Grüne verwahren sich gegen Versuche der Einschüchterung!

source: hollawint.com

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Das Promotorenkomitee für eine Volksabstimmung um eine pestizidfreie Gemeinde Mals blickt mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde dem demnächst anlaufenden
Referendum gespannt entgegen. Sein Einsatz für einen pestizidfreien Obstbau steht kurz vor der Entscheidung, die gegen viele Anfeindungen und rechtliche Hürden durch getragen wurde.
Nun ist dem Sprecher des Promotorenkomitees, der Gemeinde Mals und der Gemeinde-Kommission für eine Volksabstimmung eine Klageschrift der Gegner zugestellt worden, die in aggressivem, die Untergriffigkeit streifenden Tonfall Argumente und Legitimität der Volksabstimmung in Frage stellt.
Die Klageschrift in letzter Minute ist freilich der schlagende Beweis für die Notwendigkeit der Volksabstimmung und des Vorgehens der PromotorInnen, deren demokratische Unbeirrbarkeit und rechtliche Begründung Maßstäbe für Bürgerbeteiligung und ziviles Engagement in Südtirol setzt.
Zudem zeigt dieser Versuch eines taktischen Fouls in letzter Minute, wie sehr die Gegner den Erfolg fürchten, der bereits zum Greifen nahe ist.
Die PromotorInnen der Volksabstimmung werden sich nicht beirren lassen, wissen sie doch das Recht und der Zuspruch vieler DemokratInnen und VerfechterInnen eines nachhaltigen Südtirol voll und ganz auf ihrer Seite!


Bozen, 11. August 2014
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo dello Sbarba

 
 
 

Grüner Sozialtisch (v.l. Sola, Troger, Dello Sbarba, Tragust, Foppa, Trincanato)
Karl Tragust kritisiert in seinem Gastkommentar für salto.bz, wie der Landesgesetzentwurf „Sozialomnibus“ den Rechtsschutz für Sozialhilfe-Empfänger einschränkt.
Der Landesgesetzentwurf „Sozialomnibus“ schränkt den Rechtsschutz für SozialhilfeempfängerInnen ein. Die vorgeschlagene Regelung sagt, dass die Entscheidungen der Fachausschüsse im Sozialsprengel „betreffend die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen aufgrund der Nichteinhaltung der Auflagen und der vereinbarten Projekte bezüglich der persönlichen Aktivierung zur Gewährleistung des eigenen Unterhaltes sowie wegen Abwesenheit der Leistungsbezieher vom Landesgebiet“ endgültig sind. Der Weg zur Sektion Einsprüche des Landesbeirates für Soziales ist nicht mehr möglich. Bleibt nur mehr der Weg zur Gerichtsbarkeit. SozialhilfeempfängerInnen können sich die zeitlich aufwändige und teure Anrufung der Gerichte aber nicht leisten. Der Verweis auf die hohe Anzahl der Einsprüche und auf die langen Bearbeitungszeiten ist zynisch. Gerade in Zeiten ökonomischer Schwierigkeiten ist die Ausstattung der Sozialhilfedienste zu verstärken. Die Einschränkung des Rechtsschutzes ist hier keine Option.
Die vorgeschlagene Einschränkung betrifft zwei Tatbestände:

  1. Verletzung der Pflicht zur Selbsthilfe (bei mangelndem Bemühen um Arbeit): Die Frage, ab wann die Verletzung der Pflicht zur Selbsthilfe zum Wegfall oder zu Einschränkungen von Sozialhilfe führt, ist eine der schwierigsten und zentralsten des Sozialhilferechtes. Diese Entscheidungen, der Kontrolle der zweiten Instanz zu entziehen, ist fatal und erhöht das Risiko willkürlicher Interpretationen und der unterschiedlichen Entscheidungspraxis in den Sprengeln. Die Lösung ist nicht die Abschaffung der Einspruchsmöglichkeit, sondern die Verbesserung der Qualität der Bestimmungen und der Professionalität der Fachkräfte. Kriterien für die konkrete Anwendung der unbestimmten Rechtbegriffe sind zu entwickeln. Sie sollen in die Informations- und Beratungstätigkeit und in die Entscheidungspraxis einfließen (qualitativer Rechtsschutz). So können Information und Beratung von potentiellen Einspruchswerbern verbessert und aussichtslose Einsprüche vermieden werden. Die Entscheidungen der zweiten Instanz sind für die Steuerung der gesamten Entscheidungspraxis wichtig. Die zweite Instanz entscheidet über Grundsätzliches. Die so erarbeiteten Grundsätze werden in die erste Entscheidungsebene zurückgegeben. Hier steht ein ganzes System auf dem Prüfstand.
  1. Beim zweiten Tatbestand – Abwesenheit vom Landesgebiet als Grund für den Entzug der Sozialhilfe – ist die Problematik ähnlich: Die Kriterien für die Handhabung der Bestimmungen transparent machen, die Entscheidungen entsprechend begründen und Information und Beratung verbessern.

Sollen Wirtschaftskrise und Bürokratieabbau gerade bei den Schwächsten in so radikaler Form durchschlagen? Schon scheint die Linie Erfolg zu haben, dass soziale Rechte immer mehr in das Ermessen der Verwaltungsebene verlagert werden. Beim Pflegegeld für BewohnerInnen von Seniorenwohnheimen und beim Familiengeld des Landes wurden diese Schritte bereits getan. Bei den Renten für Zivilinvaliden versucht man es im Omnibusgesetzentwurf. Das Einsparen am falschen Ort hat Konsequenzen.
Die Anzahl der stillen Armen und der Bettler auf den Straßen wird zunehmen, immer mehr Obdachlose werden ihre Schlafstätten irgendwo am Rande der Städte und unter den Brücken organisieren. Ordnungskräfte werden mehr Arbeit haben. Wie sagt Claus Offe: „In dem Ausmaß, in welchem der Sozialstaat abgebaut wird, wird der Sicherheitsstaat aufgebaut“. Na dann.
Karl Tragust, 24.8.2014

Überlegungen zur neuen Zusammensetzung des Senats

Renzis Reformplan beinhaltet bekanntlich auch die Umwandlung des Senats in eine Kammer der Regionen. Grundsätzlich ist dieses Vorhaben durchaus gutzuheißen, auch weil es eine Verkleinerung des Senats auf 100 Köpfe mit sich bringen wird.
Während in Rom der Machtkampf zwischen Minderheit und Mehrheit, bzw. innerhalb der Mehrheit tobt, wird ein Aspekt kaum diskutiert, nämlich dass sich der zukünftige Senat voraussichtlich fast nur aus Männern zusammensetzen wird.
Zählen wir nach:
Von den 100 geplanten Senatoren sind 21 Bürgermeister, 74 Regionalratsabgeordnete und 5 verdiente Persönlichkeiten, die vom Staatspräsident ernannt werden.
Wenn man nun die Zusammensetzung der Regionalräte ansieht, so schaut es für eine geschlechtergerechte Vertretung düster aus:
O (null) Frauen sitzen im der Regionalrat der Basilicata, 2 in jenem der Abruzzen oder Kalabriens, 3 in Apulien, 4 in den Räten des Veneto und Sardiniens. Im besten aller Fälle, nämlich in Kampanien, kommen wir auf 16 Frauen (von 61), das sind dann starke (?) 26%, also ein Viertel.
Die Chance, dass die Regionalräte ihre SenatorInnen in diesen schwindend kleinen Minderheiten auswählen, sind schon rein statistisch sehr gering.
Frau könnte auf die BürgermeisterInnen hoffen, aber da sieht es noch schlechter aus. Unter den 21 Bürgermeistern der Regionalhauptstädte ist nur 1 (eine) einzige Frau (Valeria Mancinelli, Bürgermeisterin von Ancona).
Die 5 verdienten Persönlichkeiten werden uns am Ende auch nicht „heraus reißen“ und es ist das beste, wenn wir uns jetzt schon darauf einstellen, dass wir im künftigen Senat noch mehr Krawatten sehen werden als bisher. Denn auch der lauwarme Versuch, im Artikel 55 das Prinzip der „paritätischen Vertretung von Männern und Frauen“ in den Wahlgesetzen festzuschreiben, wird ein Lippenbekenntnis bleiben.
Auf der Strecke bleiben die Gerechtigkeit (die Hälfte der Bevölkerung wird nicht vertreten sein) und die große Chance, gerade in Krisenzeiten auf das erneuernde Potenzial und die Ressourcen von Frauen zu setzen.
So bleibt in Italien also alles beim Alten. In Europa wird Italien trotz seines smarten Premiers eine sehr rückständige Figur machen. Schade.
Wir fordern die Südtiroler ParlamentarierInnen auf, sich in dieser Sache einzusetzen.

Brigitte Foppa, Evelyn Gruber-Fischnaller, Caterina Maurer – für die Grünen Frauen

Laut Tiroler Tageszeitung zieht sich Renè Benko aus dem Abenteuer „Kaufhaus Bozen“ zurück. Anscheinend werden sogar Schadensersatzforderungen an die Stadt Bozen erwogen. Beeindruckt hatte in den vergangenen Monaten insbesondere die groß angelegte Marketing-Kampagne der Signa-Gruppe, die bisher in Südtirol in dieser Form noch nicht gesehen wurde und die zu einer außerordentlichen Polarisierung innerhalb von Politik und Bevölkerung geführt hat.
Dabei wurde, in der gesamten Diskussion, der eigentliche Problempunkt dieses Projektes immer wieder außen vor gelassen, nämlich die faktische Konkurrenz des Kaufhaus-Projektes, zumal in der von Benko gewünschten Größe, mit dem für die Landeshauptstadt so wichtigen Projekt der Bahnhofsverbauung (ARBO). Dieses sollte sich ja, besonders in der ersten Bauphase, über das Shopping-Center im Bahnhof finanzieren – Vorhaben, das durch ein großen Kaufhaus in der Innenstadt wohl hinfällig würde. Die Harmonisierung der beiden Projekte, aus urbanistischer Sicht, vor allem aber was die Finanzierung betrifft, ist im Übrigen auch im Hinblick auf das Erlebniskaufhaus-Vorhaben nicht geklärt.
Damit zeigt sich in aller Brutalität, welche Folgen Anlass- und Ad-Hoc-Gesetzgebung mit sich bringt und wie eine solche Vorgangsweise einen Druck auf Verwaltung und Politik erzeugt, der eine durchdachte Gesamtplanung unmöglich macht. Ein im Fall Bozens selbst erzeugter Druck, muss leider gesagt werden, hatte doch Benko selbst, noch im Jänner diesen Jahres darauf hingewiesen, dass es ja ein Gesetz gebe, das eigens für sein Kaufhaus geschaffen wurde und dem nun Genüge getan werden müsse. Damit erinnerte er die Stadtväter (mit Betonung auf Väter!), die dann händeringend so taten, als ob ihnen dieses Gesetz aufgedrückt worden sei, daran, dass sie selber den Passus 55/quinquies in das Urbanistikgesetz einfügen ließen.
Ein Passus, der der Stadt Bozen schließlich auf den Kopf gefallen ist. Das monatelange Zurückrudern und Feilschen und Ringen hat die gesamte Stadtregierung – ausgenommen unsere Stadträtin, die von Anbeginn auf die Problematiken des Benko-Vorschlages hingewiesen hat – vor der Öffentlichkeit regelrecht blamiert.
War nun Bozen die erste Gemeinde, die sich mit der Vorgangsweise des Artikels 55/quinquies auseinandersetzen musste, so könnte derselbe Passus in Zukunft durchaus auch andere Gemeinden in Schwierigkeiten bringen.
Wir haben bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes auf die Gefahren von Eile und Übergehen der demokratischen Organe hingewiesen, sind aber auf taube Ohren gestoßen.
Ein weiteres Mal fordern wir daher, den Artikel 55/quinquies aus dem Urbanistikgesetz zu entfernen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben wir bereits vorgelegt.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss – Landtagsabgeordnete
Bozen, 06.08.2014

Vier Vertreter der Wirtschaftsgruppe der Grünen verdECOnomia nahmen an der Klausurtagung des Vereins für Gemeinwohlökonomie Italien teil.
Die Tagung fand am 27. Juli auf dem Petersberger Leger in Aldein statt, deren Betreiber, Alexander Bisan, selbst eine Gemeinwohlbilanz erstellt hat und aktuell nur mehr vegetarische und vegane Kost anbietet. Ziel des Dachvereins für Gemeinwohlökonomie ist es, Informationen über die Gemeinwohlökonomie italienweit zu verbreiten. Günther Reifer, Präsident des Vereins, wurde erst im Mai 2014 im römischen Parlament vorstellig, um die Grundsätze der Gemeinwohlökonomie zu präsentieren. Auf der Klausur wurden die Aktionen für das kommende Jahr geplant, um die Idee der Gemeinwohlökonomie noch weiter zu verbreiten. Mehr Infos dazu findet ihr unter: www.economia-del-bene-comune.it.
Die Zielsetzung der Gruppe verdECOnomia ist kohärent mit dem Ziel des Vereins, daher wird sich die verdECOnomia dort auch in Zukunft aktiv einbringen. Einige unserer Mitglieder haben ihre Unternehmen bereits bilanziert, wie z.B. Triade Bio des Co-Koordinatoren der verdECOnomia, Franz Hillebrand. Sie konnten so den Prozess schon ein bis zwei Jahre testen. Es geht grundsätzlich nicht um die Bilanzierung an sich, sondern darum den Prozess mitzumachen, sich die Fragen zu stellen: Was könnte ich verbessern? Was noch nachhaltiger gestalten? Wie wähle ich meine Lieferanten aus? Wie gehe ich mit meinen MitarbeiterInnen um? …
Die verdECOnomia strebt zudem die Bilanzierung der Grünen Partei nach den Kriterien der Gemeinwohlbilanz an. Gemeinsam mit dem PD wird ein Workshop geplant, um voneinander lernen zu können. Gestartet wird im Herbst 2014.

Die Audi Südtirol Tour terrorisiert Anwohner der Ultner Straße!
AudiSuedtirolTourSüdtirols Pass- und Bergstraßen sind im Sommer ein notorischer Tummelplatz für Motorradfahrer und Biker, die nicht nur zurückhaltend auftreten, sondern ihrer Fahrfreude freien Lauf lassen – mit anhaltender Störung und Gefährdung der Anwohner und eigenem Lebensrisiko, wie die heuer besonders zahlreichen Todesfälle in trister Manier bekunden.
Zu den bevorzugten Biker-Pisten zählt die Ultner Straße, die heuer zudem von besonderen Gästen bevölkert wird – den hochgerüsteten Tourenwagen der sog., auch im Netz beworbenen „Audi Südtirol Tour“. Dabei handelt es sich um ein besonderes Angebot des deutschen Autokonzerns, der mehrtägige Fahrten in den Süden mit Sportwagen und Spydern der Powerklasse anbietet, mit prohibitiven Emissionswerten von 310 g/km.
Eine Etappe ist auch das hinterste Ultental, mit der Folge, dass an jedem Wochenende hochtourige Powerschlitten die Ultner Straße unentwegt talein und talaus düsen, in einer Lärmkulisse, die eher an das Heavy-Metal Festival Wacken gemahnt als an gesittete Passfahrten. Zudem ist das Tempo, das die Audi Fans vorlegen derart hoch, dass Verkehrsteilnehmer und Anwohner erschreckt von der Straße gescheucht werden.
Neben der Lärmentwicklung und Gefährdung leiden auch Tourismusbetriebe an der Strecke unter den oft präpotenten Verkehrsteilnehmern, die in einer prekären Saison geradezu geschäftsschädigend sind.
Die Polizeikräfte sind aufgefordert, zu reagieren und die Ultner Straße besonders im Auge zu behalten, um die „Audi Südtirol Tour“ nicht zur Tortur der Anwohner werden zu lassen.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Bozen, 4. August 2014

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

In diesen Tagen wird wieder einmal über die Möglichkeit der Schließung der Geburtenabteilungen in den peripheren Krankenhäusern Südtirols diskutiert. Dabei steht als Kriterium immer wieder eine einzige Zahl im Vordergrund, nämlich die Mindestgeburtenzahl pro Jahr, wie anscheinend von staatlicher Gesetzgebung vorgesehen. Aus struktureller Sicht nachvollziehbar, ist dies doch aus Sicht der Frauengesundheit ziemlich nebensächlich. Der Moment der Geburt ist einer der absoluten Ausnahmemomente im Leben einer Frau, auch in gesundheitlicher Hinsicht. Qualitativ gute Begleitung bei der Entbindung (aber auch vorher und nachher) in medizinischer, psychologischer, sozialer Hinsicht ist ebenso wichtig wie die Entfernung zum Heimatort. Bekanntlich gehen Geburten manchmal schnell – „Anreisen“ von 50 km sind da nicht nur nicht zumutbar, sondern eine Gefährdung für Mutter und Kind. Schließlich ist die Entfernung auch in der Vor- und Nachbetreuung ein wichtiges Kriterium für die Vereinbarkeit von Alltag und Familie.

Wir fragen in dieser Angelegenheit die Südtiroler Landesregierung:

  1. Welche Zielrichtung und Vision hat die Landesregierung zum Thema Geburtenabteilungen in Südtirols Krankenhäusern?
  2. Welche Zahlen zu den Geburten der letzten Jahre in Südtirols Krankenhäusern und Kliniken sowie Hausgeburten liegen vor?
  3. Wie hat sich die Rate der Kaiserschnitte in den letzten Jahren entwickelt?
  4. Welche Prozentsätze von „Risikogeburten“ gibt es in den einzelnen Krankenhäusern?
  5. Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Geburtsabteilungen im Lande?
  6. Wie wird die Zufriedenheit der Gebärenden erhoben und welche Daten liegen hierzu aus den einzelnen Krankenhäusern vor?

Brigitte Foppa
Hans Heiss

Bozen, 01.08.2014

BESCHLUSSANTRAG

libri

Südtirols Verlage, wichtige Träger von Kultur und Identität, sind akut gefährdet: Die Einführung einer Buch- und Verlagsförderung nach bewährten Vorbildern ist dringend notwendig!

Südtirols kleine Verlage stehen „am Abgrund“, wie ein kompetenter Kulturredakteur jüngst titelte. Die Lage der Buchherstellung im Lande ist dramatisch und zwar aus verschiedenen Gründen:

  • Das Medium Buch hat im Zuge der rasch fortschreitenden Digitalisierung an Bedeutung verloren, obwohl der Einbruch im deutschen Sprachraum nicht annähernd so abrupt verläuft, wie ursprünglich befürchtet.
  • Die chronische Sozial- und Wirtschaftskrise hat die Möglichkeiten des Erwerbs von Büchern bei vielen Interessenten eingeschränkt;
  • Der Druck weltweit agierender Online-Vertreiber wie ‚Amazon‘ auf Buchverlage ist mörderisch, etwa im Hinblick auf die von Verlagen eingeforderten Rabatte.

Dabei ist festzuhalten, dass Bücher nicht nur eine Synthese von Druck und Bindung darstellen, sondern ein Medium, das Autorinnen und Autoren Ausdruck ermöglicht, zudem eine ganze Wertschöpfungskette kreativer Personen von Gestaltung bis Vertrieb aktiv erhält. Bücher bleiben auch im Digitalen Zeitalter als Medien von Erzählung und Wissenschaft unersetzlich, als zentraler Ausdruck kultureller Gedächtnisse und Äußerungsformen, als Bezugspunkte von Leseerfahrungen.
Dies gilt besonders für Südtirol, wo die eigene Buchherstellung als Kernausweis der kulturellen Vitalität der deutschen und ladinischen Minderheit, aber auch von Austausch und Kommunikation mit anderen Sprachgruppen gilt. Die Buchlandschaft von Autoren und Autorinnen sowie von Verlagen des überschaubaren Raumes Südtirol genießt weitum hohe Wertschätzung, die dem Land und seinem Erscheinungsbild guten Ruf einträgt. Autorinnen wie Sabine Gruber, Roberta Dapunt und Lily Gruber, Autoren wie Reinhold Messner und Joseph Zoderer sind Botschafter und Botschafterinnen Südtirols; Kriminalromane, Reiseführer oder Publikationen wie etwa zum Iceman werden europaweit rezipiert.
Diese Buch- und Verlagslandschaft wird aber nun durch angekündigte, teils unbeabsichtigte, teils durch Gleichgültigkeit verursachte Kürzungen der Kulturpolitik, von Seite leistungsfähiger Förderer und potenter öffentlichen Ankäufer von gravierenden Einschnitten und irreversiblen Verlusten bedroht.

  • Obwohl Landesrat Achammer bei Amtsbeginn zugesichert hat, der Kultur keine gravierenden Kürzungen zumuten zu wollen („Eine Million weniger für die Kultur“, nstz 22./23. 2. 2014), zeichnet sich nun ein scharfer Schnitt der Druckkostenbeiträge ab. Mehr noch: Die vom neuen Landesrat öfters angestrebte mehrjährige „Planungssicherheit“ (Interview mit S. Barta in RAI-Südtirol, 29. 7. 2014) entpuppt sich vor der Tatsache, dass Ende Juli 2014 die Landesbeiträge noch nicht feststehen, geschweige denn jene künftiger Jahre erahnbar sind, zunehmend als problematisch.
  • Die Buch-Ankaufsbudgets der Landesräte sind durch die von Bürgern und Öffentlichkeit gewünschte Schrumpfung der Repräsentationsfonds abgeschmolzen, ebenso jene einzelner Ämter und Abteilungen. Ankäufe durch die öffentliche Hand waren für so manche Buchauflage eine wichtige Grundsicherung. Obwohl klar ist, dass auch Bücher Marktregeln unterliegen und in Vergangenheit auch allzu üppige Ankäufe getätigt wurden, ist nunmehr eine wichtige Subventionsquelle versiegt.

Auf die günstige Ausgangslage früherer Jahre folgt also eine akuten Krisenlage, die aber nicht nur den kleinen Wirtschaftszweig der Verlage trifft, sondern eine ganze Kette kreativ tätiger Personen. Zudem ist ein kultureller Exzellenzbereich bedroht, um den andere Regionen unser Land beneiden.
Viele nun auftretende Probleme wären erspart geblieben, hätte sich die Südtiroler Landesregierung, namentlich das deutsche Kulturressort, bis 2013 zeitgerecht zu einer Verlagsförderung durchgerungen.
Denn seit über zehn Jahren wurde zwischen der Landesregierung / Ressort Dt. Kultur und den Verlegern Südtirols über die Einführung einer Verlagsförderung anstelle des bisherigen Druckkostenbeitrags verhandelt.
Eine Umstellung des scheinbar bewährten, in Wahrheit zunehmend obsoleten Systems wäre dringlich: Denn bis heute werden in Südtirol lt. L.G. 45/1976 nicht Verlage für unternehmerische und kulturelle Tätigkeit unterstützt, sondern Druckwerke als Einzelpublikationen gefördert. Dies hat zur Folge, dass Verlage einen Träger suchen müssen (meist Kulturvereine wie das Südtiroler Kulturinstitut), der für sie die Gesuche einreicht. Damit wurde nicht das inhaltliche und kulturelle Profil von Verlagen, mithin ihr kultureller Auftrag, gefördert, sondern vorab der Ausstoß an Druckwerken. Neben der Qualität kam auf diese Weise bei Publikationen das Kriterium der Quantität allzu stark zum Zuge: Wer viele Ansuchen stellt, erhält die meisten Subventionen. Die Folgen äußerten sich in Überproduktion und hohen, oft wenig zielgerichteten Ausschüttungen zugunsten zu lokal oder anlassgebundener Literatur.
So vergab das kleine Land Südtirol 2008 knapp 955.000 € an öffentlichen Druckbeiträgen, während in ganz Österreich nur 2.5 Mio. € Verlagsförderung lukriert wurden. Dies mochte auch der kulturellen Sonderstellung Südtirols als sprachliche Grenzregion geschuldet sein, trotzdem handelte es sich hier um ein Gießkannensystem, das große Ressourcen verschwendete. Bei einer Verlags- anstelle der eingefahrenen Druckkostenförderung würden

  • mehr Qualität und weniger Buchbinder-Synthesen produziert. Sie entspräche einer Prämie für gut arbeitende Verlage und nicht einer Verlustabdeckung.
  • Zudem entfiele der enorme bürokratische Aufwand bei der Erstellung und Bearbeitung zahlloser Einzelgesuche.
  • Auch finanziell ergäben sich wesentliche Einsparungen, da Qualität und Selektion statt beliebiger Produktion verstärkt zum Zuge kämen.

Das in Österreich praktizierte Modell der Verlagsförderung hat sich in vielen Jahren bewährt: Verlage, die seit mindestens drei Jahren auf dem Markt sind, können um Förderung ansuchen und werden nach bestimmten Kriterien (Programm, Qualität, Regionalität u. a.) zur Förderung zugelassen. In Südtirol müssten nach nunmehr 10 Jahren Verhandlungen die rechtlichen und administrativen Prämissen soweit geklärt sein, um eine Verlagsförderung endlich umzusetzen. Sie wäre eine wichtige Chance, um die Krisensituation der Verlage und damit eines wesentlichen Kulturzweiges ein wenig zu lindern.
Die Möglichkeit, mittels der überfälligen Verlagsförderung der drohenden Krise der Buchproduktion entgegen zu wirken, ist dringend zu nutzen: Nicht im Sinne pietätvoller „Denkmalpflege“ für eine anscheinend dem Untergang geweihten Kulturform, sondern im Bewusstsein, dass einem für Südtirol grundlegenden Kulturträger endlich mit zielgerichteter Förderung beizuspringen wäre, deren Jahresausmaß nicht höher läge als das Varianteprojekt für manch kleine Straßenausbesserung.
Aus diesem Grund
beauftragt der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung

  1. Die Lage des Verlagswesens in Südtirol durch Anhörung der Betroffenen, zuständigen Kulturbeamten und Experten eingehend zu bewerten
  2. Die Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagsförderung zügig abzuschließen;
  3. Eine zügige Umsetzung des neuen Fördersystems im Sinne einer tragfähigen Verlagsförderung in die Wege zu leiten.

Bozen, den 31. Juli 2014
Hans Heiss
Brigitte Foppa

palliativeAnfrage zur aktuellen Fragestunde

In diesen Tagen war in den Medien zu lesen, dass die Palliativ-Abteilung des Bozner Krankenhauses kurzzeitig ins Reha-Zentrum in der Fagenstraße verlegt wird, damit in der Zwischenzeit die Abteilung im W-Gebäude saniert werden kann. Der Wunsch nach einem Hospiz in Südtirol, ausgedrückt unter anderem durch 25.000 Unterschriften, die von der Vereinigung „Il papavero-Der Mohn“ gesammelt wurden, findet damit nicht Erfüllung.
Wir fragen in dieser Angelegenheit die Südtiroler Landesregierung:

  1. Welche Zielrichtung und Vision hat die Landesregierung zum Thema Hospiz und Sterbebegleitung?
  2. Welche Mittel sind 2013 und 2014 in diesen Bereich geflossen?
  3. Wieviel wird 2015 zur Verfügung gestellt werden und zu welchen Zwecken?
  4. Stimmt es, dass keine Aufstockung der Betten in der Palliativabteilung vorgesehen ist und wenn ja, mit welcher Begründung?
  5. Welche Formen der Sterbebegleitung werden in den anderen Gesundheitsbezirken angeboten?

BZ, 30.07.2014
Brigitte Foppa
Hans Heiss

ANFRAGE

punto-interrogativoGesetz Nr. 6/2012 (Leibrenten) und Durchführungsbeschlüsse: Wer waren die Berater und was haben sie empfohlen?

Als Grüne Fraktion hatten wir im vergangenen März dem Präsidenten des Regionalrates Moltrer einige Anfragen übermittelt, die die Entstehung des Gesetzes Nr. 6/2012 und deren Durchführungsbeschlüsse betrafen. Im Speziellen haben wir in der Anfrage Nr. 24/XV gefragt, wer die vom Präsidium beauftragten Berater waren und welche Ergebnisse ihre Gutachten hervorbrachten.
Präsident Moltrer hat uns dann in ausweichender und nur unzureichender Manier geantwortet. Darüber hinaus hat er sich noch nicht dazu herabgelassen, auf unsere Anfrage (Nr. 29/XV) über die effektive Ersparnis, die das Gesetz Nr. 6/2012 bringt, zu antworten – ungeachtet der vorgesehenen Beantwortungsfrist von 15 Tagen!
Vor dem Hintergrund der Zeitungsartikel der letzten Tage sowie der aktuellen richterlichen Ermittlungen ersuchen wir daher nun den Präsidenten, die offenen Lücken zu schließen.
Dies, indem wir die folgenden Fragen stellen, die Ausarbeitung des Gesetzes Nr. 6/2012 und alle Aspekte seiner Durchführung, einschließlich die Beschlüsse des Präsidiums, betreffend:

  1. 1. Um wen handelt es sich bei dem in der Presse genannten Experten, der vom Präsidium für ein erstes Gutachten beauftragt wurde, dem aber später Prof. Tappeiner vorgezogen wurde?
  2. Was hat Dr. Giorgio Demattè in seiner Beratung, für die er am 16.10.2013 den Auftrag erhalten und für die er ein Honorar von 38.064,00 Euro erhalten hat, empfohlen?
  3. Wann hat Dr. Demattè sein Gutachten abgegeben?
  4. Warum hat Präsident Moltrer in seiner Antwort auf unsere Anfrage nicht das Abgabedatum des Gutachtens von Doktor Demattè vermerkt?
  5. Und warum hat Präsident Moltrer in keinster Weise auf unsere Frage Nr. 4 in der genannten Anfrage geantwortet, die Auskunft darüber bat, welches Ergebnis der jeweilige Auftrag gehabt hatte (und welche Materialien vorgelegt wurden, in Bezug auf welche Themen, und bezogen auf welchen Verwaltungs- oder Gesetzesakt etc.)?
  6. Warum haben wir nie eine Antwort auf unsere Anfrage (Nr. 29/XV, eingereicht am 28. März 2014) erhalten, in der wir ein weiteres Mal explizit gefragt haben, auf welche Berechnungen sich das Präsidialamt für die Ausarbeitung des Gesetzes gestützt hatte und wer diese Berechnungen erstellt hatte?

Den Bestimmungen entsprechend bitten wir um schriftliche Antwort
Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 25.07.2014