HomeDeutschFlughafen: Die Kompetenzen des Landes Südtirol sind sicher zu stellen!

Flughafen: Die Kompetenzen des Landes Südtirol sind sicher zu stellen!

flughafen terminalDie Grüne Landtagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf zum Flughafen Bozen im Hinblick auf die Zuständigkeiten des Landes Südtirol und eine Tagesordnung zum Schutz der ABD-Mitarbeiter eingebracht.
Ein Anlass ist Art. 4 der „Bestimmungen zum Nachtragshaushalt“ (Nr. 89/16), wonach sich das Land Südtirol aus der direkten Führung des Flughafens und dessen Finanzierung zurückzieht.  Damit gedenkt die Landesregierung das Ergebnis der Volksbefragung vom 12. Juni umzusetzen, die den „Flughafenentwicklungsplan“ gekippt hat. Gestern ist denn auch der Verwaltungsrat der ABD geschlossen zurückgetreten.
Die Bürgerinnen und Bürger, die am 12. Juni mit „Nein!“ gestimmt haben, haben aber auch für die maximale Reduzierung des Flugbetriebs gestimmt, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Diese Ziele können aber nur garantiert werden, wenn das Land die Zuständigkeit über die Nutzung des Flughafengeländes und der Aktivitäten wahrt, die sie sich darauf abspielen. Dies ist dank der neuen staatlichen Voraussetzungen möglich: Ein Dekret des Staatspräsidenten, die Nr. 201/2015, am 2. Januar 2016 in Kraft getreten, überträgt dem Land den Flughafen.
Zur Wahrnehmung seiner Möglichkeiten muss das Land ein Gesetz erlassen, das in aller Klarheit die eigenen Zuständigkeiten festlegt. Außerdem ist den Mitarbeitern von ABD eine Zukunft zu garantieren.
Aus diesem Grund hat die Grüne Fraktion folgendes hinterlegt:
Einen Landesgesetzentwurf, „Bestimmungen über den Flughafen Bozen“, der dem Land die Zuständigkeit gibt, die Führung des Flughafens zu übertragen. Diese Übertragung kann auch an Inhouse-Gesellschaften erfolgen (wie dies in Trient der Fall ist). Das Land kann den Betriebsplan und den Dienstvertrag genehmigen, alle Bereiche der Tätigkeit und der erbrachten Leistungen bestimmen und eine ständige Kontrolle ausüben. Überwachung. Eine wichtige Rolle kommt im Gesetzesentwurf auch den betroffenen Gemeinden und der Bezirksgemeinschaft zu, die über den Dienstvertrag und den Betriebsplan ihr Gutachten und das Einverständnis im Hinblick auf die Zeiten des Flugbetriebs geben müssen.
Eine Tagesordnung, die in dieser Woche im Landtag anlässlich der Bestimmungen zum Nachtragshaushalt behandelt wird, gilt dem Schutz der Mitarbeiter von ABD im Hinblick auf die verschiedenen Szenarien der Abtretung und Liquidierung.
Der Gesetzesentwurf und der entsprechende Beschlussantrag sollen nach dem Wunsch der Grünen Landtagsfraktion zu einer glimpflichen „Exitstrategie“ aus der verlustreichen Geschichte „Flughafen Bozen“ beitragen.
Bozen, 12. Juli 2016
Tagesordnung und Gesetzesentwurf:
 
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