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Auch in den letzten Tagen, im Zuge der Übergabe der Flughafenführung an Private, hat Landeshauptmann Kompatscher immer wieder betont, man entspreche damit dem Ergebnis der Volksbefragung von 2016. Wir können das nicht so stehen lassen und fordern den LH zu historischer Redlichkeit auf.

Denn die Volksbefragung zum Flughafen bezog sich nicht auf die öffentliche Finanzierung, wie der LH heutzutage immer gern herauskehrt. Die Volksbefragung fußte auf dem Entwicklungskonzept des Flughafens. Darin war die jährliche Finanzierung nur ein Teil.

Wir haben den LH schon damals darauf hingewiesen, dass eine echte sinnvolle Fragestellung anders hätte lauten müssen, vor allem auch auch einen Gegenentwurf vorsehen. Das hat Kompatscher schon damals nicht gewollt. So kam es, dass das Volk in Südtirol verschiedene Neins gesagt hat:

  • ein Teil stimmte GEGEN die öffentliche Finanzierung (NEIN Nummer 1)
  • ein Teil stimmte GEGEN die Verlängerung der Landebahn (NEIN Nummer 2)
  • ein Teil stimmte GEGEN den Flughafen (NEIN Nummer 3)
  • der Rest (die Minderheit) stimmte FÜR das Entwicklungskonzept des Landeshauptmanns (JA).

Schon gleich nach dem für ihn niederschmetternden Ergebnis hat der LH trotzig das Ergebnis dahingehend interpretiert, dass das Volk die Führung des Flughafens durch Private wolle. Und so zieht er das auch durch. Er verzerrt damit auf das Gröbste das Ergebnis der Volksbefragung.

Die Bevölkerung im Bozner Talkessel, im Unterland und Überetsch ist entsprechend besorgt und auch aufgebracht, viele sind enttäuscht von ihrem Landeshauptmann. Der genau verstanden hat, was die Menschen wollen (bzw. nicht wollen) – und zugleich so tut als ob nur die Menschen nicht verstanden haben, worüber sie abgestimmt haben.

Das ist demokratisch unfair. Und politisch unklug noch dazu.

 

Bozen, 07.04.2019

Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Ist es Zufall, dass die Bevölkerungen von München, Innsbruck, Graubünden und Calgary in Volksbefragungen jeweils klar und deutlich Nein zu einer möglichen Austragung von Olympischen Winterspielen 2026 bei sich zuhause gesagt haben? Der Ausgang dieser Befragungen ist aber nicht als Votum gegen den Sport zu verstehen, sondern gegen die ausufernde Geschäftemacherei. Die Leute dieser Städte haben verstanden, dass sie die Zeche zahlen, wenn der olympische Tross längst weitergezogen sein wird.
Wer bleibt zum Schluss eigentlich noch übrig im Bewerbungsverfahren für 2026? Stockholm und Mailand mit Cortina und Südtirol. Aus sieben möglichen Bewerbern wurden zwei (die Türkei und Graz hatten ihre Bewerbungen ebenfalls zurückgezogen).
Wieso soll das kleine Antholz umgeben von einem Naturschutzgebiet (!) zu Dingen in der Lage sein, zu welchen sich München, Innsbruck, die Schweiz und Calgary nicht in der Lage sehen? Bei Einreichung der Kandidatur steht die Dimension der Spiele noch nicht einmal fest, Anzahl von AthletInnen, Medienleuten, ZuschauerInnen, SponsorInnen usw. ist bei den letzten Wettkämpfen stetig angewachsen. Zudem wird die Planung, das zeigen vergangene Erfahrungen, gerne geschönt. Die Aussagen, dass es keine infrastrukturellen Anpassungen brauchen würde, musste bei den früheren Olympiaden oftmals in der Planungsphase revidiert werden.
Um diesen Aspekten auf den Grund zu gehen, hat die Grüne Fraktion eine Anfrage zur aktuellen Fragestunde für die kommende Landtagswoche (9. – 12. April) vorbereitet und die Landesregierung um Klarheit gebeten!

Hier kann man auch unser Heft zum Overtourism herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Nicht nur München sprach sich in einer Volksabstimmung gegen eine Austragung von Olympia 2026 aus, nein, auch die Menschen in Innsbruck, Calgary und der Schweiz legten ihr Veto gegen Olympia 2026 auf heimischem Terrain ein. Dabei wandte sich das Votum der Volksbefragungen nicht gegen den Sport, sondern gegen eine immer größere Profitgier des IOC.
Und nun soll das kleine Südtirol mit dem noch kleineren Antholz als Austragungsstätte für Olympia 2026, umgeben von einem Naturschutzgebiet (!), eine Riesenveranstaltung stemmen, von der heute noch niemand weiß, welches Ausmaß sie 2026 einnehmen wird.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Müssen für die Austragung der Olympischen Spiele 2026 nach heutigem Stand zusätzliche Betten geschaffen werden?
  2. Im Beschluss der Landesregierung Nummer 168, vom 19.03.2019, ist von „zusätzlichen Verwaltungsmaßnahmen“ die Rede, welche für die „Bedingungen [der] Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen“ getroffen werden müssten. Von welchen „Verwaltungsmaßnahmen“ ist hier die Rede?
  3. Sind in Antholz‘ Sportstätten noch infrastrukturellen Anpassungen nötig? Wenn ja, auf welche Höhen belaufen sich die Kosten? (Wir bitten um die Nennung eines Höchstbetrages)
  4. Medienberichten ist zu entnehmen, dass „keine weiteren Eingriffe in die Natur“ für Olympia in Antholz vonnöten seien und dies eine Bedingung für die Kandidatur dargestellt hat. Kann die Landesregierung diese Aussage bestätigen und garantieren, dass von heute an bis nach Abschluss der Spiele kein weiterer Eingriff in die Natur zwecks olympischer Spiele in Antholz stattfinden wird?

Bozen, 04.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz (21.06.2018) lesen wir folgendes: „Der Landschaftsfonds wurde 2007 von der Landesregierung eingerichtet und fördert Vorhaben zur langfristigen Erhaltung, Wiederherstellung oder Weiterentwicklung der biologischen und strukturellen Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft. Förderbar sind auch Projekte zur Sicherung der Bodennutzungsformen mit ökologisch wertvoller Funktion sowie zum Artenschutz auf lokaler Ebene. Ebenso unterstützt wird die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles. Auch Flächenankäufe seitens der öffentlichen Hand zu Naturschutzzwecken, Besucherlenkungsmaßnahmen in Schutzgebieten und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Baukultur können über den Landschaftsfonds unterstützt werden. (aus einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz)“.

Wir richten folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Projekte bzw. Initiativen wurden jährlich von 2007 bis 2018 über den Landschaftsfonds gefördert??
  2. Wieviel Geld wurde jährlich von 2007 bis 2018 dafür investiert?
  3. Wieviel wurde heuer für 2019 budgetiert?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt. Hierbei wurde auch beschlossen, dass nur Produkte von den Verkaufsstellen ausgegeben werden dürfen, welche im staatlichen Register eingetragen sind UND über ein entfernbares Etikett mit Strichcode verfügen.

Da letzteres nur für Südtirol gilt, wird sich die Konsumfreiheit für Zöliakiekranke in unserem Land drastisch verringern.

Denn viele Produkte, die derzeit gekauft werden können, haben dieses Etikett nicht. Kleinere lokale Produzenten werden nicht den Aufwand für die neue Etikettierung auf sich nehmen. Große Hersteller hingegen (z.B. Barilla) werden es nicht tun, weil es sich für sie gar nicht lohnt, für den kleinen Südtiroler Markt eine eigene Etikettierung zu veranlassen.

Außerdem zeichnet sich ab, dass auf die Geschäfte, die glutenfreie Produkte verkaufen, ein neuer operativer Aufwand und Kostenaufwand auf die Geschäfte hinzukommen wird, weshalb diese an einem Verkauf nicht mehr interessiert sind und sich die Verkäufe in Apotheken verlagern. Dort wiederum sind die Produkte durchschnittlich um 13 % teurer als in Geschäften.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man sich diese Erschwernis der Etikettierung ausgedacht und wer ist dafür zuständig?
  2. Haben sich die Zuständigen mit Herstellern und Geschäften im Vorfeld abgesprochen?
  3. Warum steht im Schreiben des Sanitätsbetriebes an die Betroffenen vom 19.3.2019 nichts von der Etikettierung geschrieben?
  4. Welche Betriebe in Südtirol haben bereits die Etikettierung? Gab es Absprachen mit diesen Betrieben?
  5. Warum macht man es nicht wie im Trentino, wo man einfach mit Kassazettel abrechnen kann?
  6. Ist die beschlossene Vorgangsweise für die Landesregierung im Sinne der Betroffenen? Wird sich am Beschluss noch etwas ändern?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

Bisher galt, für Männer und Frauen gleichermaßen:

Alter Männer und Frauen
6 ms – 1 Jahr 45
1-3,5 62
3,5-10 94
Über 10 140

Künftig ist eine andere Staffelung vorgesehen und für Männer und Frauen vorgesehen (entsprechend der Absurdität wurde diese Regelung breit kritisiert!):

Alter Männer Frauen
6 ms – 5 Jahre 56 56
6-9 70 70
10-13 100 90
14-17 124 99
18-59 110 90
Über 60 89 75

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man eine neue Staffelung vorgesehen?
  2. Welche Formel wurde für die Berechnung verwendet?
  3. Warum hat man sich für abstrakte Alters- und Geschlechtercluster entschieden? Wäre nicht, wenn schon, eine Staffelung nach Körpergewicht oder BMI sinnvoll?
  4. Von wie vielen Zöliakiekranken im Land wird bei der Berechnung ausgegangen?
  5. Warum hat man die Beiträge insgesamt reduziert?
  6. Welche Einsparung soll damit bewirkt werden?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung herunterladen werden.

Wenn der Denkmalschutz beschnitten wird, leiden Landschaft und Kulturerbe. Das Budget der Abt. Denkmalpflege darf nicht gekürzt werden!

Die Abt. Denkmalpflege soll dem Vernehmen nach drastische Kürzungen erfahren, die mit 3,5 Mio. € beinahe einer Halbierung entsprechen. Zu Recht warnt der Landesverband für Heimatpflege vor solchen Einschnitten, zumal das bisherige Budget ohnehin nur für einen gehobenen Notdienst ausreicht. In einem für das Orts- und Landschaftsbild Südtirols grundlegenden Bereich, der die Identität unseres Landes grundlegend stärkt, sind solche Budgeteinschnitte nicht zumutbar. Sie werden die EigentümerInnen von Häusern, Kirchen und Objekten, die mit viel Mühe und persönlichem Einsatz um den Erhalt ihrer Objekte ringen, entmutigen. Zudem wird die Unterschutzstellung weiterer Objekte regelrecht abgeschreckt, wenn BesitzerInnen über steuerliche Vorteile hinaus keine weiteren Hilfen zu erwarten haben.

Die neue Landesrätin für Denkmalpflege, Maria Hochgruber Kuenzer startet durch die Budgetkürzung mit gezogener Handbremse in ihre Arbeit. Damit ist auch schon geklärt, welchen Wert man diesem Ressort beimisst – und damit dem Erhalt von Kulturerbe und Landschaft.

Wir Grünen treten mit Nachdruck für die Sicherung des kleinen, aber strategischen Budgetanteils der Denkmalpflege ein und fordern die Landesregierung auf, die Haushaltsschere aus diesem Bereich fernzuhalten.

Bozen, 01.04.2019

Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
Hanspeter Staffler