ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE

Die Rede ist nicht von dem auf RAI-Südtirol stets hoch gehaltenen Liedgut der Sechziger, sondern von einem kürzlich in den Gemeinden Rodeneck und Natz-Schabs in stark besuchten Bürgerversammlungen vorgestellten Projekt. Nach einer von den Gemeinden angeregten Studie könnte vom Hochplateau Natz aus eine Hängebrücke nach Rodeneck geführt werden. Auf 800 bis 900 m Länge in mehreren 100 Metern Höhe könnte die landschaftlich hochwertige Rienzschlucht überquert werden, auf einer Verbindung, die kleine logistische Vorteile böte, vor allem aber lustvolle Schaudergefühle, die aber als „Gesamterlebnis“ gelten würden. Nach der vorgestellten Studie wäre mit ca. 110.000 bis 130.000 zahlenden Besuchern im Jahr zu rechnen, die Kosten würden auf 5-6 Mio. € geschätzt. Die Vorstellung, flankiert von den Bürgermeistern, einem technischen Büro und Tourismusvertretern, fand großes Interesse, aber auch kritische Stimmen. Befürchtet wurden starkes Verkehrsaufkommen, Parkplatzprobleme und landschaftliche Eingriffe. Angesichts des absehbaren Instagram-Effekts wurde auch vermutet, dass das Besucheraufkommen sehr viel stärker sein könne.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Liegt der Landesregierung bzw. den zuständigen Ämtern bereits eine Vorstudie vor?
  2. Sind konkrete Förderungen des Hängebrücken-Projekts denkbar?
  3. Handelt es sich bei der Rienzschlucht nicht um ein Landschaftsschutzgebiet, die allfällige Eingriffe wie eine Hängebrücke ausschließt?

Bozen, 17.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Ennesimo rinvio della legge dei Verdi sulla limitazione dell’attività aerea. La maggioranza attende gli „incontri coi privati“. Ma servono regole chiare e trasparenti. Serve una legge provinciale.

Questa mattina, su proposta della Svp, la IV Commissione legislativa del Consiglio provinciale ha rinviato ancora una volta la trattazione del disegno di legge del gruppo Verde sull’aeroporto di Bolzano. E‘ l’ultimo rinvio concesso dal regolamento del Consiglio: nella prossima seduta del 23 luglio la legge dovrà essere trattata, o verrà comunque iscritta all’ordine del giorno del Consiglio.
Questo prendere tempo non ci convince e ne abbiamo chiesto le ragioni ai colleghi della Svp. Ci hanno risposto che sono in corso consultazioni interne al partito, che è stato formato un „gruppo di lavoro“ e che presto ci sarà un incontro „con i privati che hanno vinto la gara“. Il tutto dovrebbe concludersi entro fine giugno.
Ci fa piacere che con la presentazione del nostro disegno di legge si sia fermato l’iter di „privatizzazione“ dell’aeroporto, che avrebbe consentito ai privati quel „potenziamento“ (con allungamento della pista) bocciato dal referendum del 2016. E ci fa piacere che i rappresentanti Svp in commissione abbiano riconosciuto la validità dei due pilastri della nostra proposta:

1. Che la Provincia deve fare una legge per limitare con precisione l’attività aerea dell’aeroporto di Bolzano.
2. Che la Provincia deve attivarsi subito per acquisire la proprietà della infrastruttura (l’aeroporto di Trento è stato provincializzato da anni!)
A questo punto ci saremmo aspettati un confronto per arrivare a una proposta condivisa, magari modificando il nostro testo, oppure con una proposta da parte della giunta.
Nessuna delle due cose è finora accaduta. Mentre la nostra proposta resta „parcheggiata“ in commissione, ci viene comunicato che la Svp attende un „confronto con i privati“. Per arrivare a cosa?
E‘ una procedura molto poco trasparente. Di questi incontri non si sa nulla, non si sa che cosa voglia fare la Svp, cosa voglia fare la Giunta, cosa rispondono i „privati“.
Noi siamo convinti che in uno Stato di diritto per regolare una materia come il traffico aereo sul proprio territorio una Provincia autonoma approva una legge, l’unico strumento certo e trasparente. Qualsiasi altra cosa (impegni, dichiarazioni, o simili) si muove nell’oscurità di incontri chiusi e il risultato non dà nessuna garanzia e può essere modificato in ogni momento.
Invitiamo dunque Svp e Giunta provinciale a uscire dalle trattative segrete e lavorare con noi a una proposta di legge condivisa che rispetti il referendum del 2016. Noi siamo pronti e disponibili. L’appuntamento è al 23 luglio.

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

DOCUMENTAZIONE:
DISEGNO DI LEGGE n. 6 del 2019, „Tutela del clima, limitazione del traffico aereo e trasferimento alla Provincia dell’aeroporto di Bolzano“: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555606.pdf
RELAZIONE ALLA LEGGE: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555607.pdf

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Gemeinde Deutschnofen sieht das Tourismusentwicklungskonzept in der aktuell genehmigten Fassung einen Campingplatz von 150 Stellplätzen vor. Laut dem Beschluss des Gemeindeausschusses in der Sitzung vom 20.05.2019 soll nun der Bauleitplan entsprechend abgeändert werden. Auf den Wiesen am Neuköchlhof, im Eigentum von Pardeller Karl soll eine „Zone für touristische Einrichtungen  – Campingplätze – C“ ausgewiesen werden.

Die Wiese liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnzone und ist landschaftlich sehr schön gelegen. Vor allem aber ist hervorzuheben, dass sich bereits vor Jahren gegen ein analoges Projekt großer Widerstand in der Bevölkerung geregt hat und dieses erst nach dem Sammeln von 500 Unterschriften abgewendet werden konnte. Nun taucht es wieder auf und kurz bevor BM Gallmetzer abtritt, veranlasst er die Ausweisung der Zone – ohne die Bevölkerung vorher eingebunden zu haben (kurz vor dem Datum der Beschlussfassung gab es eine Bürgerversammlung, auf der kein Wort zum Campingplatz gefallen ist).  Eine eindrucksvolle Geste, die sich nur schwer erklären lässt.

Die Beschlussfassung fällt in die Zeit, in der noch das „alte“ Raumordnungsgesetz Nr. 13, vom 11. August 1997 gültig ist, dabei aber das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ (Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9) verabschiedet aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Aus dieser Übergangszeit ergibt sich eine Reihe von Fragen, die sich am Projekt des Campingplatzes in Deutschnofen konkretisieren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie werden Verfahren, die nach dem 10. Juli 2018 eingeleitet wurden, in den nächsten Monaten abgewickelt? Nach dem alten Gesetz oder nach dem neuen? Was passiert nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit bereits angelaufenen Verfahren?

2. Bereits bei Verabschiedung des Landesgesetzes 9/2018 hieß es, dass das Inkrafttreten bis 2021 verzögert werden könne. Wie ist hierzu der Stand der Dinge? Geht die Landesregierung davon aus, dass das Gesetz wie vorgesehen mit 1.1.2020 in Kraft treten wird?

3. Sind die Verfahren zur Abänderung des Bauleitplanes und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen nach dem 10. Juli 2018 angestiegen? Wir bitten um die Auflistung dieser Verfahren
a) im Zeitraum 10.7.2017 – 10.07.2018 und
b) im Zeitraum 10.7.2018 – 10.07.2019.

4. Ein sehr fraglicher Punkt ist der Planungsmehrwert, etwa für Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen. Laut Art. 19 des LG 9/2018 ist der Planungsmehrwert von 30% auf Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen dann zu entrichten, wenn sie außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Im Falle des geplanten Campingplatzes in Deutschnofen zeigt sich die Problematik:
• Wenn die Zone zum jetzigen Zeitpunkt ausgewiesen wird, muss kein Mehrwert entrichtet werden.
• Wenn die Zone nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgewiesen würde, wäre ein Planungsmehrwert zu entrichten, falls die Siedlungsgrenze jenseits der betroffenen Zone gezogen würde, oder aber nicht, wenn die Zone in das Siedlungsgebiet hineinfallen würde.

Frage: Stimmt unsere Interpretation?

5. Somit können diese Verfahren aus unserer Sicht derzeit nicht unbefangen abgewickelt werden. Die BürgermeisterInnen werden sich den Vorwurf anhören müssen, dass sie durch die Wahl des Zeitpunktes der Umwidmungen (vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes) oder durch die Ziehung der Siedlungsgrenze (diesseits oder jenseits der betroffenen Flächen) Spekulationen zulassen oder sogar fördern. Es stellt sich aber auch die Frage nach der finanziellen Verantwortung für eine auf diese Weise der öffentlichen Hand entgangenen Einnahme. Wenn etwa das Verfahren in Deutschnofen nach dem neuen Gesetz abgewickelt würde und die Zone außerhalb der Siedlungsgrenze zu liegen käme, wäre der Gemeinde Deutschnofen ein Planungsmehrwert von 30% zu entrichten. Andernfalls entgeht der Gemeinde diese Summe.

Frage mit Bitte um Rechtsauskunft: Kann ein/e BürgermeisterIn für ein solches Vorgehen etwa vom Rechnungshof belangt werden?

Bozen, 14.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG
Schweizer Forscher und Forscherinnen haben eine Liste problematischer Gifte in Schweizer Fließgewässern erstellt. Diese Pestizide, eingesetzt in der Landwirtschaft, werden unter anderem für einen rückläufigen Fischbestand in Gewässern mitverantwortlich gemacht. Die folgenden Pestizide wurden vom Schweizer Wasserforschungsinstitut Eawag als am problematischsten eingestuft:

1. Azoxystrobin
2. Chlorpyrifos
3. Cypermethrin
4. Diuron
5. Epiconazole
6. Metazachlor
7. Metribuzin
8. Nicosulfuron
9. S-Metolachlor
10. Terbuthylazin
11. Thiacloprid

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Werden diese elf Mittel auch bei uns eingesetzt?
2. Falls ja, gibt es Untersuchungen zu Rückständen dieser Gifte in Gewässern und bei Fischen?
3. Falls ja, wie sind diese Untersuchungen ausgefallen?
4. Falls keine Untersuchungen stattgefunden haben, warum nicht?

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vom Pustertal erreichen uns Bilder von Bahnböschungen neben den Zuggleisen entlang der Strecke Innichen-Vierschach, bei denen das Gras braun, vertrocknet und abgestorben ist (siehe Bild). Auf Nachfrage der Umweltschutzgruppe Olang wurde von der RFI bestätigt, dass neben den Gleisen in der Tat Herbizide eingesetzt werden – ohne dass der konkrete Namen des verwendeten Herbizids jedoch genannt wurde – um die Sicherheit zu gewährleisten sowie das Brandrisiko zu senken.
Doch gerade solche Böschungen sind vielfach besondere „Biotope“, weil es sich oft um extensive naturbelassene Grünstreifen handelt. Uns scheinen derartige Maßnahmen zur „Pflege“ von Böschungen heute schwerlich zeitgemäß. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob es für den Schutz der Zugstrecke nicht adäquatere Methoden gäbe, die weniger nach dem Prinzip „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ erfolgen.
Denn tatsächlich ist der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln an Bahnböschungen durch das Naturschutzgesetz vom 12. Mai 2010 (Artikel 19) verboten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Um welches Unkrautbekämpfungsmittel handelt es sich genau?
2. Inwiefern wird durch den Einsatz dieses Herbizids die Sicherheit auf der Zugstrecke gewährleistet?
3. Inwiefern mindert der Einsatz dieses Herbizids das Brandrisiko der Bahnböschungen?
4. Wird dieses (oder ähnliche) Unkrautbekämpfungsmittel trotz Verbot durch das Naturschutzgesetz an weiteren Bahnstrecken Südtirols eingesetzt?
5. Zu welchen Herbizid-freien Alternativen rät die Landesregierung?

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu.

Die Zeit ist reif für die mehrsprachige Schule als Zusatzangebot. Vorstellung des Grünen Gesetzentwurfs

Wieder geht ein Schuljahr zu Ende. Auch heuer war das Thema der Einschreibungen von Kindern und Jugendlichen der jeweils anderen Sprachgruppe in die deutschen bzw. italienischen Schulen und Kindergärten großes Thema, immer wieder auch politisch verzerrt und missbraucht. Ein anderer Ansatz, nämlich jener der mehrsprachigen Schulen als Zusatzangebot wurde jedoch weiterhin totgeschwiegen und tabuisiert. Dabei wünschen sich viele Familien, dass ihre Kinder gemeinsam mit den Kindern der jeweils anderen Sprachgruppe in der Klasse sitzen und das schulische Angebot nutzen können.

Es ist ein lang gereifter Grüner Vorschlag, mehrsprachige Abteilungen in den Schulen und Kindergärten als Zusatzangebot einzuführen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten wir dazu einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet. Er wurde von der Mehrheit SVP-PD abgelehnt, mit der Begründung, dass dies zu Unterschiedlichkeiten in der Wahl des Bildungsangebotes führen würde (?!). Francesco Palermo, damals Südtiroler Vertreter im Senat, hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf im römischen Parlament eingebracht.

Wir haben den Landesgesetzentwurf überarbeitet und wieder vorgelegt. Wie stellen wir uns das Ganze vor?

Die Einschreibung in zweisprachige Abteilungen basiert auf Freiwilligkeit und ersetzt nicht das bestehende Kindergarten- und Schulangebot. Dieses ist in jedem Fall gesichert. Eine mehrsprachige Abteilung bzw. Klasse wird eingerichtet, wenn die Anzahl der Kindergartenkinder bzw. der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang ausreicht, um Parallelklassen einzurichten und sich im Kindergarten pro Jahrgang mindestens 14 Kinder eines Jahrgangs und in der Schule mindestens 15 Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs in die entsprechende Abteilung bzw. Klasse einschreiben. In diesen Abteilungen bzw. Klassen setzt sich das Personal aus KindergärtnerInnen oder Lehrpersonen beider Sprachgruppen zusammen.

Der Fachunterricht erfolgt in einer der beiden Landessprachen Deutsch bzw. Italienisch. Um einen ausreichenden Fachwortschatz zu garantieren, wird die Sprache im Laufe der Schulkarriere gewechselt. Wann und wie oft dieser Wechsel stattfindet, wird von den autonomen Schulen festgelegt. In den Bewertungsbögen der Schülerinnen und Schüler wird vermerkt, in welcher Sprache der Unterricht jeweils stattgefunden hat.

In der Unterstufe kann auch ein jahrgangsübergreifendes mehrsprachiges Angebot entwickelt werden, in der Oberstufe und den Landesberufsschulen kann der mehrsprachige Schwerpunkt auch in einzelnen Modulangeboten erfolgen.

Es braucht natürlich zusätzliche Aus- und Weiterbildungsangebote für das Personal in mehrsprachigen Abteilungen, damit sich dieses auf die neue schulische Situation vorbereiten und in ständigem Austausch bleiben kann.

Dies in Kürze zusammengefasst der Inhalt des Landesgesetzentwurfs Nr. 2/XVI.
Er wird in der nächsten Sitzung des 1. Gesetzgebungsausschusses behandelt werden und wir hoffen darauf, dass die Mehrsprachigkeitsbeschwörungen vieler Parteien während des Wahlkampfs nun in eine breite Zustimmung münden. Die Gesellschaft wünscht sich diesen Schritt seit Langem und die Zeit ist reif.

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Heute 12.6.2019 wurde der grüne Gesetzentwurf „Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen“ im 1. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats behandelt – und abgelehnt. Aber der Reihe nach:
Im ersten Gesetzentwurf stand zu lesen, die Ratskommissionen der Gemeinden müssen künftig so besetzt werden, dass eine „angemessene Vertretung“ beider Geschlechter garantiert ist.
Die Formulierung der „angemessenen Vertretung“ wurde von einigen Abgeordneten als zu ausgedehnt empfunden, woraufhin Brigitte Foppa heute mit einer abgeänderten Version in der ersten Kommission eintraf. Die Forderung wurde dermaßen auf das Minimun beschränkt, dass es nur mehr „eine Vertretung“ (1 Frau) in den Kommissionen geben müsse. „Weniger geht nicht!“ – sagt die Ersteinbringerin Foppa.
Diese „Gleichberechtigung“ war der Kommission anscheinend immer noch zu viel: Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, mit kräftiger Hilfe des Trentiner PD(!)-Abgeordneten Luca Zeni, der sich enthielt und Franz Locher von der SVP, der dagegen stimmte. Das Interessante dabei, Lochers Parteikollege Helmut Tauber und seine Kollegin Jasmin Ladurner stimmten mit Riccardo Dello Sbarba, Maria Elisabeth Rieder und Alex Marini für den Gesetzentwurf.
Alle die Angst vor dem Genderwahn haben, können beruhigt sein. Es wird weiterhin Frauenfreie Räume in der Politik geben, zumindest für ein Weilchen.

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Am 12. Juni um 20 Uhr organisieren die Initiativgruppe Hollawint und die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag im Kulturhaus Mals ein Treffen mit Renate Künast (Bündnis 90| Die Grünen), ehemalige deutsche Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Brigitte Foppa wird die Veranstaltung moderieren. Teilnehmen werden unter anderem Arnold Schuler, Antonia Egger, Martina Hellrigl, Friedrich Steiner, Daniele Piscopiello, Evi Keifl und Hanspeter Staffler.
Renate Künast ist für die Verdi Grüne Vërc ein echtes Vorbild. Abgesehen von ihrer Tätigkeit als Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft schätzen wir sie als Frau, die das politische Geschäft mit seinen Höhen und Tiefen in- und auswendig kennt. Sie war eine der ersten Politikerinnen, welche sich mutig den Hatern im Netz entgegenstellte und scheut bis heute nicht davor zurück, bei heiklen Themen Stellung zu beziehen.
Künast hatte den Kontakt zu den Frauen der Bürger- und Bürgerinneninitiative Hollawint – seit jeher in erster Reihe aktiv für ein pestizidfreies Mals – hergestellt. In der Folge wurde eine Veranstaltung in Mals vereinbart. Unter den Anwesenden werden Landesrat Arnold Schuler, Landesbäuerin Antonia Egger, Mitbegründerin von Hollawint Martina Hellrigl, Hotelier Friedrich Steiner vom Biohotel Panorama, Biobauer Daniele Piscopiello, Mediatorin Evi Keifl und Landtagsabgeordneter Hanspeter Staffler sein. Der Abend wird sich mithilfe der Moderatorin Brigitte Foppa mittels Fishbowlmoderation so gestalten, dass alle Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, mit Renate Künast in Dialog zu treten.

Hauptthemen des Abends werden die Zukunft der Landwirtschaft in Südtirol und in Europa sowie die Frage sein, welcher Wandel nötig ist, um unsere Welt zu einer besseren zu machen.
Kontakt:
Martina Hellrigl | Hollawint, Mals: [email protected]
Brigitte Foppa | capogruppo dei Verdi in Consiglio Provinciale: [email protected]
Renate Künast | Bündnis 90/Die Grünen: [email protected]

Bozen, 07.06.2019

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Der Beschluss der Landesregierung, angenommen am 4. Juni, will den Gebrauch des Silvius Magnagoplatzes regeln. Dieser Beschluss ist nicht nachvollziehbar.
Der Magnagoplatz ist nicht nur symbolisches Zentrum des politischen und institutionellen Lebens Südtirols. Seine Neugestaltung kostete die Provinz 1.600.000€. Das primäre Ziel dieser Neugestaltung war es, den Platz zugänglich für das Volk zu machen – dafür wurde der Platz von jeglichem Leben geräumt: Bäumen, Fahrradständern, usw. Und jetzt möchte man jenem Volk einen Riegel vorschieben, das den Platz gerne nützen würde?
Niemals wurde der Platz so wie in diesen letzten Monaten von Gewerkschaften, Vereinigungen, Interessensgruppen und verschiedensten Bewegungen genützt, um den Menschen und ihren Sorgen und Bitten buchstäblich einen Raum zu geben. Dazu gesagt werden muss, dass auch viele Entscheidungen der Landesregierung dazu beigetragen haben, den Platz mit Leben zu füllen. Und jetzt will die Landesregierung diese Kundgebungen limitieren, auch wenn nicht klar ist, wer ab nun das Recht haben wird zu protestieren und wer dies zu entscheiden haben wird. Völlig absurd ist die Regelung, dass Kundgebungen nur an Werktagen stattfinden dürfen. Hat da jemand Angst, dass die #fridaysforfuture-Proteste ihren Schulstreik tatsächlich auf den Samstag verlegen könnten?
Dieser Platz muss all jenen weiterhin zur Verfügung stehen, die ihr von der Verfassung garantiertes Recht wahrnehmen und protestieren, bzw. ihre Meinung kundtun wollen, unabhängig davon, gegen wen sich die Kundgebungen richten. Als vom Volk gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volkes müssen wir dafür sorgen, dass ihm Gehör geschenkt wird!

Bozen, 7.6.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der Südtiroler Landtag hat heute, 5. Juni 2019 mit breiter Mehrheit den Grünen Beschlussantrag „Einsatz für bedrohte Tier- und Pflanzenarten“.

Bei Pflanzen und Tieren– den Wolf ausgenommen – sind sich im Landtag alle einig. Heute am Weltumwelttag wurde der Grüne Beschlussantrag, der besagt, dass in Südtirol wieder Info- und Sensibilisierungsmaterial zu bedrohten Tier- und Pflanzenarten verbreitet werden soll, genehmigt. Zusätzlich zu klassischen Kommunikationsmitteln wie Postern wird auch der Einsatz von moderneren Technologien in Erwägung gezogen, mit deren Hilfe Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können. Die notwendigen personellen Ressourcen werden von der Provinz zur Verfügung gestellt.

Bozen, 05.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler