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Kontinuierliche Filmförderung

TAGESORDNUNG LGE 85/21-XVI.

Die Filmförderung in Südtirol ist von immens großer Wichtigkeit, sowohl aus kultureller wie auch aus wirtschaftlicher Sicht. Filmprojekte sind aufwändig und ressourcenintensiv und bedürfen einer akkuraten Vorbereitung. Die Einplanung der Geldmittel spielt entsprechend eine wesentliche Rolle. Normalerweise gibt es jährlich drei Termine, an denen Anträge zur Filmförderung gestellt werden können. Die Ressourcen, welche das Land für den ersten Termin 2021 zur Verfügung gestellt hatte, fielen bereits um einiges magerer aus als in den Jahren zuvor. Der zweite Call wurde dann aber ersatzlos gestrichen. Für Filmschaffende kommt dies einer Katastrophe gleich. Planbarkeit für Projekte ist auf diese Art und Weise nicht gegeben und wo kein Film geplant werden kann, wird auch keiner entstehen. Vor allem die abrupte Absage dieses zweiten Calls hat die Branche irritiert und verunsichert. An diesem Beispiel ist die Wichtigkeit einer Kontinuität in der Kultur- und Filmförderung ersichtlich; diese darf nicht einfach abgebrochen werden. Stete Beitragshilfen müssen in einem Land wie Südtirol garantiert werden, selbst wenn diese in Krisenzeiten vielleicht auch einmal kleiner ausfallen müssen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

durch Anpassung auf Gesetzes- und/oder Durchführungsverordnungsebene sicherzustellen, dass die Kontinuität der Beiträge für die Filmförderung nicht unterbrochen wird.

Bozen, 15.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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