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Tatsächlich Rechte garantieren: für Menschen und Natur

PRESSEMITTEILUNG.

Am Mittwoch, den 18. Dezember wird sich der erste Gesetzgebungsausschuss mit den beiden von der Grünen Fraktion vorgelegten Gesetzentwürfen zur Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft befassen: Zum einen mit der präventiven Menschenrechtskontrolle, zum anderen mit Natur- und Umweltschutz.

Gesetzentwurf „Präventive Menschenrechtskontrolle“

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und auf ein selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe. Es gibt aber noch andere Lebenssituationen, in denen wir faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung erfahren oder erfahren können: Wenn wir beispielsweise stationär ins Krankenhaus müssen oder zum Pflegefall werden, wenn wir alt sind und ins Altersheim kommen, wenn wir nicht (mehr) bei Bewusstsein sind, wenn wir in eine psychische oder soziale Krisensituation geraten, in einer Notunterkunft wohnen, wenn wir in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind o.ä.

Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Grundrechte garantiert werden.

In Österreich ist die Volksanwaltschaft für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, zuständig. Die Volksanwaltschaft ernennt dafür eine Kommission, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt. Personalmangel, Schichtarbeit, Überlastung, organisatorische Mängel, veraltete Strukturen – das sind nur einige der Gründe, die dem Problem zugrunde liegen können. Die Tatsache, dass Besuche durchgeführt werden, führe zu mehr Bewusstwerdung der Problematik und einer allgemeinen Verbesserung der Situation.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte, was Minderjährige betrifft.

Für die Grundrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwaltschaft wäre dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet. Diese gesetzliche Lücke soll mit dem Entwurf geschlossen werden.

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

 

Gesetzentwurf “Ausweitung der Aufgaben der Volksanwaltschaft auf den Umweltbereich“

In einer gesunden und sauberen Umwelt zu leben ist für die heutigen, aber vor allem für die zukünftigen Generationen, ein Bürgerrecht. Doch bleiben Umweltanliegen leider allzu oft unbeachtet und in Italien gibt es noch keinen vergleichbaren Rechtsrahmen wie jenen in Österreich, wo zu den verschiedenen Anwaltschaften in allen österreichischen Bundesländern die Umweltanwaltschaft zählt.

Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen bedeutet, die Menschen und ihre Rechte zu schützen.

Anhand des Tiroler Beispiels können wir sehen, wie eine Umweltanwaltschaft gut funktionieren kann. Auch das Trentino hat, um die legislativen staatlichen Mängel zu überwinden, eine Lösung gefunden, und die Aufgaben der Volksanwaltschaft auch auf den Umweltbereich ausgeweitet. Wer die Rechte der Natur verteidigt, wird so zu einem Bezugspunkt für Menschen und Verbände, die hautnah miterleben, wie die Integrität der Natur gefährdet wird. Um ein Beispiel zu nennen: Im Falle eines „Bagatelleingriffs“, wie jenen von Olang, den wir in der Vergangenheit kritisiert hatten, würde eine mit Umweltkompetenzen ausgestattete Volksanwaltschaft eine Institution darstellen, der die Verteidigung der Rechte eines wertvollen natürlichen Lebensraums anvertraut werden könnte. Die Volksanwaltschaft könnte Druck ausüben auf die zuständigen Stellen, die bestimmte Projekte genehmigen und auf diejenigen, deren Aufgabe es ist, angemessene Kontrollen durchzuführen.

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

 

 

Antidiskriminierungsstelle: Das Präsidium ignoriert die Vereine und reduziert die Stelle auf ein einfaches Büro.

Leider gibt es im Feld der Anwaltschaften des Landes Südtirol auch eine schlechte Nachricht bezüglich der Antidiskriminierungsstelle: Obwohl diese seit 2014 per Landesgesetz vorgesehen ist, kam es bisher noch nicht zu ihrer Errichtung. Mit dieser Stelle sollte die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2000/43/EG in Südtirol garantiert werden, die von jedem Mitgliedsland die Schaffung einer Stelle zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung fordert. In Italien existiert seit 2003 eine staatliche Antidiskriminierungsstelle und mittlerweile gibt es regionale Zentren in Venetien, im Piemont, in der Lombardei, in Ligurien, in der Emilia-Romagna, in Kalabrien, in den Marken, in Apulien und auf Sizilien.

Nach fünf Jahren der Untätigkeit bestimmte das Landtagspräsidium letzte Woche per Beschluss, dass die Antidiskriminierungsstelle auf ein Büro der Volksanwaltschaft reduziert werden soll. Mehr als 30 Vereine, die in diesem Bereich tätig sind, wurden so vor vollendete Tatsachen gestellt und konnten erst im letzten Moment eigene Vorschläge einbringen. Doch zu spät – ihnen wurde gesagt, dass die Entscheidung bereits getroffen sei.

Aber nicht nur das: Landtagspräsident Noggler teilt uns mit, dass der Beschluss nicht einmal vom Landtag genehmigt werden müsse. Und das, obwohl das Gesetz ein Verfahren vorsieht, bei dem das Präsidium Vorschläge macht und sie dem Landtag zur Genehmigung vorlegt. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass das Präsidium nicht die politische Zusammensetzung des Landtags widerspiegelt. Von den sechs Mitgliedern gehören fünf der Mehrheit und nur eines der Opposition an. Dieses Mitglied der Opposition (Maria Rieder) stimmte dann auch als einziges gegen den Beschluss, während es in der Mehrheit nur eine Enthaltung gab (Helmuth Renzler). Die Entscheidung über ein so wichtiges Organ darf nicht nur einem Teil der Mehrheit überlassen werden!

Die Grüne Fraktion fordert das Präsidium auf, diesen Beschluss zurückzunehmen und Gespräche am runden Tisch zu eröffnen, wo auf Augenhöhe mit den Vereinen Vorschläge ausgearbeitet werden sollen. Außerdem fordern wir, dass die endgültige Entscheidung dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Bozen, 17.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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