ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vom Landesfamiliengeld+ sollen Väter von zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2019 geborenen Kindern profitieren. Arbeiten die Väter im Privatsektor und nehmen Elternzeit in Anspruch, so haben sie, je nachdem, ob sie während der Erziehungszeit Geld vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beziehen oder nicht, ein Recht auf zwischen 400€ und 800€ monatlich. Das Landesfamiliengeld+ wird für maximal 3 Monate ausbezahlt. Diese Förderung sollte einen Anreiz für Väter schaffen, nach der Geburt ihrer Kinder eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit in Anspruch zu nehmen und sich eine Zeit lang hauptsächlich um die Erziehung ihres Neugeborenen zu kümmern.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Antragssteller für das Landesfamiliengeld+ gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und – falls die Zahlen schon vorhanden sind – 2019? Wie viele Anträge wurden gewährt?
  2. Haben sich durch das Landesfamiliengeld+ mehr Väter eine Auszeit vom Beruf zugunsten der Elternzeit genommen? Wurde der gewünschte Effekt also erreicht?
  3. Wie viele Väter im Privatsektor nahmen in den Jahren (2014 und 2015), also vor der Einführung des Landesfamiliengeld+ – einen mehrwöchigen Vaterschaftsurlaub in Anspruch, wie viele in den Jahren 2016-2019?

Bozen, 23.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier können die Antwort der Landesregierung und unsere Replik heruntergeladen werden.

Seit ihren Anfängen ist eines der Ziele der Freien Universität Bozen jenes, eine internationale Universität zu sein, die für kluge Köpfe aus aller Welt attraktiv ist – in der Hoffnung, dass die Absolventen nach Studienabschluss in Südtirol bleiben, um hier zu arbeiten. Die Gesellschaft und Wirtschaft Südtirols brauchen nämlich dringend hochqualifizierte Arbeitskräfte und die demographische Entwicklung innerhalb des Landes verläuft hinsichtlich der Deckung dieses Bedarfs derzeit eher ungünstig.

Eine mindestens einjährige Ansässigkeit der Studierenden aus nicht europäischen Ländern als Voraussetzung für den Zugang zu den Vorteilen im Rahmen des Rechtes auf Hochschulbildung ist ein potentielles Hindernis für die Internationalisierung der Freien Universität Bozen. Das erste Jahr ist nämlich die Zeit des Einlebens und wenn manchen Menschen Rechte verwehrt werden, die andere Studierende genießen können, ist dies sicher kein Anreiz, sich in unsere Universität einzuschreiben, vor allem wenn es sich um Personen handelt, die aus weit entfernten Ländern stammen.

In keiner anderen Universität Italiens gibt es eine solche Einschränkung.

Dies kann nicht im Interesse Südtirols liegen: Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass es sich um Personen mit einem hohen Bildungsgrad handelt. Vor der Einschreibung an der Universität Bozen müssen diese ein Auswahlverfahren durchlaufen, das auf der vorgegebenen Anzahl an Studienplätzen für die verschiedenen Kurse beruht, sowie die für das Studium an einer mehrsprachigen Universität erforderlichen Sprachkenntnisse
unter Beweis stellen.

Wer an der Universität Bozen studiert, muss außerdem die im Vergleich zu anderen Universitätsstädten höheren Lebenskosten in Kauf nehmen. Daher sollten Studierende, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich bestehen, sofort Zugang zu allen Maßnahmen im Rahmen des Rechtes auf Hochschulbildung erhalten, auch wenn sie aus nicht europäischen Ländern stammen.

 

Landtagsabgeordneter
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG

Die Nachricht schockiert: Man mag es nicht fassen, dass Rudi Ladurner nach langem, schwerem Leiden verstorben ist. Er hat so viele Krankheiten und Herausforderungen bewältigt, dass sein Abgang kaum glaubhaft erscheint.

Für das, was der Verstorbene für Südtirols Theater- und Kulturszene geleistet hat, ist „außerordentlich“ ein nur schwacher Begriff. Er hat nach seiner Zeit am Wiener Burgtheater seit 35 Jahren zeitgenössisches wie professionelles Theater in Südtirol, zumal in seiner Stadt Meran heimisch gemacht und die um 1980 noch durchgreifend konservative Ausrichtung der Theaterkultur mit Entschiedenheit und Mut geöffnet. Wie Klaus Gasperi und Georg Kaser gehört er zu jenen Pionieren der 1970-er Jahre, die das Theater als Chance erkannt haben, um das enorme kulturelle Potenzial Südtirols in seiner Vielfalt zum Leuchten zu bringen. Dafür hat Rudi Ladurner weder Mühen noch Opfer gescheut und mit dem „Theater in der Altstadt“ 1990 eine bleibende Wegmarke über Meran hinaus gesetzt. Vor allem war er Inspirator für eine jüngere Generation, die er mit Umsicht und Entschiedenheit aufgebaut hat. Mit Rudi Ladurner ist eine Symbolfigur des Aufbruchs gegangen, zudem eine trotz ihrer Ecken und Kanten ungemein liebenswerte Persönlichkeit. Chapeau, Rudi, Du bleibst unvergessen!

Bozen, 19.12.2019

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Wie jeden Winter nimmt die Situation der Obdachlosen, die auf der Straße leben, auch 2019/2020 wieder dramatische Formen an. In den größeren Ortschaften, allen voran in der Landeshauptstadt Bozen, wo die meisten Obdachlosen anzutreffen sind, ist das Problem besonders ausgeprägt. Jedes Jahr steigt die Zahl der Obdachlosen weiter an.
Wie von der Referentin für Asylsuchende im Bericht des Bozner Gemeinderates angegeben, hatten in Südtirol Ende November etwa 450 Menschen in Einrichtungen für Obdachlose Schutz gefunden. Trotzdem stehen circa 120 weitere Menschen ohne Obdach in der Warteliste für einen Schlafplatz im Landesgebiet.

Diese Menschen lassen sich nicht alle über einen Kamm scheren. Es handelt sich um Obdachlose, auch einheimischer Herkunft, um Asylbewerber „außerhalb der Quote“, um ehemalige Asylbewerber, denen der Schutzstatus verweigert wurde und die Einspruch eingelegt haben, aber auch um Menschen, denen das Recht auf humanitären Schutz oder auf Asyl zuerkannt wurde, welche die Erstaufnahmezentren jedoch verlassen mussten, ohne eine andere Unterbringung gefunden zu haben, um Menschen, die regelmäßig arbeiten oder Ausbildungskurse besuchen, aber keine Wohnung finden
(oder bezahlen) können sowie um Menschen mit abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen, die diese nicht verlängern können, weil sie kein Domizil angeben können.

Unter den obdachlos gemeldeten Personen befanden sich mehrmals auch Familien mit Kindern.
Dies hat die Gemeinde Bozen dazu veranlasst, dem Angebot für Obdachlose, insbesondere für Arbeiter mit Migrationshintergrund und für Frauen und Kinder, im Dezember 2019 weitere 54 Plätze hinzuzufügen.

Obwohl das Phänomen, mit einer Verschlimmerung der Lage zur kalten Jahreszeit, inzwischen zu erwarten ist, wird es noch immer wie ein Notstand behandelt. Die vorhandenen Einrichtungen können diesem noch nicht ganz gerecht werden, wodurch sich Ehrenamtliche und der Privatsektor angehalten sehen, der Situation Abhilfe zu schaffen.

Diesen Herbst hat der Unternehmer Heiner Oberrauch zum Beispiel eines seiner Gebäude (in der Carducci-Straße) für diejenigen Personen zur Verfügung gestellt, die nicht in der Lage waren eine andere Unterbringung zu finden. Dieses Gebäude wird bis März 45 Personen beherbergen.

Durch die letzten Maßnahmen der Gemeinde Bozen sowie einiger Privatpersonen und Ehrenamtlichen ist die Warteliste ein wenig kürzer geworden. Jedoch leben nach wie vor zahlreiche Menschen auf der Straße und es bedarf endgültiger Schritte, um von diesen Notfallmaßnahmen in einen dauerhaft geregelten Umgang mit der Situation überzugehen.

Was den Einsatz der Zivilbevölkerung angeht, funktioniert das Haus in der Carducci-Straße dank dem Engagement zahlreicher Ehrenamtlichen, die ihrer Aufgabe ohne jegliche Art von Versicherung nachgehen. Sie übernehmen selbstständig Verantwortung für mögliche Vorfälle und arbeiten ohne Unterstützung von öffentlicher Seite. Diesen Menschen gehört Tribut gezollt, sie haben von Seiten eines Landes, das über ein starkes Sozialsystem verfügt, mehr Wertschätzung verdient.

Wohnlösungen zu finden und zu verhindern, dass Menschen auf der Straße und unter der Brücke leben müssen, ist in einer Gesellschaft schließlich im Interesse aller.
Die Situation der Obdachlosen ist in der Tat eine ausgesprochen tragische, einerseits weil sie besonders schwerwiegenden Gefahren für die eigene Gesundheit und Sicherheit ausgesetzt sind, andererseits zeigen uns zahlreiche, in verschiedenen Ländern Nordeuropas umgesetzte „Housing First“- Projekte, dass es unverzichtbar ist, über eine Unterkunft zu verfügen, um ein erstes Domizil angeben zu können, eine Arbeit zu suchen, einen Schutzstatus zu beantragen, später den Wohnsitz anzumelden, um Aufenthaltsgenehmigungen zu erneuern, ordnungsgemäße Ausweisdokumente zu erhalten, um von öffentlicher Seite identifiziert werden zu können und von Integrationsnetzwerken aufgefangen zu werden.

Wir wissen, dass Obdachlose in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen. Aufgrund der inzwischen erreichten Ausmaße dieses Phänomens dürfen die Gemeinden mit dieser Aufgabe jedoch nicht allein gelassen werden. Die ansteigende Zahl der Obdachlosen ist auch darauf zurückzuführen, dass viele Menschen die Aufnahmezentren des Landes verlassen müssen (weil sie keinen Anspruch mehr auf einen Platz haben oder aufgrund der kürzlich eingeführten Beschränkung der Flüchtlingsaufnahme) und am Ende auf der Straße landen.
Es bedarf also einer besseren Zusammenarbeit zwischen Staat, Land und Gemeinden, es bedarf mehr Unterstützung und abgestimmter Handlungen. Wir brauchen einen wahrlich nachhaltigen Plan, um diese Situation nicht weiter als einen Notstand behandeln zu müssen.

Aus diesem Grunde beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung mit der Umsetzung folgender Punkte:

  1. gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Organisationen und dem Regierungskommissariat einen nachhaltigen Landesplan zu erstellen, um die Situation der Obdachlosen in Südtirol anzugehen;
  2. die nötigen finanziellen und verwaltungstechnischen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um den vereinbarten Plan umzusetzen und den Gemeinden die benötigte Unterstützung zuzusichern, wobei auch angemessene Wege der Finanzierung ausgemacht werden sollen;
  3. den Menschen unter die Arme zu greifen, die Obdachlose mit ihrer Freiwilligenarbeit unterstützen, wie etwa im Falle des Gebäudes in der Carducci-Straße in Bozen. Diesen Freiwilligen ist Schutz zu gewähren, sie gehören versichert und sollten, falls sie es beantragen, eine angemessene Weiterbildung erhalten. Für die Freiwilligen sollte langfristig ein geeigneter Ort geschaffen werden, an dem diese zusammenkommen und die Obdachlosen unterstützen können, sei es mit Decken, anderem Material oder bei der Suche nach einem Haus und einer Arbeit.
  4. in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Programme umzusetzen, um Wohnlösungen für Menschen zu finden, denen zwar ein Schutzstatus zuerkannt wurde, die aber die Aufnahmezentren verlassen müssen, sowie für Menschen, die einer Arbeit nachgehen, jedoch über keine Unterkunft verfügen;
  5. den Staat und das Regierungskommissariat zu ersuchen, Asylbewerber und Familien, die sich momentan außerhalb der Quote befinden, wieder in die Quote aufzunehmen, damit in niederschwelligen Einrichtungen für Obdachlose und in den von den Gemeinden eingerichteten Unterkünften für den „Kältenotstand“ Plätze freiwerden;
  6. den Personen, welche die CAS-Einrichtungen verlassen müssen, in Absprache mit den Gemeinden die Aufnahme in Einrichtungen für Obdachlose zu ermöglichen.

Bolzano, 19/12/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Man möchte meinen, dass die Menschen in der Weihnachtszeit mitfühlender sind. Stimmt leider nicht immer. Heute hat die SVP im 1. Gesetzgebungsausschuss des Landtags den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion abgelehnt, der die Anhebung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit vorsieht.

Paradox dabei: Diese Ablehnung steht in eklatantem Widerspruch zum Regierungsprogramm von SVP-Lega, in dem Landeshauptmann Kompatscher erklärte: „In diesem Sinne bekennt sich die Landesregierung zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN sustainable development goals). Zur Erreichung dieser Ziele übernimmt Südtirol durch aktive Beteiligung an Kooperationsprojekten und Entwicklungszusammenarbeit auch überregionale und internationale Verantwortung.“

Offensichtlich kennt die SVP die “Sustainable Development Goals” der UNO nicht: Das letzte der insgesamt 17 Ziele fordert fortgeschrittene Länder (dazu gehört wohl auch Südtirol!) zur Bereitstellung von „0,7 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer“ und „von mindestens 0,2 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder“ auf.

Auf Südtirols BIP (rund 23 Milliarden) gerechnet, würde sich die von den Vereinten Nationen geforderte (und von Kompatscher ausgesprochene!) Verpflichtung zwischen 161 Millionen (0,7%) und 46 Millionen (0,2%) bewegen.

Unser Land investiert jedes Jahr jedoch nur 3,5 Millionen Euro (2018 und für den Rest der Legislatur, während 2016 und 2017 4 Millionen Euro investiert wurden). Das entspricht einem mageren Anteil von 0,015% des BIPs. Unser Gesetzentwurf sah eine jährliche Investition von mindestens 0,25% des Haushalts vor, das wären etwa 12 Mio. und entspräche 0,05% des BIPs: Sicherlich nicht die ehrgeizigen Ziele der UNO, aber immerhin ein Fortschritt.

Die SVP hat gegen unseren Vorschlag gestimmt und damit gezeigt, dass ihr Regierungsprogramm aus leeren Worten besteht. Und für die Kommissionsvorsitzende Magdalena Amhof war das heute ein entmutigender Start in ihrer neuen Rolle als Chefin der ArbeitnehmerInnen der SVP.

BZ, 18.12.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Dezember 2019 wurden mit großem PR-Aufwand die (sehr begrüßenswerten) neuen Direktverbindungen Bozen-Wien und Bozen-Mailand „eingeweiht“.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Sind für das Land für die Herstellung dieser Verbindungen Kosten angefallen? Falls ja, bitten wir um die Angabe dieser Kosten.
  2. Werden in Zukunft Kosten für die öffentliche Hand anfallen? Falls ja, bitten wir um die Angabe dieser Kosten.

BZ, 16.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Am Mittwoch, den 18. Dezember wird sich der erste Gesetzgebungsausschuss mit den beiden von der Grünen Fraktion vorgelegten Gesetzentwürfen zur Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft befassen: Zum einen mit der präventiven Menschenrechtskontrolle, zum anderen mit Natur- und Umweltschutz.

Gesetzentwurf „Präventive Menschenrechtskontrolle“

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und auf ein selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe. Es gibt aber noch andere Lebenssituationen, in denen wir faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung erfahren oder erfahren können: Wenn wir beispielsweise stationär ins Krankenhaus müssen oder zum Pflegefall werden, wenn wir alt sind und ins Altersheim kommen, wenn wir nicht (mehr) bei Bewusstsein sind, wenn wir in eine psychische oder soziale Krisensituation geraten, in einer Notunterkunft wohnen, wenn wir in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind o.ä.

Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Grundrechte garantiert werden.

In Österreich ist die Volksanwaltschaft für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, zuständig. Die Volksanwaltschaft ernennt dafür eine Kommission, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt. Personalmangel, Schichtarbeit, Überlastung, organisatorische Mängel, veraltete Strukturen – das sind nur einige der Gründe, die dem Problem zugrunde liegen können. Die Tatsache, dass Besuche durchgeführt werden, führe zu mehr Bewusstwerdung der Problematik und einer allgemeinen Verbesserung der Situation.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte, was Minderjährige betrifft.

Für die Grundrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwaltschaft wäre dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet. Diese gesetzliche Lücke soll mit dem Entwurf geschlossen werden.

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

 

Gesetzentwurf “Ausweitung der Aufgaben der Volksanwaltschaft auf den Umweltbereich“

In einer gesunden und sauberen Umwelt zu leben ist für die heutigen, aber vor allem für die zukünftigen Generationen, ein Bürgerrecht. Doch bleiben Umweltanliegen leider allzu oft unbeachtet und in Italien gibt es noch keinen vergleichbaren Rechtsrahmen wie jenen in Österreich, wo zu den verschiedenen Anwaltschaften in allen österreichischen Bundesländern die Umweltanwaltschaft zählt.

Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen bedeutet, die Menschen und ihre Rechte zu schützen.

Anhand des Tiroler Beispiels können wir sehen, wie eine Umweltanwaltschaft gut funktionieren kann. Auch das Trentino hat, um die legislativen staatlichen Mängel zu überwinden, eine Lösung gefunden, und die Aufgaben der Volksanwaltschaft auch auf den Umweltbereich ausgeweitet. Wer die Rechte der Natur verteidigt, wird so zu einem Bezugspunkt für Menschen und Verbände, die hautnah miterleben, wie die Integrität der Natur gefährdet wird. Um ein Beispiel zu nennen: Im Falle eines „Bagatelleingriffs“, wie jenen von Olang, den wir in der Vergangenheit kritisiert hatten, würde eine mit Umweltkompetenzen ausgestattete Volksanwaltschaft eine Institution darstellen, der die Verteidigung der Rechte eines wertvollen natürlichen Lebensraums anvertraut werden könnte. Die Volksanwaltschaft könnte Druck ausüben auf die zuständigen Stellen, die bestimmte Projekte genehmigen und auf diejenigen, deren Aufgabe es ist, angemessene Kontrollen durchzuführen.

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

 

 

Antidiskriminierungsstelle: Das Präsidium ignoriert die Vereine und reduziert die Stelle auf ein einfaches Büro.

Leider gibt es im Feld der Anwaltschaften des Landes Südtirol auch eine schlechte Nachricht bezüglich der Antidiskriminierungsstelle: Obwohl diese seit 2014 per Landesgesetz vorgesehen ist, kam es bisher noch nicht zu ihrer Errichtung. Mit dieser Stelle sollte die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2000/43/EG in Südtirol garantiert werden, die von jedem Mitgliedsland die Schaffung einer Stelle zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung fordert. In Italien existiert seit 2003 eine staatliche Antidiskriminierungsstelle und mittlerweile gibt es regionale Zentren in Venetien, im Piemont, in der Lombardei, in Ligurien, in der Emilia-Romagna, in Kalabrien, in den Marken, in Apulien und auf Sizilien.

Nach fünf Jahren der Untätigkeit bestimmte das Landtagspräsidium letzte Woche per Beschluss, dass die Antidiskriminierungsstelle auf ein Büro der Volksanwaltschaft reduziert werden soll. Mehr als 30 Vereine, die in diesem Bereich tätig sind, wurden so vor vollendete Tatsachen gestellt und konnten erst im letzten Moment eigene Vorschläge einbringen. Doch zu spät – ihnen wurde gesagt, dass die Entscheidung bereits getroffen sei.

Aber nicht nur das: Landtagspräsident Noggler teilt uns mit, dass der Beschluss nicht einmal vom Landtag genehmigt werden müsse. Und das, obwohl das Gesetz ein Verfahren vorsieht, bei dem das Präsidium Vorschläge macht und sie dem Landtag zur Genehmigung vorlegt. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass das Präsidium nicht die politische Zusammensetzung des Landtags widerspiegelt. Von den sechs Mitgliedern gehören fünf der Mehrheit und nur eines der Opposition an. Dieses Mitglied der Opposition (Maria Rieder) stimmte dann auch als einziges gegen den Beschluss, während es in der Mehrheit nur eine Enthaltung gab (Helmuth Renzler). Die Entscheidung über ein so wichtiges Organ darf nicht nur einem Teil der Mehrheit überlassen werden!

Die Grüne Fraktion fordert das Präsidium auf, diesen Beschluss zurückzunehmen und Gespräche am runden Tisch zu eröffnen, wo auf Augenhöhe mit den Vereinen Vorschläge ausgearbeitet werden sollen. Außerdem fordern wir, dass die endgültige Entscheidung dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Bozen, 17.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Frau Landesrätin Hochgruber Kuenzer hat ausführlich auf die Landtagsanfrage bezüglich der Zusammenlegung der beiden Skigebiete Langtaufers und Kaunertal der Grünen geantwortet. Das Umweltgutachten ist eindeutig negativ und das zweite sozio-ökonomische Gutachten kommt auch zu einem negativen Schluss.

Allerdings wurde das zweite sozioökonomische Gutachten ohne Befragung der Grauner Bevölkerung gemacht. „Die Einbindung des Tourismus, des Handwerks und auch der Gemeindeverwaltung ist völlig unzureichend erfolgt“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen und fordert die Landesregierung auf, keine Entscheidung über die Köpfe der Graunerinnen und Grauner hinweg zu treffen.

Der im Jahr 2018 erfolgte Zusammenschluss von den Schigebieten Haideralm und Schöneben kostete über 20 Millionen Euro und wurde von den Bürgerinnen und Bürgern von Graun gebilligt in der Annahme, dass damit der Zusammenschluss Langtaufers-Kaunertal endlich vom Tisch sei. Trotz Klimakrise, negativer Umweltgutachten, ablehnender Haltung von großen Teilen der Bevölkerung hält sich die Landesregierung bedeckt.

Zusätzlich läuft das Schigebiet Schöneben-Haideralm Gefahr, vor der eigenen Haustür Konkurrenz zu bekommen, was für Schöneben betriebswirtschaftlich äußerst riskant ist.

„Die Südtiroler Grünen sprechen sich strikt gegen das Projekt des Zusammenschlusses aus, weil es die Landschaft verschandelt, sensible Lebensräume zerstört, Verkehr anzieht und den bestehenden sanften Tourismus in Langtaufers zunichtemacht“ schließt Hanspeter Staffler.

Bozen, 16.12.2019

L.-Abg.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier stehen die Anfrage und die Antwort mit den jeweiligen Anlagen zum Download bereit.

Es ist schon erstaunlich, was (mehr noch, wer) in letzter Zeit alles grün wird. Man könnte fast glauben, die Umweltgruppen hätten erfolgreich geputscht.
Same same but green also? Leider nein!

Es ist lediglich das Politmarketing, welches den Begriff „Nachhaltigkeit“ zu ungeahnten Höhen treibt. Heute ist doch alles, jede/jeder nachhaltig….denn ohne „Nachhaltigkeit“ im Wahlprogramm gewinnt man keine Wahlen mehr; und Klimawandel natürlich! Auch der muss unbedingt mehrmals täglich unters Volk gebracht werden.

Sei es bei Söder in Bayern, bei Kurz in Österreich, oder in unserer kleinen widerspenstigen Provinz: Plötzlich und unerwartet herrscht allgegenwärtige Nachhaltigkeit!

Doch in der Praxis ist es ein grün verpacktes „Weiter so“!

Ein „Weiter so“ mit dem Erschießen der letzten freien Flächen in unseren Bergen, mit dem ungebremsten Flächenfraß in den Tälern, der Versiegelung des Bodens, dem Verlust an Biodiversität: ein „Weiter so“ beim Übergehen der Umweltgutachten der eigenen Ämter und dem „überhören“ (oder ignorieren) anerkannter Experten.
Das altbekannte „Weiter so“ also, wenn es darum geht, Natur, Landschaft und Heimat dem kurzfristigen (und kurzsichtigen) Profit zu opfern.

Dieses „Greenwashing” im Schongang wird nicht jene Veränderungen bringen, welche für unsere Gesellschaft und unsere Umwelt notwendig sind.

Klimapolitik hat in Südtirol bis jetzt weit weniger Erfolge gebracht hat als nötig. Das Land Südtirol hat sich bis heute noch nicht die Mühe gemacht den eigenen Fußabdruck zu messen. Wie und wo soll man Änderungen anbringen, wenn man nicht mal weiß wo man steht?

Nachhaltig sind nicht grüne Worte – Nachhaltig ist nur grüne Politik!

Felix von Wohlgemuth
Marlene Pernstich

Der neue Bus- und Bahnfahrplan, der mit 15. Dezember in Kraft tritt, bringt einige Neuerungen für Neumarkt und das Unterland mit sich. Die Grüne Ortsgruppe kritisiert die Verkürzung der Buslinie Bozen – Salurn und die mangelnde Zugverbindung zwischen dem Unterland und Bozen an Vormittagen.

Die Linie 120 (bisher Salurn – Bozen) wurde gekürzt und verkehrt nunmehr zwischen Neumarkt Bahnhof und Bozen. Leider verliert die Laager und Salurner Bevölkerung damit die Möglichkeit, direkt nach Auer, Branzoll, Leifers und Bozen zu gelangen. Lediglich einzelne Busse am Morgen und am Abend fahren noch die gesamte Strecke Salurn-Bozen/Bozen-Salurn durch.

Um Laag und Salurn zu erreichen wurde die Linie 121 ausgebaut. Dort verkehren ab 15. Dezember die Busse im Stundentakt zwischen Neumarkt Bahnhof und Salurn. Dabei ist zu beachten, dass dieser Bus nicht beim Busbahnhof in Neumarkt hält, sondern nur bei der Haltestelle Rathaus.

Ein weiteres Manko für die Salurner und Laager Bevölkerung ist der Umstand, dass der neue Fahrplan keinen Umstieg auf die neue Linie 120 Neumarkt-Auer-Bozen ermöglicht. Der Bus aus Salurn/Laag kommt nämlich beim Bahnhof Neumarkt immer um fünf Minuten vor der vollen Stunde (z.B. 8:55) an, während der Bus nach Bozen dort bereits immer in der 33. Minute  einer Stunde (z.B. 8:33) abfährt.

„Der neue Fahrplan hat zur Folge, dass man aus Laag oder Salurn kommend untertags nur noch mit dem Zug direkt nach Branzoll, Leifers und Bozen kommt. Zudem verlängert sich die Fahrt von Laag nach Auer mit dem Bus dadurch, dass man in Neumarkt Bahnhof auf die Linie 122 umsteigen muss, wobei dieser Bus wie bisher immer stündlich in der 8. Minute einer Stunde (z.B. 10.08 Uhr) von Neumarkt Bahnhof nach Auer abfährt. Kurz gesagt: Es braucht gut 40 Minuten, um von Laag nach Auer zu gelangen“, kritisiert die Grüne Ortsgruppe.

Positiv ist, dass die Linie 120 nun auch an Sonn- und Feiertagen stündlich fährt.

Sehr begrüßenswert ist hingegen die Tatsache, dass eine neue Buslinie nach Kaltern, direkt über Tramin, eingeführt wurde (Linie 130). Dadurch gelangt man nunmehr stündlich von Neumarkt nach Tramin (in 7 Minuten anstatt wie bisher in 24 Minuten mit der Linie 122), zum Kalterer See und nach Kaltern Rottenburgerplatz. Dort kann man direkt auf den Expressbus nach Bozen umsteigen und gelangt so stündlich nach Eppan und Bozen.

Eine weitere sehr begrüßenswerte Neuerung betrifft hingegen Neumarkt Dorf und die Vill: Dank der neuen Linie 120 (Neumarkt Bahnhof – Bozen und vice versa) und den bisherigen Bussen der Linien 122 (Neumarkt Bhf.- Neumarkt Zentrum- Auer – Tramin und v.v.) und 121 (Neumarkt Bhf. – Neumarkt Zentrum – Laag – Salurn und v.v.) gelangt man nunmehr halbstündlich vom Zentrum Neumarkt zum Bahnhof Neumarkt und umgekehrt. Dies bedeutet, dass beinahe jeder Regionalzug nach Bozen bzw. nach Trient/Verona einen Anschlussbus bzw. einen Zubringerbus vorfindet.

Eine Erleichterung für alle Pendlerinnen und Pendler, die bisher in Bozen notgedrungen die Züge in der 36. Minute einer Stunde (z.B. 10:36 Uhr) nehmen mussten, um einen Busanschluss zu haben.

Nichts Neues bei den Zugverbindungen

Leider gibt es keine neuen Nachrichten bei den Zugverbindungen.

Noch immer bleibt das Unterland am Vormittag von der Landeshauptstadt und den Städten Trient und Verona komplett abgeschnitten. Zwischen 10:01 und 12:31 Uhr verkehren weiterhin keine Züge zwischen dem Unterland und Bozen. Umgekehrt verkehren keine Züge zwischen Bozen und dem Unterland (und damit auch keine zwischen dem Unterland und dem Trentino/Verona) in der Zeitspanne zwischen 09:06 und 11:36 Uhr. Auch am Nachmittag wird der Halbstundentakt nicht immer eingehalten.

Ein Missstand auf den die Grünen schon seit Jahren hinweisen der aber bei den zuständigen Ämtern auf taube Ohren stößt.

Florian Romagna, Grüne Gruppe Neumarkt.