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Beiträge für Zöliakiebetroffene

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

Bisher galt, für Männer und Frauen gleichermaßen:

Alter Männer und Frauen
6 ms – 1 Jahr 45
1-3,5 62
3,5-10 94
Über 10 140

Künftig ist eine andere Staffelung vorgesehen und für Männer und Frauen vorgesehen (entsprechend der Absurdität wurde diese Regelung breit kritisiert!):

Alter Männer Frauen
6 ms – 5 Jahre 56 56
6-9 70 70
10-13 100 90
14-17 124 99
18-59 110 90
Über 60 89 75

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man eine neue Staffelung vorgesehen?
  2. Welche Formel wurde für die Berechnung verwendet?
  3. Warum hat man sich für abstrakte Alters- und Geschlechtercluster entschieden? Wäre nicht, wenn schon, eine Staffelung nach Körpergewicht oder BMI sinnvoll?
  4. Von wie vielen Zöliakiekranken im Land wird bei der Berechnung ausgegangen?
  5. Warum hat man die Beiträge insgesamt reduziert?
  6. Welche Einsparung soll damit bewirkt werden?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung herunterladen werden.

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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