Am 16. Jänner 2019 feiert Cristina Kury, langjährige Gemeinderätin in Meran und 1993-2018 Grüne Landtagsabgeordnete, ihren 70. Geburtstag. In einem Alter, in dem viele Personen längst in Rente entschwunden sind, beweist sie ungebrochenem Einsatz in Meran, wo sie ebenso diskret wie politisch effizient agiert.

Cristina Kury war die Politik nicht in die Wiege gelegt: Bis zum 40. Lebensjahr arbeitete sie als geschätzte Lehrerin an der Frauenoberschule Meran und bewies mit ihrem Partner Ivo Carli kulturelles Engagement. Die Neuausrichtung der Urania Meran nach 1978 war ihr Mitverdienst, die Initiative „Jugend und Musik“ ebenso wie der Erfolg des Filmclubs. Über das Feld von Bildung und Kultur stieß Kury in die Gemeindepolitik vor, in die sie 1990 eintrat: In einer Stadt mit wertvoller Architektur, die von Bauwut und Spekulation zunehmend bedroht war, ließ sie durch entschiedene Aktionen aufhorchen. Bereits damals ganz im spezifischen Kury-Stil: Mit chirurgisch präzisem Studium von Sachverhalten, mit genauer Überprüfung des gesetzlichen Rahmens, Check des politischen Umfelds und schließlich mit planvollen Aktionen, die von Anfragen über Bürgerdebatten bis zu gerichtlichen Eingaben reichten. Alles in ebenso scharfer wie verbindlicher Tonlage, in ebenso gefürchteten wie oft blitzschnellen Reaktionen.

Dank dieser Qualitäten wurde Kury 1993 von Alexander Langer für eine Landtagskandidatur auf der Liste der „Grünen“ angeheuert, die sie leichten Herzens annahm, da sie sich kaum Chancen ausrechnete. Zu ihrer Überraschung gewählt, arbeitete sich die Neo-Abgeordnete in die bislang fremde Landtagsarbeit zügig ein, wobei ihr nach dem Suizid von Langer 1995 erhöhte Verantwortung zufiel, neben Alessandra Zendron, mit der sich die Zusammenarbeit nicht konfliktfrei gestaltete.

Im Landtag bearbeitete Christl Kury ein breites Feld, in dem sie sich vorab in Sachen Raumordnung und Energie allseits anerkannte Kompetenz erwarb. Ihre Debatten mit LR Michl Laimer und LH Durnwalder waren in ihrer Schärfe und argumentativen Brillanz Sternstunden des Südtiroler Parlamentarismus. Über den Landtag hinaus bauten viele Bürgerinitiativen und Bürgeranliegen auf Kury-Assistenz, die ebenso diskret wie wirkungsvoll erfolgte. Als sie nach 15 Jahren 2008 aus dem Landtag auf eigenen Wunsch ausschied, wurde dies von Anhängern und Gegnern gleichermaßen bedauert.

Kury widmete sich nur kurzfristig Reisen und Klavierspiel, sondern stieg alsbald wieder in die Meraner Gemeindepolitik ein: bereits 2010 ließ sie als BM-Kandidatin mit einem Achtungserfolg gegen ihren SVP-Konkurrenten Günther Januth aufhorchen, 2015 folgte dann mit dem Bündnis der Liste Rösch-Grüne ein strategischer Coup, an dem Cristina Kury wesentlichen Anteil hatte. Als wichtige Navigatorin der Koalition Liste Rösch-Grüne-SVP leistet Kury nach wie vor einen zentralen Beitrag zur Politik in Südtirol.

Als unübertroffene Strategin und konzentriert auf Sachthemen war Cristina Kury die Parteiarbeit kein Herzensanliegen, sie lieferte aber immer wieder wichtige Impulse zur Entwicklung der Grünen. Ihr Beitrag zu einer ökosozialen und demokratischen Ausrichtung Südtirols wird Bestand haben, ebenso die Dankbarkeit der Grünen für „ihre“ Grand Dame, der unsere herzliche Gratulation zum runden Geburtstag zugeht.

BESCHLUSSANTRAG

Mit Beschluss Nr. 307/2018 hat die Landesregierung die Kriterien für die Zuweisung von Heimplätzen für Studierende, die eine Universität in Südtirol besuchen, festgelegt und als  Zuweisungskriterium die chronologische Reihenfolge bestätigt: Wer zuerst einen Antrag stellt, erhält zuerst einen Platz, bis alle verfügbaren Plätze zugewiesen sind (Erstsemester haben Vortritt). Andere Kriterien wie zum Beispiel die wirtschaftlichen Verhältnisse werden hingegen nicht berücksichtigt.

An den anderen europäischen Universitäten gelten unterschiedliche Regeln.

  • In den österreichischen Studentenwohnheimen kommen zum Beispiel folgende Kriterien zur Anwendung: die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der Studienerfolg und die Entfernung der Universität vom Wohnsitz der Studierenden.
  • Ähnlich sieht die Lage an den italienischen Universitäten aus. Im Trentino gelten beispielsweise folgende Kriterien: die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Zusammensetzung des Haushaltes, der Studienerfolg (Letzterer erst ab dem zweiten Studienjahr).

Die chronologische Reihenfolge der Anträge wird hingegen unseres Wissens an keiner Universität, außer an der Freien Universität Bozen, als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen.

Studentenwohnheime werden mit öffentlichen Geldern gebaut und instand gehalten; dabei ist das vorrangige Ziel jenes, verdienstvollen Studierenden gleiche Chancen anzubieten, auch wenn sie aus ärmeren Verhältnissen stammen. Insbesondere in Zeiten einer schwerwiegenden Wirtschaftskrise wie jener, die wir derzeit erleben, ist es nicht mehr haltbar, bei der Unterstützung von Studierenden das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit außer Acht zu lassen.

Am 27. November 2012 debattierte der Landtag über dieses Thema und genehmigte einen Beschlussantrag, der die Landesregierung dazu verpflichtete, solche Kriterien einzuführen, falls mehr Anträge gestellt werden als Heimplätze zur Verfügung stehen.

Seitdem hat sich jedoch nichts geändert, ganz im Gegenteil: Auch für das Studienjahr 2018/2019 wurde das chronologische Kriterium bestätigt, obwohl beispielsweise im Jahr 2018 die Nachfrage das Angebot tatsächlich überstieg: Allein in Bozen bewarben sich 839 Studierende um nur 520 verfügbare Heimplätze. In Brixen und Bruneck gab es doppelt so viele Anträge wie verfügbare Heimplätze.

Abschließend muss berücksichtigt werden, dass neuerdings entschieden wurde, als Kriterium für die Vergabe von Studienbeihilfen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller zu berücksichtigen: Zu diesem Zweck muss die EEVE-Erklärung vorgelegt werden. Sobald dies auch umgesetzt wird – das hätte eigentlich bereits ab dem Studienjahr 2017-2018 geschehen sollen – lassen sich die anhand der EEVE-Erklärung festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Weiteres auch als Kriterium für den Zugang zu den Heimplätzen heranziehen. Durch die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse könnte im Hochschulbereich außerdem ein weiterer Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit gesetzt werden, indem gestaffelte Mietpreise für Heimplätze vorgesehen werden. Die Miete beträgt zurzeit 300 Euro pro Zimmer und 230 Euro für ein Bett im Doppelzimmer. Diese Mietpreise gelten einheitlich für alle Studierenden. Gerecht wäre es, wenn wohlhabendere Studentinnen und Studenten mehr zahlen müssten als ihre einkommenschwächeren Kolleginnen und Kollegen

Deshalb verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

ab dem Studienjahr, in dem für den Bezug von Studienbeihilfen die Vorlage der EEVE-Erklärung vorgesehen ist,

  1. auch die „Kriterien für die Benutzung der Wohnmöglichkeiten im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung“ dahingehend abzuändern, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Studierenden als Hauptkriterium für die Zuweisung von Heimplätzen im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung eingeführt werden;
  2. das Einreichdatum nur mehr als Ausschlussgrund zu berücksichtigen, falls das Ansuchen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird;
  3. je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden gestaffelte Mietpreise für Zimmer bzw. Heimplätze anzuwenden.

Bozen, 10.01.2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Mittellose, auf sich gestellte Menschen, welche Not, Hunger, Krieg und Aussichtslosigkeit aus ihrer Heimat vertrieben haben, auf der Straße erfrieren zu lassen, hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern ist Zeugnis der Gleichgültigkeit immer größer werdender Teile unserer Gesellschaft.

“Das sogenannte Sicherheits-Dekret von Salvini verstößt gegen die Prinzipien der italienischen Verfassung, die Europäischen Union und die Menschenrechte. Es ist ein eindeutiger Beweis für die autoritäre und xenophobe Richtung, in die sich die italienische Regierung bewegt und deren treibende Kraft nun auch in Südtirol in der Landesregierung sitzt, “ so Hannah Lazzaretti, Aktivistin der young greens southtyrol, die am 8.1. mit vielen anderen vor dem Rathausplatz in Bozen gegen das Gesetz demonstriert hat. Am Dienstag fand eine Kundgebung gegen das “Decreto sicurezza” statt, an der auch wir young greens southtyrol teilgenommen haben. Über zwei Dutzend italienischer Gemeinden haben dieses Gesetz inzwischen öffentlich angeprangert und werden es nicht anwenden, um Menschen in Not und vor allem Obdachlose nicht unbekümmert brutaler Ausbeutung und organisierter Kriminalität auszuliefern. Aufgrund dieses Gesetzes können über Nacht Menschen jeglichen rechtlichen Status verlieren, das heißt kein Recht auf Ausweis, Arbeitsgenehmigung und staatliche Grundleistungen wie Gesundheitsversorgung, Schule und Kindergärten.
Es ist ein Zeichen von Menschlichkeit und Zivilcourage, dass sich mehr und mehr Bürgermeister*innen dem Gesetz widersetzen. Wir freuen uns sehr darüber, dass auch Meran den Weg des Widerstandes gewählt hat und hoffen, dass sich bald auch andere Städte Südtirols, vorneweg Bozen, anschließen werden.
“Mittellose, auf sich gestellte Menschen, welche Not, Hunger, Krieg und Aussichtslosigkeit aus ihrer Heimat vertrieben haben, auf der Straße erfrieren zu lassen, hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern ist Zeugnis der Gleichgültigkeit immer größer werdender Teile unserer Gesellschaft,” so Hannah Lazzaretti weiter. Ein Staat der die Schwächsten im Stich lässt, kann sich nicht sozial nennen, ein Staat der die Menschenrechte außer Acht lässt, ist nicht demokratisch im modernen Sinne des Wortes. Jeder offene, solidarische Mensch, dem Demokratie, Gerechtigkeit und die Menschenrechte am Herzen liegen, kann nicht reinen Gewissens bei solchem Unrecht zusehen.
Das faschistische Relief auf dem Gerichtsplatz in Bozen ist durch ein Zitat von Hannah Arendt verdeckt: „keiner hat das Recht zu gehorchen“, in Situationen wie diesen, wenn die Würde des Menschen zutiefst verletzt wird, ist es Pflicht sich zu widersetzen.

young greens southtyrol

Weihnachten, Winterwende: Die Zeit, in der so wenig grün ist. Ein guter Moment, um über Grün nachzudenken.
Grün, im Deutschen, kommt vom Althochdeutschen gruoen, das bedeutet Wachsen, sprießen. Das ital. Verde stammt vom indoeuropäischen *ghvar: strahlen.
Im Christentum steht Grün für die Osterfarbe, die Farbe der Auferstehung. Im Islam gilt Grün als die heilige Farbe, die Lieblingsfarbe des Propheten, die rare Farbe in der Wüste ist wertvoll und teuer.
In China steht Grün für das Leben, den Frühling, den Osten. Grün ist das weibliche Prinzip.
Grün ist die Farbe der Chirurgen (weil man das Blut auf grün nicht so gut sieht). Grün ist die Farbe des Militärs. Die grüne Flasche schützt den Wein. Die Esperantoflagge ist grün. Grün ist das Paradies. Grün ist auch das Gift.
Weihnachten, Winterwende ist auch die Zeit, in der so wenig Licht ist. Denken wir also auch an das Licht.
Das Licht der Sonne ist die Grundlage der Photosynthese, diesem wundervollen Vorgang der Natur, bei dem die Blätter der Pflanzen das Wasser und das Ausscheideprodukt unserer Atmung, das Kohlendioxid unter Lichteinwirkung zu Sauerstoff und Stärke verwandeln.
Eine große Buche produziert sozusagen aus dem Nichts den Sauerstoff für 20 Menschen!
Deshalb kämpfen wir Grünen für Bäume. Das Schöne aber ist, dass die Photosynthese im grünen Farbstoff der Blätter stattfindet. Es ist das Chlorophyllkörperchen, das diesen Prozess verwirklicht.
Wir sind grün wie das Chlorophyll. Und so schön ist es, wie das Blattgrün Ermöglicher zu sein für Neues und Nährendes. Stoßen wir also an, beim Jahreswechsel, auf das Licht, auf das Grün, auf das Leben!

Brigitte Foppa, 18.12.2018

In Meran sind die Verhandlungen über die Zukunft des Ex-Bersaglio-Gebäudes an ethnischen Machtspielchen, finanziellen Interessen und einer Kompromisspolitik gescheitert.

In Meran droht gerade eines der wichtigsten kultur- jugend aber auch gesellschaftspolitischen Projekte – nämlich Erweiterung, Entfaltung und Umzug des ost west clubs ins Ex-Bersaglio zu scheitern. Wir als young greens southtyrol wollen, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden: für den Klub, für die Stadt und für das Gebäude selbst, das schon länger vor sich hin bröckelt. Diesen Freitag um 17:30 laden wir zu einem offenen Treffen in Meran ein, um auch darüber zu diskutieren. Jugendkultur ist nicht nur feiern, so stand es in unserem YG Programm und dazu stehen wir auch heute. Der ost west club ist mehr als ein Ort der Zerstreuung, an dem Konzerte abgehalten werden. Er hebt sich ab von den Lokalen, in denen Musik und Kultur auf dieselbe Weise “konsumiert” werden wie Getränke, denn dieser Klub bietet Raum für gesellschaftlichen Diskurs und Gestaltung.

Doch woran scheitert nun dieses interethnische Bersaglio – Projekt: ein gemeinsames Haus für den ost west club, die Associazione Sportiva Merano (ASM) und für der Sportclub Meran (SCM)? Gerade an diesen. Das Bersaglio Gebäude wurde dem Sportclub Meran unter der Ära Durnwalder geschenkt mit einer Klausel, dem italienischen Sportclub sei ein angemessener Anteil zur Verfügung zu stellen. Der SCM ist davon überzeugt, er sei dieser Klausel anhand eines 90 jährigen Nutzungsangebotes gerecht geworden. Doch was schon kompliziert ist, wird gerne noch komplizierter: Stimmen munkeln Durnwalder habe in alter Monarchen-Manier dem italienischen Sportclub mündlicfh 30% Eigentum zugesagt, im Schenkungsvertrag an den SCM steht davon nichts. Einige Jahre ist das nun schon her, dass hier auf Landesebene unklare und tendenziell sprachgruppen-diskriminierende Verhältnisse geschaffen worden sind.

In dieser verzwickten Situation hat die Gemeinde Meran versucht zu vermitteln. Das Gebäude, wie gesagt, gehört dem Sportclub. Die Verträge wurden vom Land gemacht. Hätte die Möglichkeit bestanden über die ASM hinweg Tatsachen zu schaffen? Und hätte man es wirklich in Kauf nehmen sollen, dass es dann zu einem Rechtsstreit gekommen wäre, weil die Deutschen, banal gesagt, mehr abbekommen haben, als die ItalienerInnen? Und Frage am Rande: ist es der ASM eigentlich erst jetzt aufgefallen, dass sie beim Schenkungsvertrag “gedurnwaldert” geworden ist? Und warum kann der SCM dem ASM eigentlich nicht ein besseres Angebot machen, wenn doch bei Einigung alles laufen würde?

Momentan liegen jetzt also 1, 5 Millionen Euro, die die Gemeinde Meran für das Projekt klar gemacht hatte, auf Eis. Alle Beteiligten steigen als VerliererInnen aus. Es ist bezeichnend, dass gerade das Projekt, das ein Vorzeigeprojekt für das “friedliche Zusammenleben, das allen Vorteile bringt” sein hätte sollen, von genau dieser ethnischen Logik wieder eingeholt wurde.

Für die young greens southtyrol, Olivia Kieser, Meran

Die EU hat das geplante Gesetz für das Verbot von Einweg-Plastik ausgehandelt. In zwei Jahren sollen endlich Strohhalme, Wattestäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr aus den Regalen der Geschäfte weitgehend verschwunden sein. Verboten sollen Produkte werden, für die es bereits plastikfreie Alternativen gibt.

Dieses Vorhaben begrüßen wir Grüne sehr. Nicht nur wird dadurch der Kohlendioxidausstoß verringert, auch sollen durch diese Regelung Umweltschäden in Milliardenhöhe vorgebeugt werden.

Unsere Ozeane sind durch Tonnen von Plastikmüll verseucht, es ist höchste Zeit, hier etwas zu unternehmen. Denn Plastik durchdringt letztlich unser ganzes Leben und findet den Weg auch in unser Essen. ForscherInnen haben kürzlich Mikroplastik sogar in menschlichen Stuhlproben gefunden.

Auch wenn dieses Gesetz einen wichtigen ersten Schritt darstellt, dürfen wir uns damit nicht zufrieden geben. Plastik wird weiterhin allgegenwärtig sein – und der Industrie bleiben große Schlupflöcher, die sie mit Sicherheit ausnutzen wird. Hier wird die EU zeigen müssen, wie ernst sie es meint.

Dieses Verbot ist also als erster Schritt in die richtige Richtung einer langen Reise zu betrachten. Südtirol wird sich ebenfalls auf die Reise machen müssen.

BESCHLUSSANTRAG

Seit einigen Jahren sind Großraubwildtiere infolge ihrer erneuten Ausbreitung im gesamten Alpenraum auch in Südtirol unterwegs. Es handelt sich dabei um eine europaweite Erscheinung, die allerorts Angst und Besorgnis auslöst, die aber weitgehend vorhersehbar ist. Deshalb ist es möglich und sinnvoll Vorbeugungs- und Managementpläne zu beschließen. Großraubwildtiere sind gemäß europäischer und italienischer Gesetzgebung geschützte Arten.

DER BÄR
Im Text des Berner Übereinkommens vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, das von Italien mit dem
Gesetz vom 5. August 1981, Nr. 503 ratifiziert wurde, ist der Bär im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt.

In der europäischen Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, 22.7.92) ist der Bär im Anhang IV angeführt (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse).

Ausnahmen sind einzig bei Tieren vorgesehen, die schwere Schäden anrichten bzw. deren Entfernung aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Der Bär ist zudem im Anhang II, welcher die Ausweisung besonderer Schutzgebiete vorsieht, angeführt.

In Italien wurde die besagte Richtlinie mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 357/1997 umgesetzt. Das Rahmengesetz Nr. 157/1992 betreffend die Wildhege führt außerdem den Bär unter den besonders geschützten Tierarten an und sieht für dessen Tötung strafrechtliche Sanktionen vor.

DER WOLF
Im Berner Übereinkommen ist der Wolf im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt: Es ist ein besonderer Schutz vorgesehen und vor allem sind der Fang, die Tötung und die Haltung dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In der europäischen Habitat-Richtlinie ist der Wolf im Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) und im Anhang IV (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse) angeführt: Dabei sind der Fang, die Tötung, die Störung, die Haltung, der Transport und der Austausch dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In Italien führt das Gesetz vom 11. Februar 1992, Nr. 157, betreffend die Wildhege den Wolf unter den besonders geschützten Tierarten an (Artikel 2 Absatz 1). Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 8. September 1997, Nr. 357 setzt die HabitatRichtlinie um und führt den Wolf in Anhang D an, d.h. unter den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Laut italienischer Gesetzgebung erfordern die Tötung und der Fang dieser Art die Genehmigung des Umweltministeriums nach Einholen der Stellungnahme der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA), sofern sie nur gelegentlich bzw. unter besonderen Umständen erfolgen (z.B. bei Wölfen die aufgrund ihres Prädationsdrucks auf das Vieh in besonderen Gebieten oder Situationen als problematisch gelten) und der „gute Erhaltungszustand“ gesichert ist sowie falls nachgewiesen wird, dass vor der Entnahme präventive und alternative Maßnahmen korrekt und skrupulös angewandt wurden.

Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen zum Schutz des Großraubwildes liegt die Hauptaufgabe der autonomen Regionen und Provinzen darin, die Koexistenz zwischen diesen Tieren und der
Bevölkerung zu gewährleisten, vor allem aber alle anderen Nutztierarten, die leichte Beute dieser Raubtiere sind, zu schützen.

Die Erfahrungen anderer europäischer Länder lehren uns, dass dies möglich ist, obwohl die lange Abwesenheit des Großraubwildes in Gebieten wie unserem eine Reihe an Problemen aufwirft, etwa die Rückkehr zu einer angemessenen Kultur im Umgang mit diesen Tierarten, den Schutz von Menschen und Tieren sowie den Ersatz etwaiger Schäden. In ganz Europa, wo diese Tierarten
vorhanden sind (es gibt auch einen Aktionsplan des Europarates), sehen die Managementpläne insbesondere die Eindämmung der Auswirkungen der Raubtiere auf die menschlichen Tätigkeiten durch vier Maßnahmen vor: Schadensprävention, Schadensersatz, Unterstützung für die Züchter und Managementmaßnahmen.

Grundlegend ist also eine umfassende Strategie zur Prävention, Information und Handhabung dieses Phänomens erforderlich, und zwar nicht nur in Notsituationen; das Großraubwild ist nämlich zweifellos im Hinblick auf unseren natürlichen Lebensraum samt den damit verbundenen ökologischen Aspekten sowie auf den Tourismus und somit die gesamte Wirtschaft von Interesse für
unser Land.

Seit 2015 hat sich in Südtirol gelegentlich eine eigene Arbeitsgruppe versammelt, die allerdings nie offiziell eingerichtet wurde und an der sich Landesbeamte sowie Vertreter der potenziell „Geschädigten“ ehrenamtlich beteiligen. In der letzten Sitzung, die im Dezember 2018 stattgefunden hat (und die auch die einzige dieses Jahres war), war die Gruppe breiter und ausgewogener zusammengesetzt: Neben den Vertretern der Landesämter wurden auch Vertreter und Vertreterinnen vom Verband der Südtiroler Kleintierzüchter, vom Landesjagdverband, von HGV, Alpenverein, Gemeindenverband, Bauernbund (einschließlich einzelner betroffenen Landwirte und Landwirtinnen), des Naturparks Stilfserjoch, des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz, des Naturkundemuseums, des Instituts für Regionalentwicklung der EURAC, des Imkerbundes sowie des Sanitätsbetriebes dazu eingeladen. Eine zweifellos sehr positive Zusammensetzung, deren Beibehaltung aber für die Zukunft nicht gesichert ist, zumal diese Gruppe nicht offiziell eingesetzt wurde.

Aus diesem Grunde
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. binnen sechs Monaten ab Genehmigung dieses Beschlussantrages in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Südtiroler Naturparks, des Naturparks Stilfser Joch und den Bezugspersonen der anderen alpinen Regionen einen Managementplan für Großraubtiere auszuarbeiten. Dabei sind auch die Stellungnahmen der Südtiroler Umweltverbände und von mindestens einer wissenschaftlichen Fachperson, wie zum Beispiel einer Theriologin/einem Theriologen, die/der auf Großraubtiere spezialisiert ist, einzuholen. Dieser Managementplan, der in einer für alle interessierten Abgeordneten offenen Anhörung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages vorzustellen ist, soll die Rückkehr der Großraubtiere zum Thema haben und das Ziel verfolgen, die betroffene Bevölkerung durch ein mitgetragenes Projekt und durch gemeinsame Aktionen zu informieren und miteinzubeziehen.
  2. Einen „Beirat für Großraubwild“ einzusetzen, der systematisch alle Aspekte im Zusammenhang mit der Rückkehr dieser Tiere im Landesgebiet abdecken soll, und neben den Vertretern der Landesverwaltung und der betroffenen Akteure, Vereinigungen und Gebiete auch einen oder mehrere Vertreter der Wissenschaft, zum Beispiel auf Großraubwild spezialisierte Theriologen, in diesen Beirat zu entsenden. Dieser Beirat, der die Landesverwaltung beratend unterstützen wird, soll ein Arbeitsprogramm ausarbeiten, das alle Aspekte der Rückkehr der großen Raubtiere im Landesgebiet Südtirol berücksichtigt.

Bozen, 20 Dezember 2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 902 vom 11.09.2018 wurde das Prinzip „Integration durch Leistung“ im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen seitens Drittstaatsangehöriger festgeschrieben. In der öffentlichen Debatte hierzu hat der zuständige Landesrat immer wieder betont, dass ihm auch von „Fachleuten“ die Notwendigkeit eines gewissen „Zwangs“ angeraten worden sei und dass es vielerlei Probleme mit nicht-integrationswilligen MigrantInnen gebe, die durch diesen Schritt behoben werden könnten. Insbesondere wurde auf das Problem der Schulverweigerung verwiesen. Auf unsere Nachfragen hin, wie viele es denn solche Fälle gebe, gab es keine konkreten Auskünfte.

Wir gehen davon aus, dass im Vorfeld dieses Beschlusses eine Erhebung der Sachlage erfolgt sein dürfte und richten daher folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

Wie viele Fälle von Schulverweigerung seitens Familien von Drittstaatsangehörigen gab es 2017 (oder 2016, falls keine Auskunft zu 2017 möglich) in Südtirol?

Bozen, 19.12.2018

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Von PendlerInnen erfahren wir, dass die sehr notwendige und sinnvolle Verbindung zwischen Bozen und Meran mit Linienführung über die Gemeinden Lana, Tscherms und Marling seit der jüngsten Fahrplanänderung nicht mehr über das Krankenhaus Bozen und Gries geführt wird. Stattdessen verkehren alle Busse dieser Linienführung nur mehr über die Drususallee. Sowohl für die PendlerInnen, die in Gries arbeiten, als auch für die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen das Krankenhaus aufsuchen müssen, dort arbeiten oder die “Claudiana” besuchen, stellt dies eine unzumutbare Verschlechterung dar. Es gibt praktisch keine direkte Verbindung mehr zwischen den oben genannten Gemeinden und dem Landeskrankenhaus Bozen.

Wer in Moritzing aussteigt, muss die Meranerstraße queren, ohne Zebrastreifen noch Gehsteige. Die Änderung der Linienführung bringt somit Menschen in Gefahr, wenn sie zu einer gewissen Uhrzeit das Krankenhaus und/oder ihren Arbeitsplatz dort oder in Gries erreichen wollen. Auch abends kann man über Gries und das Krankenhaus nicht mehr direkt in die oben genannten Gemeinden gelangen wie dies bisher der Fall war.

Die Verbindung über die Gemeinden Lana, Tscherms und Marling und die direkte Anbindung derselben an die Landeshauptstadt und das Landeskrankenhaus war eine der großen Errungenschaften der letzten Jahre. Nun wurde sie mit einem Schlag zunichte gemacht.

 Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Warum wurde die neue Linienführung im genannten Sinne beschlossen?
  2. Wird hier Abhilfe geschaffen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchem Vorhaben?
  3. Wenn nein? Warum nicht? Befürchtet man nicht eine Zunahme des privaten Verkehrs?

Bozen, 19.12.2018

L.-Abg. Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Die Grünen von Leifers legen eine Tagesordnung vor, die heute Abend im Leiferer Gemeinderat behandelt wird. Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt das Vorhaben der Grünen Gemeinderatsfraktion von Leifers.

Die Gemeinde Leifers hat die Prozedur eingeleitet um den Landschaftsplan der Gemeinde abzuändern und somit die Möglichkeit einer Verlängerung der Flughafenpiste zu verhindern. Diese Prozedur ist im Raumordnungsgesetz der Provinz Bozen vorgesehen und beinhalten unter anderem folgende Vorgehensweise: die Veröffentlichung, die Sammlung von Einwänden, die Analyse der vorgelegten Vorschläge der zuständigen Landesämter sowie der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung bis hin zur Entscheidung der Landesregierung.
Gestern hat jedoch die Landesregierung in aller Eile den Vorschlag der Gemeinde Leifers zurückgewiesen, ohne dass besagte Vorgehensweise stattgefunden hätte. Die Landesregierung hat den Vorschlag als „unzulässig“ abgewiesen, offensichtlich aufgrund eines Gutachtens des Rechtsamts. So eine „präventive Zurückweisung“ ist vom Gesetz in dieser Form nicht vorgesehen und steht im Gegensatz zu den Normen des Raumordnungsgesetzes, indem es einer Gemeinde das gute Recht verweigert, einen Vorschlag auszuarbeiten und diesen der vorgesehenen Prozedur zu unterziehen.
Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt diesen Beschlussantrag, eingebracht von der Grünen Liste Leifers, ausdrücklich und erhofft sich, dass er angenommen wird. Die Gemeinde Leifers muss in ihrem Kampf für die Respektierung des Volkswillens, welcher im Referendum 2016 zum Ausdruck kam, unterstützt werden. 70% der Bevölkerung haben damals jeglichem Ausbau des Flughafens ein eindeutiges nein erteilt.

Für die Grünen im Gemeinderat von Leifers
Giorgio Zanvettor

Für die Grüne Landtagsfraktion
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Im Anhang die besagte Tagesordnung.