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ANFRAGE

Auszahlung der Studienstipendien in Verzug

universitaet-bozen_ATAls Gesuchtermine für die „Ordentliche Studienbeihilfe für Studierende“, (gemeinhin ‚Stipendien‘ genannt) für das Studienjahr 2013/14 waren der 26. 9. und 31. 10. 2013 angesetzt. Rund 4000 Gesuchsteller warten seither zunehmend besorgt auf die Auszahlung von Stipendien in Höhe von immerhin jeweils 1400 bis 5.800 €, die für viele Studierende unabdingbar für ihren Lebensunterhalt sind. Denn normalerweise erfolgte eine Teil-Liquidation für Gesuchsteller des 1. Termins bereits vor Weihnachten, eine zweite Tranche dann im Februar/März. Die Auszahlung ist inzwischen zwar angelaufen, erfolgt aber sehr schleppend. Bis auf die heuer auch späte schriftliche Verständigung erhielten manche Studierende auf persönliche Nachfrage mitunter nur die lakonische Auskunft: „Es kimmp, wenn’s kimmp!“

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Worin liegen die Gründe für die 2013/14 besonders späte Verständigung und Auszahlung der „Ordentlichen Studienbeilhilfen“?
  • Wann ist die Auszahlung der 1. Tranche der Gesuchsteller des ersten Termins abgeschlossen, wann erfolgt jene für die erste Tranche des zweiten Termins?
  • Ist für künftige Jahre mit ähnlichen Verzögerungen zu rechnen?

Bozen, 31. 01.2014

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Die Neuwahl der Vorsitzenden steht an!
Wir laden Dich zur ersten Landesversammlung 2014 ein.

Sie findet am Samstag, 1. Februar 2014 von 10.00 – 13.00 Uhr im Saal 2 des Kolpinghauses Bozen, Adolph‐Kolping‐Straße 3, statt

und hat folgende Tagesordnung:

1. Eröffnung
2. Neuwahl der zwei Ko‐Vorsitzenden der Verdi Grüne Vërc
Pause
3. Podiumsdiskussion „Neue Demokratie – neue Autonomie“ mit Francesco Palermo (Senator PD‐SVP), Florian Kronbichler (Kammerabgeordneter Grüne‐SEL), Stephan Lausch (Initiative für mehr Demokratie), Katherina Longariva (Netzwerk Partizipation) und den neuen Ko‐Vorsitzenden der Grünen
4. Eventuelle Beschlussanträge (*)
5. Allfälliges und Außerordentliches

(*) Zweisprachig verfasste Beschlussanträge können bis Freitag, 31. Jänner 2014, 12 Uhr eingereicht werden.

Zur Erinnerung:
Nur Mitglieder dürfen mitstimmen! Neueinschreibungen und Erneuerungen der Mitgliedschaft sind von 9.00 bis 9.45 Uhr möglich.

Sei dabei!

Riccardo Dello Sbarba
Vorsitzender der Verdi Grüne Vërc

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ANFRAGE

piazzaSilviusMagnago2011 wurde der Platz vor dem Landtag zu „Ferragosto“ vom Landesrat Mussner von den Fahrrädern „gesäubert“. Seitdem ist der Magnago-Platz eine leere Asphaltfläche, die auf allen Seiten abgeriegelt ist und wo interessierte BürgerInnen dem Vorfahren der Landesräte mit dem Dienstwagen beiwohnen können.

Nun haben die RadfahrerInnen glücklicherweise das Laster des Radbenutzens nicht aufgegeben und fahren weiterhin in großer Anzahl durch die Stadt. Manchmal müssen allerdings auch sie ihr Gefährt abstellen. Dank der Landesregierung können sie dies nicht mehr auf dem weitflächigen Magnago-Platz tun. Sie parken daher in kreativer Weise ihre Räder in der Umgebung des Platzes – mit der auch für Laien vorhersehbaren Folge, dass die Gehsteige rund um den Magnago-Platz mittlerweile für FußgängerInnen kaum mehr passierbar sind. Am Morgen stolpern die Pendler am großen, breiten Gehweg auf dem Bahnhofsplatz vor dem Landhaus über Dutzende von abgestellten Rädern, die in den wenigen Radständern keinen Platz finden. Eine verrückte Situation, über die die BürgerInnen den Kopf schütteln.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Pläne hat die Landesregierung mit dem Platz?
  2. Wurde der Landtag im Zuge seiner Aufwertungsdestination in die Umgestaltungspläne einbezogen?
  3. Wieviel soll die Veränderung des Platzes kosten?
  4. Wie sieht der Zeitplan aus?
  5. Warum dürfen die Räder in der Zwischenzeit nicht auf dem Platz parken?

 BZ, 29.01.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Referendum_HP

6 gute Gründe für ein grünes Nein zum SVP-Gesetz zur direkten Demokratie beim Referendum am 9. Februar 2014

  1. Die SVP hat dieses Gesetz, als sie noch die absolute Mehrheit hatte, ganz allein, sogar ohne die Stimmen des Koalitionspartners, durch den Landtag gewählt. Eine klare Aussage dazu, wie die SVP Mitbestimmung und Demokratie versteht.
  2. Dieses Gesetz enthält eine praktisch unerreichbar hohe Hürde an Unterschriften, die gesammelt werden müssen, damit eine Volksabstimmung stattfinden kann: 26.000 Unterschriften!
  3. Bevor diese Unterschriften gesammelt werden können, muss zuerst ein Antrag auf Volksabstimmung im Landtag oder in der Landesregierung behandelt worden sein, wofür es schon 8.000 Unterschriften braucht. Diese kommen also zu den 26.000 noch dazu!
  4. Über wesentliche Themen wie Politikergehälter oder Steuern darf nicht abgestimmt werden.
  5. Die Möglichkeit, über ein Gesetz abzustimmen, bevor es in Kraft tritt, ist nicht vorgesehen.
  6. Die BürgerInnen hätten das Recht darauf, eine korrekte, unabhängige Information über den Inhalt der Volksabstimmung zu erhalten. Im SVP-Gesetz ist dies nicht vorgesehen.

Wir fordern daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, beim Referendum am 9. Februar mit NEIN zu stimmen.

Unser Kampagnenflyer

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Unser Kampagnenplakat

[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2014/01/Plakat_februar-3.pdf“]

ANFRAGE

Am 01.09.2012 hat die Tätigkeit der Landesmobilitätsagentur (LMA) offiziell begonnen. Laut Bürgernetz ist die Agentur „eine von der Landesverwaltung abhängige Körperschaft, welche die Abteilung Mobilität, in technischer Hinsicht und im Rahmen der von der Landesregierung festgelegten Richtlinien und Strategien unterstützt.“

Im Zusammenhang mit der Mobilitätsagentur stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Tätigkeiten wurden in den ersten 16 Monaten des Bestehens umgesetzt (1.9.12 – 1.2.14)?
  2. Wieviel wurde für diese Tätigkeiten jeweils ausgegeben?
  3. Welches Budget steht der Mobiltätsagentur jährlich zur Verfügung, welches war das Budget 2013?
  4. In welchem Rang steht der Leiter der Agentur und wie hoch ist sein Jahresgehalt?
  5. In welchem Rang steht die stellvertretende Leiterin der Agentur und wie hoch ist ihr Jahresgehalt?
  6. Auf welcher Grundlage wurden die Gehaltseinstufungen der beiden Führungskräfte vorgenommen?

BZ, 29.01.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

ProtocolloTrasportiDie Zeit drängt: Einspruch Österreichs gegen „Alemagna“ und das ausgehöhlte Verkehrsprotokoll dringend erwünscht.

Vor bald 15 Monaten, am 9. November 2012, hat Italien endlich das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert. Dabei wurde allerdings das für Südtirol grundlegende Verkehrsprotokoll durch eine „Interpretationsnote“ so sehr aufgeweicht, dass ein etwaiger Weiterbau der „Alemagna“ sehr wohl möglich ist. Es ist dringend erforderlich, dass LH Kompatscher gemeinsam mit Österreich versucht, diese „Interpretation“ zu Fall zu bringen. Bis zum 6. Februar 2014 ist noch Zeit zum Einspruch, der aktuelle Wien-Besuch wäre ideal zur Abstimmung der Interessen von Südtirol und Österreich.

Zur Erinnerung: Am 9. November 2012 erließ der italienische Staatspräsident nach Genehmigung von Abgeordnetenkammer und Senat das Gesetz zur Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Italien hat allerdings zwei wesentliche Artikel (11 und 14) des Protokolls mit einer sehr problematischen Interpretationsnote versehen, wie aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich hervor geht.

Das im Artikel 11 vorgesehene Verbot des Baus neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden verkehr wurde dahingehend „interpretiert“, dass „das im Artikel 11 vorgesehene Verbot nicht die Möglichkeit präjudiziert, auf italienischem Staatsgebiet Straßenbauprojekte für Fernverbindungen, einschließlich der für den Ausbau des Warenverkehrs mit den Ländern nördlich der Alpen erforderlichen Infrastrukturen zu verwirklichen“.

Dies heißt im Klartext nichts anderes, dass der Weiterbau der „Alemagna“ von Cadore über das Pustertal bis an die Staatsgrenze möglich ist, eine Perspektive, die in Südtirol und in Tirol scharf abgelehnt wird. Umso wichtiger ist ein Einspruch der Republik Österreich gegen den italienischen Zusatz zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention, der noch bis zum 6. Februar 2014 möglich ist. Darauf hat die frühere L.Abg. der Grünen, Cristina Kury, bereits vor einem Jahr hingewiesen, jüngste Medienberichte haben den Einspruchstermin bestätigt.

Außenminister Kurz und Landwirtschaftsminister Rupprechter wurden durch den Tiroler Nationalratsabgeordneten Georg Willi bereits zur Intervention aufgefordert, nun sollte der gerade in Wien weilende Landeshauptmann Kompatscher in Wien mit seinem Tiroler Amtskollegen die Interessen beider Länder eindringlich einmahnen.

Ergeht bis zum 6. Februar 2014 kein offizieller Einspruch der österreichischen Bundesregierung, wird der Weiterbau der „Alemagna“ – Alpenkonvention hin oder her – vom Cadore über das Pustertal bis an die Staatsgrenze ermöglicht. Südtirol hat in der Person von LH Kompatscher jetzt Gelegenheit, die Schutzfunktion Österreichs in einer wichtigen Frage zu beanspruchen. Die Einspruchsfrist darf nicht durch falsche Rücksichten versäumt werden.

Hans Heiss

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Bolzano, 27. 1. 2014

 

Beschlussantrag

Schutz vor Abdrift von Pestiziden: Dringende Neuregelung der Bestimmungen laut Beschluss der Landesregierung vom 30.Dezember 2011, Nr. 2021

Pestizide_artikelBoxIn jüngster Zeit ist in Obstbauregionen Südtirols ein massiver Streit zwischen Landwirten mit konventioneller Landwirtschaft und Biobauern bzw. den im Einzugsgebiet lebenden Bürgerinnen entbrannt. Der Konflikt konzentriert sich vor allem auf den Obervinschgau, erreicht inzwischen aber auch andere Gebiete des Intensivobstbaus wie das Hochplateau von Natz-Schabs.

Neben den Bauern, die den im konventionellen Anbau, aber auch im Integrierten Obstbau üblichen und in vieljähriger Praxis geübten Regeln für die Ausbringung von Pestiziden folgen, lehnt eine wachsende Zahl von biologisch wirtschaftenden Bauern und Konsumenten die immer noch relativ intensive Ausbringung von Pestiziden ab. Zur offenen, mitunter harten Auseinandersetzung kommt es insbesondere in bislang vom Intensiv-Obstbau wenig tangierten Gebieten wie im Obervinschgau mit Schwerpunkt Mals-Glurns. Hier treten die Besitzer neuer, seit kurzem angepflanzter Intensivobstanlagen zunehmend in Gemengelage mit Eigentümern traditionell und biologisch ausgerichteter Kulturgründe, mit unmittelbaren Auswirkungen auf die zweite Gruppe.

Folgen der Abdrift

Die durch die Kohabitation bedingte Abdrift von Pestiziden bereitet „indigenen“ Anbauern wachsende Probleme, die vielfach auch durch Laboranalysen belegt sind. So treten bei Bio-Anbauern Rückstandswerte auf, die sich trotz getroffener Schutzmaßnahmen Jahr um Jahr verschlechtern. Bei manchen war die Ernte 2013 zum großen Teil belastet, mitunter werden die zulässigen Grenzwerte laut EU-Verordnung um ein Vielfaches überschritten. Das bedeutet für einige Betroffene, dass der Großteil der Ernte vernichtet werden muss und nur ein kleiner Teil als konventionelle Ware vermarktet werden kann.

Zwar sieht der Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2011, Nr. 2021, vor, mittels einer 2 m hohen Schutzwand/Hecke die Abdrift von Pestiziden aus dem integrierten Obstbau auf benachbarte „nicht landwirtschaftliche“ Kulturen, Wohngebäude, öffentliche Flächen ecc. abzuhalten. Jüngst vorliegende Analyseergebnisse belegen freilich den geringen Effekt der Regelung. Die laut Beschluss bisher getroffenen Schutzmaßnahmen reichen vielleicht aus, um die Abdrift von Pestiziden aus der direkt angrenzenden Obstkultur abzuhalten, falls der Obstbauer seine Pflanzenschutzmittel nach der guten Agrarpraxis ausbringt, aber die Vorkehrungen genügen sicher nicht zum Stopp jener Pestizide, die durch Wind und Thermik kilometerweit verfrachtet werden.

Bester Beweis dafür ist das „Ausweichgrundstück“ des Arbeitstrainingszentrums für psychisch Kranke der Bezirksgemeinschaft Vinschgau am Eingang des Martelltales. Rückstandsanalysen auf dort angebauten Kräutern stellten Werte von 0,2 mg/kg des Wirkstoffes Dodine fest. Bedenkt man, dass diese Kräuter auch nach Bio-Richtlinien angebaut werden, das fragliche Grundstück 800 m Luftlinie von der nächsten Obstanbaufläche entfernt ist und dass zudem noch Buschwald dazwischen liegt, so sind die Rückstandswerte trotz aller getroffenen Vorkehrungen und Voraussetzungen erschreckend.

Und das ist kein Einzelfall! Es gibt sichere Hinweise, dass auf dem landeseigenen Gachhof bei Meran Rückstände von Pestiziden sogar auf Kräutern gefunden wurden, die im Folientunnel angebaut wurden. Genaue Werte wurden nicht bekannt gegeben, aber mitgeteilt, dass auch bei diesem Betrieb Kräuter auf Grund der hohen Pestizidrückstandswerte nicht mehr verkehrsfähig waren und vernichtet wurden.

Dass Pflanzenschutzmittel sogar in Wohnräume eindringen, belegen die Ergebnisse der mehrjährigen Studien im Nonstal in der Provinz Trient. Dort hat die Politik in lobenswerter Weise sofort reagiert und Bestimmungen erlassen, die sehr viel rigoroser sind als jene in Südtirol. (etwa im „Regolamento per l’utilizzo di prodotti fitosanitari e la disciplina delle coltivazioni agricole, approvato con deliberazione del Consiglio comunale di Malosco n. 25 del 17.11.2010” und DGP-PAut.TN 1183/2010).

  • Folglich ist leider festzuhalten, dass ein Bioanbau von Obst und Nischenprodukten inmitten eines konventionell bewirtschafteten Obstbaugebiets ohne komplette Einhausung der Kulturen nicht mehr möglich ist und dadurch schwere wirtschaftliche Schäden für den ökologischen Anbau unausweichlich sind;
  • Ferner ist zu bemerken, dass ein Aufenthalt/Wohnen im Obstbaugebiet für die Gesundheit der Menschen Besorgnisse weckt und sogar bedenklich ist. (s. Manifest von Ärzten, Zahnärzten, Veterinärmedizinern, Biologen und Apothekern des Obervinschgaus); derartige Sorgen werden durch die bei Schulen und Kindergärten im Sommer 2013 erhobenen Rückstandswerte bekräftigt; auch die von Umweltmedizinern vorab in Deutschland erhobenen Befunde raten dringend zur Vorsicht.

Ein erster, leicht zu realisierender Reformansatz sollte daher darauf abzielen, den Beschluss der Landesregierung vom 30. 12. 2011 („Leitlinien für eine Abstandsregelung“) zu verbessern, auch mit Blick auf die weit sorgsamere Regelung der Nachbarprovinz Trient (Beschluss 1183/2010, Linee Guida) und unter Berücksichtigung der EU-Verordnung 2009/128 für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und die italienische Verfassung, Art. 32, mit welchem das Grundrecht auf Gesundheit geschützt wird. Die im Beschluss der Südtiroler Landesregierung von 2011 vorgesehenen Abstandsregelungen, zeitlichen Vorgaben und die auffällige Nicht-Berücksichtigung landwirtschaftlicher Anrainer und der Windverhältnisse und die dürftigen technischen Vorgaben sind dringend näher zu präzisieren.

Daher fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf:

  1. den Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2011, Nr. 2021 zu überarbeiten und dringende Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit der Menschen, die im Obstanbaugebiet wohnen, arbeiten oder sich dort erholen und zum Schutze der biologischen Landwirtschaft zu treffen.
  2. Inhaltlich jeden Landwirt, der Pestizide auf seinem Grundstück ausbringt, zu verpflichten, bis zur Beginn der Spritzsaison 2014 seine Sprühgeräte nach dem neuesten Stand der Technik auf abdriftmindernde Sprühtechnik umzurüsten und auch anzuwenden (Eine Investition mit einem Kostenpunkt zwischen 800,00 € und 1.500,00 € müsste jedem Obstbauer zuzumuten sein).
  3. Vorzusehen, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb, der Pestizide auf seinem Grundstück ausbringt, von den entsprechenden Organen kontrolliert wird, ob dieser seiner Verpflichtung, die Sprühgeräte umzurüsten, nachgekommen ist und ob er die Pestizide auch nach der guten Agrarpraxis ausbringt. Für ein Zuwiderhandeln sind Strafen vorzusehen und auch einzuheben, wenn es um das Wohl der Gesundheit aller geht.

Bozen, 22. Jänner 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

 

MOZIONE – BESCHLUSSANTRAG

Klimahaus-Garantie. Für BauherrInnen!

CasaClimaDas Land Südtirol forciert seit geraumer Zeit die Energieeffizienz der Gebäude, unter anderem mit der Auflage, dass die Bewohnbarkeitserklärung nur ausgestellt werden kann, wenn die Gebäude den Jahresheizwärmebedarf der Kategorie B des Klimaausweises nicht überschreiten (Dekret des Landeshauptmanns vom 5. Februar 2011, Nr. 9, Art. 2).

Aus Umweltsicht auf ersten Blick durchaus sinnvoll, hört man zugleich immer wieder von HausbesitzerInnen, die Probleme mit ihren fertig gebauten Wohnungen oder Häusern mit Klimahaus-Zertifikat haben. Insbesondere die energetische Leistung oder aber Feuchtigkeitsschäden werden kritisch angemerkt.

Zugleich wachsen die Zweifel an der Funktionalität, der Nachhaltigkeit und der Unbedenklichkeit von Styropor, der am häufigsten verwendeten Dämmmaterialie in Südtirol (s. F. Knappe, „Recupero dei materiali di demolizione di CasaClima“, Landesagentur für Umwelt, 2013).

BauherrInnen brauchen daher qualifizierte Beratung seitens der ArchitektInnen. Sie müssen weiters mit fachgerechter Ausführung seitens der Baufirmen rechnen können. Die Klimahausagentur ihrerseits muss den BauherrInnen auch nach erfolgter Abnahme zur Seite stehen und die Haltbarkeit der Klimahaus-Standards im Laufe der Zeit monitorieren. Schließlich muss die Öffentlichkeit Gewissheit zur Unbedenklichkeit der Materialien haben.

Dies alles vorausgeschickt beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. Richtlinien festzulegen, nach denen ArchitektInnen und Baufirmen in Klimahausbauweise als qualifiziert gelten;
  2. ein Akkreditierungsverfahren für diese Berufskategorien zu entwickeln oder aber zumindest ein Register der als qualifiziert geltenden ArchitektInnen und Baufirmen anzulegen;
  3. Sanktionen für nicht sachgerecht durchgeführte Klimahausbauweise vorzusehen oder aber zumindest eine Beschwerdestelle mit öffentlich zugänglicher Plattform einzurichten, um Informationsumlauf unter den Interessierten zu ermöglichen;
  4. das Monitoring der Klimahäuser nicht auf Stichproben zu beschränken, sondern flächendeckend anzulegen;
  5. eine Unbedenklichkeitsprüfung zur Verwendung von Styropor und ähnlichen Dämmmaterialien durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
  6. Bevor diese Unbedenklichkeit nicht sichergestellt ist, wird die Verwendung von Styropor im Sinne des Vorsorgeprinzips (weil bereits in anderen Ländern wie z.B. US-Bundesstaaten Styropor als Dämmmaterial verboten wurde) zumindest an öffentlichen Gebäuden ausgesetzt. BauherrInnen privater Gebäude werden von der Klimahausagentur gezielt über Risiken informiert.

BZ, 21.01.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

 

 

ANFRAGE

TrenitaliaAnnunciDie mit Service-Qualität nicht sonderlich verwöhnten Pendler und Passagiere von Trenitalia werden seit Monaten in den Zügen mit Ansagen malträtiert, die auf allen Fahrten automatisiert auf die wehrlosen Reisenden niedergehen. In drohendem Tonfall verkündet eine sonore Männerstimme, dass der „Capotreno un pubblico Ufficiale“ sei, dessen Anweisungen unbedingter Gehorsam zu leisten sei, auch sei – so ein weiteres Monitum – „viaggare senza biglietto un reato“ und in hohem Maße straffällig. Der Reisekomfort der durch pralle Enge und immer wieder auftretende Verspätungen ohnehin gequälten Reisenden wird durch das Ansage-Stakkato nicht gehoben, auch nicht durch den Umstand, dass die Dauer der Durchsagen aufgrund perfekter Einsprachigkeit verkürzt ist.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Warum werden Ansagen von solch existenzieller Bedeutung nur einsprachig geboten?
  • Besteht keine Aussicht, Trenitalia zur Beseitigung und definitiven Abstellung solchen Wortmülls zu verhalten?

Bozen, 22.01.2014

Hans Heiss

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

aereoportoABD-Vizepräsident Gianfranco Iellici hat den ungebrochenen Einsatz der Landesregierung um Fortbestand des Flughafens Bozen bekräftigt. Damit bestätigt er, was UmweltschützerInnen und Anrainer schon seit Langem vermuten, nämlich, dass es auch mit der neuen Landesregierung keine Kursänderung in Sachen Flughafen Bozen geben wird.

Immer wieder im Wahlkampf und danach darauf angesprochen, hat Landeshauptmann Kompatscher stets mit gequälter Miene eine neue Bürger-Partizipationsschleife in Aussicht gestellt. Erst nach Abklärung ob der Flughafen denn wirtschaftlich führbar sei, solle eine endgültige Entscheidung getroffen werden.

Die Ausschüttung von neuen 20 Millionen in der letzten Sitzung der Landesregierung Durnwalder straften diese guten Absichten schon einmal Lügen, die Aussagen von ABD-Vize Iellici sind ein weiteres Indiz dafür, dass sich an der Linie des Landes – trotz massiver Proteste seit vielen Jahren – nichts ändern wird.

Wir fordern LH Kompatscher auf, die angekündigte Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen – und in der Zwischenzeit den Beschluss der Landesregierung vom 8. Jänner 2014 zurückzunehmen.

Weitere Investitionen in einen Flughafen, der sich aller Wahrscheinlichkeit nach in dieser Form als unrentabel herausstellen werden, sind nicht nachhaltig und vor den SteuerzahlerInnen nicht vertretbar.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss – Landtagsabgeordnete