MEP Reinhard Bütikofer auf Urlaub und Informationstour in Südtirol.
DSC_0374-ÜBERARBEITETSüdtirol ist im Sommer beliebtes Urlaubsziel für prominente Politiker und Politikerinnen verschiedenster Couleur. Dieser Tage weilt nach Merkel, Napolitano und Co. auch ein bekannter Grünen-Politiker im Lande: Reinhard Bütikofer, Co-Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei, Mitglied des Europäischen Parlamentes, blickt auf eine lange politische Karriere zurück. Vom Landtag in Baden-Württemberg über den deutschen Bundestag bis hin zur Wahl ins Europäische Parlament 2014 hat Bütikofer seit 1988 eine beeindruckende Wegstrecke absolviert.
Kurz vor Wiederaufnahme der Arbeit im EU-Parlament hat sich Bütikofer noch Zeit für einen Kurzurlaub in Südtirol genommen. Beim gemeinsamen Abendessen am Dienstag Abend in Meran mit Frau Renée Krebs und VertreterInnen der Südtiroler Grünen ließ er Höhen und Tiefen seiner langjährigen politischen Tätigkeit Revue passieren. Gemeinsam analysierte man in entspannter Runde die aktuelle politische Situation in Europa. Bütikofer beschrieb eindringlich die Rolle der Grünen als politische Kraft, die von Beginn an den europäischen Integrationsgedanken als Leitlinie von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik vorantreibt.
Der Europapolitiker zeigte aber auch Interesse an der Südtiroler Politik, zumal an der Flüchtlingsfrage und an der Situation Merans, über die BM Paul Rösch und Gemeinderat Toni Ladurner berichteten.
Die Südtiroler Grünen bemühen sich seit einiger Zeit um Aufnahme in die Europäische Grüne Partei (EGP), wobei Brigitte Foppa und Mitarbeiterin Anna Hupel den Co-Vorsitzenden beim Meeting der EGP in Utrecht im letzten Frühjahr kennen gelernt hatten. Im September ist hierzu ein Folgetreffen geplant, das die Beziehungen zwischen den Grünen Südtirols und der Europäischen Mutterpartei weiter stärken wird.
Bolzano/Bozen, 17.08.2016
Brigitte Foppa & Hans Heiss, co-portavoce / Co-Vorsitzende Verdi Grüne Vërc
Foto (da sx von links): Hans Heiss, Brigitte Foppa, Paul Rösch, Reinhard Bütikofer, Renée Krebs, Anton Ladurner

Smarthotel Saslong / St. Christina – Landesregierung ist am Zug und entscheidet: Späte Rechtsstaatlichkeit oder schändliche Gefälligkeits-Sanierung?

SaslongNachdem der Gemeinderat von St. Christina eine hart umstrittene Tourismuszone am Hotel „Saslong“ gegen viele Widerstände Ende Mai 2016 genehmigt hat, ist nun die Landesregierung am Zug: Sie trifft in der morgigen oder einer der nächsten Sitzungen die definitive Entscheidung über die Genehmigung einer Tourismuszone am Hotel „Saslong.“
Die Landesregierung weiß um ihre Verantwortung: Würde sie die Tourismuszone gleichfalls genehmigen, bedeutet dies die Ratifizierung eines zweifachen Rechtsbruchs: erstens die Sanierung massiver Bauvergehen am bereits seit geraumer Zeit eröffneten Hotel Saslong, zweitens eine touristische Erweiterung großen Ausmaßes in geologisch und raumordnerisch völlig ungeeignetem Gelände.

Nur wenige Hinweise zur Vorgeschichte: Am 14. März 2016 hat die Mehrheit des Gemeinderats St. Christina die Einwände der Anwohner gegen die Ende 2015 genehmigte Tourismuszone in geheimer Abstimmung zunächst angenommen, erst in einer zweiten Abstimmung gelang es am 29. Mai 2016, die gewichtigen Einwände „niederzustimmen“. Nun ist die Landesregierung am Zug: Wird sie nach Jahren massiver Bauvergehen und Übertretungen sich endlich auf Seite der Rechtsstaatlichkeit stellen oder wird sie mit einer Genehmigung der Tourismuszone den anhaltenden Rechtsbruch abnicken und gewissermaßen „durchwinken“?

Zur Erinnerung: Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ eine Serie von Bausünden und raumordnerischen Vergehen vollführt und in der Führung des Hotelbetriebs in schamloser Weise gegen rechtliche Normen verstoßen:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Räume sind nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, werden aber bei Bedarf widerrechtlich an Gäste vermietet; trotz Abbruchverfügung der Gemeinde.
  3. Dias Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 Kubikmeter überzogen, auch die überhöhte Bruttogeschossfläche wurde erst durch späte Neuklassifizierung ( am 5. 8. 2015) des Hotels und Einstufung als Drei-Sterne-Betrieb unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.
  5. Im Hotel wird vollkommen widerrechtlich ein Schiverleih betrieben, der in einem Gastbetrieb keinesfalls zulässig ist.
  6. An der Hotelfassade prangt eine riesige Plakatfläche, die in dieser Größe nicht gestattet ist.
  7. Die Zufahrt zur neu geplanten, von der Gemeinde gegen alle Widerstände durchgepaukten „Tourismuszone“ ist wegen des unzugänglichen Geländes noch völlig ungeklärt.

Die frühere, bis 2015 amtierende Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer seit Jahren jede sich nur bietende Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt. Der neue BM Moritz Demetz versucht mit einem Teil der Mehrheit dem Eigentümer mit der Tourismuszone mit weiterhin 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren und dessen Vermögen aufzuwerten. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hat und der Rechnungshof nach einer Eingabe der Grünen wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will.
Das drohende Gerichtsverfahren hat inzwischen sogar die Gemeinde dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen – allerdings noch ohne Ergebnis und mit kaltschnäuziger Weiter-Vermietung der nicht zugelassenen Zimmer, die eigentlich statische Hohlräume bilden sollen.

  • Der Fall des „Saslong“ in St. Christina ist kein nur örtliches Thema. Vielmehr geht es um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben.
  • Von besonderer Schwere ist der Fall auch deshalb, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe. Ein Großteil der Bürgerschaft von St. Christina ist über die anhaltende Willfährigkeit der Gemeinde zu recht empört.

Die Landesregierung steht damit in einer besonderen Verantwortung: Auf dem Spiel steht neben der Geltung von Rechtsnormen und dem Schutz des öffentlichen Nutzens auch ihre eigene Glaubwürdigkeit, die durch die Genehmigung der Tourismuszone nach all den bisherigen Vorgängen dauerhaft beschädigt würde.

08.08.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Vor zweieinhalb Jahren waren wir mit dem Motto „Sauberes Land, gesunde Politik“ bei den Landtagswahlen angetreten. Entsprechend waren auch das Engagement für demokratie- und umweltpolitische Fragen kennzeichnend für die Arbeit der grünen Landtagsfraktion und der grünen Partei in der ersten Hälfte der Legislatur.
In einer Zwischenbilanz bei der nun schon zur Tradition gewordenen Sommerklausur wurde dies von den circa 40 Anwesenden (VertreterInnen des Grünen Rates, aber auch diverse GemeinderätInnen und andere Interessierte) anerkannt, zugleich aber auch ausdrücklich das Schwächeln der Landesregierung gerade an diesen Flanken unterstrichen. Umso notwendiger der Grüne Einsatz gerade in der Umweltpolitik, so der einhellige Beschluss bei der Klausur. Als Ansatzpunkte wurden im Brainstorming die Klimapolitik mit ihren Eckpfeilern Wohnen, Mobilität und Ernährung genannt, ebenso werden die Bildung zur Nachhaltigkeit, die ökologische Landwirtschaft, und der Naturschutz Arbeitsschwerpunkte der zweiten Legislaturhälfte sein. Daneben werden wir natürlich sehr aufmerksam die Entwicklung des Raumordnungsgesetzes beobachten, das die Landesregierung derzeit ausarbeitet und das naturgemäß Dreh- und Angelpunkt der Raumentwicklung ist.
Zweites Thema der Klausur waren die Kosten der Politik und die Anwesenden erörterten den Beschlussantrag, den die Grüne Landtagsfraktion vorgelegt hatte. Das gesamte Thema soll von Grüner Seite offensiv angegangen werden, wobei in drei Richtungen gearbeitet werden soll. Erstens: Trennung der Poltikergehälter von den PolitikerInnen: Es braucht einen neuen „Vertrag“ zwischen den WählerInnen und den von ihnen beauftragten PolitikerInnen. Die Bevölkerung soll in einem Beteiligungsprozess befragt werden, welche die richtige Entlohnung für PolitikerInnen ist und welchen Wert sie damit ihrer Vertretung beimessen möchte.
Zweitens: Trennung zwischen Politikergehältern und Parteienfinanzierung. Derzeit werden Parteien indirekt über die Mandatare finanziert und die BürgerInnen haben daher keine Mitsprache und oft auch keinen Überblick über die Finanzen der Parteien. Es sollen Wege gesucht werden, um auch in Südtirol, wie in anderen Ländern Europas, eine transparente, öffentliche Parteienfinanzierung zu ermöglichen. Damit könnten auch die Politikergehälter bescheidener und den Gehältern „Normalverdienender“ angepasst werden.
Drittens soll auch hierzu das Potenzial der Autonomie ausgelotet werden. Der Autonomiekonvent bietet eine gute Gelegenheit, klar in der künftigen Regelung der Autonomie zu verankern, dass wir selbst die Kosten unserer Demokratie festlegen wollen – und dafür die Verantwortung übernehmen. Möglichst gemeinsam, Bürgerinnen und Bürger und deren Vertretung – womit man auch den populistischen Verzerrungen des Themas entgegenwirken kann.
Die Würde der politischen Vertretung könnte so neu entwickelt und gestärkt werden. Als Grüne sehen wir darin einen großen Gewinn für eine aktive und positive Gestaltung des Gemeinwohls.
Brigitte Foppa und Hans Heiss, Co-Landesvorsitzende
 

Digitale Nachhaltigkeit in Südtirol: Warum Offene Standards für die Demokratie wichtig sind.
Dies war eines der Themen des Sommergesprächs „Cloud: Mito, realtà, autonomia“, das am Freitag, 29: Juli im Kolpinghaus Bozen stattfand.
gruppenbildEs war die erste öffentliche Veranstaltung der neuen Grünen Gruppe „Digital Sustainability“, deren Einladung ca. 40 TeilnehmerInnen gefolgt waren. Hauptreferent Italo Vignoli, Gründer von The Document Foundation, gab einen fulminanten Überblick über die Geschichte der Open Source, deren Anwendungsmöglichkeiten und Vorzüge gegenüber den Produkten, die von weltweit operierenden Großunternehmen produziert werden und die die NutzerInnen in letztlich ausschließender Weise an sich zu binden suchen. In der nachfolgenden spannenden Diskussion, moderiert von Brigitte Foppa, wurde über Sicherheitsfaktoren, Copyright, die demokratischen Auswirkungen der Softwarenutzung, die Grenzen der Übertragbarkeit und Übermittlung von Daten beratschlagt. Markus Mittelberger, Corinna Lorenzi und Anton Auer berichteten von Praxiserfahrungen mit der Nutzung von Cloud-Systemen oder Telegram als Kommunikationsplattformen, in denen Dokumente gemeinsam entwickelt werden können. Die Bozner Grünen hatten ihren gesamten Gemeindewahlkampf über Telegram organisiert!
Bei der Veranstaltung stellte sich auch die neu gegründete Grüne Gruppe „Digital Sustainability“ der Öffentlichkeit vor. Es ist dies neben Grünen Frauen, Young Greens, verdECOnomia und social&green die fünfte Arbeitsgruppe innerhalb der Verdi Grüne Vërc. Sie hat sich rund um die Notwendigkeit der nachhaltigen Gestaltung des Digitalen gegründet und wird sich in den kommenden Monaten mit Demokratie, Zugänglichkeit und Chancengleichheit der digitalen Welt befassen. Die wichtigsten Kriterien hierfür hat die Gruppe im „Manifest zur Digitalen Nachhaltigkeit in Südtirol/Altoadige“ zusammengefasst und als Grundlage des begonnenen Dialogs zum Thema vorgestellt.
Das Manifest beinhaltet 10 Kriterien der Nachhaltigkeit und 4 Zielsetzungen:

  1. Freie Inhalte: Offene, partizipative Modelle kultureller Produktion (z.B. Wikipedia…) sind zu fördern, in dem mit öffentlichen Geldern finanzierte Inhalte frei zugänglich gemacht werden.
  2. Freier Wissenszugriff: Von der Gesellschaft finanzierte Forschungs- und Bildungsergebnisse sollen als öffentliche Güter frei verfügbar sein.
  3. Freie Open Source Software (FOSS): Dank quelloffener, frei veränderbarer Software wird Transparenz, Unabhängigkeit und Zukunftssicherheit mit langfristiger Kosteneffizienz verbunden.
  4. Offene Standards, als Grundlage für Interoperabilität und Austauschfähigkeit in der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Investitionssicherheit mit Nachhaltigkeit zu verbinden vermag.

Im Sommergespräch am letzten Freitag wurde nachdrücklich die praktische Bedeutung dieser 4 Zielsetzungen für eine Strategie der „digitalen Demokratie“ als Teil einer modernen Demokratie unterstrichen, die auch für eine moderne Autonomie in Südtirol notwendig sein wird.
Auf dieses „Sommergespräch“ wird ein „Herbstgespäch“ folgen, bei dem die arbeits- und sozialpolitischen Aspekte digitaler Nachhaltigkeit im Mittelpunkt stehen werden.
Bozen, 01.08.2016
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München hat eine Nacht des Schreckens und der Angst hinter sich. Das trifft und betrifft uns. München ist die uns SüdtirolerInnen am nächsten liegende Großstadt und viele von uns stehen aus Studiengründen, beruflichen oder verwandtschaftlichen Gründen in enger Verbindung mit der bayrischen Landeshauptstadt.
Wir Südtiroler Grünen sprechen den BewohnerInnen der Stadt unsere Solidarität aus. Den Angehörigen der Opfer gilt unsere Anteilnahme.
Die Fakten und Hintergründe der Tat werden hoffentlich bald restlos geklärt werden, insbesondere ob sie die eines Einzeltäters ist oder in eine größere Terrorismusstrategie einzuordnen ist.
Die Verunsicherung ist jedenfalls groß, in ganz Europa. Zunehmende Spannung und Entsolidarisierung sind vielleicht gewollte Hintergrundmotive. Der Auftrag ergeht umso mehr an uns alle, die Werte des Friedens, des Zusammenhaltens, des sozialen Ausgleichs hochzuhalten. Der Weg, vielleicht, aus Unsicherheit und Angst.
Bozen/Bolzano, 23.07.2016
Brigitte Foppa und/e Hans Heiss,
Co-Landesvorsitzende / Co-Portavoce Provinciali

„Fünf kleine Direktorlein…“

PyramideWährend wir der Gemeinde Bozen zu ihrem neuen Generaldirektor Andrea Zeppa gratulieren, stellen wir ein weiteres Mal die Fragwürdigkeit der Positionen der RessortdirektorInnen fest.
Bereits zu Jahresbeginn wiesen wir in einer Landtagsanfrage („Die goldene Pyramide“) auf die Problematik der RessortdirektorInnen hin. Offiziell als Bindeglieder zwischen Politik und Verwaltung eingesetzt, ist ihr Amt in Wirklichkeit rein politisch besetzt und bietet somit Gelegenheit zur Platzierung von Personen aus dem politischen Umfeld der Mehrheitsparteien. Das derzeitige, nie vorher in dieser Dimension beobachtete Posten-Domino (5 von 8 sind bereits „umgefallen“) beweist das in vollem Ausmaß.
Wir halten die teuren Ressortdirektorsposten für überflüssig. Eine gute Landesrätin oder ein guter Landesrat muss imstande sein, mithilfe einer fähigen persönlichen Referentin oder Referenten, mit der Handvoll AbteilungsdirektorInnen des jeweiligen Ressorts die Geschicke der Landesverwaltung politisch zu lenken. Wir erinnern daran, dass die RessortleiterInnen 2014 zwischen 60.435 Euro (Michael Mayr) und 141.147,75 Euro (Valentino Pagani) bzw. 164.981,17 Euro (Eros Magnago) verdienten, insgesamt erreichen die Gehälter und Zulagen der Ressortchefs über 1,5 Millionen pro Jahr. Dazu kommen die persönlichen ReferentInnen der LandesrätInnen (insg. 559.000 Euro).
Das bedeutet, dass 23 Personen über 2 Millionen Euro jährlich kosten. Angesichts der Debatte über notwendige Prioritäten, die landesweit gerade virulent geführt wird, müsste der Sinn der Ressortdirektionen dringend überdacht werden.
Das derzeit in Ausarbeitung befindliche Führungskräftegesetz bietet hierzu Anlass. Die Richtung, die es einzuschlagen gilt, ist jene der Stärkung der Amtsdirektionen. Innovation, Führungsstärke und Entwicklung entstehen meiste dort, wo die Projekte gesteuert werden und so müsste man auf den Mittelbau setzen. Indes befürchten wir, dass es am Ende dennoch zur Aufwertung der obersten Etagen kommen wird, wo die Einflussnahme der Politik am unmittelbarsten möglich ist.
Dies aber wäre ein fatales Zeichen von Schwäche – wie sie von den „flüchtigen“ Ressortdirektionen schon bezeugt wird, die auffallend oft den Einflussbereich ihrer Landesrätinnen und –räte verlassen.
 

                                                                                                                                 22.07.2016

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Flughafen: Die Landesregierung sollte gar nicht erst daran denken, das Ergebnis der Volksbefragung zu umgehen!
160525_FB_Header_ThemaLetzte Woche hat der Landtag wieder über den Flughafen Bozen diskutiert. Anlass war Artikel 4 des Nachtragshaushalts, der die Übertragung oder die Auflösung der Flughafengesellschaft ABD vorsieht. Der Landeshauptmann und andere FlughafenunterstützerInnen haben in ihren Stellungnahmen den Ausgang der Volksbefragung ausschließlich in finanzieller Hinsicht interpretiert.
Dies ist jedoch nur eine beschränkte Auslegung. Der Ausstieg aus der öffentlichen Finanzierung war gewiss ein Thema der Volksbefragung, aber nicht das einzige.
Denn schließlich wurde am 12. Juni – nach sechs Monaten Diskussion – über ein Gesetz abgestimmt, das den Flughafenausbau zum Ziel hatte. Die überwältigende Mehrheit hat sich jedoch dagegen ausgesprochen. Der Hauptauftrag, den die Politik also von Bürgerinnen und Bürgern erhalten hat, besteht darin, den Bozner Flughafen so weit wie möglich zu verkleinern. Daher reicht eine Entscheidung darüber, ob das Land aus ABD aussteigt oder die Gesellschaft aufgelöst wird, nicht aus. Entscheidend und vordringlich ist vielmehr, was aus dem Flughafen Bozen wird – noch bevor darüber diskutiert wird, wer diese Entscheidung dann letztlich umsetzt.
In den Redebeiträgen der FlughafenbefürworterInnen spiegelte sich eine Hoffnung, die bei uns einen Verdacht aufkommen lässt: Soll dem Land womöglich eine Gruppe von Privaten nachfolgen, die den Ausbau durchführt? Denn das Land selbst könnte diesen Schritt nach dem 12. Juni nicht mehr gehen, ohne dabei sein Gesicht zu verlieren.
Darüber hinaus stimmt uns besorgt, dass die Landesregierung – wie zur Bestätigung des Verdachts – unseren Antrag zur Wiederherstellung des Leiferer Bauleitplans nicht angenommen hat. Wir hatten beantragt, dass er in die ursprüngliche Version, also jene vor der Abänderung von Amts wegen durch das Land (Verlängerung der Landebahn von aktuell 1292 auf 1432 Meter, dem Masterplan entsprechend), zurück geführt wird. Wir hoffen, dass der Antrag zu dem Zeitpunkt, sobald ihn die Stadt Leifers offiziell einreicht, von der Landesregierung wirklich ernsthaft in Betracht gezogen wird.
Andernfalls würde Plan B der Flughafen-Lobby nach der Schlappe der Volksbefragung wirklich bestätigt: Private sollen das umsetzen, was die Politik nicht mehr machen kann. Mit einem „Ausbau mittels Privatisierung” würde die Landesregierung das Ergebnis der Volksbefragung jedoch umgehen und den Willen von über 70% der Bürgerinnen und Bürger hintergehen.
Einen solchen Verrat dürfen wir nicht zulassen. Wir wenden uns an alle Personen, die sich für das “Nein!” bei der Volksbefragung eingesetzt haben, wachsam zu bleiben und ihren Einsatz fortzusetzen.
Die Grüne Fraktion wird wie stets ihren Beitrag dazu leisten – in aller Entschiedenheit und Kohärenz.
Bozen, 18. Juli 2016
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität sind wir ja schon länger mit dem Rad unterwegs, seit ein paar Tagen machen wir aber auch beim Südtiroler Fahrradwettbewerb mit und sagen nun ganz offiziell „Jo mir sein mitn Radl do“! Wer mitmachen möchte, kann sich auf www.suedtirolradelt.bz.it registrieren, bei Organisation „Verdi Grüne Vërc“ aussuchen und losradeln! Wer bereits auf der Seite registiert ist, kann Verdi Grüne Vërc als Organisation bei seinen Einstellungen hinzufügen!

Krankenhaus-Sterzing„Gutes bewahren. Neues wagen.“, so lautete der Wahlslogan der SVP zu den Landtagswahlen 2013.
Gerade jetzt zur Halbzeit der Legislatur lohnt sich ein Blick in die Wahlbroschüre. Von „eine(r) neue(n) Art von Politik“ ist dort nachzulesen, man wolle gezielt „die Bürgerinnen und Bürger noch stärker mitnehmen und informieren“ und im Gesundheitsbereich habe „die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Strukturen und Diensten weiterhin Priorität“.
Zur Halbzeitbilanz ist von diesen Vorsätzen wenig übrig geblieben. Die SVP zeigt sich angeschlagen und weitab vom Ohr der Bevölkerung. Wir Grüne haben die Debatte rund um die Gesundheitsreform und auch um die Schließung der Geburtshilfe Sterzing aufmerksam verfolgt.
Wir finden, dass hier eine falsche Zielrichtung eingeschlagen, eine falsche (oder keine) Strategie gewählt und katastrophal kommuniziert wurde.
Der Beschluss der Landesregierung, die Geburtshilfe Sterzing mit 31.10.16 zu schließen, findet daher unsere scharfe Kritik:

Die gesundheitspolitischen Gründe
Zu Beginn der Diskussion führte die Landesregierung noch Sparmaßnahmen ins Feld. Wenn auch heute vehement bestritten (s. Stellungnahme von Fraktionschef Steger im Landtag Ende Juni), so war der Rationalisierungsdruck der erste angegebene Grund für das Vorhaben, die Geburtshilfe Sterzing zu schließen. „Wir fahren den Sanitätsbetrieb an die Wand“, war die plakative Aussage von Sanitätsdirektor Mayr bei der Anhörung im Landtag 2015. Nach der allgemeinen Entrüstung der Bevölkerung, die den Sparstift sehr viel vordringlicher anderswo ansetzen will (siehe etwa Ausgang Flughafenabstimmung), verwies man in der Folge zuerst auf die Nichterreichung der Mindestzahl von 500 Geburten, dann auf die fehlende Abdeckung der vier Spezialisten laut Forderung des Ministeriums und schließlich auf den Ärztemangel.
Das Krankenhaus Sterzing hat sich sehr engagiert dafür eingesetzt, alle diese Kritikpunkte nacheinander auszuräumen: die Leistungszahlen des Ministeriums wurden erreicht, die personellen und strukturellen Sicherheitsstandards, die Rom fordert, können erfüllt werden.
Die Frage stellt sich daher umso virulenter: Was erreicht man mit der Schließung der Geburtshilfe Sterzing? Eine bestens ausgestattete, funktionierende, beliebte und mit engagiertem Personal innovativ arbeitende Abteilung wird geschlossen. Laut Aussagen des Landeshauptmanns wird es keine Personaleinsparungen geben. Die Gebärenden werden nach Brixen umgeleitet, wo bereits jetzt personelle und infrastrukturelle Probleme bestehen. Dass auch der Aufbau privater sanitärer Strukturen in dieser gesamten Versagensgeschichte eine Rolle spielen könnte, darf vermutet werden.

Die lokal- und demokratiepolitischen Gründe
Die Exzellenz Sterzings im Bereich Geburtshilfe wird nur von der engeren Sanitätsexpertenelite in Frage gestellt; deren Kritik aber findet nicht den geringsten Widerhall in der Bevölkerung und speziell unter Frauen. Der Attraktivitätsindex für die Gebärenden weit über das Wipptal hinaus ist unbestritten: 2015 haben 193 Frauen aus den anderen Bezirken Südtirols in Sterzing entbunden.
Für das Wipptal bilden das Krankenhaus Sterzing im Allgemeinen und die Geburtshilfe im Besonderen ein identitätsstiftendes Merkmal. Nicht umsonst stellt sich das gesamte Tal hinter das Team der Abteilung. Die Gemeinderäte haben sich klar für die Beibehaltung ausgesprochen. Die Landesregierung hat ihre Entscheidung ohne Rücksicht auf die lokale Meinung getroffen. Das wird sich demokratiepolitisch rächen; der (weitere) Vertrauensverlust in die Volksvertretung wird über die SVP hinaus auch andere politische Kräfte treffen.
Leider ist auch die fehlende Kommunikation mit den Betroffenen ein schwer wiegendes Manko. Die Belegschaft musste aus den Medien von der getroffenen Entscheidung erfahren. Im Anschluss daran wurde ihr untersagt, sich zu äußern. Aus betrieblicher und menschlicher Sicht ist diese Vorgangsweise desaströs.

Die frauenpolitischen und frauengesundheitlichen Gründe
Die gesamte Debatte rund um die „Sicherheit“ der Geburt wirft die hart erkämpfte Selbstbestimmung der Frauen während der Geburt leider weit zurück. Die Geburt, existentieller Moment im Leben einer Frau, ist in dieser Diskussion ihrer weitreichenden und ganzheitlichen Dimension beraubt und auf „Standards“ reduziert worden. Dem Bedürfnis und dem Recht der Frauen auf Sicherheit wird man damit am allerwenigsten gerecht. Sicherheit, das wissen Frauen und Hebammen am besten, umfasst nicht nur die Verfügbarkeit von medizinischem Fachpersonal und Hygiene, sondern auch Informationssicherheit, Entscheidungsfreiheit, Recht auf Individualität, Vor- und Nachsorge, etc.
Dabei ist die Stimme der Frauen kaum einmal gehört worden. Das große Wort in der Diskussion haben Männer geführt, Primare, so genannte Sicherheitsexperten. Sie haben ein weiteres Mal darüber entschieden, was für die Frauen das Beste ist.

Aus all diesen Gründen, aber auch um unsere menschliche Solidarität mit dem Wipptal und seinen engagierten Kämpferinnen und Kämpfern für die Geburtshilfe auszudrücken, werden wir heute Abend bei der Kundgebung in Sterzing schweigend anwesend sein.
 
14.07.2016
Die grünen Landtagsabgeordneten
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

flughafen terminalDie Grüne Landtagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf zum Flughafen Bozen im Hinblick auf die Zuständigkeiten des Landes Südtirol und eine Tagesordnung zum Schutz der ABD-Mitarbeiter eingebracht.
Ein Anlass ist Art. 4 der „Bestimmungen zum Nachtragshaushalt“ (Nr. 89/16), wonach sich das Land Südtirol aus der direkten Führung des Flughafens und dessen Finanzierung zurückzieht.  Damit gedenkt die Landesregierung das Ergebnis der Volksbefragung vom 12. Juni umzusetzen, die den „Flughafenentwicklungsplan“ gekippt hat. Gestern ist denn auch der Verwaltungsrat der ABD geschlossen zurückgetreten.
Die Bürgerinnen und Bürger, die am 12. Juni mit „Nein!“ gestimmt haben, haben aber auch für die maximale Reduzierung des Flugbetriebs gestimmt, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Diese Ziele können aber nur garantiert werden, wenn das Land die Zuständigkeit über die Nutzung des Flughafengeländes und der Aktivitäten wahrt, die sie sich darauf abspielen. Dies ist dank der neuen staatlichen Voraussetzungen möglich: Ein Dekret des Staatspräsidenten, die Nr. 201/2015, am 2. Januar 2016 in Kraft getreten, überträgt dem Land den Flughafen.
Zur Wahrnehmung seiner Möglichkeiten muss das Land ein Gesetz erlassen, das in aller Klarheit die eigenen Zuständigkeiten festlegt. Außerdem ist den Mitarbeitern von ABD eine Zukunft zu garantieren.
Aus diesem Grund hat die Grüne Fraktion folgendes hinterlegt:
Einen Landesgesetzentwurf, „Bestimmungen über den Flughafen Bozen“, der dem Land die Zuständigkeit gibt, die Führung des Flughafens zu übertragen. Diese Übertragung kann auch an Inhouse-Gesellschaften erfolgen (wie dies in Trient der Fall ist). Das Land kann den Betriebsplan und den Dienstvertrag genehmigen, alle Bereiche der Tätigkeit und der erbrachten Leistungen bestimmen und eine ständige Kontrolle ausüben. Überwachung. Eine wichtige Rolle kommt im Gesetzesentwurf auch den betroffenen Gemeinden und der Bezirksgemeinschaft zu, die über den Dienstvertrag und den Betriebsplan ihr Gutachten und das Einverständnis im Hinblick auf die Zeiten des Flugbetriebs geben müssen.
Eine Tagesordnung, die in dieser Woche im Landtag anlässlich der Bestimmungen zum Nachtragshaushalt behandelt wird, gilt dem Schutz der Mitarbeiter von ABD im Hinblick auf die verschiedenen Szenarien der Abtretung und Liquidierung.
Der Gesetzesentwurf und der entsprechende Beschlussantrag sollen nach dem Wunsch der Grünen Landtagsfraktion zu einer glimpflichen „Exitstrategie“ aus der verlustreichen Geschichte „Flughafen Bozen“ beitragen.
Bozen, 12. Juli 2016
Tagesordnung und Gesetzesentwurf:
 
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