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Recht auf Hochschulbildung

Seit ihren Anfängen ist eines der Ziele der Freien Universität Bozen jenes, eine internationale Universität zu sein, die für kluge Köpfe aus aller Welt attraktiv ist – in der Hoffnung, dass die Absolventen nach Studienabschluss in Südtirol bleiben, um hier zu arbeiten. Die Gesellschaft und Wirtschaft Südtirols brauchen nämlich dringend hochqualifizierte Arbeitskräfte und die demographische Entwicklung innerhalb des Landes verläuft hinsichtlich der Deckung dieses Bedarfs derzeit eher ungünstig.

Eine mindestens einjährige Ansässigkeit der Studierenden aus nicht europäischen Ländern als Voraussetzung für den Zugang zu den Vorteilen im Rahmen des Rechtes auf Hochschulbildung ist ein potentielles Hindernis für die Internationalisierung der Freien Universität Bozen. Das erste Jahr ist nämlich die Zeit des Einlebens und wenn manchen Menschen Rechte verwehrt werden, die andere Studierende genießen können, ist dies sicher kein Anreiz, sich in unsere Universität einzuschreiben, vor allem wenn es sich um Personen handelt, die aus weit entfernten Ländern stammen.

In keiner anderen Universität Italiens gibt es eine solche Einschränkung.

Dies kann nicht im Interesse Südtirols liegen: Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass es sich um Personen mit einem hohen Bildungsgrad handelt. Vor der Einschreibung an der Universität Bozen müssen diese ein Auswahlverfahren durchlaufen, das auf der vorgegebenen Anzahl an Studienplätzen für die verschiedenen Kurse beruht, sowie die für das Studium an einer mehrsprachigen Universität erforderlichen Sprachkenntnisse
unter Beweis stellen.

Wer an der Universität Bozen studiert, muss außerdem die im Vergleich zu anderen Universitätsstädten höheren Lebenskosten in Kauf nehmen. Daher sollten Studierende, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich bestehen, sofort Zugang zu allen Maßnahmen im Rahmen des Rechtes auf Hochschulbildung erhalten, auch wenn sie aus nicht europäischen Ländern stammen.

 

Landtagsabgeordneter
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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