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Covid-Test auch für VerkäuferInnen?

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Auf dem Zenit der Covid-19-Krise hieß es, dass Menschen in gefährdeten Berufskategorien einen Covid-Test auf Kosten der öffentlichen Verwaltung vornehmen lassen dürften, etwa Personen, die im Servicebereich des Tourismus-Sektors arbeiten. In diesen Tagen Ende August wird das Personal der Schulen intensiv aufgefordert, sich einem Schnelltest zu unterziehen.
Eine der Gefahr besonders ausgesetzte Berufsgruppe ging dabei ziemlich unter: Verkäuferinnen und Verkäufer. Auch während der Zeit des Lockdowns wären Lebensmittelgeschäfte geöffnet. Verkäufer und Verkäuferinnen, Kassiererinnen und Kassierer sind zweifelsfrei dem Risiko besonders ausgesetzt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Berufsgruppen durften und dürfen sich auf Kosten der öffentlichen Verwaltung einem Covid-Test unterziehen?
  2. Welche wurden bisher getestet, in welcher Anzahl und mit welchen Ergebnissen?
  3. Gehören Verkäuferinnen und Verkäufer (insbesondere von Lebensmittelgeschäften) dazu?
  4. Falls nein, mit welcher Begründung?

Bozen, 25.08. 2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Was wir dürfen, was
Was passiert, wenn d
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