PRESSEMITTEILUNG.

Neun Jahre hatte es gedauert, aber gestern war es endlich so weit. Im Jahr 2010 im Zuge hatte die Grüne Fraktion eine Kampagne zum Abschied der Mila-Milchglasflasche gestartet und wurde daraufhin von Mila-Direktor Robert Zampieri zum Lokalaugenschein eingeladen. Brigitte Foppa, Rosina Ruatti Sprecherin der Bozner Grünen und andere VertreterInnen der Grünen wurden am 16.10. vom Direktor empfangen und nach einer Präsentation mit angeregter Diskussion durch die Produktionswerke geführt und konnten so einen Blick hinter die Kulissen werfen.
Der Pfand-Glasflasche trauert bei Mila im Gegensatz zu vielen KonsumentInnen niemand nach, der Slogan „Plastic free“ macht jedoch auch vor den Toren von Südtirols größtem Milchhof nicht halt. Man beschäftigt sich intensiv mit dem Thema und versucht auf recycelte und recyclebare Materialen zurückzugreifen. Einige Sorgenkinder, wie z.B. das Trinkjoghurt in der Plastikflasche, sind geblieben.
Interessant war es, zu erfahren, wie wichtig der italienische Markt für die Südtiroler Milchprodukte ist, der Verkaufsanteil dort beträgt 53%. Das schlägt sich auch im Packaging wieder.
Wir bleiben bei unserer Aufforderung, das Angebot wieder sehr stark auf Mehrwegverpackungen auszurichten. „Vor allem für den lokalen Markt böte sich das an. Trotz der kontroversen Studienlage besteht allgemeiner Konsens darüber, dass regional vertriebene Mehrwegflaschen ökologisch die beste Lösung sind,“ so Brigitte Foppa. Die nachhaltigsten Lösungen folgen nicht immer der Marktlogik. Die Grüne Fraktion möchte deshalb auf politischer Ebene versuchen, die Verwendung von Mehrwegverpackungen zu fördern und ProduzentInnen und Produzenten anregen, ihr Angebot dahingehend zu ändern.
Einig war man sich bei der Forderung nach einem einheitlichen Müllsammlung- und Wiederverwertungssystem auf Landesebene. „Wir Umweltschützerinnen setzten uns bereits seit Jahrzehnten dafür ein. Die richtige Richtung ist eine einheitliche Müllsammlung in allen Gemeinden Südtirols, die von einer Aufklärungskampagne begleitet wird, um über die korrekte Mülltrennung aufzuklären,“ so Rosina Ruatti.

Bozen, 18.10.2019

Brigitte Foppa
Rosina Ruatti

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Sommer 2019 wurde die Widmannbrücke in Brixen durch eine Betonmischmaschine beschädigt. Seither ist die Brücke geschlossen und wurde letzthin für Fußgänger und Radfahrer wieder geöffnet, nachdem Reparatur- und Sicherungsarbeiten vorgenommen wurden.
Anscheinend soll an einen Neubau der Brücke gedacht und ein Planungswettbewerb dazu im Jänner veranstaltet werden. In Vergangenheit gab es Bestrebungen die Brücke unter Denkmalschutz zu stellen und ein entsprechendes Gesuch liegt schon seit längerem im Amt für Denkmalschutz auf ohne dass es jemals behandelt wurde. Trotzdem bildet die Widmannbrücke zusammen mit der Adlerbrücke und den Rappanlagen ein historisches Ensemble und wurde auch von der lokalen Ensembleschutz Kommission für schützenswert empfunden.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Stimmt es, dass ein Gesuch um Unterschutzstellung der Widmannbrücke eingereicht wurde?
  2. Was besagt das Gutachten des Denkmalamtes?
  3. Gibt es diesbezüglich auch einen Schriftverkehr zwischen Gemeinde Brixen und Denkmalamt?

BZ, 17.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik.

PRESSEMITTEILUNG.

Obwohl es zuerst Widerstände zum Antrag für eine umfassende „Studie zum Rollenbild der Frau in der Euregio“ vonseiten der Lega und der Südtiroler Freiheit gab, ist der von der Frauensprecherin der Tiroler Grünen Stephanie Jicha initiierte und von allen Klubs im Tiroler Landtag gemeinsam eingebrachte Antrag beim gestrigen Dreierlandtag in Meran einstimmig angenommen worden.
Die Tiroler Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha streicht hervor, dass Frauen gerade im ländlichen Raum vor besonderen Herausforderungen stehen. „Wir müssen dringend Strukturen schaffen, die Frauen im ländlichen Raum mehr Perspektive und mehr Chancen ermöglichen.“ Ein besonderes Augenmerk soll in der Studie auf Frauen gelegt werden, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Jicha zählt Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationshintergrund und Alleinerzieherinnen als Beispiele auf.
Unterstützung für den Antrag bekommt Jicha unter anderem von ihrer Kollegin Brigitte Foppa. „Neben vielen anderen Themen eint uns in der Euregio immer noch ein stockkonservatives Frauenbild“, hält Foppa in ihrem Redebeitrag fest. Ihre Fraktion unterstützt den Antrag mit voller Überzeugung und hat in einem Abänderungsantrag auch gleich vorgeschlagen, das gemeinsame Büro der Europaregion mit der Ausschreibung und Abwicklung der Studie zu beauftragen.
Die Studie ist für Foppa dringend notwendig. „Man braucht sich nur im Saal umschauen. Drei Landeshauptmänner, zwei von drei Personen im Präsidium sind Männer und in den Gemeinden schaut es auch nicht besser aus“, stellt Foppa fest und bekräftigt, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben.
Foppa und Jicha erhoffen sich durch die Ergebnisse der Studie einen Weckruf und eine Handlungsanleitung für die gesamte Euregio. „Sonntagsreden verbessern die Situation der Frauen nicht. Wir müssen politische Rahmenbedingungen schaffen, die alte Rollenbilder überwinden und Gleichberechtigung zulassen. Ich bin gespannt welche Ergebnisse die Studie zutage fördert“, so Jicha.

Bozen, 17.10.2019

Landtagsabgeordnete
Stephanie Jicha
Brigitte Foppa

PRESSEMITTEILUNG.

Unser Antrag zur autofreien Erreichbarkeit der Europaregion wurde heute einstimmig vom Dreier-Landtag angenommen. Ein  wichtiger Schritt, um die enorme Verkehrsbelastung in Tirol, Südtirol und im Trentino zu verringern und so die Gesundheit der BewohnerInnen und der Bewohner, Landschaft, Natur und Klima zu schützen.

Bozen/ Bolzano, 16.10.2019

 

Die Europaregion Tirol Südtirol Trentino ist eine der erfolgreichsten und meistbesuchten Tourismusregionen des Alpenraums. Tendenz seit Jahren steigend. Die Tourismuszahlen von 2018 sprechen Bände:

EinwohnerInnen Betten Ankünfte Nächtigungen
Tirol 754.705 332.212 12.273321 49.379.498
Südtirol 527.750 227.033 7.519.786 33.329.270
Trentino 540 901 93.042 4.415.851 18.156.000
gesamt 1.823.356 652.287 24.208.958 100.864.768

Diese 24 Millionen UrlauberInnen sind also genau 13 mal so viele wie die EinwohnerInnen selbst. Die Anzahl der Betten ist so groß, dass jede dritte Person, die in der Europaregion lebt, fiktiv ein Gästebett zur Verfügung stellt. 100 Millionen Nächtigungen waren es 2018. Die gesamten Nächte, die die 1,8 Millionen EinwohnerInnen im Lande geschlafen haben dürften, machen gerade das Sechseinhalbfache aus – dabei schlafen die hier Wohnenden 365 mal im Jahr hier, die Gäste aber durchschnittlich nur 4 mal.

Das ist für eine sensible Alpenregion Segen und Last zugleich. Verbauung, Ansturm auf die Natur und die empfindlichen Bergregionen, energieintensive Tourismussegmente wie Winter- und Schitourismus oder Wellnessbereich sind nur einige der Problematiken, die für Natur, Umwelt, Landschaft und Klima mit dem großen Tourismusaufkommen einhergehen.

Eines der größten Problemfelder ist jedoch für alle drei Länder gleichermaßen der Verkehr.

Denn die allermeisten Urlaubenden reisen mit dem Auto an. Für Südtirol geht das Statistikamt von 85,5% aus (ASTAT 2015). Laut tirolwerbung.at ist das in Tirol ähnlich: „Das Auto ist das mit Abstand beliebteste Verkehrsmittel, wenn Urlauber nach Tirol kommen. Im Sommer reisen 83 Prozent mit dem Pkw an, im Winter sind es 78 Prozent.“ Für das Trentino darf von ähnlichen Zahlen ausgegangen werden.

Die immensen Verkehrsbelastungen schaden inzwischen bereits dem Tourismus selbst, da unsere Region in der medialen Wahrnehmung immer öfter zum Stauland wird.

Hier muss sich etwas ändern. Die autofreie An- und Abreise muss Teil einer gemeinsamen Offensive der drei Länder mit Zielrichtung „No Car Requested“, also autofrei erreichbare Ferienregion, werden. Bis 2030 soll der Anteil der Urlauberinnen und Urlauber, die mit dem Zug anreisen, auf 30 % gesteigert werden. Dazu braucht es funktionierende Fernverbindungen, angepasste Buchungssysteme, Mindestkomforts wie Abhol- und Gepäckservice sowie Car-Sharing-Angebote an den wichtigsten Bahnhöfen. Sonderförderungen für Betriebe, die sich diesen Zielen verschreiben, müssen vorgesehen werden.

Auf dieser Grundlage ergeht der Antrag an den Dreierlandtag, er möge Folgendes beschließen:

  1. Der Dreierlandtag verpflichtet sich der umweltfreundlichen Mobilität für den Tourismus in der Europaregion. Er erteilt den Auftrag an die Regierungen der Länder Tirol, Südtirol, Trentino, eine gemeinsame Strategie des Typs „No Car Requested“ auszuarbeiten, um die Europaregion innerhalb 2022 als „autofrei erreichbar“ zu erklären. Das bedeutet: Den Gästen werden die An- und Abreise sowie der Aufenthalt ohne eigenes Auto problemlos ermöglicht. Ziel: Bis 2030 reisen 30% der Urlauberinnen und Urlauber mit dem Zug an.
  2. Zu dieser Strategie gehören:
    • die Einführung regelmäßiger und direkter Zugverbindungen aus den wichtigsten Tourismusmärkten in die Europaregion Tirol Südtirol Trentino, etwa Wien-Trient, Berlin-Trient, Hamburg-Trient, auch nach dem Vorbild von Charterzügen;
    • ein ausgedehntes und flächendeckendes Netz von Car-Sharing-Stationen an den wichtigsten Bahnhöfen in der Europaregion, möglichst mit Elektroautos und Ladestationen;
    • ein ausgedehntes und flächendeckendes Abhol- und Gepäckserviceangebot;
    • die Ausarbeitung von Apps und elektronischen Buchungssystemen, die die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach und schnell ermöglichen;
    • die Umsetzung des vom Dreierlandtag in Schwaz einstimmig beschlossenen „Gesamttiroler Tarifsystems für den öffentlichen Personenverkehr, sodass mit einem gemeinsamen Ticket alle öffentlichen Personenverkehrsmittel in der Europaregion Tirol benutzt werden können;
    • die Entwicklung von Werbestrategien und Kommunikation, welche die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln stets in den Vordergrund stellt.

 

Lantagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Sven Knoll
Myriam Atz Tammerle
Paul Köllensperger
Alex Ploner
Maria Elisabeth Rieder
Peter Faistnauer
Franz Ploner
Josef Unterholzner

PRESSEMITTEILUNG.

Es war der 2. Dezember 2010. Die MILA hatte angekündigt, den Verkauf der Milch in der Mehrweg-Pfandflasche einzustellen. Als Grüne hatten wir damals energisch protestiert – und in einer Straßenaktion unserer „Trauer“ um den Verlust der geliebten Glasflasche Ausdruck verliehen (siehe Foto). Wir wiesen darauf hin, dass die Mehrwegflaschen umwelt- und klimafreundlicher sind als Einwegverpackungen. Allerdings war am Entschluss der MILA nicht zu rütteln. Es blieb beim Aus für die Pfandflasche. MILA-Direktor Robert Zampieri reagierte damals medial auf den Vorwurf – und er lud die Initiatorin Brigitte Foppa ein, das MILA-Werk zu besichtigen und sich zum Thema der Verpackung zu unterhalten.
Dieser Einladung wird Foppa morgen, beinahe neun Jahre später, nachkommen. „Plastic-free ist inzwischen in aller Munde“, so Brigitte Foppa, „daher liegt es nahe, bei der MILA nachzufragen, welche Gedanken man sich in Südtirols größtem Milchhof heutzutage dazu macht.“ Die VerbraucherInnen im Lande wünschen sich plastikfreie Materialien, wie auch in diesen Tagen in Medienberichten zu hören war. Mehrwegverpackungen stehen in den Umwelt- und Klimabilanzen ganz oben. „Unsere Aufforderung an MILA wird daher sein, das Angebot wieder sehr stark auf Mehrwegverpackungen auszurichten.“
Der Besuch bei MILA wird morgen, 17. Oktober 2019 von 8.30 – 10.30 Uhr Uhr stattfinden. Frau Foppa wird u.a. zusammen mit der Sprecherin der Bozner Grünen, Rosina Ruatti, von Direktor Robert Zampieri empfangen werden.

 Bozen, 16.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Beschlussantrag zur Änderung des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich der Genehmigung von geringfügigen Eingriffen im Sinne des Landschaftsschutzgesetztes (Bagatelleingriff).

Der Begriff „Bagatelleingriff“ hat sich in Südtirols Gemeindestuben breit gemacht und gehört gewissermaßen zum Verwaltungsinventar. Bagatelleingriffe werden vom Bürgermeister oder von der Bürgermeisterin mittels eines vereinfachten Verfahrens genehmigt, wobei die Gemeindeverwaltung in diesem Fall der verlängerte Arm der zuständigen Landesbehörden (Landschaftsschutzbehörde und Forstbehörde) ist. Genehmigungen von Bagatelleingriffen werden dem Begriff entsprechend als harmlos wahrgenommen, es handelt sich dabei um kleinere Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und um geringfügige Eingriffe in die Landschaft. Leider ist der Begriff Bagatelleingriff, was die geringfügigen Eingriffe in die Landschaft betrifft, äußerst irreführend.
Ein Blick zurück in die Evolution der Rechtslage lohnt sich, weil sie ein Südtiroler Spezifikum darstellt. Das Landschaftsschutzgesetz vom 25. Juli 1970, Nr. 16 regelt die Erhaltung von Landschaften und Gebieten, die besondere Werte aufweisen oder ein typisches Naturbild darstellen. Im Jahr 1998 kam es dann zu einer Abänderung des Landschaftsschutzgesetzes, indem Art. 8 Absatz 1/bis eingefügt wurde, welcher jene „Kategorien von Arbeiten festlegt, die wegen ihrer Natur und ihres Umfanges geringfügige Eingriffe in die Landschaft darstellen“ und die Materie an eine Durchführungsverordnung bindet.
Das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes Nr. 33/1998 listet dann von Buchstabe a) bis i) all jene Arbeiten auf, die mit dem vereinfachten Verfahren „hinsichtlich der Genehmigung von geringfügigen Eingriffen im Sinne des Landschaftsschutzgesetzes“ (Bagatelleingriffe) vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin genehmigt werden können.
Betrachtet man nun die geringfügigen Eingriffe in die Landschaft im Detail, dann finden sich etliche darunter, die zwar harmlos klingen aber im Kern substantielle Eingriffe in die Landschaft sind, weil sie zum Rückgang und zur Zerstörung der Artenvielfalt führen. Das lässt sich an den Beispielen b), d), e) und f) erklären:
„b) Erdbewegungen für die unterirdische Verlegung von Leitungen, sofern die während der Bauzeit besetzte Fläche schmäler ist als 5 m. Im Falle von Wasserleitungen muss die Wasserkonzession vorliegen. In den Naturparken ist ein Gutachten des Landesamtes für Naturparke einzuholen,”
Bemerkung zu Buchstabe b): mit dieser Bestimmung werden auch Drainageleitungen verlegt, die zur Entwässerung von Wiesen dienen. Nass- oder Feuchtflächen sind aber durch Art. 16 des Naturschutzgesetztes (LG 6/2010) vollkommen geschützt und gehören mittlerweile in Südtirol zu den am stärksten gefährdeten Lebensräumen.
“d) Ablagerung von Aushubmaterial von maximal 1.000 m³ auf einer Fläche von 1.000 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist,”
Bemerkung zu Buchstabe d): mit dieser Bestimmung ist es möglich, kleine Landschaftselemente wie Tümpel, Lesesteinhaufen, Trockenmauern, Kleinstgewässer und Böschungen zuzuschütten, weil eine Fläche von 1000 m² um einen Meter angehoben werden kann.
“e) Materialentnahme von maximal 200 m³ auf maximal 500 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist,”
“f) Planierungen von Flächen mit intensiver Landwirtschaftsnutzung unter 1600 m Meereshöhe, sofern die Flächen insgesamt nicht mehr als 5.000 m² betragen oder die Hangneigung im Durchschnitt nicht mehr als 40 Prozent beträgt oder eine Nivellierung von nicht mehr als +/- 1 m vorgesehen ist.”
Bemerkung zu Buchstabe e) und f): mit diesen Bestimmungen ist es möglich, kleine bis mittelgroße Hügel in den Wiesen, welche häufig Trockenstandorte sind, einzuebnen. Diese Trockenstandorte sind ebenfalls durch das Naturschutzgesetz (LG 6/2010) geschützt, „wobei eine bestandserhaltende Nutzung erlaubt ist“.
Zwischen den Jahren 1998 und 2010 war es also möglich, eine große Anzahl wertvoller Klein- und Kleinstlebensräume durch das Verfahren der Bagatelleingriffe zu zerstören. Schätzungsweise wurden auf diese Art in ganz Südtirol mehrere tausend schützenwerte Lebensräume vernichtet.
Im Jahr 2010 wurde dann endlich das höchst überfällige Naturschutzgesetz (LG 6/2010) vom Landtag beschlossen: in diesem Gesetz wurde definiert, welche Lebensräume, welche Tierarten und welche Pflanzenarten vollkommen oder teilweise geschützt sind. Die im Naturschutzgesetz aufgelisteten Lebensräume wie Nass- und Feuchtflächen sowie Trockenstandorte befinden sich häufig im landwirtschaftlichen Grün (Grasland und bestocktes Grasland), dürfen weiterhin genutzt aber nicht verändert oder gar zerstört werden.
An einem Beispiel in der Gemeinde Olang hat sich gezeigt, dass das Verfahren der Bagatelleingriffe trotz des Schutzstatus seltener Lebensräume, seltener Tier- und Pflanzenarten weiter angewendet wurde. Im speziellen Fall wurden zwei Moore, das Kranebitten und das Schwarze Moor mittels einer Genehmigung des Bürgermeisters im Jahre 2019 endgültig zerstört. Endgültig deshalb, weil es bereits in der Vergangenheit mehrere Eingriffe gab, die Stück für Stück die Moore entwässerten und planierten. Fast wie durch ein Wunder hat sich ein kleiner Teil dieses Moores von mehreren 100 m² mit seltenen Pflanzen- und Tierarten bis ins Jahr 2019 retten können. Im Juni 2019 wurde auch dieser Rest durch einen Bagatelleingriff, genehmigt durch den Bürgermeister, endgültig vernichtet.
Der Lebensraum wurde zufällig vor seiner Zerstörung ausführlich fotografisch dokumentiert und als Moor, bzw. Hangmoor definiert. Aufgrund von Vegetationsaufnahmen, welche im Mai 2019 an Ort und Stelle gemacht wurden, ist es sogar möglich, das ehemals vorhandene Moor als FFH (Flora Fauna Habitat)-Lebensraumtyp Nr. 7230 „Kalkreiches Niedermoor“ einzustufen. Dieses kleine Rest-Moor genoss also nicht nur den Schutz des Naturschutzgesetzes (LG 6/2010) sondern auch den europäischen Schutzstatuts gemäß FFH-Richtlinie. Beides hat den dort lebenden Pflanzen und Tieren nichts genutzt: das Verfahren des Bagatelleingriffs gemäß Dekret des Landeshauptmannes Nr. 33/1998 hat sowohl Landesgesetz als auch die europäische FFH-Richtlinie missachtet.
Es ergibt sich aus den Erläuterungen, dass die seit Jahren übliche Handhabung des Verfahrens der Bagatelleingriffe Klein- und Kleinstlebensräume im Grasland, aber auch im intensiv genutzten Grünland gefährdet, obwohl es für die Lebensräume einen gesetzlichen Schutzstatus gibt.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Das Dekret des Landeshauptmannes vom 6. November 1998, Nr. 33 abzuändern und die Eingriffe in die Natur und Landschaft neu zu definieren.
  2. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe b) aus dem Dekret zu streichen (Erdbewegungen für die unterirdische Verlegung von Leitungen, sofern die während der Bauzeit besetzte Fläche schmäler ist als 5 m. Im Falle von Wasserleitungen muss die Wasserkonzession vorliegen. In den Naturparks ist ein Gutachten des Landesamtes für Naturparke einzuholen).
  3. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe d) aus dem Dekret zu streichen (Ablagerung von Aushubmaterial von maximal 1.000 m³ auf einer Fläche von 1.000 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist).
  4. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe e) aus dem Dekret zu streichen (Materialentnahme von maximal 200 m³ auf maximal 500 m², sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden ist).
  5. Artikel 1 Absatz (1) Buchstabe f) aus dem Dekret zu streichen (Planierungen von Flächen mit intensiver Landwirtschaftsnutzung unter 1600 m Meereshöhe, sofern die Flächen insgesamt nicht mehr als 5.000 m² betragen oder die Hangneigung im Durchschnitt nicht mehr als 40 Prozent beträgt oder eine Nivellierung von nicht mehr als +/- 1 m vorgesehen ist).

Bozen, 15.10.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Landesgesetzentwurf Nr. 34/ 19.

Zu den verschiedenen Anwaltschaften zählt in allen österreichischen Bundesländern die Umweltanwaltschaft. Unser Nachbarland Tirol ist für uns das nächstgelegene Vorbild dafür, wie diese
wichtige Institution effizient arbeiten kann. Doch die Rechtslage in Italien gestaltet sich anders als in Österreich. In der benachbarten Provinz Trient wurde eine Lösung gefunden, indem der Volksanwaltschaft auch die Zuständigkeit für den Umweltbereich übertragen wurde. Mit dem Landesgesetz zur Volksanwaltschaft hat die Provinz Trient nämlich der Volksanwältin bzw. dem Volksanwalt auch die Zuständigkeit für Umweltangelegenheiten übertragen. Unserer Meinung nach ist es sinnvoll, die Volksanwaltschaft mit diesem Aufgabenbereich zu betrauen, da Umweltanliegen leider allzu oft unbeachtet bleiben. Den Umweltschutz in den Mittelpunkt einer Institution zu stellen, die sich per Definition mit den Ängsten und Sorgen derjenigen befasst, die sonst kaum eine Chance hätten, sich Gehör zu verschaffen, ist ein konsequenter und wesentlicher Schritt, der schon längst fällig ist.

Aber auch in anderer Hinsicht ist es angebracht, Umweltfragen unter den Schutz der Volksanwaltschaft zu stellen: In einer gesunden und sauberen Umwelt zu leben, ist für die heutigen, aber vor
allem für die zukünftigen Generationen, ein Bürgerrecht. Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen bedeutet, die Menschen und ihre Rechte zu schützen. Mit diesem Gesetzentwurf soll diese
Lücke geschlossen werden.

Laut Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs hat die Volksanwältin/der Volksanwalt die Möglichkeit, auf Antrag der direkt Betroffenen – der Umweltschutz setzt nämlich das Engagement der Bürgerinnen
und Bürger voraus – bei den örtlichen Institutionen zu intervenieren, wenn deren Handeln bzw. Nichthandeln zu Umweltschäden führen kann oder auf jeden Fall gegen Umweltschutzvorschriften verstößt. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft die Möglichkeit, von den verschiedenen an einem möglichen Umweltschaden beteiligten oder davon betroffenen Parteien Informationen einzuholen.

Der Mensch kann nicht leben, wenn die Umwelt nicht überlebt: Deshalb stimmen die Interessen der Umwelt mit jenen der Menschen überein. Umweltkompetenzen müssen mit dem Fachwissen rund um die Verteidigung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern Hand in Hand gehen. Wir sollten aufhören, den Menschen auf der einen Seite und die Natur als Gegner auf der anderen
Seite zu betrachten. Wir sollten begreifen, dass ein lebenswertes Leben nur dann möglich ist, wenn wir uns um unsere Umwelt kümmern und die zu deren Schutz erforderlichen Institutionen
schaffen.

Ein erster Schritt besteht darin, die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft auch auf Umweltfragen auszudehnen, damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und die Umweltrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Bolzano, 15/10/2019

 

Landtagsabgeordneter

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann der komplette Gesetzentwurf, die Dokumentation und das Gutachten des Rats der Gemeinden heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Alternativen zur gegenwärtigen, rein auf privaten Profit ausgerichteten Marktwirtschaft sind nicht erst in Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 entstanden. Aufgrund dieser tiefen Rezession hat die Öffentlichkeit jedoch erstmals großes Interesse für diese neuen Denkansätze bekundet. Schwindende Ressourcen, Klima-, Umwelt- und Gesellschaftskrisen führen uns die Schwachstellen des derzeitigen Wirtschaftssystems deutlich vor Augen. Als Teil der Weltwirtschaft kommen wir nicht darum umhin, uns kritisch zu fragen, welche Mitschuld wir an Ungerechtigkeiten, Hunger und Armut in der südlichen Hemisphäre tragen. Die Überlegungen, um zu einer alternativen Art des Wirtschaftens zu gelangen, sind also dringender denn je.

Diese neue „Art“ des Wirtschaftens wird bereits erfolgreich umgesetzt: Unternehmen aus den
unterschiedlichsten Wirtschaftsbranchen handeln sozial verantwortungsvoll und umweltschonend
und erwirtschaften zugleich Gewinne. Dabei handelt es sich also nicht um Wohlfahrts- oder ehrenamtliche Organisationen. Dahinter verbirgt sich ein Konzept, welches sich die Solidarität mit Mensch und Natur zum Ziel gesetzt hat, die „Solidarische Ökonomie“. Unternehmen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Natur, die sich der „Solidarischen Ökonomie“ verschrieben haben, zeichnen sich in ihrem Geschäftszyklus – von der Produktion über den Verkauf bis hin zum Konsum – dadurch aus, dass sie:

  • eine Erwerbstätigkeit ausführen, ohne dabei Profitmaximierung zu verfolgen
  • sparsam mit Ressourcen umgehen
  • die Lebensbedingungen der Gemeinschaft verbessern möchten
  • auf Kooperation setzen
  • selbstverwaltet und demokratisch aufgebaut sind
  • faire Handelsbeziehungen mit dem Rest der Welt aufbauen

Im Trentino wurde das ethische und politische Konzept der Solidarischen Ökonomie gesetzlich verankert. Das Landesgesetz Nr. 13/2010 “Promozione e sviluppo dell’economia solidale e della responsabilità sociale delle imprese” wurde im Jahr 2010 vom Trentiner Landtag verabschiedet und ist seit 2013 in Kraft. Dieses Gesetz, das erste seiner Art in Italien, definiert Solidarische Ökonomie wie folgt: Als ‚Solidarische Ökonomie‘ bezeichnet man die Ausübung wirtschaftlicher und kultureller Tätigkeiten, welche sich stärker für Ziele von allgemeinem Interesse einsetzen, als dies von geltenden Gesetzesbestimmungen gefordert wird; diese Art des Wirtschaftens beruht auf der Aufwertung zwischenmenschlicher Beziehungen, auf einer fairen Verteilung von Ressourcen, auf der Achtung und dem Schutz der Umwelt
sowie auf dem Einsatz für soziale Ziele (Artikel 2, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 13/2010 der Autonomen Provinz Trient). Das Trentiner Gesetz umfasst insgesamt 13 Wirtschaftsbranchen, die von der Produktion von Bio-Nahrungsmitteln, über Fairen Handel und Freie Software bis hin zu nachhaltigem Bauwesen und Tourismus reichen (Artikel 3, Absatz 2 LG Trient Nr. 13/2010). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Solidarische Ökonomie, ihre Branchen und Unternehmen bekannt zu machen und zu unterstützen.

Weitere Beispiele für Gesetze zur Förderung der Solidarischen Ökonomie gibt es auf regionaler Ebene etwa in der Emilia-Romagna (Regionalgesetz Nr. 19/2014 „Norme per la promozione e il sostegno dell’economia solidale“) und auf nationaler Ebene in Frankreich (Gesetz Nr. 856/2014 „L’économie sociale et solidaire“).

Auch Südtirol wäre gut beraten, die Solidarische Ökonomie auf politischer Ebene zu unterstützen. Wenn wir uns ansehen, welchen entscheidenden solidarisch wirtschaftende UnternehmenGanzes leisten, indem sie Verantwortung gegenüber Natur und Mensch übernehmen, wird uns bewusst, dass diese nicht ausreichend wahrgenommen und entsprechend wertgeschätzt werden. Zudem mangelt es an einem regelmäßig
stattfindenden, fachlichen Austausch zwischen Unternehmen und Wirtschaftsbranchen der Solidarischen Ökonomie. Eine zweckmäßige Unterstützung, ein fruchtbarer Informationsaustausch und angemessene Netzwerk-Angebote könnten die Außenwahrnehmung und das Selbstverständnis dieser Unternehmen verstärken.

Ein erster wichtiger Schritt, um die Solidarische Ökonomie zu fördern, ihr zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und ein eigenes Netzwerk aufzubauen, könnte darin bestehen, eine „Messe der Solidarischen Ökonomie“ zu organisieren. Die Landesregierung könnte die Idee für eine solche Messe an die Gesellschaft „Messe Bozen AG“ herantragen, von der das Land mit 88,84 % Mehrheitseigner ist. Eine solche „Messe der Solidarischen Ökonomie“ könnte mit bereits stattfindenden Messeveranstaltungen, z. B. mit der Biolife-Messe, verknüpft werden. Die Teilnahme an der Messe sollte für Unternehmen der Solidarischen Ökonomie kostenlos sein.

Aus diesem Grund,beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung folgende Punkte umzusetzen:

  1. Um Austausch, Vernetzung, und Sichtbarkeitzu gewährleisten und somit die Unternehmen der Solidarischen Ökonomie zu unterstützen,wird ein Arbeitstisch eingerichtet, an dem Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Wirtschaftsbranchen und des  unständigen Landesamtes zusammenkommen können. Der Arbeitstisch betreibt Öffentlichkeitsarbeit und ist für die Bekanntmachung der Solidarischen Ökonomie zuständig.
  2. Für die Teilnahme am Arbeitstisch wird ein eigenes Auflagenverzeichnis erarbeitet. Dieses ermittelt Unternehmen, Personen und Projekte, welche die Kriterien der Solidarischen Ökonomie erfüllen. Um ein derartiges Auflagenverzeichnis zu erarbeiten, können die in anderen Regionen und im Trentino gesammelten Erfahrungen, als Inspirationsquelle herangezogen werden.
  3. Die Messe Bozen AG wird beauftragt, eine „Messe der Solidarischen Ökonomie“ zu organisieren, um die Solidarische Ökonomie, deren
    Wirtschaftsbranchen und Unternehmen zu bewerben.
  4. Die Teilnahme an der Messe ist für Unternehmen, die das Auflagenverzeichnis erfüllen, kostenlos.
  5. Um die „Messe der Solidarischen Ökonomie“ organisieren zu können (siehe Punkt 3), wird auch die „Messe Bozen AG“ am runden Tisch vertreten sein (siehe Punkt 1).

Bozen, 15.10.2019

gez. Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 10. Oktober 2019 gab es während der Landtagssitzung, zwischen 14:30 und 15:30 Uhr ein Treffen der Fraktionssprecher in Anwesenheit des Landeshauptmannes zum Landesgesetzentwurf 29/19 “Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021”.
Im Speziellen ging es um den Änderungsantrag, welcher sich auf Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 4/bis des Landesgesetzes vom 29. April 2019, Nr. 2 bezieht. Der Landeshauptmann hat Inhalt und Problematik ausführlich erläutert und darauf hingewiesen, dass es mittlerweile fünf Urteile des Verfassungsgerichtshofes geben würde, die die primären Befugnisse des Landes Südtirol in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals” in Frage stellen würden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um die Aushändigung der vom Landeshauptmann zitierten fünf Urteile des Verfassungsgerichtshofes zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.
  2. Wir ersuchen um die Aushändigung vorhandener Gutachten der Anwaltschaft des Landes zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.
  3. Wir ersuchen um die Aushändigung vorhandener Gutachten von Experten außerhalb der Landesverwaltung zur Frage der primären Befugnis des Landes in Bezug auf die “Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals”.

Bozen, 14.10.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Landesgesetzentwurf Nr. 33/19-XVI.

Das Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ hat ein entscheidendes Manko in Bezug auf die Rechte des kleinen Mannes und der kleinen Frau. Ein sehr wichtiges Element, welches im „alten“ Landesraumordnungsgesetz (Art. 105 Bürgerklage) noch vorhanden war, fehlt nun komplett: jenes der Möglichkeit der Bürgerklage.

Im „alten“ Landesraumordnungsgesetz (Nr. 13, 1997) ist nämlich vorgesehen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin bei der Landesregierung Einspruch erheben darf, wenn Entwürfe, Durchführungen usw. von Arbeiten im Widerspruch zu Bestimmungen des Gesetzes stehen. Dieser Passus war von ausgesprochener Wichtigkeit. Denn jenen Menschen, die beispielsweise durch die Bautätigkeiten ihrer Nachbarn eine Beschneidung ihrer Rechte erfuhren, hatten so die Möglichkeit, dass auf relativ unkompliziertem Wege Abhilfe geschaffen werden konnte. Ein äußerst wichtiges und vor allem richtiges Instrument.

In Zukunft sieht es in der Praxis nämlich so aus, dass den Bürgern und Bürgerinnen keine andere Möglichkeit bleibt, einen Rekurs gegen eine Baukonzession einzureichen, außer vor Gericht zu ziehen. Das neue „Raum und Landschaft“-Gesetz sieht lediglich vor, dass Betroffene, die von den rechtswidrigen Bautätigkeiten Dritter in Mitleidenschaft gezogen wurden, zum Bürgermeister oder zu der Bürgermeisterin gehen können. Dieser oder diese kann den Verwaltungsakt im Selbstschutzweg annullieren.

Wie im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft des Jahres 2018 jedoch zu lesen ist, wurde in den letzten Jahren immer wieder deutlich, dass Bürgermeister und Bürgermeisterinnen den Sachverhalt meistens nicht mehr überprüfen, sobald die Baukonzession ausgestellt wurde. Stattdessen würde den Menschen oft der gerichtliche Weg aufgezeigt.

Aus diesem Grund ist es ein Schritt nach hinten, dass dieses Element im neue Landesraumordnungsgesetz buchstäblich keinen Raum mehr gefunden hat. Dies soll sich hierdurch ändern: Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt den Artikel 105 des (noch) aktuellen Landesraumordnungsgesetzes in das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ auf und macht es so ein Stück bürgernäher.

Der LGE besteht aus einem Artikel, der die Einfügung eines neuen Art. 102-bis mit einem Absatz ins Landesraumordnungsgesetz Nr. 9/2018 vorsieht.
Im Artikel 102-bis wird erklärt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit besitzt, ab Beginn der Bauarbeiten gegen jedwede Tätigkeiten, die unvereinbar mit dem Landesraumordnungsgesetz sind, bei der Landesregierung Einspruch einzulegen.

Der Einbringer ist sich sicher, dass die Erweiterung des Gesetzes „Raum und Landschaft“ um diesen Artikel das Gesetz ein Stück weit gerechter machen wird.

Bozen, den 09.10.2019

Der Einbringer
Landtagsabgeordneter
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann der komplette Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden heruntergeladen werden.

Der Gesetzentwurf wurde im zuständigen Gesetzgebungsausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals behandelt.