Beiträge für Zöliakiebetroffene

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.
Bisher galt, für Männer und Frauen gleichermaßen:
Alter | Männer und Frauen |
6 ms – 1 Jahr | 45 |
1-3,5 | 62 |
3,5-10 | 94 |
Über 10 | 140 |
Künftig ist eine andere Staffelung vorgesehen und für Männer und Frauen vorgesehen (entsprechend der Absurdität wurde diese Regelung breit kritisiert!):
Alter | Männer | Frauen |
6 ms – 5 Jahre | 56 | 56 |
6-9 | 70 | 70 |
10-13 | 100 | 90 |
14-17 | 124 | 99 |
18-59 | 110 | 90 |
Über 60 | 89 | 75 |
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
- Warum hat man eine neue Staffelung vorgesehen?
- Welche Formel wurde für die Berechnung verwendet?
- Warum hat man sich für abstrakte Alters- und Geschlechtercluster entschieden? Wäre nicht, wenn schon, eine Staffelung nach Körpergewicht oder BMI sinnvoll?
- Von wie vielen Zöliakiekranken im Land wird bei der Berechnung ausgegangen?
- Warum hat man die Beiträge insgesamt reduziert?
- Welche Einsparung soll damit bewirkt werden?
Bozen, 02.04.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Hier kann die Antwort der Landesregierung herunterladen werden.