zur Aufwertung des Stilfser Jochs“ verabschiedet. Der Regierungsbeschluss stimmt diesem Einvernehmensprotokoll, das dem Beschluss angehängt ist und die Unterschriften von Präsident Maroni und Landeshauptmann Kompatscher trägt, zu.
Fundamentaler Bestandteil des Einvernehmensprotokolls ist ein Tunneldurchbruch unterhalb des Stilfser Jochs zum Bau einer Straße zwischen dem Veltin und dem Vinschgau mit einer Verbindung Richtung Münstertal und Graubünden.
Die Dokumente lassen vornehmlich auf ökonomische Gründe für den Straßenbau schließen. Umwelt- und Naturschutz – und somit die Hauptaufgabe des Parks – bleiben in der Erklärung praktisch außen vor.
Wir wissen nicht, ob Landeshauptmann Kompatscher an die betreffende Stelle im Protokoll dann wirklich seine Unterschrift gesetzt hat, jedoch fordern wir Klarheit darüber. Denn der Beschluss der lombardischen Regierung zeigt ganz klar die Absichten der Regierung Maroni auf, und Landeshauptmann Kompatscher und/oder der zuständige Landesrat und/oder die Landesregierung müssen in jedem Fall auf dem Laufenden gehalten werden.
Über diese Projekt muss absolute Klarheit herrschen, da ein entsprechendes Bauwerk enorme Auswirkungen hätte – ob positive oder negative wird in Hinsicht auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt des Stilfser Joch-Gebiets sowie vor dem Hintergrund der Aufgabe des Naturparks eingehend zu prüfen sein.
In unserer Anfrage möchten wir wissen, ob Landeshauptmann Kompatscher das Einvernehmensprotokoll unterschrieben hat und wie die Landesregierung zum aufgezeigten Projekt steht.
Bozen, 15. Juli 2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Originalfassung der Anfrage in italienischer Sprache
Beschluss Nr. 3609 der lombardischen Regionalregierung vom 21.05.2015 einschließlich des angehängten Einvernehmensprotokolls mit Südtirol und der technischen Erläuterung des Projekts
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/21052015-protocollo-stelvio.pdf“]

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, dem neuen Wassernutzungsplan, der unter dem Einfluss der Produzierenden-Lobby zustande gekommen ist, nicht zuzustimmen!
GrosswasserkonzeptionenIn der Sitzung der Landesregierung am kommenden Dienstag soll der Plan der Fließgewässer verabschiedet werden, welche noch für die Stromerzeugung genutzt werden können. Die neue Textfassung ist ein Geschenk an die ProduzentInnen und bedeutet einen großen Schaden für die Umwelt. Darüber hinaus bringt die neu zusammengestellte Klassifizierung eine drastische Verringerung der Rechtssicherheit mit sich.
Nachdem sich die LobbyistInnen heftig gegen die erste, im Juni vorgelegte Fassung des Plans gewehrt haben, hat sich Landesrat Theiner auf weitere Verhandlungen eingelassen. Ein zweiter Entwurf folgte. Dieser hat den ersten Plan gänzlich verändert und verschlechtert. Der Trick dabei: die anfänglich zwei Kategorien zur Fließgewässerklassifikation (vollständig unter Schutz gestellte und noch nutzbare Fließgewässer) wurden auf vier ausgeweitet: Für Fließgewässer, die unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, wurden zwei „Zwischenkategorien“ eingeführt.
Dadurch:

  • ist die Gesamtzahl der Fließgewässer, die unter Schutz gestellt sind, von 386 in der ersten Fassung auf 213 im aktuellen Entwurf gesunken;
  • sind auch die Fließgewässer, die ohne Einschränkungen genutzt werden können, weniger geworden – ihre Anzahl ist von 34 auf 27 gesunken, jedoch bedeutet diese Verringerung im neuen Entwurf keine Verbesserung, da:
  • im neuen Plan auf einmal Fließgewässer genannt werden, die „unter bestimmten Bedingungen“ genutzt werden können; es handelt sich um insgesamt 180 betroffene Fließgewässer, von denen 74 unter strengeren und 106 unter weniger strengen Bedingungen genutzt werden können.

Mit diesem Taschenspielertrick beläuft sich die Gesamtzahl von Fließgewässern, die ohne Einschränkung oder unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, auf 207 von 420 insgesamt.
Dies bedeutet, dass theoretisch 50% unserer Fließgewässer für eine weitere Stromerzeugungsnutzung zur Verfügung stehen, während der erste Entwurf lediglich 8% dafür vorgesehen hatte und 92% unter vollständigen Schutz gestellt wurden.
Wenn die Landesregierung kommenden Dienstag diesen neuen Entwurf annimmt, wird die Nutzung unserer Flüsse und Bäche, die bereits jetzt unter großem Druck stehen und deren Qualität und Naturnähe stark gefährdet sind, ein weiteres Mal Fahrt aufnehmen.
Ein solches neues und beträchtliches Nutzungsausmaß von Flüssen und Bächen ist für die Umwelt untragbar.
Denn heute:
• gibt es in Südtirol bereits circa 1.000 Wasserkonzessionen;
• haben nur 7% unserer Fließgewässer noch ihr ursprüngliches Aussehen;
• trägt Südtirol schon seinen Beitrag zur Entwicklung der erneuerbaren Energien bei, indem die Wasserkraft das Doppelte an Energie (circa 6.000 kWh/Jahr) herstellt als verbraucht wird (3.000 kWh/Jahr);
• werden 86% dieser Energie von den 30 größten Kraftwerken produziert.
• Die circa 970 mittleren und kleinen Kraftwerke produzieren hingegen nur 14% der Energie, aber sie verursachen erhebliche Umweltschäden. Denn sie erstrecken sich flächendeckend bis hin zum letzten Bach und wegen ihrer weiten Verbreitung ist es sehr schwierig, die Einhaltung der Umweltkriterien zu kontrollieren (vor allem die zu garantierende Restwassermenge im natürlichen Flussbett).
Dieser neue Plan führt außerdem zu noch größerer Rechtsunsicherheit.
Die zwei neuen “Zwischenkategorien” lassen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen zum Zustand der Fließgewässer, zu den gegebenenfalls angebotenen Kompensationsmaßnahmen und deren Effizienzbewertung. Zudem enthält der Plan eine lange Liste mit möglichen Ausnahmeregelungen zu den festgelegten Kriterien, die in der neuen Fassung nachträglich zu Gunsten der ProduzentInnen aufgeweicht wurden.
In der Folge wird jedes Vergabeansuchen zu rechtlichen Konflikten führen. Diese werden am Ende diejenigen gewinnen, die das nötige Geld für einen guten Anwalt und vorteilhaft ausfallende technische Gutachten haben oder in der Politik gut vernetzt sind.
Aus der Vergangenheit hat man also nichts gelernt!
Mit diesem Plan werden die guten Vorsätze aus dem Gesetz Nr. 2/2015 zunichte gemacht. Sie sahen vor, dass neue Wasserkraftwerke nur nach der Verabschiedung eines organischen „Landesgewässerschutzplans“ möglich sein. Dieser sollte auf strengen wissenschaftlichen Kriterien beruhen. Mit dem Gesetz hatte die Regierung unter Kompatscher ein neues Kapitel eingeleitet. Denn die Regierung Durnwalder wollte nie einem „Schutzplan“ zustimmen, um sich im Energiebereich alle Türen offen zu halten.
Doch auch im Gesetz der “neuen Gangart” (Nr. 2/2015) ist leider eine unglückliche Ausnahmeregelung eingefügt worden. Artikel 34 sah vor, dass im Falle der Nichtverabschiedung des Schutzplans bis Ende Juni 2015 eine Art provisorischer Teilplan festgelegt werden könne, um die Wasserkraftnutzung wieder möglich zu machen. Gesagt, getan: Im Juni lag der Schutzplan nicht vor und deshalb ist man auf den „Minimalplan” zurückgekommen, mit dem die Umweltanliegen und leider auch die guten guten Vorsätze der Regierung Kompatscher „minimiert“ wurden.
Wir fordern also die Landesregierung auf:
1. dieser schlechten Lösung des “Minimalplans” nicht zuzustimmen;
2. als einstweilige Vorsichtsmaßnahme alle Fließgewässer Südtirols unter Schutz zu stellen;
3. zeitnah einen organischen “Landesgewässerschutzplan” zu beschließen, der anhand strenger wissenschaftlicher Kriterien ausgearbeitet wird;
4. neue Vergaben erst nach der Zustimmung zu diesem Schutzplan zuzulassen.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
BZ, 13.07.2015

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
In der jüngsten Auseinandersetzung um die Mehrheit an der Brennercom AG gilt es, den Kurs der Landesregierung, namentlich von Landeshauptmann Kompatscher, nachdrücklich zu unterstützen, der dem Land Südtirol und den Körperschaften mit öffentlicher Beteiligung ihre dünne Mehrheit weiterhin sichern will. Bei einer Athesia-Mehrheit in Brennercom würde der Wert der Landesanteile rapide fallen, zugleich der Breitband-Ausbau der Landesregie weitgehend entzogen, mit unabsehbaren Folgen und hohen Risiken. Der Versuch von Athesia, namentlich des Präsidenten Michl Ebner, sich im Handstreich die Mehrheit zu sichern, bezeugt aber auch den alten Konflikt zwischen seinen unternehmerischen Interessen und der öffentlichen Verantwortung, die er etwa als Präsident der Handelskammer wahrnimmt. Auch wenn Ebner seine Präsidentschaft im Alltagsgeschäft gut ausübt, so treten doch auch zentrale Interessenkonflikte auf, die seine Position als Handelskammer-Präsident in Frage stellen. Die Grünen haben bereits bei seiner ersten Wahl im Juni 2008 vor diesem Interessenkonflikt mit Nachdruck gewarnt, allerdings ohne Erfolg.
Im Fall von Brennercom stellen sich aber neben dem chronischen Problem der Athesia-Ingerenz noch weitere Fragen: Die Gesellschaft soll sich nach dem Willen des LH und der zuständigen Landesrätin verstärkt und verantwortlich, auch mithilfe einer Tochtergesellschaft, dem Breitband-Ausbau widmen, der in Südtirol sehr zu wünschen übrig lässt; aus diesem Grund ist auch die öffentliche Kontrolle der Gesellschaft ein Muss.
Hier ist aber mit Nachdruck zu fragen, warum Brennercom dem Auftrag, der ihr gewissermaßen in die Wiege gelegt worden war, bisher nur in wenig zufriedenstellender Weise nachgekommen ist. Zur Erinnerung: Ihr Gründungsauftrag bestand darin, das gesamte Territorium mit zukunftsweisender Breitbandtechnologie auszustatten, um Unternehmern und Bürgern Südtirols auch in peripheren Räumen eine entsprechende Infrastruktur anzubieten. Vor allem das Vinschgau und das Pustertal sollten mit Glasfasernetzen ausgestattet werden, was jedoch nur in Ansätzen verfolgt wurde.
Vor exakt 10 Jahren, im Juni 2005 verkündete Landesrat Hans Berger das Ziel: „flächendeckender Breitbandzugang bis 2009“, wobei 95% der Betriebe und 90% der Privathaushalte über einen Breitbandanschluss verfügen sollten, „in Abstimmung mit den Maßnahmen der Telecom Italia, der Brennercom und anderer Telekommunikationsanbieter“. Wenn dieses Ziel meilenweit verfehlt wurde, trägt die Politik ein gerüttelt Maß an Mitschuld, diese liegt aber vor allem im Bereich der Brennercom, die sich auf neue Geschäftsfelder begab, anstatt die mühselige Erschließung der Peripherie mit Breitband voranzutreiben. Zweifellos hat Brennercom im Bereich der Internet-Gesamtlösungen einen weit lukrativeren Markt erschlossen und seit dem Landeseinstieg 2001 ein erstaunliches Wachstum hingelegt. Diese Gewinnorientierung sicherte dem Landesunternehmen, in dem das Land Südtirol bis 2008 stattliche 64,45% hielt, zwar gute Gewinne, sie lag aber auch im Interesse des Geschäftsführers Karl Manfredi, der sich 2004 über seine KM Invest 8,62% der Anteile sicherte. Die Grünen warfen bereits 2004 die Frage auf, wie vereinbar die Position eines Landesmanagers mit der eines Eigentümers in einer öffentlichen Gesellschaft ist, LR Berger erteilte aber eine abwiegelnde Antwort.
Fest steht, dass die lukrativeren Geschäftsfelder dem Land und anderen öffentlich Beteiligten ab 2006 erhebliche Gewinne sicherten, aber auch dem zweitstärksten Aktionär Manfredi. Dies zeigte sich beim Aktienverkauf 2008, in dem die Erlöse überaus stattlich ausfielen, als Land und KM Invest Anteile an die Athesia abstießen.
Die Kernfrage lautet heute: Hätte das Land nicht bereits vor über 10 Jahren Brennercom zu seinem Breitband-Auftrag mit allem Nachdruck verpflichten sollen, anstatt den strategischen Wechsel in gewinnorientierte Geschäftsfelder zu tolerieren? Dann wäre die heute so verschleppte Breitbandabdeckung des Landes weiter gediehen, Interessenkonflikte ausgeblieben und der Athesia-Appetit gedämpft worden. Es bleibt der bohrende Zweifel : Rangierten schöne Bilanzen und Gewinne im Interesse der privaten Quoten vor Investitionen im öffentlichen Interesse in eine flächendeckende Breitbandversorgung?
Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Wie lautete der Gründungsauftrag der Brennercom AG, wo sollten ihre Arbeitsfelder liegen?
  • Warum wurden anstelle der Breitbandversorgung andere Geschäftsfelder bevorzugt?
  • In welcher Form soll das Versäumnis jetzt nachgeholt werden, welche gesellschaftsrechtliche Lösung wird angepeilt?
  • Welche Erlöse hat das Land 2008 aus dem Verkauf der Brennercom-Anteile realisiert, welche Erlöse die KM Invest?
  • Ist ein Präsident wie Ferdinand Willeit, der der Annullierung der Landesbeteiligung zustimmt und damit gegen öffentliches Interesse verstößt, weiterhin in seinem Amte tragbar?
  • Warum hat die zweite Landesvertreterin Paulina Schwarz bei der zentralen Sitzung gefehlt, warum sich der zweite Landesvertreter Pagani nur der Stimme enthalten?
  • Genießt Geschäftsführer Karl Manfredi weiterhin das Vertrauen der Landesregierung?

Bozen, 22. Juni 2015
L.Abg.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Flughafen – ABD hat Rekurs eingelegt, Kompatschers Versprechungen lösen sich in Rauch auf

aereoporto Am 10. Februar erste Anhörung vor dem Staatsrat. ABD fordert sofortige Freigabe der Arbeiten, um die Verlängerung der Landebahn noch vor dem Urteil zu erreichen.
„Wir werden keinen Rekurs beim Staatsrat einlegen, wir bereiten ein neues Konzept für den Flughafen Bozen vor“, hatte Landeshauptmann Kompatscher erklärt, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts einen Beschluss aufhob, mit dem die Landesregierung die Verlängerung der Landebahn genehmigt hatte – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Verwaltungsgericht hatte den Beschluss abgelehnt und die Arbeiten gestoppt und die Landesregierung erklärte, dass sie nicht weiterhin eine Entscheidung verteidigen würde, die offensichtlich dem „alten Konzept“ entspräche.
Das Versprechen hat die Landesregierung nicht gehalten. ABD hat Rekurs vor dem Staatsrat eingereicht und am 10. Februar wird die erste Anhörung stattfinden. Zur Erinnerung: ABD ist eine In-House-Gesellschaft des Landes und daher in direkter Abhängigkeit zur Landesregierung.
Damit nicht genug! ABD hat vor dem Staatsrat auch die Aufhebung des Baustopps gefordert, um schnellstens – noch vor Fällung des Urteils durch den Staatsrat – mit der Verlängerung der Landebahn zu beginnen. Damit will man die Auswirkungen eines möglichen Urteils vorwegnehmen, das den vom Verwaltungsgericht angeordneten Baustopp bestätigen würde.
Die Landesregierung bricht also die Versprechen, die Landeshauptmann Kompatscher im Wahlkampf gemacht hatte . Es ist dies ganz sicher kein „neuer Stil“, sondern die verbissene Fortführung der alten Linie des Duos Durnwalder-Widmann: den Flughafen um jeden Preis verteidigen, auch gegen seine nachweisliche Unbrauchbarkeit und die enorme Verschwendung in Zeiten der Krise.
Vielsagend ist daher auch die Antwort von Landesrat Mussner auf die Anfrage der Grünen zur Begründung des Rekurses vorm Staatsrat: „die Verlängerung [der Landebahn] fließt ein in das neue Konzept“, so Mussner. Das Konzept ist also nicht neu, sondern alt.
Bozen, 29. Januar 2015
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

ANFRAGE

Wie wird man PensPlan-Präsident?

Logo PensPlanDen Mitgliedern der 1. Gesetzgebungskommission wurde am 12. Mai 2014 die Aufforderung zur Erstellung eines Gutachtens für die Besetzung des Verwaltungsrates von PensPlan zugestellt.
Beigelegt war das Schreiben der Regionalregierung mit deren Namensvorschlag für die Besetzung (Reiner Steger).
In dieser Angelegenheit stellen wir folgende Fragen an die Regionalregierung:

  1. Welche Kriterien hatte sich die Regionalregierung für die Namhaftmachung dieser Position gesetzt?
  2. Wer waren die anderen BewerberInnen?
  3. Welche waren deren Curricula?
  4. Aufgrund welcher besonderen Eignung wurde Herr Dr. Steger anderen Bewerbern vorgezogen?

Gemäß Geschäftsordnung wird eine schriftliche Antwort eingefordert.
Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, 15.05.2014

back

Wir nehmen die Entscheidung der SVP zur Kenntnis, für die XV. Legislaturperiode eine Landesregierung allein mit dem PD auf der Grundlage einer schmalen Mehrheit zu bilden.

Diese Entscheidung liegt auf der Linie der Vergangenheit und ist vorab Ausdruck der inneren Schwäche und der Konflikte von SVP und PD. Die im Wahlkampf viel beschworene Erneuerung ist bis auf weiteres vertagt: Um sie zu verwirklichen, bedarf es naturgemäß viel mehr Zeit und eines Kraftakts zum Abbau des alten Systems, das uns als Altlast noch in den kommenden fünf Jahren begleiten wird.

Zu dieser notwendigen Aufräumarbeit werden wir Grüne einen Beitrag als starke und konstruktive Kraft der Opposition beisteuern, mit all den Qualitäten, die wir auch in Vergangenheit oft genug bewiesen haben.

Bozen, 02.12.2013

Riccardo dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

Grosswasserkonzeptionen

Der Südtiroler Landtag hat heute einen Beschlussantrag der Grünen zur Energie angenommen, trotz ausdrücklichen Vetos von LH Durnwalder und LR Mussner, die sich dagegen ausgesprochen hatten! Aber dank zahlreicher Ja-Stimmen von Kolleginnen und Kollegen der SVP wurde der Beschlussantrag mit breiter Mehrheit angenommen.

Der Beschlussantrag betrifft das Problem der auslaufenden Grosswasserkonzessionen, die bis 2017 verlängert werden und dies aus dem Verschulden des Landes, das zunächst keine Wettbewerbe ausgeschrieben und dann sogar das Landesgesetz über die Konzessionsvergabe getilgt hatte, um sich vor den Auswirkungen des SEL-Skandals zu schützen.

Der Beschlussantrag sieht vor, dass die betroffenen Gemeinden Kompensationen für die Umweltinvestitionen erhalten sollen, die sie während des Zeitraums der Verlängerung einbüssen würden. Es handelt sich um mehrere Millionen Euro im Jahr, die die Kraftwerke von Pfitsch, Marling und Bruneck betreffen. Die betroffenen Gemeinden sind: Bruneck, Welsberg, Percha, Olang, Rasen, Marling, Algund, Meran, Pfitsch; einen analogen Beschlussantrag hat bereits der Gemeinderat Bruneck verabschiedet. Zu seiner Umsetzung gibt es einen Präzedenzfall im Landesgesetz 7/2006, Art. 19-bis, das nur die großen ENEL-Kraftwerke betrifft. Demnach ist vorgesehen, dass Verlängerungen unter der Bedingung erfolgen können, dass der Konzessionär für Umweltinvestitionen Ausgleichszahlungen (38 Euro/Jahr pro KW Nennleistung – s. u.) übernimmt. Es genügt daher, diesen Artikel auch auf die anderen, zur Verlängerung anstehenden großen Konzessionen auszudehnen, um die Gemeinden zu entschädigen.

Es handelt sich also um eine einfache, gut handhabbare Lösung. Aber Landeshauptmann Durnwalder hat sich dem Beschlussantrag hartnäckig widersetzt. Er beharrt auf der alten Vorstellung über die Beziehungen Land-Gemeinden, die von einem Verhältnis der Unterordnung ausgeht. Die Grünen haben während des gesamten gestrigen Nachmittags mit Mussner verhandelt, freilich sind sämtliche Vorschläge (6 verschiedene Entwürfe) dem eisernen Njet! von Durnwalder begegnet. Schliesslich mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Durnwalder zu keiner Lösung bereit war und haben den Beschlussantrag zur Abstimmung gebracht.

Glücklicherweise wurden seine Inhalte von mehreren Kollegen der SVP geteilt, die sich dem Diktat der Landesregierung nicht gebeugt haben und unserer Vorlage zustimmten, sodass sie die Mehrheit erreichte.

Die Grünen im Landtag freuen sich darüber, dass die Linie der Arroganz gegenüber den Gemeinden besiegt wurde, ebenso die Kontinuität von 20 Jahren katastrophaler Energiepolitik unter der Regie von LH Durnwalder.

Die heutige Abstimmung zeigt einmal mehr, dass eine Ära zu Ende geht, auch wenn sich der noch amtierende Landeshauptmann weigert, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, 9.5.2013